Stuttgart 21, die Debatten zum Fluglärm in Berlin und Frankfurt sowie der für die Energiewende notwendige Ausbau der Netzinfrastrukturen haben in der Diskussion um Planungs- und Genehmigungsverfahren einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Es geht zunehmend um die Frage, wie die Beschleunigung von Verfahren mit einer verbesserten Qualität und vor allem mit mehr Akzeptanz für die getroffenen Entscheidungen verbunden werden kann. Eine effiziente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung fördert alle drei Elemente. Sie macht Entscheidungen nachvollziehbar und transparent, ermöglicht – auch und gerade aus Umweltsicht – bessere Lösungen und kann die Dauer von öffentlicher Planung sowie der Zulassung und Durchführung von Vorhaben verkürzen.
Das Projekt "Teilprojekt: Break-In auf Stackebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg durchgeführt. Der Break-In verfolgt die beiden Zielsetzungen, einmal auf das Erreichen der nominalen Stackleistung hinzuführen und zum anderen eine Homogenisierung der Einzelzellspannungen zu erreichen. Die Dauer der Break-In-Prozedur hat einen entscheidenden Einfluss auf die Fertigungskosten von Brennstoffzellenstacks. In der Literatur werden verschiedene Verfahren zur Beschleunigung des Vorgangs beschrieben. Ziel des Vorhabens ist die Erforschung der der Auswirkungen von Break-In-Prozeduren auf die Entwicklung der Leistung und Lebensdauer von PEM-Brennstoffzellen auf Stackebene sowie die während des Break-In ablaufenden Vorgänge in verschieden konfigurierten Membran-Elektrode-Einheiten (MEA). Hierzu gehören neben Mikrostrukturanalysen auch Analysen des Produktwassers während der Break-In Prozedur.
Vorhabenträger: Lippeverband, Kronprinzenstraße 24, 45128 Essen Auf der Fläche südlich der Kläranlage Olfen soll durch vielfältige Gelände- und Uferstrukturierungen eine naturnahe Ufer- und Auenentwicklung gefördert werden. Dazu soll an km 74,05 kleinflächig auf ca. 40m Länge und 6-7m Breite Bodenabtrag zur Herstellung einer Mulde mit -1,5 bis -1,7m Tiefe erfolgen, die beidseitig an die Lippe angeschlossen und bei HW1 geflutet wird. Am Nordrand der Fläche und parallel zum vorhandenen Kläranlagenauslauf wird eine naturnahe Rampe zu Unterhaltungs- und Rettungsdienstzugänglichkeit hergestellt. Zudem solle eine Grabenaufweitung des Wasserlaufs Nr. 7 mit Flach- und Steilufern und einem sohlnahen Anschluss an die Lippe zur Herstellung der Durchgängigkeit erfolgen. Die geplanten Maßnahmen tangieren sowohl den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster als auch der Unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz NRW die Bezirksregierung Münster für das Plangenehmigungsverfahren nach § 68 WHG bestimmt. Auf Grundlage des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird das o. g. Vorhaben bewertet. Nach § 7 UVPG stellt die zuständige Behörde, u.a. nachdem der Träger des Vorhabens sie im Sinne des § 5 UVPG ersucht hat, unverzüglich fest, ob für das Verfahren eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hierzu wird eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Es handelt sich um ein Vorhaben zum Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welches nach § 7 UVPG i. V. m. der Anlage 1 zum UVPG der Nr. 13.18.1 „Sonstige der Art nach nicht von den Nummern 13.1 bis 13.17 erfasste Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit die Ausbaumaßnahmen nicht von Nummer 13.8.2 erfasst sind“ zuzurechnen ist. Aufgrund einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG wird festgestellt, dass für das beabsichtigte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Aus der Maßnahme resultieren keine erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen für die Schutzgüter gem. § 2 Abs. 1 UVPG. Es ist nach dem Ergebnis der Vorprüfung nicht mit erheblichen negativen Auswirkungen zu rechnen, da es sich nur um einen zeitlich befristeten und kleinräumigen Eingriff, bezogen auf das Gebiet der Lippe, in Natur und Landschaft handelt. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.
Die Nutzung von digitalen Werkzeugen und insbesondere von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren im Umweltbereich befindet sich angesichts der rasanten technologischen Entwicklung erst in ihren Anfängen. Potentiale reichen hier von Arbeitserleichterungen und Zeitersparnissen der Behördenmitarbeitenden und Antragstellenden, bis hin zur durchgängigen Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren. KI-Lösungen in diesem Bereich gewährleisten außerdem, dass eine Beschleunigung der Verfahren nicht auf Kosten des Umweltschutzes, zum Beispiel durch Absenkung von Standards oder Verringerung der Prüftiefe, geschieht. Naturgemäß ist der Bereich Umwelt dabei sehr datenorientiert. Für die Planung aber auch für den Vollzug im Umweltbereich bilden große Datenmengen die Grundlage des Verwaltungshandelns. Die Prognose des Datenaufkommens zeichnet daher ein Wachstum der Datenmengen um ein Vielfaches für die nächsten Jahre vor. Auch vor diesem Hintergrund ist die frühzeitige Beschäftigung mit Künstlicher Intelligenz vonnöten. Ausgehend von einer Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat die Umweltministierkonferenz (UMK) im November 2023 folgenden Beschluss gefasst: Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten das Umweltbundesamt (UBA), Potentiale und Anwendungsfälle Künstlicher Intelligenz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Umweltbereich zu prüfen und der Umweltministerkonferenz auf ihrer Sitzung im Herbst 2024 dazu Bericht zu erstatten. Der Bericht soll umsetzungsorientierte Beispiele, praxiserprobte Anwendungen (Best Practices), Pilot- und Forschungsvorhaben berücksichtigen, darüber hinaus aber auch darstellen, für welche Aufgaben KI-Werkzeuge zukünftig zu entwickeln sind, damit eine wirksame Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung erreicht werden kann. Das UBA wird gebeten, in die Berichterstellung die Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Umwelt und Digitalisierung (BLAG UDig) einzubinden sowie die Expertise der ÖFIT (Kompetenzzentrum Öffentliche IT) in Anspruch zu nehmen. Die SenMVKU begleitet das daraus resultierende Projekt zusammen mit dem BMUV und dem UBA. Weitere Informationen: Beschluss der Umweltministerkonferenz Homepage der Umweltministerkonferenz
Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu plant die Uniper Global Commodities SE (im Folgenden kurz „Uniper“), Holzstraße 6, 40211 Düsseldorf, den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von LNG hat Uniper beim NLWKN die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrages ist die Einleitung der beim Betrieb der FSRU anfallenden Abwässer in einer Menge bis zu 7,02 m³/s, 25.269 m³/h, 530.095 m³/d und 177.780.775 m³/a in die Jade. Für die Zulassung dieser Gewässerbenutzungen ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.
Das Projekt "Die Verfahrensregelungen der Landesbauordnungen zur Beschleunigung und Vereinfachung des Baurechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Institut für Deutsches und Internationales Baurecht durchgeführt. Forschungsvorhaben seit dem 31.12.1995: 1. 'Staerkung des Umweltschutzes in der Bauleitplanung' (5.06.1996). 2. 'Das neue BauGB (19.9.1997). 3. 'Perspektiven im Vergaberecht' (3.12.1997). 4. 'Mediation im oeffentlichen Baurecht' (9.03.1998).
Das Projekt "Nachhaltige Innenentwicklung durch beschleunigte Planung? - Analyse der Anwendung von Paragaph 13a BauGB in baden-württembergischen Kommunen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung durchgeführt. Über den prinzipiellen Vorrang der Innenentwicklung gegenüber der Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich besteht im umwelt- und siedlungspolitischen Diskurs weitgehende Einigkeit. Ob aber eine vereinfachte und beschleunigte Bauleitplanung für Vorhaben der Innenentwicklung - wie sie mit dem Paragraph 13a BauGB im BauGB 2007 eingeführt wurde - dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung gerecht wird, ist umstritten. Der Gesetzgeber erhofft sich von diesem neuen Instrument eine Begünstigung der Entwicklung des Gemeindegebietes nach innen. Dazu sollen Verfahrensvereinfachungen und die Erhöhung der Rechtssicherheit durch eine konzentrierte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen. Kritiker verweisen demgegenüber auf die Gefahr, dass schutzwürdige Flächen im Innenbereich zukünftig ohne vertiefende Umweltprüfung einer Überplanung anheim gestellt würden. Die neue Regelung widerspreche den in jüngerer Vergangenheit gemachten Erfahrungen, die gezeigt hätten, dass der konsequente und frühzeitige Einsatz von Eingriffsregelung und Umweltprüfung zu Konfliktvermeidungen und Akzeptanzsteigerungen beitrage. Vermeintliche Verfahrensbeschleunigungen würden sich dagegen regelmäßig als Verfahrensbremsen erweisen. Die in der Fachdiskussion formulierte Zustimmung oder Kritik basiert eher auf Mutmaßungen und Hypothesen als auf empirisch abgesicherten Fakten. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Untersuchung der vorherrschenden städtebaulichen Praxis von hoher politischer Bedeutung. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die bislang mit dem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach Paragraph 13a BauGB gemachten Erfahrungen zu analysieren und zu bewerten. Beantwortet werden sollen drei Kernfragen: - Ist durch den Bebauungsplan der Innenentwicklung eine nachweisbare Verbesserung einer stärker bestandsorientierten städtebaulichen Entwicklung zu erwarten? - Geht die Einführung dieses Instruments erkennbar zulasten ökologischer Entwicklungsziele im Innenbereich der Städte und Gemeinden? - Wie lassen sich Konflikte zwischen einer beschleunigten Innenentwicklungsplanung und stadtökologischen und sozialen Belangen ausgleichen? Dazu sollen die in Gemeinden der Regierungsbezirke Stuttgart und Freiburg mit dem beschleunigten Verfahren bislang gemachten Erfahrungen systematisch ausgewertet werden. Es ist vorgesehen, etwa 100 Bebauungsplanverfahren in eine Dokumentenanalyse einzubeziehen. Hinterfragt werden soll mit Hilfe von Interviews auch die Einschätzung des neuen Instruments durch solche Akteure, die unmittelbar in den Planungsprozess eingebunden sind. Neben den Kommunen betrifft dies ausgewählte Träger öffentlicher Belange (z.B. die Naturschutzverbände oder Vertreter der Wirtschaft). Basierend auf den empirischen Ergebnissen werden praktische Handlungsempfehlungen für eine ökologisch und sozial verantwortbare Innenentwicklung und die diesbezügliche Anwendung des Paragraph 13a BauGB formuliert.
Das Projekt "Chemische Absorptions-Verfahren zur CO2-Abtrennung aus Rauchgasen - Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Institut für Energie- und Umweltverfahrenstechnik, Lehrstuhl für Umweltverfahrenstechnik und Anlagentechnik LUAT durchgeführt. Ziel des Gesamtprojekts ist die Untersuchung der Abscheidung von CO2 aus den Rauchgasen fossil befeuerter Kraftwerke durch wässrige Lösungen und Suspensionen von Alkali- und Erdalkalicarbonaten. Die Gaswäschen, die der bestehenden Kraftwerksgasreinigung nachgeschaltet werden, sollen im Vergleich zu Verfahrensalternativen geringere Kosten für die CO2-Minderung bewirken. Die Untersuchungen werden im labor- und halbtechnischen Maßstab durchgeführt. Dabei werden Einzelkomponenten und Gemische der Absorptionsmedien im Hinblick auf die Ad- und Desorption von CO2 erprobt. Das Auftreten schwerer löslicher Produktstoffe (Alkalihydrogencarbonate) ermöglicht eine energetische Optimierung der Verfahrenstechnik für Abscheidung und Regeneration. Bereits deutlich vor Projektende sollte die Entscheidung über eine Technikumsanlage möglich sein, die eine wesentliche Beschleunigung zur Entwicklung von großtechnischen Verfahren gestattet. Parallel im Rahmen des beantragten Projektes erfolgende Untersuchungen zu speziellen Waschflüssigkeiten und Verfahrensschritten gestatten relativ kurzfristige Entscheidungen zur Planung von Großanlagen.
Das Projekt "Fallstudien zum Einfluss der Umweltvertraeglichkeitspruefung auf die Dauer von Genehmigungsverfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die mit dem UVPG seit dem Jahre 1990 im deutschen Zulassungsrecht eingefuehrte Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) ist in die Schusslinie der Beschleunigungsdebatte geraten. Mit den verschiedenen Beschleunigungsgesetzen sind Fakten geschaffen worden, die den Verdacht aufwerfen, eine qualitaetsvolle, vorsorgeorientierte UVP erschweren. Andererseits wird den Beschleunigungsgesetzen vorgeworfen, eine 'Therapie ohne eine hinreichende Diagnose' (Ronellenfitsch) durchzusetzen: Zur Entscheidung der Streitfrage, ob die UVP zu einer (weiteren) Verzoegerung der Verfahren beitraegt oder nicht, oder ob sie gar eine beschleunigende Wirkung haben kann, liegen bisher ebenso keine empirisch belastbare Erkenntnisse vor. Hier will das Projekt mit der Durchfuehrung von Fallstudien zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Neben der Frage zum Einfluss der UVP auf die Verfahrensdauer sollen moegliche Ursachen herausgearbeitet werden und Vorschlaege zur Verbesserung der Verfahrenspraxis abgeleitet werden.
Das Projekt "Naturschutzfachliche bundesweite Waldpotenzialkarte für die vorgelagerte Planung; Erstellung einer bundesweiten Karte bzw. GIS-Anwendung, die auf Basis von Fernerkundungsdaten und einer darauf beruhenden Baumartenerkennung eine naturschutzfachliche Bewertung von Wäldern für die vorgelagerte Planung bereitstellt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Remote Sensing durchgeführt. Der Ausbau der Elektrizitätsnetze ist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg der Grünen Transformation und zur Klimaneutralität Deutschlands. Damit die Beschleunigung der Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu Lasten des Naturschutzes geht, ist es wichtig, das naturschutzfachliche Potenzial von Wäldern außerhalb von Schutzgebieten zu erkennen und differenzieren zu können. In einem Vorgängerprojekt wurden hierzu wichtige Vorarbeiten geleistet, indem auf Basis von Fernerkundungsdaten Baumarten klassifiziert und mit Daten zur Baumhöhenstruktur, der potenziell natürlichen Vegetation oder der Roten Liste der Biotoptypen verschnitten wurden. Daran anknüpfend hat das vorliegende Vorhaben zum Ziel, bestehende Routinen und Methoden weiterzuentwickeln und weitere Datensätze in die Auswertung einzubeziehen. Mit der Akquirierung weiterer Waldinventurdaten zum Trainieren des KI-Klassifikators und der Hinzunahme weitere Vorhersagevariablen wird eine Verbesserung bei der Erkennung von Baumarten angestrebt. Im Fokus wird zudem die Auswertung eines deutschlandweiten Kronenhöhenmodells (abgeleitet aus LiDAR Daten und bildbasierter Auswertung) stehen. Ziel ist es, Einzelbäume zu erkennen und in Verbindung mit Sentinel-2 Daten neue Segmentierungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden die Grundlage für neue Deep Learning Ansätze bilden. Außerdem soll mit den Arbeiten die Voraussetzung für eine zeitnahe Inwertsetzung zukünftiger hochaufgelöster deutschlandweiter LiDAR Produkte ('Digitaler Zwilling') geschaffen werden. Die Berechnung des naturschutzfachlichen Waldpotenzials greift auf die Statistiken zur Baumhöhenverteilung und Artenzusammensetzung innerhalb von Segmenten zurück. Für die Verschneidung einer aktualisierten Baumartenkarte mit der pnV werden Abfrageroutinen und Schwellenwerte angepasst. Die Eignung weiterer Kriterien für die Aufnahme in das bestehende naturschutzfachliche Bewertungssystem, ist zu prüfen ggf. zu implementieren sein.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 44 |
Land | 25 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 34 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 24 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
---|---|
closed | 32 |
open | 36 |
unknown | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 67 |
Englisch | 1 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 9 |
Keine | 51 |
Webseite | 14 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 28 |
Lebewesen & Lebensräume | 36 |
Luft | 19 |
Mensch & Umwelt | 69 |
Wasser | 19 |
Weitere | 64 |