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Verfassungsrechtliche und grundsätzliche Aspekte einer Reform des Straßenverkehrsrechts

Das Rechtsgutachten untersucht aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel, ob und auf welche Weise im Straßenverkehrsrecht Ziele des ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt und umgesetzt werden können. Das Gutachten dient der Beratung der Bundesregierung hinsichtlich der im Koalitionsvertrag 2021-2025 geplanten Reform des Straßenverkehrsrechts. Veröffentlicht in Texte | 66/2023.

Verfassungsrechtliche und grundsätzliche Aspekte einer Reform des Straßenverkehrsrechts

Das Gutachten untersucht aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel, ob und auf welche Weise die von der Bundesregierung vorgesehene Reform des Straßenverkehrsrechts zur Berücksichtigung von Zielen des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung umgesetzt werden kann. Für eine solche Reform kann sich der Bund auf die Gesetzgebungskompetenz zum Rechtsgebiet "Straßenverkehr" aus Artikel 74 Absatz 1 Nr. 22 GG stützen. Die Belange des Gesundheits- und Umweltschutzes (einschließlich des Klimaschutzes) sowie die städtebaulichen Belange werden seit jeher von dieser Gesetzgebungskompetenz mit umfasst, denn diese richtet sich nicht nur auf die Gefahren "im" Straßenverkehr, sondern auch auf die Vermeidung und Verminderung von Gefahren, die vom Straßenverkehr auf Außenstehende und die Allgemeinheit ausgehen. Außerdem kann der Gesetzgeber diese Gesetzgebungskompetenz auch mit anderen Kompetenzen kombinieren, insbesondere mit dem Recht der "Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung". Die Berücksichtigung speziell des Klimaschutzes ist nach Artikel 20a GG sogar geboten. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der städtebaulichen Belange mit Blick auf Artikel 28 GG. Hinsichtlich der Ausgestaltung hat der Gesetzgeber große Spielräume. Er kann insbesondere Vorrangregelungen zugunsten umweltverträglicher Verkehrsarten vorsehen und den Gemeinden Antrags- und Mitwirkungsbefugnisse einräumen. Quelle: Forschungsbericht

Nutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr

Das Projekt "Nutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planungsgemeinschaft Verkehr durchgeführt. Die zunehmende Nutzung von Inline-Skates im öffentlichen Straßenraum hat die Diskussion verstärkt, ob deren verkehrsrechtliche Einstufung als den Fußgängerflächen zugeordnetes 'besonderes Fortbewegungsmittel' noch angemessen ist. Mittels Unfallanalysen, Zählungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen soll die Auswirkung der Skates-Nutzung auf die Verkehrssicherheit bewertet und daraus Folgerungen abgeleitet werden, ob die Einführung neuer Regelungen sinnvoll ist. Die Ergebnisse zeigen, dass Skates im öffentlichen Straßenraum flächenhaft nur sehr vereinzelt vorkommen und sich ihre Nutzung auf einzelne freizeitrelevante Strecken konzentriert. Skater fahren auf Hauptverkehrstraßen überwiegend auf dem Gehweg, oft auf Radverkehrsanlagen, kaum jedoch auf der Fahrbahn. In Tempo 30-Zonen hingegen dominiert die Fahrbahnnutzung. Entsprechend dem zumeist geringen Auftreten der Skater ist das Unfallaufkommen im Vergleich zu dem des Fußgänger- und Radverkehrs nur gering. Neben Alleinunfällen, bei denen auch eine hohe Dunkelziffer zu erwarten ist, dominieren Unfälle mit Kfz, insbesondere beim Überqueren von Fahrbahnen, aber auch beim Befahren einer Fahrbahn im Längsverkehr. Skater sind auf der Fahrbahn stärker gefährdet, als wenn sie im Seitenraum einer Straße fahren. Die Verträglichkeit mit dem Radverkehr ist sowohl den Unfallergebnissen als auch den Befragungen nach geringer als die mit dem Fußgängerverkehr. Auffällig ist die geringe Ausstattung mit Schutzkleidung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Aus den Ergebnissen wird abgeleitet, dass die verkehrsrechtliche Einstufung der Skates als 'besonderes Fortbewegungsmittel' beibehalten werden sollte, eine Zulassung von Skatern auf Radverkehrsanlagen aber in Einzelfällen zu empfehlen ist. Daneben sollte durch die Schaffung geeigneter Verkehrsangebote für Skater sowie eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit hingewirkt werden. Dem Originalbericht ist ein umfangreicher Anlagenband beigefügt. Er enthält zusätzliche Auswertungen und tabellarische Darstellungen zu den Ergebnissen der Unfallanalyse sowie die in der Untersuchung verwendeten Fragebögen. Auf die Wiedergabe dieser Anlagen wurde in der vorliegenden Veröffentlichung verzichtet. Sie liegen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen vor und sind dort einsehbar. Verweise auf die Anlagen im Berichtstext wurden beibehalten.

Rechtliche und raumplanerische Bewältigung des Bauens am und auf dem Wasser - unter besonderer Berücksichtigung von Bauvorhaben der Wohn-, Freizeit- und gewerblicher Nutzung

Das Projekt "Rechtliche und raumplanerische Bewältigung des Bauens am und auf dem Wasser - unter besonderer Berücksichtigung von Bauvorhaben der Wohn-, Freizeit- und gewerblicher Nutzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht durchgeführt. Das Vorhaben geht der Frage nach, welchen rechtlichen Anforderungen das Bauen im und am Wasser gegenwärtig unterliegt und ob diese der Fortentwicklung bedürfen. Berücksichtigt werden das Wasserrecht, Wasserverkehrsrecht, Naturschutzrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie das Raumordnungsrecht. Ziel ist es, Vorschläge für ein konsistentes und wirksames Rechtsregime zu entwickeln, welches die vielfältigen Interessen in angemessenen Ausgleich bringt.

Segway im öffentlichen Verkehrsraum

Das Projekt "Segway im öffentlichen Verkehrsraum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Institut für Mobilität & Verkehr - imove durchgeführt. Überprüfung der verkehrlichen Rahmenbedingungen für das Fahren von Segway-Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.

Recht und Rechtsanwendung als Treiber oder Hemmnis gesellschaftlicher, ökologisch relevanter Innovationen - untersucht am Beispiel des Verkehrsrechts

Das Projekt "Recht und Rechtsanwendung als Treiber oder Hemmnis gesellschaftlicher, ökologisch relevanter Innovationen - untersucht am Beispiel des Verkehrsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Gesellschaften und das Verhalten von Menschen verändern sich ständig. Die Erwartungen und das Nutzungsverhalten, z. B. gegenüber Kommunikationsmedien unterliegen ebenfalls einem Wandel. Gerade durch die Veränderungen im Bereich Kommunikation (Digitalisierung) eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten des Lebens, des Arbeitens und der Mobilität. Diese gesellschaftlichen Veränderungen schaffen neue Formen des Umgangs mit Eigentum, mit öffentlichem Raum, mit Verkehrsmitteln. Die Frage ist, inwieweit das vorhandene Rechtssystem und seine Auslegung diese gesellschaftlichen und technischen Innovationen adaptieren und ausreichend schnell befördern kann. Das Vorhaben soll am Beispiel Mobilität aufzeigen, inwieweit dem Recht - ggf. überholte - gesellschaftspolitische Prämissen zugrunde liegen können und dies dazu führen kann, dass das Recht eine umweltgerechte Entwicklung behindert oder fördert. Immer wieder wird in der Praxis vorgetragen, dass das bestehende Recht (und/oder dessen Anwendung) Maßnahmen zur Förderung der Diffusion wichtiger Innovationen im Verkehr in die Praxis erschwert. Das Vorhaben soll untersuchen, welche gesellschaftspolitischen Prämissen diesem Rechtsverständnis zugrunde liegen (Vorrang des motorisierten Individualverkehrs bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraums) und Vorschläge entwickeln, wie ein modernes, flexibles Verkehrsrecht ausgestaltet werden könnte, das die Diffusion wichtiger Innovationen unterstützt. Beispielhaft können dafür die aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussionen um die Förderung von E-Mobilität und Car-Sharing herangezogen werden. Abschlussstudie, die in Fachveranstaltungen diskutiert und weiterentwickelt und dann auch verbreitet wird.

CombiCar - Ein innovatives Konzept fuer die Kooperation von Car-Sharing und OePNV Machbarkeitsstudie

Das Projekt "CombiCar - Ein innovatives Konzept fuer die Kooperation von Car-Sharing und OePNV Machbarkeitsstudie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Das Ziel des Vorhabens ist es, eine Machbarkeitsstudie fuer CombiCar, einem innovativen Konzept fuer die Kooperation von Car-Sharing und OePNV, zu erstellen. CombiCar basiert auf der Grundidee gemeinsamen Autonutzens statt individuellen Pkw-Besitzes und soll somit einen Beitrag zu einer zukuenftsfaehigen, intermodalen Personenmobilitaet leisten. Es erweitert den Car-Sharing-Ansatz um neue Nachfragesegmente (Berufspendler, Gelegenheitsnutzer), Einzugsgebiete (Peripherien der Staedte) Standorte (P+R-Stationen) und Mobilitaetsangebote (intermodale Dienstleistungen). Das es sich bei CombiCar um ein voellig neues Mobilitaetsangebot handelt, ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie erforderlich, die folgende Arbeitspakete beinhaltet: Schaetzung der Nachfragepotentiale, Ermittlung geeigneter Fahrzeugtypen, Entwicklung eines Betriebskonzepts, Modellrechnung zur wirtschaftlichen Tragfaehigkeit des Betreibermodells, Modellrechnung zu den wirtschaftlichen Effekten fuer die Nutzer, Untersuchung der rechtlichen Belange, bilanzierende Untersuchung und zusammenfassende Bewertung.

NRVP 2020: Radfahrer und Fußgänger auf gemeinsamen und getrennten selbstständigen Wegen - Verträglichkeit, Verkehrsablauf und Gestaltung

Das Projekt "NRVP 2020: Radfahrer und Fußgänger auf gemeinsamen und getrennten selbstständigen Wegen - Verträglichkeit, Verkehrsablauf und Gestaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH durchgeführt. Die gängige Praxis, gemeinsame Wege für Radfahrer und Fußgänger auch bei hohen Rad- und Fußverkehrsstärken vorzusehen, kann zu erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zu Unfällen führen. Weiterhin ergeben sich aus den aktuellen Entwicklungen im Radverkehr neue Fragestellungen zum Einfluss höherer Radverkehrsgeschwindigkeiten. Mit dem geplanten Forschungsvorhaben sollen die Erkenntnislücken zur gemeinsamen Führung von Rad und Fußverkehr auf selbständigen Wegen geschlossen und Einsatzbereiche für unterschiedlich belastete Wege präzisiert und definiert werden. Die Ergebnisse werden in einem Leitfaden zur Umsetzung und Gestaltung selbstständig geführter Wege für Radfahrer und Fußgänger zusammengefasst. Phase 1 Grundlagen: Zunächst erfolgt eine Analyse verkehrsrechtlicher und technischer Randbedingungen zu gemeinsamen Wegen von Radfahrern und Fußgängern. Durch eine bundesweite Kommunalrecherche wird die Anwendungspraxis beschrieben und geeignete Untersuchungsbeispiele identifiziert. Phase 2 Unfallanalyse: Für eine erste Einschätzung des Gefährdungspotenzials auf selbstständigen Geh- und Radwegen, werden die Unfalldaten der Polizei ausgewertet. Zur Abschätzung der Dunkelziffer im Unfallgeschehen wird die Befragung der Nutzer innerhalb der Vorher-Messung (Phase 3) ggf. auch Krankenhausakten herangezogen. Phase 3 Vorher-Messung: Aufbauend auf der Dokumentation der Anwendungsfällen sowie der Auswahl der Fallbeispiele sollen Verkehrsablauf und Verkehrsverhalten an 20 Stellen analysiert werden. Neben den Videobeobachtungen werden persönliche Befragungen von Radfahrern und Fußgängern durchgeführt. Phase 4 Nachher-Messung: Sollten an ausgewählten Streckenabschnitten Maßnahmen umgesetzt werden können, werden an diesen Nachher-Messungen durchgeführt. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine nach der vorhandenen Führung der Radfahrer und Fußgänger differenzierte Analyse (Mit-Ohne-Vergleich). Phase 5: Erstellung von Leitfaden und Schlussbericht mit Beispielsammlung

LEDA Ordnungspolitische und regulative Massnahmen fuer einen vertraeglichen Stadtverkehr

Das Projekt "LEDA Ordnungspolitische und regulative Massnahmen fuer einen vertraeglichen Stadtverkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Ziele: Ziel des LEDA-Projektes ist es, rechtliche und ordnungspolitische Instrumente zu erforschen, die einen vertraeglicheren Stadtverkehr in europaeischen Staedten ermoeglichen. Es geht dabei vor allem um Massnahmen zur Foerderung des oeffentlichen und des nicht-motorisierten Personennahverkehrs. Aufgaben: Die Projektpartner des Forschungsprojektes LEDA untersuchen die rechtlichen Rahmenbedingungen, so wie sie sich fuer das Verkehrsgeschehen in den europaeischen Staaten darstellen. Dabei werden auch im Detail die Verkehrssysteme von 40 europaeischen Staedten untersucht, um im Sinne einer 'best-practice'-Analyse solche Massnahmen herauszufinden, die effektiv und innnovativ bestehende Verkehrsprobleme loesen. Verkehrspolitische Akteure aus den einzelnen Nationalstaaten werden in die Untersuchungen einbezogen, so dass ein Bezug zur Praxis gewaehrleistet ist. (Zwischen-)Ergebnisse: Die Ergebnisse werden in Broschueren, auf CD-ROM und ueber Internet veroeffentlicht. (http://www.ils.nrw.de ab Sommer 1998).

Hamburg Electric Autonomous Transportation (HEAT)

Das Projekt "Hamburg Electric Autonomous Transportation (HEAT)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr durchgeführt. Gegenstand des Projektes ist die Entwicklung eines Konzeptes für vollautomatisierte bzw. autonom fahrende elektrische Kleinbusse im Öffentlichen Personennahverkehr und seine Umsetzung in der HafenCity in Hamburg. Der Probebetrieb ist dabei in drei Umsetzungsstufen gegliedert, die sukzessive wachsende Anforderungen an die Funktionalität der Fahrzeuge wie auch an die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems stellen. Dieses gilt sowohl für die Kommunikation zwischen den autonomen Fahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern wie auch die zentrale und dezentrale Infrastruktur. Dazu werden die aus technischer wie verkehrsrechtlicher Sicht relevanten Anforderungen an die Steuerung und Überwachung des Gesamtsystems ermittelt und mit den zuständigen Instanzen in Hamburg abgestimmt. Entsprechend der daraus abgeleiteten Vorgaben werden im Fahrzeug, bei der Infrastruktur sowie der zentralen Leittechnik, die notwenigen Systeme und Schnittstellen installiert, die einen sicheren Betrieb erwarten lassen. Des Weiteren werden Geschäftsmodelle für einen künftigen Einsatz in anderen regionalen Feldern sowie weiteren Mobilitätsangeboten evaluiert.

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