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Untersuchungen zur Wassergefaehrdung durch Mineraloele mit hohen Gehalten an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Heizoel Schwer und Extrakte)

Das Projekt "Untersuchungen zur Wassergefaehrdung durch Mineraloele mit hohen Gehalten an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Heizoel Schwer und Extrakte)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. durchgeführt. Im Zuge der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdende Stoffe (VwVwS) erfolgte eine Umstellung der Bewertung der Wassergefaehrlichkeit. Zusaetzlich zu der bisherigen Einstufung in Listen wurde, auch zur Angleichung an das Europaeische Chemikalienrecht, die Risikocharakterisierung der EG-Richtlinie 87/548/EWG einbezogen und das sogenannte R-Satz-Schema eingefuehrt. Fuer die ueberwiegende Zahl der Mineraloelprodukte konnte auf Grund ihrer bekannten Eigenschaften die bisherige Einstufung bestaetigt werden, in einigen Faellen erfolgte aus Plausibilitaetsgruenden eine Umstufung. Auf Grund der vorhandenen Datenlage konnte eine Neueinstufung von schwerem Heizoel sowie von Schmier- und Isolieroelen bislang noch nicht erfolgen, da die 21. Aenderungsrichtlinie (21. ATP) zu der o.g. Stoffrichtlinie in diesen Faellen eine R 45-Einstufung enthielt. Schweres Heizoel, Schmier- und Isolieroele weisen hohe Viskositaeten bzw. Stockpunkte auf. Kriterium fuer ihre Beurteilung sollte daher der Uebergang der krebserzeugenden Verunreinigungen, d.h. der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) durch die Phasengrenzflaeche aus dem Oel in das Wasser sein. In einem jetzt abgeschlossenen DGMK-Projekt wurde eine Pruefmethode zur Eluierbarkeit von PAK aus Produkten mit hoher Viskositaet bzw. hohem Stockpunkt entwickelt und zur Bestimmung der Loeslichkeit von PAK's (16 PAK's nach EPA-Liste incl. 6 PAK's nach der Trinkwasserverordnung (TVO)) aus Heizoel S und Neutralextrakten in der Wasserphase eingesetzt. Fuer die PAK der TVO ist in der TVO ein Summengrenzwert von 0,2 myg/l Trinkwasser angegeben. Dieser Grenzwert wurde in keiner der untersuchten Wasserphasen ueberschritten. Auf Grundlage dieser Untersuchungen hat die Kommission zur Bewertung wassergefaehrdender Stoffe (KBwS) die bisherige Einstufung der o.g. Mineraloelprodukte in Wassergefaehrdungsklassen bestaetigt. Fuer unlegierte Grundoele, Heizoel S und Isolieroele gilt weiterhin WGK 1 (schwach wassergefaehrdend), fuer legierte Schmieroele WGK 2. Damit ist die R-45-Einstufung der genannten Mineraloelprodukte fuer den Wasserpfad nicht bewertungsrelevant.

Gefährdung von aquatischen Organismen durch native Öle und ölähnliche Stoffe durch physische Kontamination (Coating und Smothering)

Das Projekt "Gefährdung von aquatischen Organismen durch native Öle und ölähnliche Stoffe durch physische Kontamination (Coating und Smothering)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Hintergrund der vorliegenden Arbeit ist die national und international unterschiedliche Bewertung des Umweltgefährdungspotenzials von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten im aquatischen Bereich. Die unterschiedliche Bewertung basiert darauf, dass in Deutschland physikalische Effekte biogener Öle und Fette auf die Umwelt nur in Ausnahmefällen Eingang in die Risikobewertung finden, während internationale Regelwerke (MARPOL 73/78 (International Convention for the Prevention of Pollution from Ships), aber auch die nationale Gesetzgebung der USA physikalische Effekte als Risikokriterien regelmäßig berücksichtigen. Die Anwendung unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe und die daraus resultierende unterschiedliche (Risiko-) Einstufung biogener Öle und Fette schlägt sich in einer Ungleichbehandlung dieser Stoffe in der nationalen und internationalen Gesetzgebung nieder. Ziel der vorliegenden Studie war es zu prüfen, ob diese Ungleichbehandlung biogener Öle und Fette auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse berechtigt ist. Ergebnisse: Das aquatische Gefährdungspotenzial biogener Öle und Fette wird anhand von Literaturdaten und eigenen Untersuchungen dargestellt. Weiterhin wird untersucht, inwieweit sich dass Gefährdungspotenzial im Süßwasser von dem im marinen Bereich unterscheidet und welche Faktoren speziell in deutschen Binnengewässern hierauf Einfluss nehmen. Schließlich werden Kriterien diskutiert, die eine Erfassung dieses, auf physikalischen Effekten beruhenden Gefährdungspotenzials erlauben. Hier dienen die von der GESAMP/EHS (Joint Group of Experts on the Scientic Aspects of Marine Protection/Evaluation of Hazardous Substances Working Group)-Arbeitsgruppe entwickelten Kriterien für Floater, Persitent Floater und Sinker als Diskussionsgrundlage. Anhand der Daten wird deutlich, dass biogene Öle und Fette ein beträchtliches aquatisches Gefährdungspotenzial besitzen und daher eine Einstufung als nicht wassergefährdend , wie in der deutschen VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe), nicht gerechtfertigt ist. Grundsätzlich verhalten sich diese Stoffe im Süß- und im Salzwasser gleich. In deutschen Oberflächengewässern müssen jedoch die starken saisonalen Schwankungen der Wassertemperatur berücksichtigt werden, da diese einen entscheidenden Einfluss auf den Aggregatzustand und die Abbaubarkeit haben und damit auf das Gefährdungspotenzial von Ölen und Fetten. Daraus leitet sich ab, dass die von der GESAMP/EHS Arbeitsgruppe entwickelten Kriterien für Floater, Persistent Floater und Sinker lediglich quantitativ ergänzt werden müssen, um auch in deutschen Binnengewässern das von biogenen Ölen und Fetten ausgehende Gefährdungspotenzial adäquat zu erfassen. Die Studie schließt mit einer Empfehlung zur nationalen Handhabung der Riskobewertung von biogenen Ölen und Fetten.

Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die im aktuellen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthaltenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sollen schon seit einiger Zeit bundeseinheitlich im Verordnungswege konkretisiert werden. Hierzu wurde eine "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) auf den Weg gebracht. Diese neue Bundesverordnung wird die bisherigen Regelungen der Länder und die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe des Bundes ablösen. Auf Anlagenbetreiber und Vollzugsbehörden kommen somit nach Inkrafttreten der AwSV veränderte oder neue Regelungen zu. Quelle: http://www.lexxion.de

Umfrage zur Verbesserung des Regelwerks fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen

Das Projekt "Umfrage zur Verbesserung des Regelwerks fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von R+D Ingenieurleistungen GmbH durchgeführt. Fuer Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen soll im Wege einer Umfrage direkt bei den Betroffenen ermittelt werden, welche Vorstellungen zur Realisierung des notwendigen Schutzniveaus bestehen. Die Untersuchung soll nicht nur bei Grossbetrieben und Verbaenden, sondern auch bei mittelstaendischen Unternehmen durchgefuehrt werden.

Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenen Stoffen - Auswertung des geltenden Landesrechts, Ausarbeitung von materiellen Anforderungen mit Begründung und Abschätzung der Folgekosten

Das Projekt "Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenen Stoffen - Auswertung des geltenden Landesrechts, Ausarbeitung von materiellen Anforderungen mit Begründung und Abschätzung der Folgekosten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Institut für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement - Professur für Umwelttechnik in der Wasserwirtschaft, Umweltmanagement durchgeführt. A) Problemstellung: Die Paragraphen 19g - l WHG werden durch Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Jauche-Gülle-Silagesaft (Bioabfall)-Verordnungen (JGS(B)V) der Länder konkretisiert. Die Fortschreibung der Muster-VAwS der LAWA (Stand 2001) wird nicht mehr betrieben. Eine Muster JGS(B)V wurde nicht erstellt. Die Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder entwickeln sich systematisch und materiell immer weiter auseinander. Dies führt zu einer Unüberschaubarkeit der Anforderungen woraus u.a. eine Belastung von Anlagenherstellern und -betreibern resultiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aufgrund der Förderalismusreform hat der Bund die konkurrierende abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz für Anlagenregelungen in der Wasserwirtschaft, also auch im Bereich der Paragraphen 19g-l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55), erhalten. Somit kann er für diese Materie ein umfassendes untergesetzliches Regelwerk mit einheitlichen Anforderungen an den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen schaffen und bei der EU-Kommission notifizieren. Dies bedeutet eine erhebliche Rechtsvereinfachung, da die zahlreichen Regelungen der Länder entfallen können. C) Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung rechtsverbindlicher Anforderungen des Bundes zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Es ist zu ermitteln, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bei verschiedenen Anlagenarten ein dem Paragraph 19g WHG entsprechendes Schutzniveau erreicht werden kann und welche untergesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung desselben erforderlich sind. Bisheriges Unfallgeschehen, bisherige Mängel im Anlagenbestand und Vollzug sind zu analysieren. Auf dieser Grundlage, aufgrund der 'Muster-VAwS' der LAWA, des einschlägigen Landesrechts, der Bundes-VwVwS und einer Analyse vergleichbaren Rechts anderer EU-Mitgliedsstaaten ist der Entwurf einer Verordnung (und ggf. einer Verwaltungsvorschrift) des Bundes zu den Paragraphen 19g - l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55) auszuarbeiten und zu begründen. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, dem GSPG, dem Baurecht sowie nachgeordneten Verordnungen und Technischen Regeln ist zu prüfen. Der sich ergebende Handlungsbedarf für Bund, Länder, Anlagenhersteller und -betreiber ist zu bestimmen und die daraus resultierenden Kosten abzuschätzen. Der Fortschreibungsbedarf bezüglich der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe ist aufzuzeigen.

Uebersichtliche Darstellung der Anforderungen an Werkzeugmaschinen, die sich fuer die Bundesrepublik Deutschland aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den daraus abgeleiteten Verordnungen (VAwS, etc.) ergeben

Das Projekt "Uebersichtliche Darstellung der Anforderungen an Werkzeugmaschinen, die sich fuer die Bundesrepublik Deutschland aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den daraus abgeleiteten Verordnungen (VAwS, etc.) ergeben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken durchgeführt. In den Jahren 1993 bis 1996 wurden in den meisten Bundeslaendern neue 'Verordnungen ueber Anlagen zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen und ueber Fachbetriebe' (VAwS) in Kraft gesetzt. Auch fuer Hersteller und Betreiber von Werkzeugmaschinen ergeben sich daraus neue Anforderungen. Der Leitfaden soll den Betroffenen die Umsetzung der Anlagenverordnung erleichtern und die zu treffenden Massnahmen uebersichtlich darstellen. Zu diesen Massnahmen gehoeren u.a. die Ausruestung von Anlagen mit Auffangwannen, der Nachweis der Fachbetriebsqualifikation bei Herstellern, die Unterweisung des Betriebspersonals, die Erstellung einer Betriebsanweisung und die Veranlassung von Pruefungen durch Sachverstaendige. Auf knapp 110 Seiten werden in leicht verstaendlicher Form saemtliche Anforderungen an Werkzeugmaschinen dargelegt, die sich fuer die BRD aus dem Wasserhaushaltsgesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen ergeben. Der Leitfaden ist so untergliedert, dass sich - neben uebergeordneten Bereichen - Hersteller und Betreiber abhaengig von ihren Pflichten jeweils in getrennten Kapiteln wiederfinden.

Implementierung der EU-Zubereitungsrichtlinie in die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe

Das Projekt "Implementierung der EU-Zubereitungsrichtlinie in die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SimmChem Software durchgeführt. Eine Harmonisierung der deutschen WGK-Klassifizierung mit der Zubereitungsrichtlinie des europäischen Chemikalienrechts ist im Grundsatz möglich. Sie würde zu einer Vereinheitlichung von Bewertungsansätzen führen. Um jedoch dem im nationalen Wasserrecht verankerten Besorgnisgrundsatz gerecht zu werden, müsste in jedem Fall die Datengrundlage für die Einstufung der einzelnen Komponenten nachvollzogen werden.

Umweltvertraeglichkeit von Chemikalien zur Abwasserbehandlung

Das Projekt "Umweltvertraeglichkeit von Chemikalien zur Abwasserbehandlung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt, Fachbereich V, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Im Vorhaben soll die stoffliche Zusammensetzung von Chemikalien zur Abwasserbehandlung, z.B. Faell- und Flockungsmittel, Saeuren und Laugen zur Neutralisation, Desinfektionsmittel u.ae. einschliesslich ihrer Verunreinigungen (Schwermetall in Faellmitteln, AOX in techn. Salzsaeuren, Quecksilber in techn. Natronlauge) festgestellt werden. Anschliessend soll in Laborklaeranlagen der Verbleib der Chemikalien nach Anwendung ermittelt werden. Unter Zuhilfenahme bereits vorhandener Daten, z.B. aus dem Katalog wassergefaehrdender Stoffe soll eine Bewertung der Umweltvertraeglichkeit der verschiedenen Abwasserbehandlungschemikalien erfolgen.

Bauartzulassung von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen - Entwicklung der Testsubstanz

Das Projekt "Bauartzulassung von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen - Entwicklung der Testsubstanz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Witten,Herdecke, Fakultät für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gGmbH durchgeführt. Fuer Abwasser aus dem Bereich der Zahnarztpraxen ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) nach Paragraph 7a Wasserhaushaltsgesetz in Vorbereitung. Die wichtigste Anforderung der VwV ist der geforderte Einbau eines Amalgamabscheiders mit einem bestimmten Abscheidewirkungsgrad. Abscheidegeraete, die diesen Wirkungsgrad erreichen, sollen vom Institut fuer Bautechnik ein Pruefzeichen bekommen. Hierzu ist die Erarbeitung einer Bauartzulassungsrichtlinie fuer Amalgamabscheider notwendig. Das Vorhaben soll die Grundlagen fuer die Bauartzulassung, insbesondere einer Testmethode fuer Abscheider, bereitstellen.

Tankauffangraumgestaltung unter dem Aspekt des Gewaesserschutzes

Das Projekt "Tankauffangraumgestaltung unter dem Aspekt des Gewaesserschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Institut für Straßenwesen und Eisenbahnbau durchgeführt. Die Anforderungen an die Gestaltung von Tankauffangraeumen zur Erfuellung der Gewaesserschutzanforderungen bei der Lagerung wassergefaehrdender Fluessigkeiten muessen unter Beruecksichtigung ihrer Funktion und gesetzlicher Vorgaben betrachtet werden. In einer Umfrage wurden die in der Praxis eingesetzten Bauarten von Tankauffangraeumen ermittelt, wobei deren Mehrzahl aus Erdumwallungen besteht, die zT mit abdichtenden Beschichtungen oder mit einer zusaetzlichen mineralischen Dichtungsschicht versehen sind. In vergleichenden Untersuchungen wurden verschiedene technische Loesungen anhand ausgewaehlter Kriterien getestet. Aus deren Ergebnissen wurden praxisgerechte Hinweise fuer Neubauten und Moeglichkeiten zur Sanierung von Altanlagen abgeleitet.

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