Das Projekt "Beruecksichtigung von Laermwirkungen in der freien Landschaft und deren Auswirkungen auf die Werte und Funktionen des Naturhaushaltes im Rahmen der Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Ökologie-Zentrum durchgeführt. Die allgemeinen Vorschriften des BImSchG geben in der Zweckbestimmung (Paragraph 1 BImSchG) auch vor, dass Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schaedlichen Umwelteinwirkungen und auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Beeintraechtigungen zu schuetzen sind. Nach Paragraph 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Massnahmen schaedliche Umwelteinwirkungen im Sinne von Paragraph 3 Abs. 2 BImSchG nicht nur auf Wohngebiete, sondern auch auf sonstige schutzbeduerftige Gebiete soweit wie moeglich zu vermeiden. Bei der Analyse von Umweltvertraeglichkeitsuntersuchungen z.B. der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) hat sich gezeigt, dass bei der Erfassung des Ist-Zustandes und bei der Wirkungsprognose sowie bei der Bemessung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen gemaess Paragraph 8 BNatSchG insbesondere Geraeuschemissionen in der freien Landschaft, die bei Bau und Betrieb einer Massnahme entstehen, wenig oder keine Beruecksichtigung finden. Mit einem vorbereitenden Gutachten und einer Fachveranstaltung im IV. Quartal 1999 soll der gesamte Planungsablauf dahingehend analysiert werden, welche rechtliche, verfahrenstechnische, fachliche und konzeptionelle Erfahrungen und Moeglichkeiten bestehen, um im Rahmen der Abarbeitung der Anforderungen der Eingriffsregelung erhebliche und nachhaltige Beeintraechtigungen durch Laerm und Beunruhigungen im Bereich der freien Landschaft kuenftig besser prognostiziert und bewaeltigen zu koennen. Insbesondere ist herauszuarbeiten, wie das Problem in vorlaufenden Planungsstufen (Raumordnung, Linienbestimmung) fuer die Verkehrstraeger Strasse und Schiene anzugehen ist. Davon sind Laermauswirkungen, die von Wasserstrassen ausgehen koennen, abzugrenzen. Der Katalog schutzbeduerftiger Gebiete ist auch um europarechtlich geschuetzte Gebiete (z.B. FFH) zu erweitern. Es sind die Schnittstellen zwischen Paragraph 50 BImSchG und naturschutzbezogenen Vorranggebieten zu bestimmen.
Das Projekt "Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen fuer die Wert- und Funktionselemente des Landschaftsbildes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Potsdam, Institut für Geoökologie, Lehrgebiet Landschaftsplanung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, einen methodischen und inhaltlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu leisten. Dabei wird, konzentriert auf Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (Strasse und Schiene), das Schutzgut Landschaftsbild, das im allgemeinen als schwer fassbar und bewertbar gilt, bearbeitet. Unter anderem werden - ein Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtssprechung zum Landschaftsbild in der Eingriffsregelung zusammenfassend betrachtet und die verschiedenen unbestimmten Rechtsbegriffe interpretiert; - anhand einer umfassenden Auswertung von Vorhaben und Planungsvorgaengen bislang regelmaessig durchgefuehrte Massnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz von Beeintraechtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild dargestellt und systematisiert; - Vorschlaege zur zielgerichteten Ableitung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen erarbeitet und anhand von drei Beispielprojekten verdeutlicht; - dabei durchgefuehrte Vermeidungs- und Ausgleichsmassnahmen samt denkbarer Massnahmenalternativen visualisiert. Als Ergebnis wird ein Leitfaden erarbeitet, der Hinweise zur verbesserten Planung und Ausfuehrung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen fuer die Wiederherstellung oder landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbildes gibt. Daneben wird der notwendige Aufwand fuer eine Visualisierung der Eingriffe und der Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen ermittelt und werden alternative Ansaetze zur Visualisierung aufgezeigt, um eine praxisorientierte Anwendung derartiger Verfahren nach derzeitigem Stand der Technik zu ermoeglichen.