Dieser WebMapService (WMS) stellt Inhalte zum Thema "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste" für die Freie und Hansestadt Hamburg im INSPIRE Zielmodell dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Rückstände, die bei Erfassung, Transport und Behandlung des Hamburger Abwassers anfallen. Sie bestehen neben Klärschlamm aus Rechen-, Sieb- und Sandfanggut sowie Material aus der Trummen- und Kanalreinigung. Sie werden soweit wie möglich in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt in der Verbrennungsanlage "VERA" thermisch verwertet. Es sind Mengen pro Jahr und Rückstandsart für 2005 - 2020 angegeben. Alle weiteren Informationen zu den Zahlen finden Sie auf der Seite "Abwasserbeseitigung in Hamburg" (https://www.hamburg.de/fhh-permalink/134918/) und speziell im jeweiligen Abwasser - Lagebericht (https://www.hamburg.de/abwasser-downloads/).
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen stillgelegten Betriebsanlagen.
Rückstände, die bei Erfassung, Transport und Behandlung des Hamburger Abwassers anfallen. Sie bestehen neben Klärschlamm aus Rechen-, Sieb- und Sandfanggut sowie Material aus der Trummen- und Kanalreinigung. Sie werden soweit wie möglich in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt in der Verbrennungsanlage "VERA" thermisch verwertet. Es sind Mengen pro Jahr und Rückstandsart für 2005 - 2020 angegeben. Alle weiteren Informationen zu den Zahlen finden Sie auf der Seite "Abwasserbeseitigung in Hamburg" (https://www.hamburg.de/fhh-permalink/134918/) und speziell im jeweiligen Abwasser - Lagebericht (https://www.hamburg.de/abwasser-downloads/).
Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. BImSchV ) fest. Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen: Papierbriketts zählen also nicht, wie die einschlägige Werbung mit Slogans wie „Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier” suggeriert zu den zulässigen Brennstoffen. Wer sie dennoch in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld. Und weitere Schwierigkeiten sind möglich: Weil keine Anlage darauf ausgelegt ist, Papierbriketts zu verbrennen, sind weder hohe Emissionen noch andere Probleme - etwa die Verschmutzung der Anlage - auszuschließen. Altpapier gehört also nicht in die Heizung sondern in die Altpapiertonne. Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen diese Anlagen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus - zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es ist deshalb besonders wichtig, nur geeignete Brennstoffe zu nutzen und die Anlagen so zu betreiben wie die Bedienungsanleitung es vorsieht. Wer das Klima schonen, die Umwelt schützen und seinen Nachbarinnen und Nachbarn nicht in die Quere kommen möchte, sollte - neben der Wahl des richtigen Brennstoffs - die folgenden Tipps beachten: Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes ( UBA ). Er ist kostenlos erhältlich per Telefon (zum Ortstarif): 03018/305-3355, per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn.
Deutschland startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen. Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO 2 -Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich. Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO 2 -Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden - entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite www.dehst.de eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten Treibhausgas -Emissionen zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Bei der weiteren Entwicklung der Immissionsrichtlinien werden unter anderem auch die NOx-Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke abgesenkt. Das neue Gesetz schreibt vor, dass bei den Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen mit einer Feuerungsleistung von mehr als 50 MW, die nach dem 31.12.2012 erstmals in Betrieb genommen oder nach diesem Zeitpunkt einer wesentlichen baulichen Änderung unterzogen werden, ab diesem Zeitpunkt ein Jahresmittelwert von 100 mg/Nm³ tr. NOx (angegeben in NO2, bezogen auf 11 Vol.-% O2) nicht überschritten werden darf. Veröffentlicht in Texte | 71/2011.
Das Forschungsvorhaben sollte dazu beitragen, die Datenlage hinsichtlich der Emission von klimarelevanten Gasen wie Lachgas (N2O), Methan (CH4) und fossiles Kohlendioxid bei der Verbrennung von Abfällen in den dafür zugelassenen Anlagen zu verbessern. Darüber hinaus sollten die Zusammenhänge zwischen der Bildung von Lachgas in Abhängigkeit vom Stickstoffgehalt des Abfalls, von der Verbrennungstemperatur und dem Sauerstoffgehalt in der Verbrennung insbesondere bei der Verbrennung von Klärschlämmen untersucht werden. Dazu wurden Messungen an unterschiedlichen Verbrennungsanlagen mit unterschiedlichen Abfällen durchgeführt, um die Bildung und Freisetzung klimaschädlicher Gase zu ermitteln. Veröffentlicht in Texte | 102/2018.
Im Forschungsvorhaben "Untersuchungen zur möglichen Freisetzung von Nanopartikeln bei der Ablagerung und bodenbezogenen Anwendung von mineralischen Abfällen" wurden mögliche Freisetzungspfade von Nanopartikeln bei der Aufbereitung und Verwertung fester Verbrennungsrückstände aus der Haumüll- und Klärschlammverbrennung untersucht. Zu diesem Zweck wurden Hausmüll- und Klärschlammchargen mit nanoskaligem Titandioxid dotiert und anschließend in Verbrennungsanlagen thermisch behandelt. Die erzeugten nanomaterialhaltigen Schlacken und Aschen wurden unter Zuhilfenahme der Röntgenspektroskopie (REM EDX) hinsichtlich ihres Agglomerations- bzw. Aggregationsverhaltens untersucht und bewertet. Darüber hinaus wurden die Asche- und Schlackeproben im Hinblick auf Staubfreisetzung bei der mechanischen Aufbereitung bewertet und mittels Lysimeter- bzw. Deponiekörperreaktoren das Elutionsvermögen der Nanopartikel untersucht. Die Forschungsergebnisse legen eine besondere Sorgfalt bei der mechanischen Aufbereitung der Verbrennungsrückstände nahe, z.B. durch Maßnahmen wie Kapselung und Befeuchtung zur Minderung der Staubemissionen, sowie bei der bodenbezogenen Verwertung der Klärschlammverbrennungsaschen. Veröffentlicht in Texte | 136/2020.
Am 20. September 2014 setzten mehr als 3.000 Besucher des Umweltfests der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) ein Zeichen gegen Plastiktüten und Ressourcenverschwendung in Berlin. Sie hielten ein neun Kilometer langes Band aus 30.000 Einwegtüten in die Luft und stellten den bisherigen, durch GUINNESS WORLD RECORDS anerkannten, Weltrekord der längsten Plastiktütenkette ein. Dieser wurde am 17.7.2013 von SEA LIFE mit 10.615 Plastiktüten und einer 4,2 Kilometer langen Kette am Timmendorfer Strand aufgestellt. Unter dem Slogan „Berlin tüt was!“ hatten die SNB, die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) zu der heutigen Aktion aufgerufen. Alleine in Berlin gehen pro Stunde 30.000 Plastiktüten über die Ladentheke. Diese sind bereits nach durchschnittlich 25 Minuten Abfall. Häufig landen sie nicht im Gelben Sack, sondern in der Verbrennungsanlage oder sogar in der Landschaft, wo sie dann der Tier- und Pflanzenwelt schaden. Der Tagesverbrauch an Plastiktüten liegt in der Hauptstadt bei 710.000 Stück. Pro Jahr macht das 260 Millionen Plastiktüten.
Origin | Count |
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Bund | 666 |
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Type | Count |
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Ereignis | 5 |
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Text | 409 |
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License | Count |
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Archiv | 12 |
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Dokument | 56 |
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Webdienst | 2 |
Webseite | 452 |
Topic | Count |
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Boden | 485 |
Lebewesen & Lebensräume | 473 |
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