Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.
Das Projekt "Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen der Offshore-Windparks im Windcluster nördlich von Helgoland auf Seevögel und Meeressäuger" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von tian-Albrechts-Universität zu Universität zu Kiel, Forschungs- und Technologie-Zentrum Westküste durchgeführt. In diesem Projekt sollen mögliche Auswirkungen der Windenergieanlagen im Offshore-Windpark-Cluster nördlich von Helgoland auf Seevögel und Meeressäuger während der Betriebsphase untersucht werden. Dabei werden in unterschiedlichen Arbeitspaketen verschiedene Hauptziele definiert: 1) Durch neue Sicherheitsbestimmungen dürfen im Bereich von Windparks nur noch digitale Erfassungsflüge anstelle von klassischen visuellen Flügen durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Projektes werden daher durch verschiedene Firmen Flug-Erfassungen durchgeführt. Die gewonnen Ergebnisse werden nach methodischen Fragestellungen ausgewertet und miteinander verglichen. Anhand der gewonnenen Daten werden aber auch die Verteilungsmuster und damit mögliche Anlock- und Meideeffekte für Seevögel und marine Säugetiere abgeschätzt. 2) Durch detaillierte Sichtbeobachtungen von Konverterplattformen aus sollen Informationen über potentielle Verhaltensänderungen von Seevögeln untersucht werden. Dabei stehen sowohl Änderungen des Flugverhaltens (Meide- oder Attraktionsverhalten) als auch Verhaltensweisen von Rast- und Nahrungsverhalten im Vordergrund. 3) Zudem werden durch Einsatz von GPS-Datenloggern die Raumnutzung und das Flugverhalten verschiedener Helgoländer Brutvogelarten im Hinblick auf Windpark-Effekte untersucht. Durchführung digitaler Flugerfassungen zur Kalibration verschiedene Methoden; Durchführung digitaler Flugerfassungen zur Erstellung von Verbreitungskarten und zur Abschätzung von Meide- oder Anlockeffekten der Windparks für Seevögel und marine Säugetiere; Aufbereitung, Archivierung und statistische Auswertung der durch Flugsurveys gewonnenen Daten; Durchführung von Sichtbeobachtungen zur Identifizierung von Verhaltensänderungen; Durchführung von GPS-Datenlogger-Einsätzen an Helgoländer Brutvögeln; Beschreibung, Quantifizierung und Bewertung der möglichen Auswirkungen der Windparks des Helgoland-Clusters.
Das Projekt "Jungvogelmanagement - eine Sofortmaßnahme zur Unterstützung der bedrohten Population des Schreiadlers" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Wildtier Stiftung durchgeführt. Ziel des DBU-geförderten Projektes 'Jungvogelmanagement - eine Sofortmaßnahme zur Unterstützung der bedrohten Population des Schreiadlers' war, den Bruterfolg der Schreiadler in Brandenburg durch Manipulation der Anzahl ausgebrüteter Jungvögel kurzfristig zu erhöhen, bis mittelfristig andere Schutzbemühungen zum Erfolg führen. Darüber hinaus sollte mit Hilfe der Telemetrie der Erfolg der Jungvogelaufzucht überprüft und dokumentiert werden. Dazu wurde das zweitgeborene Schreiadlerküken ('Abel') dem Horst entnommen und getrennt mittels 'Fostering' (2007/ 2008) und 'Hacking' (2009-2011) aufgezogen. Um die Anzahl 'gemanagter' Jungvögel zu erhöhen, wurden 'Abels' auch in Lettland aus den Horsten entnommen und nach einer ersten Aufzuchtphase nach Deutschland verfrachtet. In den Jahren 2007 bis einschließlich 2011 sind in Brandenburg insgesamt 57 Jungadler auf natürliche Weise ausgeflogen. Hinzu kamen 64 Jungadler im Rahmen des Projektes, 50 von ihnen stammten aus lettischen Brutgebieten. Damit konnte die natürliche Reproduktionsrate in diesen Jahren um 112% gesteigert werden. Darüber hinaus wurden 49 Jungvögel mit Sendern ausgestattet. Alle besenderten Jungadler zogen zu einem normalen Zeitpunkt aus den Brutgebieten ab. Wie erwartet war die Sterblichkeit während des ersten Zuges jedoch sehr hoch. Die häufigste nachvollziehbare Todesursache der gemanagten Jungvögeln war Ertrinken. Damit einher geht eine nicht signifikante Beobachtung, dass gemanagte Jungadler im Vergleich zu ungemanagten eher in südliche statt in süd-östliche Richtung abzogen. Keinen Unterschied gab es bei der Abzugsrichtung zwischen den Vergleichsgruppen der deutschen und der aus Lettland verfrachteten Jungadler. Von den sechs im Rahmen des Projektes besenderten Altadlern sind drei nach der ersten Überwinterung in ihr ehemaliges Brutgebiet zurückgekehrt und hatten zum Teil auch Bruterfolg. Die Ergebnisse des Projektes haben gezeigt, dass mit Hilfe von Jungvogelmanagement beim Schreiadler eine erhebliche Steigerung der Reproduktionsrate von lokalen Populationen möglich ist. Durch die Methode des 'Hacking' konnten weit mehr Jungvögel aufgezogen werden als es durch das 'Fostering' möglich gewesen wäre. Die Beobachtungen zur Abzugsstreuung gemanagter und ungemanagter Jungadler sollte Inhalt zukünftiger Forschung sein.
Das Projekt "Untersuchungen zur Mortalität von Legehennen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften, Professur Allgemeiner Pflanzenbau, Ökologischer Landbau durchgeführt. Die Professur Nutztiergenetik im Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften analysiert am Tiermaterial des Auftraggebers vorwiegend Daten von Legehennen unter folgenden Gesichtspunkten: a) Auswertung von Merkmalen der Eiproduktion erfasst an Legehennen aus verschiedenen Haltungssystemen unter Berücksichtigung der Mortalität. b) Schätzung genetischer Parameter für die Mortalität und pro Hennetage und pro überlebende Henne mit dem Ziel die Zuchtwertschätzung auf unterschiedliche Haltungssysteme zu erweitern. a) und b) gewonnenen Daten dienen dem Auftraggeber zur züchterischen Bearbeitung der Legehennenpopulation. Die ermittelten Daten sollen gleichzeitig der Forschung und Lehre im Hinblick auf eine umfassende Weiterentwicklung der genetischen Grundlagen der Zuchtwertschätzung und der embryonalen Mortalität dienen.
Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln Teil 1, Körnerfresser Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln Stand: 10.07.1996 Einleitung Tiere wildlebender Arten werden seit Jahrhunderten in Menschenobhut gehalten. Die Art ihrer Pflege und die Gründe für ihre Haltung änderten sich im Laufe der Zeit. Im Hinblick auf Naturentnahmen fanden seit etwa 30 Jahren Artenschutzaspekte zunehmend Beachtung. Die gewonnenen Erkenntnisse über Verhalten, Brutbiologie und Haltungsansprüche ermöglichen heute die Nachzucht einer Vielzahl von körnerfressenden Kleinvögeln. Das Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet. Es dient der Auslegung des Tierschutzgesetzes und führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung der im Gutachten genannten Vogelarten nach Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Diese Anforderungen sollen sichern, daß die Tiere artgemäß und verhaltensgerecht untergebracht werden und ihnen keine Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden entstehen, d. h. keine Verhaltensanomalien oder schädliche Gewichtszunahmen auftreten, daß Vögel vital und fortpflanzungsfähig bleiben, normales Bewegungsverhalten zeigen und dazu beitragen, daß sie ein hohes Alter erreichen. Das Gutachten soll den Tierhaltern als Eigenkontrolle für ihre Tierhaltung dienen. Darüber hinaus soll es den zuständigen Behörden die Bewertung vorgefundener Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden können das Gutachten erforderlichen Anordnungen nach Paragraph 16a des Tierschutzgesetzes zugrunde legen und sich, ebenso wie die Tierhalter, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darauf berufen. Die angegebenen Maße sind Mindestmaße, die grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen. Ebenso muß anderen Mindestanforderungen, wie Temperaturen oder Käfigausstattung entsprochen werden. Die Unterzeichner des Gutachtens empfehlen, Vögel möglichst in Volieren zu halten und ihnen größeren Raum als im Gutachten angegeben zuzumessen. Vögeln aus Naturentnahmen, die ein höheres Rückzugsbedürfnis haben, müssen entsprechende Versteckmöglichkeiten angeboten werden. Gegebenenfalls sind auch die Raummaße zu vergrößern. Jeder Halter hat bei Abgabe oder Übernahme von Tieren eine besondere Verantwortung. Er muß darüber unterrichtet sein bzw. den Käufer unterrichten, daß er für die zum Teil sehr lange Lebensdauer der Tieres Verantwortung übernehmen muß und die tägliche Pflege und Beschäftigung mit dem Tier häufig einen hohen Zeitaufwand erfordern. Vor der Übernahme eines Vogels muß sich der künftige Halter über dessen spezifische Ansprüche informieren. Die Gutachter halten bei schwierig zu haltenden Arten einen Sachkundenachweis für notwendig. I. Allgemeiner Teil Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich der Vorzug zu geben. Die in diesem Gutachten berücksichtigten Kleinvögel umfassen 11 Singvogelfamilien (Passeriformes) mit einer Gesamtlänge (GL) von 8-75 cm, einer Körpermasse (KM) von ca. 7-85 g und überwiegend granivorer Ernährung (Körnerfresser). In systematischer Reihenfolge nach Wolters 1 sind dies: • • • • • • • • • Lerchen (Alaudidae, 86 Arten), Prachtfinken (Estrildidae, 132 Arten), Witwen (Viduidae, 14 Arten), Webervögel (Sporopipidae, Anomalospizidae, Ploceidae, 112 Arten), Sperlinge (Passeridae, 29 Arten), Edelfinken (Fringillidae, 3 Arten), Gimpel (Carduelidae, 136 Arten; ohne Kleidervögel, Drepanidinae), Ammern (Emberizidae, 251 Arten), Kardinäle, Kernknacker, Kronfinken und Kubafink (Thraupidae: Cardinalinae, Pheucticinae, etc. 32 Arten). Die Mehrzahl der Arten aus diesen Familien ist in den tropischen Savannen und Waldregionen der Alten und Neuen Welt beheimatet. Lerchen, Gimpel, Ammern und Sperlinge gehören zu den Vögeln, die auch am Rande der gemäßigten Breiten (Tundra), in alpinen Regionen von über 5000 m ü. NN sowie in tropischen Breiten vorkommen und brüten.Unter den Lerchen, Edelfinken und Ammern gibt es Arten (z. B. Feldlerche, Alauda arvensis; Heidelerche, Lullula arborea; Weißflügellerche, Melanocorypha sibirica; Zippammer, Emberiza cia; Junko, Junco hyemalis; Ortolan, Emberiza hortulana), die als Zugvögel im Frühjahr/Sommer in den gemäßigten Breiten brüten und im Herbst in tropische Gebiete wandern. Die in diesem Gutachten behandelten Gruppen ernähren sich überwiegend von Sämereien, nehmen aber auch zusätzlich Knospen, Früchte und Insekten auf bzw. ziehen damit ihre Jungen groß. Die Ernährung ist auf die bevorstehende Brut entsprechend einzustellen. Unter den aufgeführten Vogelfamilien finden wir u. a. Boden- (Lerchen), Höhlen- (einige Sperlinge und Prachtfinken) und Baumbrüter (Webervögel, Gimpel). Einige Lerchen, alle Edelfinken und Ammern sind außerhalb der Brutzeit Einzelgänger, andere, wie Prachtfinken und Webervögel, leben ganzjährig im Schwarm; Gimpel bleiben nach der Reproduktionsphase in Gruppen. Witwenvögel und Kuckucksweber gehen keine Paarbindung ein. Sie brüten nicht selbst, sondern sind Brutparasiten bei verschiedenen Prachtfinken bzw. Cistensängern. Um den biologischen Rhythmus, z. B. zwischen Reproduktion und Mauser, aufrechtzuerhalten sollte die Möglichkeit zur regelmäßigen Fortpflanzung geboten werden, sofern die Unterbringung der Nachzucht mindestens entsprechend den Anforderungen dieses Gutachtens gewährleistet ist. Zur Zucht dürfen jedoch nur körperlich und psychisch gesunde Vögel zugelassen werden. Von den hier besprochenen 795 Arten pflanzen sich 195 Arten regelmäßig in Menschenobhut fort (u. a. AZ Nachzuchtstatistik 1984-1993). Domestizierte Formen z. B. des Zebrafinken, Taeniopygia guttata, der Reisamadine (Reisfink), Padda oryzivora, Gouldamadine, Chloebia gouldiae, des Kanarienvogels, Serinus canaria, und das Japanische Mövchen, Lonchura striata, werden in einem separaten Gutachten berücksichtigt. Den unterschiedlichen Lebensgewohnheiten und Bedürfnissen der Kleinvögel, auch dem Aggressionsverhalten mancher Arten sowie der Geschlechter, ist durch eine spezifische Käfig-, Volieren- oder Raumausstattung Rechnung zu tragen. Kleinvögel sind grundsätzlich paarweise oder im Schwarm zu halten, ausgenommen solitär lebende Arten oder unverträgliche Individuen und kranke Vögel. Einfuhr, Ausfuhr und Besitz sowie Zucht und Handel bestimmter Kleinvogelarten werden durch Artenschutzbestimmungen 2 geregelt. II. Spezieller Teil A. Allgemeine Haltungsansprüche 1. Klima Je nach geographischer Verbreitung der hier aufgeführten Körnerfresser sind unterschiedliche Klimaansprüche zu berücksichtigen. Die meisten der hier aufgeführten Kleinvögel sind tropischen Ursprungs und müssen daher, sofern nicht unter Punkt B, spezielle Haltungsansprüche, anders festgelegt, ganzjährig einen klimatisierten Schutzraum 3 aufsuchen können, dessen Temperatur auch im Winter in der Regel 10°C nicht unterschreiten darf. Bei Käfighaltung tropischer Vögel müssen die Unterbringungsräume ebenfalls beheizbar sein und die festgelegten Temperaturen eingehalten werden. Temperaturansprüche nordischer bzw. hochalpiner Standvögel (z. B. Schneeammer) im Winter sind zu berücksichtigen. Nicht alle Kleinvogelarten eignen sich für die Haltung im Wohnbereich des Menschen, da sie andere Anforderungen an das Klima, wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung, stellen. 2. Licht In Räumen, auch in Schutzräumen, ist für ausreichend Tageslichteinfall oder Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer richtet sich nach den spezifischen Ansprüchen der Vogelart und der Jahreszeit. Ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich, muß sie zwischen 8 (Minimum) und 14 Stunden (Maximum) je Tag liegen. Der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. 3. Käfiggröße Wegen unterschiedlicher Körpergröße und spezifischer Ansprüche werden die Vögel unterschiedlichen Käfigkategorien zugeordnet. Die angegebenen Maße für Käfige, Volieren und Schutzräume gelten, sofern nicht anders vermerkt, für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung (Ausnahme bei Erkrankungen) nicht unterschritten werden. Die für die jeweilige Art erforderliche Käfiggröße ist bei Unterbringung von weiteren 1 bis 2 Vögeln, sofern nicht unter Punkt B, Unterbringung, anders festgelegt, jeweils um 25 % der ursprünglichen Grundfläche zu erweitern. In Rundkäfigen dürfen körnerfressende Kleinvögel nicht gehalten werden. Käfige sind (mit Ausnahme bei bodenbrütenden Arten) in mindestens 0,80 m Höhe aufzustellen. 4. Käfig-, Volieren- und Schutzraumausstattung Die Käfig-, Volieren- und Schutzraumausstattung darf nicht zu Verletzungen oder Gesundheitsschäden führen und soll gut zu reinigen sein. Käfige, Volieren und Schutzräume sind mit mindestens 3 Sitzgelegenheiten auszustatten, die soweit voneinander entfernt angebracht sind, daß sie die Vögel fliegend erreichen müssen; Naturzweige werden empfohlen. Käfige müssen an drei Seiten, Volieren an einer Seite undurchsichtig sein. Außenvolieren müssen teilweise überdacht sein, einen begehbaren Schutzraum oder, soweit aufgeführt, einen Witterungsschutz (Schutz gegen Sonne, Wind und Niederschlag) aufweisen, der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Volierenhöhe sollte mindestens 1,70 m betragen. Die Kopffreiheit des Tierhalters muß für Reinigungsarbeiten gewährleistet sein. Der Boden sollte mit Sand, Holzgranulat, Erde o. ä. geeignetem Material abgedeckt werden; er ist sauber zu halten. Käfige dürfen nicht aus reflektierenden Gitterstäben bestehen. Zur Mindestausstattung von Käfigen und Volieren gehören Versteck-, Schlaf- bzw. Nistmöglichkeiten. In Volieren ist eine Bepflanzung mit ungiftigen Pflanzen zu empfehlen. Vögeln aus Naturentnahmen sind besonders viele Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten anzubieten. Bei einigen Gruppen, wie Lerchen, Edelfinken, ist eine weiche Deckenbespannung erforderlich. Bademöglichkeiten sind anzubieten. In Käfigen gehaltenen Vögeln, die selbständig den Käfig wieder aufsuchen, ist nach der Eingewöhnungszeit regelmäßig Zimmerfreiflug zu gewähren. Die Räume müssen so beschaffen sein, daß Gefahren für freifliegende Vögel so gering wie möglich sind. 5. Ernährung