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Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 2: Unterstützung des BMU bei der Einführung und Weiterentwicklung des eANV in der Zeit von 2009-2011

Das Projekt "Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 2: Unterstützung des BMU bei der Einführung und Weiterentwicklung des eANV in der Zeit von 2009-2011" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von secunet Security Networks AG durchgeführt. Am 1. Februar 2007 sind das Gesetz sowie die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten, bis auf die zwingenden Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation. Die diesbezüglichen obligatorischen Pflichten zur elektronischen Nachweis- und Registerführung werden erst nach Ablauf eines entsprechenden Einführungszeitraums am 01.04.2010 bzw. 01.02.2011 in Kraft treten. Bis dahin sind diese Kommunikationstechniken in einem fließenden Übergang in die Vollzugspraxis einzuführen. Das Projekt ist als 'Pilotprojekt' für alle Bereiche der Abfallwirtschaft (z. B. auch Statistik) sowie allgemein für die elektronische Kommunikation in Prozessketten anzusehen (daher auch Teil des e-Government-Programms der BReg.).

Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 1: Pflege der BMU-Datenschnittstelle (Paragraph 18 Abs. 1 Nachweisverordnung-NachV)

Das Projekt "Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 1: Pflege der BMU-Datenschnittstelle (Paragraph 18 Abs. 1 Nachweisverordnung-NachV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Consist ITU Environmental Software GmbH durchgeführt. Am 01.02.2007 sind das Gesetz sowie die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten, bis auf die zwingenden Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation. Die diesbezüglich obligatorischen Pflichten zur elektronischen Nachweis- und Registerführung werden erst nach Ablauf eines entsprechenden Einführungszeitraumes am 01.04.2010 bzw. 01.02.2011 in Kraft treten. Bis dahin sind diese Kommunikationstechniken in einem fließenden Übergang in die Vollzugspraxis einzuführen. Das Projekt ist als 'Pilotprojekt' für alle Bereiche der Abfallwirtschaft (z.B. auch Statistik) sowie allgemein für die elektronische Kommunikation in Prozessketten anzusehen (daher auch Teil des e-Government-Programms der BReg.).

Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Pressemitteilung Nr.: 03/2010 Halle (Saale), 31.03.2010 Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt ab 01. April 2010 die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Im Rahmen der Einführung des durch die Nachweisverordnung vorgeschrie- benen obligatorischen elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) wird der Abfalltransport künftig ohne vollständige abfallrechtliche Begleitpapiere in Papierform durchgeführt werden. In Sachsen-Anhalt sind ca. 1.600 Unternehmen und 17 Behörden davon be- troffen. Bisher wurden durchschnittlich ca. 150.000 Begleitscheine pro Jahr und der- zeit ca. 6.000 Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle in Papierform durch Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger geführt. Das bedeutet für die betreffenden Unternehmen und Behörden eine hohe Herausforderung. So soll die Nachweisführung effektiver und mittelfristig bei allen beteiligten Unternehmen und Behörden die Kosten für die Nachweisfüh- rung verringert werden. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt als Landesknotenstelle übernimmt hierbei die Aufgabe, sämtliche Nachweisdaten sowie Anträge von und an die Unternehmen über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS- Abfall) zu verarbeiten und über eine spezielle Vorgangssteuerung im Abfall- überwachungssystem den zuständigen Behörden anzuzeigen. Darüber hinaus erfolgen hier die Bearbeitung der Registrierungen aller am elektronischen Nachweisverfahren Beteiligten und der Versand der erteilten abfallrechtlichen Genehmigungen an die Antragsteller. Änderungen wird es auch im Rahmen der Abfalltransportkontrollen durch Poli- zei und Bundesamt für Güterverkehr geben. Daher wurde durch das Lan- desamt für Umweltschutz schon frühzeitig damit begonnen, alle LKW- Kontrolleure im Rahmen von Workshops zu schulen und zu befähigen, um rechtswidrige Entsorgungen zu verhindern. Aufgrund der nicht notwendigen Unterlagen auf den Fahrzeugen erfolgt die Kontrolle künftig online per Datenabfrage aus dem Abfallüberwachungssystem ASYS. Dabei kann überprüft werden, ob es sich tatsächlich um den transpor- tierten Abfall handelt. Dazu werden über eine spezielle Abfalldatenbank Bilder und Angaben zu Eigenschaften, wie z. B. Farbe, Geruch etc. des Abfalls abge- rufen. Dadurch soll bereits während des Transportes, wie in den letzten Jah- ren immer wieder festgestellt, die rechtswidrige Abfallentsorgung durch Falschdeklaration von Abfällen verhindert werden. Weitere Informationen können auf der Internetseite www.lau-st.de herunter geladen werden. 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Einführung der elektronischen Nachweisführung für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zum 01. April 2010 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-0 Fax: 0345 5704-190 Poststelle@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de Fachliche Redaktion Tel.: 0345 5704-455 Rene.Luettich@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de

Elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV

Auf Grund der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 erfolgt die gesamte nationale Nachweisführung für alle gefährlichen Abfälle auf elektronischem Weg. Das bedeutet, dass alle Nachweispflichtigen für gefährliche Abfälle (Erzeuger, Beförderer/Sammler und Entsorger) die Entsorgungsnachweise (EN) und Sammelentsorgungsnachweise (SN) im Rahmen der Vorabkontrolle und die Begleitscheine (BGS) im Rahmen der Verbleibskontrolle nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form führen. Auch die behördlichen Bestätigungen werden in elektronischer Form erteilt. Die zentrale Kommunikationsplattform zur Gewährleistung und Koordination des  Datenaustauschs in die und aus der „Behördenwelt“ ist die ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall). Die ZKS-Abfall dient allen Beteiligten zum (rechts-)sicheren Austausch der elektronischen Formulare untereinander. Alle Teilnehmer müssen sich bei der ZKS-Abfall mit ihrer behördlichen Nummer (z. B. Erzeuger-, Beförderer- bzw. Entsorgernummer) registrieren. Nach der Registrierung verfügen sie über ein elektronisches Postfach. Die Registrierung erfolgt auf den Seiten und in den Weiterleitungen im Abgebot des Länderverbundes GADSYS (ehemals unter: ZKS-Abfall ) in 2 Schritten : 1. Konto eröffnen Das Konto kann der Betrieb selbst oder ein Dritter als Antragsteller eröffnen. Die Zugangsdaten, um später Betriebe zu registrieren bzw. die Stammdaten der Betriebe zu überarbeiten, werden per E-Mail zugestellt. 2. Betriebe registrieren/Stammdatenpflege Registrierung der Betriebe (Betrieb = eine behördliche Nummer) Für die Kontoeröffnung und die Registrierung wird eine Signaturkarte benötigt. Für Unternehmen, die noch keine Signaturkarte besitzen (z. B. Erzeuger, Beförderer), kann diese Registrierung auch ein Dritter, der über eine Signaturkarte verfügt, erledigen. Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Nachweisverfahren: 1. Nutzung des Länder-eANV 2. Nutzung eigener Software 3. Nutzung eines externen Dienstleisters (Provider) Das Länder-eANV ermöglicht den Nachweispflichtigen, elektronische Formulare (z. B. EN, SN, BGS) auszufüllen und elektronisch signieren zu können und an einen anderen Teilnehmer am eANV zu versenden. Das Länder-eANV stellt die kostengünstigste Lösung dar, da hierzu nur ein Computer mit Internetanschluss notwendig ist. Qualifizierte elektronische Signatur Mit Einführung der elektronischen Nachweisführung werden die elektronischen Nachweise mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die personenbezogen ist, versehen und erhalten dadurch die Rechtsverbindlichkeit. Sie ist nicht übertragbar, da es sich hier um die eigene Unterschrift in digitaler Form handelt. Letzte Aktualisierung: 06.07.2023

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