Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Vorbildfunktion und Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelungen des Bundes orientieren. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Fachliche Unterstützung der Umsetzung des ‚Aktionsprogramm Klimaschutz 2020‘ – Maßnahmen ‚Kraftstoffsparendes Fahren‘ und ‚Mobilität der Bundesverwaltung‘ “ wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 105/2020.
Der Leitfaden erläutert im Detail die Vorgehensweise und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen, wie sie durch Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung festgelegt sind. Die Beschreibung von Aufgaben, Zuständigkeiten und den erforderlichen Handlungen und Konsequenzen soll dazu beitragen, dass die gesetzlichen Vorgaben einfacher umgesetzt und geeignete Maßnahmen zur Überwachung und Verringerung von Expositionen durch Radon am Arbeitsplatz eingeleitet werden können. Der Leitfaden soll das gemeinsame Verständnis der für einen Arbeitsplatz Verantwortlichen und der zuständigen Behörden hinsichtlich der Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen fördern sowie ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln unterstützen.
Um mit der Bundesverwaltung eine Vorbildrolle einzunehmen und die notwendigen Veränderungen im Klimaschutz voranzutreiben, wurde 2021 ein neues Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit“ beschlossen: Das Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung soll noch stärker im eigenen Verwaltungshandeln deutlich werden. Maßnahmen sind zum Beispiel das Steigern der Energieeffizienz von Dienstgebäuden und das Vermeiden von Dienstreisen, die nicht unbedingt notwendig sind. Solche Maßnahmen senken unmittelbar die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung.
Die Bundesregierung hat nicht nur anspruchsvolle Klimaschutzziele ("minus 55 Prozent bis 2030") verabschiedet, sondern sich auch verpflichtet, das eigene Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten (siehe Klimaschutzprogramm 20501 und Beschluss des "Staatssekretärsausschusses Nachhaltige Entwicklung"2). Demnach muss der Verkehrssektor seine Emissionen um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zu 1990 mindern. Seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen ist er bislang jedoch schuldig geblieben. Ein konsequentes Umsteuern ist deshalb nötig. Um der Vorbildrolle der Bundesverwaltung gerecht zu werden, soll das Handlungsfeld Mobilität ein stärkeres Gewicht in den Bemühungen bekommen, das Verwaltungshandeln des Bundes klimaneutral auszurichten. Bundesbehörden haben für den öffentlichen Dienst eine erhebliche Hebelwirkung, da sich andere öffentliche Einrichtungen auf der Landes- und kommunaler Ebene an den Regelun-gen des Bundes orientieren. Im Rahmen des nachfolgend dokumentierten Forschungsprojektes "Fachliche Unterstützung der Umsetzung des "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" - Maßnahmen "Kraftstoffsparendes Fahren" und "Mobilität der Bundesverwaltung" wurden konkrete Akteure und Maßnahmen identifiziert, um die Zielerreichung der Bundesregierung zu unterstützen. Quelle: Forschungsbericht
Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung, der Bauleitplanung und der integrierten Stadt(teil)entwicklungsplanung auf kommunaler Ebene standen im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse, in telefonischen Interviews, in kommunalen Fallstudien und in einem Fokusgruppen-Prozess wurden der Status quo der Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in der Planung analysiert und Handlungsoptionen für deren stärkere Verankerung in den betreffenden Planungen bzw. Planungsprozessen herausgearbeitet. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Rolle der Gesundheitsämter. Die Untersuchungsergebnisse mündeten einerseits in planungsbezogene Darstellungen zu den gesundheitsbezogenen Potenzialen der einzelnen Planungsinstrumente und der aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter. Andererseits wurden sechs übergreifende Handlungsempfehlungen für die wirksame Implementierung gesundheitlicher Belange in den Planungen in den Kommunen abgeleitet. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in einer praxistauglichen Veröffentlichung zusammengefasst, die sich an Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen, aber auch an Vertreter*innen aus Kommunalpolitik und andere Stake-holder richtet. Quelle: Forschungsbericht
Die Identifizierung und Darstellung von Herangehensweisen für eine Stärkung gesundheitlicher Belange in der Lärmaktionsplanung, der Grün- und Freiraumplanung und der integrierten Stadtteilentwicklungsplanung auf kommunaler Ebene stand im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dabei richtete sich das Augenmerk sowohl auf die fachliche Integration gesundheitlicher Belange als auch auf das kooperative Verwaltungshandeln unter aktivem Einbezug der Gesundheitsämter. Betrachtet wurden auch die gesundheitsrelevanten thematischen Schnittstellen zwischen den Planungen. Besonderes Augenmerk lag auf der planerischen Berücksichtigung gesundheitlicher Belange in städtischen Teilräumen, die im Hinblick auf Umwelt, Gesundheit und soziale Lage mehrfach belastetet sind. In einer Dokumentenrecherche und -analyse wurde der aktuelle Wissensstand hierzu aufbereitet und systematisiert. Schwerpunkte dabei waren rechtliche Rahmenbedingungen und Ziele der Instrumente, ihr Potenzial zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Belangen, die Integrationspotenziale zwischen den Planungen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung. Außerdem wurden die Verfahrensabläufe in den kommunalen Planungsprozessen und bestehende Kooperationsformen zwischen planenden Verwaltungen analysiert. Der Rolle der Gesundheitsbehörden wurde mit der Auswertung von Stellungnahmen von Gesundheitsämtern nachgegangen, die diese im Rahmen der Aufstellung von Lärmaktionsplänen erarbeitet haben. Die Recherche- und Analyseergebnisse wurden synthetisiert. Es wurden die Potenziale und Hemmnisse der Instrumente in Bezug auf Themenintegration und eine kooperative Planung dargestellt. Diese münden in Folgerungen für die nachfolgenden Arbeitsschritte im Projekt sowie zu weiterführendem Untersuchungsbedarf. Quelle: Forschungsbericht
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Im Zuge von Privatisierungen, "Verschlankungen" und einer hohen Staatsverschuldung sind die Spielräume staatlichen Handelns enger geworden, auch die Naturschutzverwaltungen in Deutschland sind dabei unter erheblichen Druck geraten: Während den für den Naturschutzvollzug in Deutschland zuständigen Verwaltungen immer neue Aufgaben übertragen werden, stagniert oder schrumpft zugleich die Personal- und Finanzausstattung dieser Behörden. Will man diese Entwicklungen genauer analysieren so stellt man fest, dass die besonderen Bedingungen in Deutschland als einem föderal organisierten Staat den Überblick über die Zuschnitte und die gewählten Organisationsformen der einzelnen Naturschutzverwaltungen erschweren. Welche Strukturen finden sich in den einzelnen Verwaltungseinheiten? Gibt es Erfolgsmodelle der Verwaltungsorganisation? Welche Auswirkungen haben veränderte Strukturen auf die Aufgabenerfüllung im Naturschutz? Und wo gibt es Ansatzpunkte für die Politik, um die Problemlösungsfähigkeit der Verwaltung im Naturschutz, insbesondere auch vor dem Hintergrund des wachsenden Aufgabenspektrums, zu erhalten? Die vorliegende Publikation versucht, Antworten auf diese Fragen zu geben. Aufbauend auf einer Zusammenstellung der aktuellen veränderten Rahmenbedingungen werden die Auswirkungen dieser Veränderungen für den Naturschutz anhand von Vertiefungsstudien in einzelnen Ländern analysiert. In der Folge zeigen die Autoren Optionen des Naturschutzes angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen auf und geben Empfehlungen für die Verwaltungs- und Naturschutzpolitik. Der vorliegende Band stellt damit eine wertvolle Handreichung für Verwaltungen, Politik und weitere Akteure im politischen Umfeld des Naturschutzes dar.
Das Projekt "Das Reichsforstamt und der Umgang mit der Natur im Dritten Reich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen, Professur für Wald- und Forstgeschichte durchgeführt. Im Jahre 1934 kam es in Deutschland zur Errichtung eines Forstministeriums in Gestalt des Reichsforstamtes. Dieses war zugleich oberste Jagd- und Naturschutzbehörde. Im Rahmen des Projektes sollen die folgenden Leitfragen beantwortet werden: Welche Rolle spielte das Reichsforstamt bei der Umsetzung nationalsozialistischer Ideale der Nutzung und des Schutzes von Natur (Schwerpunkt Forstwirtschaft)? Welche behördeninternen Prozesse steuerten maßgeblich das Erscheinungsbild und die Wirksamkeit des Reichsforstamtes? Gab es Unterschiede in der Umsetzung nationalsozialistischer 'Umwelt'-Politik auf der Ebene der Länder und Provinzen (Fallbeispiele)? Neben der Recherche und Analyse von Akten ausgewählter Staatsarchive sind Reste der Reichsforstamtsregistratur von besonderem Interesse. Sie befanden sich im Besitz des einstigen Leiters der Zentral- und Personalabteilung im Reichsforstamt, Heinrich Eberts, und werden heute im Institut für Forstpolitik der Universität Göttingen aufbewahrt.
Der Windenergieatlas ist eine Planungs- und Orientierungshilfe für Kommunen, Privatpersonen, Energieversorgungsunternehmen, Investoren und andere Interessierte zum Ausbau der Windenergie im Saarland. Nach dem Vorbild der Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in landesspezifischer Ergänzung und größerem Detailierungsgrad, hat das MWIDE eine Flächenpotenzialanalyse Windenergie in Auftrag gegeben. In Abstimmung mit allen berührten Ministerien und weiteren Bundes- und Landesbehörden wurde das Flächenpotenzial im Saarland für Windenergie ermittelt. Die Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit für Windenergie im Saarland wurden in mehreren Etappen in den Planungsprozess eingebunden und über den jeweiligen Stand des Projektes informiert. Mit der Studie, durchgeführt von Bosch & Partner GmbH mit Unterstützung des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (Fraunhofer IEE), wurde erstmalig eine sehr detaillierte Potenzialbetrachtung für Windenergie im Saarland erstellt. Dabei wurden Ausschlussfaktoren, Restriktionen und weitere Informationen auf Landesebene ermittelt und bewertet und in einer Konfliktdatenbank zusammengestellt. So enthält die Konfliktdatenbank z.B. erstmalig Restriktionen aus der militärischen Luftfahrt, aber auch Daten zu Brutvögelvorkommen. Die Konfliktdatenbank finden sie am Ende des Abschlussberichtes zur Windflächenpotenzialstudie 2024. Weitere Informationen zum Aufbau der Studie und Bewertung der verschiedenen Flächen und Flächenpotenziale für Windenergie finden Sie im Abschlussbericht zur Windflächenpotenzialstudie 2024 Ausführlichere Daten mit allen Shape-Dateien finden Sie auf der Webseite des MWIDE. Im Anhang zum Abschlussbericht finden Sie zudem weitere Hinweise des MWIDE zu der Bewertung einzelner landesweit gesetzter Ausschlussfaktoren oder Restriktionen, die jedoch auf kommunaler Ebene anders bewertet werden können. So wurde pauschal ein innenliegender Puffer zur Landesgrenze von 75 m als Ausschluss gesetzt, um flächendeckend eine auf das Saarland bezogene Rotor-out-Regelung gewährleistet werden kann. Den Kommunen ist es jedoch unbenommen, im Rahmen der Flächennutzungsplanung oder konkreter Projekte an die Landesgrenze heranzurücken, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der benachbarten Staaten und des Nachbarlandes Rheinland-Pfalz. In der Anwendung „Windenergieatlas“ werden u.a. die Ergebnisse der Windpotenzialstudie dargestellt. Im Viewer sind die nutzbaren Windpotenzialflächen abzüglich der sogenannten Restriktions- und Ausschlussflächen sowie Informationen zur mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit visualisiert. Die Anwendung kann weder eine umfassende Standortanalyse noch ein detailliertes Windgutachten ersetzen, welche für die Ertragsschätzung einer Windenergieanlage unverzichtbar sind. Die Kartenzusammenstellung bietet jedoch eine gute Grundlage um sich einen Überblick über den Standort von genehmigten, in Planung befindlichen oder sich im UVP Vorprüfungsverfahren befindlichen WEA zu verschaffen und zusätzliche planungsrelevante Geoinformationen (in Form von Kartenebenen) einzusehen, die das Verwaltungshandeln transparenter machen. Über die Kartendarstellung können Flächen identifiziert werden, die aufgrund ihres Windpotenzials, der Windverhältnisse oder planerischer Vorgaben wie bspw. Konzentrationszonen im FNP für den Bau von WEA geeignet sind oder aber auf Grund von Restriktionen (Flugsicherheit, Artenschutz oder ökologisch wertvolle Waldflächen) ausgeschlossen werden. Die Saarländische Windflächenpotenzialstudie 2024 ist am 24.05.2024 veröffentlicht worden, der Datenstand bezieht sich entsprechend auf dieses Datum. Neuere Fachdaten aus den verschiedensten Fachanwendungen im Geoportal, die nach diesem Datum erschienen sind, können von den Daten der Flächenpotenzialstudie abweichend. Die Potenzialanalyse ist Grundlage für die Zuweisung der Flächenbeitragswerte nach dem Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), nicht aber für die Ausweisung von Potenzialflächen als Windenergiegebiete von unmittelbarer Bedeutung. Hierfür ist vielmehr eine Konkretisierung der Untersuchung im Planungsverfahren nötig.
Das Projekt "Teilprojekt 2: Planungen und Maßnahmen der Stadt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Osnabrück - Fachbereich 68 Umwelt und Klimaschutz durchgeführt. Das Projekt 'Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt' entwickelt Lösungen für klimaresiliente Stadtstrukturen im Rahmen einer integrierten, nachhaltigen Urbanisierung und erprobt diese in der Praxis. Die Grünen Finger sind ein radial angeordnetes Freiflächensystem, welches die Stadt Osnabrück mit der umgebenden Landschaft verbindet. Sie sind naturräumlich vorgegeben, wurden allerdings nur unzureichend planerisch-konzeptionell weiterentwickelt und drohen, unter dem zunehmenden Wachstumsdruck der Stadt, ihre ökologische und soziale Bedeutung zu verlieren. Ziel des Kooperationspartners Stadt Osnabrück ist es, gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück die Bedeutung der Grünen Finger als gesamtstädtische Freiraumstruktur und als wichtige Klimachutzflächen und Frischluftleitbahnen dauerhaft in dem Verwaltungshandeln und in politischen Entscheidungsprozessen zu verankern.
Origin | Count |
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