Die Chemiewerk Bad Köstritz GmbH ist ein mittelständischer Hersteller von anorganischen Spezialchemikalien. Für die chemischen Herstellungsprozesse im Werk wird Dampf benötigt, für dessen Erzeugung Erdgas verbrannt wird. Zur Herstellung von Thiosulfaten und Sulfiten kommen flüssiges Schwefeldioxid und Schwefel zum Einsatz. Um Kieselsole und -gele herzustellen, wird konzentrierte Schwefelsäure verwendet. Bisher werden die benötigten Rohstoffe von externen Lieferanten bezogen und am Standort gelagert. Gegenstand des Vorhabens ist die Umsetzung eines innovativen Verfahrenskonzepts, mit welchem auf Basis von flüssigem Schwefel die weiteren benötigten Rohstoffe nach Bedarf am Standort hergestellt werden können. Im Zentrum steht die Errichtung einer Anlage zur Verbrennung von flüssigem Schwefel, der als Abprodukt bei Entschwefelungsprozessen in Raffinerien oder Kraftwerken anfällt. Das bei der Verbrennung entstehende Schwefeldioxid (SO 2 ) wird mit einem Abhitzekessel abgekühlt. Ein Teil davon wird im Anschluss mit Hilfe einer Adsorptionskälteanlage verflüssigt. Der andere Teil des SO 2 wird in einem Konverter mittels eines Katalysators zu Schwefeltrioxid (SO 3 ) oxidiert und anschließend in einem Adsorber in konzentrierte Schwefelsäure umgewandelt, das Verhältnis SO 2 zu H 2 SO 4 (Schwefelsäure) kann dem Bedarf der Produktion flexibel angepasst werden. Mit der bei den Prozessen entstehenden Wärme wird Dampf erzeugt, welcher für den Antrieb des Gebläses für die Verbrennungsluft, zum Betrieb der Adsorptionskälteanlage und mittels einer Turbine zur Stromerzeugung genutzt wird. Der restliche Dampf wird in das vorhandene Dampfnetz des Werks eingespeist. Der erzeugte Strom wird zum Betrieb der Anlage und darüber hinaus für den Eigenbedarf am Standort verwendet. Das innovative Verfahrenskonzept geht deutlich über den Stand der Technik in der Chemiebranche hinaus und hat Modellcharakter. Es zeigt auf, wie an einem Standort aus einem einzigen Rohstoff verschiedene Produkte wirtschaftlich, bedarfsgerecht und gleichzeitig umweltfreundlich hergestellt werden können. Die Reduzierung der Anzahl der Rohstofftransporte trägt zur Umweltentlastung bei. Das Verfahren erzeugt keine Abfälle und Abwässer. Mit der konsequenten Abwärmenutzung zur Dampferzeugung können ca. 50 Prozent des Grundbedarfs an Dampf des Werks gedeckt und dadurch etwa die Hälfte des bisher zur Dampferzeugung genutzten Erdgases eingespart werden. Gegenüber dem gegenwärtigen Produktionsverfahren können insgesamt ca. 3.400 Tonnen CO 2 -Emissionen jährlich vermieden werden, was einer Minderung um etwa 33 Prozent entspricht. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Chemiewerk Bad Köstritz GmbH Bundesland: Thüringen Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen stillgelegten Betriebsanlagen.
Der Klärschlammverwertung Zweckverband (KZV) Südbaden, ein Zusammenschluss von 16 Verbandsmitgliedern, die wiederum 27 Kläranlagenbetreiber vertreten, plant, auf dem Standort der Kläranlage Forchheim eine Verbrennungsanlage für Klärschlämme zu errichten. Ziel ist, kommunale Klärschlämme (derzeit etwa 88.000 Tonnen Originalsubstanz pro Jahr, wobei die Anlage auf eine Maximalkapazität von bis zu 112.000 Tonnen pro Jahr ausgelegt ist) dort thermisch zu behandeln.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ahrweiler, Wilhelmstr. 24-30 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, beantragt die Neugenehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponieentgasungs- und Verbrennungsanlage für Deponiegas auf der Deponie Brohl-Lützing (Gemarkung Niederlützingen, Flur 11, Flurstück 53/1)
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung plant Änderungen an der „Heizzentrale mit Schaltstation und Kamin 02ZTG“ auf der Schachtanlage Konrad 2. Abweichend von der genehmigten Planung der Verbrennungsanlagen auf den Tagesanlagen Schacht Konrad 2 (Planfeststellungsbeschluss vom 02.05.2002) soll die Verbrennungsanlage für den Einsatz von Kohle durch zwei Verbrennungsanlagen für den Einsatz von Holzpellets einschließlich einer angepassten Staubabscheidung sowie einem angepassten Brennstofflager ersetzt werden und zur Abdeckung der Sommerlast eine Verbrennungsanlage für den Einsatz von Heizöl EL errichtet werden. Die geplanten Maßnahmen werden auf dem bestehenden Betriebsgelände der Tagesanlagen Schachtanlage Konrad 2 durchgeführt. Für die Änderung ist gemäß § 9 Abs. 1 des UVPG eine allgemeine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen. Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der Indikator wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom BMEL veröffentlicht (siehe BMEL, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000 ). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren. Regional können sich die Überschüsse jedoch sehr stark unterscheiden. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch Witterung und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet. ___ * jährlicher Überschuss bezogen auf das mittlere Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet) ** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren. *** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel, d.h. auf den Zeitraum 2028 bis 2032 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2024, Statistischer Monatsbericht Kap. A Nährstoffbilanzen und Düngemittel, Nährstoffbilanz insgesamt von 1990 bis 2022 (MBT-0111260-0000) Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die erfasste Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1992 bis 2020 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 77 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 34 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1992 bis 2020 beruht auf Effizienzgewinnen bei der Stickstoffnutzung (Effizienterer Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion und höhere Futterverwertung bei Nutztieren). In den Jahren seit 2015 ist der Überschuss besonders stark gesunken. Grund dafür sind neben einer veränderten und wirksameren Gesetzgebung, gesunkene Tierzahlen sowie Dürrejahre und höhere Mineraldüngerpreise und der damit einhergehende verminderte Einsatz von Mineraldüngern. Im Jahr 2016 wurde in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Von 2016 bis 2020, also in 4 Jahren, wurde somit bereits etwa dreiviertel der angestrebten Reduktion erreicht. Bewertung der Entwicklung Wenn die Stickstoffüberschüsse weiterhin so schnell sinken wie in den letzten Jahren bzw. auf dem aktuellen Niveau bleiben wird das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Jahren erreicht werden. Für einen umfassenden Schutz von Umwelt und Klima ist dies aber noch nicht ausreichend. Die in 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe ( NEC-Richtlinie ) verpflichtet Deutschland bis 2030 dazu 29 % der Ammoniak-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2005 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2022 wurde hier nur eine Minderung von 18 % erreicht. Da der Sektor Landwirtschaft der größte Verursacher von Ammoniak-Emissionen ist, sind hier also noch weitere Maßnahmen für die Zielerreichung nötig. Aber auch für das Erreichen von weiteren Zielen, wie Nitrat im Grundwasser, Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in Nord- und Ostsee und Eutrophierung der Ökosysteme wird voraussichtlich das Erreichen des 70 kg-Ziels nicht ausreichen, denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern eher auf die regionale Verteilung der Stickstoffüberschüsse an. Einen Überblick über die Verteilung der Überschüsse finden Sie hier . Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der Landwirtschaft Die Stickstoffzufuhr zur landwirtschaftlichen Gesamtbilanz berücksichtigt Mineraldünger, Wirtschaftsdüngerimporte, Kompost und Klärschlamm, atmosphärische Stickstoffdeposition, Stickstoffbindung von Leguminosen, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr berücksichtigt pflanzliche und tierische Marktprodukte. Im Durchschnitt lag die Stickstoffzufuhr zwischen 1990 und 2022 bei 187 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a), mit einem Maximum von 209 kg N/ha*a im Jahr 1990 und einem Minimum von 151 kg N/ha*a im Jahr 2022. Die Zufuhr hat sich bis 2017 kaum verändert. Lediglich in den letzten 5 Jahren gab es einen mittleren Rückgang von 8 kg N/ha*a. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Betrachtungszeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a, mit einem Maximum von 103 kg N/ha*a im Jahr 2014 und einem Minimum von 67 kg N/ha*a im Jahr 1990. Im gleitenden 5-Jahresmittel stieg die Abfuhr von 73 kg N/ha*a im Jahr 1992 auf 88 kg N/ha*a im Jahr 2020 an. Dies entspricht einem Anstieg des über tierische und pflanzliche Produkte abgefahrenen Stickstoffs von etwa 21 %. 2022 stammten 44 % der Stickstoffzufuhr der Landwirtschaft aus Mineraldüngern, 25 % aus inländischem Tierfutter sowie 14 % aus Futtermittelimporten. Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht aber in der Gesamtbilanz berücksichtigt. 3 % des Stickstoffs wurden über den Luftpfad eingetragen ( Deposition aus Verkehrsabgasen und Verbrennungsanlagen) und 2 % stammte aus Kofermenten für die Biogasproduktion. 10 % sind der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (zum Beispiel Klee oder Erbsen) anzurechnen, die Luftstickstoff in erheblichem Maße binden. Etwa 1 % der Stickstoffzufuhr stammte aus Saat- und Pflanzgut. Die Stickstoffabfuhr fand zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und sonstige Tierprodukte und zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte statt. Umweltwirkungen der Stickstoffüberschüsse Überschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames Treibhausgas zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak in Land- oder Wasser-Ökosysteme kann weitreichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Diese sind unter anderem eine Nitratbelastung des Grundwassers, eine Versauerung der Böden und Gewässer und somit eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt sowie eine Nährstoffanreicherung ( Eutrophierung ) in Wäldern, Mooren, Heiden, Oberflächengewässern und Meeren. Im Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden rund 480 Kilotonnen Stickstoff pro Jahr in die deutschen Oberflächengewässer eingetragen (siehe „Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Oberflächengewässer“ ). Durchschnittlich stammten in diesem Zeitraum 74 % dieser Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Düngeverordnung Die Düngeverordnung definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie . Nach der Düngeverordnung dürfen Landwirtinnen und Landwirte Pflanzen nur entsprechend ihres Nährstoffbedarfs düngen. Die Düngeverordnung wurde 2017 und 2020 novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung werden aktuell im Rahmen eines Effizienzmonitorings geprüft, um die mit Nitrat belasteten und von Eutrophierung betroffenen Gebiete zu identifizieren und eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen in diesen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden Sie hier . Weitere Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse Um das Ziel der Bundesregierung zum Stickstoffüberschuss und der damit untrennbar verbundenen Umweltziele zu Nitrat im Grundwasser, Eutrophierung von Ökosystemen sowie Oberflächengewässern und zu Emissionen von Luftschadstoffen zu erreichen, muss die Gesamtstickstoffzufuhr in der Landwirtschaft verringert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist das Schließen des Stickstoffkreislaufs. Dafür müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert wird. Zudem muss die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden. Dabei ist am Ende nicht nur die Verringerung der durchschnittlichen Überschüsse entscheidend, sondern auch die Verteilung der Nährstoffe in die Fläche, denn nur so können die genannten Umweltziele erreicht werden. Um diese Verteilung zu erreichen müssen große Tierbestände reduziert und die Tiere gleichmäßiger auf die gesamte landwirtschaftliche Fläche verteilt werden.
Die ZRE GmbH, Bullerdeich 19, 20537 Hamburg, hat am 28. Mai 2021, vervollständigt am 13. Dezember 2021, bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde, auf dem Grundstück Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg, Gemarkung Ottensen, Flurstück 4231, beantragt. Die beantragte Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) umfasst ein Abfallbehandlungszentrum zur Sortierung von Siedlungsabfällen mit nachgeschalteter thermischer Verwertung. Das ZRE besteht aus • einer Aufbereitungsanlage für Siedlungsabfälle (Hausmüllaufbereitungsanlage (HMA)) zur Ausschleusung von Wertstoffen, mit einer Kapazität von rund 32 Tonnen pro Stunde, • einer Altholzaufbereitung, mit einer Kapazität von rund 17 Tonnen pro Stunde und • einer Abfallverbrennungsanlage, bestehend aus zwei Verbrennungslinien zur thermischen Verwertung von nicht gefährlichem Abfall in einem - Niederkalorik-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 47 MW (Linie 1) und einem - Hochkalorik-Kessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 73 MW (Linie 2) mit einer Gesamtdurchsatzkapazität von 323.000 Tonnen pro Jahr. Darüber hinaus sind ein Energiesystem mit zwei Dampfturbinen und Luftkondensatoren, eine Fernwärmeübergabestation, zwei Netztransformatoren und ein Heizöl-betriebenes Notstromaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von 6,7 MW Bestandteil des Vorhabens. Es ist vorgesehen die Anlage im Dezember 2025 in Betrieb zu nehmen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde), Verfahrensart G, des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Neben der Genehmigung nach BImSchG werden von der ZRE GmbH weitere Genehmigungen nach § 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) beantragt. Diese sind: - Einleitung von Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen in öffentliche Abwasseranlagen - Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen während der Errichtungsphase des ZRE Die beantragten Einleitungen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen bedürfen der Genehmigung nach § 11a HmbAbwG. Da die Einleitungen des Abwassers im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Zentrums für Ressourcen und Energie stehen, sind die Genehmigungsverfahren gemäß § 11b Abs. 2 HmbAbwG nach den Vorschriften des § 10 BImSchG durchzuführen. Darüber hinaus sind zu den hier bekannt gegebenen Genehmigungsverfahren nach BImSchG und HmbAbwG weitere Entscheidungen nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) erforderlich, welche gesondert beantragt werden. Diese sind: - Entnahme von Grundwasser - Entnahme von Baugrubenwasser Gemäß § 6 i. V. m. Anlage 1 Nr. 8.1.1.2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Darüber hinaus wurden zusätzlich zu den Genehmigungsverfahren nach BImSchG und HmbAbwG auch folgend aufgeführte Grundwassernutzungen nach §8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) beantragt. Die beantragten Wasserrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb eines Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) umfassen: Grundwasserförderung mit einer jährlichen Entnahmemenge von 100.000 m³: Durch den geplanten Betrieb des Zentrums für Ressourcen und Energie wird die ZRE GmbH nach Fertigstellung der Anlage die Hauptnutzerin des bereits vorhandenen Förderbrunnens mit der Brunnen-Nr. 41548 sein. Mit den eingereichten Antragsunterlagen zur Grundwasserentnahme gemäß § 8 WHG beantragt die ZRE GmbH den Weiterbetrieb dieses Brunnens für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.2025 sowie eine Erhöhung der jährlichen Fördermenge von derzeit genehmigten 90.000 m³ pro Jahr auf 100.000 m³ pro Jahr. Bauzeitliche Wasserhaltung: Der Reststoffbunker und die Fernwärmeübergabestation werden gründungsseitig bis ca. 8,0m (Bunkerneubau) bzw. bis ca. 12,2m (FWÜS) in die wasserführenden Bodenschichten einbinden, so dass bei den Baumaßnahmen eine Wasserhaltung erforderlich ist. Geplant ist die Ausführung von Trogbauwerken mit Betondichtsohlen. Die Baugrubenumschließungen werden als überschnittene Bohrpfahlwände errichtet, alternativ werden Schlitzwände erstellt. Die Dichtsohlen werden als Unterwasserbetonsohlen mit Auftriebsankern ausgeführt. Die Grundwasserentnahme ist zeitlich auf die Bauphase (FWÜS: ca. 10 Monate, Bunker ca. 8 Monate) begrenzt. Es wurde beantragt insgesamt rund 58.000m³ Leckage-/Lenzwasser zu entnehmen. Es ist vorgesehen, die Wasserhaltung im Dezember 2025 in Betrieb zu nehmen. Gleichzeitig mit dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur bauzeitlichen Grundwasserentnahme gem. §8 WHG hat die Antragstellerin die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. §17 WHG beantragt. Da sich die Konzentrationswirkungen des § 13 BImSchG nicht auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Befugnisse nach den Vorschriften des WHG erstrecken, besteht für die geplanten Grundwassernutzungen im Rahmen des geplanten Vorhabens eine Pflicht zur Durchführung einer UVP.
Die Hamburger Stadtentwässerung AöR, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg, hat am 27. November 2020, vervollständigt am 24. März 2021, bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Genehmigung, für die Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen oder mehr je Stunde (Klärschlammverbrennungsanlage VERA), auf dem Grundstück Köhlbranddeich 3, 20547 Hamburg, Gemarkung Steinwerder/Waltershof, Flurstücke 1442 und 1969, beantragt. Die Änderung der Klärschlammverbrennungsanlage VERA umfasst die Errichtung und den Betrieb: • einer vierten Verbrennungslinie (Wirbelschichtkessel) mit einer Durchsatzkapazität von 4,5 t/Stunde, • einer Dampfturbine, • einer Fremdschlammannahme, • drei Klärschlammtrocknern mit einer Durchsatzkapazität von 21,5 t/h, • zwei Nassschlammsilos mit einer Lagerkapazität von je ca. 1.300 t, • sowie Nebeneinrichtungen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde), Verfahrensart G, des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Anlage 1 Nr. 8.1.1.2 ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Grüne Weihnachten: Tipps für nachhaltige Feiertage So feiern Sie fröhliche, umweltfreundliche Weihnachten Genießen Sie die Zeit und verschenken Sie diese: Das ist das wertvollste Geschenk für Ihre Liebsten. Bei Geschenken gilt das Gleiche wie im Alltag: Weniger ist mehr, achten Sie auf Umweltsiegel und bevorzugen Sie gebrauchte bzw. generalüberholte Produkte. Festtagsgerichte können auch ohne Fleisch lecker sein. Probieren Sie es aus. Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Verwandten oder Freunden. Kaufen Sie möglichst einen Weihnachtsbaum aus der Nähe/ Region und aus ökologischer Erzeugung. Setzen Sie bei der Beleuchtung auf stromsparende LEDs und vermeiden Sie batteriebetriebene Geräte. Weihnachten ist ein besonderes Fest und Feste sind Ausnahmen, nicht die Regel. Nüchtern betrachtet heißt das: Für die persönliche Umweltbilanz eines Jahres sind nicht Weihnachtsbaum, Weihnachtsbraten oder Geschenkverpackungen von Bedeutung/ ausschlaggebend, sondern ganz andere Aspekte des alltäglichen Lebens. Zum Beispiel ein gesunder und ökologischer Ernährungsstil mit möglichst wenig tierischen Lebensmitteln oder andere Big Points , wie der Energieverbrauch durch Heizen oder Auto- und Flugreisen. Nichtsdestotrotz gibt es auch an Weihnachten die eine oder andere Möglichkeit, auf einen umweltfreundlicheren Konsum zu achten. Zeit statt Zeugs: Gemeinsame Zeit ist oft das schönste und wertvollste Geschenk, das wir anderen und uns selbst machen können. Ob als gemeinsamer Spaziergang, als gemütlicher "Kaffeeklatsch" oder als leckeres Abendessen: Wertschätzung und Freude lassen sich auch ohne teure Produkte oder Gutscheine zum Ausdruck bringen. Beim Schenken auch an die Umwelt denken: Für Geschenke gelten die gleichen Umweltempfehlungen wie für Einkäufe im restlichen Jahr. Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produktvarianten und achten Sie – wo möglich – auf anspruchsvolle Umweltsiegel . So zeigen Sie Wertschätzung – nicht nur für die Beschenkten, sondern auch für die Umwelt. Dieser Umweltbezug macht auch Secondhand-Produkte attraktiv. Sprechen Sie dies bei der Geschenkübergabe ruhig offen an, auch wenn es sich noch etwas ungewohnt anfühlt. Es gibt keinen Grund, sich für umweltfreundliche Geschenke zu schämen. Bei elektronischen Produkten (IKT) gibt es auch die Möglichkeit, generalüberholte Secondhand-Ware mit Garantie zu erhalten ("refurbished"). Im Gegensatz zum Geschenk selbst hat die Verpackung nur eine sehr geringe Umweltrelevanz. Aber auch hier kann man ein Zeichen setzen: Verpacken Sie Geschenke in wiederverwendbaren und bereits im Haushalt vorhandenen Schachteln, Taschen, Beuteln, Tüchern oder mit schon mal benutztem Geschenkpapier. Beim Kauf von neuem Geschenkpapier achten Sie auf den Blauen Engel . Wenn Sie die Geschenke vorsichtig auspacken, können Sie dieses wiederverwenden. Kaputtes Geschenkpapier wird im Altpapier (Blaue Tonne) entsorgt. Leckere Festtagsgerichte ohne Fleisch: Traditionelle Weihnachtsessen sind oft sehr fleisch- oder fischlastig. Probieren Sie doch mal (neue) vegetarische oder vegane Leckereien an den Feiertagen aus. Denn eine Weihnachtsgans hat zum Beispiel einen größeren CO 2 -Fußabdruck als ein Weihnachtsbaum. Gesund ist eine pflanzenbasierte Ernährung ebenfalls. Achten Sie beim Einkauf möglichst auf das Bio-Siegel und planen Sie den Essensbedarf vor dem Einkauf, damit es nach dem Festessen keine Reste gibt bzw. vorhandene Essensreste noch vor dem Verderben aufgegessen werden können. Umweltfreundlich reisen: Weihnachtszeit ist auch Reisezeit. Nutzen Sie möglichst Bus und Bahn auf der Fahrt zu Verwandten und Freunden oder bilden Sie Fahrgemeinschaften . Geschenke lassen sich gegebenenfalls auch vorab per Post verschicken, so dass das Reisegepäck handlich bleibt. Weihnachtsbäume aus der Nähe: Der ökologische Fußabdruck von Weihnachtsbäumen ist relativ gering und hängt stark vom Einzelfall ab. Dies gilt auch für den Vergleich der Umweltbelastung von natürlichen gegenüber künstlichen Weihnachtsbäumen. Als Daumenregeln für natürliche Bäume können gelten: möglichst in der Nähe gewachsen, ohne Pestizide angebaut und an einer fußläufigen Verkaufsstelle eingekauft. Bei künstlichen Bäumen gilt: möglichst viele Jahre nutzen. Auf was Sie sonst noch beim Kauf eines Weihnachtsbaumes achten können, haben wir Ihnen im UBA -Umwelttipp Weihnachtsbäume zusammengestellt. Beleuchtung mit LED, effizient und bedarfsgerecht: Lange Lichterketten oder Lichtfiguren mit Glühlämpchen können Stromfresser sein. Das belastet nicht nur die Haushaltskasse, sondern auch die Umwelt. Verwenden Sie deshalb Lichterketten mit LED-Lämpchen. Diese verbrauchen weniger Strom und halten länger. Noch mehr Energie können Sie sparen, wenn Sie die Weihnachtsbeleuchtung bedarfsgerecht an- und ausmachen. Schalten Sie diese bei Abwesenheit, (hellem) Tageslicht oder nachts aus, insbesondere dann, wenn die Beleuchtung auch den Schlafbereich anderer Menschen erhellt. Eine Zeitschaltuhr erlaubt ein bequemes An- und Abschalten. Verwenden Sie auf alle Fälle netzbetriebene Weihnachtsbeleuchtung mit Stromkabel, da die Herstellung und Entsorgung von Batterien und Akkus die Umwelt belasten. Nicht zuletzt empfiehlt es sich auch beim Aufhängen von Weihnachtsbeleuchtung dem Motto "Weniger ist mehr" zu folgen. Weitere Tipps zur Weihnachtsdekoration: Nur bleifreies Lametta verwenden: Leider gibt es noch immer bleihaltiges Lametta, wenn auch nur noch selten. Es ist am höheren Gewicht und an der Bezeichnung "Staniol" zu erkennen. Wenn das Staniol-Lametta beim Abschmücken nicht vollständig vom Baum entfernt wird, gelangt das Blei in die Kompostier- oder Verbrennungsanlagen und von dort in die Umwelt. Deshalb sind nur die Alternativen aus Kunststoff oder Stroh und Holz empfehlenswert. Wer noch bleihaltiges Lametta zu Hause hat, sollte es als Sonderabfall und nicht im normalen Hausmüll entsorgen. Übrigens: Das Blei überträgt sich beim Anfassen nicht auf die Haut, da es ummantelt ist. Duftöle und Räucherkerzen von Kindern fernhalten: Duft- und Lampenöle sowie Räucherkerzen können beim Verbrennen Schadstoffe entwickeln. Daher gilt hier: ausreichend lüften. In Haushalten mit Kleinkindern sollten farbige, wohlriechende Lampenöle weggeschlossen oder erst gar nicht eingekauft werden, da diese für Kinder durch Verschlucken gefährlich werden können. Kerzenruß reduzieren: Für viele Menschen sind echte Kerzen schöner und stimmungsvoller. Aber beim Abbrennen von Kerzen entstehen Stickstoffoxide und Ruß. Um die Konzentration in der Raumluft nicht zu hoch werden zu lassen, ist ausreichendes Lüften erforderlich. Am besten, während die Kerzen aus sind. Denn die Kerzen sollten nicht in der Zugluft stehen, weil sie dann stärker rußen. Was Sie sonst noch tun können: Weihnachtszeit ist auch "Spendenzeit": Beachten Sie unsere Umwelttipps zu Spenden für den Umwelt- und Klimaschutz . Beachten Sie auch unsere weiteren Umwelttipps z. B. zu Klima- und umweltfreundliche Ernährung , Bus und Bahn fahren , Onlineshopping oder Second Hand, teilen, tauschen, leihen .
Abfallaufkommen Das Netto-Abfallaufkommen sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 um rund 16 Prozent. Das liegt neben statistischen Effekten hauptsächlich an der konjunkturell bedingten Abnahme der Bau- und Abbruchabfälle. Die Abfälle aus Haushalten nahmen zu. Der Großteil des anfallenden Abfalls wird verwertet. Deutschlands Abfall Im Jahr 2022 betrug das Brutto-Abfallaufkommen in Deutschland 399,1 Mio. t und sank somit erstmals unter das Niveau von 2014 (2014: 401 Mio. t). Das in diesem enthaltene Netto-Abfallaufkommen von 342 Mio. t sank im Vergleich zu 2000 um rund 16 %. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die Abnahme der Bau- und Abbruchabfälle zurückzuführen (siehe Abb. und Tab. „Abfallaufkommen“). Abfallaufkommen (einschließlich gefährlicher Abfälle) Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Abfallaufkommen in Tausend Tonnen Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Bau-, Abbruch-, Gewerbe- und Bergbauabfälle Bau- und Abbruchabfällen, Gewerbe- sowie Bergbauabfällen kommt beim Abfallaufkommen eine besondere Bedeutung zu (siehe Abb. und Tab. „Abfallaufkommen“). Bau- und Abbruchabfälle: Der Abfallgruppe der „Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch)“ kommt eine Schlüsselrolle für eine geschlossene Kreislaufwirtschaft zu. Sie machte im Jahr 2022 mit rund 216,2 Mio. t den Großteil (54,2 %) des Brutto-Abfallaufkommens aus. Den größten Anteil an dieser Abfallgruppe hat der Bodenaushub, der mit 86 % überwiegend verwertet wurde. Auch die restlichen mineralischen Bauabfälle wurden zu einem erheblichen Teil verwertet. Die Entwicklung der Bau- und Abbruchabfälle verlief weitgehend parallel zur konjunkturellen Entwicklung im Baugewerbe. Gewerbeabfälle: Nach den Bauabfällen waren die „Übrigen Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe)“ im Jahr 2022 die bedeutendste Abfallgruppe. Mit rund 48,6 Mio. t Abfällen stammten 12,2 % aller Abfälle aus dieser Abfallgruppe. Bis zum Jahr 2008 hieß diese Abfallgruppe noch „Abfälle aus Produktion und Gewerbe“. Bergbauabfälle: Die Abfallgruppe „Abfälle aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ machten im Jahr 2022 mit 28,6 Mio. t etwa 7,2 % des Abfallaufkommens aus. Diese Abfälle stammen überwiegend aus dem Steinkohlebergbau. Der größte Teil des Materials wurde auf Halden gelagert. Lediglich 1 % dieses Abfalls konnte verwertet werden. Bis zum Jahr 2008 hieß diese Abfallgruppe „Bergematerial aus dem Bergbau“. Tab: Abfallaufkommen in Tausend Tonnen Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle als PDF Tabelle als Excel Abfallaufkommen (einschließlich gefährlicher Abfälle) Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Siedlungsabfälle / Haushaltstypische Siedlungsabfälle Bei einem relativ konstanten Anfall an Siedlungsabfällen von ca. 50 Mio. t pro Jahr stieg das Aufkommen der haushaltstypischen Siedlungsabfälle (in der Abfallbilanz bis 2011 als „Haushaltsabfälle“ bezeichnet) von 37,6 Mio. t im Jahr 2000 auf 43,7 Mio. t im Jahr 2022 stark an. Pro Einwohner waren das im Jahr 2000 noch 458 kg, 2022 waren es 518 kg/Ew. Gleichzeitig stieg der verwertete Anteil. Wurden im Jahr 2000 nur etwa 51 % verwertet, waren es 2022 bereits 98 %, davon 68 % mit stofflicher Verwertung. Das Aufkommen der haushaltstypischen Siedlungsabfälle unterlag den letzten Jahren lediglich geringen Schwankungen und blieb demnach auf relativ konstantem Niveau. Das Aufkommen der in den haushaltstypischen Siedlungsabfällen enthaltenen Fraktion „Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“ sank zwischen 2000 und 2022 von 18,0 Mio. t auf 14,1 Mio. t. Das Aufkommen der getrennt gesammelten Fraktionen - u.a. Glas, Papier, gemischte Verpackungen - stieg in diesem Zeitraum von 13,5 Mio. t auf 17,2 Mio. t (Quelle: Abfallbilanzen des Statistischen Bundesamtes, siehe auch „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“ , „Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten“ und Abb. „Zusammensetzung der haushaltstypischen Siedlungsabfälle 2022“). Gefährliche Abfälle Gefährliche Abfälle werden ab dem Jahr 1999 in der Abfallbilanz lediglich nachrichtlich als Summe ausgewiesen. Rund 6,1 % des Abfallaufkommens gehörten im Jahr 2022 diesem Abfallstrom an. Sie fielen vor allem in der Industrie und dem Baugewerbe an und gingen zu 67 % in die Verwertung. Beseitigte Abfälle Der nicht verwertbare Anteil des anfallenden Abfalls muss unter Vermeidung von Umweltschäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen für die Bürger beseitigt werden. Vor der endgültigen Ablagerung sind organische Abfälle grundsätzlich mechanisch-biologisch oder thermisch zu behandeln. Damit sollen sie unschädlich gemacht (das heißt inertisiert) werden. Ziel ist es, aus Deponien weniger Sickerwässer und Deponiegas freizusetzen. Seit Mitte 2005 ist die Ablagerung (das heißt Deponierung) nicht vorbehandelter organischer Abfälle nicht mehr zulässig. Für Verbrennungsanlagen gelten strenge Standards zur Luftreinhaltung (siehe „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“ ). Abfallintensität Die Abfallintensität ist ein Indikator für die Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung. Sie sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 um 34,5 Prozentpunkte (siehe Abb. „Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung“). Weitere Informationen gibt es aus der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes. Deutschlands Abfallbilanzen ab dem Jahr 2000 Bei der Interpretation der Daten zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass die Abfallstatistik nicht auf eine unmittelbare Erfassung des Abfallaufkommens ausgerichtet ist. Erfasst werden seit dem Jahr 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen. Das Statistische Bundesamt führte bis zum Jahr 2005 diese Abfallmengen mit Hilfe eines Rechenmodells zum Gesamtabfallaufkommen – der Abfallbilanz – zusammen. Das Bundesamt zog vom gesamten Input an Abfallentsorgungsanlagen den Output zur Abfallverwertung und Abfallbeseitigung im Inland ab. Fachleute sprechen hier vom Nettoprinzip. Dabei konnten Doppelzählungen nicht gänzlich vermieden werden. Seit dem Jahr 2006 gilt daher das Bruttoprinzip. Das Statistische Bundesamt zieht seitdem Sekundärabfälle – also Abfälle, die bereits in anderen Abfallentsorgungsanlagen behandelt wurden – nicht mehr vom Input der Anlagen ab. Diese Sekundärabfälle (siehe Europäisches Abfallverzeichnis / EAV 19) werden nun getrennt ausgewiesen. Geänderte statistische Erfassung Die Abfallbilanzen sind über die Jahre nicht direkt vergleichbar, weil sich die Erfassung der Abfälle mehrfach änderte: Ab 2002: Im Jahr 2002 löste das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) den Europäischen Abfallkatalog (EAK) ab. Diese Änderung führte zu Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen. Die gefährlichen Abfälle werden im Gegensatz zu früheren Jahren ab 1999 als Bestandteil der im Folgenden dargestellten Abfallarten betrachtet. Sie werden lediglich nachrichtlich gesondert als Summe ausgewiesen. Ab 2006: Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe ist durch das ab dem Jahr 2006 auf die Abfallbilanz angewendete Bruttoprinzip entstanden. Mit den früheren Angaben annähernd vergleichbar ist ab 2006 das Nettoabfallaufkommen: Es enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen.
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