In Berlin gibt es auf vielen Straßen Abweichungen von der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen tragen dazu bei, den Verkehr in der Großstadt sicherer und umweltverträglicher zu machen. Wohngebiete, Mischgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete stellen die Verkehrsplanerinnen und -planer vor völlig unterschiedliche Aufgaben. Während in den Wohn- und Mischgebieten die Verkehrssicherheit und die Begrenzung von Lärm und Umweltbelastungen im Vordergrund stehen, muss auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt ein effizienter und möglichst reibungsloser Verkehr gewährleistet werden. Ein wichtiges Mittel, um den Bedürfnissen von Anrainerinnen und Anrainer und den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden, sind Tempobeschränkungen. Sie helfen, den Verkehr nach den spezifischen Bedürfnissen vor Ort und der jeweiligen städtischen Umgebung zu organisieren. Warum Tempobeschränkungen? Untersuchungen zur Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Karte Tempolimits im Geoportal Berlin Vor Grundschulen und Kindergärten sowie auf Straßenabschnitten mit Unfallhäufung gelten häufig Tempolimits. Diese bieten Schutz (nicht nur) für Kinder und weisen die Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich auf besondere Gefahrenorte hin. Lärm stört uns im Schlaf besonders. Die Tempo-30-Regelungen dienen dem Schutz der Nachtruhe. Dieser Schutz ist wichtig, weil dauerhafter nächtlicher Verkehrslärm ab 55 Dezibel wahrscheinlich zu vermehrten Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. An den Berliner Hauptstraßen sind davon knapp 340.000 Menschen betroffen. Die Maßnahme Tempo 30 nachts (22-6 Uhr) ist ein Teil eines Gesamtkonzeptes zur Lärmminderung, die durch weitere Maßnahmen – z. B. den Austausch lauter Straßenbeläge – ergänzt werden. Die Tempo-30-Regelungen in der Nacht lösen die Lärmprobleme der Stadt zwar nicht gänzlich. Aber sie werden zur Folge haben, dass viele Berlinerinnen und Berliner künftig etwas ruhiger schlafen können. Die Berliner Luft muss besser werden! Denn trotz umfangreicher Maßnahmen besteht immer noch die Gefahr, dass die europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) in unserer Stadt überschritten werden. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Zielwerte werden in Berlin sogar flächendeckend überschritten. Es gibt eindeutige Ergebnisse, dass Tempo 30 die Atemluft verbessern kann. Tempo 30 ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern. Denn dann werden Anfahrprozesse verkürzt und weniger Emissionen ausgestoßen. Auch Emissionen durch Reifenabrieb und Aufwirbelung werden verringert, da die Reibungskräfte und Turbulenzen bei niedrigen Geschwindigkeiten geringer sind. Emissionen durch Bremsenabrieb sinken zudem, weil die Bremsdauer und -stärke im Vergleich zu Tempo 50 geringer ist. In Berlin wurde die Wirkung von Tempo 30 auf die Luftqualität über mehrere Jahre direkt überprüft. Weitere Informationen zur Luftqualität in Berlin und zum Luftgütemessnetz Untersuchung zur Wirkung von Tempo 30 auf den Verkehr und die Luftqualität (2021) Der Verkehrsversuch „Tempo 30 zur Verbesserung der Luftqualität“ auf fünf stark belasteten Berliner Straßen wurde erfolgreich abgeschlossen. Für die Untersuchung wurden fünf Streckenabschnitte folgender Straßen ausgewählt: Leipziger Straße (Markgrafenstraße – Potsdamer Platz) Potsdamer Straße (Potsdamer Platz – Kleistpark) Hauptstraße (Kleistpark – Innsbrucker Platz) Tempelhofer Damm (Alt-Tempelhof – Ordensmeister Straße) Kantstraße (Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz). Die Ergebnisse der Untersuchung haben gezeigt, dass… …Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu einer Verbesserung der NO 2 -Belastung um bis zu 4 µg/m³ im Jahresmittel beitragen kann. …Tempo 30 zu keinem nennenswerten Ausweichverkehr auf andere Straßen führt. …sich durch die niedrigere Reisegeschwindigkeit die Fahrzeit des ÖPNV (Busverkehr) auf den Strecken um rund 60 bis 90 Sekunden verlängert. Die Untersuchung hat somit auch gezeigt, dass Tempo 30 ein wirksames Instrument zur Gestaltung eines nachhaltigen Verkehrs ist. Die Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin wurden analysiert. Ziel war es, die Wirksamkeit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen genauer zu untersuchen und geeignete Rahmenbedingungen für die Anordnung von Tempo 30 darzustellen. Unter anderem zeigte sich, dass die mittleren Geschwindigkeiten nach Anordnung von Tempo 30 in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle statistisch signifikant sanken, auch ohne bauliche Begleitmaßnahmen oder Radarkontrollen. Die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluierung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in Berlin finden Sie im Bericht zur Evaluierung. Darüber hinaus hatte das Umweltbundesamt eine Untersuchung zu den weiteren Auswirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, zum Beispiel auf die Qualität des Verkehrsflusses und auf das subjektive Empfinden der Anwohner, in Auftrag gegeben.
Mit dem neuen Straßenzug „Westumfahrung Bahnhofstraße“ wird eine neue Verbindung zwischen den Straßen An der Wuhlheide und Mahlsdorfer Straße geschaffen, um die verkehrlich stark belastete Bahnhofstraße zu entlasten und damit den Verkehrsfluss für die Straßenbahntrasse, den Busverkehr sowie den Rad- und Fußverkehr deutlich zu verbessern. Das Vorhaben umfasst insbesondere: - den Straßenneubau von der Straße An der Wuhlheide zwischen Rudolf-Rühl-Allee und der Geschäftsstelle des Wirtschaftsrat 1. FC Union e.V., weiter entlang des Stadions „An der Alten Försterei", des Sportkomplexes Hämmerlingstraße und des Stadtforst Wuhlheide -einschließlich Querung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hämmerlingstraße- bis zur Hämmerlingstraße Nord (Abschnitt 1), - die Herstellung eines neuen Knotenpunktes zwischen der Straße „An der Wuhlheide" und der neuen Straßenverbindung im Neubauabschnitt, - den Ausbau beziehungsweise Umbau der Straße Am Bahndamm von der Hämmerlingstraße Nord bis zum Knotenpunkt (KP) mit der Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße (Abschnitt 2), - die Anbindung der Hämmerlingstraße Süd an den Straßenneubauabschnitt in Höhe der EÜ Hämmerlingstraße und die verkehrliche Abbindung der Schubert Straße (Herstellung Wendehammer), - den Neubau des Brückenbauwerks über die „Wuhle" (Gewässer 2. Ordnung) und die Neuordnung von vorhandenen Wegebeziehungen im Bereich des „Wuhlewanderweges Ost", - die bauliche Anpassung vorhandener Straßeneinmündungen von Hämmerlingstraße Nord bis KP Mahlsdorfer Straße/Stellingdamm/Bahnhofstraße sowie den Umbau/Neubau vorhandener Geh- und Radwege sowie Gehwegüberfahrten/Grundstückszufahrten, - den Bau eines Regenwasserkanals, teilweise den Abbruch oder die Umverlegung vorhandener Entwässerungsanlagen (das Retentionsbodenfilterbecken ist nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens) und die Neu- und Umverlegung von Kabeltrassen/Leitungen, - die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen und die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) infolge der Eingriffe in Natur und Landschaft.
DE. Ostsee. GDWS. Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens der Sicherheitszone um den Offshore‐Windpark „EnBW Baltic 2“ vom 30. September 2025 DE. Baltic Sea. GDWS. General order on navigation in the safety zone around the „EnBW Baltic 2“ offshore wind farm of 30 September 2025 Remark: The German version remains the authoritative version. I.I. Die Allgemeinverfügung vom 14. Juni 2016 zur Regelung des Befahrens der Sicherheitszone des Offshore‐Windparks „EnBW Baltic 2“ (NfS 25/2016) wird aufgehoben.The general order of 14 June 2026 concerning access to the respective safety zone of the “EnBW Baltic 2” offshore wind farm (NtM 25/2016) is revoked. II.II. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 07. Dezember 2021 (BGBl. I Seite 5188) geändert worden ist, ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie folgende Verfügung:Pursuant to section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 13 June 1977 (Federal Law Gazette I p. 813), as last amended by Article 1 of the Sixth Ordinance Amending the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 07 December 2021 (Federal Law Gazette I p. 5188), the following order is issued in agreement with the Federal Maritime and Hydrographic Agency. 1. Die um den Offshore‐Windpark „EnBW Baltic 2“ eingerichtete Sicherheitszone (siehe Nachrichten für Seefahrer NfS 24/2013) darf nicht befahren werden. Die Sicherheitszone erstreckt sich 500 m gemessen vom äußeren Rand um die Anlagen des Offshore‐Windparks auf den Positionen (WGS 84):1. The safety zone established around the offshore wind farm “EnBW Baltic 2” (see Notices to Mariners NtM 24/2013) may not be navigated. The safety zone extends 500 m measured from the line connecting the outer edge around the facilities of the offshore wind farm on the positions (WGS 84): WEA 79 WEA 80 WEA 78 WEA 74 WEA 51 WEA 43 WEA 35 WEA 6 WEA 3 55° 00’ 30,856’’ N 55° 00’ 07,688” N 54° 59’ 36,530” N 54° 59’ 06,704” N 54° 58’ 09,340” N 54° 57’ 55,845” N 54° 57’ 44,966” N 54° 57’ 07,048” N 54° 57’ 01,216” N Gemessen vom äußeren Rand um die WEA bzw. auf den Positionen: WEA 1 WEA 2 WEA 22 WEA 36 WEA 44 WEA 59 WEA 79 013° 13’ 42,802’’ E 013° 13’ 53,640” E 013° 13’ 27,979” E 013° 13’ 01,459” E 013° 10’ 46,083” E 013° 10’ 12,501” E 013° 09’ 37,542” E 013° 06’ 27,538” E 013° 05’ 46,276” E Measured from the outer boundary, with the turbines located at: 54° 56’ 58,621“ N 013° 54° 57’ 26,827“ N 013° 54° 59’ 32,104“ N 013° 55° 00’ 19,194“ N 013° 55° 00’ 25,632“ N 013° 55° 00’ 27,670“ N 013° 55° 00’ 30,856“ N 013° endet die Sicherheitszone auf der Außengrenze der deutschen AWZ. 2. Von dem Befahrensverbot sind Fahrzeuge, die der Forschung sowie der Errichtung, Wartung, Versorgung, dem Betrieb und evtl. Rückbau der Anlagen des OWP „EnBW Baltic 2“, der 013° 05’ 01,921“ E 013° 05’ 33,931“ E 013° 08’ 06,308“ E 013° 09’ 05,915“ E 013° 09’ 42,922“ E 013° 11’ 03,082“ E 013° 13’ 42,802“ E the safety zone ends at the boarder of the German EEZ 2. Prohibition of navigation pursuant to No. 1 does not apply for vessels used for the purpose of research, construction, maintenance, supply and/or operation or, where applicable, 1/3 Forschungsplattform „FINO 2“ und der stromabführenden Einrichtungen / Kabel dienen oder zu Bergungs‐ und Rettungszwecken eingesetzt werden, ausgenommen. dismantling of the installations located in the “EnBW Baltic 2” offshore wind farm”, the research platform “FINO 2” and its power transmission facilities/cables or used for salvage and/or rescue purposes. 3. In der Sicherheitszone sind das Ankern, Angeln und jegliche Art der Fischerei, insbesondere unter Einsatz von Schleppnetzen, Treibnetzen, Stellnetzen oder ähnlichen Geräten untersagt.3. Anchoring, angling and any kind of fishing, in particular using trawls, driftnets, gillnets or similar devices, are prohibited in the safety zone. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.4. This general order shall be deemed to have been published on the day following its publication. It shall enter into force on the day after publication and shall remain in force until revoked. 55 Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. The immediate enforcement of this general order is ordered. III.III. BegründungReasons Zu den Nummern 1 bis 4:Regarding numbers 1 to 4: Das Befahrensverbot in der Sicherheitszone ist gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt sowie zum Schutz der Servicefahrzeuge und der baulichen Anlagen erforderlich, da mit dem Befahrensverbot gewährleistet wird, dass zur Vermeidung gefährlicher Annäherungen die vorstehend genannten Windparkvorhaben in ausreichendem Abstand umfahren werden.The prohibition of navigation in the safety zone is necessary in accordance with section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 to ensure the safety of shipping and to protect vessels and structures, as the prohibition of navigation ensures that the above‐mentioned wind farm projects are circumnavigated at a sufficient distance to avoid dangerous approaches. Zu der Nummer 5:Regarding number 5: Gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet.Pursuant to Section 80(2)(4) of the Administrative Court Rules, immediate enforcement is ordered in the public interest. Mit dieser Allgemeinverfügung wird grundsätzlich ein Befahrensverbot für Fahrzeuge in der Sicherheitszone des Offshore‐Windparks „EnBW Baltic 2“ ausgesprochen.This general order essentially imposes a ban on vehicles entering the safety zone of the “EnBW Baltic 2” offshore wind farm. Ein eventueller Rechtsbehelf gegen diese Maßnahme hätte grundsätzlich aufschiebende Wirkung.Any appeal against this measure would, in principle, have suspensive effect. Das würde bedeuten, dass die getroffene Regelung bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens gegenüber dem Widerspruchsführer nicht durchgesetzt werden könnte. Daraus ergibt sich, dass der gefahrverursachende Zustand, welcher die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt stört oder gefährdet, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens nicht zwangsweise beseitigt werden könnte. Zudem würden für vergleichbare Verkehrsteilnehmer unterschiedliche Befahrensregelungen gelten. Allein aus diesem Umstand leitet sich bereits eine gefahrenabwehrrechtliche Notwendigkeit für die Anordnung der sofortigen Vollziehung ab.This would mean that the regulation adopted could not be enforced against the appellant until the appeal proceedings had been concluded. As a result, the dangerous situation, which disrupts or endangers the safety and ease of navigation, could not be forcibly remedied until the appeal proceedings had been concluded. In addition, different navigation regulations would apply to comparable traffic participants. This circumstance alone already gives rise to a necessity under hazard prevention law for ordering immediate enforcement. Die sofortige Beseitigung dieses Zustands steht im öffentlichen Interesse, da die hiervon ausgehendeThe immediate elimination of this situation is in the public interest, as the danger it poses to the safety 2/3 Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt im Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung eines sicheren und leichten Verkehrsflusses effektiv beseitigt werden muss.and ease of navigation must be effectively eliminated in the interest of the general public in maintaining a safe and smooth flow of traffic. Das Interesse der Allgemeinheit an der effektiven Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt und des störungsfreien Betriebs überwiegt hierbei das Interesse eines Beteiligten an der aufschiebenden Wirkung eines eventuellen Rechtsbehelfes deutlich.The public interest in effectively averting dangers to the safety and ease of navigation and the smooth running of operations clearly outweighs the interest of a party involved in the suspensive effect of a possible legal remedy. RechtsbehelfsbelehrungInformation on legal remedies Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.An appeal against this general order may be lodged within one month of public notification. The objection must be lodged with the Federal Waterways and Shipping Authority, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, Germany, in writing or for record. Bonn, den 30. September 2025Bonn, 30 September 2025 Az.: 3800S21‐332.16/0004‐OA/011/3File ref.: 3800S21‐332.16/0004‐OA/011/3 Im AuftragBy order of Mersmann Generaldirektion Wasserstraßen und SchifffahrtMersmann Federal Waterways and Shipping Authority 3/3
Der Datensatz enthält die Verkehrslage in Echtzeit (Aktualisierung alle 5 Minuten) auf dem Hamburger Straßennetz und auf größeren Straßen im direkten Hamburger Umland sowie auf den durch Hamburg verlaufenden Autobahnen südlich bis Lüneburg, Hannover und Bremen und nördlich bis Itzehoe, Flensburg und Lübeck. Die Verkehrslage ist in 4 Zustandsklassen eingeteilt, von Zustandsklasse 1, fließender Verkehr (grün) über Zustandsklasse 2, dichter Verkehr (orange) und Zustandsklasse 3, zäher Verkehr (rot) bis Zustandsklasse 4, gestauter Verkehr (dunkelrot). Liegen für einzelne Segmente dauerhaft oder zeitweise keine Daten vor, wird keine Verkehrslage angezeigt. Die Verkehrslage wird mit Hilfe eines Geschwindigkeitsindexes (GI) bestimmt. Dieser errechnet sich aus der aktuellen Geschwindigkeit geteilt durch die Geschwindigkeit bei freiem Verkehrsfluss. Die Einordnung in die Zustandsklassen ergibt sich nach folgenden Vorgaben: Zustandsklasse 1: GI > 0,7, Zustandsklasse 2: GI >= 0,4, Zustandsklasse 3: GI >= 0,2, Zustandsklasse 4: GI < 0,2 Grundlage der Verkehrslagedarstellung sind Floating Car Daten der Firma INRIX, die über die TraffGo Road GmbH bereitgestellt werden.
Untersuchung des Verkehrsflusses durch KI-Anwendungen Verschiedene Fragestellungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung im Zusammenhang mit Auslastung und Nutzung der Binnenwasserstraßen sind nur mithilfe eines Verkehrssimulationsmodells effizient bewertbar. Beispiele sind Fragen nach Kapazitäten, Engstellen und Transportmengen. Aufgabenstellung und Ziel Die performante Untersuchung von Verkehrsströmen ist eine wichtige Komponente für verkehrliche und wirtschaftliche Untersuchungen an Binnenwasserstraßen. Verkehrssimulationsmodelle ermöglichen es, auch unbeobachtete Verkehrsflüsse zu analysieren und zukünftige Entwicklungen zu prognostizieren. Als Beispiele sind Engstellenanalysen sowie Untersuchungen zu Verkehrskapazitäten und Transportmengen in Abhängigkeit von Flottenstrukturen zu nennen. Eine Veränderung der Flottenstruktur kann durch unterschiedliche Faktoren begründet sein. Diese sind zum einen langzeitige Entwicklungen, wie Tendenzen zu größeren Schiffen, Änderungen wirtschaftlicher Konjunkturphasen oder mögliche Anpassungen an klimatische Änderungen und zum anderen kurzzeitige Einflüsse, wie extreme Wetterlagen und Wasserstände oder verkehrliche Engstellen. Engstellen können z. B. durch Havarien, Baumaßnahmen, aber auch Fehltiefen verursacht werden. Alle genannten Faktoren wirken sich auf die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Wasserstraße und die Gütertransportmengen aus. In Kooperation mit der „Professur für Ökonometrie und Statistik, insbesondere im Verkehrswesen“ der TU Dresden wird das Mikrosimulationsmodell für Binnenwasserstraßen PERSIST (Performant Simulation of Inland Ship Traffic) entwickelt (Stachel und Hart 2021), welches vorrangig am Niederrhein, darüber hinaus aber auch an anderen Wasserstraßen, angewendet werden soll. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Mithilfe des Verkehrssimulationsmodells lassen sich an hochfrequentierten Abschnitten Engstellen identifizieren, die eventuell die Kapazität der Wasserstraßen vermindern. Zudem können Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs unter Berücksichtigung veränderter hydrologischer Bedingungen, z. B. infolge des Klimawandels, untersucht werden. Damit erhält die WSV frühzeitig Informationen über potentielle verkehrliche Engstellen, welche die Wirtschaftlichkeit der Binnenschifffahrt einschränken. Die Verkehrssimulation ist darüber hinaus ein Werkzeug, mit dem sich, z. B. im Rahmen einer Verkehrsprognose und Reiseunterstützung, voraussichtliche Ankunftszeiten (ETA = Estimated Time of Arrival) von Schiffen an Schleusen und Zielhäfen ermitteln lassen. Untersuchungsmethoden Im bisherigen Projekt wurde bereits die Lateral and Longitudinal Control Policy zur lateralen und longitudinalen Steuerung eines Schiffes hinsichtlich des logischen Koordinatensystems sowie eine Decision Making Policy, welche die Überholentscheidungen des Schiffes kontrolliert, entwickelt. Um die Einsetzbarkeit von PERSIST als Fast-Time Simulator auch für anspruchsvolle Simulationsszenarien (mehr als 100 Schiffe, große Teile des Rheins) aufrecht zu erhalten, wurde PERSIST für die Parallelisierung auf Rechensystemen mit vielen CPU-Kernen vorbereitet. Anstatt alle Schiffe in einem Prozess auf einem Rechner zu simulieren, kann die Simulation nun auf beliebig viele unabhängige Prozesse verteilt werden, auch auf mehreren miteinander vernetzten Rechnern oder auf einem Großrechner mit vielen Rechenkernen. Auf einem physischen Rechenkern läuft jeweils nur ein Prozess. Bei der Verkehrssimulation bietet es sich an, den gesamten zu simulierenden räumlichen Bereich in mehrere gleich große Abschnitte zu unterteilen, den Schiffsverkehr auf diesen Abschnitten getrennt zu simulieren, d. h. zu prozessieren, und anschließend wieder zusammenzufügen. Die Anzahl der Abschnitte kann somit vor Beginn der Simulation flexibel an die Ressourcenverfügbarkeit des (Groß-)Rechners angepasst werden. (Text gekürzt)
Der Güterverkehr in Deutschland ist für erhebliche Belastungen der Umwelt und des Klimas verantwortlich. Er wächst weiter deutlich, so stieg die inländische Güterverkehrsleistung zwischen 1991 und 2019 um 75 %, insbesondere der Straßengüterverkehr (Umweltbundesamt 2022). Auch die Kommunen werden durch den innerstädtischen Güterverkehr stark belastet. Nutzfahrzeuge haben einen überproportionalen Anteil an den innerstädtischen Emissionen in die Luft von Feinstaub, Stickoxiden und Treibhausgasen. Sie verursachen belastende Lärmemissionen und gefährden die Sicherheit des Verkehrs, vor allem durch Konflikte zwischen dem Güterverkehr und Fuß- bzw. Radverkehr. Die Kommunen sind auch durch das Lkw-Parken in Wohn- und Gewerbegebieten belastet. Parkende und durchfahrende LKW vermindern die Aufenthaltsqualität und Attraktivität von Quartieren und wirken sich negativ auf den Verkehrsfluss aus. Nicht zuletzt belasten sie die Infrastruktur und verursachen so erhebliche Kosten. Gleichzeitig ist der urbane Güterwirtschaftsverkehr das Rückgrat für umfassende Ver- und Entsorgungsfunktionen und eine zentrale Säule ökonomischer Aktivitäten. Der Wirtschaftsverkehr in urbanen Räumen muss zudem spezifischen Anforderungen gerecht werden, denen allein mit negativplanerischen Ansätzen (Durchfahrverbote, Lieferzeitfenster) nicht adäquat begegnet werden kann. Hierfür ist ein Gesamtrahmen erforderlich, der eine nachhaltige urbane Logistik ermöglicht, beispielsweise durch unternehmerische Kooperation und komplexe Governance-Ansätze, intelligenten Lager- und Umschlagstrukturen oder umfassende Ladeinfrastrukturen für eine Energiewende vor Ort. An dieser Stelle setzt das beabsichtigte Vorhaben an und hat das Ziel, die Bedeutung der urbanen Logistik für Kommunen systematisch aufzuarbeiten und vor allem Lösungen für die zunehmenden Belastungen zu entwickeln. Dabei soll der Fokus auf den kleineren Großstädten und Mittelstädten liegen, die bislang ganz überwiegend nicht über Wirtschaftsverkehrskonzepte bzw. personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen verfügen, um dem städtischen Güterverkehr eine nachhaltige Richtung zu geben. Der genaue Zuschnitt der Untersuchungsräume soll im Projekt basierend auf der Klassifikation der Regionalstatistische Raumtypologie (RegioStaR 7) des BMDV entwickelt werden. Dafür sollen typische Netzwerkstrukturen erfasst und exemplarisch für einzelne Branchen oder Versorgungsfunktionen auch Knotenpunkte, also Lagerstandorte, Lagerkapazitäten und Umschlagpunkte untersucht werden. Die KEP-Dienste sollen nicht Schwerpunkt des Vorhabens sein, weil für diese bereits viele Lösungsansätze und Untersuchungen vorliegen.
Als Teil der damaligen Fußverkehrsstrategie hat das Land Berlin ein Modellprojekt zum Thema Begegnungszonen initiiert. Die Herstellung einer neuen Flächengerechtigkeit im öffentlichen Raum und damit eine Steigerung der Aufenthaltsqualität gerade von Fußgängerinnen und Fußgänger standen im Fokus des Modellprojekts Begegnungszonen. Die Idee war, dass die Nutzerinnen und Nutzer aller Verkehrsmittel sich gleichberechtigt im öffentlichen Straßenland begegnen. Dabei sollte ein besseres Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme nicht angeordnet werden, sondern sich beides aus der Straßengestaltung ergeben. Das Projekt hat dafür mögliche Lösungsansätze entwickelt und diese werden den Bezirken zur Nachahmung empfohlen. Zur Bewertung der Pilotvorhaben wurden Vorher-Nachher-Untersuchungen durchgeführt. Ausschlaggebend für die Bewertung waren unter anderem Verkehrsfluss, Geschwindigkeitsverhalten, Unfallsituation und Akzeptanz. Zudem wurden die Auswirkungen für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den Kfz-Verkehr erfasst. Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende konnten sowohl ihre Erfahrungen mit dem umgestalteten Straßenraum als auch ihre Vorstellungen zu Anpassungen einbringen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat zwei Begegnungszonen umgesetzt – Maaßenstraße (dauerhaft) und Bergmannstraße (temporär). Derzeit wird ein Abschlussdokument erarbeitet, das bis Ende 2020 vorliegen wird. In dieses fließen die Ergebnisse und Erfahrungen aus den beiden Pilotvorhaben ein, die durch die Begleituntersuchungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gewonnen werden konnten. Die Umgestaltung der Maaßenstraße als stadtweit erste Begegnungszone wurde Ende 2015 abgeschlossen. Es wurden u.a. Maßnahmen zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs sowie zur Erhöhung der Sicherheit, der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit umgesetzt. Die durchgeführten verkehrlichen Untersuchungen zeigen, dass die wesentlichen Planungsziele erreicht wurden. Das sind vor allem die Senkung der Kfz-Verkehrsmenge Reduzierung der Kfz-Fahrgeschwindigkeit Vermeidung von Konflikten auf dem Gehweg Erhöhung der Attraktivität für Fußgängerinnen und Fußgänger Erhöhung der Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger Vergrößerung der Aufenthaltsflächen Eine weitere Evaluierung aus der Sicht von Menschen mit Behinderungen hat festgestellt, dass die Begegnungszone von den meisten Befragten grundsätzlich begrüßt wird, die reduzierte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs positiv bewertet wird, das langsame Fahren das Queren erleichtert und die Hörqualität der schwerhörigen Befragten steigert, die Aufenthaltsqualität hoch ist, das Platzangebot zum Sitzen begrüßt wird und die barrierefreie Gestaltung der Knotenpunkte und Querungsstellen positiv wahrgenommen wird. Ergänzend wurde die Straßenraumgestaltung in der Maaßenstraße von einem Landschaftsarchitekturbüro untersucht und bewertet. Der Bezirk hat sich dazu entschlossen, das erfolgreiche Projekt mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weiterzuverfolgen. Unter dem Titel “Neues Miteinander in der Bergmannstraße” lief bis Ende 2016 eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zur “Begegnungszone Bergmannstraße”. Im Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses wünschten sich die Bürgerinnen und Bürger die Durchführung einer Testphase vor der endgültigen Umgestaltung der Bergmannstraße zwischen der Einmündung Am Tempelhofer Berg und der Kreuzung Friesenstraße / Zossener Straße. Im Bereich Bergmannstraße Nr. 99 und Nr. 11 wurden sogenannte Parklets aufgestellt. Diese Parklets erweiterten den Gehweg auf einer Länge von jeweils zwei Pkw-Parkplätzen und verfügten über Bänke, Hocker sowie einen Stehtisch. Anschließend konnten die Erfahrungen der Anwohner*innen durch eine Befragung erhoben werden. Die wichtigsten Ergebnisse enthält der Bericht “Auswertung der qualifizierten Parklet-Befragung”. Die Umsetzung einer Testphase war das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf Basis des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und als Ergebnis des Beteiligungsprozesses wurden die Planungen im Sommer 2018 abgeschlossen. Mitte Oktober 2018 begannen die Arbeiten im Auftrag des Bezirkes. Die Aufenthaltsmodule, die Neuordnung des ruhenden sowie des Wirtschaftsverkehrs und ein erweitertes Angebot an Fahrradabstellanlagen dienten der Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Einrichtung einer Tempo 20-Zone und die Reduzierung der nutzbaren Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr sollten zur Verkehrsberuhigung beitragen. Mit der Einrichtung zusätzlicher, mit taktilen Elementen ausgestatteten Querungsmöglichkeiten sollte die Barrierefreiheit verbessert werden. Nähere Informationen sind hier zu finden: Auf Grundlage eines BVV-Beschlusses wurde die Testphase im Herbst 2019, vor Ablauf der einjährigen Laufzeit, beendet. Während der Testphase der Begegnungszone Bergmannstraße wurden mehrere Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Sowohl der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg als auch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben dabei deutlich gemacht, dass die Testphase als ergebnisoffener Prozess zu verstehen ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Beteiligung nicht nur als Dialog- sondern auch als Arbeitsprozess geführt, um mit Interessierten Lösungsansätze für die Gestaltung der Bergmannstraße zu erarbeiten. Im Fokus standen das Ziel, den Fußgängerinnen und Fußgänger mehr Raum zu verschaffen, die sichere Führung des Radverkehrs und ausreichend dimensionierte Gehwegflächen und Querungsangebote für den Fußverkehr. Bis zur Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Bergmannstraße hat der Bezirk Zwischennutzungen beschlossen, darunter zusätzliche Ladezonen und Abstellanlagen für Fahrräder. Bevor der Bezirk über weitere Umgestaltungsmaßnahmen in der Bergmannstraße entscheidet, soll eine öffentliche Ausstellung den Abschluss der Testphase bilden. Modellprojekt Bergmannkiez
Der Datensatz enthält die Baustellensteckbriefe aus der Plattform „Bauweiser“. Diese werden durch die Realisierungsträger erstellt und gepflegt. In den zugehörigen WMS- und WFS-Diensten sind nur diese Daten enthalten. Im ebenfalls vorhandenen WMS-Time-Dienst, der auch in den Geoportalen der FHH im Layer "Verkehrsmeldungen und Baustellen (WMS-Time)" dargestellt wird, sind zusätzlich die Meldungen der Hamburger Verkehrsmeldezentrale aus dem Traffic Information Center (TIC) enthalten (Datensatz "Aktuelle Verkehrsinformationen Polizei Hamburg", siehe unter Verweise). Der Datensatz hieß bis Anfang Juli 2025 "Baustellen auf Hauptverkehrs- und Bundesfernstraßen Hamburg". Bei inhaltlichen Fragen zu Baustellen in Hamburg wenden Sie sich an die Baustellenhotline unter 040 428 28 2020 oder per Post an Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Alter Steinweg 4 20459 Hamburg
Bild: SenUVK; Jörg Lange Verkehrsregelungszentrale In der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) werden die Berliner Ampeln an über 2.100 Kreuzungen und Verkehrsbeeinflussungsanlagen gesteuert sowie die Verkehrslage auf über 1.600 Kilometer Straße beobachtet. Die Zentrale gehört zu den größten in Deutschland. Weitere Informationen Bild: www.kabgrafie.de Verkehrsbeeinflussung Moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) leisten heute einen wichtigen Beitrag, den Verkehr sicherer und flüssiger fließen zu lassen – auch und vor allem in Berlin. Der Nutzen ist groß: Neben der Verbesserung des Verkehrsflusses werden auch die Emissionen verringert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) Berlin: Ihr kostenloser Mobilitätsservice Die Verkehrsinformationszentrale (VIZ) Berlin stellt umfassende, kostenfreie Mobilitätsdienste für alle Verkehrsteilnehmenden bereit – von Fahrgästen im öffentlichen Verkehr über Radfahrende und zu Fuß Gehende bis hin zu Autofahrenden. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Ampeln und Co. Damit Berlins Verkehrsströme möglichst reibungsfrei und gefahrlos fließen, betreibt die Stadt gut 2.000 Ampeln. Hier erfahren Sie Wissenswertes über Geschichte, Technik und Koordination von Ampeln. Weitere Informationen Bild: SenUVK Dauerhafte Anordnungen Auf der Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ordnen die Straßenverkehrsbehörden an, welche Regelungen im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs erforderlich sind. Dies sind Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, aber auch Verkehrsampeln und Parkscheinautomaten. Weitere Informationen Bild: djama / fotolia.com Temporäre Genehmigungen (Anordnungen, Erlaubnisse) Die Abteilung Verkehrsmanagement ist die zuständige Behörde für die Erteilung von temporären Genehmigungen auf Hauptverkehrsstraßen z.B. für Verkehrsregelungen aufgrund von Baustellen, Großveranstaltungen und Filmdreharbeiten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Verkehrserhebungen Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Weitere Informationen Bild: p365.de - Fotolia.com Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Lesen Sie hier, an welche Behörde Sie sich bei Fragen wenden sollten. Weitere Informationen finden Sie auf Bluesky unter https://bsky.app/profile/vizberlin.bsky.social mit täglich aktuellen Zahlen in einer Kartenansicht Weitere Informationen
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| Datei | 2 |
| Dokument | 29 |
| Keine | 78 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 48 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 75 |
| Lebewesen und Lebensräume | 132 |
| Luft | 98 |
| Mensch und Umwelt | 146 |
| Wasser | 76 |
| Weitere | 111 |