Staatssekretär Michael Hauer tauschte sich in Brüssel zur neuen EU-Verpackungsverordnung aus, die einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft leistet, aber dennoch weiteren Handlungsbedarf hat „Die Menge an Verpackungsabfällen steigt stetig. Um der immer deutlicher werdenden Übernutzung natürlicher Ressourcen, die die Belastungsgrenzen der Erde bereits mehrfach überschreitet und ganz erheblich zu den Klimagefahren beiträgt, etwas entgegenzusetzen, benötigen wir ein Kreislaufwirtschaftssystem, das in Abgrenzung zur linearen Wirtschaftsform die Stoffflüsse reduziert und zugleich die genutzte Energie und Rohstoffe im Wirtschaftskreislauf hält. Die EU-Kommission setzt mit der EU-Verpackungsverordnung hier begrüßenswert an, um einheitliche Standards für ganz Europa durchzusetzen. Je nach Branche und verwendeten Stoffen unterscheiden sich jedoch die Bedingungen zur Umsetzung der Maßnahmen. Hier muss die Verordnung noch präziser und praxisnäher werden“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer in Brüssel. Bei einer Podiumsdiskussion in der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz in Brüssel, an der Vertreterinnen und Vertreter der Verpackungsindustrie sowie aus dem EU-Parlament und der EU-Kommission teilnahmen, ging es vor allem um die Frage, was die Verordnung für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet. Vertreter der EU-Kommission machten deutlich, dass man mit der Verordnung Verpackungen als ständig wachsende Abfallquelle angehen und der Frustration von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegenwirken will. „Eine standardisierte und an der praktischen Umsetzung orientierte europäische Lösung muss hierfür etabliert werden. Das gilt insbesondere für die verpflichtende Einführung neuer Wiederverwendungssysteme im gewerblichen Bereich“, so Michael Hauer. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung werden Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in Bezug auf ihre ökologische Nachhaltigkeit und Kennzeichnung eingeführt, die für das Inverkehrbringen von Verpackungen erfüllt werden müssen. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten wird sie ab dem 12. August 2026 verbindlich angewendet.
Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend. Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten. Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Im Jahr 2022 nahm der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % bzw. um 675 kt ab und lag bei 19,02 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,45 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2022 verwertet, 14,18 Mio. Tonnen stofflich und 4,27 Mio. Tonnen energetisch. Veröffentlicht in Texte | 156/2024.
Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend.Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten.Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt.Im Jahr 2022 nahm der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % bzw. um 675 kt ab und lag bei 19,02 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,45 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2022 verwertet, 14,18 Mio. Tonnen stofflich und 4,27 Mio. Tonnen energetisch.
Das Projekt "SÖF - PuR, Mit Precycling zu mehr Ressourceneffizienz: Systemische Lösungen der Verpackungsvermeidung - Teilprojekt 1: Sozialwissenschaftliche und stofflich-technische Analysen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Zentrum Technik und Gesellschaft.Kein Land in Europa verursacht mehr Verpackungsabfall als Deutschland - im Jahr 2015 erreichte das Aufkommen einen Spitzenwert von 18,2 Mio. Tonnen. Die Menge an Verpackungsmüll hat sich allein bei Kunststoffverpackungen gegenüber dem Jahr 1995 fast verdoppelt. Die Höhe und die Zunahme des Aufkommens von Verkaufsverpackungen hängen damit zusammen, dass Verpackungen heute immer mehr Funktionen zugewiesen werden (z.B. Marketing, Logistik, Portionierung etc.). Entsprechend komplex ist die Akteurskonstellation und die Gemengelage an Interessen. Um bestehende Pfadabhängigkeiten zu überwinden, braucht es daher einen systemischen Blick auf Verpackungsvermeidung und eine Vermittlung zwischen den verschiedenen Akteuren. Hier setzt die Nachwuchsgruppe PuR an: sie integriert verschiedene disziplinäre Perspektiven auf das Thema, um Ansatzpunkte für die Etablierung verpackungsarmer/ -freier Praktiken zu identifizieren, die letztendlich zur Einsparung natürlicher Ressourcen führen sollen. Die Gruppe adressiert eine aus Sicht der sozial-ökologischen Forschung relevante Lücke, da sich Forschung zum Thema Vermeidung von Verpackungsabfällen speziell in Deutschland in der Vergangenheit stark auf ingenieurstechnische Optimierung von Recyclingverfahren fokussiert hat. Eine systemische, interdisziplinäre Betrachtung des Themas sowie insbesondere die Analyse von wertschöpfungskettenumfassender Ansätze zur Vermeidung hat dabei kaum stattgefunden - Verpackungsabfall galt lange als 'technisch gelöstes' Problem. Vor diesem Hintergrund entwickelt die Gruppe auf Basis soziologischer, ökonomischer, psychologischer, politikwissenschaftlicher und stofflich-technischer Analysen Grundlagen für innovative, systemische Lösungen für Precycling. Im Gegensatz zu Recycling, lässt Precycling den Verpackungsmüll gar nicht erst entstehen.
Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend. Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten. Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Im Jahr 2021 stieg der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % bzw. um 915,2 kt auf 19,69 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,97 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2021 verwertet, 13,36 Mio. Tonnen stofflich und 5,59 Mio. Tonnen energetisch. Veröffentlicht in Texte | 162/2023.
In Deutschland fielen im Jahr 2021 19,7 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 4,9 % mehr als im Vorjahr an. 67,9 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Rückgang der Recyclingquote um 0,3 % gegenüber dem Jahr 2022 und liegt vor allem an einem Verbrauchsanstieg bei Holzpackmitteln. Insgesamt wurden 96,3 % der Verpackungsabfälle verwertet. Verpackungen überall Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2021 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie. Steigender Anfall an Verpackungsabfällen Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. Im Jahr 2021 stieg die Verpackungsabfallmenge auf den bislang höchsten Stand von 19,7 Mio. t. Gründe für den Anstieg der Verpackungsabfälle Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie: Dosierfunktion, Portionierungsfunktion, Aufbewahrungsfunktion und Handhabungsfunktion. Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“). Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken (siehe Abb. „Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken“) haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz. Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden, deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit) und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird. Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“). Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Verbrauch von Nahrungsmitteln Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Getränken, Milch und Milchgetränken (Einweg und Mehrweg) Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Einweg und Mehrweg In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 42,6 % der pfandpflichtigen Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt. Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG. Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2019 auf 18 Stück pro Einwohner, im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner und im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2019 bei 54 Kunststofftragetaschen, in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen und in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die in der Regel aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzen. EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell: Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden. Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2021 ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2021 dargestellt. Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsrichtlinie muss bis 2025 die Recyclingquote bei Kunststoffen um 1,6 Prozentpunkte gesteigert werden. Bis 2030 müssen die Recyclingquoten bei Kunststoffen um 6,6 Prozentpunkte und die Recyclingquote über alle Materialarten um 2,1 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht . Von den im Jahr 2021 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,2 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle fiel nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2021 um 0,3 % auf 74,0 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten der stofflichen Verwertung im Jahr 2021 folgenden Werten (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen“: Holz 31,6 % Kunststoffe 48,4 % Aluminium 62,4 % Glas 80,3 % Papier und Karton 85,1 % Eisenhaltige Metalle 86,7 % Insgesamt 67,9 % Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tabelle als Excel Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz Knapp die Hälfte (44,6 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2022 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 94,6 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. Neuerungen des Verpackungsgesetzes umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten: Seit dem Jahr 2019 galten folgende Verwertungsquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %. Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden. Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle. Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt. Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Gesamtrecyclingquote bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde mit 52,3 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt. (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2022“).
Im Jahr 2021 stieg der Verpackungsverbrauch in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent bzw. um 0,91 Mio. Tonnen auf insgesamt 19,69 Mio. Tonnen. Davon wurde der überwiegende Teil (18,97 Mio. Tonnen) verwertet - 13,36 Mio. Tonnen stofflich und 5,59 Mio. Tonnen energetisch. Damit konnte Deutschland bereits 2021 die meisten europäischen Zielvorgaben für das Jahr 2025 einhalten. Die Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt auch für das Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg der Verpackungsmengen in Deutschland. Die Studie ermittelte die Daten die Deutschland entsprechend der Verpackungsrichtlinie an die Europäische Kommission gemeldet hat. Die starke Zunahme des Verpackungsaufkommens ist insbesondere auf drei übergreifende Faktoren zurückzuführen. Nach dem Rückgang des Zukaufs von Holzpalletten im Jahr 2020 normalisierte sich dieser wieder, was zu einem starken Anstieg um 18,0 Prozent bei Holzverpackungen führte. Das Aufkommen von Kunststoffverpackungen stieg um 3,5 Prozent erneut deutlich an. Bei Papierverpackungen stieg das gewerbliche Aufkommen wieder auf ein Niveau vor dem Rückgang im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Vorjahr, was zu einem Anstieg um 3,3 Prozent führte. Die Studie liefert Daten auf einem stark aggregierten Niveau. Betrachtet man das Verpackungsaufkommen von privaten Endverbrauchern, so gab es im Jahr 2021 einen Anstieg der Verpackungsmengen um 0,7 Prozent auf 8,8 Millionen Tonnen. Dies ist vor allem auf die Zunahme bei Papierverpackungen um 87.600 Tonnen (+ 2,8 Prozent) auf 3,2 Millionen Tonnen zurückzuführen. Die steigende Marktbedeutung des Versandhandels führt zu einer starken Zunahme von Kartonagen, Versandtaschen und Packpapier sowie zu schwereren Primärverpackungen, um den gestiegenen Anforderungen für den Versand zu genügen. Auch die Zunahme von Verbunden auf Papierbasis verstärkt den Zuwachs bei Papierverpackungen. Die Studie ermittelte die Verwertungsquote entsprechend europäischer Vorgaben am Input in das letzte Recyclingverfahren. Die Gesamtrecyclingquote hat mit -0,2 Prozent leicht abgenommen, was insbesondere auf die starke Zunahme beim Aufkommen von Holzverpackungen mit ihrer geringen Recyclingquote zurückzuführen ist. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 67,9 Prozent dem letzten Recyclingprozess zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Die einzelnen Materialien erreichten folgende Recyclingquoten: Glas 80,3 % Papier, Pappe 85,1 % Eisenmetalle 86,7 % Aluminium 62,4 % Kunststoffe 48,4 % Holz 31,6 % Damit hält Deutschland bereits im Jahr 2021 die meisten europäischen Zielvorgaben für das Jahr 2025 ein. Nur Kunststoffverpackungen lagen im Jahr 2021 noch 1,6 Prozent unter der Vorgabe für 2025. Seit dem Berichtsjahr 2020 ist die verwendete Quotenschnittstelle „Zuführung zum letzten Recyclingprozess“ zur Erhebung der Recyclingquoten verbindlich vorgegeben. Im Gegensatz zur bis dahin verwendeten Quotenschnittstelle führt sie dazu, dass Materialverluste bis zur Quotenschnittstelle rechnerisch von der Recyclingquote abgezogen werden. Dadurch sind die Recyclingquoten niedriger, als nach der Berechnung mit der alten Methode. Dieses Vorgehen wurde in Deutschland bereits seit dem Berichtsjahr 2019 durchgeführt. Vergleicht man aber die Werte an der alten Quotenschnittstelle (Input in die erste Verwertungsanlage) so würde die werkstoffliche Verwertung insgesamt einen Wert von 73,4 Prozent (2020 73,7 Prozent) erreichen.
Die Studie ermittelt die Daten Deutschlands für die Berichterstattung nach Verpackungsrichtlinie (94/62/EG). Für die Meldung an die Europäische Kommission ist die Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665 maßgebend.Der Bericht dokumentiert das Aufkommen von Verpackungsabfällen sowie deren Recyclingmengen an den Messpunkten und an den Berechnungspunkten.Die Verpackungsabfälle wurden über die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) bestimmt. Die Zahlen sind aufgeschlüsselt hinsichtlich der Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige dargestellt. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt.Im Jahr 2021 stieg der Verpackungsverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % bzw. um 915,2 kt auf 19,69 Mio. Tonnen. Insgesamt 18,97 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2021 verwertet, 13,36 Mio. Tonnen stofflich und 5,59 Mio. Tonnen energetisch.
In Deutschland fielen 2019 insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen damit um 18,1 Prozent gestiegen. Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen. Die aktuellen Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen wurden in dieser aktuellen Publikation zusammengefasst. Erstmalig wurden dabei nach der Erhebung entsprechend der bisherigen Methode, die Daten auch entsprechend der neuen Berechnungsmethode ausgewertet, die ab dem Berichtsjahr 2020 verpflichtend angewandt werden muss. Aufkommen an Verpackungen Das Verpackungsaufkommen in Deutschland liegt im Jahr 2019 mit 227,55 kg/Kopf im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten und zum EU-Durchschnitt (EU27) von 177,38 kg/Kopf weiterhin sehr hoch. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist er um 0,2 % bzw. um 47 kt (Kilotonnen = 1.000 t) auf 18,91 Mio. Tonnen angestiegen. Um von den aktuellen Höchstständen herunterzukommen sollte das Ziel das Verpackungsaufkommen insgesamt zu reduzieren entschlossen weiterverfolgt werden. Was die Daten zum privaten Endverbrauch von Verpackungen angeht, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren eingeschränkt, weil die Berechnungsweise geändert wurde. Bis einschließlich 2018 wurden alle Verpackungen einbezogen, die in Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen (Anfallstellenprinzip). Ab 2019 wurden alle Verpackungen einbezogen, die nach dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister als systembeteiligungspflichtig ausgewiesen sind. Das Verpackungsaufkommen privater Endverbraucher lag 2019 bei 8,59 Mio. Tonnen und lag damit im Vergleich zum Vorjahr um 4 % bzw. 339 kt niedriger. Steigerung der Recyclingquoten Insgesamt 18,33 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2019 verwertet, davon 13,53 Mio. Tonnen stofflich und 4,8 Mio. Tonnen energetisch (siehe Tabelle 1: In Deutschland angefallene und innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat verwertete oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannte Verpackungsabfallmengen (2019) – Berechnung nach alter Methode vergleichbar zu Vorjahren). Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen. Für die einzelnen Materialarten fallen die stofflichen Verwertungsquoten nach der bisherigen Berechnungsmethode für das Jahr 2019 wie folgt aus: Glas: 84,1 % (+1,1 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Kunststoff: 55,5 % (+8,4 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Papier, Pappe, Karton: 89,5 % (+1,8 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Aluminium: 93,5 % (+3,4 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Stahl: 92,7 % (+0,8 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Holz: 24,3 % (-1,0 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahr) Der deutliche Anstieg beim Recycling ist zu einem großen Teil auf die anspruchsvollen Quotenvorgaben des Verpackungsgesetzes zurückzuführen. Neues Berechnungsverfahren Die Daten wurden ergänzend zur derzeit gültigen Berechnungsmethode zusätzlich auch nach der neuen Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, welcher für die Meldung an die Europäische Kommission für die Datenmeldung ab dem Berichtsjahr 2020 maßgebend ist, ausgewertet (siehe Tabelle 2: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Beim Aufkommen müssen zukünftig Verpackungen, die aus mehr als einem Material bestehen, aufgeschlüsselt nach den in der Verpackung vorhandenen Materialien erfasst und gemeldet werden. Bisher wurden Verbunde vollständig dem Hauptmaterial zugeordnet. Durch die neue Zuordnung bleibt der Gesamtverbrauch von Verpackungen unverändert, da ausschließlich die Verteilung auf die Verpackungsmaterialien modifiziert wird. Die größten Massendifferenzen ergeben sich bei Papier mit -87,6 kt (-1,1%), Kunststoff mit +69,5 kt (+2,2%) und Aluminium mit +24,5 kt (+17,8%). Beim Recycling wurden bislang die Zuführungsmengen in die erste Recyclinganlage dokumentiert. Dabei galten Verfahren wie Störstoffabtrennung oder Reinigung, bei denen die sortierten Abfälle für das weitere Recycling aufbereitet wurden, bereits als Recyclingverfahren. In Zukunft sind die Mengen an Berechnungspunkten zu bestimmen. Die Berechnungspunkte liegen verbindlich beim Input in das letzte Recyclingverfahren, durch welches Abfallmaterialien tatsächlich zu Produkten, Materialien oder Stoffen weiterverarbeitet werden. Sie sind im Durchführungsbeschluss für jedes Material unterschiedlich definiert. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,4 Mio. Tonnen auf 12,1 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,2 Mio. Tonnen auf 6 Mio. Tonnen. Im Gegensatz zum Aufkommen führen die neuen Vorgaben für die Ermittlung der Recyclingmengen und -quoten zu teils deutlichen Reduktionen. Für die meisten Materialien konnte Deutschland die ab 2025 geltenden anspruchsvolleren Recyclingquoten bereits 2019 einhalten. Glas 80,0% (Vorgabe 2025: 70%; Vorgabe 2030: 75%) Papier 80,6% (Vorgabe 2025: 75%; Vorgabe 2030: 85%) Aluminium 65,7% (Vorgabe 2025: 50%; Vorgabe 2030: 60%) Eisenmetalle 89,2% (Vorgabe 2025: 70%; Vorgabe 2030: 80%) Für folgende Materialien liegt Deutschland für 2019 noch unter den Vorgaben für 2025, so dass hier weitere Anstrengungen notwendig sind. Kunststoffe 43,7% (Vorgabe 2025: 50%; Vorgabe 2030: 55%) Holz 23,6% (Vorgabe 2025: 25%; Vorgabe 2030: 30%) Leichte Kunststofftragetaschen Die europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) schreibt den Mitgliedsstaaten auch eine Reduktion des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner als 50 µm bis 2020 auf höchstens 90 und bis 2026 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner vor. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland pro Einwohner 54 leichte Kunststofftragetaschen verbraucht. Diese Zahl enthält auch die sehr leichten Kunststofftragetaschen (<15 µm) die beispielsweise bei dem Kauf von losem Obst und Gemüse genutzt werden. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein. Ab dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen die in der Regel aufwendigere Vorverpackungen ersetzen.
Ministerin startet gemeinsam mit der IHK Pfalz den Ausbau der Kampagne „Müll nicht rum“ unter dem Motto „Pack´s in die Box“. Seit Jahren nimmt die Menge an Verpackungsabfällen zu: 2018 wurde mit 18,9 Millionen Tonnen ein neuer Höchstwert in Deutschland erreicht. Beinahe die Hälfte davon fällt im privaten Bereich an. Mit nahezu 108 Kilogramm Verpackungsmüll pro Bürgerin und Bürger hat sich das Aufkommen seit 1991 mehr als verdoppelt. „Ein Grund hierfür ist, dass viele Verpackungen nur einmal genutzt werden und danach im Abfall landen. Auch werden Lebensmittel aufwendig und mehrfach eingepackt. Doch nicht nur die stetige Zunahme des Verpackungsmülls und des Ressourcenverbrauchs bieten Anlass zur Sorge. Auch die unsachgemäße Entsorgung sowie das achtlose Wegwerfen des Kunststoffmülls in die Landschaft, das sogenannte Littering, nehmen weiter zu“, sagte Klimaschutzministerin Anne Spiegel anlässlich eines Besuchs im Unverpackt-Laden in Speyer. Bei diesem Termin gab Ministerin Spiegel gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz den Startschuss für die Erweiterung der Kampagne „Müll nicht rum“ um das Motto „Pack´s in die Box“. „Es freut mich sehr, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihr Einkaufsverhalten reflektieren und umweltbewusst einkaufen möchten. Mit ‚Pack´s in die Box‘ bauen wir unsere erfolgreich geführte Kampagne ‚Müll nicht rum‘ aus und unterstützen verpackungslose Alternativen beim Einkauf. Auf der Internetseite der Kampagne können sich die Endverbraucherinnen und -verbraucher über einfache Alternativen informieren mit denen sich ganz leicht Einwegverpackungen einsparen lassen. Zu diesen Alternativen zählt auch eine Übersicht über die Unverpackt-Läden in Rheinland-Pfalz“, so Spiegel weiter. Steffen Blaga, Leiter des Geschäftsbereichs Innovation, Umwelt und Existenzgründung der IHK Pfalz, weist darauf hin, dass die Ansätze zur Müllvermeidung vielschichtig und stark von gesellschaftlichen Normen, Verhaltensmustern und Trends abhängig sind. „Die Unverpackt-Läden wie der von Luise Sobetzko und Sophie Etzkorn hier in Speyer haben diese gesellschaftliche Entwicklung frühzeitig erkannt und erfolgreich aufgegriffen“, so Blaga. Unverpackt-Läden bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern zahlreiche Produkte des täglichen Lebens ohne Verpackungen an. Sie zeigen, dass auch in Pandemiezeiten unter Einhaltung bestehender Hygieneregeln der Einsatz von Mehrweg problemlos möglich sein kann. Und das Interesse wächst: Neben den bereits bestehenden 19 Unverpackt-Läden in Rheinland-Pfalz sind derzeit neun weitere Geschäfte in Planung. „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten hier vor Ort, dass Sie mit Ihrem Laden eine tolle Einkaufsalternative bieten und einen bedeutsamen Teil zur Müllvermeidung beitragen“, so die Ministerin abschließend. Hintergrund: Mit der Kampagne „Müll nicht rum“ und der gleichnamigen Webseite www.muellnichtrum.rlp.de informiert das Klimaschutzministerium seit 2019 die Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten, einen eigenen Beitrag zur Reduzierung des Einwegkunststoffverbrauchs zu leisten. Die Internetseite bietet zudem eine umfangreiche Informationsplattform rund um das Thema Abfallvermeidung. Ihr Herzstück ist eine Landkarte mit deren Hilfe unter anderem die in Rheinland-Pfalz befindlichen Mehrwegangebote adressgenau angezeigt werden. Die Verfügbarkeit der einzelnen Initiativen lässt sich schnell und einfach über eine Suchfunktion abrufen. Aktuell finden Bürgerinnen und Bürger die Standorte von Trinkwasserbrunnen, ReFill-Stationen sowie Pfand- und Rabattsystemen für Heißgetränke und seit heute Unverpackt-Läden. Für den Non-Food-Bereich werden die Standorte von Second-Hand-Läden sowie von Handysammelstellen dargestellt. Mit „Pack´s in die Box“ zeigt die Kampagne weitere einfache Alternativen auf, um Verpackungen beim Einkauf von Lebensmitteln einzusparen.
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