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Entwurf einer Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes

Das Verordnungsgebungsverfahren beinhaltet u.a. die Einrichtung einer einheitlichen Stelle für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und die Verlagerung der Zuständigkeiten für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen von der kommunalen auf die staatliche Ebene. Die Landesregierung verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel einer Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren.

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben Beitrag des BASE auf der Dialogveranstaltung der BGZ Anfang 28.01.2025 Redner Dr. Christoph Bunzmann, Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren Dr. Christoph Bunzmann, BASE, während seiner Rede bei der BGZ-Dialogveranstaltung Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung wird notwendig, da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt sein wird. Das BASE hält es für notwendig und möglich, einen sicheren Endlagerstandort bis etwa 2050 zu identifizieren und arbeitet derzeit mit den anderen verantwortlichen Akteuren daran, die Suche nach einem geeigneten Standort dementsprechend und sicherheitsgerichtet zu beschleunigen. Die BGZ plant derweil, den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter in Gorleben 2026 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu beantragen und damit das formale Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz zu starten. Vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung hat die BGZ beim BASE die Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Bei einer Dialogveranstaltung der BGZ am 28.01.2025 in Hitzacker wurde die Öffentlichkeit über die Randbedingungen des Verfahrens informiert. In Vertretung des BASE als zuständige Genehmigungsbehörde erläuterte der Leiter der Genehmigungsabteilung, Christoph Bunzmann, die Inhalte, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen im Rahmen der UVP. – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufgabe ist klar, und sie braucht eine Menge Durchhaltevermögen: Die hochradioaktiven Abfälle , die heute in Gorleben und an anderen Standorten gelagert werden, müssen zügig und sicher in tiefen geologischen Schichten eingelagert werden. Bis dahin ist eine sichere Zwischenlagerung und ein sicherer Transport entscheidend, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Diese Aufgabe bearbeiten die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), die Gesellschaft für Zwischenlagerung ( BGZ ), das Entsorgungswerk für Nuklearanlagen ( EWN ), die atomrechtliche Aufsicht im Land, Forschungsinstitute, Beratungsgremien und wir, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Es sind Ingenieurinnen, Wissenschaftler, Juristinnen, Beteiligungsexperten, Verwaltungsfachleute und Menschen vieler anderer Fachrichtungen, die hier ihren Beitrag leisten. Und sie tun das mit viel Fachwissen und Erfahrung, klaren Aufgaben, und unter Beteiligung von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger. Die Akteure und ihre Rollen Ein solches Großprojekt mit so vielen Akteuren braucht klare Struktur, um zu gelingen. Dazu leisten verschiedene Akteure ihren Beitrag, von denen ich vier hier kurz nennen möchte: Das Bundesumweltministerium erstellt mit dem nationalen Entsorgungsprogramm eine übergreifende Planung für die nukleare Entsorgung. Das Programm wurde vor kurzem im Entwurf überarbeitet, dazu wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, danach soll das Kabinett die aktualisierte Planung dieses Jahr beschließen. Im Umweltministerium liegt auch die Fachaufsicht über das BASE , und – getrennt davon – die Beteiligungsverwaltung der BGZ . Die BGZ hat ihr Forschungsprogramm und ihren Plan für die Beteiligung und die Nachweisführung im Genehmigungsverfahren vorgestellt. Die atomrechtliche Aufsicht hier in Niedersachsen liegt beim Umweltministerium. Sie prüfen, ob der Betrieb sicher läuft und haken bei offenen Fragen genau nach. Insbesondere achten sie darauf, dass die Anforderungen der Genehmigung und atomrechtliche Regeln eingehalten werden. Dazu führen sie Inspektionen vor Ort durch und prüfen Dokumente. Alle zehn Jahre führen sie mit der periodischen Sicherheitsüberprüfung eine Gesamtbewertung des sicheren Betriebs durch. Und auch wir, das BASE als Genehmigungsbehörde, haben für die Aufgaben der Zwischenlagerung unsere Strukturen, die ich nun kurz vorstellen will. Das BASE als Akteur der nuklearen Entsorgung Die Aufgaben des BASE umfassen Fragen der nuklearen Sicherheit in den Bereichen des Betriebs von Kernkraftwerken, bei der Zwischenlagerung , bei Transporten, bei der Endlagerung und bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Für das anstehende Genehmigungsverfahren sind die Forschung, die Entwicklung der Anforderungen an die Sicherheit, der Ablauf des Genehmigungsverfahrens und schließlich die Umweltverträglichkeitsprüfung besonders relevant. Darauf werde ich im Folgenden weiter eingehen. Das BASE hat ein Forschungsprogramm erarbeitet, das sich intensiv mit der sicheren Zwischenlagerung sowie dem Transport radioaktiver Abfälle befasst. Die aktuelle Fassung wurde letzten August in Berlin konsultiert, vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben. Was sichere Zwischenlagerung ist, bestimmt das Atomgesetz erst einmal abstrakt. Es macht deutlich, dass ein sehr hoher Anspruch an die technische Sicherheit zu stellen ist und dass der Betreiber und die Sicherheitsbehörden in einem sogenannten integrierten Sicherungs- und Schutzkonzept gemeinsam dafür sorgen müssen, dass auch Angriffe auf ein Zwischenlager keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Bevölkerung haben. Deswegen ist es entscheidend, dass konkrete Regeln für die Sicherheit und die Sicherung entwickelt werden. Das machen die zuständigen Behörden, also das Bundesumweltministerium, das Innenministerium, das BASE , weitere Bundesbehörden und die zuständigen Länderbehörden. Diese Regeln definieren die Aufgabe der BGZ : Ihre Planungen für die längere Zwischenlagerung erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn diese Regeln erfüllt sind. Das BASE nimmt in den regelmäßigen und fortlaufenden Weiterentwicklungen dieser Regeln eine wichtige Rolle ein, auf der Grundlage unseres Fachwissens und der Erfahrung aus den Genehmigungsverfahren. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung Damit kommen wir zum Kern der heutigen Veranstaltung, nämlich dem angekündigten Genehmigungsverfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung als Teil davon: Den Startpunkt bildet die Beantragung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die BGZ – die Zeitpläne dazu wurden heute von der BGZ vorgestellt. Damit signalisiert die BGZ, dass sie ihr Vorhaben nach ihrer Auffassung genau beschreiben und Nachweise erbringen kann, dass dieses Vorhaben den Sicherheitsanforderungen entspricht. Das BASE wird dieses atomrechtliche Genehmigungsverfahren transparent und ergebnisoffen lenken, entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Das Genehmigungsverfahren hat drei wichtige Funktionen, die alle drei in einer Entscheidung über den Antrag zum Abschluss des Verfahrens zusammenwirken: Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden, verbunden mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Prüfung sowie Bewertung der Sicherheit. 1. Prüfung und Bewertung der Sicherheit Die Prüfung und Bewertung der Sicherheit fußt auf einer genauen Prüfung der Nachweise der BGZ . Wie die BGZ diese Nachweise anhand der geltenden Regelungen führt, ist dabei ihr überlassen. Meist führen diese Arbeiten zu Klärungsbedarfen und zu Nachforderungen der Prüferinnen und Prüfer, dazu werden Zwischenbewertungen erstellt und in verschiedenen Besprechungsformaten diskutiert. Es wird voraussichtlich Jahre dauern, bis in diesem Verfahren eine abschließende Bewertung der Sicherheit erfolgt ist. 2. Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stellt in Vorbereitung auf diese Prüfung zusätzlich und komplementär zu der Expertise der Genehmigungsbehörde sicher, dass in dieser Prüfung alle relevanten Aspekte in den Blick genommen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird eingeleitet, indem Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. In diesen wird das Vorhaben der BGZ und die möglichen Auswirkungen verständlich beschrieben. Sowohl mögliche Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens, wie auch denkbare Auswirkungen von Störfällen sind dabei Thema. Auf dieser Grundlage sind Sie, die interessierte Öffentlichkeit, eingeladen, Einwendungen zu formulieren. Das können Fragen zum Vorgehen oder Zweifel an der Anforderungsgerechtigkeit des Vorgehens sein. Wir werden rechtzeitig und konkret zu dieser Beteiligungsmöglichkeit informieren. Die eingebrachten Einwendungen werden dann Gegenstand eines Erörterungstermins. Wir haben mit der BGZ vereinbart, dass dieser maximal ein Jahr nach Antragstellung stattfinden soll. Das ist eine Beschleunigung gegenüber früheren Verfahren. Dafür beschneiden wir aber nicht die Zeit, in der Sie Stellung nehmen können – vielmehr sollen dafür die notwendigen Unterlagen sehr frühzeitig im Verfahren vorliegen. Der Erörterungstermin wird nach den Regeln des Verfahrensrechts geführt und ist daher eine sehr formelle Angelegenheit. Er soll sicherstellen, dass wir als Genehmigungsbehörde alle Einwendungen in ihrem Kern verstanden haben und sie damit bei der Prüfung und Bewertung richtig berücksichtigen können. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, dann werden wir darin darstellen, wie wir mit den Einwendungen umgegangen sind. 3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP ) Die Umweltverträglichkeitsprüfung schließlich erfolgt auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union und dessen Umsetzung in deutsches Recht. Es geht – wie die BGZ schon erläutert hat – darum, alle Auswirkungen auf den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen systematisch darzustellen und diese zu bewerten. Dabei übernehmen wir als BASE die Federführung und arbeiten intensiv mit allen betroffenen Behörden zusammen. Ziel sind eine gemeinsame Sachgrundlage und gemeinsame Entscheidungen. Am Ende muss aber jede Behörde selbst feststellen, was die für ihre Aufgabe relevanten Umweltauswirkungen sind. Da eine gründliche Erfassung des Ist-Zustands Zeit kostet, will die BGZ dieses Verfahren bereits jetzt eröffnen. Das ist möglich, weil hier nicht der atomrechtliche Antrag, sondern das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Handlungsgrundlage darstellt. Einen entsprechenden Antrag hat die BGZ gestellt. Wir klären derzeit noch formelle Fragen im Hinblick auf ein solches vorgezogenes UVP -Verfahren – wir beginnen diese beiden Verfahren zum ersten Mal getrennt, und wollen das gründlich und richtig machen. Als ersten Schritt nach Einleitung des UVP -Verfahrens werden wir den Untersuchungsrahmen für dieses Vorhaben festsetzen, damit die BGZ so früh wie möglich ein Signal bekommt, ob die eingeleiteten Arbeiten und Untersuchungen zielführend sind. Fazit Wir starten mit diesem Antrag in einen notwendigen nächsten Schritt der nuklearen Entsorgung. Das übergeordnete Ziel des Atomgesetzes wird erreicht, wenn die Zwischenlagerung als Brücke bis zur Endlagerung sicher ist, und sie zu einem Ende gebracht wird, indem die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten zügig erfolgt. Die behördlichen Verfahren dienen dabei der Sache und den Menschen. Durch sie wird Sicherheit garantiert und für alle Bürgerinnen und Bürger transparent, dass Betreiber und Behörden ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen. Erlauben sie mir zum Abschluss noch einen Ausblick über das Verfahren hinaus: Wir wissen, dass es einen Wunsch nach Information und Dialog zu diesen Themen gibt, auch über das Genehmigungsverfahren hinaus. Dazu werden wir ein Konzept vorlegen und auf dieser Grundlage differenzierte Angebote machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Noch immer große Mengen an Müll im Rhein-Selz-Park

Fotos dokumentieren weiterhin Lagerung von Bauschutt, Menge bereits entsorgter Abfall, Beschleunigung der Müllbeseitigung, weiteres Verfahren; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Planfeststellungsverfahren Straßenbahn-Anbindung Ostkreuz

Bereits im Jahre 2017 beantragten die Berliner Verkehrsbetriebe BVG die Planfeststellung für die Anbindung des Bahnhofs Berlin-Ostkreuz an das Straßenbahnnetz. Dieses Verfahren führte jedoch bis heute trotz mehrfach überarbeiteter und neu ausgelegter Planunterlagen zu keinerlei Ergebnis. Was unternehmen SenMVKU und BVG ganz konkret zur Beschleunigung des Verfahrens bzw. zur zügigen Erlangung des Baurechts? Worin genau liegen die Ursachen für den jahrelangen Stillstand bei diesem für eine ökologische Verkehrswende so immens wichtigen Vorhaben?

Ressortforschungsplan 2023, Naturschutzfachliche bundesweite Waldpotenzialkarte für die vorgelagerte Planung; Erstellung einer bundesweiten Karte bzw. GIS-Anwendung, die auf Basis von Fernerkundungsdaten und einer darauf beruhenden Baumartenerkennung eine naturschutzfachliche Bewertung von Wäldern für die vorgelagerte Planung bereitstellt

Entwicklung eines EDV-unterstuetzten Entscheidungsinstruments zur Standortvorauswahl von Kernenergieanlagen

Auswahl von Standorten fuer Kernenergieanlagen und Einzelstandortbewertung unter besonderer Beruecksichtigung des nuklearspezifischen Risikos. Entwicklung eines bundeseinheitlichen EDV-unterstuetzten Verfahrens zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. Erfassung und nutzwertanalytische Verarbeitung von Standortdaten.

Michael Hauer: „Pilotprojekt soll fortgeführt werden“

Umweltministerium bringt nachhaltige Phosphorrückgewinnung aus Rückständen der Klärschlammverbrennung der Thermische Verwertung Mainz GmbH auf den Weg „Das Phosphorrecycling aus Klärschlamm hat nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ab 2029 geführt, sondern – viel wichtiger – zur Sicherstellung der Rohstoffversorgung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen eine zentrale Bedeutung“, betonte Umweltstaatssekretär Michael Hauer. „Die Anstrengungen der TVM – mit einem Einzugsgebiet von Klärschlämmen weit über die Stadt Mainz hinaus – hinsichtlich Investitionen in die Anlagentechnik sind vorbildlich und besitzen bundesweiten Pilotcharakter“, unterstrich Hauer das Engagement des Ministeriums. Durch die geplante Erweiterung der Verbrennungsanlage um eine Aufbereitung der Verbrennungsrückstände wird der Kreislauf vom kommunalen phosphorhaltigen Abwasser bis zum hochwertigen Düngemittel geschlossen. Die vorgeschaltete Monoverbrennung sorgt für eine sichere Zerstörung der organischen Schadstoffe und durch die Aufbereitung werden sowohl anorganische Schadstoffe entfrachtet, als auch die Pflanzenverfügbarkeit des Düngers erhöht. Das Umweltministerium unterstützte die TVM bei den notwendigen Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden (LfU, SGD, SAM) und leistet so auch einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Michael Hauer hofft, dass die künftige Landesregierung das bisherige Engagement fortsetzen wird.

Katrin Eder: „Ökosysteme sind nicht nur Bauland“

Klimaschutzministerin Katrin Eder spricht in erster Beratung des Bundestags zum Entwurf der Bundesregierung für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz „Es ist gut und lange überfällig, dass die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur angegangen wird, denn Vertrauen entsteht, wenn der Alltag verlässlich funktioniert – und das merken die Menschen vor allem vor Ort“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder im Deutschen Bundestag anlässlich der Beratung zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Jeder und jede würde Infrastrukturprojekte kennen, die dringend angegangen werden müssten – aber an dieser Stelle würde die Einigkeit dann aufhören, führte Eder aus. Aus Sicht der Ministerin ist der Entwurf praxisuntauglich. Denn die Folgen tragen Länder und Kommunen, deswegen ist es unverständlich und verantwortungslos, dass den Ländern nicht einmal ein halber Arbeitstag zur Prüfung des 170-seitigen Gesetzesentwurfs zugestanden worden ist. Über 200 Anträge in den Bundesratsausschüssen, in denen Schwarz-Rot eine klare Mehrheit hat, sprechen eine deutliche Sprache. Der Gesetzesentwurf berge teilweise sogar hohe Risiken: „Als Bundesland, in dem sich die furchtbare Flutkatastrophe 2021 ereignete, lässt es mich fassungslos zurück, wie man die Rechte von Wasserbehörden bei Brücken beschneiden kann. Wir haben die Bilder vor Augen, wie sich Öltanks, Baumstämme, Fahrzeuge, an den Pfeilern sammelten und Brücken zum Bersten brachten! Nehmen Sie die Expertise der Umweltbehörden ernst, anstatt den Schutz für die Menschen zu reduzieren“, appellierte Eder. „Ökosysteme sind nicht nur Bauland. Sie sichern unser Überleben, indem sie Wasser im Klimawandel versickern lassen, Hochwässer und Starkregen abpuffern und unsere Luft reinigen“, sagte Eder. In seiner jetzigen Form täte der Entwurf mehr dafür, neue Autobahnen in die Natur zu setzen, als marode Brücken schnell zu sanieren. Energieinfrastruktur werde gänzlich missachtet. Die partielle und vorhabenbezogenen Einschränkung naturschutzrechtlicher Vorgaben brauche einen grundsätzlichen Ausgleich, Bundesumweltminister Schneider müsse sich an sein Versprechen halten und sicherstellen, dass zusammenhängende Artenschutzflächen bereitgestellt würden. „Wir brauchen Beschleunigung, aber durch bessere Verfahren, starke Behörden und frühe Beteiligung“, der Weg die Axt an Bürgerrechte und Natur anzulegen, sei inakzeptabel, so Eder.

Rheinland-Pfalz beschleunigt Rissermittlung bei Wolfsverdacht weiter

Bei Übergriffen auf Nutztiere ist eine schnelle Klärung der Verursacherfrage entscheidend. Rheinland-Pfalz nimmt hierbei bereits eine Spitzenposition ein: Mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von zehn Tagen erfolgt die Identifizierung im bundesweiten Vergleich schon heute überdurchschnittlich schnell. Um die Unterstützung für Nutztierhalterinnen und -halter weiter zu verbessern, wird das Verfahren nun optimiert. Das gilt insbesondere für Fälle, in denen trotz nachgewiesenem Grundschutz ein Übergriff stattgefunden hat. „Wir wollen die Wartezeit für die Halterinnen und Halter nochmals verkürzen“, erklärt Staatssekretär Dr. Erwin Manz. „Dazu werden entsprechende Proben zukünftig als Eilproben behandelt und vom Senckenberg Institut priorisiert analysiert. Ziel ist es, die Zeitspanne zwischen der Probenentnahme und dem Ergebnis auf wenige Tage zu reduzieren.“ Die beschleunigte Analyse kommt gezielt dort zum Einsatz, wo die Schutzmaßnahmen überwunden wurden; eine pauschale Eilprüfung jedes Verdachtsfalls erfolgt nicht. Zudem gibt es externe Faktoren, die auch künftig Einfluss auf die Dauer haben können: Betriebsbedingte Schließzeiten des Senckenberg Instituts, etwa über den Jahreswechsel, lassen sich auch durch die neue Priorisierung nicht umgehen. Die Verfahrensbeschleunigung verkürzt die Phase der Ungewissheit für die Halterinnen und Halter und erhöht die Reaktionsfähigkeit des Wolfmanagements, sollte die Entnahme eines auffälligen Individuums geprüft werden müssen. Damit stärkt das Klimaschutzministerium die Unterstützung der Nutztierhaltung durch eine noch effizientere Ermittlung und zeitnahe Entschädigungsabläufe.

LNG-Terminal Wilhelmshaven - Betrieb einer FSRU durch die Fa. Uniper Global Commodities SE - Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern in die Jade

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu plant die Uniper Global Commodities SE (im Folgenden kurz „Uniper“), Holzstraße 6, 40211 Düsseldorf, den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von LNG hat Uniper beim NLWKN die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrages ist die Einleitung der beim Betrieb der FSRU anfallenden Abwässer in einer Menge bis zu 7,02 m³/s, 25.269 m³/h, 530.095 m³/d und 177.780.775 m³/a in die Jade. Für die Zulassung dieser Gewässerbenutzungen ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

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