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Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017

Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem Sachsen-Anhalt (ST-BIS-90)

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA KategorieMetadaten zu ST-BIS-Nr.: 90 TitelLandesentwicklungsplan (LEP 2010) MLV-Daten mit Bodenschutzrelevanz MLV (Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Abteilung 2) Kurztitel § 11.1 Behörde: Datenhalter/Auskunft Art der Behörde erhebende (erhebende/verarbeitende) Anrede Vorname (Titel) Name Straße/Hausnummer PLZ ORT Herr Matthias Greye Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg PLZ (Postfach) Postfach Telefon/Fax/E-Mail § 11.2 Art und Umfang der 0391 0391 567-3514 / 0391 567-7529 / Matthias.Greye@mlv.sachsen- anhalt.de Dienste Daten: Datensammlung/Datenbank Dienst/Anwendung/Inf.-system Geoinformation/Karte Verweis auf Internetadresse (URL) https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/raumordnung-und- landesentwicklung/landesentwicklungsplan/ WMS-Dienst: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/gfds/ws/wms/GDI- LSA_LEP_2010_LSA/ows.wms?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE =WMS WFS-Dienst: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/gfds/ws/wfs/GDI- LSA_LEP_2010_LSA/ows.wfs?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE= WFS Beschreibung Der Landesentwicklungsplan (LEP) stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele und Grundsätze zur räumlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Die Grundsätze zur Entwicklung von Bodenschutz und Flächenmanagement werden vorgegeben. Übersicht zu bodenschutzrelevanten Themen des LEP: − Verkehr: Autobahn und autobahnähnliche Fernstraßen, überregional bedeutsame Hauptverkehrsstraßen, überregionale Schienenverbindung, überregionale Wasserstraßenverbindung, schiffbarer Kanal − Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Kultur und Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 1 (Stand: 12.03.2020) Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA Kategorie Metadaten zu ST-BIS-Nr.: 90 Denkmalpflege − Vorrangstandorte mit strategischer Bedeutung für Industrie- ansiedlungen, landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen, landesbedeutsame Verkehrsanlagen, für internationale Verkehrs- flughäfen − Vorranggebiete für Hochwasserschutz, Wassergewinnung, Rohstoffgewinnung, Natur und Landschaft, militärische Nutzung Raumbezug: Bundesland Sachsen-Anhalt Administrative Einheit Zeitbezug: 02.07.1905 von bis (Stand der Geodaten) 12.03.2011 Periodizität Parameter/Attribute Datenqualität Dateien Geoinformation/Karte: Raum- Bezugssystem/Lagestatus Erstellungsmaßstab Anwendungsmaßstab § 11.3 Voraussetzung/Bedingungen für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten: Rechtliche Grundlagen Bestellrecht (Weitergabe an) Datenformat nur Maßstab 1:300000 LEP_2010_ZD_EPSG_31468_v1.1.tif LS 110 1:300000 1:300000 Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt alle TIF Version Medium WMS- und WFS-Dienst § 11.4 Verfahren der Datengewinnung/– auswertung: Fachliche Methode/Grundlage und Technische Methode (Geodatengrundlage) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 2 (Stand: 12.03.2020)

Geologie/Rohstoffe und Geoenergien/Lagerstättenerhebung: Lagerstättenerhebung des HLNUG

Das HLNUG führt im Rahmen der Erkundung und Ausweisung mineralischer Rohstoffpotentiale des Bundeslandes Lagerstättenerhebungen durch, die ein wichtiger Bestandteil der Rohstoffsicherung gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen sind. Zusammen mit den Kenntnissen aus der rohstoffgeologischen und petrographischen Landesaufnahme bildet die Lagerstättenerhebung die Basis für Vorschläge des HLNUG an die Regionalplanungsbehörden zu Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalplänen. Da man nur sichern kann, was man gut kennt, besteht die Notwendigkeit, dass das HLNUG u.a. durch Befragung der Abbaunternehmen ein realistisches Bild von der Situation der Rohstoffgewinnung erhält. Diesem Ziel dient die Lagerstättenerhebung. Mit den hierzu konzipierten Online-Erhebungsformularen befragt das HLNUG Firmen der Steine und Erden-Industrie und Kommunen in regelmäßigen Abständen sowohl über bereits genehmigte Gewinnungsstellen als auch über konkrete Neuaufschluss- oder Erweiterungsplanungen oder über Rohstoffinformationen zu noch nicht konkretisierten Rohstoffinteressensflächen. Der Erhebungsbogen „Lagerstättenerhebung (für genehmigte Betriebsflächen) “ richtet sich an Betreiber von Gewinnungsstellen mit einer Abbaugenehmigung unabhängig davon, ob die Lagerstätte bereits in Abbau steht oder nicht. Der Erhebungsbogen „ Lagerstättenerhebung (für Planungsflächen) “ richtet sich an Betreiber von Gewinnungsstellen, die entweder eine Erweiterung oder/und Vertiefung ihrer genehmigten Gewinnungsstelle oder eine neue Gewinnungsstelle (Neuaufschluss) planen, die von einem bereits bestehenden Aufschluss räumlich getrennt ist. Zudem richtet sich dieser Erhebungsbogen an solche Unternehmen oder öffentliche Körperschaften, die für bestimmte Flächen ein potenzielles Abbauinteresse oder ein Rohstoffsicherungsinteresse für die Zukunft sehen und hierfür dem HLNUG Rohstoffinformationen zukommen lassen wollen. Insbesondere Planungsflächen mit Planungszeitraum = 25 Jahre können in der Regionalplanung berücksichtigt werden. Die Lagerstättenerhebung verfolgt drei Ziele: Die vom HLNUG verifizierten Informationen der Erhebung verbessern den lokalen bis überregionalen Kenntnisstand der Rohstoffsituation in Hessen und unterstützen so das HLNUG bei seinen Aufgaben zur Rohstoffsicherung. Rohstoffsicherung ist ein wichtiges Standbein der Daseinsvorsorge unserer Gesellschaft. Rohstoffvorkommen sind standortgebunden, d. h. nicht verlagerbar. Um diese vor Überbauung oder anderen konkurrierenden Flächennutzungen schützen zu können, ist die möglichst vollständige Erfassung aller Vorkommen und die Darstellung in den öffentlichen Planungsinstrumenten ( Regionalplan ) im Sinne potenzieller Abbauinteressenten notwendig. Die erhobenen Daten dienen in erster Linie der Abgrenzung von Vorranggebieten oberflächennaher Lagerstätten (Bestand und Planung) im Rahmen der kommenden Neuaufstellung der Regionalpläne. Die Lagerstättenerhebung kann bei Genehmigungsverfahren den Informations- und Kommunikationsfluss zwischen Fach- und Genehmigungsbehörden sowie Antragstellern verbessern, Missverständnissen vorbeugen und die Bewertung von Vorhaben erleichtern. Dies wirkt sich positiv auf die Verfahren aus. Ihre Angaben werden im Dezernat Rohstoffgeologie und Geoenergien des HLNUG intern erfasst und ausgewertet. Der Datenschutz ist auf der Grundlage des Hessischen Datenschutzgesetzes gewährleistet. Ihre Angaben werden nur behördenintern verwendet. Auswertungen werden ausschließlich anonymisiert erstellt. Für die Erfassung der aktuellen Daten zu Bestands- und Planungsflächen stehen Ihnen im Kasten rechts oben zwei Online-Erhebungsbögen zur Verfügung, die vom HLNUG in seiner Funktion als geologischer Landesdienst in Zusammenarbeit mit den oberen Landesplanungsbehörden (Regierungspräsidien) erstellt wurden. Zusätzlich zur Online-Erhebung ist es notwendig dem HLNUG eine Karte mit der Lokalität der Fläche zu übermitteln, wie z.B. Risswerke. Zur Kartendarstellung dient eine Legende, die als PDF heruntergeladen werden kann (siehe Kasten). Melden Sie sich bitte, wenn Sie Kartenmaterial benötigen. Das HLNUG übermittelt gerne topographische Kartenausschnitte im Maßstab 1 : 25.000 als PDF. Bitte skizzieren Sie in diesem die Position der zum Fragebogen gehörenden Fläche. Nutzen Sie bitte hierfür die in der Legende dargestellte Symbolik. Besteht bereits eine Abbaugenehmigung, so bitten wir Sie die Seite des Bescheides dem HLNUG zu übermitteln, der die Genehmigung bezeugt. Email: Dr. Karen Porr , Dr. Wolfgang Liedmann FAX: 0611-6939 941 Postanschrift: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Rheingaustr. 186 65203 Wiesbaden Falls Sie Felder des Fragebogens wegen Unklarheiten nicht ausfüllen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem HLNUG auf. Sie erhalten hier jede mögliche Hilfe. Ihre Ansprechpartner für Fragen, Anregungen und Hinweise zur Lagerstättenerhebung beim HLNUG sind: Dr. Wolfgang Liedmann (Rohstoffsicherung in Hessen) Tel.: 0611-6939 914, Fax -941 E-Mail: Dr. Wolfgang Liedmann Dr. Karen Porr (Rohstoffsicherung im Regierungspräsidium Giessen) Tel.: 0611-6939 104, Fax -941 E-Mail: Dr. Karen Porr Nordhessen : Marianne Burck (Tel.: 0561/1063225/E-Mail: marianne.burck[at]rpks.hessen.de ) Mittelhessen: Simone Philippi (Tel.: 0641/3032418/E-Mail: simone.philippi[at]rpgi.hessen.de ) Südhessen : Udo Hennig (Tel.: 06151/128916/E-Mail: udo.hennig[at]rpda.hessen.de ) Dr. Wolfgang Liedmann Tel.: 0611-6939 914 Dr. Karen Porr Tel.: 0611-6939 104 Lagerstättenerhebung (für genehmigte Betriebsflächen) Lagerstättenerhebung (für Planungsflächen) Legende Erhebungsbogen

Geologie/Rohstoffe und Geoenergien: Rohstoffsicherung

In seinem Landesplanungsgesetz (HLPG) sowie in dem daraus abgeleiteten Landesentwicklungsplan (LEP) hat das Land Hessen Grundsätze und Ziele zur Rohstoffsicherung formuliert. Danach sollen "die im Lande verfügbaren, mengenmäßig begrenzten, nicht vermehrbaren und vor allem standortgebundenen oberflächennahen und tief liegenden natürlichen Rohstoffreserven nachhaltig und langfristig gesichert werden." Eine langfristige Rohstoffsicherung dient dem Ziel einer umweltverträglichen und Flächen sparenden, nachhaltigen Bewirtschaftung der heimischen Lagerstätten. Rohstoffe können nur dort abgebaut werden, wo sie von Natur aus vorkommen. Die Standortgebundenheit der Lagerstätte wirft insbesondere in dicht besiedelten Gegenden Flächennutzungskonflikte auf. So konkurrieren Rohstoffgewinnung und -sicherung nicht selten mit ebenfalls bedeutenden Flächennutzungsansprüchen, wie Grundwasser- oder Naturschutz. Durch engen Kontakt mit den Planungsträgern versucht die Rohstoffgeologie daher bereits in einem frühen Stadium raumbedeutsamer Planungen, die rohstoffwirtschaftlichen Belange im Sinne einer umweltverträglichen Rohstoffsicherung einzubringen. Auf Ebene der Regierungsbezirke werden in den Regionalplänen Rohstoffsicherungsflächen als „Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten Bestand und Planung“ (Abbaugebiete) und „Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Lagerstätten“ (Lagerstätten) im Maßstab 1:100.000 ausgewiesen. In einem „Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten“ wird der Rohstoffgewinnung Vorrang vor konkurrierenden Flächennutzungsansprüchen eingeräumt. Vorranggebiete Bestand sind genehmigte Gewinnungsstellen mineralischer Rohstoffe. Die Vorranggebiete Planung sind so abzugrenzen, dass sie die Versorgung mit oberflächennahen Rohstoffen für 25 Jahre sichern. Ein Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten dient der mittel- und langfristigen Sicherung von Lagerstätten für den Rohstoffabbau. Diese Ausweisung stellt grundsätzlich keine Gebiete mit Abbaugenehmigung oder –planung dar, sondern soll bei Überlagerung unterschiedlicher Nutzungsansprüche auch die rohstoffwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit darstellen. Diese Rohstoffsicherungsflächen stehen einer anderweitigen, zwischenzeitlichen Ausweisung oder Nutzung grundsätzlich nicht entgegen, wenn hierdurch potenzieller künftiger Abbau nicht unzumutbar erschwert oder unmöglich gemacht wird. Das HLNUG stellt als geowissenschaftliche Fachbehörde und als Träger öffentlicher Belange den am Verfahren beteiligten Parteien rohstoffgeologische Grundlagen zur Verfügung, die eine fachlich fundierte Entscheidungsfindung bei Planungen ermöglichen. Kernelement und wichtige Entscheidungsgrundlage hierbei ist die für Hessen flächendeckend vorliegende und ständig fortgeschriebene Karte Rohstoffsicherung (KRS). Dr. Wolfgang Liedmann Tel.: 0611-6939 914 Dr. Sven Rumohr Tel.: 0611-6939 727 Landesentwicklungsplan Regionalpläne

Geologie/Rohstoffe und Geoenergien: Rohstoffsicherungskonzept Hessen

Die Ausweisung und der Abbau von Rohstoffsicherungsflächen birgt wegen konkurrierender Nutzungsansprüche von der Planung über das Genehmigungsverfahren und auch noch während des Abbaus Konfliktpotenzial. Um einerseits die wirtschaftliche Bedeutung der Rohstoffgewinnung und -versorgung in Hessen zu verdeutlichen und andererseits zur Versachlichung von Konflikten beizutragen, hat das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Jahr 2006 in enger Zusammenarbeit zwischen den Behörden unter Federführung des damaligen Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) und mit Vertretern der Steine und Erden-Industrie einen Leitfaden mit dem Titel " Rohstoffsicherung in Hessen " veröffentlicht. Das Rohstoffsicherungskonzept ist in die Umweltallianz Hessen eingebunden und war auch ausdrücklicher Bestandteil des aktuellen Regierungsprogramms für die Jahre 2003 bis 2008. Die Umweltallianz ist eine inzwischen bewährte Basis der Kooperation zwischen hessischer Wirtschaft und Landesregierung, die auf vertrauensvoller partnerschaftlicher Zusammenarbeit statt auf Konfrontation gründet. Der Bericht richtet sich vornehmlich an Personengruppen, die direkt oder indirekt mit Entscheidungen über Rohstoffsicherung und Abbauvorhaben befasst sind, wie z.B.: Entscheidungsträger in Kommunal- und Landespolitik, Landwirtschafts-, Forst-, Naturschutz- und Wasserwirtschaftsverwaltung, Träger Öffentlicher Belange, Beiräte und Ausschüsse mit flächenbezogenen Aufgaben, Betriebe der Steine und Erden-Industrie sowie Planungsbüros. Aber auch im Sinne einer notwendigen Transparenz die interessierte Öffentlichkeit und dabei insbesondere auch die den geplanten Abbauvorhaben benachbarten Anlieger. Neben dem Leitfaden „Rohstoffsicherung in Hessen“ wurden zu verschiedenen Hauptrohstoffgruppen Rohstoffkarten im Übersichtsmaßstab erstellt. Zudem informieren Fachberichte über Vorkommen, Abbausituation und Rohstoffsicherung der wichtigen oberflächennahen mineralischen Hauptrohstoffgruppen in Hessen: Fachbericht Gipsrohstoffe Fachbericht Kalk- und Zementrohstoffe Fachbericht Natur- und Naturwerksteine Fachbericht Sand und Kies Fachbericht Tonrohstoffe Der Leitfaden „Rohstoffsicherung in Hessen“ sowie die dazugehörigen Karten und Fachberichte werden 2020/21 in aktualisierter Form veröffentlicht. Dr. Wolfgang Liedmann Tel.: 0611-6939 914 Dr. Sven Rumohr Tel.: 0611-6939 727 Rohstoffsicherung in Hessen Rohstoffkarten im Übersichtsmaßstab Fachbericht Gipsrohstoffe Fachbericht Kalk- und Zementrohstoffe Fachbericht Natur- und Naturwerksteine Fachbericht Sande und Kiese Fachbericht Tonrohstoffe

Geowissenschaftliche Karten des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen, 1:200000

Das Projekt "Geowissenschaftliche Karten des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen, 1:200000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung durchgeführt. Erarbeitung geowissenschaftlicher Planungskarten; flaechendeckend fuer Niedersachsen und Bremen (1:200000, Baugrund im Blattschnitt der TK 200). Bodenkundliche Standorte: Trockengefaehrdung, landwirtschaftliches Ertragspotential; Grundwasser: Grundlagen, Nutzung; oberflaechennahe Rohstoffe: Lagerstaetten und Vorkommen; Rohstoffsicherungsgebiete; tiefliegende Rohstoffe: Salz, Erze, Steinkohle, Industrieminerale, Erdoel, Erdgas; schutzwuerdige geowissenschaftliche Objekte; vorrangige Nutzungen aus geowissenschaftlicher Sicht.

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