Neue UBA-Studie zur Marktentwicklung „grüner“ Produkte Der Umsatz „grüner“ Produkte wächst bis auf wenige Ausnahmen konstant. Das ergibt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur Marktentwicklung besonders umweltrelevanter Produkte. Insbesondere bei großen Haushaltsgeräten, so genannter Weißer Ware, steigt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich an. So zeichnen sich mittlerweile rund die Hälfte der angebotenen Gefriergeräte durch hohe Energieeffizienz aus. Ähnlich hoch fällt der Anteil energieeffizienter Waschmaschinen und Kühlschränke aus. Damit ist klar: „Grüne“ Produkte taugen für den Massenmarkt. In anderen Branchen wie der Lebensmittelherstellung fällt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich geringer aus. Hier entsprachen 2011 weniger als fünf Prozent aller Lebensmittel den Kriterien des EU-Bio-Gütesiegels. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, betont: „Die Studie zeigt, dass die Nachfrage nach umweltfreundlichen Alltagsprodukten steigt. Wenn wir diesen Trend beschleunigen, können „grüne“ Produkte zur Erfolgsstory für die Umwelt werden.“ Herausragende Zuwachsraten weisen vor allem elektrische Haushaltsgeräte mit hohen Energieeffizienzstandards auf. Beispielsweise stieg der Marktanteil energieeffizienter Kühlschränke von 2010 bis 2011 von 28,6 Prozent auf 38,2 Prozent an. Bezogen auf das jeweilige Gesamtangebot eines Haushaltsgerätes haben energieeffiziente Gefriergeräte derzeit einen Marktanteil von 50 Prozent, bei Waschmaschinen liegt dieser bei 40 Prozent, bei Geschirrspülmaschinen bei 38 Prozent. Fast zweistellige Wachstumsraten sind auch beim Umsatz mit Biolebensmittel zu beobachten. Am gesamten Lebensmittelmarkt machen sie allerdings nur 3,7 Prozent aus. Jochen Flasbarth: „Industrie, Handel und Politik können bei „grünen“ Produkten auf ein gutes Marktumfeld bauen. Die Bereitschaft, umweltfreundliche und nachhaltig produzierte Produkte zu kaufen, ist hoch. Häufig übersteigt sie die tatsächlichen Verkaufszahlen deutlich.“ Beispielsweise sagen 34 Prozent der Befragten, dass sie zukünftig verstärkt Biolebensmittel kaufen würden, 24 Prozent gaben dies in Bezug auf Ökostromangebote und 12 Prozent für freiwillige Kompensationszahlungen für emittierte Treibhausgase an. Die Basis für diese Ergebnisse bildet eine Studie zur Marktentwicklung von 24 besonders umweltrelevanten Produkten, die das Schweizer Institut INFRAS im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte. Jenseits zufällig auftauchender Wachstumszahlen soll damit eine fundiertere Marktbeobachtung „grüner“ Produkte ermöglicht werden. Das Umweltbundesamt plant das Monitoring „Grüne Produkte“ alle zwei Jahre zu wiederholen. Damit kann die Marktentwicklung „grüner“ Produkte systematischer verfolgt und gezielter vorangetrieben werden. Untersucht wurden jeweils Umsatz und Marktanteil der Produkte, die derzeit die höchsten umweltrelevanten Standards erfüllen, wie Energie- und Materialverbrauch. Insgesamt gaben Konsumenten in Deutschland im Jahr 2011 gut 36 Milliarden Euro für die in der Studie untersuchten „grünen“ Produkte aus. Das entspricht rund 2,4 % der privaten Konsumausgaben. Davon floss der größte Teil in Höhe von 14 Milliarden Euro in energetische Sanierungen und energieeffiziente Geräte. Die Ausgaben für Öffentlichen Verkehr, Car-Sharing und Hybridautos lagen bei 13 Milliarden. Knapp 8 Milliarden Euro wurden für Biolebensmittel und Produkte aus nachhaltiger Fischerei ausgegeben. Eine untergeordnete Rolle spielten „grüne“ Produktalternativen bei sonstigen Konsumgütern wie Textilien oder Reinigungsmittel mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus legten Konsumenten knapp 22 Milliarden Euro in Finanzanlagen mit ökologischem und sozialem Zusatznutzen an. Die genauen Marktentwicklungen unterscheiden sich in den einzelnen Konsumfeldern. Im Bereich Wohnen werden Gebäude und Haushaltsgeräte energieeffizienter. Der Bezug von Ökostrom gewinnt immer mehr an Bedeutung. Weil der Energiebedarf der Gebäude aber nur langsam sinkt und quantitative Ansprüche an Wohnraum und Ausstattung steigen, nehmen die CO 2 -Emissionen im Bereich Wohnen nur leicht ab. Im Falle der Mobilität bleibt das Auto das mit Abstand am häufigsten verwendete Verkehrsmittel in Deutschland. Der öffentliche Verkehr bleibt unter 10 %, Car-Sharing unter 1 % Marktanteil. Allerdings zeigen multimodale Verkehrsdienstleistungen dynamische Entwicklungen. Ambivalent sind auch die Daten im Bereich Ernährung. Während sich beim Fleischkonsum wenig ändert, hat das MSC -Label für nachhaltige Fischerei den Sprung in den Massenmarkt geschafft. Bei den sonstigen Konsumgütern wie Textilien, Möbel und Reinigungsmittel fehlt es an verlässlichen Marktdaten, weshalb hier nur bedingt Aussagen getroffen werden können. Rückläufig sind die Spenden für Umweltschutzzwecke. Die Bereitschaft der Konsumenten für „grüne“ Geldanlagen und freiwillige Kompensationszahlungen wächst hingegen.
The coronavirus pandemic and the increased use of digital formats that it has triggered is resulting in changes in public transport. Fear of infection and changed work conditions caused demand to drop in 2020/2021 in Germany. Measures such as the 9-euro ticket have proven that it takes innovative approaches to make public transport more attractive. This study investigates the changes in demand for public transport services during the coronavirus pandemic and shows that occupancy control measures can also help to prevent overcrowding on the public transport system. In conclusion, the study also analyses and evaluates alternative fare schemes. Veröffentlicht in Texte | 120/2022.
Mobilitätskarten: Der Schlüssel für vernetzte Mobilität Für ihre Mobilitätskarte „HANNOVERmobil“ erhält der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr-Hannover GmbH (GVH) als Erster das Umweltzeichen „Blauer Engel“ für sogenannte „Mobilitätskarten“. Mobilitätskarten umfassen eine klassische Monatskarte für Bus und Bahn, bieten den Nutzerinnen und Nutzern aber mindestens zwei weitere Mobilitätsbausteine – etwa den Zugriff auf Carsharing-Angebote, Leihfahrräder oder eine BahnCard für den Regional- und Fernverkehr; denkbar sind auch verbilligte Taxifahrten oder eine kostenlose Aufbewahrung für Einkäufe oder Gepäck in der Nähe des Bahnhofs. Die Mobilitätskarten sollen den Umstieg auf öffentliche Transportmittel erleichtern und das Reisen bequemer machen. Parallel kann man online bequem prüfen, wie sich die Bus- oder Bahnreise mit dem Carsharing-Auto oder Leihfahrrad kombinieren lässt. Michael Angrick, Fachbereichsleiter im Umweltbundesamt ( UBA ), übergab die Urkunde für den ersten „Blauen Engel“ heute in Hannover: „Eine Mobilitätskarte bildet zusammen mit dem Smartphone den Schlüssel für eine intelligente Mobilität der Zukunft. Vernetzte und integrierte Mobilitätsangebote wie ‚HANNOVERmobil‘ sind flexibel nutzbar, kostengünstiger als ein eigenes Auto und bieten die Möglichkeit, auf die Anschaffung eines eigenen Autos zu verzichten ohne dabei weniger mobil zu sein.“ Ulf Mattern, Geschäftsführer der Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH): „Wir sind stolz darauf, als erstes Verkehrsunternehmen den ‚Blauen Engel‘ für unsere Mobilitätskarte zu erhalten. Mobilität aus einer Hand, ist das Leitmotiv des Großraum-Verkehr Hannover. Das Angebot verknüpft verschiedene Bausteine wie Bus und Bahn, Carsharing, eine BahnCard 25 und weitere Dienstleistungen zu einem Mobilitätspaket aus einer Hand. Mit diesem Angebot kann das eigene Auto ersetzt werden.“ Werden verschiedene Verkehrsmittel so eng kombiniert, entstehen weniger Treibhausgase und Luftschadstoffe als bei der durchschnittlichen Pkw-Nutzung. Das ist ressourcenschonend und beansprucht weniger Flächen, die insbesondere in Städten oft Mangelware sind. Untersuchungen zum stationsgebundenen Carsharing zeigen, dass durch ein Carsharing-Fahrzeug je nach örtlichen Verhältnissen fünf bis zehn Fahrzeuge eingespart werden können. Attraktive Angebote in Verbindung mit der Mobilitätskarte führen zu einer Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund . Das ist aktiver kommunaler Umwelt- und Klimaschutz . Damit eine Mobilitätskarte den „Blauen Engel“ tragen darf, muss sie strenge Anforderungen erfüllen: Kommunen mit mehr als 250.000 Einwohnern müssen mindestens drei Mobilitätsbausteine anbieten. In kleineren Einzugsgebieten müssen mindestens zwei Bausteine enthalten sein. Der Baustein ÖPNV ist für alle Angebote obligatorisch. Das Angebot muss eine Verlagerung hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln bewirken. Aus diesem Grund muss eine jährliche Nutzerbefragung zum privaten Pkw-Besitz der Neukunden durchgeführt werden. Aus dieser soll hervorgehen, ob sich der Pkw-Besitz verringert. Die Anbieter müssen eine einheitliche Registrierung für alle Angebotsbausteine gewährleisten. Zudem muss das Angebot günstiger sein als die Summe der Einzelbausteine. Mit rund 19 Prozent hat der Verkehrssektor einen wesentlichen Anteil an den CO2 -Emissionen in Deutschland (2012: 154 Millionen Tonnen). Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit und aus stadtplanerischen Erwägungen ist es daher erstrebenswert, Angebote zu schaffen, die einen Pkw-Besitz überflüssig machen, beispielsweise Mobilitätskarten. Sie verknüpfen verschiedene Verkehrsdienstleistungen und sind eine umweltgerechte Alternative. Das Umweltzeichen für Mobilitätskarten soll durch verschiedene Mobilitätsbausteine und flexible Angebote eine nachhaltige Mobilität ohne eigenes Fahrzeug ermöglichen.
In Städten und Ballungsräumen stellen die verkehrsbedingten CO 2 -Emissionen, Lärm- und Luftschadstoffemissionen sowie der Flächenverbrauch des Verkehrs zum Teil eine erhebliche Belastung der Umwelt und des Klimas dar. Um die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit einzuhalten und die Lebensqualität und die Attraktivität von Städten und Ballungsräumen zu steigern, ist eine Reduktion der verkehrsinduzierten Umweltbelastungen unabdingbar. Innovative Verkehrsangebote sind daher wichtiger denn je, um eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf den Umweltverbund (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV) oder energieeffizientere Verkehrsmittel zu erreichen. Eine Vielzahl urbaner Verkehrsdienstleistungen, die den Umweltverbund stärken und Multimodalität fördern, wurde bereits entwickelt und realisiert, beispielsweise sind Carsharing und öffentliche Fahrradvermietsysteme mittlerweile in zahlreichen Städten vorhanden. Bislang fehlte jedoch eine systematische und vergleichende Analyse dieser Angebote auf ihre tatsächlichen Wirkungen zur Verbesserung der Klima - und Umweltbilanz. Auch wurde bislang nicht untersucht, welche die Erfolgs- und Hemmnisfaktoren bei der Umsetzung sind und wie die Integration der neuen Angebote in den ÖPNV gelingen kann. Das Forschungsprojekt widmete sich diesen Fragestellungen. Neben dem Verlagerungspotenzial und den Emissionseinsparungen wurde auch die Flächeneinsparung im ruhenden Verkehr durch integrierte Verkehrsdienstleistungen ermittelt und szenarienbasiert bis ins Jahr 2020 bzw. 2030 prognostiziert. Betrachtet wurden deutschlandweit alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern. Veröffentlicht in Texte | 87/2016.
Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant die Errichtung und den Betrieb der Verdichterstation (VDS) Achim West inklusive der notwendigen Anbindungsleitungen und Nebenanlagen. Die Verdichterstation soll als eigenständige Station mittels integrierter Elektroverdichter betrieben werden. Der Standort für die geplante VDS Achim West befindet sich auf einer landwirtschaftlichen Fläche nordwestlich der bestehenden VDS Embsen. Zur VDS Achim West gehören ein Betriebsgebäude, ein Elektrogebäude, eine Netzersatzanlage, ein Mittelspannungs-Netzfilter sowie die Verdichterhalle mit den dazugehörigen baulichen Anlagen. Für das Vorhaben Verdichterstation Achim West inklusive der Nebenanlagen sind Vorprüfungen aufgrund folgender Tatbestände der Anlage 1 UVPG erforderlich: - Ziffer 13.3.2 Anlage 1 UVPG aufgrund der Wasserhaltung während der Bauphase - Ziffer 13.18.1 Anlage 1 UVPG aufgrund der Errichtung von Grabenteilverrohrungen im Zusammenhang mit der Zuwegung - Ziffer 19.2.4 Anlage 1 UVPG aufgrund der Leitungsdurchmesser (DN750 (ETL 32.010) und DN1000 (ETL 182.010)) Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können untenstehenden Prüfvermerk eingesehen werden.
Die Firma Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant die Umlegung der beiden parallel verlaufenden Erdgasleitungen ETL 03 (Bremen – Bremerhaven, DN 250) und ETL 146 (Habichthorst – Heerstedt, DN 400). Die geplanten Leitungen sollen um ca. 100 m nach Südosten verlegt werden. Die Gesamtlänge der geplanten Leitungen beträgt jeweils ca. 550 m. Diese Maßnahme ist erforderlich, da auf dem jetzigen Standort eine Supermarktkette die Erweiterung ihrer Flächen plant. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Schwanewede im Landkreis Osterholz. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung, wenn für das Vorhaben nach Anlage 1 UVPG die angegeben Prüfwerte für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschritten wird und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Anlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Firma Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant den Bau einer ca. 80 m langen Verbindungsleitung von der Erdgastransportleitung ETL 51 (Ganderkesee – Achim) an die Erdgastransportleitung ETL 14 der Open Grid Europe GmbH. Zusätzlich wird eine Station mit einem Mess- und Regelhaus errichtet. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz. Gemäß Anlage 1, Nr. 19.2.4 UVPG ist für die Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsanlage im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.
Das Projekt "Perspektiven des ÖPNV im Landkreis Weimarer Land" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Erfurt University of Applied Sciences, Institut Verkehr und Raum durchgeführt. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) steht vor allem in den ländlichen Regionen des Freistaates Thüringens vor bedeutenden strukturellen Herausforderungen. Auslöser hierfür sind nicht allein die Folgen des demografischen Wandels, sondern auch Veränderungen in der Finanzierung der Verkehrsdienstleistungen sowie andere tiefgreifende Veränderungen (wie z. B. neue rechtliche Regelungen). Durch das Auslaufen der 10-Jahres-Frist der meist 1997 erstellten Nahverkehrspläne für den öffentlichen Straßenpersonenverkehr (StPNV) sind die Aufgabenträger angehalten, dieses Instrument fortzuschreiben und damit auf die künftigen Herausforderungen zu reagieren. Der Landkreis Weimarer Land als Aufgabenträger für den ÖPNV hat daher bereits im Sommer 2006 eine Kooperation mit dem Fachbereich Verkehrs- und Transportwesen der Fachhochschule Erfurt vereinbart, um im Rahmen eines studentischen Projektes unter Leitung von Prof. Dr. Matthias Gather eine Einschätzung der Angebotsqualität des ÖPNV im Kreisgebiet zu erlangen. Nachdem diese Analyse im Januar 2007 abgeschlossen und die Ergebnisse dem Verkehrsausschuss des Kreistages vorgestellt werden konnten, wurde darauf aufbauend eine systematische Untersuchung zu den Perspektiven des ÖPNV im Landkreis Weimarer Land sowie eine Erarbeitung von Handlungsoptionen für den Aufgabenträger durchgeführt. Als Ausgangspunkt der Untersuchung wurden neben den Ergebnissen des studentischen Projektes allgemeine statistische Kennzahlen, anerkannte Kriterien zur Bewertung von Verkehrsangeboten und die Zielvorgaben der übergeordneten Planung herangezogen. Die Plan- und Zielvorgaben ergeben sich hierbei überwiegend aus dem Regionalen Entwicklungsplan Mittelthüringen 1999, bzw. dem Entwurf der Planunterlagen für den Regionalplan Mittelthüringen 2007, sowie dem Gemeinschaftlichen Regionalen Rahmenplan Nahverkehr Mittelthüringen 2007 - 2011. Darüberhinaus wurde am 10. Dezember 2007 im Rahmen des Vorhabens eine Nahverkehrsberatung mit den Akteuren des Landkreises Weimarer Land zur Ziel- und Maßnahmendiskussion durchgeführt, deren Ergebnisse ebenso in die Untersuchung einflossen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Weimarer Land hat das Institut Verkehr und Raum der Fachhochschule Erfurt in enger Kooperation mit dem Auftraggeber folgende Arbeitsschritte durchgeführt: A - Analyse der Nachfragepotenziale im ÖPNV, B - Zieldiskussion und Bewertung des bestehenden Angebotes, C - Erarbeitung eines Maßnahmenplans, D - Wirtschaftlichkeitsbewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant die Verlegung einer Gastransportleitung ETL 178 von Walle nach Wolfsburg. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer etwa 33 km langen Erdgastransportleitung mit max. 84 bar Betriebsdruck und einem Nenndurchmesser von DN 400 zwischen der Station Walle und dem VW-Werksgelände in Wolfsburg. Anschlussnehmer ist die Volkswagen Kraftwerk GmbH die beabsichtigt, ihre Kraftwerke zukünftig mit Erdgas statt mit Kohle zu befeuern. Die Leitung wird überwiegend in offener Bauweise, in einzelnen Abschnitten auch in Horizontalspülbohrverfahren (HDD), verlegt werden. Für die Bereitstellung der benötigten Gasmengen ist die Leistung der bestehenden Leitung ETL 26 mit einer Nennweite (DN) von 250 mm für die geplante Belieferung der neuen Gaskraftwerke nicht ausreichend. Daraus folgend ist der Netzausbau zwischen Walle und Wolfsburg erforderlich. Das Vorhaben soll in den vier Abschnitten 100, 200, 300 und 400 realisiert werden. Mit dem vorgelegten Planfeststellungsantrag werden die Abschnitte 100 und 200 beantragt. Das Vorhaben erstreckt sich über Teile der Stadt Braunschweig, des Landkreises Gifhorn und der Stadt Wolfsburg und kreuzt dabei geschützte Landschaftsbestandteile und ausgewiesene Naturschutzgebiete. Für die Abschnitte 300 und 400, die auf dem Werksgelände der Volkswagen AG errichtet werden sollen, wurde ein gesonderter Planfeststellungsantrag eingereicht. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde in § 5 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) die Möglichkeit eingeräumt, die Erörterung durch eine Onlinekonsultation zu ersetzen. Aufgrund der weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen des nach § 1 Abs. 1 der Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10. Juli 2020 (Nds. GVBl. 2020, S. 226) wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Erörterung durch eine Onlinekonsultation ersetzt. Online-Konsultation: 07.09.2020 bis 21.09.2020 Datum des Antrags auf vorzeitigen Baubeginn: 05.10.2020 Zulassung des vorzeitigen Baubeginns: 01.12.2020 Zulassung des Planfeststellungsbeschlusses: 12.02.2021 Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrung Da die Rechtsbehelfsbelehrung unter Teil X. des Planfeststellungsbeschlusses fehlerhaft war, wird dies durch die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses mit der berichtigten Rechtsbehelfsbelehrung geheilt. Aufgrund der andauernden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus erfolgt die Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG im Internet. Die berichtigte Rechtsbehelfsbelehrung kann vom 27.05.2021 bis einschließlich 10.06.2021 im UVP-Portal des Landes Niedersachsen (untenstehendes Dokument "PFB ETL 178 Abschnitte 100-200 Rechtsbehelfsbelehrung berichtigt") eingesehen werden.
Das Projekt "Studie zur Bewertung der Sicherheit von Li-Ion-Batterien über den gesamten Lebenszyklus" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg durchgeführt. Die Sicherheit von Batterien in Elektrofahrzeugen ist eine notwendige Voraussetzung für den Erfolg dieser Technologie. Hierbei sind Lebenszyklen der Batterie gesamtheitlich zu betrachten, d.h. von der Zelle bis hin zur Nutzung und Verwertung. Auch Themen wie Lagerung, Transport, Service und Schadensbekämpfung müssen mit einbezogen werden. In vielen Bereichen gibt es bereits solide sicherheitsrelevante Aktivitäten, wie z.B. bei den Automobilherstellern, in anderen Gebieten jedoch gibt es erheblichen Nachholbedarf, wie zum Beispiel beim Transport von Batterien oder beim Parken, Laden, Bergen und bei der Verwertung. Ziel des Projektes ist es daher in einem ersten Schritt, bereits gewonnene Erkenntnisse und Regularien zu sichten, Lücken zu identifizieren und zu bewerten. In einem zweiten Schritt sollen Empfehlungen zum Schließen dieser Lücken erarbeitet und relevanten Einrichtungen (z.B. Ministerien, Unternehmen, etc.) zur Realisierung unterbreitet werden. Die Leiter der einzelnen APs starten in Phase 1 mit einer Bestandaufnahme der bereits erlassenen Sicherheitsmaßnahmen im Lebenszyklus einer Batterie. Hierzu können und sollen Arbeitsteam aus mehreren Partnern zusammengestellt werden. Die Informationen der AP-Ergebnisse werden über Workshops verteilt. Sofern bei dieser Status-quo-Betrachtung Defizite erkennbar, sollen die sich daraus ergebenden Risiken klassifiziert werden. In Phase 2 sollen diese Defizite in konkrete Vorschläge zu ihrem Abbau/Beseitigung untersetzt werden.
Origin | Count |
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Bund | 46 |
Land | 17 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 28 |
Messwerte | 5 |
Text | 18 |
Umweltprüfung | 15 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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closed | 23 |
open | 38 |
unknown | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 62 |
Englisch | 12 |
Resource type | Count |
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Archiv | 7 |
Dokument | 20 |
Keine | 23 |
Webseite | 26 |
Topic | Count |
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Boden | 47 |
Lebewesen & Lebensräume | 51 |
Luft | 36 |
Mensch & Umwelt | 63 |
Wasser | 37 |
Weitere | 63 |