Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Kartographische Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Magdeburg mit Festsetzungen zu: Vorranggebieten Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Militärische Nutzung Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Wiederbewaldung, Rohstoffgewinnung Vorrangstandorten Regional bedeutsamen Standorten Bergbau und Rohstoffgewinnung Gebiete für die Nutzung der Windenergie (Vorranggebiete und Eignungsgebiete) Verkehr
Textteil mit Begründungen des Regionalen Entwicklungsplans Magdeburg mit Festsetzungen zu: Vorranggebieten Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Militärische Nutzung Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Wiederbewaldung, Rohstoffgewinnung Vorrangstandorten Regional bedeutsamen Standorten Bergbau und Rohstoffgewinnung Gebiete für die Nutzung der Windenergie (Vorranggebiete und Eignungsgebiete) Verkehr
Die Firma Karl Kraft Steinwerke OHG, Nattheimer Straße 201 in 89520 Heidenheim betreibt auf Flst.-Nr. 252, Gewann Brandelshauser Hau, Flur 1, Gemarkung Heidenheim einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal West). Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Östlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Schön + Hippelein, im Norden und Westen schließt sich der Staatsforst an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 800.000 bis 900.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Da die zuletzt am 28.09.2006 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Karl Kraft Steinwerke OHG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 32,61 ha auf Flst.-Nr. 252 (Gewann Brandelshauser Hau), Flur 1, Gemarkung Heidenheim und Flst.-Nr. 254/1 (Gewann Zellerhau), Gemarkung Königsbronn-Ochsenberg. Der Antrag vom 14.12.2017 ging beim Landratsamt Heidenheim am 14.12.2017 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 14.08.2019 ergänzt. Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und westlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Die geplante Erweiterung setzt sich zusammen aus dem Abbaufeld West mit ca. 6,66 ha und dem Abbaufeld Nord mit ca. 25,95 ha. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt bei beiden Abbaufeldern 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden ausschließlich forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Mit der geplanten Erweiterung soll auch die Abbaumenge dem aktuellen Bedarf angepasst werden. Diese soll zukünftig bis zu max. 900.000 m3 Kalkstein pro Jahr betragen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen, die je nach Bedarf zwei- bis viermal pro Woche durchgeführt werden. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 15 „Steinbruch Waibertal (West)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 32,61 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung wurde mit Entscheidung des Landratsamtes Heidenheim vom 23.01.2020 erteilt.
Die Schotterwerke Wager-Fischer GmbH & Co. KG, Adlerstraße 4, 89555 Steinheim-Söhnstetten betreibt auf Flurstücken Nrn. 366, 3107 bis 3112, 3115 und 3116, Gewanne Stockhau und Sol, Gemarkung Steinheim-Söhnstetten einen Steinbruch zum Abbau von Kalkstein (Steinbruch Söhnstetten). Der Steinbruch befindet sich ca. 1 km östlich des Ortsteils Söhnstetten und nördlich angrenzend an der Bundesstraße B 446. Der Steinbruch ist ansonsten von Waldflächen umgeben. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin max. 500.000 m3 Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Die Betriebszeit des Steinbruchs und der Aufbereitungsanlagen erfolgt werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Da die zuletzt am 26.01.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Schotterwerke Wager-Fischer GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 21 ha auf den Flurstücken 366, 2042/1, 2100, 2101, 3109, 3117 bis 3130/2 und 3147 bis 3150, Gewanne Stockhau und Sol, Gemarkung Steinheim-Söhnstetten. Der Antrag vom 15.07.2019 wurde am 16.07.2019 beim Landratsamt Heidenheim eingereicht. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 20.11.2019 ergänzt. Die Erweiterungsfläche schließt sich direkt östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an, der Abbau erfolgt dann in östliche Richtung. Die Antragstellerin gibt an, dass der Rohstoffabbau durch die Erweiterung für einen Zeitraum von etwa 26 Jahren zur Deckung des Rohstoffbedarfes des Werkes Söhnstetten durchgeführt werden kann. Als tiefste offenliegende Abbausohle werden 545 Meter über Normalnull (m ü. NN) beantragt. Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden ausschließlich forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Mit dem Abbau auf der Erweiterungsfläche soll umgehend nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung begonnen werden. Unabhängig von diesem Verfahren soll die bestehende Aufbereitungsanlage durch eine neue ersetzt werden. Hierfür soll auch ein neuer Vorbrecher im Osten des Steinbruchs errichtet werden, von dem das Rohgestein über Förderbänder zur Aufbereitungsanlage transportiert werden soll. Änderungen an der Abbaumenge und an den Betriebszeiten sind nicht geplant. Der Abbau des Rohgesteins erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraummaterials, durch Bohr- und Sprengarbeiten. Das Rohgestein wird anschließend per Radlader oder Bagger auf Muldenkipper verladen und zum Vorbrecher transportiert. Das Material wird dann gebrochen sowie gesiebt, über Förderbänder zum Silo transportiert und im Schotterwerk weiter aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Im Zuge der Erweiterung des Steinbruchs soll die bisher im Jahr 2004 genehmigte Rekultivierungsplanung an die geänderten Abbaubedingungen angepasst werden. Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 18 „Steinbruch Steinheim am Albuch-Söhnstetten“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)). Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 21 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die Firma Sandhandel Neuenkrug GmbH hat bei dem Landkreis Osterholz als Unterer Natur-schutzbehörde die Erweiterung der Sandabbaufläche auf dem Gebiet der Gemeinde Vollersode beantragt. Die für den Bodenabbau vorgesehene Fläche liegt zwischen der Stedener Straße (K23) und der B74. Sie wird derzeit rein ackerbaulich genutzt und schließt an einen bestehenden Bo-denabbau der Firma Sandhandel Neuenkrug an. Der laufende Sandabbau wurde mit Bodenab-baugenehmigung vom 03.08.2012 erstmalig genehmigt, mit Datum vom 30.09.2014 wurde die aktuell gültige Bodenabbaugenehmigung mit geänderten Nebenbestimmungen erteilt. Die Erweiterungsfläche liegt innerhalb eines Vorranggebietes Rohstoffgewinnung nach RROP und ist auch im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hambergen als Fläche zur Sicherung von Rohstoffen ausgewiesen. Besonders geschützte Gebiete oder Objekte liegen nicht im Vorha-bensbereich. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollen im Trockenabbauverfahren auf einer Fläche von 26.089 m² etwa 357.000 m³ Sand gewonnen werden. Von diesem Abbauvolumen sollen 30 % wiederverfüllt werden (ca. 110.000 m³). Als Folgenutzung sind in der teilverfüllten Grube eine Auf-forstung von 9.450 m² sowie Sukzessionsflächen von 7.589 m² (auf teilverfüllten Flächen) und 5.100 m² (auf Rohböden) vorgesehen. Nicht abgebaute Randbereiche in einem Umfang von 3.950 m² sollen mit Hecken bepflanzt werden. Somit soll etwa die Hälfte der Fläche bepflanzt werden, während der Rest der natürlichen Sukzession überlassen wird. Des Weiteren ist das Belassen eines Steilwandabschnittes als Sonderbiotop auf einer Länge von 80 m vorgesehen. Der Landkreis Osterholz - Untere Naturschutzbehörde - hat festgestellt, dass nach den Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung von dem Vorhaben insgesamt keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu erwarten sind (§ 5 i.V.m. § 2 Abs. 1 und Anlage 3 UVPG). Für das Vorhaben besteht demnach keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Raulf Kies GmbH & Co.KG plant den Neuaufschluss einer Kiessandlagerstätte und hat hierfür die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt. Geplant ist die Erschließung einer Kieslagerstätte im Nassabbau, nördlich des Ortsteils Wiedelah, Stadt Goslar. Im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 ist die Fläche als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung (Kies) festgelegt. Das Vorhaben hat eine Gesamtgröße von etwa 27 ha, die Mächtigkeit der Lagerstätte beträgt 13,5 – 15,5 m. Es wird ein verwertbarer Rohstoffvorrat von 2,9 Mio. m³ erwartet und eine Versorgungsdauer von 25 - 30 Jahren angenommen.
Das Projekt "Geowissenschaftliche Karten des Naturraumpotentials von Niedersachsen und Bremen, 1:200000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung durchgeführt. Erarbeitung geowissenschaftlicher Planungskarten; flaechendeckend fuer Niedersachsen und Bremen (1:200000, Baugrund im Blattschnitt der TK 200). Bodenkundliche Standorte: Trockengefaehrdung, landwirtschaftliches Ertragspotential; Grundwasser: Grundlagen, Nutzung; oberflaechennahe Rohstoffe: Lagerstaetten und Vorkommen; Rohstoffsicherungsgebiete; tiefliegende Rohstoffe: Salz, Erze, Steinkohle, Industrieminerale, Erdoel, Erdgas; schutzwuerdige geowissenschaftliche Objekte; vorrangige Nutzungen aus geowissenschaftlicher Sicht.
Das Projekt "Mittel- und langfristige Sicherung mineralischer Rohstoffe in der landesweiten Raumplanung und in der Regionalplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von agl - Angewandte Geographie, Landschafts-, Stadt- und Raumplanung durchgeführt. Mineralische Rohstoffe sind wichtige Ressourcen für die Herstellung von Produkten des Alltags und von zentraler Bedeutung für wirtschaftliche Tätigkeiten. Daher ist es eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge, die Versorgung der Gesellschaft mit mineralischen Rohstoffen sicher zu stellen. Wichtige Lagerstätten sollen daher auch langfristig gesichert werden. Es fehlen jedoch fachplanerische Instrumente, um diese Anforderung zu gewährleisten. Die Rohstoffgewinnung bringt zudem viele Konflikte wie Nutzungskonkurrenzen oder negative Umweltbelastungen mit sich, die einer gesamtplanerischen Abwägung und Steuerung bedürfen. Aufgabe der MORO-Studie ist daher, auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme bei den Trägern der Landes- und Regionalplanung Erfahrungen und Wege aufzuzeigen, wie eine mittel- und langfristige Sicherung mineralischer Rohstoffe durch die Landes- und Regionalplanung gelingen kann. Darauf aufbauend soll ein neues Forschungsfeld der Raumordnung inhaltlich konzipiert werden, um Lösungsansätze in Modellvorhaben zu erproben. Ziel: Ziel der MORO-Vorstudie ist es, aufzuzeigen, wie derzeit die mittel- und langfristige Sicherung mineralischer Rohstoffe durch die Landes- und Regionalplanung erfolgt. Innovative raumordnerische Aktivitäten im Bereich der Rohstoffsicherung, - etwa zur Festlegung von Raumordnungsgebieten für die Rohstoffsicherung -, die Ausgestaltung informeller Instrumente sowie neue Formen der Zusammenarbeit zwischen der Rohstoffwirtschaft, Regionalplanung und Trägern öffentlicher Belange sollen erkundet werden. Darüber hinaus geht es darum, inhaltliche, prozessuale und instrumentelle Anforderungen der planungsrelevanten Akteure zu erfassen und daraus abgeleitet Handlungsempfehlungen für die Rohstoffsicherung auf unterschiedlichen Planungsebenen zu formulieren. Schließlich soll ein inhaltliches und methodisches Konzept für ein neues MORO-Forschungsfeld zum Thema 'Sicherung mineralischer Rohstoffe durch die Regionalplanung' entwickelt werden.
Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA KategorieMetadaten zu ST-BIS-Nr.: 90 TitelLandesentwicklungsplan (LEP 2010) MLV-Daten mit Bodenschutzrelevanz MLV (Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Abteilung 2) Kurztitel § 11.1 Behörde: Datenhalter/Auskunft Art der Behörde erhebende (erhebende/verarbeitende) Anrede Vorname (Titel) Name Straße/Hausnummer PLZ ORT Herr Matthias Greye Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg PLZ (Postfach) Postfach Telefon/Fax/E-Mail § 11.2 Art und Umfang der 0391 0391 567-3514 / 0391 567-7529 / Matthias.Greye@mlv.sachsen- anhalt.de Dienste Daten: Datensammlung/Datenbank Dienst/Anwendung/Inf.-system Geoinformation/Karte Verweis auf Internetadresse (URL) https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/raumordnung-und- landesentwicklung/landesentwicklungsplan/ WMS-Dienst: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/gfds/ws/wms/GDI- LSA_LEP_2010_LSA/ows.wms?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE =WMS WFS-Dienst: https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/gfds/ws/wfs/GDI- LSA_LEP_2010_LSA/ows.wfs?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE= WFS Beschreibung Der Landesentwicklungsplan (LEP) stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele und Grundsätze zur räumlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Die Grundsätze zur Entwicklung von Bodenschutz und Flächenmanagement werden vorgegeben. Übersicht zu bodenschutzrelevanten Themen des LEP: − Verkehr: Autobahn und autobahnähnliche Fernstraßen, überregional bedeutsame Hauptverkehrsstraßen, überregionale Schienenverbindung, überregionale Wasserstraßenverbindung, schiffbarer Kanal − Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Kultur und Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 1 (Stand: 12.03.2020) Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) nach § 11 BodSchAG LSA Kategorie Metadaten zu ST-BIS-Nr.: 90 Denkmalpflege − Vorrangstandorte mit strategischer Bedeutung für Industrie- ansiedlungen, landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen, landesbedeutsame Verkehrsanlagen, für internationale Verkehrs- flughäfen − Vorranggebiete für Hochwasserschutz, Wassergewinnung, Rohstoffgewinnung, Natur und Landschaft, militärische Nutzung Raumbezug: Bundesland Sachsen-Anhalt Administrative Einheit Zeitbezug: 02.07.1905 von bis (Stand der Geodaten) 12.03.2011 Periodizität Parameter/Attribute Datenqualität Dateien Geoinformation/Karte: Raum- Bezugssystem/Lagestatus Erstellungsmaßstab Anwendungsmaßstab § 11.3 Voraussetzung/Bedingungen für das Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten: Rechtliche Grundlagen Bestellrecht (Weitergabe an) Datenformat nur Maßstab 1:300000 LEP_2010_ZD_EPSG_31468_v1.1.tif LS 110 1:300000 1:300000 Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt alle TIF Version Medium WMS- und WFS-Dienst § 11.4 Verfahren der Datengewinnung/– auswertung: Fachliche Methode/Grundlage und Technische Methode (Geodatengrundlage) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt - Seite 2 (Stand: 12.03.2020)
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