Das Vorhaben ILESA untersuchte seltenerdmetallhaltige Magnetwerkstoffe, Fahrzeugelektronik und weitere Abfallströme mit Edel- und Sondermetallen mit dem Ziel, die Rückgewinnung dieser Metalle zu stärken. Zur Erhöhung des Recyclings wurden Ausbau- und Verwertungspflichten, Kennzeichnungspflichten, Bündelungsworkshops sowie weitere Maßnahmenoptionen entwickelt und anhand einer Bewertungssystematik bewertet. Technische, organisatorische und rechtliche Möglichkeiten zur längerfristigen Zwischenlagerung von sondermetallhaltigen Abfällen, bis großtechnische Recyclingverfahren verfügbar sind, sowie passende Gestaltungsansätze für Material- und Informationsflüsse und neue Logistikkonzepte zur Stärkung des Recyclings wurden konkretisiert. Veröffentlicht in Texte | 178/2020.
Das Projekt "Verbrauch und Verwertung von Verpackungen in Deutschland im Jahre 1999" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH durchgeführt. In Artikel 6 der Europaeischen Verpackungrichtlinie 94/62/EG werden u.a. Verwertungsquoten fuer Verpackungen festgelegt, die von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden muessen. Zur Ueberpruefung dieser Quoten muessen jaehrlich die Verbrauchs- und Verwertungsmengen an Verpackungen, aufgeschluesselt nach Materialart und Verwertungsverfahren, erhoben werden. Einzelheiten hierzu regelt die Entscheidung der Kommission vom 03. Februar 1997 (97/138/EG) zur Festlegung der Tabellenformate fuer die Datenbank gemaess der EU-Verpackungsrichtlinie. Im Rahmen des geplanten Vorhabens sollen die entsprechenden Daten fuer das Jahr 1999 ermittelt werden.
Das Projekt "Dokumentation des Verbrauchs und der Verwertung von Verpackungen - Teilvorhaben 2: Erarbeitung eines Rahmenrichtlinienkonzeptes fuer Selbstentsorger nach Paragraph 6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von cyclos Beratungsgesellschaft fuer Oekologie, Energie- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Am 28.08.1998 ist die novellierte Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Als wesentliches neues Element enthaelt sie u.a. in Paragraph 6 Abs. 1 und 2 Nachweis- und Dokumentationspflichten fuer diejenigen Hersteller und Vertreiber, die sich nicht an Dualen Systemen beteiligen (Selbstentsorger). Diese muessen ab sofort bestimmte Ruecknahme- und Verwertungsleistungen erbringen und darueber jaehrlich, beginnend zum 01.05.1999, Nachweisdokumente vorlegen. Einzelheiten ueber die Art und Weise der Dokumentation wurden bisher nicht geregelt. Hierzu soll im Rahmen dieses Vorhabens ein Rahmenrichtlinienvorschlag erarbeitet werden, der dann mit den Bundeslaendern diskutiert werden soll. Materiell sollte sich dieses Konzept einerseits an den Anforderungen fuer Mengenstromnachweise fuer Duale Systeme orientieren, andererseits aber auch die praktischen Moeglichkeiten des ueberwiegend in Frage kommenden Einzelhandels beruecksichtigen.
Das Projekt "Teilvorhaben 6: Alternativ-Variante" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RFT Rundfunk-Fernseh-Telekommunikation durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, eine Studie fuer die Entwicklung umweltvertraeglicher TV-Geraete zu erarbeiten. Schwerpunkt ist dabei, neue technologische Verfahren zu untersuchen und entsprechende Entwicklungszielstellungen zu definieren. Die Untersuchungen sollen dabei alle Faktoren beruecksichtigen, die einen Einfluss auf die Umwelt ausueben und zwar sowohl bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung der TV-Geraete. Das Vorhaben soll Pilotcharakter fuer alle Produktgruppen haben, die unter die Elektronikschrottverordnung fallen.
Das Projekt "Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Die Arbeit beleuchtet die wesentlichen Gesichtspunkte, die die Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atomrecht praegen, mit einem Vergleich der Rechtslage vor Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die erfolgte Verzahnung der Verwertungsanforderungen im Abfallrecht mit denen im Immissionsschutzrecht ist nicht voellig geglueckt. Problematisch sind insbesondere die Pflichten fuer Abfaelle aus nicht genehmigungsbeduerftigen Anlagen nach Paragraph 22 BImSchG. Die Verwertungspflichten fuer radioaktive Reststoffe nach dem Atomgesetz unterscheiden sich nach Art und Inhalt nicht grundlegend von denen in den anderen Rechtsgebieten, so dass eine weitgehende Angleichung der Vorschriften als moeglich erscheint. Bei der Anwendung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gibt es noch viele offene Fragen. Unklar ist insbesondere die Bedeutung der grundsaetzlichen Entsorgungsverpflichtung des Abfallerzeugers neben dem Abfallbesitzer, die Auslegung der 'ueberwiegenden oeffentlichen Interessen' nach dem Paragraph 16 II 1 Nr 3 KrW-/AbfG, sowie von Paragraph 4 III 1, 2 Hs und von Paragraph 5 V KrW-/AbfG.
Das Projekt "Dokumentation des Verbrauchs und der Verwertung von Verpackungen - TV3: Untersuchung der oekonomischen Belastung des Lebensmittelhandwerks durch Einbeziehung von Serviceverpackungen in die Ruecknahme- und Verwertungspflichten der VerpackV (Paragraph" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von cyclos Beratungsgesellschaft fuer Oekologie, Energie- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Die novellierte Verpackungsverordnung bezieht auch die nach Paragraph 3 Abs. 1 Nr. 2 den Verkaufsverpackungen zugehoerigen Serviceverpackungen des Lebensmittelhandwerks in die Ruecknahme- und Verwertungspflichten gemaess Nummer 1 des Anhangs I ein (Quotenvorgaben). Im Rahmen des geplanten Vorhabens soll unter Beruecksichtigung des Aspektes der oekologischen Notwendigkeit die oekonomische Belastung, die sich fuer die kleinen und mittleren Unternehmen des Lebensmittelhandwerks (z.B. Baecker, Fleischer) aus diesen Verpflichtungen ergibt, untersucht werden. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in die laufenden politischen Diskussionen zur weiteren Konkretisierung des Serviceverpackungs-Problems eingebracht werden.
Das Projekt "Grundsatzfragen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Im Rahmen des Projekts wird die abfallwirtschaftliche Zielhierarchie nach dem neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz untersucht werden. Hierbei geht es vor allem um die Bedeutung der Vermeidungspflichten im Produktions- und Produktbereich, der Verwertungspflichten und der Beseitigungspflichten sowie ihr Verhaeltnis zueinander. Die Verwertungspflichten werden mit denen im Immissionsschutz- und Atomrecht verglichen. In diesem Zusammenhang wird auch untersucht, welcher Stellenwert privater Initiative und Verantwortlichkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zukommt.
Das Projekt "Verwertungspotential von Kunststoffabfaellen (Nicht-Verpackungen) aus Gewerbe und Privathaushalten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von CONSULTIC Marketing & Industrieberatung GmbH durchgeführt. Das Abfallaufkommen an Nichtverpackungskunststoffabfaellen aus Gewerbe und privaten Haushalten betrug 1997 insgesamt etwa 1,7 Mio. t. Diese Abfaelle werden gegenwaertig ueberwiegend deponiert oder als Abfall zur Beseitigung verbrannt; nur rund 397000 t aus dem gewerblichen Bereich werden einer Verwertung zugefuehrt. Die beseitigte Menge von etwa 1,3 Mio. t stellt eine Groesse dar, die weitere Anstrengungen zur stofflichen Verwertung von Kunststoffabfaellen erforderlich macht. Ziel des Vorhabens soll es sein, diese bisher ungenutzten Abfaelle auf ihre Verwertungseignung zu ueberpruefen und Loesungsvorschlaege fuer ihre Verwertung zu erarbeiten. Mit Blick auf die Anforderungen der TA Siedlungsabfall ist die Ausschoepfung des Verwertungspotentials besonders dringlich.
Das Projekt "Aufbereitung und Verwendung von Recycling-Materialien im Strassenbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Technische Hochschule Zürich, Departement Wald- und Holzforschung durchgeführt. Abfallstoffe, Baurestmassen und industrielle Nebenprodukte geraten aus Gruenden der Umweltschutzgesetzgebung, der Ressourcen- und Deponieraumoekonomie zunehmend in die politische, wirtschaftliche und technische Diskussion. Mit der 'Technischen Verordnung ueber Abfaelle (TVA)' vom 10. Dezember 1991 wurde die Pflicht zur Wiederverwendung von Abfaellen gesetzlich verankert. Durch die Trennung und Aufbereitung von inerten Abfallstoffen koennen Materialkreislaeufe geschlossen werden. Im Projekt werden insbesondere die Technik der Aufbereitung und die bodenmechanischen Eigenschaften wie Tragfaehigkeit, Festigkeit, Wasser- und Froststabilitaet untersucht.
Recycling von edel- und sondermetallhaltigen Abfällen steigern Um das Recycling von Edel- und Sondermetallen zu erhöhen, kommt eine Studie für das Umweltbundesamt zu dem Schluss, dass Ausbau- und Verwertungspflichten sowie Informationspflichten für Altgeräte und Motoren mit Neodym-Magneten sowie Altfahrzeug-Elektronik zweckmäßig sein können. Auch Bündelungs-Workshops und rechtliche Anpassungen zur Langzeitlagerung von Sondermetallen werden empfohlen. Edel- sowie Sondermetalle spielen eine immer wichtigere Rolle für die Funktionalität moderner Produkte und für Zukunfts- und Umwelttechnologien. Die Versorgungssituation ist oft unsicher, Abbau und Gewinnung sind häufig problematisch für Mensch und Umwelt. Zudem werden sie noch zu wenig aus Abfallströmen wie seltenerdmetallhaltigen Magnetwerkstoffen, Fahrzeugelektronik, cer- und lanthanhaltigen Poliermitteln oder indiumhaltigen LCD-Schichten zurückgewonnen. Die Erfassung und Separation der Metalle aus den oft gering konzentrierten Abfallströmen ist aufwändig. Hinzu kommt, dass für sondermetallhaltige Abfälle bislang kaum großtechnische Recyclingkapazitäten zur Verfügung stehen. Im Vorhaben „ILESA“ wurden deshalb verschiedene Vorschläge erarbeitet und bewertet: Die Ansätze für Material- und Informationsflüsse für eine effizientere Erfassungs- und Entsorgungslogistik wurden konkretisiert. Dazu gehören zum Beispiel die Mengenbündelung von Abfallströmen und automatisierte Füllstandsmeldungen. Als wirksame und verbindliche Maßnahmen zur Steigerung des Recyclings von Neodym-Magneten aus bestimmten Motoren und Altgeräten sowie Elektronikkomponenten aus Altfahrzeugen werden rechtliche Ausbau- und Verwertungspflichten, teilweise in Kombination mit Kennzeichnungspflichten vorgeschlagen. Bündelungs-Workshops zum Ausbau von Netzwerken zwischen den Demontagebetrieben und Behandlern, die die edel- und sondermetallhaltigen Komponenten separieren, den Logistik-Dienstleistern und den potenziellen Recyclern sowie die Etablierung von Recycling-Warenwirtschaftssystemen (nicht nur für Edel- und Sondermetalle) könnten die Wirtschaftlichkeit der Entsorgungslogistik verbessern. Durch die längerfristige Zwischenlagerung sondermetallhaltiger Abfälle könnte die Zeit überbrückt werden, bis großtechnische Lösungen verfügbar sind. Die vorliegende Studie arbeitete die technischen und organisatorischen Anforderungen an die Lagergestaltung und Einlagerung der unterschiedlichen Abfälle heraus. Durch eine Änderung in § 23 der Deponieverordnung könnte die Möglichkeit für Langzeitzwischenlager (über 3 Jahre) geschaffen werden. Für den Betrieb solch eines Lagers kommen sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Träger in Frage, finanziert beispielsweise über Abfallgebühren oder auf Basis einer rechtlich zu verankernden Produktverantwortung.