Der Arbeitskreis landwirtschaftlicher Gewässerschutz ist eine Initiative der Landwirte im Freistaat Sachsen zum Schutz und zur Reinhaltung unserer Gewässer. Über einen kooperativen freiwilligen Ansatz werden stoffaustragsmindernde, standortangepasste Maßnahmen in Praxisdemonstrationen auf ihre Wirksamkeit überprüft und in Workshops/Feldtagen ausgewertet. Die einzelbetriebliche Beratung begleitet die Landwirtschaftsbetriebe während der Erprobungs- /Einführungsphase sowie der Optimierung, Ausweitung und dauerhaften Beibehaltung der stoffaustragsmindernden Verfahren. Projektlaufzeit: 2019-2023
Auf dem Gelände des ehemaligen Berliner Bremsenwerkes (Knorr-Bremse) wurde 1923 mit der Produktion von Zubehörteilen begonnen. In den letzten Kriegsjahren bzw. in der frühen Nach-kriegszeit sind hier erhebliche Mengen an leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW), die in der Produktion als Entfettungsmittel eingesetzt wurden, in das Grundwasser eingetragen worden. Ab Ende der 50er Jahre wurde das Gelände durch andere metallverarbeitende Betriebe genutzt, die jedoch nicht zu relevanten Verunreinigungen beigetragen haben. Heute befindet sich hier ein Dienstleistungszentrum. Anfang der 90er Jahre durchgeführte Untersuchungen belegten für den Standort neben lokalen Bodenbelastungen durch Schwermetalle, PAK und MKW insbesondere gefahrenrelevante LCKW-Belastungen in der Bodenluft und im Grundwasser. Diese führten im Laufe der Jahrzehnte zur Ausbildung einer vom Grundstück ausgehenden LCKW-Fahne von mehreren hundert Metern Länge und ca. 200 m Breite. Vertikal konnten die Verunreinigungen über den gesamten Grundwasserleiter (bis ca. 45 m unter GOK) nachgewiesen werden. Durch ein seit 1999 stufenweise aufgebautes Messstellennetz, welches derzeit aus 82 Einzelpegeln besteht, konnten in den vergangenen Jahren die Konturen des Fahnenkörpers weiter aufgeklärt und zeitliche Veränderungen der Schadstoffkonzentrationen sowie stattfindende Abbauprozesse beobachtet werden. Die Schadstofffahne ist sowohl hinsichtlich ihrer Gesamtschadstoffgehalte als auch ihrer Einzelparameterzusammensetzung äußerst strukturiert Der aktuelle Belastungsschwerpunkt befindet sich im zentralen Fahnenbereich im nahen Abstrom des ehemaligen Eintragsbereichs. Das oberflächennahe Grundwasser weist hier derzeit noch LCKWGehalte von bis zu 972 µg/l auf. Mit zunehmender Entfernung vom Eintragsbereich und Tiefe nehmen infolge von stattfindenden Abbauprozessen die Anteile der niederchlorierten Abbauprodukte (cis-DCE und VC) zu. Die bereits 1992/1993 durchgeführten Boden- und Bodenluftsanierungsmaßnahmen ermöglichten eine relativ kurzfristige Um- und Weiternutzung des Standortes als Gewerbe- bzw. Verwaltungsgelände. Dahingegen erwies sich für die Grundwassersanierung die Umsetzung eines Gesamtmaßnahmenkomplexes mit gestufter Vorgehensweise als erforderlich. Im Rahmen einer ersten Sanierungsphase sind zunächst die Schadensschwerpunkte in den Eintragsbereichen zu beseitigen und deren weitere abstromige Schadensausbreitung zu verhindern. Diese Teilsanierung befindet sich seit April 2003 in der Umsetzung. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden bereits ca. 1.808 kg LCKW aus dem eintragsnahen Grundwasser entfernt. Dazu wurden ca. 3,06 Mio. m³ kontaminiertes Grundwasser gefördert und gereinigt. Das 2009 an die Belastungssituation angepasste Entnahmesystem besteht aus vier oberflächennah verfilterten Sanierungsbrunnen, die mit einer Gesamtförderrate von 25 m³/h betrieben werden. Die Sanierung erfolgt über eine doppelstufige Strippanlage mit nachgeschaltetem Aktivkohlefilter zur Reinigung der Prozessluft. Im Laufe der Sanierung hat sich ein „Hot-Spot“-Bereich an einer der Eintragsquellen herauskristallisiert, der auf Grund seiner Lage unterhalb eines Gebäudes trotz der Optimierung in 2009 durch hydraulische Maßnahmen nur unzureichend erfasst wird. In 2019 sollen über einen Sanierungsplaner die Möglichkeiten einer weiteren Optimierung zur Sanierung des Hochlastbereiches über die Bewertung möglicher alternativer Verfahren erfolgen. Hierzu sollen potentiell geeignete in-situ Maßnahmen standortspezifisch untersucht werden und eine Vorzugsvariante einschließlich eines Sanierungskonzepts erarbeitet werden. Für die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der gefahrenrelevanten Fahnenabschnitte im mittleren und südlichen Abstrom des Eintragsbereiches wurden neben herkömmlichen “Pump and Treat”-Maßnahmen auch der Einsatz mikrobiologischer in-situ-Sanierungsmaßnahmen sowie anderer alternativer Sanierungsmaßnahmen geprüft. Durch infrastrukturelle und nutzungsbedingte Besonderheiten des Sanierungsbereiches ist eine Umsetzung am Standort jedoch weder verhältnismäßig noch sinnvoll. Die Sanierung des mittleren und südlichen Abstroms erfolgt seit Juni 2008 über eine hydraulische Maßnahme. Zunächst erfolgte die Förderung des kontaminierten Grundwassers über 4 Förderbrunnen. Einer der vier Förderbrunnen wurde Mitte Juni 2012 aufgrund niedriger Zulaufwerte außer Betrieb genommen. Die Reinigung erfolgte über eine doppelstufige Strippanlage mit nachgeschalteter KATOX-Anlage zur Prozessluftreinigung. Die Gesamtförderleistung der Anlage betrug max. 85 m³/h. Während der aktiven Sanierungsphase wurden ca. 2.793 kg LCKW aus dem mittleren und südlichen Abstrom entfernt. Hierfür mussten ca. 6,05 Mio. m³ Grundwasser gehoben und abgereinigt werden. Die erforderliche Planung und Abstimmung der verschiedenen Einzelmaßnahmen zur Grundwassersanierung erfolgte unter Nutzung eines für den Standort entwickelten Grundwasserströmungsmodells. Die Maßnahmen im mittleren und südlichen Abstrom wurden einschließlich des Rückbaus der Grundwasserreinigungsanlage und der Sanierungsbrunnen im Februar 2018 abgeschlossen. Die Grundwassersanierung im Eintragsbereich ist zunächst bis 2019 in Betrieb. Danach wird auf der Grundlage einer aktualisierten Sanierungsplanung entschieden, in welchem Umfang die Weiterführung von Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein wird. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich bisher auf ca. 5,2 Mio. €.
Erstmals wurde im Schuljahr 2024/2025 das Eignungsfeststellungsverfahren im Rahmen der ergänzten Schullaufbahnberatung in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Insgesamt 748 Schülerinnen und Schüler aus 216 Grundschulen nahmen an diesem Verfahren teil. Das entspricht einem Anteil von 4,01 % der landesweit 18.642 Viertklässler. Bildungsministerin Eva Feußner: „Bei dem neuen Verfahren geht es in erster Linie darum, Eltern bestmöglich ergänzend zu beraten. Die Entscheidung zur weiterführenden Schule hat natürlich große Auswirkungen auf Bildungserfolg oder eben -misserfolg des Kindes und damit auch auf die Entwicklung seines Selbstvertrauens. Die ergänzte Schullaufbahnberatung soll den Eltern eine fundierte Entscheidungshilfe bieten, die den Fähigkeiten des Kindes zum Zeitpunkt der Entscheidung gerecht wird.“ Feußner dankte insbesondere allen beteiligten Lehrkräften in den Grundschulen und Gymnasien für die Unterstützung und Durchführung der Verfahren. „Dank ihres Engagements konnte das Verfahren professionell umgesetzt werden, und es gelang, bei den Eltern eine hohe Bereitschaft zur Teilnahme zu wecken.“ Ergebnisse im Überblick – Bisherige Schullaufbahnempfehlungen im Wesentlichen bestätigt 508 Schülerinnen und Schüler (84,8 %) erhielten eine Empfehlung für eine allgemeine berufsorientierte Bildung, also beispielsweise für den Besuch einer Sekundarschule. Damit wurde die Ersteinschätzung der Grundschullehrkräfte bekräftigt. 70 Schülerinnen und Schüler (11,7 %) erhielten – abweichend von der ursprünglichen Einschätzung – eine Empfehlung für eine vertiefte allgemeine Bildung, also z. B. für den Besuch des Gymnasiums. Das heißt, dass die vorherige Empfehlung der Grundschullehrkräfte in weiten Teil bestätigt worden ist. Feußner: „Die Ergebnisse zeigen, dass die Grundschullehrkräfte bei der Einschätzung ihrer Schülerinnen und Schüler bereits sehr gute Arbeit leisten.“ „Mit dem Verfahren wird mit einem ergänzenden Außenblick auf die Fähigkeiten des Kindes geschaut. Ziel des Verfahrens ist es nicht, die Zahl der Kinder, die auf das Gymnasium gehen, zu verringern, sondern möglichst zu verhindern, dass Kinder aufgrund unzureichender Leistungen das Gymnasium verlassen müssen. Ein Schulformwechsel aufgrund schlechter Noten kann zu Frustration führen und die Freude am Lernen mindern“, so Feußner weiter. „Selbst wenn später der Wunsch nach einem Studium besteht, bleiben viele Wege dorthin auch zu einem späteren Zeitpunkt noch offen.“ Zudem bleibt letztlich der Elternwille bestehen. Ablauf des Verfahrens Die schriftlichen Leistungserhebungen fanden am 26. November 2024 im Fach Deutsch und am 27. November 2024 im Fach Mathematik an den Grundschulen statt. Die mündlichen Erhebungen wurden am 30. November 2024 in als Standortschulen festgelegten Gymnasien durchgeführt. Insgesamt 18 Gymnasien im Land waren beteiligt, wobei 70 Eignungsfeststellungskommissionen mit jeweils paritätischer Besetzung aus Grundschul- und Gymnasiallehrkräften eingerichtet wurden. Weiterentwicklung und Ausblick Zur Verbesserung des Verfahrens wurde eine Befragung der beteiligten Lehrkräfte und Schulleitungen initiiert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet. Ziel ist es, das Verfahren für die nächste Durchführung im Schuljahr 2025/2026 weiter zu optimieren. Hintergrund: Die Schullaufbahnberatung zur Entscheidung für die weiterführende Schule nach der 4. Klasse beginnt ab dem zweiten Halbjahr der 3. Klasse. Sie soll die Personensorgeberechtigten frühzeitig über mögliche Bildungswege informieren und ihre Entscheidung für eine passende Schulform unterstützen. Im ersten Halbjahr der Klasse 4 nimmt die Grundschule bei den Personensorgeberechtigten eine Abfrage vor, welche weiterführende Schulform sie für ihr Kind wünschen würden. Diese Abfrage dient als Grundlage für eine noch zielgerichtetere Schullaufbahnberatung und hat noch keine Verbindlichkeit. Schülerinnen und Schüler, deren Personensorgeberechtigte die Schulform Gymnasium für den weiteren Bildungsweg nach Klasse 4 wünschen, die zu diesem Zeitpunkt von der Grundschule aber keine entsprechende Empfehlung erhalten würden, können dann zur Untersetzung der Beratung an einem Eignungsfeststellungsverfahren mit schriftlicher und mündlicher Leistungserhebung in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Die Entscheidung für das neue Verfahren gründet auf einem Koalitions-Beschluss von April 2023. Impressum: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3695 mb-presse@sachsen-anhalt.de www.mb.sachsen-anhalt.de
Heft/Veröffentlichung Titel 1/2025 Messnetzkonzeption 2025 (pdf-Datei 2,9 MB) 1/2024 Messnetzkonzeption 2024 (pdf-Datei 2,1 MB; nicht barrierefrei) 2/2023 Methodendokumentation THG-Inventar 2023 (pdf-Datei 1,1 MB; aktualisiert: 09/2024) 1/2023 Messnetzkonzeption 2023 (pdf-Datei 1,1 MB) 12/2022 Messnetzkonzeption 2022 (pdf-Datei 1,3 MB) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961-2100 (Synthesebericht) 6/2021 Klimamodellauswertung Sachsen-Anhalt 1961–2100 (Endbericht) 5/2021 Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt 2018 und Schätzungen für die Jahre 2019 und 2020 1/2021 Messnetzkonzeption 2021 (pdf-Datei 1 MB) 11/2020 Klimawandel in Sachsen-Anhalt - Monitoringbericht 2020 (pdf-Datei, nicht barrierefrei) 3/2020 Mitteldeutsches Kernensemble (MDK) zur Auswertung regionaler Klimamodelldaten - Dokumentation (pdf-Datei 7,4 MB) 3/2020 Auswertung der airpointer ® -Messungen (pdf-Datei 3 MB) 2/2020 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 157 KB) 1/2020 Messnetzkonzeption 2020 (pdf-Datei 810 KB) 2/2019 Mehrwegbecher für Außer-Haus-Getränke (pdf-Datei 600 KB); Hinweis: Informationen sind aufgrund aktueller Gesetzgebung zum Teil veraltet 1/2019 Messnetzkonzeption 2019 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Dabei 740 KB, nicht barrierefrei) 1/2018 Messnetzkonzeption 2018 - Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 738 KB, nicht barrierefrei) 4/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Trothaer Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,4 MB, nicht barrierefrei) 3/2017 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Magdeburg Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Otto-von-Guericke-Straße im Jahr 2016 (pdf-Datei 1,6 MB, nicht barrierefrei) 2/2017 Einfluss von Holzheizungen im innerstädtischen Bereich (pdf-Datei 2,7 MB, nicht barrierefrei) 1/2017 Messnetzkonzeption 2017 Landesmessnetz zur Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 536 KB, nicht barrierefrei) 3/2016 Luftqualitätsmessungen im Stadtgebiet von Halle (Saale) Auswertung des Messfahrzeugeinsatzes in der Freiimfelder Straße im Jahr 2015 (pdf-Datei 2,0 MB, nicht barrierefrei) 3/2015 Anforderungen und Hinweise an nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 84 KB, nicht barrierefrei) 2/2015 Überwachung der Emissionen von Luftschadstoffen Aktualisierte Hinweise für nach § 29b in Verbindung mit § 26 BImSchG bekannt gegebene Stellen (pdf-Datei 304 KB, nicht barrierefrei) 1/2015 Tote geschützte Tiere in Sachsen-Anhalt - Artenschutzrechtliche Anforderungen für ihre Verwendung (pdf-Datei 254 KB, nicht barrierefrei) 1/2014 Schmutzfrachtnachweis für Mischwasserkanalisationen (pdf-Datei 3,7 MB, nicht barrierefrei) 5/2011 Hinweise für nach § 29a BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige SachverständigeÄnderung des Verfahrens zur Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a BImSchG im Land Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 65 KB, nicht barrierefrei) 4/2011 Luftbelastung durch GartenabfallverbrennungZusammenhang zwischen Gartenfeuern und Feinstaubbelastung(erweiterte Aktualisierung) (pdf-Datei 972 KB, nicht barrierefrei) 3/2011 Hinweise für nach § 26 BImSchG in Sachsen-Anhalt tätige Stellen (pdf-Datei 67 KB, nicht barrierefrei) 1/2011 Immissionsuntersuchungen in der Ortslage Altenbrak (Harz) - Untersuchungen zum Einfluss kleiner Holzheizungen (pdf-Datei 1,3 MB, nicht barrierefrei) 2/2010 Ableitung, Rückhaltung und Behandlung von Niederschlagswasser mit offenen, die Versickerung begünstigenden, Systemen (Hinweise zur Planung und Bemessung) (pdf-Datei 5,6 MB, nicht barrierefrei) 7/2009 Arzneistoffe in Zu- und Abläufen von Kläranlagen des Landes Sachsen-Anhalt – Untersuchungen zur Reinigungswirkung der Wasserhyazinthe Eichhornia crassipes im Nachklärteich der Kläranlage Zörbig 2007 – 2008 (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 6/2009 Identifikation gefährlicher Abfälle - Verknüpfung von Abfallrecht, Chemikalienrecht und Gefahrgutrecht (pdf-Datei 420 KB, nicht barrierefrei) 5/2008 Dezentrale Abwasserbeseitigung mit Kleinkläranlagen (aktualisiert: Dezember 2012 (pdf-Datei 1,8 MB, nicht barrierefrei) 4/2008 Hinweise und Empfehlungen für die fachtechnische Prüfung von Anträgen auf Einleitung von Mischwasser in Gewässer (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) 3/2007 Pflanzenkläranlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Wartung (pdf-Datei 1,1 MB, nicht barrierefrei) 2/2007 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise und Empfehlungen zur Optimierung (pdf-Datei 1,2 MB, nicht barrierefrei) 2/2006 Abwasserteichanlagen zur kommunalen Abwasserreinigung Hinweise zu Planung, Bau, Betrieb und Optimierung (pdf-Datei 801 KB, nicht barrierefrei) Letzte Aktualisierung: 20.01.2025
Die Landkreis Harburg, Schloßplatz 6,21414 Winsen, beantragte am 26.02.2024, zuletzt ergänzt am 29.07.2024, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Kompostierungsanlage am Anlagenstandort in Tostedt, Harburger Straße 26. Gegenstand des Verfahrens ist die Erhöhung des Jahres- und Tagesdurchsatzes der Anlage auf 44 t/d bzw. 16.000 t/a durch folgende verfahrenstechnische und organisatorische Optimierungen: • Einsatz eines verfahrbaren Kompost-Mieten-Umsetzers statt eines Radladers und • neue Aufteilung der vorhandenen asphaltierten Flächen.
Umweltwärme und Wärmepumpen Abwärme Solarthermie Photovoltaisch-Thermische (PVT) Module Oberflächennahe Geothermie Eisspeicher Biomasse Biogas / Bio-Methan Die neuen Generationen von Wärmenetzen ermöglichen es, Wärme aus der Umgebung für die Versorgung von Gebäuden nutzbar zu machen, die für konventionelle Wärmenetze der älteren Generationen nicht erschlossen werden konnte. Schlüsseltechnologie, um diese Wärmequellen zu nutzen, ist die Wärmepumpe. Das grundlegende Funktionsprinzip einer Wärmepumpe ähnelt einem Kühlschrank, nur, dass der thermodynamische Kreisprozess in die umgekehrte Richtung läuft. Während im Kühlschrank die Wärme aus dem Inneren abgeführt und an die Umgebung übertragen wird, entzieht die Wärmepumpe einer Wärmequelle Energie und hebt diese, angetrieben meist durch Elektrizität, auf ein höheres Temperaturniveau, sodass sie zum Heizen genutzt werden kann. Die Wärmepumpe besteht aus einem geschlossenen Kreislauf, in dem ein Kältemittel zirkuliert und einen thermodynamischen Kreisprozess durchläuft. Die wesentlichen Komponenten einer Wärmepumpe sind Verdampfer, Verdichter, Kondensator und Drosselventil. Der Verdampfer ist ein Wärmeübertrager, in dem die Wärme der externen Wärmequelle an das Kältemittel in der Wärmepumpe übergeht, wodurch dieses verdampft. Durch den Verdichter wird der Druck des nun gasförmigen Kältemittels erhöht. Dadurch kommt es auch zu einer Erhöhung der Temperatur des Kältemittels. Diese muss oberhalb der zu erreichenden Heiztemperatur liegen, damit es im Kondensator, einem weiteren Wärmeübertrager, zur Abgabe der Wärme an das Heizwasser kommt. Durch die Wärmeabgabe kondensiert das Kältemittel im Kondensator und liegt wieder flüssig vor. Der Kondensator wird daher auch oft als Verflüssiger bezeichnet. Das Drosselventil reduziert den Druck des Kältemittels, wodurch die Temperatur weiter abfällt und der Kreisprozess mit Wiedereintritt in den Verdampfer von vorn beginnen kann. Zu den möglichen Wärmequellen zählen unter anderem Außenluft, Oberflächengewässer und Grundwasser sowie die oberen Schichten des Erdreichs (oberflächennahe Geothermie). Entsprechend kommen folgende Wärmepumpen-Typen zum Einsatz: Luft-Wasser-WP; Außenluft oder Abluft einer technischen Anlage Sole-Wasser-WP; Erdkollektoren und -sonden, PVT, Eisspeicher, etc Wasser-Wasser-WP; Grundwasser, Flusswasser, Abwasser, Kühlwasser Weiterführende Informationen Umweltbundesamt Bundesverband Wärmepumpe zur grundlegenden Funktionsweise von Wärmepumpen Bundesverband Wärmepumpe zur Rolle von Wärmepumpen in Nah- und Fernwärmenetzen Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einem Prozess entsteht, dessen Hauptziel die Erzeugung eines Produktes, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Energieumwandlung ist, und ungenutzt an die Umwelt abgeführt werden müsste . Kann die Abwärme nicht durch eine Optimierung der Prozesse, bei denen sie entsteht, vermieden werden, wird sie als unvermeidbare Abwärme bezeichnet. Aus Effizienzgründen sollte eine hierarchisierte Verwendung mit Abwärme angestrebt werden: 1. Verfahrensoptimierung/ Vermeidung, 2. prozess- bzw. anlageninterne Nutzung, 3. betriebsinterne Nutzung, 4. außerbetriebliche Nutzung. Je nach Temperaturniveau der Abwärme lässt sie sich für unterschiedliche Zwecke nutzen. Abwärme kann bei ausreichend hohen Temperaturen direkt in Fern- und Nahwärmenetze eingespeist werden oder über Wärmepumpen auf das benötigte Temperaturniveau angehoben werden. Bei niedrigen Temperaturen ist die Nutzung in LowEx- oder teilweise auch kalten Nahwärmenetzen möglich. Unvermeidbare und damit extern nutzbare Abwärme fällt typischerweise in Industrieprozessen an. Aber auch die Abwärme von Kälteanlagen, die beispielsweise zur Kühlung von Rechenzentren oder großer Büro- und anderer Nichtwohngebäude genutzt werden, lässt sich sinnvoll in Wärmenetzen nutzen. Abwasserwärme ist eine weitere übliche Abwärmequelle in urbanen Gebieten, die ganzjährig eine Temperatur zwischen etwa 12 °C und 20 °C aufweist. Sie eignet sich daher besonders für die Nutzung als Wärmequelle für Wärmepumpen oder in kalten Netzen. Eine Herausforderung bei der Nutzung von unvermeidbarer Abwärme können Schwankungen im Wärmeangebot sein. So fällt Abwärme von Kälteanlagen zur Büroklimatisierung hauptsächlich im Sommer an und auch Abwärme aus Industrieprozessen kann z.B. bedingt durch Produktionszyklen volatil sein. Hier ist in der Detailplanung des Nahwärmenetzes darauf zu achten, dass ein unregelmäßiges Abwärmeangebot durch entsprechende Speicher oder andere, regenerative Quellen ausgeglichen werden kann. Weiterführende Informationen Informationen rund um Abwasserwärme der Berliner Wasserbetriebe Analyse zum Abwärmepotenzial der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Die Einstrahlung der Sonne kann zur direkten Erwärmung eines Wärmeträgermediums genutzt werden. Diese Umwandlung von Sonnenenergie in thermische Energie über Kollektoren wird Solarthermie genannt. Dabei kommen hauptsächlich Flachkollektoren oder Vakuumröhrenkollektoren zum Einsatz. Bei Flachkollektoren sind Kupferrohre in eine verglaste Absorberebene eingelassen. Vakuumröhrenkollektoren zeichnen sich durch einzelne, parallele und vakuumierte Glasröhren aus, in denen das Heizrohr mit Absorber verläuft. In den Kollektoren strömt in der Regel ein Wasser-Glykol-Gemisch, auch Sole, Solarflüssigkeit oder Wärmeträgerflüssigkeit genannt. Das beigemischte Glykol dient als Frostschutz, um bei geringer Einstrahlung und Außentemperatur ein Einfrieren im Winter zu verhindern. Mit Vakuumröhrenkollektoren können höhere Temperaturen und damit höhere Erträge pro Kollektorfläche erzielt werden. Besondere Bauformen besitzen auch Parabolspiegel, die das Sonnenlicht stärker auf die Absorber konzentrieren. Auch Systeme, die Wasser statt Sole führen, werden eingesetzt. Der Vorteil besteht in der höheren Wärmekapazität von Wasser gegenüber Sole, wodurch höhere Erträge und Temperaturen erzielt werden können. In wasserführenden Systemen findet im Winter bei fehlender Einstrahlung in regelmäßigen Abständen eine Zwangsumwälzung des Wassers statt, wodurch ein Einfrieren des Wärmeträgermediums in den Rohren vermieden wird. Mit einem Jahresertrag pro benötigte Grundfläche von 150 kWhth/(m²*a), ist die durchschnittliche Flächeneffizienz von ST-Anlagen beispielsweise um den Faktor 30 höher als die von Biomasseheizwerken bei der Verwendung von Holz aus Kurzumtriebsplantagen. In den letzten Jahren werden Solarthermie-Projekte zur Einspeisung in großstädtische Wärmenetze verstärkt umgesetzt. Bei der Einbindung von Solarthermischen Anlagen in Wärmenetze bietet sich sowohl die zentrale als auch die dezentrale Variante an. Zentrale Systeme speisen am Standort des Hauptwärmeerzeugers oft in einen vorhandenen Wärmespeicher ein. Dazu wird die Wärme von der Anlage über ein separates Rohrsystem zu der Heizzentrale geführt. Zu beachten: Im Sommer kann eine solarthermische Anlage die Deckung der gesamten Wärmelast übernehmen und je nach Auslegung auch einen Wärmespeicher füllen. Im Winter wird in der Regel ein weiterer Wärmeerzeuger eingesetzt, da Leistung und Wärmemenge aus der Solaranlage oft nicht ausreichen. Die Solarthermie kann in Wärmenetzen in Konkurrenz zu Grundlastquellen oder -Erzeugern stehen, z.B. Abwärme, Biomasse oder Blockheizkraftwerk (BHKW) und so den Bedarf an nötigem Wärmespeichervolumen erhöhen Eine Nutzung als Wärmequelle in kalten Netzen gestaltet sich schwierig, da die Sommertemperaturen zu hoch sind Weiterführende Informationen Solarthermie Wärmenetze PVT-Kollektoren sind ein Spezialfall der Sonnenenergienutzung. Sie kombinieren Photovoltaikzellen und solarthermische Kollektoren, um so Wärme und Strom in einem Modul zu erzeugen. Die verfügbare Dachfläche wird so optimal ausgenutzt. Die Kollektoren bestehen aus einem PV-Modul und einem rückseitig montiertem Wärmeübertrager. Dadurch, dass zeitgleich zur Stromerzeugung Wärme abgeführt wird, entsteht ein Kühleffekt, der zu einem höheren Stromertrag führt, da die Effizienz von PV-Modulen temperaturabhängig ist. PVT-Module gibt es in mehreren Varianten, die sich vor allem durch das Temperaturniveau der erzeugten Wärme unterscheiden. Für die Erzeugung hoher Temperaturen wird der Wärmeübertrager vollständig mit Wärmedämmung eingehaust. Dadurch geht jedoch der stromertragssteigernde Kühleffekt an den PV-Zellen verloren, sodass diese Module vor allem zur Erzeugung von Prozesswärme eingesetzt werden. Als Wärmequelle für Wärmepumpen in Nahwärmenetzen eignen sich daher vor allem ungedämmte sogenannte unabgedeckte PVT-Kollektoren, bei denen die Rohre des Wärmeübertragers mit zusätzlichen Leitblechen für einen Wärmeübergang aus der Luft optimiert sind. Diese liefern ganzjährig Energie, die beispielsweise direkt in ein kaltes Nahwärmenetz eingespeist werden kann. Weiterführende Informationen Informationen zu PVT-Modulen und Wärmepumpen im Rahmen des Forschungsprojektes integraTE Verwendung von PVT-Modulen im degewo Zukunftshaus In den oberen Erdschichten folgt die Bodentemperatur der Außenlufttemperatur. Mit zunehmender Tiefe steigt die Temperatur an und ist ab ca. 15 m unter Gelände Oberkante nahezu konstant. Die Wärme aus dem Erdreich kann über verschiedene horizontale und vertikale Erdwärmeübertrager oder auch Grundwasserbrunnen gewonnen und als Wärmequelle für Wärmepumpen genutzt werden. Horizontale Erdwärmeübertrager werden Erdkollektoren genannt. Es handelt sich hierbei um Rohrregister, üblicherweise aus Kunststoff, die horizontal oder schräg, spiral-, schrauben- oder schneckenförmig in den oberen fünf Metern des Untergrundes verlegt werden. Bei der häufigsten Nutzung der Erdwärme werden Erdsonden – meist Doppel-U-Rohrleitungen in vertikalen Tiefenbohrungen bis 100 m verwendet. Ab Tiefen über 100 m gilt Bergbaurecht, womit komplexere Genehmigungsverfahren verbunden sind, die eine Nutzung in kleinen, dezentralen Netzen in der Regel ausschließen. Perspektivisch wird durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz voraussichtlich die oberflächennahe Geothermie bis 400 m nicht mehr unter das Bergrecht fallen. Es können mehrere Sonden zu einer Anlage vereint werden. Hierbei ist durch einen ausreichenden Abstand der Sonden untereinander eine gegenseitige Beeinflussung auszuschließen. Auch zu benachbarten Grundstücken muss ein entsprechender Abstand gewahrt bleiben. In Erdwärmeübertragern wird ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, Sole genannt, verwendet, da die Temperatur der Sole auch unter 0 °C fallen kann. Aufgrund des Einsatz Wassergefährdender Stoffe und weil der Eingriff in den Wärmehaushalt nach geltendem Recht eine Gewässernutzung darstellt, ist für Erdwärmesonden im Allgemeinen und Erdwärmekollektoren, die weniger als 1 m über dem höchsten Grundwasserstand verlegt werden, in Berlin eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich. Als Alternative zu Erdsondenanlagen kommen bei größeren Anlagen auch Grundwasserbrunnen in Frage, bei denen über zwei Bohrungen die im Grundwasser enthaltene Wärme genutzt wird. Dabei dient eine Bohrung der Entnahme und eine weitere der Rückspeisung des entnommenen Wassers. Die Eignung des örtlichen Grundwasserleiters für eine Wärmeanwendung muss im konkreten Einzelfall geprüft werden. Für eng bebaute Gebiete eignet sich auch ein Koaxialsystem in Form eines Grundwasserzirkulationsbrunnens, welcher aus nur einer Bohrung besteht. Weiterführende Informationen Informationen und Anforderungen zur Erdwärmenutzung in Berlin Energieatlas mit geothermischen Potenzialen Informationen zur oberflächennahen Geothermie Beim Phasenübergang von flüssig zu fest gibt Wasser bei konstantem Temperaturniveau Energie in Form von Wärme ab. Diese Wärme, die allein bei der Aggregatzustandsänderung transportiert wird, wird als latente Wärme bezeichnet. Bezogen auf die Masse von 1 kg handelt es sich um die Erstarrungsenthalpie eines Stoffes, die bei Wasser in etwa der Energiemenge entspricht, die auch benötigt wird, um dasselbe 1 kg Wasser von 0 °C auf 80 °C zu erwärmen. Zu- oder abgeführte Wärme, die eine Temperaturveränderung bewirkt, wird als sensible Wärme bezeichnet. In Eisspeichern wird eine Wassermenge, z.B. in einer unterirdischen Betonzisterne durch Wärmeentzug vereist. Dazu strömt ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel, Sole genannt, mit geringerer Temperatur als dem Gefrierpunkt von Wasser durch Rohrspiralen im Speicher. Durch den Temperaturgradienten kommt es zum Wärmetransport zwischen dem erstarrenden Wasser in der Betonzisterne und der Sole in den Rohrspiralen. Die latente Wärme aus dem Phasenübergang des Wassers wird an die Sole übertragen, welche sich dadurch erwärmt. Die erwärmte Sole dient wiederum einer Wärmepumpe als Wärmequelle. Am Verdampfer der Wärmepumpe gibt die Sole die Wärme wieder ab und kann anschließend erneut Wärme aus dem Eisspeicher aufnehmen. Durch Kombination mit Solarkollektoren kann die Effizienz der Anlage erhöht werden, wenn die damit gewonnene thermische Energie zur Regeneration des Eisspeichers genutzt wird. Weiterführende Informationen Informationen zu Eisspeichern Funktion und Kosten von Eisspeichern im Überblick Bei der Wärmebereitstellung durch Biomasse kommen in der Regel Anlagen zum Einsatz, in denen holzartige Biomasse verfeuert wird. Hierfür gibt es verschiedene Brennstoffe, die sich in Qualität und Kosten z.T. deutlich unterscheiden. Holzpellets sind kleine hochstandardisierte Presslinge mit einer Länge von 2-5 cm, die in unter anderem aus Resten der Holzverarbeitung gepresst werden. Ihr Einsatz in Pelletkessel ist hoch automatisiert und damit nur wenig störanfällig. Dennoch sind jährlich kleinere Arbeiten durch z.B. Ascheaustragung o.ä. erforderlich. Zudem ist eine entsprechende Lagerhaltung in einem sogenannten Bunker inkl. Fördersystem erforderlich. Der Einsatz von Holzhackschnitzeln ist etwas arbeitsaufwändiger, da sowohl Brennstoff als auch das Gesamtsystem zur Wärmeversorgung weniger automatisierbar ist. Die Beschaffung des etwa bis zu 10 cm großen, mechanisch zerkleinerten Holzpartikel ist deutlich günstiger und sie können zudem auch in außenliegenden, überdachten Lagerbereichen oder Wirtschaftsgebäuden gelagert werden. Jedoch bestehen größere Anforderungen an die Einbringtechnik und den Betrieb einer Feuerungsanlage. Durch den gröberen Brennstoff, unterschiedliche Brennstoffqualitäten und Ascheaustrag, kann es gegenüber einem Pelletkessel zu häufigerem Arbeitsaufwand kommen, sodass regelmäßige Präsenzzeiten zur Betreuung erforderlich sind. Des Weiteren kann zur Verteilung des Brennstoffes auch schweres Arbeitsgerät vor Ort erforderlich werden. Neben einer reinen Verbrennung der Holzbrennstoffe kann in einem Vergaser auch Holzgas aus der Biomasse gewonnen werden, um diese anschließend in einem speziellen BHKW in Wärme und Strom umzuwandeln. Holz als Brennstoff ist ein vergleichsweise günstiger und preisstabiler Brennstoff, der jedoch einen gewissen Arbeitsaufwand mit sich bringt. Hierbei sind auch die gegenüber der Verbrennung von gasförmigen Energieträgern erhöhten Staubanteile im Abgas zu beachten, welche im urbanen Bereich stärkere Anforderungen an die Abgasreinigung und Ascheentsorgung mit sich bringen. Auch ist bei der Verwendung von nicht lokal verfügbarer Biomasse ein umfangreicher Logistikaufwand zu betreiben, was zu mehr Verkehr auf den Straßen und einer zusätzlichen Belastung durch Emissionen führt. Ebenso ist bei der Abwägung, ob die Wärme für ein Nahwärmenetz mit Holz erzeugt werden soll, zu berücksichtigen, dass Holz nur bedingt als „klimaneutral“ bezeichnet werden kann. Die Verbrennung setzt neben Feinstaub auch Treibhausgase wie CO 2 und Methan frei. Die Annahme, dass die Wärmeerzeugung mit Holz klimaneutral ist, setzt eine nachhaltige Waldbewirtschaftung voraus, bei der mindestens genauso viel Kohlenstoff durch das Wachstum neuer Bäume gebunden wird, wie durch die Verbrennung von Holz freigesetzt wird. Wird Holz aus nicht nachhaltiger Waldbewirtschaftung (beispielsweise der Abholzung von Urwäldern) für die Wärmeerzeugung verwendet, dann fällt die Bilanz der Umweltauswirkungen negativ aus. Eine stärkere Reduktion von Treibhausgasen kann zudem erreicht werden, wenn das Holz für langlebige Produkte (beispielsweise als Bauholz) verwendet wird, da der Kohlenstoff dann dem natürlichen Kreislauf auf längere Zeit entzogen wird und nicht als CO 2 in die Atmosphäre gelangt. Empfehlenswert für die Wärmeerzeugung ist daher vor allem Restholz aus Produktionsprozessen, das nicht für andere Nutzungen geeignet ist, sowie Altholz, das am Ende der Nutzungskaskade angekommen ist. Die Qualität von Holzbrennstoffen lässt sich verschiedenen Normen in Güteklassen einteilen. Hierfür dient bspw. die DIN EN ISO 17225 oder das DINplus-Zertifizierungsprogramm, um Vergleichbarkeiten zu ermöglichen und eine entsprechende Brennstoffqualität sicherzustellen. Des Weiteren sollten Nachweise über die Herkunft der Biomasse bei den Lieferanten angefragt werden, um möglichst regionale Produkte zu nutzen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat zu den Potenzialen von Biomasse in Berlin eine Untersuchung durchführen lassen, deren Ergebnisse hier einzusehen sind: Biomasse . Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Bundesumweltministerium: BMUV: Klimaauswirkungen von Heizen mit Holz sowie beim Umweltbundesamt: Heizen mit Holz . Weiterführende Informationen Hackschnitzel: Qualität und Normen FNR – Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe Für die Wärmeerzeugung aus Biogas existieren regionale unterschiedliche Möglichkeiten. Im ländlichen Raum kann häufig direkt Biogas aus Gärprozessen aus der Landwirtschaft verwendet werden. Abfallstoffe wie z.B. Gülle können dafür genutzt werden, wie auch eigens dafür angebaute Energiepflanzen. Die Verwendung von Anbaubiomasse zur Produktion von Biogas steht jedoch in starker Kritik und kann ebenso wie die Produktion von flüssigen Energieträgern auf die Formel ‚Tank oder Teller‘ reduziert werden. Daher wurde mit den letzten Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Nutzung von Anbaubiomasse zu Biogasproduktion immer weiter eingeschränkt (Stichwort ‚Maisdeckel‘). Biogas kann vor Ort genutzt und in Wärme und Strom umgewandelt und verbraucht bzw. über ein kleines Nahwärmenetz verteilt werden. Für eine Einspeisung in das Erdgasnetz ist eine Methan-Aufbereitung des Gases erforderlich. In Berlin besteht die Möglichkeit, ein Biogas- bzw. Biomethanprodukt eines beliebigen Lieferanten aus dem öffentlichen Gasnetz zu beziehen. Dieses Biomethan ist in der Regel aufbereitetes Biogas, z.B. aus Reststoffen oder Kläranlagen, welches in das Netz an einem anderen Verknüpfungspunkt eingespeist wird. Vor Ort zur (Strom- und) Wärmeerzeugung wird dann bilanzielles Biomethan eingesetzt – ähnlich dem Bezug von Ökostrom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Der tatsächliche Anteil von Biomethan im Erdgasnetz entsprach im Jahr 2022 lediglich etwa 1 %. Bei dem Kauf gibt es entsprechende Nachweiszertifikate (z.B. “Grünes Gas Label” – Label der Umweltverbände oder TÜV) der Anbieter. Die Umsetzung in Wärme (und Strom) erfolgt dann klassisch über Verbrennungstechnologien wie Gaskessel oder BHKW.
Noch bis morgen tagen die Vertreterinnen und Vertreter der Ausländerbehörden Sachsen-Anhalts zu aktuellen Themen des Asylrechts und allen damit verbundenen Aspekten. Schwerpunkt ist in diesem Jahr die Gewinnung ausländischer Fachkräfte für den Arbeitsmarkt. Dazu sind Vertreterinnen und Vertreter der IHK und HWK Magdeburg sowie sowie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingeladen, um die aus ihrer Sicht bestehenden Probleme bei der Gewinnung ausländischer Arbeitnehmer für den deutschen und speziell sachsen-anhaltinischen Arbeitsmarkt zu schildern. „Zwar gibt es hier bereits zahlreiche Unterstützungsangebote seitens des Landes, dennoch sind wir gemeinsam gefordert, Verfahren und Abläufe zu optimieren.“, erklärte heute der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye. Das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt ist die zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt für Zuwanderungsinteressierte. Es informiert, berät und unterstützt Unternehmen in Sachsen-Anhalt ebenso wie interessierte Personen, Fachkräfte und Familien bei allen Fragen der Zuwanderung und des Zuzugs aus dem In- und Ausland sowie bei der erfolgreichen und nachhaltigen Integration in Betrieb, Arbeitswelt und in das soziale Leben. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Netzwerke, wie das IQ-Landesnetzwerk Sachsen-Anhalt, die beraten und unterstützen. Die Zahl der Arbeitskräfte aus dem Ausland hat sich laut einer Studie* in Sachsen-Anhalt zwischen 2013 und 2022 um das Vierfache von 11.700 auf 51.100 Personen erhöht. Nach Informationen der Studie kommen die meisten der ausländischen Beschäftigten in Sachsen-Anhalt mit 11.100 Personen aus Polen. Rumänische Beschäftigte folgen mit 6.600 und syrische Beschäftigte mit 4.300 Personen. „Und dennoch gibt es Optimierungsbedarf. Um hier die richtigen Stellschrauben herauszuarbeiten ist es wichtig, alle Beteiligte an einen Tisch zu holen.“, so Pleye weiter. Darüber hinaus werden weitere aktuelle Themen diskutiert. Neben neuer Rechtsentwicklungen berichten die Fachleute des Landesverwaltungsamtes über die Bereiche Rückführung und freiwillige Ausreise, die Situation in der Erstaufnahme, die kommunale Unterbringung und den Arbeitsstand bei der Einführung einer Bezahlkarte. Zu Fragen der Grenzkontrollen und Tendenzen der Flüchtlingsströme informiert die Bundespolizeiinspektion Magdeburg. Aufgrund des Ausbruchs des Krieges gegen die Ukraine hat Sachsen-Anhalt etwa 32.500 Geflüchtete aufgenommen. Darüber hinaus suchten seit Beginn dieses Jahres ca. 4000 Menschen Asyl in Sachsen-Anhalt. 2023 betrug die Gesamtzahl der von Sachsen-Anhalt aufgenommenen Asylsuchenden 7.754 Personen, 2022 waren es 5.931 Personen. „Die Krisenherde in der Welt werden nicht weniger und fordern uns in besonderer Form. Die Ausländerbehörden aller Ebenen müssen hier oftmals schnell reagieren. Die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten war bislang Garant für die professionelle Arbeit, deshalb ist es so wichtig, dass wir uns regelmäßig zu einem solchen Austausch zusammenfinden.“, so Pleye abschließend. Dieser behördenübergreifende Fachaustausch findet einmal jährlich statt. *Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der (IAB) der Bundesagentur für Arbeit führte 2023/24 eine Studie zur Entwicklung und Struktur der Beschäftigung von Ausländer*innen in Sachsen-Anhalt durch. Diese kann unter folgendem Link abgerufen werden: Publikation - IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Radioökologielabor Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände Im Radioökologielabor des BfS wird die radioaktive Kontamination in Lebensmitteln und Umweltmedien gemessen. Die Beschäftigten führen Felduntersuchungen und Laborexperimente durch und entwickeln radiochemische Methoden zur schnellen Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien. Das Radioökologielabor ist Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände Mitglied des internationalen Labornetzwerks ALMERA (Analytical Laboratories for the Measurement of Environmental Radioactivity). Das Radioökologielabor des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) misst die radioaktive Kontamination hauptsächlich in Lebensmitteln und Umweltmedien, führt Felduntersuchungen und Laborexperimente durch und entwickelt radiochemische Methoden insbesondere zur schnellen Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien. Die wissenschaftlichen Untersuchungen und Messungen sind die Grundlage, um die für den Transport und die Anreicherung radioaktiver Stoffe in der Umwelt maßgeblichen Prozesse zu verstehen und durch radioökologische Modelle zu beschreiben. Sie tragen ferner dazu bei, Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung auszusprechen, wenn große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden. Ziel von Felduntersuchungen, Laborexperimenten und der Methodenentwicklung ist die radioaktive Kontamination von Umweltmedien sowie Lebensmitteln zu erfassen, die für den Transport und die Anreicherung radioaktiver Stoffe in der Umwelt verantwortlichen Prozesse zu verstehen und durch radioökologische Modelle zu beschreiben, die Entwicklung oder Optimierung radiochemischer Verfahren zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien, die Entwicklung von Schnellmethoden zum Einsatz im Notfallschutz oder in Fällen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, die Festschreibung der Verfahren in Analysevorschriften und Messanleitungen. Messungen: Grundlage für Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung Werden, etwa nach einem Kernkraftwerksunfall, große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt, liegt die Hauptverantwortung für die Radioaktivitätsmessungen bei den entsprechenden Landesbehörden der betroffenen Länder. Ergänzend wird die radioaktive Kontamination von Umweltproben und Lebensmittelproben auch im Radioökologielabor des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) gemessen. Ziel ist es, die radiologische Situation möglichst schnell zu erfassen. Auf Grundlage der von den Ländern gemeldeten Daten und eigenen Messergebnissen können die Expertinnen und Experten des BfS politischen Entscheidungsträgern zeitnah wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung empfehlen. Das Radioökologielabor ist zudem Leitstelle für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe sowie Bedarfsgegenstände. Im Rahmen der Leitstellentätigkeit werden beispielsweise Tees, Kräuter und Gewürze stichprobenartig untersucht. In der Analysewaage wird die Kalibrierung einer Pipette überprüft. Überwachung der radioaktiven Kontamination nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl Auch mehr als dreieinhalb Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) überwacht das Radioökologielabor die Entwicklung der radioaktiven Kontamination durch Messungen von Umwelt- und Lebensmittelproben. Im Blickpunkt stehen vor allem Lebensmittel aus dem Wald, wie etwa Pilze und Waldbeeren, die auch heute noch erhöhte Gehalte des Radionuklids Cäsium-137 aufweisen können. Ziele der Schnellmethoden Entwicklung radiochemischer Verfahren Ein weiterer Schwerpunkt des Radioökologielabors ist die Entwicklung oder Weiterentwicklung radiochemischer Verfahren zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern in Lebensmitteln und Umweltmedien. Von besonderem Interesse sind hierbei Schnellmethoden, die im Rahmen des Notfallschutzes oder in Fällen der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Darüber hinaus unterstützt das Radioökologielabor Studierende an Hochschulen bei der Erstellung ihrer Abschlussarbeit (Bachelor, Master, PhD ). Ausstattung Instrumentarium des Radioökologielabors: Messgeräte zur Messung von Alpha-, Beta und Gamma- Strahlung Zur Vorbereitung und radiochemischen Aufbereitung der Proben stehen unter anderem Mühlen, Trockenschränke, Veraschungsöfen, Geräte zum Mikrowellenaufschluss, Kühlzentrifugen sowie Chemieabzüge zur Verfügung. Zur apparativen Ausstattung des Radioökologielabors gehören ferner Reinstgermanium-Detektoren zur Messung von Gammastrahlern sowie mehrere Messsysteme zur Bestimmung von Alpha- und Betastrahlern. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Wie in allen Laboren des Bundesamtes für Strahlenschutz haben Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert. Das Radioökologielabor nimmt regelmäßig an Vergleichsmessungen (Ringversuchen und Leistungsprüfungen) teil. Zudem soll durch die angestrebte Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (DAkkS) die hohe fachliche und technische Kompetenz des Radioökologielabors nachgewiesen werden. Das Radioökologielabor organisiert selbst Ringversuche nach § 161 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz). Internationale Vernetzung Das Radioökologielabor ist Mitglied des internationalen Labornetzwerks ALMERA (Analytical Laboratories for the Measurement of Environmental Radioactivity) der IAEA und nimmt regelmäßig an ALMERA Leistungsprüfungen teil. Stand: 11.12.2024
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Projektmitarbeiter (m/w/d) für das Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (MuD IPB), Modellregion Sachsen-Anhalt „Vielfalt im Ackerbau im Trockengebiet“ (ACKTROCK) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen der Projektbewilligung zunächst bis zum 31.08.2026. Im MuD IPB sollen in Anlehnung an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der Ackerbaustrategie innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxis- ebene umgesetzt und demonstriert werden. Das geplante Vorhaben der Modellregion Sachsen-Anhalt beinhaltet die Etablierung von De- monstrationsbetrieben Integrierter Pflanzenbau in Sachsen-Anhalt (insgesamt 10), in denen Verfahren und Konzepte in drei Handlungsfeldern umzusetzen sind, die bei einer hohen Wir- kung u. a. für einen verbesserten Ressourcen- und Umweltschutz sowie eine höhere Vielfalt im Ackerbau sorgen können: Handlungsfeld Pflanzenschutz/Digitalisierung Optimierung der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Reduzierung des Pflanzen- schutzmitteleinsatzes durch digitale Vernetzung von betrieblichen Daten mit Entschei- dungshilfesystemen und Warndienstinformationen im Trockengebiet Handlungsfeld Biodiversität Rand- und Blühstreifenkonzepte unter besonderer Berücksichtigung von regionalen Wildpflanzen im Trockengebiet Handlungsfeld Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge verstärkte Integration von Zwischenfrüchten im Trockengebiet (Verfahrensvergleich, Saatgutumstellung) Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit der Maßnahmen für ihre Berufs- kollegen. Das MuD IPB soll sich nach Möglichkeit auf drei unterschiedliche Ackerbauregionen Sachsen-Anhalts (Querfurter Platte, Köthener Ackerland, Südöstliche Altmark) konzentrieren. Das Vorhaben ist Teil eines Verbundes. Für die Modellregion Sachsen-Anhalt ist die LLG der verantwortliche Regionalkoordinator. Das Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgen- abschätzung, übernimmt die übergeordnete Koordination und Auswertung des MuD IPB. Die Beobachtung und Beschreibung der Fortschritte und Erfolge der Maßnahmen wird in Form ge- eigneter Kennziffern/Indikatoren erfolgen, die vom Betrieb selbst, ggf. unterstützt durch die LLG, unter Praxisbedingungen erfasst und mit geeigneten Werkzeugen bewertet werden können. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 21 Dezernat 23 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Pflanzenbau, ökologischer Landbau Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten und perso- nenbezogenen Voraussetzungen und ist bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen, u.a. bei Vorliegen eines Fachschulabschlusses bis E 9b TV-L möglich. Aufgaben: Akquise von Demonstrationsbetrieben, Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes zur Umset- zung der drei Handlungsfelder Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Pro- jektdurchführung kontinuierliche Begleitung und Betreuung der Demonstrationsbetriebe bei der Maßnah- menumsetzung eigenverantwortliche Durchführung von Bonituren, Datenerfassungen und Beprobungen Datenaufbereitung und -auswertung Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Koordinator und anderen Ver- bundpartnern/Modellregionen, Teilnahme an Projekttreffen u. ä. intensive Öffentlichkeitsarbeit/Umsetzung des regionalen Wissenstransfers u. a. Organisation und Durchführung von regionalen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Demonstrati- onsbetrieben; Vorbereitung von Veröffentlichungen, Pflege einer projektbezogenen Internet- präsentation verantwortliche Dokumentation des MuD sowie Vorbereitung der Berichterstattung an die Projektkoordination und den Projektträger zwingende Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt (m/w/d), Landwirtschaftlich-technischer- Assistent (m/w/d), staatlich geprüfter Techniker Landwirtschaft (m/w/d) oder Landwirtschaftsmeister (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss erklärte Bereitschaft zum Arbeiten im Freien Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Nutzung von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen: mehrjährige Erfahrungen im Pflanzenbau und/oder Pflanzenschutz Erfahrungen im Umgang mit Prognosemodellen im Pflanzenschutz, bei der Anlage von Blühflächen/-streifen und/oder beim Anbau von Zwischenfrüchten Beherrschung der üblichen Standardsoftware (Access, Word, Excel, PowerPoint) ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Eigeninitiative und Selbständigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berück- sichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Herr Wolff Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiter 23 Personaldezernat 03471/334-277 03471/334-345 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112071, Kennung Projekt-ACKTROCK-3-2) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Projektmitarbeiter (m/w/d) für das Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (MuD IPB), Modellregion Sachsen-Anhalt „Vielfalt im Ackerbau im Trockengebiet“ (ACKTROCK) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen der Projektbewilligung zunächst bis zum 31.08.2026. Im MuD IPB sollen in Anlehnung an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der Ackerbaustrategie innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxis- ebene umgesetzt und demonstriert werden. Das geplante Vorhaben der Modellregion Sachsen-Anhalt beinhaltet die Etablierung von De- monstrationsbetrieben Integrierter Pflanzenbau in Sachsen-Anhalt (insgesamt 10), in denen Verfahren und Konzepte in drei Handlungsfeldern umzusetzen sind, die bei einer hohen Wir- kung u. a. für einen verbesserten Ressourcen- und Umweltschutz sowie eine höhere Vielfalt im Ackerbau sorgen können: Handlungsfeld Pflanzenschutz/Digitalisierung Optimierung der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Reduzierung des Pflanzen- schutzmitteleinsatzes durch digitale Vernetzung von betrieblichen Daten mit Entschei- dungshilfesystemen und Warndienstinformationen im Trockengebiet Handlungsfeld Biodiversität Rand- und Blühstreifenkonzepte unter besonderer Berücksichtigung von regionalen Wildpflanzen im Trockengebiet Handlungsfeld Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge verstärkte Integration von Zwischenfrüchten im Trockengebiet (Verfahrensvergleich, Saatgutumstellung) Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit der Maßnahmen für ihre Berufs- kollegen. Das MuD IPB soll sich nach Möglichkeit auf drei unterschiedliche Ackerbauregionen Sachsen-Anhalts (Querfurter Platte, Köthener Ackerland, Südöstliche Altmark) konzentrieren. Das Vorhaben ist Teil eines Verbundes. Für die Modellregion Sachsen-Anhalt ist die LLG der verantwortliche Regionalkoordinator. Das Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgen- abschätzung, übernimmt die übergeordnete Koordination und Auswertung des MuD IPB. Die Beobachtung und Beschreibung der Fortschritte und Erfolge der Maßnahmen wird in Form ge- eigneter Kennziffern/Indikatoren erfolgen, die vom Betrieb selbst, ggf. unterstützt durch die LLG, unter Praxisbedingungen erfasst und mit geeigneten Werkzeugen bewertet werden können. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 21 Dezernat 23 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Pflanzenbau, ökologischer Landbau Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Arbeitsplätze sind nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Die Einstel- lung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraus- setzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgaben: Akquise von Demonstrationsbetrieben, Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes und Erstel- lung betriebsindividueller Konzepte zur Umsetzung der drei Handlungsfelder Organisation und Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Schaffung der Voraus- setzungen zur Projektdurchführung selbständige Organisation, Koordination und Umsetzung der geplanten Verfahren/Vorhaben auf Grundlage der erstellten betriebsindividuellen Konzepte kontinuierliche Begleitung und Betreuung der Demonstrationsbetriebe bei der Maßnah- menumsetzung eigenverantwortliche Organisation und Durchführung von Bonituren, Datenerfassung, Be- probungen und Auswertung Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Koordinator und anderen Ver- bundpartnern/Modellregionen, Teilnahme an Projekttreffen u. ä. intensive Öffentlichkeitsarbeit/Umsetzung des regionalen Wissenstransfers u. a. Organisation und Durchführung von regionalen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Demonstrati- onsbetrieben; Vorbereitung von Veröffentlichungen, Pflege einer projektbezogenen Internet- präsentation, verantwortliche Dokumentation des MuD sowie Vorbereitung der Berichterstattung an die Projektkoordination und den Projektträger zwingende Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaften, Nutzpflanzenwissenschaften, Landwirtschaft oder eines anderen Studiengangs mit Fachbezug zur Stelle erklärte Bereitschaft zum Arbeiten im Freien Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Nutzung von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen: mehrjährige Erfahrungen im Pflanzenbau und/oder Pflanzenschutz Erfahrungen im Umgang mit Prognosemodellen im Pflanzenschutz, bei der Anlage von Blühflächen/-streifen und/oder beim Anbau von Zwischenfrüchten Beherrschung der üblichen Standardsoftware (Access, Word, Excel, PowerPoint) ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Eigeninitiative und Selbständigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berück- sichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Herr Wolff Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiter 23 Personaldezernat 03471/334-277 03471/334-345 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112028, Kennung Projekt-ACKTROCK-3-1) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/
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