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Sanierung Tempelhofer Damm: Was für jeweils zwei Fahrstreifen spricht

Während der bevorstehenden umfangreichen Bauarbeiten auf dem Tempelhofer Damm sollen zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung erhalten bleiben. Das hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach intensiven Überprüfungen und Abwägungen entschieden. Zu diesem Entschluss haben gleich mehrere Faktoren beigetragen: Würde der stark befahrene Tempelhofer Damm während der voraussichtlich etwa zehn Jahre andauernden Bauarbeiten teilweise gesperrt werden, hätte dies gravierende verkehrliche Auswirkungen. Auch ausgefeilte Umleitungen würden zu massiven Verkehrsverlagerungen und dadurch zu längeren Fahrstrecken für Kraftfahrzeuge führen. Der Erhalt von zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung würde dagegen eine ausreichende Leistungsfähigkeit während der Bauzeit sichern und damit das umliegende Straßennetz, insbesondere die anliegenden Wohngebiete vor Verdrängungsverkehren und vermeidbaren Emissionen schützen. Auch wird für Polizei-, Feuerwehr- und Noteinsätze eine deutlich bessere und schnellere Erreichbarkeit des Verkehrsgebietes gewährleistet. In jüngster Zeit gab es Kritik am Vorhaben, Bäume auf der Mittelinsel des Tempelhofer Damms zu fällen, um eine Teilsperrung des Tempelhofer Damms zu vermeiden. Hierzu muss festgestellt werden, dass die bevorstehenden umfassenden Tiefbauarbeiten die Vitalität der betroffenen Bäume weiter verschlechtern könnten. Zugleich haben Ermittlungen aus unseren beteiligten Abteilungen ergeben, dass die Emissionsbilanz deutlich besser ausfällt, wenn unter Hinnahme der Baumfällungen die Anzahl von zwei Fahrstreifen auf dem Tempelhofer Damm durchgängig erhalten bleibt. Maßgeblich dafür ist, das andernfalls durch den Umleitungsverkehr erhebliche zusätzliche Emissionen entstehen würden. Dies betrifft Lärmbelastungen der Bevölkerung sowie den Ausstoß von Luftschadstoffen. Die Einrichtung der bislang ausgearbeiteten Umleitungsstrecke würde jedenfalls gegenüber dem Ist-Zustand bzw. einer Verkehrsführung über zwei Fahrstreifen pro Richtung zu ca. 30.000 t mehr CO 2 führen. Durch die Baumfällungen würden dabei dann rechnerisch nur knapp 9 t weniger CO 2 gebunden werden.

Ausbau Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg für den Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen ein Planfeststellungs-verfahren durch. Die Planunterlagen beinhalten die bestandsorientierte Erneuerung des Abschnitts 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 der Staatsstraße 2036 unter weitgehender Inanspruchnahme der bereits bestehenden Fahrbahntrasse. Die etwa 3,2 km lange Ausbaustrecke beginnt östlich von Heretsried an der Einmündung der Kreisstraße A 5 und endet westlich von Holzhausen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses wird die Staatsstraße in diesem Abschnitt auf eine Fahrbahnbreite von 6,5 Metern zuzüglich 1,50 Meter breiten Banketten auf beiden Fahrbahnseiten ausgebaut. Modifizierungen, insbesondere Abflachungen in Kurvenbereichen, sollen künftig auch die Sichtverhältnisse wesentlich verbessern. Aus diesem Grund rückt die Plantrasse im westlichen Bereich vom Bestand etwas nach Süden ab; soweit es die Verkehrssicherheit zulässt, orientiert sich das Vorhaben am Straßenbestand und der vorhandenen Topographie. Zum besseren Schutz querender Fußgänger und Radfahrer ist zudem an drei Stellen der Einbau von Mittelinseln vorgesehen. Für das Vorhaben einschließlich der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Rettenbergen (Stadt Gersthofen), Gablingen und Lützelburg (jeweils Gemeinde Gablingen), Horgauergreut (Gemeinde Horgau), Neumünster (Gemeinde Altenmünster), Wollbach (Markt Zusmarshausen), Heretsried (Verwaltungsgemeinschaft Welden) und Hainhofen (Stadt Neusäß) beansprucht.

L 356/L 369/K 79 für den Ausbau des Verkehrsknotens

Straßenbauliche Beschreibung Der Knotenpunkt 'KVP Mackenbach-Ost' liegt östlich der Gemeinde Mackenbach im Landkreis Kaiserslautern im näheren Einzugsgebiet der Airbase Ramstein und führt die Landesstraßen L 356, L 369 sowie die Kreisstraße K 79 zusammen. Bei dem Knotenpunkt handelt es sich um einen 4-armigen Kreisverkehrsplatz. Derzeit ist der Knotenpunkt als 1-streifige Kreisverkehrsanlage ohne Bypässe mit einem Außendurchmesser von 40 m ausgebildet. Die Kreisverkehr- Zu- und Ausfahrten sind einstreifig und durch Fahrbahnteiler getrennt. Zwei Querungsstellen der Rad- und Gehwege in der nördlichen und der östlichen Zufahrt führen über die Fahrbahnteiler. Die gesamte Anlage ist nicht signalisiert. Der Knotenpunkt wird zu einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung umgebaut. Alle ankommenden Äste erhalten Linksabbiegespuren, drei Äste Rechtsabbiegestreifen mit Dreiecksinseln. Die Äste müssen auf einer Länge von rd. 160 m bis 270 m verändert und dabei wesentlich verbreitert werden. Die Planunterlagen sind ab dem 09.10.2023 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung“ zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

B62, Ausbau durch Neuanlage Siegtalradweg Dasberg - Wallmenroth

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) plant den Neubau des Siegtalradweges zwischen Dasberg und Wallmenroth auf einer Länge von ca. 870 m entlang der Bundesstraße B62. Der Siegtalradweg umfasst 20 Teilabschnitte auf einer Länge von ca. 43 km und verläuft durch die Verbandsgemeinden Hamm, Wissen, Betzdorf und Kirchen größtenteils entlang der Bundesstraße B62. Der hier zu planende Bereich ist der Abschnitt SR12. Er beginnt am Ende der Planungsmaßnahme Niedergüdeln-Dasberg (Abschnitt SR11) und endet etwa am Ortseingang Wallmenroth an der in die B62 einmündenden „Dasbergstraße“. Die Weiterführung auf der gegenüberliegenden (südwestlichen) Seite der B62 sowie weitere unmittelbar neben der B62 befindliche kombinierte Rad-/Geh-wege in der Ortslage von Wallmenroth sind als Abschnitt SR13 bezeichnet. Zwangspunkte sind die etwa parallel verlaufende B62, kreuzende Gewässer, vorhandener Bewuchs sowie vorhandene Gartenanlagen. Die geplante Ausbaulänge des Radweges beträgt ca. 870 m (ca. 830 m links und ca. 40 m rechts). Die Ausbaubreite soll links 2,50 m und rechts ca. 1,60 m als Einfahrschleuse in die B62 betragen. Es ist Vollausbau vorgesehen. Der Radweg liegt überwiegend außerorts (bis etwa Bau-km 0+809), die letzten ca. 61 m innerhalb der OD (ca. 21 m links und 40 m rechts). Von Bau-km 0+768 bis zum Bauende wird die B62 auf einer Länge von ca. 103 m umgebaut. Sie erhält um Bau-km 0+820 eine ca. 12 m lange und bis zu 2,55 m breite Mittelinsel mit einer 4,0 m breiten Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger. Diese Mittelinsel übernimmt auch die Funktion einer Verkehrsberuhigung im Ortseingangsbereich. Unmittelbar nach der Mittelinsel wird die vorh. „Dasbergstraße“ wieder an die B62 angeschlossen (auf einer Länge von ca. 16 m mit einer Grundbreite von ca. 5,0 m). Die zzt. überdimensionierte Einfahrtsöffnung am Fahrbahnrand der B62 mit ca. 36 m wird dabei zugunsten von Grünflächen zurückgebaut. Neben dem nördlichen Fahrbahnrand dieser Gemeindestraße wird der vorhandene Gehweg bis zum Ende des Radweges verlängert. Die Fußgänger aus der Ortslage können so die geplante Querung mitnutzen und erhalten auf der südwestlichen Seite Anschluss an einen vorhandenen unbefestigten Fußweg. Der nordwestlich der B62 im Zweirichtungs-Verkehr geführte Radweg erhält hier mittels Ein- und Ausfahrschleusen eine normgerechte Auflösung in markierten Radfahr-Schutzstreifen innerhalb des B62-Fahrbahnquerschnittes. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen\ Baurecht\ Straßenrechtliche Planfeststellung\ Planfeststellungsverfahren\ Bundesstrassen" eingesehen werden.

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2021-22

Kartierregeln Eine ausführliche Beschreibung der Kartierregeln ist in der Gesamtdokumentation 2020 im Teil II zu finden (SenSW 2021). An diese Stelle sollen die wichtigen Kartierregeln stichpunktartig als Übersicht dargestellt werden. Mindestgröße: ISU-Blockteilflächen werden nur ab einer Mindestgröße von 1 ha und Mindestbreite von 20 m gebildet. Innerhalb eines Blocks mit unterschiedlichen Nutzungen, die unterhalb der Erfassungsgrenze von 1 ha liegen, wird nach dem Dominanzprinzip entschieden, d. h. die Nutzung, die den größeren Flächenanteil einnimmt, wird kartiert. In Ausnahmefällen, z. B. zur Abbildung besonders schutzwürdiger Bodengesellschaften oder zur Abgrenzung von Bahnflächen, darf von der Mindestgröße abgewichen werden. Neue Block(teil)schlüssel: Bei Bildung einer neuen zusätzlichen Blockteilfläche wird dieser der jeweils nächsthöhere noch nicht vergebene Blockteilschlüssel zugewiesen. Die verkleinerte Blockteilfläche mit der alten Nutzung behält den alten Schlüssel. Zusammenlegung Blockteilflächen: Im Falle der Zusammenlegung von Block(teil)flächen behält die Fläche einen der alten Blockteilschlüssel, meist den der größeren Fläche oder den der Fläche, deren Nutzungsattribute beibehalten werden. Abweichungen zwischen ISU- und RBS-Block: Bei starken Unstimmigkeiten der RBS-Blockgrenzen wird Rücksprache mit dem AfS gehalten und es erfolgte eine Korrektur des betreffenden RBS-Blockes. Verkehrsbegleitgrün : Verkehrsbegleitgrün entlang von Straßen ist nicht Teil der Straßenfläche, sondern soll im angrenzenden ISU-Block enthalten sein. Abgrenzung Straßenland : Alle Flächen der ALKIS-Kategorien „Klassifizierung nach Straßenrecht“‘ und der LGV-Kategorie „Tiefbau des Bezirks“ gelten nach den AfS-Regeln als Block-externe Flächen, sind in der ISU-Karte jedoch Teil der Blöcke. Dies betrifft z. B. größere, an das Straßenland angrenzende Parkplätze. Flächendifferenzierungen innerhalb des Straßenlandes wie Mittelstreifen und Mittelinseln werden in der RBS-Geometrie nicht erfasst. Wege : Parkwege sind generell Teil der Parkfläche und werden nicht dem Straßenland zugeordnet. Größere Waldwege, die bereits als Teil der Klasse Straßenland abgegrenzt sind und gleichzeitig keine Grenze eines RBS-Blockes darstellen, sollen so belassen werden. Für Bürgersteige soll eine möglichst differenzierte Abgrenzung auf Grundlage von (nichtbelaubten) Luftbildern und dem Geodatensatz der Straßenbefahrungsdaten durchgeführt werden. Neue Nutzung im Luftbild noch nicht erkennbar: Es sind nur die auf dem Luftbild zu erkennenden existierenden Nutzungen bzw. Baustellen in die neuen Blöcke einzutragen. Baulichkeiten, die geplant sind, aber noch nicht existieren, werden nicht abgebildet. Brücken : Schienenstränge werden durchgängig abgebildet. Im Fall von Autobahnbrücken wird die unter der Brücke liegende Nutzung kartiert. Beachtung von Grenzen der Bodengesellschaften : Die Beibehaltung von Bodengesellschaftsgrenzen im besiedelten Bereich spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist hier eine exakte Abgrenzung der im Luftbild sichtbaren Nutzung. Der Datenbestand der Block- und Blockteilflächen wurde im Zuge der Fortschreibung sowohl auf Ebene der Geometrie als auch der Sachdaten (WOZ, GRZ, TYP) geändert. Um diese Änderungen detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren, wurde dieselbe Methode zur Dokumentation der Änderungen angewendet wie bei der Kartierung 2020, die geringfügig abgewandelt wurde (siehe Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Das Vorgehen zur Dokumentation beruht auf dem block(teil)flächenbezogenen Erfassen verschiedener Attribute, die als numerische Felder oder Textfelder im Geodatensatz der ISU-Block(teil)flächenkarte erstellt werden. Die Dokumentation wird sowohl für alle Flächen durchgeführt, die geändert wurden, als auch für diejenigen, die nur überprüft, jedoch nicht geändert wurden. So kann der Prüf- und Entscheidungsprozess auch für die kommenden Fortschreibungen transparent nachvollzogen werden. Das Vorgehen der Dokumentation im Zuge der Fortschreibung sowie alle dafür verwendeten Attribute werden im Folgenden erläutert. Die Attribute wurden im Vergleich zur Fortschreibung 2020 geringfügig angepasst bzw. die Zahlencodes neu vergeben (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Die wichtigen Änderungen werden nachfolgend beschrieben. Im Attribut [anpassgeo] werden mit den Zahlencodes 1-4 nun 4 verschiedene Fälle unterschieden: Weder Geometrie noch Block(teil)schlüssel wurden geändert, Geometrie und Block(teil)schlüssel wurden geändert, nur die Geometrie wurde geändert oder nur der Block(teil)schlüssel wurde geändert. Im Attribut [anpassnutz] werden nicht mehr 3, sondern nur noch 2 Fälle unterschieden. Der bisher verwendete Zahlencode 3 fällt weg. Für den bisher mit diesem Code markierten Fall, dass eine kleinere Blockteilfläche in eine größere Blockteilfläche integriert wird, werden die alten Nutzungsattribute der kleinen Blockteilfläche nicht dokumentiert und es wird der Code 1 (= Nutzung nicht geändert) vergeben. Die grundlegenden Regeln zur Dokumentation von Änderungen blieben bestehen. Die Datenformatbeschreibung stellt alle Attribute dar, die zur Dokumentation der Änderungen in der Geodatenbank erstellt wurden und an jeder ISU-Block(teil)fläche hängen. Die Dokumentationsattribute der vergangenen Fortschreibung bleiben auch im Geodatensatz erhalten und sind hilfreich für die Nachvollziehbarkeit der Änderungshistorie. Als Grundlage für die Fortschreibung wurde die Blockkarte ISU5 (1 : 5.000, Raumbezug Umweltatlas 2021 bzw. 2022) mit Stand 31.12.2021 bzw. 2022 verwendet. Als Informationsgrundlage zur Überprüfung der Realnutzung im Luftbild wurden Datengrundlagen zu verschiedenen Fachthemen genutzt. Im Vorfeld der Bearbeitung wurden diese Datensätze im Hinblick auf Aktualität und Verwendbarkeit geprüft. Mithilfe dieser Datensätze wurden die Prüfflächen für die Nutzungsüberprüfung durch Selektionen und Verschneidungen mit dem ISU5-Datensatz abgeleitet. Die Arbeitsschritte zur Zusammenstellung der Prüfflächen sind im Folgenden dargestellt: Neue Bebauung : Selektion aller Block(teil)flächen aus den Baufertigstellungsdaten, für die eine Baufertigstellung (Nicht-Wohngebäude und Wohngebäude) von mehr als 2 Gebäuden im entsprechenden Jahr erfasst wurde. Selektion aller Block(teil)flächen, die von den Flächen aus dem Wohnungsbauflächen-Informationssystem mit dem Status „realisiert“ oder „in Realisierung“ und einem Realisierungsjahr „2022“, „2023“ oder „keine Angabe“ zu mehr als 20 % abgedeckt sind. Grünanlagenbestand (GRIS) : Verschneidung des „Grünanlagenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den GRIS-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 100, 110, 130, 140, 150 oder 190 aufweisen. Es wurden alle Flächen von der Prüfung ausgenommen, die bereits im Zuge der vergangenen Fortschreibung hinsichtlich der Grünnutzung geprüft wurden. Kleingartenbestand : Verschneidung des „Kleingartenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den Kleingarten-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 160 aufweisen sowie Identifizierung aller Flächen, die eine Nutzung GRZ = 160 aufweisen, aber zu < 40% von den Kleingartenflächen abgedeckt sind. Merkposten : Selektion aller Block(teil)flächen, für die im Rahmen der Fortschreibung 2020 in den Dokumentationsattributen notiert wurde „neue Nutzung unklar“ oder TYP = 98 (Baustelle)„ oder „neue Bebauung geplant“ sowie Selektion aller weiteren seit der vergangenen Fortschreibung gesammelten Merkposten. Die Geometrie der ISU5-Karte basiert auf den durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) definierten statistischen Blöcken des RBS. Die geometrische Ausprägung der Haupt- und Metablöcke der ISU5-Karte orientiert sich weitestgehend an den RBS-Blöcken. An vielen Stellen treten kleinere Abweichungen des Grenzverlaufes auf, die oft einer exakteren Nutzungsabgrenzung dienlich sind. Der 6-stellige RBS-Blockschlüssel ist in die Struktur des 16-stelligen Block- und Blockteilflächenschlüssels der ISU5 an den Stellen 4-9 integriert. Die Blöcke des RBS werden laufend durch das AfS fortgeschrieben. Insbesondere in Gebieten mit neuer oder veränderter Bebauung werden die bestehenden RBS-Blöcke angepasst oder neue Blöcke definiert. Alle zwischen dem 01.01.und 31.12.eines Jahres durch das AfS neu definierten oder geänderten Blöcke wurden im Rahmen der Fortschreibung in die ISU5-Blockkarte eingearbeitet. Dazu wurden die Geometrien der neuen Blöcke abgegrenzt, der neue Hauptblockschlüssel übernommen sowie die Nutzungsattribute überprüft und ggf. angepasst. Neue Blöcke werden durch das AfS oft in Gebieten definiert, in denen eine Nutzungsänderung stattgefunden hat. Alle Block(teil)flächen, für die mindestens ein Prüfgrund festgestellt wurde, wurden im Luftbild hinsichtlich einer Nutzungsänderung / Nutzungskorrektur geprüft. Im Falle eines Änderungsbedarfs, wurde die Geometrie und / oder der Schlüssel und / oder die Nutzungsattribute aktualisiert und die Änderung in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Zur Identifizierung der Realnutzung wurden neben den Orthophotos auch die in Abb.1 beschriebenen Fachdatensätze verwendet. Auch Straßenabschnitte wurden im Zuge der Fortschreibung überprüft und ggf. geändert. Bei Anlage eines neuen Straßenabschnittes wurde ein neuer eindeutiger Straßen-Schlüssel vergeben sowie der Straßenabschnitt mithilfe des Datensatzes „Übergeordnetes Straßennetz“ einer der beiden Kategorien „Straße des übergeordneten Straßennetzes“ oder „Sonstige Straße“ zugeordnet. Auch für die Straßenabschnitte wurden Änderungen in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Nach Abschluss der Fortschreibung wurden die Nutzungsattribute hinsichtlich der zulässigen Kombinationen überprüft (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 8.1) sowie noch einmal eine topologische Prüfung durchgeführt. Nach Prüfung der Prüfflächen wurde im Zuge der jährlichen Fortschreibung 2021 in einem separaten Arbeitsprozess die ISU-Block(teil)grenzen an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen angepasst. Nach Abschluss dieses Verfahrens liegen die ISU-Block(teil)flächengrenzen exakt über den ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen.

Aktuelles

06.03.2025 Mit den steigenden Temperaturen und Sonnenstunden zieht es viele raus in die Natur. Auch die Berliner Forsten freuen sich auf den Frühling und laden passend zum Internationalen Tag des Waldes und zum Frühlingsanfang am 22. März zum Forstamt Pankow und zur Revierförsterei Blankenfelde ein. Freuen Sie sich mit uns und lassen Sie sich auf dem Frühlingsfest von kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnen oder erfreuen Sie sich an einem Frühjahrsbummel an den zahlreichen Marktständen. Unterhaltsames wird mit der Jagdhunderassenvorführung, dem Falkner und Mitmachangeboten wie Stockbrotbacken und Grünholzdrechseln geboten. Für Groß und Klein ist etwas dabei! Weitere Informationen 27.02.2025 In den Revieren Müggelsee und Grünau finden in den kommenden Wochen in Gebieten mit viel Publikumsverkehr Maßnahmen zur Verkehrssicherung statt. Das heißt, dass wir Bäume gründlich unter die Lupe nehmen und auf Pilzbefall oder tote und brüchige Äste prüfen. Finden wir etwas, beseitigen wir die Gefahren. Adlergestell / B96a Im Zeitraum vom 3. bis 21. März 2025 wird der gesamte Waldrandbereich entlang des Verkehrsknotenpunktes Adlergestell / B96a sowie die beiden dortigen Verkehrsinseln durch eine spezialisierte Fachfirma bearbeitet. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit des Verkehrsknotenpunktes B96a / Adlergestell sowie der parallel verlaufenden Rad- und Fußwege. Während dieser Arbeiten wird der Waldrandbereich gesperrt und der Fuß- und Radweg durch Spursperrungen verengt. Weitere Informationen Hirschgartendreieck Im Zeitraum vom 17. bis 28. März 2025 wird der gesamte Waldrandbereich Hirschgartendreieck Nord entlang des Fürstenwalder Dammes bearbeitet. Um die Verkehrssicherheit der Tram-Linie 60 zu gewährleisten und akute Beeinträchtigungen im Betriebsablauf vorzubeugen, müssen forstliche Arbeiten an den angrenzenden Bäumen stattfinden. Während dieser Arbeiten ist der Waldrandbereich gesperrt. Aufgrund von Arbeiten nahe der Oberleitung, für welche ein Abstellen des Stroms notwendig ist, sind zudem Nachtarbeiten erforderlich. Tagarbeiten finden in der Regel von circa 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Zusätzliche Nachtarbeiten sind für den Zeitraum vom 24. bis 28. März 2025 immer zwischen 01:00 Uhr und 04:00 Uhr geplant. Weitere Informationen Abseits der Wege und Straßen lassen wir der Natur übrigens ihren Lauf: Absterbendes und totes Holz bietet dort vielen Lebewesen Unterschlupf und Nahrung. 20.02.2025 Im Rahmen ihres Evaluationsprozesses haben die Berliner Forsten am 18. Februar 2025 alle Beschäftigten zu einem ganztägigen fachlichen Austausch und Workshop mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen. Die zahlreich Teilnehmenden hörten Fachvorträge zu den Themenbereichen Wald und Wasserangebot sowie Biodiversität und Baumartenwahl im Kontext der Klimakrise. Es gab Diskussionen und Gedankenaustausch zu waldbaulichen Konzepten sowie zur Bedeutung von Vielfalt und Flexibilität im künftigen waldbaulichen Handeln. Zudem bearbeiten seit einigen Wochen verschiedene Arbeitsgruppen – unter wissenschaftlicher Begleitung – die Schwerpunktthemen, die sich den Försterinnen und Förstern angesichts der Klimakrise und des Biodiversitätsverlustes stellen. Weitere Veranstaltungsformate werden innerhalb des Arbeitsprozesses folgen. Am Ende dieses Prozesses werden die Berliner Forsten ihre Waldbaurichtlinie überarbeitet und aktualisiert haben. Pressemitteilung vom 07.02.2025 Ute Bonde: „Umweltverbrechen nicht hinnehmbar“ Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt reagiert fassungslos auf die wiederholten illegalen Baumfällungen im Berliner Grunewald. Im Januar hat ein Unbekannter am Nordhang des dortigen Drachenbergs offenbar rund 50 Bäume mit einer Motorsäge illegal gefällt. Zu einer ähnlichen Tat war es an gleicher Stelle bereits im August 2024 gekommen. Die bis zu 20 Jahre alten Bäume standen auf dem aus Trümmerschutt entstandenen Drachenberg und erfüllten dort essentielle ökologische Dienste. Senatorin Ute Bonde: „Diese verabscheuungswürdigen Taten machen mich fassungslos. Vor Ort ist ein immenser ökologischer Schaden entstanden. Wir können ein solches Umweltverbrechen nicht hinnehmen und hoffen auf schnellstmögliche Ermittlungserfolge durch die Berliner Polizei.“ Durch den Kahlschlag fehlt die schützende Wirkung der Baumkronen auf den Waldboden. Das führt einerseits zur Austrocknung, andererseits zur Vergrasung und zur Ausbreitung der Brombeere. Das wiederum erschwert eine natürliche Ansamung von Waldbäumen, da die Samen den Boden nicht erreichen bzw. die Gefahr von Vertrocknen besteht. Eine wichtige Funktion der Bäume an dieser Stelle war die Sicherung des Hanges vor Bodenerosion durch ihre Wurzeln. Ansamungen vorausgesetzt dauert es 15 bis 20 Jahre, bis der Zustand wiederhergestellt ist. 04.02.2025 Der Berliner Wald braucht mehr Frauen. Denn sie sind noch immer unterrepräsentiert. Mit Beteiligungen am Girls‘Day und anderen Ausbildungsinitiativen versuchen die Berliner Forsten seit vielen Jahren das Verhältnis auszugleichen. Am 3. April bieten Reviere in allen vier Forstämtern wieder einen Tag lang Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten von Försterinnen, Forstwirtinnen, Gespannführerinnen und Waldpädagoginnen bei ihrer Arbeit für den Berliner Erholungswald. Neben Informativem gibt es die Möglichkeit sich selbst auszuprobieren, zum Beispiel Bäume zu pflanzen oder Werkzeuge in Augenschein zu nehmen. So können die Teilnehmerinnen herausfinden welcher Beruf der Richtige für sie ist. Weitere Informationen 30.01.2025 Ab dem 4. Februar 2025 bietet das Forstamt Tegel wieder regelmäßig die Möglichkeit, Wild und Wildprodukte direkt aus den Berliner Wäldern zu erwerben. Dienstag, 4. Februar 2025 14:00 bis 17:00 Uhr (und dann jeden Dienstag bis Ende März) Frisch, regional und bio – angeboten werden tiefgefrorene Portionen vom Wildschwein, wie Keule, Rücken, Blatt und Kamm. Verkauft wird nur solange der Vorrat reicht. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Adresse Forstamt Tegel Ruppiner Chaussee 78 13503 Berlin Bus 124, Haltestelle Forstamt Tegel Parkmöglichkeiten stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Pressemitteilung vom 20.01.2025 Grüne Woche: Umweltsenatorin betont Wichtigkeit der Berliner Wälder – Ute Bonde besuchte Stand der Berliner Forsten „Die Wälder Berlins haben herausragende Bedeutung für die lufthygienische Situation und Trinkwasserversorgung der Stadt sowie durch ihre kühlende Wirkung. Ihnen kommt damit auch eine zentrale Rolle bei der Klimaanpassung zu. Der Wald ist für Berlin wertvoll, schützens- und erhaltenswert“, sagte die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Sie besuchte heute den Stand der Berliner Forsten. Die 260 Beschäftigten der Berliner Forsten sind Spezialisten und Experten in Sachen Waldgestaltung. Sie kümmern sich mit großem Engagement um den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Berliner Wälder als unverzichtbares Element nachhaltiger Stadtentwicklung und attraktive Erholungslandschaften. Auf der Grünen Woche sind sie in der Halle 27 mit einem eigenen Messestand anzutreffen. Auf einer großen Holzmurmelbahn mit Quiz-Elementen können Besuchende jeden Alters ihre Holzmurmel auf Entdeckungsreise schicken und dabei spielerisch erfahren, mit welchen Funktionen der Wald das Leben in der Metropole lebenswert macht, welche Leistungen der Wald und die Berliner Forsten für die Stadt Berlin erbringen und welche Menschen und Berufe sich hinter den Buchstaben „Berliner Forsten“ verbergen. Weitere Highlights auf dem Messestand sind das interaktive Angebot, mit dem die Berliner Waldschulen kleine und große Waldentdecker empfangen, sowie der beliebte Kletterbaum. An der knorrigen Kiefer können Wagemutige – seilgesichert – in die Höhe klettern. Bis zum 26. Januar sind am Messestand der Berliner Forsten jeden Tag Revierleitende sowie Forstwirtinnen und Forstwirten der Berliner Forsten für persönliche Gespräche und Fachfragen rund um den Berliner Erholungswald anzutreffen. Weitere Informationen 16.01.2025 Im Wildtierschaugehege am Schwarzen Weg (Revier Tegelsee) sind kurz vor Weihnachten einige Wildschweine erkrankt und verstorben, weitere mussten bedauerlicherweise erlegt werden. Die Mitarbeitenden der Berliner Forsten haben – gemeinsam mit der zuständigen bezirklichen Veterinäraufsicht – präventive Sofortmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Tierseuchen ergriffen. Dazu gehörten u.a. Absperrungen und Probenentnahmen. Die Laborergebnisse ergaben, dass es sich um die seltene Wild- und Rinderseuche handelt. Es bestanden und bestehen zu keiner Zeit Gefahren für Menschen und Hunde. Es gibt keine weiteren Krankheitsfälle in anderen Gehegen oder außerhalb. Mittelfristig wird es am Schwarzen Weg auch wieder Wildschweine im Gehege geben. Wir halten das für einen wertvollen Beitrag zur Umweltbildung. Forstamt und Revierleitung stehen im Austausch mit der zuständigen Veterinäraufsicht und führen die empfohlenen Maßnahmen innerhalb des Geheges durch, die vor einem Neubesatz ergriffen werden müssen. 16.12.2024 Traditionell zur Weihnachtszeit haben auch in diesem Jahr unsere Forstämter ihre Pforten geöffnet und zu stimmungsvollen und vielseitigen Märkten eingeladen. Neben dem beliebten Wildfleischverkauf konnte an zahlreichen Verkaufs-, Aktions-, Imbiss- und Informationsständen ausgiebig gebummelt und geschlemmt werden. Den Anfang machte am ersten Adventssamstag, 30. November, der Wild- und Brennholztag im Forstamt Köpenick . Bei stimmungsvollen winterlichen Temperaturen und einladendem Sonnenschein kamen zahlreiche Besuchende zur begehrten Brennholzversteigerung und zum Wildfleischverkauf. Neben abwechslungsreichen Marktständen rundeten die Jagdhornbläsergruppe und die Jagdhunderassenvorführung den Besuch ab. Es folgte am 7. Dezember, der Advent im Forstamt Tegel . Lagerfeuer, Gesang und festlich geschmückte Marktstände verbreiteten hier Weihnachtszauber und lockten viele Besuchende an. Heiß erwartet wurde auch hier der Wildverkauf bei welchem sich früh eine lange Schlange bildete. Die besinnliche Atmosphäre im Lichterglanz konnte auch durch abendlich einsetzenden Nieselregen nicht getrübt werden. Am dritten Advent, 15. Dezember, trotzten Besuchende wie Mitarbeitende dem feuchten Wetter und genossen auf dem Weihnachtsmarkt im Forstamt Grunewald die festliche Stimmung und deckten sich mit Wildfleisch ein. An Lagerfeuern konnte sich mit Glühwein aufgewärmt werden, der Weihnachtsmann war zu Besuch und unsere Rückepferde konnten bestaunt werden. Wir freuen uns auf nächstes Jahr! 27.11.2024 Der Gesundheitszustand der Berliner Waldbäume hat sich – nach der leichten Verbesserung im vergangenen Jahr – wieder verschlechtert. Er liegt auf ähnlich schlechtem Niveau wie in den Jahren 2019 bis 2022. Die Hauptbaumarten sind dabei unterschiedlich betroffen: Während sich die Kiefer weiter leicht erholt, verschlechtert sich der Zustand der Eichen weiter. Die Vitalität der Eichen nimmt seit 2020 stufenweise ab. Unsere Wälder leiden unter den unmittelbaren Auswirkungen der Klimakrise, wie anhaltender Trockenheit, steigenden Temperaturen und hoher Sonnenscheindauer. Die Spätfröste Ende April haben den Blattaustrieb zudem negativ beeinflusst. Klimaschutz ist Waldschutz! Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die Belastungen für die Wälder durch wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu minimieren. Alle Informationen wie den kompletten Waldzustandsbericht und die Pressemitteilung finden Sie hier: Weitere Informationen 20.11.2024 Dirk Riestenpatt ist der neue Leiter des Forstamts Köpenick. Am 1. November hat er die Nachfolge von Klaus Pogrzeba angetreten, der das Forstamt rund 25 Jahre leitete. Der 58-jährige kennt sich aus bei den Berliner Forsten. 24 Jahre lang arbeitete er im Referat Forstbetrieb des Landesforstamtes. Dabei verantwortete er u.a. so richtungsweisende Projekte wie die Zertifizierung des Berliner Waldes, der Berliner Waldbaurichtlinie, das Mischwaldprogramm, die Einführung einer Forsteinrichtung bzw. Waldinventur sowie einer Biotopkartierung für alle Waldflächen der Berliner Forsten. Außerdem verantwortete er die Einführung des Leitfadens für die Ermittlung von Kompensationsbedarfen bei Waldinanspruchnahmen. Riestenpatt freut sich auf die Herausforderungen seines neuen Aufgabengebietes: „Der Erhalt, die naturnahe und ökologische Pflege sowie die Gestaltung und Stabilisierung der Berliner Wälder zu klimastabilen Laubmischwäldern sind Kernpunkte der Arbeit aller Mitarbeitenden des Forstamtes“. Angesichts der sich beschleunigenden Klimatrends sei hier tatkräftiges Handeln notwendig. „Ich freue mich sehr darauf, nun unmittelbar mit den Revieren an der Umsetzung zu arbeiten“, so Riestenpatt. Er weist aber auch darauf hin: „Um den Wald auch für künftige Generationen zu sichern, bedarf es des Ausgleichs unterschiedlichster Nutzungsinteressen und Beanspruchungen“. Riestenpatt wolle dies gemeinsam mit seinem Team im Blick haben und bei den Waldnutzenden für Verständnis werben. Das Forstamt Köpenick betreut mit neun Revierförstereien ca. 8.500 Hektar Waldfläche in den Berliner Bezirken Treptow-Köpenick, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Mit sieben Waldspielplätzen, einem Waldlehrpfad, Reit- und Wanderwegen, dem Lehrkabinett Teufelssee sowie den Waldschulen Plänterwald und Teufelssee bietet das Forstamt viele Highlights des Erholungswaldes. 25.10.2024 Die Amerikanische Roteiche (Quercus rubra) ist der Baum des Jahres 2025. Ihr auffälliges Herbstlaub, in leuchtenden Rottönen, erstrahlt derzeit auch in den Wäldern Berlins. Sie kommt als Einzelbaum oder in Gruppen verstreut in vielen Waldgebieten vor. Sichtbare Vorkommen, bei denen die Roteiche als Hauptbaumart bezeichnet werden kann, sind im Grunewald, im Tegeler Forst sowie im Bereich des Müggelsee zu finden. Aber auch in den Wäldern der Stadt Berlin, die in Brandenburg liegen, findet man sie im Nordosten und Südwesten. Dort fühlt sie sich insbesondere als Mischung mit Rotbuchen, Kiefern und heimischen Eichen wohl. Im Bereich des Forstamtes Pankow haben die Berliner Forsten einen zertifizierten Saatgutbestand aus Roteichen, der regelmäßig beerntet wird. Aus den gesammelten Eicheln werden in Baumschulen junge Bäumchen für klimastabile Laubmischwälder gezogen. Die Roteiche hat eine robuste Wuchsform und ist in der Lage sich an die wechselhaften klimatischen Bedingungen anzupassen. Sie wächst vergleichsweise schnell und erreicht Höhen von bis zu 35 Metern. Das schwer entzündliche Laub der Roteiche kam dabei helfen, die Ausbreitung von Waldbränden zu verhindern. In größeren Kiefernwäldern, auf sandigen Böden können mit ihr sogenannte „Feuerriegel“ angelegt werden. Diese dienen dazu, eine Ausbreitung des Feuers zu vermeiden. Außerdem treibt die Roteiche nach Waldbränden schnell wieder aus, was wichtig für die Wiederbewaldung nach einem Brand ist. Die Roteiche ist keine heimische Baumart. Sie ist in den östlichen und zentralen Vereinigten Staaten sowie in Teilen Kanadas heimisch. In Berlin wurde die Roteiche in den Nachkriegsaufforstungen der 50er und 60er Jahre auf Kahlflächen und als Waldbrandriegel gepflanzt. Ab den 1990er Jahren wurde verstärkt auf heimische Baumarten gesetzt. Seitdem wird die Roteiche in den Berliner Wäldern nicht mehr gepflanzt. So sehen es auch das Berliner Landeswaldgesetz und die Waldbaurichtlinie der Berliner Forsten vor. Grund dafür sind die zu erwartenden negativen Auswirkungen von nicht-heimischen Arten – vor allem von anderen Kontinenten – auf die biologische Vielfalt des heimischen Ökosystems. Insbesondere im Grunewald hat sich die Roteiche als invasiv erwiesen. Unter den hiesigen Standortbedingungen zeigt sie enorme Konkurrenzkraft. Die natürliche Verjüngung von heimischen Baumarten wird dadurch extrem erschwert. Bei Pflegeeingriffen in den Berliner Waldbeständen werden Roteichen in der Regel zugunsten heimischer Baumarten entnommen. 19.08.2024 Der Waldspielplatz Schulzendorfer Straße im Forstamt Tegel wurde am 14. August durch den Direktor der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, und Kinder der örtlichen Kindertagesstätte eröffnet. Der rund 50 Jahre alte Waldspielplatz wurde in den vergangenen Monaten grundlegend saniert und erneuert. Zusammen mit dem benachbarten Waldlehrpfad und dem angrenzenden Wildtierschaugehege am Ehrenpfortensteig bildet der Waldspielplatz einen attraktiven Erholungs- und Erlebnisschwerpunkt der Berliner Forsten. Gunnar Heyne, Direktor der Berliner Forsten: „Unsere Waldspielplätze haben eine enorme Bedeutung für die Wertschätzung und somit den Erhalt unserer Berliner Wälder. Bereits die Kleinen entdecken hier spielerisch die Vielfalt der Natur und des Waldes. Die von den Forstwirtinnen und Forstwirten der Berliner Forsten entworfenen und kreativ gestalteten Holz-Spielelemente fördern das freie Spiel und bringen die Kinder in Kontakt mit dem nachhaltigen Naturstoff Holz.“ Das für die Erneuerung des Waldspielplatzes benötigte Eichen- und Robinienholz stammt überwiegend aus den reviereigenen Ressourcen. Einzelne Spielgeräte wurden instandgesetzt, andere neu gebaut. Neun neue Spielgeräte und einige neue Sitzgelegenheiten stehen nun zur Verfügung. Highlights sind u.a. ein Rutschenturm mit Kletternetz, Nestschaukel, ein Flugzeug, ein Eisenbahn-Bahnhof sowie ein Indigenen-Dorf mit Totempfahl und Zelten. Insgesamt 14 Waldspielplätze bieten die Berliner Forsten. Sie sind Ausflugsziele für die ganze Familie und machen dabei ganz nebenbei darauf aufmerksam, wie unschätzbar groß der Einfluss des Waldes auf die Lebensqualität in Berlin ist. Die Waldspielplätze werden fachgerecht durch erfahrene Mitarbeitende der Berliner Forsten erbaut und regelmäßig überarbeitet. Sie sind durch den TÜV abgenommen und unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen durch die Forstämter. Waldspielplatz Blankenfelde 06.08.2024 Am 5. August 2024 hat der Direktor der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, neun neue Auszubildende zur Forstwirtin bzw. zum Forstwirt am Landesforstamt begrüßt. Die sechs Frauen und drei Männer absolvieren ihre dreijährige Lehre in einem der vier Ausbildungsreviere der Berliner Forsten. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen auf der Waldpflege, Naturschutz, Forsttechnik und begleitenden theoretischen Grundlagen. Die Berliner Forsten benötigen dringend gut ausgebildete Forstwirtinnen und Forstwirte für die Erhaltung, naturnahe und ökologische Pflege sowie die Entwicklung und Stabilisierung der Berliner Schutz- und Erholungswälder. Unsere Wälder sind bedroht durch die Klimakrise. Als kühlende und ausgleichende Landschaftselemente für die lufthygienische Situation und Trinkwasserversorgung der Großstadt und als Erholungsort sind sie unverzichtbar für die Stadt Berlin. Momentan arbeiten rund 150 Forstwirtinnen und Forstwirte bei den Berliner Forsten. Zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter leisten sie wertvolle Arbeit für die Metropole Berlin. Derzeit sind sie besonders mit den wachsenden Aufgaben der Verkehrssicherung in den Erholungswäldern und dem dringend notwendigen Umbau der Berliner Wälder zu klimastabilen naturnahen Mischwälder beschäftigt. Die Berliner Forsten bieten jedes Jahr acht jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zum Forstwirt/in. Das Ausbildungsjahr startet am 1. August. Die Bewerbungsfrist endet bereits am 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Weitere Informationen zur Ausbildung zum Forstwirt/in bei den Berliner Forsten 23.07.2024 Böttcherberg in Wannsee gesperrt Wegen zunehmender Schäden am Baumbestand bleibt der Zugang zum Böttcherberg im Ortsteil Wannsee bis auf weiteres gesperrt. Trockenäste und abgestorbene Bäume bedeuten eine erhebliche Gefahr für Waldbesucher in dem beliebten Erholungsgebiet im Südwesten der Stadt. Die Berliner Forsten bitten um Verständnis für die erforderliche Sperrung des Böttcherberges und die damit verbundenen Einschränkungen. Pressemitteilung vom 22.07.2024

Mobilitätsgesetz: Vorrang für Bus, Bahn, Fahrrad – und Fußgängerinnen und Fußgänger

Das im Juli 2018 in Kraft getretene und im Februar 2021 um den Abschnitt Fußverkehr erweiterte Mobilitätsgesetz leitet einen Paradigmenwechsel in der Berliner Verkehrspolitik ein: Nicht mehr das privat genutzte Auto ist ihr wichtigster Bezugspunkt, sondern die Bedürfnisse derjenigen, die besonderen Schutz brauchen. Das sind neben den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern vor allem die Fußgängerinnen und Fußgänger. Der Umweltverbund aus ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr ist in seiner Summe besonders dann erfolgreich, wenn die Stärken jedes seiner Elemente zur Geltung kommen. Wer beispielsweise zu Fuß einfach und sicher zur nächsten U-Bahnhaltestelle kommt, nutzt auch eher den ÖPNV. Wer kurze Wege in seinem Quartier mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut nutzen kann, der lässt das Auto viel eher stehen. Das Land Berlin hat erstmals in Deutschland gesetzlich verankert, den Fußverkehr zu fördern. Das Zu-Fuß-gehen soll attraktiver werden – unter anderem durch diese Maßnahmen: Berlin will mehr Räume schaffen, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt, etwa Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Straßen oder Spielstraßen. Fußwege sind künftig besser beleuchtet, insbesondere auch in den Außenbezirken, damit sich die Menschen dort sicherer fühlen. Um das Überqueren von Straßen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, sollen mehr Mittelinseln errichtet, mehr Bordsteine abgesenkt und Gehwegvorstreckungen ausgebaut werden. Bei breiten Straßen sollen die Grünphasen künftig so lang sein, dass das Warten auf der Mittelinsel entfällt. Bei sogenannten Blindenampeln wird zudem die vorhandene Möglichkeit ausweitet, die Grünphase per Knopfdruck zu verlängern. Schulwege sollen sicherer werden – unter anderem durch mehr Schülerlotsinnen und Schülerlotsen sowie Bau- und Verkehrsmaßnahmen im Umfeld von Schulen. Senat und Bezirke stocken ihr Personal auf, um den Fußverkehr zu planen. Ende Januar 2021 haben die Abgeordneten im Berliner Landesparlament die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes um den Fußverkehrsteil beschlossen. Barrierefreiheit, die Senkung der Unfallzahlen und die Steigerung der Nutzerzufriedenheit sind wichtige Ziele, die Berlin mit dem Gesetz erreichen will. Der Abschnitt 4 des Mobilitätsgesetzes zum Fußverkehr findet sich hier Berliner Mobilitätsgesetz – Abschnitt 4: Entwicklung des Fußverkehrs . Bild: Ralf Rühmeier Fußverkehrsstrategie für Berlin Der Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz baut auf der bisherigen Fußverkehrsstrategie auf. Eine Übersicht dazu findet sich hier. Weitere Informationen

Infrastruktur: Besser zu Fuß vorankommen

Gerade Fußgängerinnen und Fußgänger sind so unmittelbar wie niemand sonst im Straßenverkehr auf eine sichere, komfortable und schützende Infrastruktur angewiesen. Qualitativ hochwertige und zahlreiche Zebrastreifen, Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen machen einen großen Unterschied für die Alltagsmobilität der Berlinerinnen und Berliner. Bild: SenUMVK Bau von Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fußgänger Fußgängerinnen und Fußgänger sind auf Querungshilfen angewiesen, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. In der Regel liegt die Errichtung in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Zur Beschleunigung der Umsetzung offener Maßnahmen unterstützt die Senatsverwaltung die Bezirksämter bei der Baudurchführung. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Standortvorschläge Standortvorschläge für Zebrastreifen, Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie den Bezirksämtern im Land Berlin entgegengenommen. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Übersicht der Bauprojekte von 2016 bis 2021 In den vergangenen Jahren wurden den Bezirksämtern finanzielle Mittel für den Bau von Querungshilfen wie Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen

Projekte in Planung

Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität der Bewohner und ermöglicht eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die Planungsvorgaben für Straßenbauprojekte im Hauptverkehrsstraßennetz Berlins verantwortlich. Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen wie der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel (als Querungshilfe für Fußgänger) über den grundhaften Umbau einer Straße einschließlich Seitenbereichen, Fahrbahn mit Mittelstreifen bis zu Großprojekten wie der Bau neuer Brücken. Bei allen Straßenbauprojekten steht eine nachhaltige, umweltschonende und wirtschaftliche Planung im Vordergrund. Um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, durchläuft jedes Straßenbauprojekt einen vorgegebenen Planungsablauf. Es ist notwendig, möglichst viele unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Jedes größere Straßenbauprojekt basiert auf dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) und dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) . Feststellung des Bedarfs Es gibt unterschiedliche Auslöser für Straßenbauprojekte: Analyse der aktuellen Verkehrssituation: Mängel im Straßenzustand, unzureichende Verkehrssicherheit etc. Verkehrspolitische Zielvorgaben: Straßenausbau für Wirtschaftsverkehr, für eine Spreequerung ohne große Umwege Maßnahmen für Umwelt- und Lärmschutz: Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdrosselung etc. Langfristige Ziele des StEP MoVe und des FNP: Erweiterung von Stadtteilen, Entwicklung von Gewerbegebieten etc. Bewertung der Machbarkeit Wenige Straßenbauprojekte stoßen auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung. Sie müssen im Zuge der Planung daher auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Belangen und Interessen geprüft werden. Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind ebenso wichtige Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Projekt wird auf seine Machbarkeit und mögliche Alternativen geprüft. Erst dann wird über die Fortsetzung des Projekts entschieden. Regelmäßig wird ein fairer Interessenausgleich gesucht. Planverfahren Je nach Straßenbauprojekt können unterschiedliche Planverfahren zur Anwendung kommen. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang des Projekts. Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung ist, ob durch das Straßenprojekt Anlieger betroffen werden. Bei einem Neubau von Straßen oder bei einer deutlichen Veränderung der Leistungsfähigkeit der Straße (z.B. Ausbau von 2 × 1 auf 2 × 2 Fahrstreifen) ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zur Planfeststellung Bild: SenMVKU / Kartengrundlagen: Geoportal Berlin Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, untersuchen zu lassen, wie der Bereich um den Breitenbachplatz städtebaulich-verkehrlich neugeordnet und aufgewertet werden kann, um den Stadtraum für die Menschen wieder attraktiver und lebenswerter zu machen. Weitere Informationen Bild: Genow Verkehrskonzept Mahlsdorf Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Informationen Bild: Land Berlin Verkehrslösung Heinersdorf Der verkehrsreiche Ortskern von Heinersdorf im Bezirk Pankow hat seine dörfliche Prägung fast völlig verloren. Eine Umfahrung des Dorfkerns hilft und gibt dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder. Weitere Informationen Verkehrs- und Stadtentwicklung im Pankower Osten

Magistralen Masterplan - Strategiekarte Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten

Strategiekarte Mobilitätsräume zukunftsfähig gestalten Verlagerungspotenziale des Verkehrsaufkommens durch … Ein wichtiger Faktor für die positive Entwicklung der Magistralen, aber auch für die verkehrliche Entlastung der gesamten Stadt sind Anreize für den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätsformen und, dort wo Handlungsbedarf besteht, eine Umstrukturierung der Magistralen zugunsten des Umweltverbunds. An den Magistralen tragen verschiedene Ansätze zur Realisierung bei. ... Qualifizierung von Bahnhöfen Gut gestaltete und ausgestattete sowie barrierefreie Stationen erhöhen den Komfort des ÖPNV und machen den Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn attraktiver. Der Verkehr soll bereits in städtischen Randlagen von der Straße auf S- und U-Bahn verlagert werden. Die Bahnhöfe im Bereich des Magistralennetzes werden deshalb qualifiziert, beispielsweise durch Fahrradabstellplätze, bessere Wegeverbindungen in die angrenzenden Quartiere und wo möglich Mobility Hubs. ... Entwicklung von Mobility Hubs Sie verknüpfen verschiedene Verkehrsarten und stellen unterschiedliche Mobilitätsangebote bereit, wodurch sie den Umstieg zum und vom ÖPNV vereinfachen. Des Weiteren können Mobility Hubs weitere Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers enthalten, wie zum Beispiel Paketstationen, Einkaufsmöglichkeiten oder soziale Infrastruktur. Die konkrete Nutzung hängt von den lokalen Bedarfen ab. Durch Mobility Hubs im Umfeld der Magistralen sollen eine Verkehrsverlagerung auf den schienengebundenen Verkehr gefördert und ggf. Kapazitäten für eine Umgestaltung des Straßenraums freigesetzt werden. Potenzielle Standorte für Mobility Hubs werden in der Nähe von S- oder U-Bahn- sowie Busstationen verortet und sollten neben Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen auch Sharing-Angebote umfassen. ... Ausbau und Qualifizierung der Radrouten Auf einem leistungsfähigen durchgängigen Radwegenetz mit guter Infrastruktur werden höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und mehr Komfort möglich und größere Distanzen innerhalb Hamburgs und zu umliegenden Gemeinden können mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Dadurch wird der Umstieg vom Auto auf das Rad attraktiver und Potenziale für eine Umgestaltung frei. Einzelne Abschnitte des Radroutennetzes verlaufen im Magistralennetz oder queren dieses. Diese sind entsprechend der geltenden Qualitätskriterien zu entwickeln. ... Verknüpfung mit dem tangentialen Straßennetz Auch das weitere Hauptverkehrsstraßennetz trifft die Hamburger Magistralen an großen Kreuzungsbereichen, die für den Kfz-Verkehr ausgelegt sind. Einerseits bieten sie eine gute Erschließung, andererseits ist die Belastung durch Verkehrsemissionen oft sehr hoch. Aufgrund ihrer Bedeutung sind sie städtebaulich zu fassen und zu qualifizieren. Je nachdem, wie sich die Verkehrsmenge auf dem tangentialen Straßennetz entwickelt, kann das Verkehrsaufkommen auf den Magistralen relativ hoch bleiben. Dies kann eine Umgestaltung dieser Verkehrsflächen erschweren. Umstrukturierungspotenzial nutzen zugunsten … Ein fortschreitender Modal Shift zum Umweltverbund ermöglicht es, den Straßenraum umzustruktieren. Ausgehend von den Fokusräumen der Strategie Mobilitätswende kann dies insbesondere in den Abschnitten des Magistralennetzes erfolgen, in denen die Belastung durch den Kfz-Verkehr rückläufig ist, unter Berücksichtigung des Wirtschaftsverkehrs. Brandschutz und Rettungsdienst sind zu gewährleisten. Die vielseitigen Herausforderungen erfordern dabei unterschiedliche Umgangsweisen. … einer ÖPNV-Priorisierung Durch eine Priorisierung des ÖPNV in einzelnen Magistralenabschnitten kann der Busverkehr beschleunigt und zuverlässiger werden. Dadurch können Kapazitäten erhöht, die Attraktivität gesteigert und durch den resultierenden Modal Shift vom MIV zum ÖPNV die Verkehrsbelastung in Hamburg reduziert werden. Möglichkeiten zur Umsetzung an den Magistralen sind Bussonderfahrstreifen, wirksame Busvorrangschaltungen oder eine Neuordnung des Straßenraums und der Kreuzungsbereiche zugunsten des ÖPNV. … ÖPNV, Rad- und Fußverkehr und attraktiver öffentlicher Räume Für die notwendige Mobilitätswende bedarf es auch an den Magistralen eines umfassenden Ausbaus der Infrastruktur. Dies führt auch mit Blick auf die Anforderungen der angrenzenden Nutzungen an den öffentlichen Raum zu vielfältigen Flächenansprüchen und -konkurrenzen. In vielen Abschnitten des Magistralennetzes sind Umstrukturierungspotenziale vorhanden, bei denen die Schaffung qualitätsvoller Stadträume und die Perspektiven von ÖPNV-Nutzenden, zu Fuß Gehenden sowie Radfahrenden in den Fokus rücken. Hier können Boulevards mit breiten Fuß- und Radwegen, mit einer attraktiven Gestaltung, guten Querungsmöglichkeiten, viel Grün sowie weiteren Ausstattungsmerkmalen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität entstehen. Die Belange des motorisierten Verkehrs, des ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs werden bei der Gestaltung berücksichtigt. … übergeordneter Freiraumverbindungen Die Magistralen haben an den Querungen des Grünen Netzes durch hohes Verkehrsstärken oft eine Trennwirkung. Besonders kritisch ist dies, wenn gesamtstädtische Radwege in das Grüne Netz eingebettet sind. Um das Potenzial für leistungsfähige grüne Wegeverbindungen abseits oder auch zwischen den Magistralen zu nutzen, müssen der räumliche Zusammenhang gestärkt und die Querungsmöglichkeiten sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr verbessert werden. Dabei sollten auch Optionen geprüft werden, Flächen für ein verbessertes Regenwassermanagement zu entsiegeln. Barriereeffekt abbauen und Aufenthaltsqualität stärken Abhängig von der Straßenraumgestaltung, der Anzahl der Fahrspuren und der Zahl der dort fahrenden Kfz entfalten Magistralen eine Trennwirkung auch für den Fußverkehr. Je nach Anzahl und Entfernung zu Querungsstellen müssen zu Fuß Gehende Umwege in Kauf nehmen. Der Querungsbedarf ist abhängig von den Nutzungen auf beiden Straßenseiten und insbesondere in Bereichen mit aktiven Erdgeschosszonen (v. a. Einzelhandel) hoch. Prioritärer Handlungsbedarf Für das einfachere Queren der Fahrbahn können Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur (Mittelinseln, Querungshilfen), der Ampeln (zusätzliche Ampeln oder längere Grünzeit für den Fußverkehr) in den Blick genommen werden. Magistralenabschnitte mit viel frequentierten Nutzungen, wie Einzelhandel oder Dienstleistungen, weisen ein erhöhtes Fußverkehrsaufkommen auf. Daraus abgeleitet entsteht die Notwendigkeit eines attraktiven Straßenraums und komfortabler Querungsmöglichkeiten. Handlungsbedarf Auch abseits der Zentren, Einkaufsstraßen und Boulevards kann eine große Trennwirkung auftreten. Der jeweilige Magistralenabschnitt ist hinsichtlich Verbesserungspotenzialen zu untersuchen, um einfacheres Queren zu ermöglichen. Reduzierung der Verkehrslärmbelastung als Voraussetzung für städtebauliche Entwicklungen Einzelne Abschnitte im Magistralennetz sind besonders von Verkehrslärm belastet. Dadurch ergeben sich städtebauliche Einschränkungen. Für eine städtebauliche Qualifizierung und gesündere Wohnverhältnisse sind die Belastungen abschnittsbezogen mit aktiven und passiven Schutzmaßnahmen zu reduzieren.

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