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Verpackungsverbrauch erneut gesunken, Recyclingquoten gestiegen

<p>Verpackungsverbrauch erneut gesunken, Recyclingquoten gestiegen </p><p>Der Verpackungsverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2023 um 1.094.700 Tonnen auf rund 17,9 Mio. Tonnen und damit bereits das zweite Jahr in Folge gesunken. Der Rückgang entspricht 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg hingegen um 0,9 Prozentpunkte und erreichte damit einen Wert von 69,4 Prozent.</p><p><strong>Aufkommen an Verpackungsabfällen</strong></p><p>Das Aufkommen an Verpackungsabfällen in Deutschland liegt im Jahr 2023 mit 215,19 kg/Kopf im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten und zum EU-Durchschnitt (EU27) von etwa 178 kg/Kopf* trotz des Rückgangs weiterhin sehr hoch. Im Vergleich zum Jahr 2022 ist er um 5,8&nbsp;% bzw. um 1.094,7 kt (Kilotonnen = 1.000 t) auf 17,9 Mio. Tonnen gesunken. Die EU-Verpackungsverordnung ((EU) 2025/40), welche am 12. August 2026 in Kraft treten wird, sieht Minderungsziele vor. So soll bis 2030 der Pro-Kopf-Verbrauch um 5&nbsp;% sinken. Die absolute Minderung 2023 im Vergleich zum Jahr 2018 beträgt 938,1 kt und damit genau 5&nbsp;%. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag 2018 bei 227,5 kg und diesbezüglich beträgt die Minderung 5,4 %. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Rückgang verstetigt und damit das Ziel in 2030 erreicht wird.</p><p>Das Aufkommen von Verpackungen privater Endverbraucher lag 2023 bei 8,42 Mio. Tonnen und damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,3&nbsp;% (bzw. 287,9 kt) niedriger.</p><p><strong>Steigerung der Recyclingquoten</strong></p><p>Im Jahr 2023 wurden 69,4 % aller Verpackungen recycelt, was einer Masse von 12.437,8 kt entspricht. Die Recyclingquote stieg damit um 0,9 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Anstiege der Recyclingquote gab es bei Glas, Papier, Aluminium, Kunststoffe und Holz. Bei Eisenmetall blieb die Recyclingquote auf hohen 86,8%.</p><p>Für die einzelnen Materialarten fallen die Recyclingquoten für das Jahr 2023 wie folgt aus:</p><p>Damit liegen die Recyclingquoten bei allen Materialien über den Quotenvorgaben für 2025. Um die Quotenvorgaben für 2030 einzuhalten muss das Recycling bei Kunststoffverpackungen um 2,8 Prozentpunkte gesteigert werden. Die restlichen Materialien haben bereits die Quotenvorgaben für 2030 erreicht.</p><p><strong>Leichte Kunststofftragetaschen sollen reduziert werden</strong></p><p>Die europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) schreibt den Mitgliedsstaaten auch eine Reduktion des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner als 50 µm seit 2020 auf höchstens 90 und bis 2026 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner vor. Seit dem Jahr 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Verkaufsverpackungen für lose Lebensmittel bereitgestellt werden, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland pro Einwohner 31 leichte Kunststofftragetaschen verbraucht. Diese Zahl enthält auch die sehr leichten Kunststofftragetaschen (&lt;15 µm) die beispielsweise bei dem Kauf von losem Obst und Gemüse genutzt werden. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein.</p><p>Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG schreibt den Mitgliedsstaaten Berichterstattungspflichten vor, für welche die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung im Auftrag des Umweltbundesamtes die benötigten Daten erhoben hat. <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/env_waspac__custom_18343536/default/table%20">Die von Deutschland übermittelten Daten sind auf den Seiten von Eurostat zu finden</a>.</p><p>* Da noch nicht die Daten aller Mitgliedsstaaten veröffentlicht sind, wird sich der Durchschnitt voraussichtlich noch verändern.</p>

Verpackungsverbrauch steigt weiter; mehr Recycling

<p>In Deutschland fielen 2019 insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen damit um 18,1 Prozent gestiegen. Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen.</p><p>Die aktuellen Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen wurden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-15">in dieser aktuellen Publikation</a> zusammengefasst. Erstmalig wurden dabei nach der Erhebung entsprechend der bisherigen Methode, die Daten auch entsprechend der neuen Berechnungsmethode ausgewertet, die ab dem Berichtsjahr 2020 verpflichtend angewandt werden muss.</p><p><strong>Aufkommen an Verpackungen</strong></p><p>Das Verpackungsaufkommen in Deutschland liegt im Jahr 2019 mit 227,55 kg/Kopf im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten und zum EU-Durchschnitt (EU27) von 177,38 kg/Kopf weiterhin sehr hoch. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist er um 0,2 % bzw. um 47 kt (Kilotonnen = 1.000 t) auf 18,91 Mio. Tonnen angestiegen. Um von den aktuellen Höchstständen herunterzukommen sollte das Ziel das Verpackungsaufkommen insgesamt zu reduzieren entschlossen weiterverfolgt werden.</p><p>Was die Daten zum privaten Endverbrauch von Verpackungen angeht, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren eingeschränkt, weil die Berechnungsweise geändert wurde. Bis einschließlich 2018 wurden alle Verpackungen einbezogen, die in Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen (Anfallstellenprinzip). Ab 2019 wurden alle Verpackungen einbezogen, die nach dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister als systembeteiligungspflichtig ausgewiesen sind.&nbsp;Das Verpackungsaufkommen privater Endverbraucher lag 2019 bei 8,59 Mio. Tonnen und lag damit im Vergleich zum Vorjahr um 4 % bzw. 339 kt niedriger.</p><p><strong>Steigerung der Recyclingquoten</strong></p><p>Insgesamt 18,33 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2019 verwertet, davon 13,53 Mio. Tonnen stofflich und 4,8 Mio. Tonnen energetisch (siehe Tabelle 1: In Deutschland angefallene und innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat verwertete oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannte Verpackungsabfallmengen (2019) – Berechnung nach alter Methode vergleichbar zu Vorjahren).</p><p>Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen.</p><p>Für die einzelnen Materialarten fallen die stofflichen Verwertungsquoten nach der bisherigen Berechnungsmethode für das Jahr 2019 wie folgt aus:</p><p>Der deutliche Anstieg beim Recycling ist zu einem großen Teil auf die anspruchsvollen Quotenvorgaben des Verpackungsgesetzes zurückzuführen.</p><p><strong>Neues Berechnungsverfahren</strong></p><p>Die Daten wurden ergänzend zur derzeit gültigen Berechnungsmethode zusätzlich auch nach der neuen Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, welcher für die Meldung an die Europäische Kommission für die Datenmeldung ab dem Berichtsjahr 2020 maßgebend ist, ausgewertet (siehe Tabelle 2: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Beim Aufkommen müssen zukünftig Verpackungen, die aus mehr als einem Material bestehen, aufgeschlüsselt nach den in der Verpackung vorhandenen Materialien erfasst und gemeldet werden. Bisher wurden Verbunde vollständig dem Hauptmaterial zugeordnet. Durch die neue Zuordnung bleibt der Gesamtverbrauch von Verpackungen unverändert, da ausschließlich die Verteilung auf die Verpackungsmaterialien modifiziert wird. Die größten Massendifferenzen ergeben sich bei Papier mit -87,6 kt (-1,1%), Kunststoff mit +69,5 kt (+2,2%) und Aluminium mit +24,5 kt (+17,8%). Beim Recycling wurden bislang die Zuführungsmengen in die erste Recyclinganlage dokumentiert. Dabei galten Verfahren wie Störstoffabtrennung oder Reinigung, bei denen die sortierten Abfälle für das weitere Recycling aufbereitet wurden, bereits als Recyclingverfahren. In Zukunft sind die Mengen an Berechnungspunkten zu bestimmen. Die Berechnungspunkte liegen verbindlich beim Input in das letzte Recyclingverfahren, durch welches Abfallmaterialien tatsächlich zu Produkten, Materialien oder Stoffen weiterverarbeitet werden. Sie sind im Durchführungsbeschluss für jedes Material unterschiedlich definiert.</p><p>Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,4 Mio. Tonnen auf 12,1 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,2 Mio. Tonnen auf 6 Mio. Tonnen.</p><p>Im Gegensatz zum Aufkommen führen die neuen Vorgaben für die Ermittlung der Recyclingmengen und -quoten zu teils deutlichen Reduktionen. Für die meisten Materialien konnte Deutschland die ab 2025 geltenden anspruchsvolleren Recyclingquoten bereits 2019 einhalten.</p><p>Für folgende Materialien liegt Deutschland für 2019 noch unter den Vorgaben für 2025, so dass hier weitere Anstrengungen notwendig sind.</p><p><strong>Leichte Kunststofftragetaschen</strong></p><p>Die europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) schreibt den Mitgliedsstaaten auch eine Reduktion des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner als 50 µm bis 2020 auf höchstens 90 und bis 2026 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner vor. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland pro Einwohner 54 leichte Kunststofftragetaschen verbraucht. Diese Zahl enthält auch die sehr leichten Kunststofftragetaschen (&lt;15 µm) die beispielsweise bei dem Kauf von losem Obst und Gemüse genutzt werden. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein. Ab dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen die in der Regel aufwendigere Vorverpackungen ersetzen.</p>

Neuer Tiefststand: Immer weniger Mehrwegflaschen

<p>Immer weniger Getränke werden in Mehrwegflaschen abgefüllt. Die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland zeigt, dass der Anteil von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen 2016 auf einen neuen Tiefststand gesunken ist: rund 44 Prozent. Damit wird das in der Verpackungsverordnung vorgegebene Ziel von 80 Prozent am Gesamtverbrauch deutlich verfehlt.</p><p>Der Mehrweganteil für die Getränkesegmente Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke – also jene Getränkebereiche welche unter die Pfandpflicht fallen – erreichte im Jahr 2016 einen neuen Tiefststand. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland, die von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH für das Umweltbundesamt durchgeführt wurde. Der Anteil der Getränke, die in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden, betrug lediglich 42,8 Prozent. Zusammen mit dem leicht ansteigenden Anteil von 1,4 Prozent der ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen wurden 44,2 Prozent erzielt. Die Verpackungsverordnung gibt zur Stärkung von in Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen (MövE-Verpackungen) abgefüllten Getränken einen Anteil von 80 Prozent vor. Der Rückgang beträgt 1,3 Prozentpunkte gegenüber 2015. Mehrweg-Glasflaschen hatten 2016 einen Marktanteil von 29,2 Prozent. Das gesamte in Mehrweg-Glasflaschen verkaufte Getränkevolumen sank gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent. Mehrweg-Kunststoffflaschen erreichten einen Marktanteil von 13,6 Prozent und verloren 4,2 Prozent ihres Getränkevolumens. Der Marktanteil von Getränkekarton stieg auf 1,1 Prozent. Die meisten Getränke werden in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil beträgt 52,2 Prozent, das Getränkevolumen stieg um 2,9 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von 3,2 Prozent, wobei das Getränkevolumen um 13,4 Prozent stieg.&nbsp;</p><p>Die Abfüllmengen werden in Deutschland jährlich für die unterschiedlichen Packmittelgruppen sowie die pfandpflichtigen Getränkesegmente Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke entsprechend der Verpackungsverordnung von der Bundesregierung bekannt gegeben. Der Anteil von in MövE-Verpackungen abgefüllten Getränken sank 2016 bei Wässern um 1,0 Prozentpunkte auf 38,7 Prozent, bei Bier um 0,8 Prozentpunkte auf 82,1 Prozent und bei Erfrischungsgetränken um 1,7 Prozentpunkte auf 28,8 Prozent. Die Berichte der letzten Jahre zeigen, dass der Anteil der Mehrwegverpackungen am Gesamtverbrauch von Getränkeverpackungen entgegen der Zielvorgaben sinkt und gleichzeitig der Anteil von Einwegverpackungen steigt. Auch veränderte Einzelhandelsstrukturen tragen dazu bei. So bieten Discounter meist ausschließlich Getränke in Einwegverpackungen an und verfügen nicht über Rücknahmesysteme für Mehrwegflaschen. Das 2003 eingeführte Einwegpfand für nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen führte nur zu einer kurzzeitigen Stabilisierung in allen Getränkesegmenten abgesehen von Bier, dort stabilisierte sich der Mehrweganteil langfristig. Zwar wurden durch die Pfanderhebung Sammelmenge und -qualität der sortenreinen Wertstoffe aus Einweggetränkeverpackungen mit Pfand gesteigert, jedoch sank trotz dieser Maßnahme der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen weiter.</p><p>Mehrweggetränkeverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, nach Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen sind Getränkekartonverpackungen, Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen und Folien-Standbodenbeutel. Alle anderen Getränkeverpackungen gehören nicht zu den ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen. Ab dem 1. Januar 2019 gilt das Verpackungsgesetz, darin werden die ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen in der Zielvorgabe nicht mehr berücksichtigt. Bei den in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken soll zukünftig ein Anteil von 70 Prozent erreicht werden.</p><p>Abfallvermeidung hat die höchste Priorität entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie, die das Kernelement des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist. Zur Vermeidung von Abfällen sind Mehrwegsysteme unverzichtbar. Einwegverpackungen sind kurzlebig und werden bereits nach einmaliger Nutzung entsorgt und recycelt. Hingegen werden Mehrweg-Glasflaschen bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt. Der Ressourcen- und Energieverbrauch für Transport und Reinigung der Mehrwegflaschen ist in regionalen Kreisläufen geringer als der zusätzliche Herstellungsaufwand für Einwegflaschen. Je häufiger die Mehrwegflaschen wiederverwendet werden, je kürzer die Transportwege und je effizienter die Reinigungsprozesse sind, desto umweltfreundlicher sind die Flaschen. Deswegen ist aus Umweltsicht eine Steigerung des Mehrweganteils bei den Getränkeverpackungen erforderlich und die Erreichung der Zielvorgaben sollte angestrebt werden, um das Aufkommen von Verpackungsabfällen zu verringern und Ressourcen zu schonen.</p>

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2007

A) Problemstellung: In Artikel 6 der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/20/EG, werden unter anderem Verwertungsquoten für Verpackungen festgelegt, die von allen Mitgliedsstaaten eingehalten werden müssen. Zur Überprüfung dieser Quoten müssen jährlich die Mengen der angefallenen und der verwerteten oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannten Verpackungsabfälle, aufgeschlüsselt nach Materialart sowie nach Verwertungsverfahren oder Abfallverbrennung mit Energierückgewinnung, erhoben werden. Einzelheiten hierzu regelt die auf der Grundlage von Artikel 12 Absatz 3 der Europäischen Verpackungsrichtlinie erlassene Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 (2005/279/EG) zur Festlegung der Tabellenformate für die zu erhebenden Daten. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Ergebnisse des Vorhabens bilden eine wesentliche Grundlage für den Bericht des BMU an die EU-Kommission (Berichtsjahr 2007) C) Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der unter A) angeführten Daten für das Jahr 2007.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2005

A) Problemstellung: In Artikel 6 der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/12/EG, werden unter anderem Verwertungsquoten für Verpackungen festgelegt, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Zur Überprüfung dieser Quoten müssen jährlich die Mengen der angefallenen und der verwerteten oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannten Verpackungsabfälle, aufgeschlüsselt nach Materialart sowie nach Verwertungsverfahren oder Abfallverbrennung mit Energierückgewinnung, erhoben werden. Einzelheiten hierzu regelt die auf der Grundlage von Artikel 12 Absatz 3 der Europäischen Verpackungsrichtlinie erlassene Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 (2005/270/EG) zur Festlegung der Tabellenformate für die zu erhebenden Daten. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Ergebnisse des Vorhabens bilden eine wesentliche Grundlage für den Bericht des BMU an die EU-Kommission (Berichtsjahr 2005). C) Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der unter A) angeführten Daten für das Jahr 2005.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2004

In Artikel 6 der Europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/12/EG, werden unter anderem Verwertungsquoten für Verpackungen festgelegt, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Zur Überprüfung dieser Quoten müssen jährlich die Mengen der angefallenen und der verwerteten oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannten Verpackungsabfälle, aufgeschlüsselt nach Materialart sowie nach Verwertungsverfahren oder Abfallverbrennung mit Energierückgewinnung, erhoben werden. Einzelheiten hierzu regelt die auf der Grundlage von Artikel 12 Absatz 3 der Europäischen Verpackungsrichtlinie erlassene Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Tabellenformate für die zu erhebenden Daten. Im Rahmen des geplanten Vorhabens sollen die Daten für das Jahr 2004 ermittelt werden.

Verpackungsverbrauch 2022 gesunken und Recyclingquote leicht gestiegen

<p>Verpackungsverbrauch 2022 gesunken und Recyclingquote leicht gestiegen </p><p>Trotz Verbots noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben</p><p>Der Verpackungsverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2022 um 675.000 Tonnen auf 19 Millionen Tonnen gesunken. Das entspricht einem Rückgang um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Pro Kopf wurden damit knapp 10 Kilogramm weniger Verpackungen verbraucht. Trotz des Rückgangs zeigen die Zahlen den zweithöchsten bisher ermittelten Wert und einen Anstieg um 18,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg um 0,6 Prozentpunkte und erreichte einen Wert von 68,5 Prozent, wie das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau mitteilte.</p><p>2022 sank der Verpackungsverbrauch bei den Materialien Holz, Kunststoff, Glas, Eisenmetalle und Papier. Vor allem bei Aluminium stieg er an. Der insgesamte Rückgang des Verpackungsverbrauchs ist neben konjunkturellen Faktoren und mäßigen Ernten, die zu geringeren Konservenabfüllungen führten, unter anderem auf eine Normalisierung des Palettenzukaufs – nach dem starken Anstieg in 2021 – und eine Abnahme der Einzelgewichte von Verpackungen zurückzuführen.</p><p>Im Jahr 2022 wurden mehr als zwei Drittel aller Verpackungen (68,5 Prozent) recycelt. Das ist ein leichter Anstieg von 0,6 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere bei Papier, Kunststoff, Aluminium und Weißblech stiegen die Recyclingquoten. Rückgänge gab es hingegen bei Verpackungsabfällen aus Holz und Glas.</p><p>„Der aktuelle Bericht zeigt, dass wir beim Recycling von Verpackungsabfällen auf einem guten Weg sind. 2022 hat Deutschland bereits alle Zielvorgaben der Verpackungsrichtlinie für das Jahr 2025 erfüllt“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. „Bis 2030 müssen wir allerdings noch weitere Anstrengungen unternehmen. Insbesondere bei Kunststoffverpackungen muss die Recyclingquote weiter ausgebaut werden.“ Laut EU-Richtlinie ist in diesem Bereich eine Steigerung um 3,9 Prozentpunkte nötig.</p><p>Seit 1. Januar 2022 ist die Abgabe von leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner 50 Mikrometern bis auf Ausnahmen verboten. Auch wenn es insgesamt wieder einen Rückgang auf 2,9 Milliarden leichte Kunststofftragetaschen gab, wurden laut Bericht 2022 dennoch 389 Millionen Tragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 bis unter 50 Mikrometern abgegeben, für die es keine Ausnahmen gibt. Die Abgabe dieser Taschen erfolgte vor allem in den Vertriebslinien Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und -fachhandel, Impulshandel sowie sonstiger Lebensmittel- und Kleinsthandel.</p><p>Als mögliche Gründe hierfür nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) folgende:</p><p>Für die Zukunft erwartet das Umweltbundesamt eine weiter sinkende Zahl in Verkehr gebrachter Kunststofftragetaschen, wenn Restbestände aufgebraucht sind. Eine Durchsetzung des Verbots fällt in den Aufgabenbereich der für den Vollzug zuständigen Behörden in den Bundesländern.</p><p>Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Informationen zur Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht.</p><p><p>Die Recyclingquote zur Berichterstattung an die EU bezieht sich auf den Anteil der dem jeweiligen Recyclingprozess im letzten Recyclingschritt zugeführten Verpackungsabfallmenge im Verhältnis zum Verpackungsverbrauch. Die Recyclingzuführungsmenge ist im Vergleich zu den Verpackungsverbrauchsmengen niedriger, da hier die Verluste berücksichtigt werden, die zum Beispiel durch Aussortierung der nicht recycelbaren Mengen entstehen, die nicht in einem Recyclingprozess landen, sondern energetisch verwertet werden. Die Recyclingquote bildet somit nicht die Menge der recycelten Materialien (Output aus dem Recycling) ab, sondern die Zuführung zum letzten Recyclingschritt.</p></p><p>Die Recyclingquote zur Berichterstattung an die EU bezieht sich auf den Anteil der dem jeweiligen Recyclingprozess im letzten Recyclingschritt zugeführten Verpackungsabfallmenge im Verhältnis zum Verpackungsverbrauch. Die Recyclingzuführungsmenge ist im Vergleich zu den Verpackungsverbrauchsmengen niedriger, da hier die Verluste berücksichtigt werden, die zum Beispiel durch Aussortierung der nicht recycelbaren Mengen entstehen, die nicht in einem Recyclingprozess landen, sondern energetisch verwertet werden. Die Recyclingquote bildet somit nicht die Menge der recycelten Materialien (Output aus dem Recycling) ab, sondern die Zuführung zum letzten Recyclingschritt.</p>

Corona lässt Verpackungsverbrauch 2020 leicht sinken

<p>Mehr Abfall in den Haushalten steht Verringerung bei Gewerbe gegenüber</p><p>Die Coronapandemie führte 2020 zu einem leichten Rückgang des Verbrauchs an Verpackungen in Deutschland. Dies ist der erste Rückgang seit 2009. Es fielen 2020 insgesamt 18,8 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 0,7 Prozent weniger als noch 2019. Pro Kopf entspricht dies einem Rückgang um 1,7 kg auf durchschnittlich 225,8 kg Verpackungsabfall. Private Endverbraucher verursachten von der Gesamtmenge 46 Prozent, also über 8,7 Millionen Tonnen oder 104,9 kg pro Kopf. Hier gab es auch einem Anstieg um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Corona hatte auf unserem Verpackungsverbrauch einen insgesamt senkenden Effekt. Es steht jedoch zu befürchten, dass dieser nicht von langer Dauer ist, ähnlich wie bei den Treibhausgasemissionen. Deswegen gilt weiter das klare Ziel, den Verpackungsverbrauch in Deutschland absolut zu reduzieren. Das gelingt mit Mehrweg in weiteren Bereichen und mit weniger und leichteren Verpackungen. Wenn Verpackungen nicht vermieden werden können, sollten sie leicht zu recyceln sein.“</p><p>In den privaten Haushalten führte die Coronapandemie zu einem höheren Verbrauch an Verpackungen, da mehr zu Hause konsumiert wurde. Dazu gehören Versandverpackungen oder Essensverpackungen. Auch der Trend zum Heimwerken spiegelt sich im Verpackungsverbrauch wieder. Der bisher rückläufige Weißblechverbrauch stieg 2020 um 7,3 Prozent an. In Weißblech werden z. B. Farben, Lacke oder Lasuren verkauft.</p><p>Kunststoffverpackungen wurden insgesamt wieder mehr verbraucht. Nach 2019, dem ersten Jahr mit sinkendem Verbrauch, ging der Verbrauch 2020 wieder nach oben, und zwar um 1,2 Prozent auf 3,2 Millionen Tonnen. Trotz Lockdown und teilweise eingestellter Produktion stieg das Aufkommen von Kunststoffverpackungen sowohl in Industrie und Gewerbe als auch in privaten Haushalten. In Folge des Lockdowns und eingestellter Produktion gab es sehr starke Rückgänge, z. B. in Kantinen, Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk. Jedoch wurde in Haushalten deutlich mehr verbraucht, z. B. für Essensverpackungen, für Flaschen für Desinfektionsmittel und Reiniger oder für beispielsweise Farbeimer.</p><p>Im gewerblichen Bereich ist insgesamt ein deutlicher Rückgang des Verpackungsverbrauchs zu konstatieren. Dies zeigt sich deutlich beim Verbrauch von Verpackungen aus Stahl, etwa Stahlfässer, Stahlpaletten oder Stahlbänder. Hier nahm der Verbrauch um zehn Prozent ab. Ähnliches gibt es bei Holzverpackungen wie Paletten oder Kisten zu verzeichnen. Hier nahm der Verbrauch um 6,6 Prozent ab.</p><p>Die Recyclingquoten konnten für alle Materialien gesteigert werden. Die starken Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes führen zunehmend zu Verbesserungen in Sortierung und Recycling. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 68,2 Prozent dem letzten Recyclingprozess zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Bei den einzelnen Materialien gab es folgende Recyclingquoten:</p><p>Aufgrund einer neuen Bemessungsmethode sind diese Quoten nicht mehr mit den Quoten vor 2019 vergleichbar.</p><p>Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen bestimmt. Informationen zu Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht.</p><p>Die verwendete Quotenschnittstelle „Zuführung zum letzten Recyclingprozess“, an der die Recyclingquoten für Deutschland erhoben werden, ist neu. Sie löst die alte Schnittstelle „Zuführung zum ersten Recyclingprozess“ der bisherigen Recyclingquoten ab. Ab dem Berichtsjahr 2020 ist die neue Quotenschnittstelle verbindlich vorgegeben. Sie führt dazu, dass die Messpunkte zwar gleichbleiben, aber Materialverluste bis zur Quotenschnittstelle rechnerisch von der Recyclingquote abgezogen werden. Dadurch sind die Recyclingquoten niedriger, als nach der Berechnung mit der alten Methode.</p><p>Dieses Vorgehen wurde in Deutschland bereits für die Zahlen des Jahres 2019 durchgeführt. Es sind bei allen Materialien Anstiege in den Recyclingquoten zu sehen. Die Genauigkeit der Werte an der neuen Quotenschnittstelle kann dabei in den ersten Jahren etwas beeinträchtigt werden. Vergleicht man aber die Werte an der alten Quotenschnittstelle (Input in die erste Verwertungsanlage), so erreicht die werkstoffliche Verwertung insgesamt einen neuen Höchstwert von 73,7% (2019 71,0%).</p>

Umweltbundesamt für mehr Mehrweg bei „to go“ und im Versandhandel

<p>Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden</p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen.</p><p>Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden.</p><p>Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse.</p><p>Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken.</p><p>Weitere Informationen:</p><p>Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt:</p><p>Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent).</p><p>Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet.</p><p>In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.</p>

Verpackungsverbrauch 2018 weiter gestiegen

<p>Mehrweg und Recycling müssen ausgebaut werden</p><p>In Deutschland fielen 2018 insgesamt 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,7 Prozent mehr als noch 2017. Pro Kopf entspricht dies durchschnittlich 227,5 kg Verpackungsabfall. Seit 2010 ist der Verpackungsverbrauch damit um 17,9 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Private Endverbraucher verursachen von der Gesamtmenge 47 Prozent, also über 8,9 Millionen Tonnen oder 107,7 kg pro Kopf. Das sind 1,0 Prozent mehr als im Vorjahr und 20,6 Prozent mehr als 2010. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Verpackungen sollten vermieden werden, bevor sie überhaupt anfallen. Mehrwegbecher beispielsweise für den Coffee-To-Go müssen die Regel werden, aber auch wer Essen mitnimmt, sollte dies in Mehrwegbehältern tun können. Die Flut an Pizzakartons und Kaffeebechern in Mülleimern und Parks hätte so ein Ende."</p><p>Auch wenn Deutschland beim Recycling von Verpackungen weiterhin zu den Vorreitern gehört, gibt es noch Verbesserungspotential: Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 69 Prozent dem Recycling zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Die erreichte Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Materialien. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (83,0 %), Papier/Karton (87,7 %), Stahl (91,9 %) und Aluminium (90,1 %). Bei Kunststoffen (47,1 %) und Holz (25,3 %) ist jedoch noch viel Recyclingpotential vorhanden. Dirk Messner: „Für angefallene Verpackungsabfälle ist das Recycling in der Regel die beste Verwertung. Deshalb sind auch die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Rezyklateinsatz entscheidende Aspekte einer Kreislaufwirtschaft. Wir müssen wieder zu steigenden Recyclingraten kommen.“ Ab 2019 greift das neue Verpackungsgesetz, das unter anderem von den dualen Systemen höhere Recyclingquoten verlangt. Seit 2019 liegt die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bei 58,5 Prozent, 2022 steigt sie auf 63 Prozent. Außerdem müssen die dualen Systeme nun bei ihren Beteiligungsentgelten die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz berücksichtigen.</p><p>Die Ursachen für den hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber ist das Wirtschaftswachstum, denn mehr Produkte führen auch zu mehr Verpackungen. Wie sich der Verpackungsverbrauch während der Corona-Pandemie entwickelt hat, ist noch unklar. Aufgrund der geschlossenen Geschäfte und Restaurants ist allerdings abzusehen, dass vor allem mehr Serviceverpackungen für Essen und Getränke verbraucht worden sind.</p><p>Auch Konsumgewohnheiten sind für mehr Verpackungsabfall verantwortlich. Ein Beispiel ist der Trend bei Einwegverpackungen hin zu wiederverschließbaren Verpackungen, Dosierhilfen und generell aufwendigeren Verschlüssen. Diese Funktionen können zwar dazu beitragen, Ressourcen durch zielgerichtetes Dosieren zu schonen oder Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zusätzliche Funktionen sind jedoch häufig mit einem zunehmenden Materialverbrauch verbunden. Dirk Messner: „Hersteller sollten Umweltbelastungen durch Verpackungen verringern, indem sie auf unnötige Funktionen verzichten und Mehrwegverpackungen verwenden. Verpackungen sollten so einfach wie möglich gestaltet sein, auch damit sie leichter recycelt werden können. Am besten werden gleich recycelte Rohstoffe zur Herstellung verwendet.“</p><p>Außerdem setzten sich die Trends zu kleineren Portionen oder zum Online-Einkauf fort. Auch gab es 2018 weiterhin den Trend zu To-Go Essen und Getränken, die unterwegs, in der Arbeit oder zu Hause verzehrt werden.</p><p>Für Hersteller von Verpackungen, die als Abfall typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen, bietet ein von der Zentralen Stelle Verpackungsregister und dem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ veröffentlichter Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit eine wichtige Orientierung, wie Verpackungen umweltschonend gestaltet werden können. Auf dieser Grundlage können sie die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen ermitteln und optimieren.</p><p>Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge aus der Leichtverpackungssammlung bestimmt. Informationen zu Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht.</p><p>Die für das Berichtsjahr 2018 gültigen Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie werden mittels der Mengen an Abfällen, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den sortierten Abfällen, die aus den Sortieranlagen kommen und in die eigentlichen Verwertungsanlagen geliefert werden. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch im Recyclingprozess durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen, die nicht recycelt werden und der tatsächliche Anteil des Recyclings somit geringer ist. Um Daten entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie zu erhalten, wird die Berechnungsmethodik zukünftig verändert. Die Erhebung der Recyclingquote erfolgt spätestens ab dem Berichtsjahr 2020 anhand der Mengen, die dem abschließenden Recyclingprozess zugeführt werden. Die Zahlen für das Jahr 2019 können voraussichtlich im September 2021 veröffentlicht werden.</p>

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