[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WÄRMEKONZEPT FÜR RHEINLAND-PFALZ Foto: Aton Lichttechnik GmbH IMPRESSUM Herausgeber:Ministerium für Umwelt, Energie Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Fotos Titelseite:Energieagentur Rheinland-Pfalz, Energieatlas Rheinland-Pfalz, VG Konz: Merten Media, Dieter Gass, Axel Henke, colourbox, fotolia © Februar 2017 Module Seite 1. Energetische Quartiersentwicklung8 2. Nahwärmenetze und Wärmespeicher13 3. Bioenergie17 4. Energetische Gebäudesanierung22 5. Regenerative Heiz- und Kühltechnik26 6. Nutzerverhalten/ Energieberatung29 7. Nachhaltige Baumaterialien33 8. Verknüpfung von Strom und Wärme Speicherung und Regelung (Sektorkopplung) 3 37 Wärmekonzept für Rheinland-Pfalz Die globale Staatengemeinschaft hat 2015 auf der Klimakonferenz in Paris das gemeinsame Ziel formuliert: Die Erderwärmung auf erheblich unter 2 Grad Celsius zu beschränken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen in allen Sektoren - Strom, Wärme und Mobilität - umfassend gesenkt werden. Dabei ist insbesondere der Wärmesektor von großer Bedeutung für den Klimaschutz. Denn die Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme hat in Deutschland einen Anteil an den energiebedingten CO2-Emissionen von insgesamt rund 40 Prozent. Der weitaus größte Teil der Wärme und Kälte wird aus fossilen Energieträgern gewonnen. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung liegt deutschlandweit bei rund 13 Prozent. Auch bei der Betrachtung des Energieverbrauchs spielt der Wärmesektor eine bedeutende Rolle. 56 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Anwendungsbereich Wärme und Kälte. In Rheinland-Pfalz werden etwa 55 Prozent des gesamten Bruttoendenergieverbrauchs in Form von Wärme und Kälte verbraucht. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger liegt im Bereich der Wärme und Kälte in Rheinland-Pfalz bei rund 11 Prozent. Die KWK trägt mit rund 20 Prozent zur Wärmeerzeugung bei. Knapp 84 Prozent der erneuerbar erzeugten Wärme wird auf Basis von Biomasse, insbesondere von Holz, bereitgestellt. Zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele ist künftig ein stärkerer Fokus auf den Wärmemarkt notwendig. Die Herausforderungen werden darin bestehen, den Wärmebedarf im für den Klimaschutz erforderlichen Umfang zu senken und die Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien umzustellen. Eine wichtige Rolle wird dabei die Nutzung biogener Energierohstoffe spielen, die flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden können und leicht speicherbar sind. 5
Biotopverbund Gewässer und Aue Dr. Karin Deventer REFERAT 24 – Flächenschutz, Fachdienst Naturschutz Biotopverbund Gewässer und Aue ▪ gesetzliche Grundlagen ▪ Fachplan Landesweiter Biotopverbund ▪ Biotopverbund Gewässer und Aue ▪ Ausblick Vitale Gewässer 23.10.2019 Donaueschingen Folie 2 Einführung Biotopverbund ▪ Biologische Vielfalt bedroht durch ➢ Zersiedelung, Lebensräume zu klein oder isoliert ➢ Intensive Landnutzung ➢ Klimawandel erfordert Anpassungen ▪ Bedrohte Bestände bei Tieren/Pflanzen und Lebensräumen ➢ je nach Artengruppe 30 % bis 70 % (Fische 60 %) Rote Liste Baden- Württemberg (Stand 2011) ➢ 27 von 53 Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie sind in einem ungünstigen Erhaltungszustand (Berichtspflicht 2019) in Baden- Württemberg Vitale Gewässer 23.10.2019 Donaueschingen Folie 3
Marktplatz der Projekte Verwertungsprüfung § 8 Abs. 1 Ziffer 2a DepV Sabine Hennings Umweltministerium Referat für Kreislaufwirtschaft sabine.hennings@um.bwl.de Ausgangsfragestellung ▪ Die Deponieverordnung enthält die neu im § 8 Abs. 1 DepV aufgenommene Vorlagepflicht des Anlieferers: 2a. Ergebnis der Prüfung der Verwertbarkeit und Verwertungsmöglichkeiten ▪ Oh je, noch mehr Bürokratie - oder doch nicht …. ▪ Regelt die DepV die Verwertungsprüfung? ▪ Was muss denn alles vorgelegt werden für das Ergebnis der Verwertungsprüfung? ▪ Darlegung aller einzelner Verwertungswege? ▪ Schriftlich? Zusätzlich Belege/Nachweise? ▪ Ablehnungsrecht bez. –pflicht des Deponiebetreibers für verwertbare Abfälle? LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 1/6 Verwertungspflicht und Ausnahmen ▪ Die Pflicht, Verwertungsmöglichkeiten für einzelne Abfälle zu prüfen, regelt das KrWG in den §§ 6 bis 9, darauf nimmt die DepV Bezug. ▪ Die Verordnungen unter dem KrWG konkretisieren die Pflichten, die zu einer hochwertigen Verwertung führen sollen, z.B. durch Getrennthaltung in der GewAbfV. ▪ Ausnahme von diesen Pflichten sind in § 7 Abs. 2 und Abs. 4 KrWG geregelt: Beseitigen kann Vorrang haben, wenn Schutz von Mensch und Umwelt dadurch am besten gewährleistet ist. Kriterien enthält § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 KrWG. Wirtschaftliche Zumutbarkeit: die mit der Verwertung verbundenen Kosten stehen nicht außer Verhältnis zu den Kosten, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären. Ein Mehrfaches kann zumutbar sein aus Gründen des Umweltschutzes. LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 2/6
Marktplatz der Projekte Ausblick zum Umgang mit asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen Falk Fabian LUBW, Referat 35 „Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit“ falk.fabian@lubw.bwl.de Umgang mit asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen Ausgangslage Nachhaltige Ressourcenschonung durch Recycling sicherstellen Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr!?! Nationaler Asbestdialog (“Leitplankenmodell”) Qualitätsgesicherte (etablierte) Recyclingbaustoffe Wirksame Ausschleusung von asbesthaltigen Materialien aus dem Stoffkreislauf LAGA-ATA Bericht des Erfahrungsaustausches „Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten“ (April 2020) Strukturelle Anpassungen in der Strategie zum Umgang mit Asbest im Baustoffrecycling 2/8 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft Folie 2 Umgang mit asbesthaltigen Bau- und Abbruchabfällen LAGA-Auftrag in 2020 zur Überarbeitung LAGA M23 (Einberufung LAGA Ad-hoc Ausschuss zur Überarbeitung M23) “Meilenstein” UMK-Beschluss 55/2021 Heute (noch) nicht... Geregeltes LAGA- Verfahren mit Verbändeanhörung, vorrauss. April 2022 3/8 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft noch in Arbeit!!! (Nov. 2021) - Ausschleusung von Asbest unter Sicherstellung Baustoffrecycling - Systematisches Vorgehen (“Säulenkonzept”) zur Ausschleusung - “Mandat” für Beurteilungswert zur “Asbestfreiheit” - ….. Folie 3
Marktplatz der Projekte Recyclingquote nach GewAbfV Sabina Drechsler LUBW Landesanstalt für Umwelt BW, Referat 35.1 Kreislaufwirtschaft sabina.drechsler@lubw.bwl.de Recyclingquote nach GewAbfV berücksichtigt Abfallstoffe, die einer stofflichen Verwertung zugeführt werden: » Eisenhaltige Metalle wie z.B. Stahl » Nicht-Eisen-Metalle wie Kupfer, Messing, Aluminium » Kunststoffe wie Hartplastik (HDPE) und Folien » Holz » Papier und Kartonagen bei Kaskadenlösung wird für die Berechnung der Recyclingquote von 30 % die gesamte Kaskade betrachtet. Kaskade für vollständige Vorbehandlungsanlage kaum wirtschaftlich 22.02.2022 2/6 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft Sortieraggregate nach Anhang GewAbfV Vorgabe GewAbfV für eine vollständige Vorbehandlungsanlage : ▪ A) Vorzerkleinerer ▪ B) Siebe, Sichter ▪ C) mindestens 1 Magnetabscheider für eisenhaltige Metalle (wenn im Gemisch vorhanden) (theoretische Ausbringung 95 %) ▪ D) mindestens 1 Wirbelstromabscheider für nicht-eisenhaltige Metalle (wenn im Gemisch vorhanden) (theoretische Ausbringung 95 %) ▪ E) z.B. für Kunststoffe mindestens ein NIR-Trenner ODER vergleichbares Sortieraggregat z.B. Wirbelstromabscheider für KS-Folien die theoretisch mindestens 85 % an Kunststoff ausbringen ODER für Papier ODER für Holz ▪ (Hand- bzw. Baggersortierung ist vor dem Zerkleinerer zusätzlich vorhanden) 22.02.2022 3/6 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft
Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung für Auftragnehmer der LUBW Sehr geehrte Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer der LUBW, seit dem 01.01.2022 sind gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen in Baden-Württemberg (E- Rechnungsverordnung Baden-Württemberg – ERechVOBW) Rechnungssteller zur Ausstel lung von elektronischen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 1 Abs. 7 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg (E-Government-Gesetz Baden-Württemberg – EGovG BW) verpflichtet. Eine bis zum 31.12.2025 befristete Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (netto) ohne Umsatzsteuer. Gerne nimmt die LUBW auch unterhalb von 1.000 (netto) ohne Umsatzsteuer Ihre elektronische Rechnung entgegen. Im Folgenden bieten wir Ihnen nach einer Kurzinformation zu den wesentlichen Pflicht feldern beim Standard „XRechnung“ wichtige Informationen und Erläuterungen zur Ab rechnung von Leistungen mit der LUBW. Kurzinformation zu den wesentlichen Pflichtfeldern beim Standard „XRechnung“ Beim Einreichen einer XRechnung über https://www.service-bw.de/erechnung (ZRE) oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de: • • • • BT-10: Leitweg-ID 08-A4062-89 BT-44: Käufer Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg BT-49: E-Mail poststelle@lubw.bwl.de Alle steuerrelevante Informationen des Rechnungsstellers: d.h. alle Angaben nach §14 UStG bzw. §33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro Weitere wichtige Rechnungsdaten: • • • • • • BT-1: Rechnungsnummer BT-2: Rechnungsdatum BT-11: Projektnummer (siehe Beauftragung) BT-12: Vertragsnummer (siehe Beauftragung) BT-13: ggf. Bestellnummer (siehe Beauftragung) Lieferinformationen – Lieferdatum, Leistungsdatum oder Abrechnungszeitraum LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg • Griesbachstraße 1 • 76185 Karlsruhe Telefon: +49 (0) 7 21 / 56 00-0 • Telefax: +49 (0) 7 21 / 56 00-14 56 • E-Mail: poststelle@lubw.bwl.de • Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de Anfahrtshinweise im Internet • Anstalt des öffentlichen Rechts • Handelsregister: Amtsgericht Mannheim • HRA 104736 • USt.-IdNr.: DE 213 361 243 ▪ Bankverbindung: Deutsche Bundesbank BIC: MARKDEF1660 IBAN: DE02 6600 0000 0066 0015 28 • Datenschutzerklärung: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/datenschutz Vorsitzende des Verwaltungsrats: Ministerin Thekla Walker MdL • Leitung: Präsident Dr. Ulrich Maurer 2 Bei technischen Fragen und Problemen bitten wir sie den Support des Zentralen Rechnungs eingangs Baden-Württemberg (ZRE) bei Service-BW (https://service-bw.de/erechnung) zu nutzen. Service-Hotline: 0711/21 844 599 Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, X-Rechungen über PEPPOL einzureichen. In diesem Fall ist folgende Leitweg-ID zu verwenden: 0204:08-A4062-89. Was ist eine elektronische Rechnung im Sinne der ERechVOBW? Eine „elektronische Rechnung“ nach § 2 Abs. 2 der ERechVOBW ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard „XRechnung“ oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden. Zugelassene Rechnungsformate sind immer aktuell einsehbar unter https://service-bw.de/erechnung. Eine Bilddatei, eine Rechnung im PDF-Format, ein PDF-Dokument oder eine eingescannte Papierrechnung sind keine elektronischen Rechnungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Empfehlungen für die Verwendung bestimmter Rechnungstools aussprechen können. Wenn Sie sich über Suchmaschinen diesem Thema nähern, finden Sie kostenlose E-Rechnungs-Generatoren wie z.B. xrechnung.io der cosinex GmbH. Darüber hinaus gibt es auch Dienstleister, die eine Konvertierung von Rechnungen und den Versand von elektronischen Rechnungen anbieten. Wie reichen Sie als Auftragsnehmer elektronische Rechnungen ein? Für das Einreichen einer in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellten elektro nischen Rechnung bei der LUBW bestehen folgende Möglichkeiten: 1. Einreichen über den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) Das Einreichen der elektronischen Rechnung erfolgt hierbei durch Hochladen der Rechnungs datei. Diesen Rechnungseingang sowie weitere Informationen hierzu (z.B. FAQs, Informatio nen zur Technik und den verarbeitungsfähigen Formaten, Support-Hotline, Nutzungsbedingun gen) erhalten Sie unter https://service-bw.de/erechnung. Es gelten die über https://service- bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des ZRE in der zum Zeitpunkt der Ein bringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. Das Rechnungsdokument muss im 3 Feld Buyer-Reference (BT-10) die Leitweg-ID 08-A4062-89 aufweisen. Für die Nutzung des ZRE ist keine Registrierung erforderlich. 2. Einreichen über PEPPOL Neben dem ZRE besteht auch die Möglichkeit, elektronische Rechnungen mittels Webservice über die Infrastruktur von Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL) beim ZRE einzubringen. Für die Nutzung von PEPPOL ist vom Rechnungssteller die folgende ergänzte Leitweg-ID zu nutzen: 0204:08-A4062-89. Die übrigen Bestimmungen bezüglich des ZRE gelten dabei eben falls. 3. Einreichen per E-Mail Die elektronische Rechnung kann auch per E-Mail an folgende Adresse versendet werden: rechnung@service-bw.bwl.de. Die E-Mail bitte ohne Nachrichteninhalt nur mit der Rech nungsdatei (nur eine XMLDatei anhängen, keine PDF-Datei) als einzigem Anhang versen den. Nach dem Versenden der E-Mail erhalten Sie umgehend Rückantwort per E-Mail, ob die Rechnung erfolgreich eingegangen und verarbeitet werden konnte. Wenn Sie keine Rückant wort erhalten, war das Versenden der elektronischen Rechnung per E-Mail nicht erfolgreich. Sollte Ihre Rechnungsdatei vom ZRE unter Verweis auf Fehler im Rechnungsformat zurück gewiesen werden, wenden Sie sich zunächst bitte an den Support des Herstellers des Soft wareprogramms, mit dem die Rechnungsdatei erzeugt wurde. Im Übrigen verweisen wir auf die Informationen und die Handreichungen für den Versand per E-Mail unter https://service- bw.de/erechnung. Wesentliche Pflichtfelder beim Standard „XRechnung“ • • • • BT-10: Leitweg-ID 08-A4062-89 BT-44: Käufer Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg BT-49: E-Mail poststelle@lubw.bwl.de Alle steuerrelevante Informationen des Rechnungsstellers: d.h. alle Angaben nach §14 UStG bzw. §33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro. Rechnungen aus dem Ausland, die eine Reverse-Charge-Steuerpflicht auslösen, müssen immer die Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG enthalten.
Marktplatz der Projekte Projektblick „Potential von Deponien für PV-Nutzung“ Falk Fabian LUBW, Referat 35 „Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit“ falk.fabian@lubw.bwl.de Projekt „Erhebung, Analyse und Bewertung von ehemaligen Deponieflächen als Standorte für PV in Baden-Württemberg“ Ziel: Spezifische Erkundung von ehemaligen Deponieflächen als PV-Standort („Einsatz nicht mehr benötigter Deponieareale zum Zwecke der Energiewende“) ▪ Initiierung durch LUBW/35: Deponien in Nachsorgepflicht → Nutzung als PV-Standort sinnvoll (Freiflächenatlas enthält noch „Lücken“, insbes. bei Deponien) ▪ Vorrecherche im Berichtssystem durch LUBW (ca. 175 Standorte) ▪ Auftrag ARGE zur Erhebung und Auswertung im August 2020 ▪ Erarbeitung Bewertungsschema -> November 2020 abgestimmt Erhebungskulisse: ▪ aufwendige Motivationskampagnen (verschiedene Zuständigkeiten, © LUBW Anfrage komm. Spitzenverbände, Vollzugsbehörden, Deponiebetreiber, Flächenverantwortliche) ▪ März 2021 – Dezember 2021 ca. 80 Standortbegehungen durchgeführt LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 2/4 Projekt „Erhebung, Analyse und Bewertung von ehemaligen Deponieflächen als Standorte für PV in Baden-Württemberg“ Zwischenergebnisse (Stand: Feb 2022): ▪ 81 Deponien teilflächenbezogen bewertet ▪ ca. 125 ha für PV-Ausbau nutzbare Potentialfläche ▪ Installierbare Nennleistung 123 MWp (Megawatt-Peak) ▪ erzielbare spezifische Leistung ca. 132.000 MWh/Jahr (ca. 25 Windkraftanlagen; Einsparung: 85.000 t CO2-Äqu./Jahr) ▪ ggf. höheres Potential (Beteiligung ca. 50 % Standorte) Ausblick: ▪ Integration Ergebnisblätter in Energieatlas (Feb. 2022) ▪ Erstellung Projektbroschüre (Jan 2022 – April 2022) ▪ Öffentlichkeitsarbeit zur Motivation LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft 3/4
Marktplatz der Projekte Vorstellung Kunststoffsparbüchle Sabina Drechsler LUBW Landesanstalt für Umwelt BW, Referat 35.1 Kreislaufwirtschaft sabina.drechsler@lubw.bwl.de LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft Folie 3 LUBW Kolloquium 2022 Kreislaufwirtschaft Folie 4
| Organisation | Count |
|---|---|
| Land | 7 |
| Weitere | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Text | 1 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 8 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 3 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4 |
| Luft | 1 |
| Mensch und Umwelt | 7 |
| Wasser | 1 |
| Weitere | 8 |