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Das Reichsforstamt und der Umgang mit der Natur im Dritten Reich

Das Projekt "Das Reichsforstamt und der Umgang mit der Natur im Dritten Reich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen, Professur für Wald- und Forstgeschichte durchgeführt. Im Jahre 1934 kam es in Deutschland zur Errichtung eines Forstministeriums in Gestalt des Reichsforstamtes. Dieses war zugleich oberste Jagd- und Naturschutzbehörde. Im Rahmen des Projektes sollen die folgenden Leitfragen beantwortet werden: Welche Rolle spielte das Reichsforstamt bei der Umsetzung nationalsozialistischer Ideale der Nutzung und des Schutzes von Natur (Schwerpunkt Forstwirtschaft)? Welche behördeninternen Prozesse steuerten maßgeblich das Erscheinungsbild und die Wirksamkeit des Reichsforstamtes? Gab es Unterschiede in der Umsetzung nationalsozialistischer 'Umwelt'-Politik auf der Ebene der Länder und Provinzen (Fallbeispiele)? Neben der Recherche und Analyse von Akten ausgewählter Staatsarchive sind Reste der Reichsforstamtsregistratur von besonderem Interesse. Sie befanden sich im Besitz des einstigen Leiters der Zentral- und Personalabteilung im Reichsforstamt, Heinrich Eberts, und werden heute im Institut für Forstpolitik der Universität Göttingen aufbewahrt.

Planspiel zur Durchführung der UVP in der Bauleitplanung

Das Projekt "Planspiel zur Durchführung der UVP in der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Mit dem geänderten Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird die UVP ins Baugesetzbuch eingeführt und Europäische Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. In einem kommunalen Praxistest wurde geprüft, ob die neuen Regelungen im Gesetzesentwurf, die die Bauleitplanung betreffen, verständlich und praktikabel sind. Zielsetzung des Projekts: Mit dem Planspiel sollte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen für den Bereich der Bebauungsplanung praktikabel, problemadäquat und wirksam sind. Das Ergebnis ist eine Stellungnahme der Planspielerinnen und Planspieler zum Gesetzentwurf auf der Basis ihrer bisherigen Verwaltungspraxis. Die Grundsatzentscheidung, die Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig in das Recht der Bauleitplanung zu integrieren, wurde von allen Planspielstädten und -gemeinden ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht der kommunalen Praxis ist die Konzentration aller verfahrensrechtlichen Bestimmungen im für die Bebauungsplanung maßgeblichen Kerngesetz vorteilhaft, da jeder Verweis auf Vorschriften in anderen Gesetzen das Verständnis der Anforderungen erschwert und den Normvollzug behindert. Bei der Überprüfung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie musste allerdings beachtet werden, dass der Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers eingeschränkt ist. Die EG-Richtlinie definiert bereits Ziele und mögliche Wege zu Umsetzung in das nationale Recht, an die sich der deutsche Gesetzgeber halten muss. Vorschläge und Kritik, die sich auf zwingende europarechtliche Vorgaben beziehen, wurden deshalb im Rahmen des Planspiels nicht vertiefend diskutiert.

Stärkung der Verwaltung und Hilfe für die praktische Umsetzung der EU-Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien in Bulgarien

Das Projekt "Stärkung der Verwaltung und Hilfe für die praktische Umsetzung der EU-Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien in Bulgarien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Institut für Bedarfsgegenstände durchgeführt. Das Vorhaben unterstützt den Aufbau des Vollzuges der EU- Detergenzien- Verordnung in Bulgarien

Concerted Action: Handel und Umwelt (CAT+E)

Das Projekt "Concerted Action: Handel und Umwelt (CAT+E)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Die Ausweitung der Kompetenzen der WTO auf Themenbereiche wie z.B. Patentrecht, Investitionen oder Dienstleistungen hat weit reichende Auswirkungen auf Umweltpolitik und Nachhaltige Entwicklung. Ziel dieses Projekts ist es, den Forschungsstand auf diesem Gebiet zu analysieren und auf europäischer Ebene anzugleichen. Neben der Erstellung von wissenschaftlichen Artikeln organisiert das CAT+E Netzwerk, welches aus Instituten aus fast allen EU Mitgliedsstaaten besteht, über einen Zeitraum von drei Jahren internationale Seminare und Konferenzen, die ein weites Publikum ansprechen. Ecologic ist einer der drei Projektkoordinatoren von CAT + E.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei - Institut für Ländliche Räume durchgeführt. Mit der Naturschutz-App (NatApp) ist im Rahmen eines DBU-geförderten Projektes ein Tool für Smartphones, Tablets und andere mobile Endgeräte entwickelt worden, welches Landwirt/innen und Verwaltungen die rechtssichere und rechtskonforme Etablierung, Dokumentation und Kontrolle von AUKM erleichtern soll (www.naturschutz-app.de). Der entwickelte Prototyp ist auf vielfältiges Interesse gestoßen und soll in einer Umsetzungsstudie in mehreren Bundesländern getestet werden. Dieser Umsetzungsstudie soll wiederum eine Konzeptphase vorgeschaltet werden. In dieser sollten folgende Aspekte geklärt werden: - Auswahl der Maßnahmen, bei denen das Tool den höchsten Mehrwert für Landwirte und Verwaltung generiert, - administrative und rechtliche Anforderungen an die Dokumentation der Maßnahmen, - technische Voraussetzungen auf Seiten der Landwirte und der Verwaltung Dabei spielt auch eine Rolle, mit welchem Aufwand die Maßnahmen gegenwärtig zu dokumentieren bzw. zu kontrollieren sind und welche Alternativen hierzu in Zukunft bereitstehen (u. a. Nutzung von Sentinel-Daten ). In der Umsetzungsstudie wird die NatApp in Testbetrieben aus 4 Bundesländern eingesetzt. Sowohl die Auswahl der 5 Betriebe je Bundesland als auch die Klärung der notwendigen Voraussetzungen auf Seiten der Betriebe und der Verwaltungen der jeweiligen Bundesländer werden ebenfalls in der Konzeptphase geklärt. Darüber hinaus sind die notwendigen softwareseitigen Veränderungen gegenüber dem Prototyp herauszuarbeiten, die in der folgenden Umsetzungsphase zu realisieren sind. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut, dem Deutschen Bauernverband e.V. und der Firma HELM-Software umgesetzt. Aus den Bundesländern Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern gibt es Zusagen für eine Zusammenarbeit. Hier erfolgt eine Zusammenarbeit mit Vertretern der Verwaltungs- und Kontrollbehörden der Agrarförderung als auch der Naturschutzverwaltungen der Länder.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V. durchgeführt. Mit der Naturschutz-App (NatApp) ist im Rahmen eines DBU-geförderten Projektes ein Tool für Smartphones, Tablets und andere mobile Endgeräte entwickelt worden, welches Landwirt/innen und Verwaltungen die rechtssichere und rechtskonforme Etablierung, Dokumentation und Kontrolle von AUKM erleichtern soll (www.naturschutz-app.de). Der entwickelte Prototyp ist auf vielfältiges Interesse gestoßen und soll in einer Umsetzungsstudie in mehreren Bundesländern getestet werden. Dieser Umsetzungsstudie soll wiederum eine Konzeptphase vorgeschaltet werden. In dieser sollten folgende Aspekte geklärt werden: - Auswahl der Maßnahmen, bei denen das Tool den höchsten Mehrwert für Landwirte und Verwaltung generiert, - administrative und rechtliche Anforderungen an die Dokumentation der Maßnahmen, - technische Voraussetzungen auf Seiten der Landwirte und der Verwaltung Dabei spielt auch eine Rolle, mit welchem Aufwand die Maßnahmen gegenwärtig zu dokumentieren bzw. zu kontrollieren sind und welche Alternativen hierzu in Zukunft bereitstehen (u. a. Nutzung von Sentinel-Daten ). In der Umsetzungsstudie wird die NatApp in Testbetrieben aus 4 Bundesländern eingesetzt. Sowohl die Auswahl der 5 Betriebe je Bundesland als auch die Klärung der notwendigen Voraussetzungen auf Seiten der Betriebe und der Verwaltungen der jeweiligen Bundesländer werden ebenfalls in der Konzeptphase geklärt. Darüber hinaus sind die notwendigen softwareseitigen Veränderungen gegenüber dem Prototyp herauszuarbeiten, die in der folgenden Umsetzungsphase zu realisieren sind. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Johann Heinrich von Thünen-Institut, dem Deutschen Bauernverband e.V. und der Firma HELM-Software umgesetzt. Aus den Bundesländern Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern gibt es Zusagen für eine Zusammenarbeit. Hier erfolgt eine Zusammenarbeit mit Vertretern der Verwaltungs- und Kontrollbehörden der Agrarförderung als auch der Naturschutzverwaltungen der Länder.

Teilvorhaben: Praxispartner für RZ-Infrastruktur und Cloud-Betrieb I

Das Projekt "Teilvorhaben: Praxispartner für RZ-Infrastruktur und Cloud-Betrieb I" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dataport durchgeführt. Ziel des Teilvorhabens ist die technische und organisatorische Umsetzung sowie der Betrieb des Cloud Labors. Es sollen die kritischen Erfolgsfaktoren bei der Implementierung des Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung erforscht werden. Kennzeichnend sind Praxisnähe und die Umsetzung im Sinne einer 'grünen' Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Durch die Betrachtung der Geschäftsprozesse von IT-Dienstleistern in der öffentlichen Verwaltungen sowie von privatwirtschaftlichen, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, wird von einer großen Übertragbarkeit der Ergebnisse ausgegangen. Die Potenziale der Cloud-Infrastruktur werden mit Hilfe verschiedener in der Praxis gängiger Anwendungsszenarien untersucht. Hierzu zählen sowohl statische und planbare Dienste (so genannte Batch-Jobs wie z.B. für Lohn- und Gehaltsabrechnungen), als auch dynamische ad-hoc Ausführungen, wie der Office-Betrieb (z.B. der Betrieb von Portalanwendungen). Zusammen mit den Partnern ekom21, regioIT, Dataport und ZIT-BB wird hierzu eine Evaluationsplattform technisch umgesetzt bei der Virtualisierungstechnologien erstmals vollständig auf Anwendungen inkl. der Produktivdaten angewandt werden ohne die Kommunikationsbedingungen der Anwender zu beeinträchtigen.

Teilvorhaben: Praxispartner für RZ-Infrastruktur und Cloud-Betrieb III

Das Projekt "Teilvorhaben: Praxispartner für RZ-Infrastruktur und Cloud-Betrieb III" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB) durchgeführt. Ziel des Teilvorhabens ist die reale technische und organisatorische Umsetzung sowie der Betrieb des Cloud Labors im öffentlichen Bereich. Es sollen die kritischen Erfolgsfaktoren bei der Implementierung des Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung erforscht werden. Das Teilvorhaben des ZIT-BB hat dabei folgende Teilziele: 1. Technische und organisatorische Umsetzung des Cloud Labors 2. Betrieb und Optimierung des Cloud-Labors (Administration) 3. Aufsetzen der Testszenarien 4. Erstellung, Analyse und Bewertung von Erfolgsfaktoren Die fachlichen und strukturellen Ziele im Teilvorhaben werden im Wesentlichen durch die Bearbeitung der Arbeitspakete (AP) erreicht. AP1: Entwicklung eines Modells zur Analyse von Cloud Computing Szenarien ZIT-BB wird begleitende Arbeiten hinsichtlich der Cloud Computing Szenarien mit dem angegebenen Aufwand durchführen. AP2: Relevante Rahmenbedingungen des öffentlichen Sektors für Cloud Computing AP3: IT-Fachanwendungen für die Cloud Computing Szenarien AP4: Erhebung und Vermessung der Energieeffizienz der RZ im Cloud-Verbund AP5: Untersuchung der Freiheitsgrade und Restriktionen im Energiemarkt AP6: Aufbau eines Government Green Cloud Labors für öffentliche IT-Dienstleister. Der Schwerpunkt der Arbeiten von ZIT-BB im Verbundvorhaben liegt im technischen und organisatorischen Aufbau des GGC-Lab. Ziel im AP6 ist die Errichtung und Konfiguration einer realen Cloud-Umgebung, in der sich öffentliche Rechenzentren zusammenschließen können.

Teilvorhaben: Praxispartner für RZ-Infrastruktur und Cloud-Betrieb II

Das Projekt "Teilvorhaben: Praxispartner für RZ-Infrastruktur und Cloud-Betrieb II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (KGRZ) durchgeführt. Ziel des Teilvorhabens ist die technische und organisatorische Umsetzung sowie der Betrieb des Cloud Labors. Es sollen die kritischen Erfolgsfaktoren bei der Implementierung des Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung erforscht werden. Kennzeichnend sind Praxisnähe und die Umsetzung im Sinne einer 'grünen' Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Durch die Betrachtung der Geschäftsprozesse von IT-Dienstleistern in den öffentlichen Verwaltungen sowie von privatwirtschaftlichen, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, wird von einer großen Übertragbarkeit der Ergebnisse ausgegangen. Die Potenziale der Cloud-Infrastruktur werden mit Hilfe verschiedener in der Praxis gängiger Anwendungsszenarien untersucht. Hierzu zählen sowohl statische und planbare Dienste (sogenannte Batch-Jobs wie z.B. für Lohn- und Gehaltsabrechnungen), als auch dynamische ad-hoc Ausführungen, wie der Office-Betrieb (z.B. der Betrieb von Portalanwendungen) untersucht. Zusammen mit den Partnern regioIT, Dataport und ZIT-BB wird hierzu eine Evaluationsplattform technisch umgesetzt bei der Virtualisierungstechnologien erstmals vollständig auf Anwendungen inkl. der Produktivdaten angewandt werden ohne die Kommunikationsbedingungen der Anwender zu beeinträchtigen.

Gender Impact Assessment im Bereich Strahlenschutz und Umwelt

Das Projekt "Gender Impact Assessment im Bereich Strahlenschutz und Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH durchgeführt. Einer Entschließung der europäischen Union folgend hat das Bundeskabinett im Juli 2000 die Gleichstellung der Geschlechter zum durchgängigen Leitprinzip bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen erklärt (Gender Mainstreaming). Dieser Beschluss betrifft sämtliche Politikbereiche und damit alle Bundesministerien. Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat sich das Projektteam 'Umsetzung des Gender Mainstreaming im BMU' mit MitarbeiterInnen aus allen Bereichen des BMU und seiner nachgeordneten Behörden (Bundesamt für Strahlenschutz, Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz) gebildet, um die Gender Mainstreaming-Strategie in konkrete Vorhaben zu übersetzen. Als Pilotprojekt wurde ein 'Gender Impact Assessment im Bereich Strahlenschutz und Umwelt' ausgewählt, welches vom ISOE zusammen mit dem Projektteam durchgeführt wird. Das Vorhaben 'Gender Impact Assessment im Bereich Strahlenschutz und Umwelt' diente der Entwicklung eines prototypischen Gender Impact Assessments. Das Projekt beinhaltete zwei Teile: die Entwicklung des Prototypen anhand der 2001 novellierten Strahlenschutzverordnung (Pilotphase) und eine exemplarische Anwendung des Prototypen im Bereich produktbezogener Umweltschutz (Erprobungsphase). Beide Aufgaben wurden innerhalb des Projektes erfolgreich durchgeführt. Das Gender Impact Assessment (GIA) ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der politischen Strategie des Gender Mainstreaming. Seine Funktion besteht darin festzustellen, ob eine politische Maßnahme wie bspw. Rechtsetzungsvorhaben, Programme, Konzepte und das alltägliche Verwaltungshandeln unterschiedliche Wirkungen auf Frauen und Männer hat. Das GIA beinhaltet einen themen- und aufgabenbezogenen Bestandteil, die Durchführung der Gleichstellungsverträglichkeitsprüfung anhand einer GIA-Checkliste und die organisatorisch-institutionelle Verankerung des GIA. Für den im Vorhaben entwickelten Prototypen der GIA-Checkliste wurde ein Stufenmodell analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - in Abgrenzung zu einer nicht differenzierten Checkliste analog der 'Blauen Prüffragen' - gewählt. Die Checkliste ist dreistufig und enthält Vorprüfung (Screening), Hauptprüfung (Analyse) und Bewertung mit Votum. Die Durchführung der Prüfschritte wird über Fragen und Erläuterungen zu den Fragen angeleitet. Die Genderrelevanz einer Maßnahme wird im GIA-Konzept über die Frage nach geschlechtsspezifischen Wirkungen bei der/den Zielgruppe/n bestimmt. Unter Zielgruppen werden jene Personenkreise verstanden, die von der Maßnahme unmittelbar erfasst werden sollen oder mittelbar betroffen sind. Erfragt wird, ob und welche unterschiedlichen Wirkungen die Maßnahme auf Frauen und Männer dieser Personenkreise hat. Der Bewertungsansatz des GIA ist eine Positivbewertung, bei der die Fortschritte bei der Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele bewertet werden. ...

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