Das Vorhaben besteht aus der Vertiefung des Hafenbeckens und der inneren Hafenzufahrt im Hafen von Mukran auf eine Wassertiefe von -14,95 m NHN. Damit soll die Einfahrt von Schiffen mit einem Tiefgang von mehr als 12 m in den Hafen ermöglicht werden. Derzeit herrscht im Hafen keine einheitliche Wassertiefe. Die Verhältnisse schwanken zwischen -7,80 m NHN und -14,95 m NHN. Konkret besteht das Vorhaben aus folgenden Teilmaßnahmen: • Vertiefung der inneren Hafenzufahrt auf max -14,95 m NHN und Umlagerung von Baggergut. • Vertiefung Hafen-Wasserflächen am Liegeplatz 3a auf max. -14,95 m NHN. • Vertiefung Hafen-Wasserflächen am Liegeplatz 12 auf max. -14, 95 m NHN. • Umsetzung von 3 Stück Untiefentonnen. • Setzen einer Fahrwassertonne. Die infolge der Vertiefung insgesamt anfallenden Baggermassen betragen 671.953 m³ bezogen auf die Soll-Tiefe und 777.315 m³, wenn die Toleranztiefe zu Grunde gelegt wird. Die Verklappung erfolgt in Höhe von 766.161 m³ Baggergut auf der Klappstelle 5650, wobei die Umlagerung von 413.517 m³ Baggergut aus der hier geplanten Vertiefung des Hafens Mukran auf diese Klappstelle bereits durch den Planfeststellungsbeschluss des WSA Ostsee vom 10.08.2023 zur Erweiterung der seeseitigen Zufahrt zum Hafen Mukran genehmigt worden ist. Für die Umlagerung der weiteren Baggermengen von 332.962 m³ wird die Genehmigung mit dem vorliegenden Vorhaben beantragt.
Dieser Dienst stellt Layer zu folgenden Themen bereit: - Kabel- und Leitungsbau (beeinflusste Flächen) - Offshore Windenergie (Lage, Ausdehnung, Anzahl, Größe, Fundament-Typ) - Küstenschutzmaßnahmen (Lage, Ausdehnung, beeinflusste Flächen) - Sonstige Flächeninanspruchnahmen (Lage, Ausdehnung, Art und Zeitpunkt der Herstellung), z. B. Plattformen - Baggerungen, Sandentnahmen (Volumen m³/a, betroffene Flächen) - Verklappungen (Volumen m³/a, betroffene Flächen) - Wellen- bzw. strömungsinduzierte Sedimentumlagerung (shear stress) - Schifffahrt - Fischereidruck - Marikulturen (Lage, Ausdehnung, Menge pro Fläche und Art) - Muschelfang und Muschelkulturflächen (Zeit/Fläche pro Jahr, Menge pro Fläche und Art)
Dieser WFS-Dienst stellt Layer zu folgenden Themen bereit: - Kabel- und Leitungsbau (beeinflusste Flächen) - Offshore Windenergie (Lage, Ausdehnung, Anzahl, Größe, Fundament-Typ) - Küstenschutzmaßnahmen (Lage, Ausdehnung, beeinflusste Flächen) - Sonstige Flächeninanspruchnahmen (Lage, Ausdehnung, Art und Zeitpunkt der Herstellung), z. B. Plattformen - Baggerungen, Sandentnahmen (Volumen m³/a, betroffene Flächen) - Verklappungen (Volumen m³/a, betroffene Flächen) - Wellen- bzw. strömungsinduzierte Sedimentumlagerung (shear stress) - Schifffahrt - Fischereidruck - Marikulturen (Lage, Ausdehnung, Menge pro Fläche und Art) - Muschelfang und Muschelkulturflächen (Zeit/Fläche pro Jahr, Menge pro Fläche und Art)
Am 12. November 2015 verabschiedete das Parlament von Queensland in Australien ein Gesetz (Sustainable Ports Development Bill), dass die Verklappung von Schlamm im gesamten Gebiet des Great Barrier Reefs verbietet. WWF Australien begrüßte den Parlamentbeschluss und bedankte sich für die weltweite Unterstützung, die dazu beigetragen hätte, dass nicht mehr Millionen Kubikmeter von Baggergut in die Gewässer des Weltnaturerbes verkippt werden, was für mehr als ein Jahrhundert die Praxis gewesen ist. Der zunehmend schlechte Zustand des australischen Naturwunders löste eine internationale Kampagne aus, um die zerstörerische Praxis zu beenden. Im Juni 2015 hatte die australische Regierung bereits ein Verbot erlassen, Baggergut im Great Barrier Reef Nationalpark abzukippen. Da jedoch der größere Anteil des Baggerguts nahe der Küste außerhalb des Naturschutzgebietes verklappt wurden, war so kein effektiver Schutz für das Weltnaturerbe garantiert. Das jetzt beschlossene Gesetz gilt für das gesamte Gebiet des Weltkuturerbes Great Barrier Reef. Außerdem beschränkt das Gesetz die Entwicklung neuer Häfen bzw. den Ausbau von Häfen in seinem Gebiet.
Pollution of the sea with litter to the extent that we are currently experiencing is an increasing ecological, social and economic problem. Plastics make up the largest share of this litter at about 75%. The European Marine Strategy Framework Directive (MSFD 2008/56/EC) requires Member States to regulate inputs in such a way that by 2020 the properties and quantities of marine litter do not cause harm to the coastal and marine environment. This report of the Working Group on Sea-Based Sources of the German Round Table on Marine Litter contains recommendations to improve the management of ship-generated waste in ports in Europe and ultimately reduce the disposal of waste into the sea. Here you can find the German version of this recommendation .
Auch große Industrieländer können ihre CO2-Emissionen bis 2050 um 95 Prozent senken Kann ein Industrieland wie Deutschland seine menschengemachten Treibhausgasemissionen fast vollständig vermeiden? Die Antwort, die das Umweltbundesamt (UBA) in einer neuen Studie gibt, fällt positiv aus: „Technisch ist es möglich, den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um fast 100 Prozent zu vermindern. Und zwar mit heute schon verfügbaren Techniken.“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Unser jährlicher Pro-Kopf-Ausstoß von heute über 10 Tonnen CO2-Äquivalente kann auf weniger als eine Tonne pro Kopf im Jahr 2050 sinken. Im Vergleich zu 1990, dem internationalen Bezugsjahr, entspricht das einer Reduktion um 95 Prozent. Deutschland kann bis zur Mitte des Jahrhunderts annähernd treibhausgasneutral werden.“, sagte der UBA-Präsident bei der Präsentation der UBA-Studie „Treibhausgasneutrales Deutschland 2050“. Für eine vollständige Treibhausgasneutralität müssten zusätzlich Emissionen in anderen Ländern – über deren eigene Klimaschutzverpflichtungen hinausgehend – sinken, um die dann noch verbleibende Tonne pro Kopf auszugleichen. Die entscheidenden Weichenstellungen stehen im Energiesektor an, so Flasbarth: „Strom, Wärme und herkömmliche Kraftstoffe verursachen derzeit rund 80 Prozent unserer Treibhausgasemissionen. Wir können unseren Endenergieverbrauch im Jahr 2050 gegenüber 2010 aber halbieren und vollständig durch erneuerbare Energien decken. So können wir mehr als Dreiviertel der Emissionen vermeiden. Dafür brauchen wir weder Atomkraft, noch müssen wir CO 2 im Untergrund verklappen.“ 95 Prozent weniger Treibhausgasemissionen sind nur möglich, wenn alle Sektoren einen Beitrag leisten. Neben dem Energiesektor (inklusive Verkehr) sind Industrie, Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft gefragt. Die Emissionen der Landwirtschaft und aus bestimmten Industrieprozessen lassen sich leider nicht vollständig vermeiden. Daher ist eine vollständig regenerative Energieversorgung das Kernstück des UBA -Szenarios – und zwar sowohl für die Strom-, als auch für die Wärme- und Kraftstoffversorgung. Für das Jahr 2050 setzt das UBA vor allem auf Wind- und Solarenergie. Keine Zukunft hat dagegen die so genannte Anbaubiomasse: „Statt Pflanzen wie Mais und Raps allein zum Zweck der Energieerzeugung anzubauen, empfehlen wir auf Biomassen aus Abfall und Reststoffen zu setzen. Diese stehen auch nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion“, sagte Flasbarth. Zentral für eine fast treibhausgasneutrales Deutschland ist, den künftig zu 100 Prozent erneuerbar erzeugten Strom in Wasserstoff, Methan und langkettige Kohlenwasserstoffe umzuwandeln. Bei diesen Power-to-Gas und Power-to-Liquid genannten Verfahren wird Solar- und Windstrom genutzt, um mittels Elektrolyse von Wasser und weiterer katalytischer Prozesse das Gas Methan oder flüssige Kraftstoffe herzustellen. Diese können dann als Ersatz für Diesel oder Benzin genutzt werden, ebenso als Ersatz für Erdgas zum Heizen von Wohnungen eingesetzt sowie als Rohstoffe in der chemischen Industrie dienen. Erste erfolgreiche Pilotprojekte zu dieser Technik gibt es bereits in Deutschland. Allerdings ist dieser Prozess mit hohen Umwandlungsverlusten verbunden und derzeit noch teuer. Weitere Forschung – auch zu anderen Optionen bei der Mobilität und Wärmeversorgung – ist nötig. Der Verkehrssektor verursacht heute rund 20 Prozent der Klimagase. Diese können bis zum Jahr 2050 auf null sinken. Ganz wichtig dazu ist, unnötigen Verkehr überhaupt zu vermeiden. Nicht vermeidbare Mobilität sollte möglichst auf Fahrrad, Bus und Bahn verlagert werden. Bei Pkw und Lkw muss zudem die technische Effizienz der Fahrzeuge deutlich besser werden. Der wesentliche Schlüssel für null Emissionen im Verkehrssektor ist die Umstellung auf erneuerbare Energien: „Autos werden im Szenario des Umweltbundesamtes für das Jahr 2050 knapp 60 Prozent der Fahrleistung elektrisch erbringen. Flugzeuge, Schiffe und schwere Lkw werden in Zukunft zu einem großen Teil weiterhin auf flüssige Kraftstoffe angewiesen sein – dann aber als klimaverträglich hergestellte, synthetische Flüssigkraftstoffe, hergestellt im Power-to-Liquid-Verfahren.“, sagte Flasbarth. Ob und in welcher Form die strombasierten Kraftstoffe dann für einzelne Verkehrsträger bereitgestellt werden können, bedarf der weiteren Forschung. Sämtliche Raum- und Prozesswärme für die Industrie wird laut UBA-Szenario bis zum Jahr 2050 aus erneuerbaren Strom und regenerativ erzeugtem Methan erzeugt. Hierdurch sinken die energiebedingten Treibhausgasemissionen vollständig auf null. Die prozess- bzw. rohstoffbedingten Treibhausgasemissionen sinken immerhin um 75 Prozent auf etwa 14 Millionen Tonnen. Die heute sehr stark erdölbasierte Rohstoffversorgung der chemischen Industrie müsste dazu auf regenerativ erzeugte Kohlenwasserstoffe umgestellt werden; so entstünden künftig fast keine Treibhausgasemissionen etwa bei der Ammoniakherstellung oder anderen chemischen Synthesen. Die Emissionen aus dem Sektor Abfall und Abwasser sind bis heute schon stark gesunken und liegen laut UBA im Jahr 2050 bei nur noch drei Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Nötig wäre dazu, noch mehr Deponiegase zu erfassen und in Blockheizkraftwerken zu nutzen. Auch eine bessere Belüftung von Kompostanlagen für Bioabfall kann künftig noch stärker helfen, dass sich kein klimaschädliches Methan in den Anlagen bildet. Der größte Emittent im Jahr 2050 könnte die Landwirtschaft mit 35 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten sein. Da technische Maßnahmen alleine nicht ausreichen, um diese Minderung zu erreichen, ist es notwendig, den Tierbestand vor allem der Wiederkäuer zu verringern. Das Umweltbundesamt ist in seinem Szenario davon ausgegangen, dass Deutschland im Jahr 2050 weiterhin eines der führenden Industrieländer der Welt ist. Die Studie stellt nur ein technisch mögliches Szenario dar – und ist keine sichere Prognose dessen, was kommen wird. Dargestellt wird eine technisch mögliche Zukunft im Jahr 2050. Der Transformationspfad von heute bis 2050 wird ebenso wenig betrachtet, wie ökonomische Fragen zu Kosten und Nutzen. Außerdem wurde angenommen, dass das Konsumverhalten der Bevölkerung sich nicht grundlegend ändert. Mit klima- und umweltfreundlicheren Lebensstilen ließen sich die Klimaschutzziele deshalb natürlich noch leichter erreichen. Die 95-prozentige Treibhausgasminderung leitet sich aus Erkenntnissen der Wissenschaft ab. Auf diesen Erkenntnissen basiert auch die internationale Vereinbarung, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf maximal 2 Grad zu begrenzen. Dazu muss der weltweite Ausstoß an Klimagasen bis zur Mitte des Jahrhunderts um 50 Prozent sinken, für die Industrieländer entspricht das um 80-95 Prozent weniger als 1990. Entsprechende Klimaschutzziele haben sich Deutschland und die EU gesetzt.
Antrag unter strengen Auflagen genehmigt: Zehn Kilometer nordwestlich von Borkum darf die niederländische Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat im Naturschutzgebiet „Borkum Riff" Baggergut verklappen, das aus der Vertiefung der Außenems von Eemshaven bis zur Nordsee stammt. Die Niederlande hatten beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen entsprechenden Befreiungsantrag von den Verboten der Verordnung für das Naturschutzgebiet gestellt. „Diesem Antrag ist jetzt nach einer umfangreicher fachlichen und rechtlichen Prüfung unter verschiedenen Auflagen zugestimmt worden“, informierte der NLWKN in einer Presseinformation. Im Anhörungsverfahren hatten insgesamt sieben Institutionen umfangreiche schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Hintergrund und Anlass des Antrages ist der vom niederländischen Minister für Infrastruktur und Umwelt im September 2014 gefasste Trassenbeschluss zum niederländischen Ausbauvorhaben „Verbesserung Fahrrinne Eemshaven – Nordsee 2015". Dieses Ausbauvorhaben wurde auf Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen zum Ems-Dollart-Gebiet zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland nach den niederländischen Rechtsvorschriften durchgeführt. In dem Bescheid des NLWKN an Rijkswaterstaat heißt es, dass ausschließlich Sandmaterial auf einer schon bestehenden Klappstelle (P0) im Naturschutzgebiet verbracht werden darf. Eine andere Klappstelle (P4) soll geschont werden, weil dort bereits seit 1995 nicht mehr verklappt wurde. Die ausbaubedingt maximal zulässige Gesamtmenge hat der NLWKN auf 2.3 Millionen Kubikmeter festgelegt; dazu kommen unterhaltungsbedingt maximal weitere 640.000 Kubikmeter pro Jahr. Die unterhaltungsbedingte Verklappung darf nur vier Jahre lang durchgeführt werden. Darüber hinaus darf im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar nicht verklappt werden. Der NLWKN fordert außerdem begleitende Untersuchungen, die im Einzelnen noch abzustimmen sind. Vor dem Hintergrund, dass das Ems-Ästuar von einer Vielzahl von Fahrwasserausbauten und -unterhaltungen sowie weiteren von Menschen verursachten Änderungen beeinflusst wird, deren Wirkungen sich überlagern, hat der NLWKN in seinen Auflagen die Erarbeitung einer gemeinsamen ökologischen Strategie zum Sedimentmanagement gefordert. Die Grundlage bildet hierbei das von Deutschland und den Niederlanden am 22. August 1996 unterzeichnete Ems-Dollart-Umweltprotokoll. Entsprechend den Zielen dieses Vertrages sollen die Gewässergüte und die Natur des Ems-Ästuars verbessert und daher die Belastungen durch Verklappungen systemweit vermindert werden. In der Presseinformation des NLWKN heißt es abschließend: „Die naturschutzfachliche Prüfung hat ergeben, dass das Naturschutzgebiet trotz der geplanten Verklappung nicht beeinträchtigt wird“. Und weiter wird erläutert: „Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Befreiungen von den Verboten möglich, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist. An der Verwirklichung des Vorhabens „Verbesserung der Fahrrinne Eemshaven – Nordsee“ besteht unzweifelhaft ein überwiegendes öffentliches Interesse, das insbesondere durch den rechtskräftigen niederländischen Trassenbeschluss dokumentiert wird“.
Hannover/ Oldenburg – Die Niederlande haben durch ihre Wasserbaubehörde Rijkswaterstaat (RWS) beim Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Antrag zur Befreiung von den Verboten der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Borkum Riff" gestellt. In dieser Verordnung wird insbesondere das Verbot der Verklappung von Baggergut geregelt. Hintergrund des RWS-Antrags ist der vom niederländischen Minister für Infrastruktur und Umwelt im September 2014 gefasste Trassenbeschluss zum Ausbauvorhaben "Verbesserung Fahrrinne Eemshaven - Nordsee 2015". Das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande hatte den Trassenbeschluss mit Urteil vom 5. August 2015 im Wesentlichen bestätigt. Das Vorhaben wird auf Basis einer "Verbalnote" von 2008 zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Ems-Dollart-Vertrages nach niederländischen Rechtsvorschriften durchgeführt. Allerdings ist für die beantragten Klappstellen mit den Bezeichnungen P0 und P4, die nordwestlich von Borkum liegen, ein Befreiungsantrag beim NLWKN notwendig. RWS beantragt während der Ausbauphase 2.050.000 Kubikmeter an P0 und 250.000 Kubikmeter an P4 zu verklappen. An beiden Orten soll Sand verklappt werden. Für das Befreiungsverfahren sind folgende Aspekte wichtig: - Befreiungen von der Naturschutzgebietsverordnung können grundsätzlich gewährt werden und richten sich nach den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, § 67). Alternativen sind zu prüfen. - Dazu ist bei der zuständigen Naturschutzbehörde (in diesem Fall: NLWKN) ein Antrag vorzulegen. - Für den Antrag ist gemäß Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG, § 38) in Verbindung mit § 63 BNatSchG ein Befreiungs-/Beteiligungsverfahren erforderlich. - In diesem Verfahren, das sich an die anerkannten Naturschutzvereinigungen richtet, ist diesen die Gelegenheit zur Einsicht in die einschlägigen Gutachten zu gewähren. - Die in diesem Fall üblicherweise vorgesehene Beteiligungsfrist gemäß § 38 Abs.4 NAGBNatSchG beträgt 1 Monat nach Übersendung der Unterlagen. - Danach erfolgt eine Entscheidung über diesen Antrag durch die zuständige Behörde. Die Landesregierung merkt zu diesem Projekt an, dass durch die Vielzahl von Fahrwasserausbauten und anderen anthropogenen Änderungen im Ems-Ästuar, deren Wirkungen sich überlagern und auch gegenseitig beeinflussen können, eine hinreichende Wirkungsprognose immer schwieriger wird. Gleichzeitig nimmt der Aufwand an Unterhaltungsbaggerungen zu. Aus diesem Grund hat der NLWKN schon in seiner Stellungnahme zum niederländischen Verfahren ein gemeinsames deutsch-niederländisches Sedimentmanagement gefordert, das deutlich über die gegenwärtig von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und den niederländischen Behörden durchgeführten Untersuchungen zur Baggergutunterbringung in der Außenems hinausgehen sollte. Dieser Aspekt wird von der Landesregierung weiter verfolgt, um auch das vorhandene Wissen der niedersächsischen Fachbehörden mit einzubringen.
Zwei Aktivisten erklettern den 73 m hohen Schornstein der britischen Firma "Tioxide"; vier Tage später verschließt ein internationales Team das Abwasserrohr der Firma, die das Verklappen von Titandioxin in der Nordsee nicht einstellen will.
Die Konferenz zur London Dumping Convention, ein Abkommen gegen Meeresverschmutzung, beschließt mit großer Mehrheit ein weltweites Moratorium zur Verklappung jeglichen Atommülls. Nur Großbritannien will sich nicht beteiligen.
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