Erfassung folgender Daten für alle Teiche: - Bewirtschaftungsmerkmale (Nutzung) - Nebennutzungen - Standgewässer und Teiche: Basisdaten - Teichbewertung (Strukturbewertung) Erfassung folgender Daten für ausgewählte Teichgruppen: - Artenerfassung Wildfische, Krebse, Muscheln; Amphibien und Reptilien; Vögel, Säuger; Insekten; Pflanzen - Standgewässer Biologie, Chemie, Schadstoffe.
Grundsatzfragen Steine/Erdenbergbau Aufsicht über die Betriebe unter Bergaufsicht Bearbeitung bergrechtlicher PFV mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Verträglichkeitsprüfung (FFH-Gebiete) einschl. aller in Frage kommenden eingeschlossenen Entscheidungen sowie Planänderungsverfahren Bearbeitung Betriebsplanverfahren, Zulassung nach anderen Gesetzeswerken (BImSchG, SächsNatSchG, Sprengstoffgesetz u. a.) Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz,Untersuchungsberichte von Havarien und Unfällen
Der Aufbau und Schutz des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" dient der Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. Das Netz "Natura 2000" besteht zum einen aus FFH-Gebieten, welche die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhangs II der F(auna)F(lora)H(abitat)-Richtlinie der EU umfassen. Darüber hinaus gehören dazu die Vogelschutzgebiete nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Mit dem Instrument des Managementplanes, einem Fachplan des Naturschutzes, werden die unterschiedlichen Nutzungen in der Mehrzahl der FFH-Gebiete berücksichtigt, so dass Konflikte mit den Erhaltungszielen von vornherein ausgeschlossen oder minimiert und die Voraussetzungen zur Bewahrung oder Schaffung eines günstigen Erhaltungszustandes geschaffen werden. Basis für einen Managementplan ist die Erfassung der für das Gebiet wertbestimmenden Lebensraumtypen und Arten, eine Definition der Erhaltungsziele für das Gebiet und die Kenntnis der zu gewährleistenden ökologischen Erfordernisse. Innerhalb der Sächsischen Forstwirtschaft sind für die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie im Wald folgende Teilaufgaben wesentlich: - methodische Weiterentwicklung und Umsetzung der FFH-Managementplanung für Wald-Lebensraumtypen - Umsetzung der Managementpläne im Landeswald, zielgerichtete Beratung der nichtstaatlichen Waldbesitzer - Mitwirkung am Monitoring in Natura 2000-Gebieten In Abstimmung mit dem für Natura 2000 zuständigen Landesamt für Umwelt und Geologie liegt die Federführung bei der Erstellung von FHH-Managementplänen mit höherem Waldanteil beim Staatsbetrieb Sachsenforst.
Die nachhaltige Jagd basiert auf einem glaubwürdigen Nutzungsethos unter Berücksichtigung anderer Nutzngsinteressen. Sie beinhaltet die Regulierung von Wilddichten zur Abwendung von Wildschäden, die Fleisch- und Pelzgewinnung, die Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, die Erhaltung artenreicher und gesunder Wildbestände, wowie über regulative Eingriffe den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt.
Wirtschaften im Biosphärenreservat muss dem Modellcharakter des Gebietes Rechnung tragen und beispielhaft natur- und sozialverträglich sein. Wirtschaftsformen und Produkte mit schonender Nutzung natürlicher Potenziale sollen gefördert werden, während durch Verzicht auf Großprojekte eine ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung gesichert werden soll.
Fachliche Durchführung von regionalen Arten- und Biotopschutzprojekten; fachliche Begleitung lokaler Arten- und Biotopschutzprojekte; Biotopfeststellungen, insbesondere besonders geschützter Biotope gemäß §26 SächsNatSchG; naturschutzfachliche Beratung der unteren Naturschutzbehörden und der höheren Naturschutzbehörde; Mitwirkung in der Landschaftsplanung und an der Biotopkartierung; naturschutzfachliche Stellungnahmen im Rahmen von Fördermittelverfahren zur Landschaftspflege, zur Biotopgestaltung und zum Artenschutz, Effizienzkontrollen; naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Eingriffsvorhaben.
Die Biosphärenreservatsverwaltung ist für die Durchführung von praktischen Artenschutzprojekten zuständig z.B.: - Bau einer Fischaufstiegshilfe an der Spree bei Uhyst (NOL-Kreis) und an der Kleinen Spree in Milkel (LK Bautzen), - Errichtung eines Fischotterdurchlasses an einer Straße bei Förstgen (NOL-Kreis), - Rekonstruktion von Teichen im Park von Spreewiese (Krs. Bautzen), - Errichtung einer schwimmenden Brutinsel für Flußseeschwalben am Tauerwiesenteich (NOL-Kreis), - Förderung bedrohter Ackerwildkräuter (NOL-Kreis und Krs. Bautzen), - Regenerierungsmaßnahmen am Jesor-Moor bei Commerau (Krs. Bautzen) - Ausstiegshilfen aus Gräben - Errichtung von Grabentaschen - Errichtung eines Fledermausstollens - Pflege von Nahrungshabitaten für den Weißstorch - Errichtung und Betreuung von möbilen Amphibienschutzzäunen - Querbauwerke (Spree, Kleine Spree) - Storchenhorstbetreuung - Populationsstärkende Maßnahmen zu Gladiolus imbricatus und Wiederansiedelung von Arnica montana im Tiefland - zur Verbesserung der Habitatbedingungen des Neuntöters - Wildtierauffang- und Auswilderungsstation - zu Ackerwildkräutern (Erhaltung stark gefährdeter Ackerpflanzengesellschaften auf Flächen mit rudimentärem Vorkommen in Verbindung mit dem Anbau alter Getreidelandsorten und einer extensiven Landbewirtschaftung), - zum Biokarpfen/ Lausitzer Karpfen - zur Förderung der Honigbiene und der Wildinsekten (Halictus confusus/ Furchenbiene).
Als wesentliche Strategien zur Umsetzung einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung bzw. Mobilität werden für das Biosphärenreservat die Verkehrsvermeidung,-verlagerung sowie -verbesserung zugrundegelegt.
Arten- und Biotopschutz sind im Rahmen der Landschaftspflege als wichtiges Anliegen im Biosphärenreservat nicht losgelöst von der Bewirtschaftung zu betrachten. Dazu wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bewirtschaftern und den Naturschutzbehörden gesichert. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden Programme ausgearbeitet und mit den Vertragspartnern in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft und Forst umgesetzt. Diese Verträge sichern den jeweiligen Partnern den Naturerhalt und ein Zusatzeinkommen. Die Instrumente dafür sind im Freistaat Sachsen Förderung nach Landschaftspflegerichtlinie, der Vertragsnaturschutz sowie Förderungen auf Bundesebene (BMBF). Der Vertragsnaturschutz im Biosphärenreservat gliedert sich in - Vertragsnaturschutz Fischerei - Vertragsnaturschutz Landwirtschaft - Vertragsnaturschutz Wald - Landschaftspflegearbeiten.
Das Grundanliegen der Biosphärenreservatsverwaltung im Rahmen der Landbewirtschaftung besteht in einer möglichst geschlossenen Kreislaufwirtschaft. Die wesentlichen Aufgaben in der Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft im Biosphärenreservat sind: - die Verbesserung der Flächenstrukturierung - der Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit - die Förderung extensiver Bewirtschaftungsformen - der Aufbau einer leistungsfähigen Verarbeitung und regionalen Vermarktung - der Arten- und Biotopschutz in der Agrarlandschaft - Teichwirtschaft Entsprechende Leitbilder wurden formuliert (Flächenstrukturierung, Düngung, Pflanzenschutz, Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenbau, Grünlandwirtschaft, Landwirtschaftiche Tierhaltung, Vermarktung, Teichwirtschaft). Seit 1998 werden dementsprechend durch die Biosphärenreservatsverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V Einzelprojekte ausgewählt und umgesetzt, wie z.B. - zu Ackerwildkräutern (Erhaltung stark gefährdeter Ackerpflanzengesellschaften auf Flächen mit rudimentärem Vorkommen in Verbindung mit dem Anbau alter Getreidelandsorten und einer extensiven Landbewirtschaftung), - zum Biokarpfen/ Lausitzer Karpfen, - zur Förderung der Honigbiene und der Wildinsekten (Halictus confusus/ Furchenbiene), - zu Hecken- und Feldgehölzen im Rahmen von Pflege- und Pflanzmaßnahmen.