Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG - gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis - diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Rechtsfragen im Bereich Klimaschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Das Projekt besteht in der laufenden rechtlichen und ökonomischen Beratung in Fragen des Emissionshandels und anderer klimaschutzrechtlicher Instrumente. Schwerpunkte bilden der Review zur Verbesserung der Emissionshandels-Richtlinie, die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel, das CO2-Einlagerungsgesetz, die Überführung des TEHG in das UGB V sowie Rechtsfragen der Kraft-Wärme-Kopplung. Es werden die ökonomische Stimmigkeit der Instrumente und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Wirtschaft untersucht. Weiterhin werden die Gesetzesentwürfe auf Verfassungsmäßigkeit, Gesetzgebungstechnik und Zusammenspiel mit dem bestehenden Rechtsrahmen geprüft.
Das Projekt "Die Verwirklichung des Verursacherprinzips im Abfallrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Kommunalwissenschaftliches Institut durchgeführt. Das Verursacherprinzip erscheint als zentrales Element im Abfallrecht und wird systematisch in seinen einzelnen Umsetzungen untersucht. Ferner werden die im Abfallrecht in Betracht kommenden Verhaltensanreize durch Abgabenloesungen naeher dargelegt und die Moeglichkeiten einer oekologischen Steuerreform ausgelotet. Grundrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Grenzen ergeben sich sowohl fuer die Verhaltensgebote als auch fuer die Abgabenloesungen und werden im einzelnen aufgezeigt.
Das Projekt "Das Verursacherprinzip im Oeffentlichen Recht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Kommunalwissenschaftliches Institut durchgeführt. Die Arbeit untersucht die Bedeutung des Verursacherprinzips im oeffentlichen Recht. Nach einer Darstellung der Verwirklichung dieses Prinzips im Umweltrecht und den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen fuer die Verbindlichkeit und die Ausgestaltungen im Umweltrecht erfolgt eine Untersuchung der Fundierung des Verursacherprinzips als gebietsuebergreifendes juristisches Prinzip im Oeffentlichen Recht. Dies wird aufgrund der verfassungsrechtlichen Fundierung bejaht. Ueber das Umweltrecht hinaus findet das Verursacherprinzip Anwendung im Polizeikosten- sowie im sozialen Versicherungsrecht. Die wichtigsten Verwirklichungsformen sind ordnungsrechtliche, Abgaben- und Zertifikatloesungen. Die verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Grenzen der Verwirklichung des Verursacherprinzips werden im Hinblick auf das Problem unsicherer Beurteilungsgrundlage, Rueckwirkungsverbot, Legalisierungswirkung von Genehmigungen, widersprechendes staatliches Verhalten und Mehrheit von Verursachern naeher untersucht.
Das Projekt "Veranstaltung: Ökologische Generationengerechtigkeit in der Verfassung? Ökologische Weichenstellung Europas im 21. Jahrhundert" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Unsere Gesellschaft lebt vor allem im ökologischen Bereich auf Kosten zukünftiger Generationen. Ein struktureller Grund dafür ist, dass zukünftige Individuen heute keine Wähler sind und deshalb ökologische Lasten relativ einfach in die Zukunft verschoben werden können. Deshalb setzt sich die SRzG im nationalen Maßstab seit geraumer Zeit für die institutionelle Verankerung ökologischer Generationengerechtigkeit ein. Die Erfahrungen der nationalen Kampagne für eine Verfassungsänderung werden durch das Projekt an Jungpolitiker und High Potentials aus zahlreichen europäischen Ländern weitergegeben. Umweltprobleme enden nicht an Grenzen, daher wäre es ein kaum zu überschätzender Gewinn für die Umwelt, wenn Jungpolitiker und NGOs Initiativen für die Verankerung ökologischer Generationengerechtigkeit in mehreren europäischen Länder und der EU starten würden. Die Teilnehmer wurden umfassend über unterschiedliche Ansätze zur Verminderung von political short termism infomiert. Fazit: Durch den Kongress sind wir dem Ziel, ökologische Gerechtigkeit institutionell zu verankern, einen Schritt näher gekommen. Wir sind mit unserem Ergebnis absolut zufrieden. Die Feedbackbögen der Teilnehmer zeigten ein hohes Maß an Zufriedenheit und auch von den Referenten haben wir nur freundliche Rückmeldungen erhalten. Die Teilnehmer waren über unsere Erwartungen hinaus engagiert und die Arbeit in den Workshops und den Gruppen war vor allem durch die Eigeninitiative der Teilnehmern geprägt.
Das Projekt "Die Diffusion umweltpolitischer Innovationen als Aspekt der Globalisierung von Umweltpolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Bereich Innenpolitik und Systemvergleich, Forschungsstelle für Umweltpolitik durchgeführt. Ausgangspunkt des Vorhabens ist die Beobachtung, dass nationale Initiativen zum Umweltschutz vielfach schneller als technische Neuerungen in anderen Laendern uebernommen werden und sich so international ausbreiten. Das Projekt soll klaeren, inwiefern diese Diffusion die traditionellen Formen politischer Steuerung ueberlagern und ersetzen kann. Zunaechst soll der Forschungsstand auch anhand aehnlicher Entwicklungen in anderen Politikbereichen unter Rueckgriff auf entsprechende Ansaetze in Soziologie, Geographie, Marketing und Kommunikationswissenschaft aufgearbeitet werden. Vorarbeiten sind zur Einfuehrung von Umweltbehoerden und Umweltministerien, des Umweltschutzes in der Verfassung, zu Umweltplaenen, zu C02- und Energiesteuern, zu Stoffstromanalysen, Umweltzeichen und Bodenschutzgesetzen geleistet. Darauf aufbauend sollen hypothesengeleitet 25-30 Diffusionsmuster untersucht sowie vertiefende Fallstudien durchgefuehrt werden. Ferner sollen 3-4 vertiefende Fallstudien durchgefuehrt werden, bei denen jeweils die Einfuehrung einer umweltpolitischen Innovation in 3-4 Laendern untersucht werden soll. Bei der abschliessenden Auswertung geht es einerseits um die Weiterentwicklung des theoretisch-konzeptionellen und methodischen Ansatzes, andererseits um konkrete Politikempfehlungen. Ein ausfuehrlicher Zwischenbericht und mehrere Publikationen liegen vor.
Das Projekt "Zur Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Rechtsgutachten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von lindenpartners Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit beschränkter Berufshaftung Birkholz Varadinek Asmus durchgeführt. Das Rechtsgutachten untersucht die Verfassungsmäßigkeit des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) und dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zur Ermittlung des verfassungsrechtlichen Maßstabs muss zunächst bestimmt werden, ob es sich bei den Entgelten, die für den Erwerb der Emissionszertifikate zu zahlen sind und dem Bund zufließen, um Steuern oder nicht-steuerliche Abgaben handelt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um nicht-steuerlichen Abgaben handelt, da die Emissionszertifikate eine staatliche Gegenleistung darstellen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine nicht-steuerliche Abgabe erfüllt sind. Es wird insbesondere untersucht, ob ein besonderer sachlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt, der eine Verletzung des Grundsatzes der Belastungsgleichheit vermeidet. Dazu werden auf Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrund herausgearbeitet und analysiert, ob das BEHG â€Ì gerade in der Einführungsphase mit der Veräußerung zu einem staatlich festgelegten Preis â€Ì diesen Anforderungen genügt. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob auch bei einer Veräußerung zu Festpreisen ein staatliches Bewirtschaftungssystem i.S.d. Rechtsprechung des BVerfG angenommen werden kann. Dabei werden auch nationale und supranationale Regelungen außerhalb des BEHG berücksichtigt. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung der Entgelte für die Emissionszertifikate durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Darüber hinaus untersucht das Gutachten die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie mit dem einschlägigen Primär- und Sekundärrecht der EU. Im Ergebnis bestehen auch insoweit keine rechtlichen Bedenken.
Das Projekt "Verfassungsrechtliche Zulässigkeit neuer übergreifender Rechtsinstrumente des Flächenverbrauchs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Lüneburg, Fachbereich IV Umweltwissenschaften durchgeführt.
Das Projekt "Umwelt- und wettbewerbsorientierte Fortentwicklung des rechtlichen Ordnungsrahmens der leitungsgebundenen Energieversorgung - unter besonderer Beruecksichtigung der Versorgungsstruktur in den Neuen Bundeslaendern - aus verfassungsrechtlicher Sicht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Cottbus, Institut für Ökologie, Umweltökonomie und Umweltrecht durchgeführt. Zunehmende Bedeutung kommt ressourcenbezogenen Regelungen wie dem Energiewirtschaftsrecht und seiner Erweiterung um Umweltaspekte zu. Ziel des Vorhabens ist es, einerseits die erforderlichen Weichenstellungen in Richtung einer marktwirtschaftlichen Strukturierung dieses Sektors zu untersuchen und aufzuzeigen, andererseits sind die EG-rechtlichen Gesichtspunkte zu beruecksichtigen und einzubeziehen.
Das Projekt "Rechtsfragen von Verpackungsabfaellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Das Projekt betrifft einerseits Rechtsfragen der geltenden Verpackungsverordnung und ihrer Weiterentwicklung (Verfassungsmaessigkeit und Gesetzmaessigkeit der Verpackungsverordnung, das Verhaeltnis privatrechtlicher und hoheitlicher Abfallentsorgung, kartellrechtliche Probleme). Andererseits werden Fragen der Verfassungsmaessigkeit und Ausgestaltung kommunaler Verpackungssteuern untersucht.
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