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Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt

<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. &nbsp;Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden.  </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Support in the preparatory work for ecodesign and energy labelling measures including tyres labelling and Energy Star labelling programme from: Lot 1: Consumer NGOs: stakeholder representation

Beim Autokauf Elektroautos bevorzugen, auf geringen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß achten

<p> Worauf Sie beim umweltbewussten Autokauf achten sollten <ul> <li>Kaufen Sie einen Pkw mit geringem Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und niedrigem CO2-Ausstoß – das Elektroauto ist hier die erste Wahl.</li> <li>Es muss nicht immer das eigene Auto sein: Vor allem Wenig-Fahrer können beim Carsharing viel Geld sparen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Der größte Teil der Umweltbelastungen eines Autos wie Treibhausgase (CO2), Schadstoffe&nbsp;(Stickstoffdioxide, Feinstaub) und Lärm entsteht beim Fahren. Aber bereits beim Kauf entscheiden Sie über den spezifischen Energieverbrauch ihres Autos und damit über die zukünftigen Umweltbelastungen und Energiekosten.</p> <p><strong>Sparsames Auto wählen:</strong>&nbsp;Die CO2-Emissionen eines Autos und damit seine Klimawirksamkeit hängen direkt vom Kraftstoffverbrauch ab: Pro Kilowattstunde Strom werden rund 0,4 kg CO2 (Deutscher Strommix), pro Liter Benzin rund 2,3 kg CO2 und pro Liter Diesel rund 2,6 kg CO2&nbsp;freigesetzt. Auch die Kosten für das Tanken steigen linear mit dem Verbrauch. Mit Ihrer einmaligen Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto legen Sie in hohem Maße die Tank- bzw. Energiekosten und CO2-Emissionen für die gesamte langjährige Nutzungszeit fest. Es lohnt sich deshalb doppelt, ein Auto mit einem möglichst geringen Energieverbrauch zu wählen. Händler und Hersteller sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und die spezifischen CO2-Emissionen sowohl in der Werbung als auch im Autohaus anzugeben. Häufig weisen schon verschiedene Modellvarianten desselben Herstellers große Spannbreiten beim Energieverbrauch und CO2-Ausstoß auf.</p> <p><strong>Elektroantrieb bevorzugen:</strong>&nbsp;Die klimaschonendste Antriebsvariante beim Autokauf ist das Elektroauto. Die CO2-Einsparungen während der Nutzung übersteigen die höheren Treibhausgasemissionen bei der Herstellung durch den zusätzlichen Aufwand für Batterien deutlich. Ein Vorteil des Elektroantriebs ist auch, dass lokal keine Schadstoffe durch Abgase emittiert werden. Zudem wird die Lärmbelastung reduziert. Bei Elektrofahrzeugen hängen die Emissionen bei der Fahrzeugherstellung und beim Betrieb (Abriebemissionen von Reifen/Bremsen) sowie das Gewicht des Fahrzeuges stark von der Größe bzw. Kapazität der verbauten Antriebsbatterie ab. Die Batteriegröße sollte zum tatsächlichen Fahrprofil passen. Für viele Haushalte reichen 300–450 km reale Reichweite völlig aus. Neben der Reichweite sollte auf die Ladegeschwindigkeit geachtet werden. Fahrzeuge mit hoher AC- und DC-Ladeleistung ermöglichen kürzere Ladezeiten und erhöhen die Alltagstauglichkeit . Hierdurch können sowohl Emissionen als auch der Energieverbrauch des Fahrzeuges verringert werden.&nbsp;</p> <p>Vor dem Kauf eines Elektroautos sollten <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/das-foerderprogramm-fuer-elektroautos">aktuelle Förderprogramme</a> für Elektroautos (Optionen zur Förderung bis zu einer Einkommensgrenze des Haushalts von 80.000 Euro) und für Ladeinfrastruktur geprüft werden (z.B. Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums: pauschale Zuschüsse pro Stellplatz – gestaffelt von der reinen Vorverkabelung bis hin zu intelligenten und bidirektionalen Ladepunkten). Reine batterieelektrische Pkw können über die Treibhausgasminderungsquote und oft über einen Dienstleister auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer">finanziell vom Klimavorteil profitieren</a>. Auch der Ladestrom von allen Fahrzeugen fällt unter diese Regelungen.</p> <p>Wenn man sich dennoch zum Kauf eines Verbrenner-Pkw entscheidet, sollte das Neufahrzeug oder ein junges Gebrauchtfahrzeug mindestens die Euro 6d-Abgasnorm einhalten. So wird sichergestellt, dass die NOx- und Partikelemissionen möglichst gering sind.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/pkw-label_b_dena-silke_reents.jpg"> </a> <strong> Pkw-Label </strong> <br> <p>Auf dem Pkw-Label werden Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste).</p> Quelle: dena / Silke Reents <p><strong>Auf Pkw-Label achten:</strong>&nbsp;Wie klimafreundlich und kostengünstig ein Neuwagen im Betrieb ist, lässt sich einfach am&nbsp;<a href="https://www.alternativ-mobil.info/pkw-label"><strong>Pkw-Label</strong></a>&nbsp;erkennen, mit dem jeder Neuwagen ausgezeichnet sein muss. Das Pkw-Label enthält Informationen zum Energieverbrauch und zum CO2-Ausstoß neuer Autos.&nbsp;Außerdem beinhaltet es Kostenrechnungen für die Kraftstoff-/Energie- und CO2-Kosten. Somit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch Informationen darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken wird. Die Darstellung des Labels ist analog zum bekannten EU-Energielabel und stuft die Autos nach CO2-Klassen (A bis G bzw. dunkelgrün bis rot) ein (siehe Abbildung). Die Einstufung nach CO2-Klassen erfolgt in Abhängigkeit von der Antriebsart.</p> <p><strong>Gesamtkosten:&nbsp;</strong>Nicht nur den Anschaffungspreis betrachten, sondern die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer (Total Cost of Ownership): Energie, Versicherung, Wartung, Steuern, Wertverlust und Finanzierung.</p> <p><strong>Sparsam bei der Ausstattung sein:</strong>&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoklimaanlage"><strong>Klimaanlage</strong></a>, elektrische Fensterheber oder beheizbare Sitze und Heckscheiben sind heute oft Standard. Sie treiben aber auch den Energieverbrauch des Fahrzeugs in die Höhe. Die Klimaanlage ist dabei der größte Spritfresser: Sie erhöht beispielsweise den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 30 %. Leider wird der Verbrauch durch die Nebenaggregate bei den normierten Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht berücksichtigt.&nbsp;Verzichten Sie deshalb beim Kauf nach Möglichkeit auf solche verbrauchssteigernden Nebenaggregate bzw. verwenden Sie diese – insbesondere die Klimaanlage – sparsam.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/carsharing-spart-viel-geld-entlastet-die-umwelt"><strong>Carsharing</strong></a><strong> nutzen:</strong>&nbsp;Oft geht es auch ohne eigenen Pkw. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Auto nicht täglich benötigen. Wenn Sie nicht mehr als rund 12.500 km pro Jahr zurücklegen, ist Carsharing laut Bundesverband Carsharing möglicherweise günstiger als ein eigenes Auto. Die hohen Fixkosten für Anschaffung und Versicherung entfallen. Außerdem müssen Sie sich nicht mehr um die Wartung des Fahrzeugs kümmern.&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Steuern sparen: Je geringer der&nbsp;CO2-Ausstoß, desto weniger zahlen Sie für ihre Kfz-Steuer.</li> <li>Sprit sparen: Beachten Sie unsere Tipps zum&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/sprit-sparen"><strong>Sprit sparen</strong></a>.</li> <li>Umweltfreundlich mobil sein: Beachten Sie unsere Tipps zu&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/bus-bahn-fahren"><strong>Bus und Bahn fahren</strong></a>, zu&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrrad-radeln"><strong>Fahrrad und Radeln</strong></a>&nbsp;und zu&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrgemeinschaften"><strong>Fahrgemeinschaften</strong></a>.</li> <li>Altauto-Entsorgung: Beachten Sie unsere Tipps zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/altauto-altautoverwertung"><strong>Altautoentsorgung</strong></a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps1_carsharing.jpg"> </a> <strong> Grünfläche vs.Carsharing </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps1_carsharing.jpg">Bild herunterladen</a> (2,69 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg"> </a> <strong> Fahrzeug = "Stehzeug" </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,74 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Der Anteil des Verkehrs an den Treibhausgasemissionen in Deutschland ist seit 1990 von etwa 13 % auf 22,5 % im Jahr 2025 gestiegen. Das lag vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr und dem Motorisierten Individualverkehr. Technische Effizienzsteigerungen werden durch höhere Fahrleistungen und dem Trend zu größeren und schwereren Fahrzeugen aufgehoben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs"><strong>Emissionen des Verkehrs</strong></a>.&nbsp;</p> <p>Bezüglich&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a>&nbsp;haben Elektrofahrzeuge die Nase vorn. Gemäß einer Studie im Auftrag des&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>&nbsp;sind im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos um etwa 40% klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor (UBA 2024). Bei einigen Umweltwirkungen wie die Auswirkungen auf Wasser (aquatische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>⁠) und Böden (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a>⁠) ergeben sich für E‑Pkw aktuell noch Nachteile, die größtenteils auf die noch fossile Strom­bereitstellung zurückzuführen sind. Nach Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren.&nbsp;</p> <p>Eine weitere Umweltbelastung stellt die Versiegelung und Zerschneidung von Flächen durch den Straßenverkehr dar. Damit wird der Lebensraum der Menschen massiv eingeschränkt sowie die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/flora">Flora</a>&nbsp;und&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fauna">Fauna</a>&nbsp;stark beeinträchtigt.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Fossile Kraftstoffe unterliegen einem CO2-Preis, der im&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Publikationen/Recht/Rechtsgrundlagen/_docs/nehs/behg_artikel.html"><strong>Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)</strong></a>&nbsp;für das Jahr 2025 im Korridor zwischen 55 und 65 Euro/t CO2 festgelegt ist. Das neue Pkw-Label informiert Verbraucherinnen und Verbraucher beispielhaft darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken kann. Darüber hinaus finden Sie umfassende Hinweise zu gesetzlichen Regelungen auf unserer Themenseite&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/pkw-leichte-nutzfahrzeuge%20"><strong>Pkw und leichte Nutzfahrzeuge</strong></a>.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong>&nbsp;Der Marktanteil von Elektroautos bei Neuwagen nimmt seit dem Jahr 2020 deutlich zu (siehe Abbildung),&nbsp; steigt langfristig, unterliegt jedoch Schwankungen. Weitere Marktbeobachtungen finden Sie auf unserer Themenseite&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/private-haushalte-konsum/mobilitaet"><strong>Marktdaten: Mobilität</strong></a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren&nbsp;<strong>UBA-Themenseiten</strong>:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs"><strong>Emissionen des Verkehrs</strong></a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/fahrleistungen-verkehrsaufwand-modal-split#anmerkung%20"><strong>Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split</strong></a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/pkw-leichte-nutzfahrzeuge#die-europaische-abgas-gesetzgebung"><strong>Pkw und leichte Nutzfahrzeuge</strong></a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/private-haushalte-konsum/mobilitaet"><strong>Marktdaten: Mobilität</strong></a>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong>&nbsp;UBA (2024):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-der-umweltbilanz-von-kraftfahrzeugen"><strong>Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr</strong></a></p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Pkw-Elektro-Hybridantrieb_2026-06-30.png"> </a> <strong> Neuzulassungen und Marktanteil von Pkw mit Elektro- oder Hybridantrieb </strong> Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Pkw-Elektro-Hybridantrieb_2026-06-30.png">Bild herunterladen</a> (198,46 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Pkw-Elektro-Hybridantrieb_2026-06-30.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Pkw-Elektro-Hybridantrieb_2026-06-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (29,73 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Entwicklung-Pkw-Bestand-Kraftstoffart_2026-04-28.png"> </a> <strong> Entwicklung der Pkw im Bestand nach Kraftstoffart </strong> Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / Kraftfahrt-Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Entwicklung-Pkw-Bestand-Kraftstoffart_2026-04-28.png">Bild herunterladen</a> (152,22 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Entwicklung-Pkw-Bestand-Kraftstoffart_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (44,34 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Entwicklung-Pkw-Bestand-Kraftstoffart_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (33,58 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Worauf Sie beim umweltbewussten Autokauf achten sollten <ul> <li>Kaufen Sie einen Pkw mit geringem Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und niedrigem CO2-Ausstoß – das Elektroauto ist hier die erste Wahl.</li> <li>Es muss nicht immer das eigene Auto sein: Vor allem Wenig-Fahrer können beim Carsharing viel Geld sparen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Der größte Teil der Umweltbelastungen eines Autos wie Treibhausgase (CO2), Schadstoffe&nbsp;(Stickstoffdioxide, Feinstaub) und Lärm entsteht beim Fahren. Aber bereits beim Kauf entscheiden Sie über den spezifischen Energieverbrauch ihres Autos und damit über die zukünftigen Umweltbelastungen und Energiekosten.</p> <p><strong>Sparsames Auto wählen:</strong>&nbsp;Die CO2-Emissionen eines Autos und damit seine Klimawirksamkeit hängen direkt vom Kraftstoffverbrauch ab: Pro Kilowattstunde Strom werden rund 0,4 kg CO2 (Deutscher Strommix), pro Liter Benzin rund 2,3 kg CO2 und pro Liter Diesel rund 2,6 kg CO2&nbsp;freigesetzt. Auch die Kosten für das Tanken steigen linear mit dem Verbrauch. Mit Ihrer einmaligen Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto legen Sie in hohem Maße die Tank- bzw. Energiekosten und CO2-Emissionen für die gesamte langjährige Nutzungszeit fest. Es lohnt sich deshalb doppelt, ein Auto mit einem möglichst geringen Energieverbrauch zu wählen. Händler und Hersteller sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und die spezifischen CO2-Emissionen sowohl in der Werbung als auch im Autohaus anzugeben. Häufig weisen schon verschiedene Modellvarianten desselben Herstellers große Spannbreiten beim Energieverbrauch und CO2-Ausstoß auf.</p> <p><strong>Elektroantrieb bevorzugen:</strong>&nbsp;Die klimaschonendste Antriebsvariante beim Autokauf ist das Elektroauto. Die CO2-Einsparungen während der Nutzung übersteigen die höheren Treibhausgasemissionen bei der Herstellung durch den zusätzlichen Aufwand für Batterien deutlich. Ein Vorteil des Elektroantriebs ist auch, dass lokal keine Schadstoffe durch Abgase emittiert werden. Zudem wird die Lärmbelastung reduziert. Bei Elektrofahrzeugen hängen die Emissionen bei der Fahrzeugherstellung und beim Betrieb (Abriebemissionen von Reifen/Bremsen) sowie das Gewicht des Fahrzeuges stark von der Größe bzw. Kapazität der verbauten Antriebsbatterie ab. Die Batteriegröße sollte zum tatsächlichen Fahrprofil passen. Für viele Haushalte reichen 300–450 km reale Reichweite völlig aus. Neben der Reichweite sollte auf die Ladegeschwindigkeit geachtet werden. Fahrzeuge mit hoher AC- und DC-Ladeleistung ermöglichen kürzere Ladezeiten und erhöhen die Alltagstauglichkeit . Hierdurch können sowohl Emissionen als auch der Energieverbrauch des Fahrzeuges verringert werden.&nbsp;</p> <p>Vor dem Kauf eines Elektroautos sollten <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/das-foerderprogramm-fuer-elektroautos">aktuelle Förderprogramme</a> für Elektroautos (Optionen zur Förderung bis zu einer Einkommensgrenze des Haushalts von 80.000 Euro) und für Ladeinfrastruktur geprüft werden (z.B. Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums: pauschale Zuschüsse pro Stellplatz – gestaffelt von der reinen Vorverkabelung bis hin zu intelligenten und bidirektionalen Ladepunkten). Reine batterieelektrische Pkw können über die Treibhausgasminderungsquote und oft über einen Dienstleister auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer">finanziell vom Klimavorteil profitieren</a>. Auch der Ladestrom von allen Fahrzeugen fällt unter diese Regelungen.</p> <p>Wenn man sich dennoch zum Kauf eines Verbrenner-Pkw entscheidet, sollte das Neufahrzeug oder ein junges Gebrauchtfahrzeug mindestens die Euro 6d-Abgasnorm einhalten. So wird sichergestellt, dass die NOx- und Partikelemissionen möglichst gering sind.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/pkw-label_b_dena-silke_reents.jpg"> </a> <strong> Pkw-Label </strong> <br> <p>Auf dem Pkw-Label werden Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste).</p> Quelle: dena / Silke Reents </p><p> <p><strong>Auf Pkw-Label achten:</strong>&nbsp;Wie klimafreundlich und kostengünstig ein Neuwagen im Betrieb ist, lässt sich einfach am&nbsp;<a href="https://www.alternativ-mobil.info/pkw-label"><strong>Pkw-Label</strong></a>&nbsp;erkennen, mit dem jeder Neuwagen ausgezeichnet sein muss. Das Pkw-Label enthält Informationen zum Energieverbrauch und zum CO2-Ausstoß neuer Autos.&nbsp;Außerdem beinhaltet es Kostenrechnungen für die Kraftstoff-/Energie- und CO2-Kosten. Somit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch Informationen darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken wird. Die Darstellung des Labels ist analog zum bekannten EU-Energielabel und stuft die Autos nach CO2-Klassen (A bis G bzw. dunkelgrün bis rot) ein (siehe Abbildung). Die Einstufung nach CO2-Klassen erfolgt in Abhängigkeit von der Antriebsart.</p> <p><strong>Gesamtkosten:&nbsp;</strong>Nicht nur den Anschaffungspreis betrachten, sondern die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer (Total Cost of Ownership): Energie, Versicherung, Wartung, Steuern, Wertverlust und Finanzierung.</p> <p><strong>Sparsam bei der Ausstattung sein:</strong>&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoklimaanlage"><strong>Klimaanlage</strong></a>, elektrische Fensterheber oder beheizbare Sitze und Heckscheiben sind heute oft Standard. Sie treiben aber auch den Energieverbrauch des Fahrzeugs in die Höhe. Die Klimaanlage ist dabei der größte Spritfresser: Sie erhöht beispielsweise den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 30 %. Leider wird der Verbrauch durch die Nebenaggregate bei den normierten Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht berücksichtigt.&nbsp;Verzichten Sie deshalb beim Kauf nach Möglichkeit auf solche verbrauchssteigernden Nebenaggregate bzw. verwenden Sie diese – insbesondere die Klimaanlage – sparsam.</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/carsharing-spart-viel-geld-entlastet-die-umwelt"><strong>Carsharing</strong></a><strong> nutzen:</strong>&nbsp;Oft geht es auch ohne eigenen Pkw. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Auto nicht täglich benötigen. Wenn Sie nicht mehr als rund 12.500 km pro Jahr zurücklegen, ist Carsharing laut Bundesverband Carsharing möglicherweise günstiger als ein eigenes Auto. Die hohen Fixkosten für Anschaffung und Versicherung entfallen. Außerdem müssen Sie sich nicht mehr um die Wartung des Fahrzeugs kümmern.&nbsp;</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Steuern sparen: Je geringer der&nbsp;CO2-Ausstoß, desto weniger zahlen Sie für ihre Kfz-Steuer.</li> <li>Sprit sparen: Beachten Sie unsere Tipps zum&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/sprit-sparen"><strong>Sprit sparen</strong></a>.</li> <li>Umweltfreundlich mobil sein: Beachten Sie unsere Tipps zu&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/bus-bahn-fahren"><strong>Bus und Bahn fahren</strong></a>, zu&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrrad-radeln"><strong>Fahrrad und Radeln</strong></a>&nbsp;und zu&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrgemeinschaften"><strong>Fahrgemeinschaften</strong></a>.</li> <li>Altauto-Entsorgung: Beachten Sie unsere Tipps zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/altauto-altautoverwertung"><strong>Altautoentsorgung</strong></a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps1_carsharing.jpg"> </a> <strong> Grünfläche vs.Carsharing </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps1_carsharing.jpg">Bild herunterladen</a> (2,69 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg"> </a> <strong> Fahrzeug = "Stehzeug" </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,74 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Der Anteil des Verkehrs an den Treibhausgasemissionen in Deutschland ist seit 1990 von etwa 13 % auf 22,5 % im Jahr 2025 gestiegen. Das lag vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr und dem Motorisierten Individualverkehr. Technische Effizienzsteigerungen werden durch höhere Fahrleistungen und dem Trend zu größeren und schwereren Fahrzeugen aufgehoben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs"><strong>Emissionen des Verkehrs</strong></a>.&nbsp;</p> <p>Bezüglich&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a>&nbsp;haben Elektrofahrzeuge die Nase vorn. Gemäß einer Studie im Auftrag des&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>&nbsp;sind im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos um etwa 40% klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor (UBA 2024). Bei einigen Umweltwirkungen wie die Auswirkungen auf Wasser (aquatische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>⁠) und Böden (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a>⁠) ergeben sich für E‑Pkw aktuell noch Nachteile, die größtenteils auf die noch fossile Strom­bereitstellung zurückzuführen sind. Nach Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren.&nbsp;</p> <p>Eine weitere Umweltbelastung stellt die Versiegelung und Zerschneidung von Flächen durch den Straßenverkehr dar. Damit wird der Lebensraum der Menschen massiv eingeschränkt sowie die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/flora">Flora</a>&nbsp;und&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fauna">Fauna</a>&nbsp;stark beeinträchtigt.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Fossile Kraftstoffe unterliegen einem CO2-Preis, der im&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Publikationen/Recht/Rechtsgrundlagen/_docs/nehs/behg_artikel.html"><strong>Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)</strong></a>&nbsp;für das Jahr 2025 im Korridor zwischen 55 und 65 Euro/t CO2 festgelegt ist. Das neue Pkw-Label informiert Verbraucherinnen und Verbraucher beispielhaft darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken kann. Darüber hinaus finden Sie umfassende Hinweise zu gesetzlichen Regelungen auf unserer Themenseite&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/pkw-leichte-nutzfahrzeuge%20"><strong>Pkw und leichte Nutzfahrzeuge</strong></a>.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong>&nbsp;Der Marktanteil von Elektroautos bei Neuwagen nimmt seit dem Jahr 2020 deutlich zu (siehe Abbildung),&nbsp; steigt langfristig, unterliegt jedoch Schwankungen. Weitere Marktbeobachtungen finden Sie auf unserer Themenseite&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/private-haushalte-konsum/mobilitaet"><strong>Marktdaten: Mobilität</strong></a>.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren&nbsp;<strong>UBA-Themenseiten</strong>:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs"><strong>Emissionen des Verkehrs</strong></a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/fahrleistungen-verkehrsaufwand-modal-split#anmerkung%20"><strong>Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split</strong></a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/pkw-leichte-nutzfahrzeuge#die-europaische-abgas-gesetzgebung"><strong>Pkw und leichte Nutzfahrzeuge</strong></a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/private-haushalte-konsum/mobilitaet"><strong>Marktdaten: Mobilität</strong></a>&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong>&nbsp;UBA (2024):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-der-umweltbilanz-von-kraftfahrzeugen"><strong>Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr</strong></a></p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Pkw-Elektro-Hybridantrieb_2026-06-30.png"> </a> <strong> Neuzulassungen und Marktanteil von Pkw mit Elektro- oder Hybridantrieb </strong> Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Pkw-Elektro-Hybridantrieb_2026-06-30.png">Bild herunterladen</a> (198,46 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Pkw-Elektro-Hybridantrieb_2026-06-30.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Pkw-Elektro-Hybridantrieb_2026-06-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (29,73 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Entwicklung-Pkw-Bestand-Kraftstoffart_2026-04-28.png"> </a> <strong> Entwicklung der Pkw im Bestand nach Kraftstoffart </strong> Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / Kraftfahrt-Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Entwicklung-Pkw-Bestand-Kraftstoffart_2026-04-28.png">Bild herunterladen</a> (152,22 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Entwicklung-Pkw-Bestand-Kraftstoffart_2026-04-28.pdf">Diagramm als PDF</a> (44,34 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Entwicklung-Pkw-Bestand-Kraftstoffart_2026-04-28.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (33,58 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p>Informationen für...</p>

Energiesparen für die Zukunft: Deutschland krisenfest machen

<p> <p>Energiesparen ist eine Versicherung für die Zukunft. Damit schützen wir nicht nur das Klima, sondern werden auch unabhängiger von fossilen Energieträgern und damit krisenfester. Und schließlich ist Energiesparen kurzfristig die wirkungsvollste Maßnahme gegen steigende Preise. Unsere Tipps für Verbraucher*innen.</p> </p><p>Energiesparen ist eine Versicherung für die Zukunft. Damit schützen wir nicht nur das Klima, sondern werden auch unabhängiger von fossilen Energieträgern und damit krisenfester. Und schließlich ist Energiesparen kurzfristig die wirkungsvollste Maßnahme gegen steigende Preise. Unsere Tipps für Verbraucher*innen.</p><p> <p>Wenn Energiepreise durch globale Krisen in die Höhe schießen, wird es uns wieder schmerzlich bewusst: Unser Verbrauch an fossilen Energieträgern ist nicht nur ein großes Problem, weil die verursachten Treibhausgasemissionen das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> erhitzen. Auch die Abhängigkeit gegenüber autoritären Regimen und durch globale Krisen ausgelöste Preisschocks bringen uns in Schwierigkeiten. Energiesparen ist deshalb eine Versicherung für die Zukunft und macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern und damit krisenfester. Und schließlich ist Energiesparen kurzfristig die wirkungsvollste Maßnahme gegen steigende Preise.</p> <p>Bei Kraftstoff, Heizenergie, Warmwasser und Strom können wir den Verbrauch und damit auch den Erfolg von eigenen Maßnahmen selbst sehen und überprüfen. Aber auch bei der Ernährung oder dem (Nicht-)Kauf von Produkten können wir indirekt Energie und CO2&nbsp;einsparen. Denn die Herstellung der Produkte benötigt ebenfalls Energie und andere Ressourcen wie Metalle oder Kunststoffe.</p> <p>Wir haben für Sie fünf Sofort-Tipps zusammengestellt, mit denen Sie nicht nur Energie und Rohstoffe, sondern im Schnitt durchaus 500 Euro und mehr pro Person und Jahr einsparen können. Machen Sie auch Ihre persönlichen Alltagsstrukturen krisenfester. Mit unseren zehn „Big Points“ werden Sie dauerhaft zum Energiesparer und zur Ressourcensparerin.&nbsp;<br>Sie wollen noch mehr tun? In unseren&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag"><strong>UBA-Umwelttipps</strong></a>&nbsp;finden Sie viele weitere Ideen und Hinweise.</p> <strong>Mit fünf Sofort-Tipps Geld, Energie und Rohstoffe sparen</strong> <strong>Vorausschauend fahren</strong> <p>Durch eine vorausschauende und defensive Fahrweise können Sie den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/sprit-sparen">Sprit- oder Stromverbrauch senken</a> und mehrere hundert Euro an Tankkosten im Jahr sparen. Fahren Sie niedertourig, vorausschauend und halten Sie sich an ein „freiwilliges Tempolimit“. Vermeiden Sie die Mitnahme unnötiger Lasten und stellen Sie einen ausreichend hohen Reifendruck sicher. Sprit oder Strom sparen Sie auch, wenn Sie Nebenaggregate wie Klimaanlagen nur anschalten, wenn Sie diese wirklich brauchen.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Einkaufen mit dem Rad</strong> <p>Zu Fuß gehen und&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/fahrrad-radeln"><strong>Fahrrad fahren</strong></a>&nbsp;ist nicht nur gesund und auf Kurzstrecken häufig schneller als das Auto. Es spart auch Kosten. Allein wenn Sie ihren Einkauf zukünftig mit dem Rad statt mit dem Auto erledigen, können Sie bereits etwa 100 Euro pro Jahr einsparen. Satteltaschen oder ein kleiner Fahrradanhänger machen auch größere Einkäufe ohne Auto möglich.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Den eigenen Energieverbrauch prüfen</strong> <p>Nur wer den eigenen Energieverbrauch kennt, kann an der richtigen Stelle ansetzen. Machen Sie den <a href="https://www.co2online.de/service/energiesparchecks/heizcheck/">HeizCheck</a>, um den Heizenergieverbrauch Ihres Gebäudes einzuschätzen. Der <a href="https://www.co2online.de/service/energiesparchecks/stromcheck/">StromCheck</a> sagt Ihnen, wie hoch Ihr Stromverbrauch ist. Und mit dem kostenlosen <a href="https://www.energiesparkonto.de/">Energiesparkonto</a> können Sie regelmäßig prüfen, ob Sie auch so viel Energie sparen wie geplant.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Sparduschkopf einschrauben</strong> <p>Sparduschköpfe sparen rund 100 bis 200 Euro&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/warmwasser"><strong>Warmwasserkosten</strong></a>&nbsp;pro Person und Jahr. Sie verbrauchen nur 6 bis 9 Liter pro Minute (gegenüber 12 bis 15 Liter bei normalen Duschköpfen). Der Austausch geht mit wenigen Handgriffen und kann auch von Mieter*innen selbst problemlos durchgeführt werden. Beim Kauf auf gute Qualität und den&nbsp;<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/hand-und-kopfbrausen"><strong>Blauen Engel</strong></a>&nbsp;achten!</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Heiztemperatur optimieren</strong> <p>Sorgen Sie jetzt schon dafür, dass Sie an kommenden Heiztagen und dann im nächsten Winter&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur"><strong>Heizenergie einsparen</strong></a>. Senken Sie die Solltemperatur Ihrer Heizungsanlage z.B. um 1 Grad. Das kann rund 6 % der Heizkosten sparen. Zeitgesteuerte Thermostatventile können zudem vor allem in schlecht gedämmten Häusern z.&nbsp;B. in Wohn- und Badezimmern Heizkosten sparen. Auch Mieter*innen können sie einfach einbauen.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Mit zehn „Big Points“ dauerhaft krisenfester werden</strong> <strong>Energielabel auf Dunkelgrün stellen</strong> <p>Ob Kühlschrank, Spülmaschine oder Auto: Achten Sie beim Kauf auf das&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung"><strong>Energielabel</strong></a>&nbsp;und den dort angegebenen Energieverbrauch. Wählen Sie möglichst die höchste verfügbare Effizienzkategorie. Damit können Sie über die Lebensdauer der Geräte viel Strom- bzw. Energiekosten einsparen. Die effizientesten Modelle können Sie in der europäischen <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/home"><strong>Produktdatenbank EPREL</strong></a> recherchieren. Falls Sie noch eine ältere&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungsumwaelzpumpe"><strong>Heizungsumwälzpumpe</strong></a>&nbsp;haben, lohnt sich oft ein vorzeitiger Austausch mit einer Hocheffizienzumwälzpumpe.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Ökostrom beziehen</strong> <p>Immer mehr Bürger*innen entscheiden sich für einen&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/oekostrom"><strong>Wechsel zu einem Ökostromanbieter</strong></a>. Dieser dauert weniger als 30 Minuten und ist ein wichtiges Signal für den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien. Achten Sie auf Label wie „Grüner Strom Label“ oder „Ok-Power“.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>In Solarenergie investieren</strong> <p>Nutzen Sie als Hausbesitzer*in Ihre Dachfläche nach Möglichkeit für&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/photovoltaik-dachanlagen"><strong>Photovoltaik</strong></a>&nbsp;oder&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/sonnenkollektoren-solarthermie"><strong>Sonnenkollektoren</strong></a>. Je nach örtlichen Gegebenheiten können Sie auch als Mieter*in ein eigenes kleines&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/steckersolargeraete-reduzieren-eigene-stromkosten"><strong>Balkon-Solarkraftwerk</strong></a>&nbsp;installieren. Unabhängig von eigenen Flächen gibt es zahlreiche&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/gruene-geldanlagen-dienen-dem-umwelt-klimaschutz"><strong>finanzielle Beteiligungsangebote</strong></a>&nbsp;von z.B. (grünen) Banken und Energiegenossenschaften, wo Sie in den Ausbau von Solar- oder Windkraft investieren können.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Mit Dämmung den Heizbedarf verringern</strong> <p>Verringern Sie den Heizbedarf Ihres Hauses dauerhaft durch eine möglichst gute&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermedaemmung-fenster"><strong>Wärmedämmung</strong></a>. Mittels eines staatlich geförderten&nbsp;<a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/individueller-sanierungsfahrplan-modernisieren-mit-koepfchen-59828"><strong>individuellen Sanierungsfahrplanes</strong></a>&nbsp;schaffen Sie die Grundlage für eine langfristig kosteneffiziente Sanierungsstrategie. Die Umweltzeichen <a href="https://www.blauer-engel.de/de/zertifizierung/vergabekriterien#UZ132-2020"><strong>Blauer Engel für Dämmstoffe für den Innenraum</strong></a> sowie <a href="https://www.blauer-engel.de/de/zertifizierung/vergabekriterien#UZ140-2019"><strong>Blauer Engel für Wärmedämmverbundsysteme</strong></a><strong>&nbsp;</strong>zeichnen umwelt- und gesundheitsschonende Materialien mit guten Gebrauchseigenschaften aus.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Mit Wärmepumpe heizen</strong> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe"><strong>Wärmepumpen</strong></a>, im Idealfall mit Ökostrom betrieben, sind die Heiztechnik für ein klimaneutrales Deutschland. Einen Umstieg von Gas- oder Ölheizungen auf Holzfeuerung kann das Umweltbundesamt aus Gründen von Wald-, Klima- und Gesundheitsschutz dagegen nicht empfehlen. Das UBA-Portal&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/waermepumpendatenbank"><strong>So geht’s mit Wärmepumpen!</strong></a>&nbsp;zeigt Dutzende erfolgreich umgesetzte Praxis-Beispiele von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Mit dem&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/gebaeudecheck-ist-mein-haus-bereit-fuer-die"><strong>Gebäudecheck Wärmepumpe</strong></a>&nbsp;können Hausbesitzende einfach prüfen, ob ihr Gebäude bereits „wärmepumpenfähig“ ist.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Auf Elektromobilität umsteigen</strong> <p>Ob <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/beim-autokauf-elektroautos-bevorzugen-auf-geringen#worauf-sie-beim-umweltbewussten-autokauf-achten-sollten"><strong>Elektroauto</strong></a>, Stadtbus oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/pedelec-e-bike-fahren-haelt-fit-schont-die-umwelt"><strong>Elektrofahrrad</strong></a>: Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch. Wenn Sie ein neues Auto benötigen, sind Sie mit einem elektrischen Antrieb auf der sicheren Seite. Durch das sozial gestaffelte&nbsp;<a href="https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung"><strong>Förderprogramm zum Kauf neuer Elektro-Pkw</strong></a>, die verlängerte Kfz-Steuerbefreiung oder die Förderung über die Treibhausgasminderungsquote kann der Wechsel auf elektrische Antriebe leichter möglich werden. Inzwischen werden auch immer mehr gebrauchte Elektroautos angeboten. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/pedelec-e-bike-fahren-haelt-fit-schont-die-umwelt"><strong>Pedelec (E-Bike)</strong></a> ist zudem für viele Wege eine kostengünstige Alternative zum Auto.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Carsharing nutzen</strong> <p>Beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/carsharing-nutzen"><strong>Carsharing</strong></a> fallen die teuren Anschaffungskosten und die laufenden Bereitstellungskosten wie Versicherung oder Stellplatzgebühr für das eigene Auto weg. Einsparungen von mehreren hundert bis über 1.000 Euro pro Jahr sind mit Carsharing – abhängig von der Art der Autonutzung – möglich. Nach Berechnungen des Bundesverband Carsharing fahren Sie mit Carsharing in der Regel dann günstiger als mit einem eigenen Fahrzeug, wenn Sie weniger als etwa 12.500 km pro Jahr mit ihrem Auto unterwegs sind. Auch in immer mehr kleineren Städten gibt es inzwischen entsprechende Angebote.&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Beim Reisen am Boden bleiben</strong> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/flugreisen"><strong>Flugreisen</strong></a>&nbsp;benötigen viel Energie und verursachen hohe Treibhausgasemissionen. Wählen Sie nach Möglichkeit&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/urlaubsreisen"><strong>nähere Reiseziele</strong></a>, die auch ohne Flugzeug zu erreichen sind. Bevorzugen Sie allgemein&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/bus-bahn-fahren"><strong>umweltfreundlichere Verkehrsmittel</strong></a>&nbsp;oder Alternativen zu Präsenzveranstaltungen, wie Videokonferenzen. Bei Flugreisen mit innerdeutschem Umstieg können Sie den Zubringerflug mittels spezieller Bahnpauschalangeboten wie Rail&amp;Fly oder anderen Intermodaltickets umgehen. Das ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern in der Regel auch kostengünstiger.&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Weniger Fleisch macht mehr Menschen satt</strong> <p>Weltweit wird weit mehr als die Hälfte der Getreide- und Ölsaatenernte an Tiere verfüttert. Der größte Teil der Ernte landet somit buchstäblich auf dem Misthaufen. Eine stärker <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/klima-umweltfreundliche-ernaehrung"><strong>pflanzenbasierte Ernährung</strong></a> mit u.a. deutlich weniger Fleischkonsum und mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/biolebensmittel-tragen-umwelt-tierschutz-bei"><strong>Bio-Lebensmitteln</strong></a> ist gesünder, klima- und umweltfreundlicher und ein wichtiger Beitrag zur globalen Ernährungssicherheit. Probieren Sie die klassische und neue Vielfalt an vegetarischen und veganen Produkten aus: Von Hülsenfrüchten über Veggie-Hack, Haferdrinks und Margarine bis hin zu Sojageschnetzeltem u.v.a.m.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Bewusster Konsum: Lange nutzen, reparieren und korrekt entsorgen</strong> <p>Die Herstellung von Produkten benötigt Energie und Rohstoffe. Daher sollten insbesondere langlebige Textilien, Möbel, IT- und Haushaltsgeräte gekauft und diese auch möglichst lange genutzt werden (z.&nbsp;B. auch durch&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/produkte-laenger-nutzen-gewaehrleistung-reparatur"><strong>Reparaturen</strong></a>). Mehrwegverpackungen wie Flaschen, Gläser, Boxen und Becher für Getränke und Lebensmittel im Supermarkt und für Unterwegs sparen Energie und Rohstoffe. Die korrekte Entsorgung hilft darüber hinaus, Energie einzusparen und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.</p> <p>&nbsp;</p> <strong>Bescheidenheit spart Geld und Ressourcen</strong> <p>Und ist eine gute Krisenvorsorge. Überlegen Sie, welche Produkte und Dienstleistungen Sie wirklich für ein gutes und zufriedenes Leben benötigen. Probieren Sie Mittel und Wege aus, wie Sie auch mit weniger materiellem Konsum glücklich sein können. Das betrifft z.&nbsp;B. die Anzahl, aber auch die Größe von Geräten, des Autos oder der Wohnung. Vielleicht haben Sie auch ein freies Zimmer, das Sie untervermieten können.</p> <strong>Noch mehr tun</strong> <p>In unserem Verbraucherportal finden Sie viele weitere Ideen und Hinweise, wie Sie Ihren Alltag umweltfreundlicher und nachhaltiger gestalten können:&nbsp;<a href="http://www.uba.de/umwelttipps"><strong>www.uba.de/umwelttipps</strong></a>.</p> <p>&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Valide Umweltaussage oder Greenwashing? Tipps um Greenwashing zu erkennen

<p> Das können Sie tun: <ol> <li><strong>Hinterfragen </strong>und prüfen Sie bei Ihren Kaufentscheidungen umweltbezogene Produktaussagen.</li> <li><strong>Orientieren </strong>Sie sich – wenn möglich – an anerkannten Umweltsiegeln wie EU-Energielabel, EU-Biosiegel, EU Ecolabel oder dem Umweltzeichen Blauer Engel.</li> <li><strong>Melden </strong>Sie Verdachtsfälle von Greenwashing auf Produkten oder in Werbeaussagen an die Verbraucherzentralen.</li> </ol> Gewusst wie <p>Im Alltag begegnen uns viele positive Umweltaussagen auf und zu Produkten, sogenannte Green Claims. Das kann helfen, umweltfreundlichere Produktalternativen zu erkennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass wir in vielen Fällen nicht prüfen können, ob die Aussagen stimmen oder nur gut klingen. Dies führt zu einem Dilemma:&nbsp;</p> <ul> <li><strong>Gutes Gefühl – ohne Grund:</strong> Wenn wir Produkte mit positiven Umweltaussagen bevorzugen, besteht die Gefahr, dass wir auch Produkte mit Umweltaussagen kaufen, die nur leere Versprechen statt des erhofften Umweltvorteils enthalten.</li> <li><strong>Große Skepsis – ohne Wirkung:</strong> Wenn wir demgegenüber vorsorglich gar keinen Umweltaussagen trauen, verhindern wir, dass reale Umweltvorteile durch unsere Kaufentscheidung zum Tragen kommen.</li> </ul> <p>Aus Umweltsicht sollten wir deshalb unbedingt einerseits bei unseren Kaufentscheidungen Umweltaussagen berücksichtigen, andererseits aber darauf achten, dass die Umweltaussagen auch mit echten Umweltvorteilen verbunden sind.</p> <p><strong>Greenwashing erkennen</strong></p> <p>Greenwashing lässt Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Dabei gibt es verschiedene Varianten und Abstufungen – von klaren Falschaussagen bis hin zu ganz subtilen Effekten (z.B. Weglassen relevanter Informationen oder visuelle Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen sollen). Während der Wahrheitsgehalt konkreter Umweltaussagen wie z.B. „Enthält kein Mikroplastik“, in der Regel nur von Prüfinstitutionen, z.&nbsp;B. im Labor festgestellt werden kann, lassen sich andere Formen von Greenwashing gut erkennen. Hinterfragen und prüfen Sie deshalb selbst die Belastbarkeit und Relevanz umweltbezogener Produktaussagen. Sechs typische Muster helfen Ihnen beim Erkennen von Greenwashing (siehe Abbildung).</p> <p><strong>Label-Imitat?</strong></p> <p>Ein Blatt in einem Kreis, vielleicht in einem satten Grün und noch mit dem Wort „geprüft“ ergänzt – fertig ist ein Label-Imitat. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Umwelt- oder Prüfzeichen, ohne es zu sein.&nbsp;</p> <p><strong>Unabhängige Siegel?</strong></p> <p>Siegel sind eine wichtige Hilfe, um positive Umwelteigenschaften eines Produktes sichtbar zu machen. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind prinzipiell für alle Unternehmen zugänglich. Zudem sollten die Anforderungen des Siegels deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinausgehen.</p> <p><strong>Allgemeine Umweltaussagen?</strong></p> <p>„Natürlich“ oder „Für die Umwelt“ sind gut klingende Bezeichnungen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind aber nichtssagend und nur erlaubt, wenn es eine klare Begründung oder belastbare Nachweise dafür gibt. Dies können unabhängige Siegel wie das <a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>, der <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blaue Engel</a> oder eine besonders gute Energie-Effizienzklasse im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> sein.</p> <p><strong>Klimaneutralitätsversprechen?</strong></p> <p>Es ist prinzipiell gut für die Umwelt, wenn Unternehmen Klimabeiträge in Höhe der Emissionen leisten, die durch ein Produkt entstehen. Auf Produkten oder im Marketing darf aber ein Neutralitätsversprechen nicht platziert werden, wenn es auf Kompensationszahlungen beruht. Verbraucher*innen können daran nicht erkennen, ob Herstellung oder Nutzung des Produktes selbst umweltfreundlicher sind als bei vergleichbaren Produktalternativen, da der Umweltnutzen von freiwilligen Kompensationszahlungen außerhalb des Herstellungsprozesses liegt. Es besteht so die Gefahr der Verbrauchertäuschung.</p> <p><strong>Fokus auf Teilaspekte?</strong></p> <p>Die Umweltbewertung eines Produktes sollte sich idealerweise auf das gesamte Produkt und dessen Lebenszyklus beziehen: von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltaussagen beziehen sich aber häufig nur auf einen positiven Teilaspekt. Ein typisches Beispiel sind hervorgehobene Aussagen zum Verpackungsmaterial wie „40% weniger Plastik“. Durch die Hervorhebung eines solchen Teilaspekts wird der Anschein erweckt, dass das ganze Produkt umweltfreundlich sei. Auch der Fokus auf nur einen Umweltaspekt (hier im Beispiel die reduzierte Plastikmenge) kann die Umweltleistung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Geht der reduzierte Plastikeinsatz z.&nbsp;B. mit einem erhöhten Papierverbrauch einher, ist unklar, ob für diesen Teilaspekt der Verpackung tatsächlich ein Umweltvorteil vorliegt und wie groß dieser ist.&nbsp;</p> <p><strong>Betonung von Selbstverständlichkeiten?</strong></p> <p>Nicht alles, was besonders hervorgehoben wird, ist auch besonders. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>-frei“ ist gesetzlicher Standard und Kleidungsstücke sind in den meisten Fällen vegan. Es wird mit einem Vorteil geworben, der nichts oder kaum etwas für das beworbene Produkt bedeutet. Das lenkt ab und lässt das Produkt „grüner“ wirken.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Grafik_Greenwashing_260526.jpg"> </a> <strong> Werbung auf dem Prüfstand </strong> <br> <p>Diese sechs typischen Muster helfen Ihnen dabei, irreführende Umweltaussagen und Greenwashing beim Einkauf schnell zu entlarven.</p> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 An empfehlenswerten Umweltsiegeln orientieren <p>Umweltsiegel sind eine wertvolle Hilfe, um umweltrelevante Produkteigenschaften für Verbraucher*innen sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Hilfe! Bereits mit fünf empfehlenswerten Umweltsiegeln können Sie mit hoher Richtungssicherheit in einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen die umweltfreundlicheren Produktvarianten herausfinden:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Bio-Siegel</a> (Lebensmittel)</li> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Grüner Knopf</a> (Bekleidung).</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</a>“.&nbsp;</p> Greenwashing melden <p>Greenwashing lässt nicht nur einzelne Produkte umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Es führt auch dazu, dass Verbraucher*innen Umweltaussagen generell weniger Vertrauen entgegenbringen. Die Vermarktung umweltfreundlicher Produkte wird dadurch erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, Fälle von Greenwashing Verbraucherschutzorganisationen zu melden. So können Sie dazu beitragen, Greenwashing durch Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig seriöse Green Claims stärken. Verdachtsfälle von Greenwashing können Sie z.&nbsp;B. direkt bei den&nbsp;<a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde">Verbraucherzentralen</a> oder bei der&nbsp;<a href="https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/">DUH</a> melden.&nbsp;</p> Hintergrund <p>Umweltfreundliche Produktalternativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen. Damit Verbraucher*innen die umweltfreundlicheren Produkte erkennen und berücksichtigen können, braucht es vertrauenswürdige umweltbezogene Produktinformationen. Werden diese Informationen allerdings so dargestellt, dass der Umweltnutzen des Produktes größer erscheint, als er in Wirklichkeit ist, sprechen wir von „Greenwashing“. Dieses schadet der Umwelt in doppelter Hinsicht. Zum einen wird die durch Verbraucher*innen in gutem Glauben angestrebte Umweltentlastung im konkreten Produktkauf nicht oder nicht angemessen erreicht. Zum anderen führt als solches aufgedecktes und öffentlich diskutiertes Greenwashing dazu, das grundsätzliche Vertrauen in produktbezogene Umweltinformationen zu untergraben.</p> <p>Aus der Vertiefungsstudie der Umweltbewusstseinsstudie 2022 geht hervor, dass sich ein Großteil der Verbraucher*innen von der Fülle an Informationen eher verunsichert fühlt, als dass sie die angebotene Information als hilfreich für die eigene Kaufentscheidung ansehen. Das generelle Vertrauen in den Wahrheitsgehalt umweltbezogener Aussagen zu Produkten geht in der Bevölkerung zurück. Hohes Vertrauen genießen demgegenüber vor allem staatliche Nachhaltigkeitssiegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel (siehe Grafikbox).&nbsp;</p> <strong>Galerie: Verbraucherbefragung: Was wir über Umweltaussagen wissen und wie sie uns beeinflussen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm2.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm3.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm1.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Auf EU‑Ebene ist im März 2024 die&nbsp;„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den&nbsp;ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825, kurz auch EmpCo oder ECGT genannt) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen zu stärken und besser vor unlauteren Praktiken zu schützen. Durch strengere und klarere Vorgaben sollen Umweltaussagen verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer&nbsp;– und so Greenwashing bekämpft werden. Im Februar 2026 wurde die EU-Richtlinie in Form von zwei Gesetzesänderungen in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anforderungen gelten ab dem 27.09.2026. Eine ausführliche Zusammenstellung der Änderungen finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches">„Schutz vor Greenwashing“</a>.</p> <p>Neben dieser übergeordneten Gesetzgebung gibt es sowohl weitere gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Standards und Normen, die helfen sollen, Umweltaussagen belastbar zu machen. Hierzu gehören:</p> <ul> <li><strong>Gesetzlich geregelte Siegel und Begriffe: </strong>Die Anforderungen werden hierbei von der EU oder vom deutschen Staat festgelegt. So sind die Anforderungen für das EU-Energielabel durch EU-Verordnungen für die einzelnen Produktgruppen vorgegeben. Der Begriff „Bio“ ist wiederum durch die EU-Öko-Verordnung geschützt.</li> <li><strong>Unabhängig geprüfte, freiwillige Umweltzeichen: </strong>Kriterien, Prüfung und Vergabe sind transparent und unabhängig von einzelnen Herstellern. Die Vergabe kann entweder durch eine staatlich (z. B. Blauer Engel oder EU-Ecolabel) oder durch eine nichtstaatlich (z. B. FSC, PEFC, Grüner Strom oder ok-power) getragene Stelle erfolgen.&nbsp;</li> </ul> <p>Die Rechtsdurchsetzung und damit die Eindämmung von Greenwashing kann über verschiedene Wege adressiert werden: durch Regeln, durch Marktbeobachtung und durch Hinweise und Beschwerden von Verbraucher*innen, die irreführende Werbung sichtbar machen. Dabei spielen klageberechtigte Verbraucher- und Umweltorganisationen eine wichtige Rolle. Bestimmte Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentralen, aber auch als Verbraucherorganisationen zugelassene Umweltorganisationen wie die DUH und BUND) sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) klageberechtigt und engagieren sich im Kampf gegen unlautere Umweltaussagen.&nbsp;</p> <p><em>Auf der voraussichtlich ab Herbst 2026 verfügbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Wissensplattform „Umweltbezogene Produktaussagen“ finden Sie künftig vertiefende Darstellungen der verschiedenen Instrumente.</em></p> </p><p> Das können Sie tun: <ol> <li><strong>Hinterfragen </strong>und prüfen Sie bei Ihren Kaufentscheidungen umweltbezogene Produktaussagen.</li> <li><strong>Orientieren </strong>Sie sich – wenn möglich – an anerkannten Umweltsiegeln wie EU-Energielabel, EU-Biosiegel, EU Ecolabel oder dem Umweltzeichen Blauer Engel.</li> <li><strong>Melden </strong>Sie Verdachtsfälle von Greenwashing auf Produkten oder in Werbeaussagen an die Verbraucherzentralen.</li> </ol> </p><p> Gewusst wie <p>Im Alltag begegnen uns viele positive Umweltaussagen auf und zu Produkten, sogenannte Green Claims. Das kann helfen, umweltfreundlichere Produktalternativen zu erkennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass wir in vielen Fällen nicht prüfen können, ob die Aussagen stimmen oder nur gut klingen. Dies führt zu einem Dilemma:&nbsp;</p> <ul> <li><strong>Gutes Gefühl – ohne Grund:</strong> Wenn wir Produkte mit positiven Umweltaussagen bevorzugen, besteht die Gefahr, dass wir auch Produkte mit Umweltaussagen kaufen, die nur leere Versprechen statt des erhofften Umweltvorteils enthalten.</li> <li><strong>Große Skepsis – ohne Wirkung:</strong> Wenn wir demgegenüber vorsorglich gar keinen Umweltaussagen trauen, verhindern wir, dass reale Umweltvorteile durch unsere Kaufentscheidung zum Tragen kommen.</li> </ul> <p>Aus Umweltsicht sollten wir deshalb unbedingt einerseits bei unseren Kaufentscheidungen Umweltaussagen berücksichtigen, andererseits aber darauf achten, dass die Umweltaussagen auch mit echten Umweltvorteilen verbunden sind.</p> <p><strong>Greenwashing erkennen</strong></p> <p>Greenwashing lässt Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Dabei gibt es verschiedene Varianten und Abstufungen – von klaren Falschaussagen bis hin zu ganz subtilen Effekten (z.B. Weglassen relevanter Informationen oder visuelle Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen sollen). Während der Wahrheitsgehalt konkreter Umweltaussagen wie z.B. „Enthält kein Mikroplastik“, in der Regel nur von Prüfinstitutionen, z.&nbsp;B. im Labor festgestellt werden kann, lassen sich andere Formen von Greenwashing gut erkennen. Hinterfragen und prüfen Sie deshalb selbst die Belastbarkeit und Relevanz umweltbezogener Produktaussagen. Sechs typische Muster helfen Ihnen beim Erkennen von Greenwashing (siehe Abbildung).</p> <p><strong>Label-Imitat?</strong></p> <p>Ein Blatt in einem Kreis, vielleicht in einem satten Grün und noch mit dem Wort „geprüft“ ergänzt – fertig ist ein Label-Imitat. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Umwelt- oder Prüfzeichen, ohne es zu sein.&nbsp;</p> <p><strong>Unabhängige Siegel?</strong></p> <p>Siegel sind eine wichtige Hilfe, um positive Umwelteigenschaften eines Produktes sichtbar zu machen. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind prinzipiell für alle Unternehmen zugänglich. Zudem sollten die Anforderungen des Siegels deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinausgehen.</p> <p><strong>Allgemeine Umweltaussagen?</strong></p> <p>„Natürlich“ oder „Für die Umwelt“ sind gut klingende Bezeichnungen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind aber nichtssagend und nur erlaubt, wenn es eine klare Begründung oder belastbare Nachweise dafür gibt. Dies können unabhängige Siegel wie das <a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>, der <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blaue Engel</a> oder eine besonders gute Energie-Effizienzklasse im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> sein.</p> <p><strong>Klimaneutralitätsversprechen?</strong></p> <p>Es ist prinzipiell gut für die Umwelt, wenn Unternehmen Klimabeiträge in Höhe der Emissionen leisten, die durch ein Produkt entstehen. Auf Produkten oder im Marketing darf aber ein Neutralitätsversprechen nicht platziert werden, wenn es auf Kompensationszahlungen beruht. Verbraucher*innen können daran nicht erkennen, ob Herstellung oder Nutzung des Produktes selbst umweltfreundlicher sind als bei vergleichbaren Produktalternativen, da der Umweltnutzen von freiwilligen Kompensationszahlungen außerhalb des Herstellungsprozesses liegt. Es besteht so die Gefahr der Verbrauchertäuschung.</p> <p><strong>Fokus auf Teilaspekte?</strong></p> <p>Die Umweltbewertung eines Produktes sollte sich idealerweise auf das gesamte Produkt und dessen Lebenszyklus beziehen: von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltaussagen beziehen sich aber häufig nur auf einen positiven Teilaspekt. Ein typisches Beispiel sind hervorgehobene Aussagen zum Verpackungsmaterial wie „40% weniger Plastik“. Durch die Hervorhebung eines solchen Teilaspekts wird der Anschein erweckt, dass das ganze Produkt umweltfreundlich sei. Auch der Fokus auf nur einen Umweltaspekt (hier im Beispiel die reduzierte Plastikmenge) kann die Umweltleistung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Geht der reduzierte Plastikeinsatz z.&nbsp;B. mit einem erhöhten Papierverbrauch einher, ist unklar, ob für diesen Teilaspekt der Verpackung tatsächlich ein Umweltvorteil vorliegt und wie groß dieser ist.&nbsp;</p> <p><strong>Betonung von Selbstverständlichkeiten?</strong></p> <p>Nicht alles, was besonders hervorgehoben wird, ist auch besonders. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>-frei“ ist gesetzlicher Standard und Kleidungsstücke sind in den meisten Fällen vegan. Es wird mit einem Vorteil geworben, der nichts oder kaum etwas für das beworbene Produkt bedeutet. Das lenkt ab und lässt das Produkt „grüner“ wirken.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Grafik_Greenwashing_260526.jpg"> </a> <strong> Werbung auf dem Prüfstand </strong> <br> <p>Diese sechs typischen Muster helfen Ihnen dabei, irreführende Umweltaussagen und Greenwashing beim Einkauf schnell zu entlarven.</p> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> An empfehlenswerten Umweltsiegeln orientieren <p>Umweltsiegel sind eine wertvolle Hilfe, um umweltrelevante Produkteigenschaften für Verbraucher*innen sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Hilfe! Bereits mit fünf empfehlenswerten Umweltsiegeln können Sie mit hoher Richtungssicherheit in einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen die umweltfreundlicheren Produktvarianten herausfinden:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Bio-Siegel</a> (Lebensmittel)</li> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Grüner Knopf</a> (Bekleidung).</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</a>“.&nbsp;</p> </p><p> Greenwashing melden <p>Greenwashing lässt nicht nur einzelne Produkte umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Es führt auch dazu, dass Verbraucher*innen Umweltaussagen generell weniger Vertrauen entgegenbringen. Die Vermarktung umweltfreundlicher Produkte wird dadurch erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, Fälle von Greenwashing Verbraucherschutzorganisationen zu melden. So können Sie dazu beitragen, Greenwashing durch Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig seriöse Green Claims stärken. Verdachtsfälle von Greenwashing können Sie z.&nbsp;B. direkt bei den&nbsp;<a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde">Verbraucherzentralen</a> oder bei der&nbsp;<a href="https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/">DUH</a> melden.&nbsp;</p> </p><p> Hintergrund <p>Umweltfreundliche Produktalternativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen. Damit Verbraucher*innen die umweltfreundlicheren Produkte erkennen und berücksichtigen können, braucht es vertrauenswürdige umweltbezogene Produktinformationen. Werden diese Informationen allerdings so dargestellt, dass der Umweltnutzen des Produktes größer erscheint, als er in Wirklichkeit ist, sprechen wir von „Greenwashing“. Dieses schadet der Umwelt in doppelter Hinsicht. Zum einen wird die durch Verbraucher*innen in gutem Glauben angestrebte Umweltentlastung im konkreten Produktkauf nicht oder nicht angemessen erreicht. Zum anderen führt als solches aufgedecktes und öffentlich diskutiertes Greenwashing dazu, das grundsätzliche Vertrauen in produktbezogene Umweltinformationen zu untergraben.</p> <p>Aus der Vertiefungsstudie der Umweltbewusstseinsstudie 2022 geht hervor, dass sich ein Großteil der Verbraucher*innen von der Fülle an Informationen eher verunsichert fühlt, als dass sie die angebotene Information als hilfreich für die eigene Kaufentscheidung ansehen. Das generelle Vertrauen in den Wahrheitsgehalt umweltbezogener Aussagen zu Produkten geht in der Bevölkerung zurück. Hohes Vertrauen genießen demgegenüber vor allem staatliche Nachhaltigkeitssiegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel (siehe Grafikbox).&nbsp;</p> <strong>Galerie: Verbraucherbefragung: Was wir über Umweltaussagen wissen und wie sie uns beeinflussen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm2.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm3.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm1.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Auf EU‑Ebene ist im März 2024 die&nbsp;„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den&nbsp;ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825, kurz auch EmpCo oder ECGT genannt) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen zu stärken und besser vor unlauteren Praktiken zu schützen. Durch strengere und klarere Vorgaben sollen Umweltaussagen verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer&nbsp;– und so Greenwashing bekämpft werden. Im Februar 2026 wurde die EU-Richtlinie in Form von zwei Gesetzesänderungen in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anforderungen gelten ab dem 27.09.2026. Eine ausführliche Zusammenstellung der Änderungen finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches">„Schutz vor Greenwashing“</a>.</p> <p>Neben dieser übergeordneten Gesetzgebung gibt es sowohl weitere gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Standards und Normen, die helfen sollen, Umweltaussagen belastbar zu machen. Hierzu gehören:</p> <ul> <li><strong>Gesetzlich geregelte Siegel und Begriffe: </strong>Die Anforderungen werden hierbei von der EU oder vom deutschen Staat festgelegt. So sind die Anforderungen für das EU-Energielabel durch EU-Verordnungen für die einzelnen Produktgruppen vorgegeben. Der Begriff „Bio“ ist wiederum durch die EU-Öko-Verordnung geschützt.</li> <li><strong>Unabhängig geprüfte, freiwillige Umweltzeichen: </strong>Kriterien, Prüfung und Vergabe sind transparent und unabhängig von einzelnen Herstellern. Die Vergabe kann entweder durch eine staatlich (z. B. Blauer Engel oder EU-Ecolabel) oder durch eine nichtstaatlich (z. B. FSC, PEFC, Grüner Strom oder ok-power) getragene Stelle erfolgen.&nbsp;</li> </ul> <p>Die Rechtsdurchsetzung und damit die Eindämmung von Greenwashing kann über verschiedene Wege adressiert werden: durch Regeln, durch Marktbeobachtung und durch Hinweise und Beschwerden von Verbraucher*innen, die irreführende Werbung sichtbar machen. Dabei spielen klageberechtigte Verbraucher- und Umweltorganisationen eine wichtige Rolle. Bestimmte Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentralen, aber auch als Verbraucherorganisationen zugelassene Umweltorganisationen wie die DUH und BUND) sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) klageberechtigt und engagieren sich im Kampf gegen unlautere Umweltaussagen.&nbsp;</p> <p><em>Auf der voraussichtlich ab Herbst 2026 verfügbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Wissensplattform „Umweltbezogene Produktaussagen“ finden Sie künftig vertiefende Darstellungen der verschiedenen Instrumente.</em></p> </p><p>Informationen für...</p>

KI-generierter Song im Instagram-Reel des BMUKN vom 14.06.2026 (Kreislaufwirtschaft) – Erstellung, Kosten und Entscheidungsgrundlage

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Mitarbeitende, Sie haben am 14. Juni 2026 auf Ihrem Instagram-Kanal (@umweltministerium) ein Reel zum Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft veröffentlicht, abrufbar unter https://www.instagram.com/reel/DZkeVCFGOSE/. Der Beitrag trägt in der Bildunterschrift den Hinweis, der Song sei „mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt" worden. Der Beitrag wurde mit über 110.000 Wiedergaben (Stand 17.06.2026) breit ausgespielt und hat eine kontroverse öffentliche Debatte über den KI-Einsatz einer staatlichen Stelle ausgelöst. Ich bitte um Übersendung folgender Informationen und Dokumente. Sollten einzelne der erbetenen Dokumente nicht vorliegen, bitte ich um eine ausdrückliche Mitteilung hierüber. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden. 1. Wurde der Song hausintern oder durch eine externe Agentur bzw. durch eine*n externe*n Dienstleister*in erstellt, und falls extern, wie lauten Name und Sitz der beauftragten Stelle? 2. Welche KI-Tools bzw. -Dienste wurden eingesetzt? getrennt nach Songtext, Musik/Komposition, Gesangsstimme und Audioproduktion, jeweils mit Bezeichnung und Version? 3. Welche Leistungsanteile wurden von Menschen erbracht, insbesondere bei Text, Komposition, Gesangsstimme, Produktion und Videoschnitt? 4. Welche Gesamtkosten sind entstanden, aufgeschlüsselt nach Tool- und Lizenzkosten, Honoraren externer Dienstleister*innen sowie internem Personalaufwand? 5. Falls extern beauftragt, bitte ich um Übersendung des zugrunde liegenden Vertrags bzw. der Leistungsbeschreibung sowie der Rechnung. 6. Wer hält die Nutzungs- und Verwertungsrechte am Song und an der verwendeten Stimme, und wurde geprüft, ob Rechte Dritter berührt sind? Ich bitte um Übersendung der Unterlagen, die diese Rechteinhaberschaft und Prüfung dokumentieren. 7. Ich bitte um Übersendung aller Vermerke, Vorlagen, Briefings, Konzeptpapiere und sonstigen Dokumente zur Entscheidung, für diesen Beitrag einen KI-generierten Song zu verwenden. 8. Ich bitte um Übersendung sämtlicher interner Weisungen, Richtlinien und Handreichungen Ihres Hauses zum Einsatz von KI in der Öffentlichkeitsarbeit und in den sozialen Medien. 9. Ich bitte um Übersendung der schriftlichen Abwägung bzw. Kosten-Nutzen-Betrachtung zum KI-Einsatz für diesen Beitrag. 10. Welche Erwägungen waren maßgeblich, einen KI-generierten Song statt menschlicher Kreativschaffender zu verwenden? Welche konkreten Künstler*innen, Musikschaffenden oder Agenturen wurden als Alternative in Betracht gezogen? Ich bitte zudem um Übersendung der Dokumente, die diese Erwägungen und die geprüften Alternativen festhalten. 11. Auf Ihrer Themenseite zu Künstlicher Intelligenz (https://www.bundesumweltministerium.de/themen/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz) nennen Sie „Texte, Bilder oder Songs“ als Beispiele für KI-Anwendungen und führen aus: „Insbesondere solche KI-Systeme, mit denen sich Inhalte erstellen lassen, haben oft einen erheblichen ökologischen Fußabdruck. [...] KI kann zudem Ungleichheiten verstärken und Verbraucherinnen und Verbraucher diskriminieren.“ Weiter erklären Sie, das Haus arbeite daran, diese Risiken zu minimieren. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft, welche konkreten Abwägungen und Maßnahmen das Ministerium bei der Erstellung bzw. Beauftragung dieses Songs getroffen hat, um a) den Energie-, Ressourcen- und Wasserverbrauch möglichst gering zu halten, b) eine Verstärkung von Ungleichheiten zu vermeiden und c) eine Diskriminierung von Verbraucher*innen auszuschließen. Ich bitte zudem um Übersendung der Prüfvermerke, Kriterien und sonstigen Dokumente, die diese Abwägungen und Maßnahmen festhalten. 12. Wie viele Generierungsversuche wurden unternommen und wie lange dauerte die Generierung insgesamt? Ich bitte um Übersendung der Unterlagen, die dies dokumentieren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen nach § 10 IFG nicht an, Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten dennoch Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung mit Aufschlüsselung sowie um Befreiung, hilfsweise Ermäßigung nach § 2 IFGGebV. Ich bitte um Zugang innerhalb der Monatsfrist (§ 7 Abs. 5 IFG, § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 UIG). Kann die Frist nicht eingehalten werden, bitte ich um fristgerechte Mitteilung. Ich bitte um Antwort per E-Mail (§ 1 Abs. 2 IFG). Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke sehr für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

BLUE STRAW

Kurzbeschreibung Anhand des Plastiktrinkhalms haben wir mit der BLUE STRAW Kampagne auf die Problematik der Plastikvermüllung der Meere aufmerksam gemacht und aufgezeigt, dass es Alternativen gibt. Auf unserer Website stellen wir aktuelle Infomaterialien zur Thematik zur Verfügung und klären über Ersatzmaterialien auf. Konkret richten wir Müllsammelaktionen an Stränden und auf Kanälen  aus und informieren in Kooperaton mit der Hamburger Initiative FCKSTRAWS Hamburger Club- und Barbetreiber über Alternativen zum Strohhalm und anderen entsprechenden Produkten vor Ort. Im Laufe der Kampagne hat sich der Fokus auf die völlige Vermeidung von Plastikeinwegpodukten verschoben: No Straw is the Best Straw . Weiterführende Links zur BLUE STRAW Aktuelles zur Kampagne Alternativen zu Einwegplastik Plastic Pollution Blog zum Thema Müll und Recycling in Bezug auf die Ozeane DEEPWAVE Recycling Broschüre zum DEEPWAVE Infostand "Was ist Müll?" - Müllsammelaktion auf Hamburgs Kanälen Ergebnisse Erfolgreiche Aufklärung und Verankerung im Bewusstsein der Verbraucher:innen. Aufforderung an die herstellende Industrie, Alternativen zu entwickeln. Mitbeteiligung an politischen Prozessen, die zu neuen Gesetzen und Maßnahmen führen. Mit dieser Kampagne haben wir so viele Menschen mobilisiert, dass wir durch ihr Voting die Google Impact Challenge 2016 gewonnen haben.

Scan4Chem Smartphone-App und Web-App

<p> <p>Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage.</p> </p><p>Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Die App Scan4Chem des Umweltbundesamtes hilft bei der Anfrage.</p><p> Erklärfilm: Smartphone-App Scan4Chem 08.07.2020 Scan4Chem: App gibt Informationen zu Schadstoffen in Produkten </p><p> Scan4Chem <p>Über 200 Stoffe wurden bereits als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und in die&nbsp;<a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA</a> aufgenommen. Ist ein besonders besorgniserregender <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> (SVHC) in einem Gebrauchsgegenstand in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren.</p> <p>Europäische Überwachungsbehörden bemängelten 2019 die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. In zwölf Prozent der inspizierten Produkte aus 15 EU-Ländern fanden sie besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe sind zwar unerwünscht, aber viele sind bisher nicht verboten. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die SVHCs enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend.&nbsp;</p> <p>2023 veröffentlichten die Überwachungsbehörden Ergebnisse eines weiteren Überwachungsprojektes. Sie stellten fest, dass bei 30% der untersuchten Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthielten, keine Informationen darüber in der Lieferkette weitergegeben wurden, obwohl dies in der europäischen Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> vorgeschrieben ist.</p> <p>Bürgerinnen und Bürger können helfen, das zu ändern. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem des Umweltbundesamtes gibt Ihnen die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen und somit zu zeigen, dass Sie solche Produkte nicht kaufen möchten.</p> <p>Die App ist als Smartphone-App verfügbar und – mit reduziertem Funktionsumfang – als <a href="https://www.askreach.eu/web-scan4chem/">Web-App</a>, die Sie über Ihren Computer nutzen können. Sie können mit der Smartphone-App Barcodes von Produkten scannen oder Produktnamen eingeben und SVHC-Anfragen an den entsprechenden Produktanbieter schicken. Die App ist an eine Datenbank angeschlossen, in die Produktanbieter ihre Informationen zu SVHCs in ihren Produkten eingeben können. Unternehmen können damit ihrer Auskunftspflicht effizienter nachkommen – und ggf. zeigen, dass keine SVHCs in ihren Produkten enthalten sind.</p> <p>Einige Unternehmen haben bereits Informationen in die Datenbank eingepflegt. Ziel ist, dass langfristig Daten zu den meisten Produkten in der Datenbank zu finden sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer von Scan4Chem die Informationen direkt über die App erhalten. Es ist daher wichtig, dass möglichst viele Anfragen gestellt werden, damit Produktanbieter ein stärkeres Bewusstsein für ihre Auskunftspflicht entwickeln und Informationen mit Hilfe der App zur Verfügung stellen. Großes Interesse von Verbraucherseite wird die Aufmerksamkeit auf das Thema besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten lenken, so dass diese Stoffe ersetzt werden.</p> <p>Wie die Smartphone-App ist auch die Web-App an die Datenbank mit den SVHC-Informationen angeschlossen. In der Web-App können Sie über den Produktnamen oder den Barcode nach SVHC-Informationen in der Datenbank suchen oder, wenn noch keine Daten vorhanden sind, mit unserer Muster-Anfrage über Ihren eigenen E-Mail Client SVHC-Anfragen an den Produktanbieter versenden.</p> </p><p> Erfahrungen mit Scan4Chem <p>Mit Stand 31.08.2025 wurden über die Smartphone-App europaweit ca. 84.000 Anfragen an ca. 55.000 Firmen verschickt. Für über 68.000 Produkte wurden von den Anbietern Informationen in die Datenbank hochgeladen, so dass sie App-Nutzern und App-Nutzerinnen direkt in der App zur Verfügung stehen. Zusätzlich nutzten einige Firmen die Möglichkeit, für ganze Barcode-Bereiche anzugeben, dass SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten sind. Davon sind 13,9 Millionen Barcodes abgedeckt, die aber nicht unbedingt alle bereits in Gebrauch sind.</p> <p>Es zeigt sich, dass viele Firmen auf die Beantwortung von Verbraucheranfragen nicht ausreichend vorbereitet sind. Das Umweltbundesamt hat daher im Rahmen des LIFE AskREACH Projekts gemeinsam mit den Projektpartnern eine Firmen-Kampagne durchgeführt, in der Firmen auf ihre Auskunftspflicht aufmerksam gemacht und geschult wurden. Es wurden gezielt solche Firmen angesprochen, die auf Verbraucheranfragen nicht geantwortet hatten. Die Antwortquote der Firmen verbesserte sich während des Projektes auf europaweit ca. 53 % und in Deutschland auf etwa 63 %. Seit Projektende werden die Antwortquoten leider wieder schlechter. Die Antworten sind zum Teil auch immer noch unzureichend. Erhalten Sie keine oder unzureichende Antworten, können Sie sich gern an <a href="mailto:scan4chem@uba.de">scan4chem@uba.de</a> wenden und wir unterstützen Sie dabei, aussagekräftige Antworten zu bekommen.</p> <p>Ohne Anfragen von Seiten ihrer Kundschaft tun sich die Firmen schwer, Zeit für die Beschäftigung mit der Auskunftspflicht zu erübrigen und stellen auch keine Daten in der Datenbank zur Verfügung. Viele Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geben dagegen ein klares Signal an die Firmen, helfen ihr Antwortverhalten zu verbessern und führen dazu, dass mehr Informationen in die Datenbank hochgeladen werden. Zeigen Sie Ihr Interesse! Nutzen Sie die App vor jedem Kauf, um Anfragen an Firmen zu verschicken!</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/bilder/scan_stat.png"> </a> <strong> Statistik versendete Anfragen </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> EU LIFE AskREACH <p>Ermöglicht wurde die Programmierung der europäischen App durch das Projekt AskREACH, das über das EU LIFE Programm gefördert wurde. 20 Projektpartner aus 13 europäischen Ländern arbeiteten seit September 2017 in dem Projekt zusammen, weitere Länder haben sich während des Projektzeitraums angeschlossen.Die App wurde im Rahmen des Projektes ständig weiterentwickelt. Sie ist zurzeit in 18 Ländern verfügbar. Seit 01.01.2022 sind auch die SVHC-Funktionen der App ToxFox des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) an das AskREACH IT-System angeschlossen, d.h. Sie können auch mit dem ToxFox in der AskREACH-Datenbank nach SVHC-Informationen suchen und über das AskREACH IT-System SVHC-Anfragen an Produktanbieter versenden. Das AskREACH Projekt ist am 31.08.2023 ausgelaufen, viele Apps werden aber auch nach Projektende weiter kostenlos angeboten.</p> <p>Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/bilder/asklifebrand-design.png"> </a> <strong> EU Life AskREACH </strong> Quelle: EU Life </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Reden, Redemanuskripte des Ministers

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Reden (d.h. Texte, Redemanuskripte) des Ministers seit 06.05.2025, die bisher nicht auf den Internetpräsenzen des Ministeriums im Volltext veröffentlicht wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Unterlagen zur Ressortabstimmung zum Klimaschutzprogramm

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterlagen (Vorlagen, Vermerke, Gesprächsnotizen usw.) aus dem Zeitraum Dezember 2025 bis März 2026 zu den Abstimmungen zwischen BMF, BMUV und BMV (und ggf. anderen beteiligten Ministerien) über die Maßnahmen für den Verkehrsbereich im Klimaschutzprogramm 2026. Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen. Das öffentliche Interesse begründet sich durch (a) die vorläufige Bewertung des KSP durch den Expertenrat und dem Umstand, dass von den in einem im Februar geleakten Entwurf für das KSP ursprünglich enthaltenden Maßnahmen viele Maßnahmen in der finalen Version des KSP nicht mehr enthalten waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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