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Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme

Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme Wärme macht mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus und wird vielfältig eingesetzt: als Raumwärme oder Klimatisierung, für Warmwasser und Prozesswärme oder zur Kälteerzeugung. Durch zunehmende Energieeffizienzmaßnahmen ist ihr Anteil am Endenergieverbrauch seit 1990 leicht rückläufig. Erneuerbare Energien spielen bei der Wärmebereitstellung eine zunehmende Rolle. Wärmeverbrauch und -erzeugung nach Sektoren Der ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ für Wärme und Kälte verursacht gut die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs (EEV), wobei Wärme und Kälte für unterschiedliche Anwendungsbereiche benötigt werden. Allein die Raumwärme und die ⁠ Prozesswärme ⁠ haben sektorübergreifend Anteile von knapp 27 % bzw. gut 21 % am EEV. Mit großem Abstand folgen die Anwendungsbereiche Warmwasser und Kälteerzeugung (siehe Abb. „Anteil des Wärmeverbrauchs am Endenergieverbrauch 2008 und 2021“). Wärme wird größtenteils in den drei Endverbrauchssektoren „Private Haushalte“, „Industrie“ sowie „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD)“ direkt erzeugt und verbraucht. Darüber hinaus wird knapp ein Zehntel des Wärmebedarfs durch Fernwärme aus dem Umwandlungssektor der allgemeinen Versorgung gedeckt. Die Anteile der unterschiedlichen Energieträger an der Wärmebereitstellung haben sich in den letzten Jahren kaum verändert (siehe Abb. „Wärmeverbrauch nach Energieträgern“). Die Aufschlüsselung des Wärmeverbrauchs nach Anwendungsbereichen zeigt, dass diese in den drei genannten Sektoren teils sehr unterschiedlich sind (siehe Abb. „Wärmeverbrauch nach Sektoren und Anwendungsbereichen“): In den privaten Haushalten werden über 90 % der ⁠ Endenergie ⁠ für Wärmeanwendungen verbraucht. Hierbei entfallen allein rund zwei Drittel auf den raumwärmebedingten Endenergieverbrauch, der stark von der ⁠ Witterung ⁠ abhängt und daher größeren Schwankungen unterworfen ist (siehe Artikel „Energieverbrauch der privaten Haushalte“). Für Raumwärme setzen die privaten Haushalte überwiegend Erdgas als Energieträger ein. Auch im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen dominieren Wärmeanwendungen mit rund 60 Prozent den Endenergieverbrauch. Hierbei ist die Raumwärme für rund 40 Prozent des EEV verantwortlich, wobei ebenfalls überwiegend Erdgas für die Wärmebereitstellung eingesetzt wird. In der Industrie hat Prozesswärme mit über 60 % den größten Anteil am Endenergieverbrauch. Der hohe Anteil an Kohlen ist Resultat der umfassenden Verwendung bei der Stahlerzeugung. Bei der Fernwärmeerzeugung im Umwandlungssektor finden Gase (insbesondere Erdgas) die größte Verwendung, gefolgt von Kohlen. Der Einsatz von ⁠ Biomasse ⁠ und Abfall hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass 2005 begonnen wurde, unbehandelte Siedlungsabfälle energetisch zu nutzen, statt sie auf Deponien abzulagern (siehe Abb. „Energieeinsatz zur Fernwärmeerzeugung in Kraftwerken der allgemeinen Versorgung“). Abnehmer von Fernwärme sind zu etwa gleichen Teilen die Industrie und die privaten Haushalte, der Anteil des GHD-Sektors beträgt rund 10 %. Anteil des Wärmeverbrauchs am Endenergieverbrauch 2008 und 2023 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen - Eigene Berechnungen des Umweltbundesamtes Diagramm als PDF Wärmeverbrauch nach Energieträgern Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Diagramm als PDF Wärmeverbrauch nach Sektoren und Anwendungsbereichen 2023 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Diagramm als PDF Energieeinsatz zur Fernwärmeerzeugung in Kraftwerken der allgemeinen Versorgung Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Diagramm als PDF Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien Der Anteil erneuerbare Energien zur Deckung des Wärmebedarfs in Deutschland steigt seit den 1990er Jahren nur relativ langsam an. Im Jahr 2023 kam es so beispielsweise zu einem leichten Rückgang. Mit 17,7 % lag der Anteil knapp unter dem Vorjahreswert von 17,9 % (siehe Abb. „Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte - Anteil erneuerbarer Quellen am gesamten ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ für Wärme und Kälte“). Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf mehrere Effekte: Zwar war das Jahr 2023 ähnlich warm wie 2022, so dass sich der gesamte Heizwärmebedarf nicht stark unterschied. Gleichzeitig sanken die Preise für Erdgas jedoch wieder signifikant im Vergleich zum Krisenjahr 2022 und ließen so den Verbrauch von Erdgas wieder stärker ansteigen. Hinsichtlich der einzelnen erneuerbaren Energieträger im Wärmesektor ergibt sich ein gemischtes Bild: Bei ⁠ Biomasse ⁠ und biogenem Abfall gab es nach derzeitigem Kenntnisstand einen Rückgang. Gleichzeitig wuchs die Energiebereitstellung aus Geothermie und Umweltwärme sehr deutlich. Die sonnenärmere ⁠ Witterung ⁠ hingegen beeinflusste die Wärmenutzung aus Solarthermieanlagen negativ, so dass hier zu einem Minus von kam. Insgesamt wird der erneuerbare Wärmeverbrauch von der festen Biomasse dominiert, also vor allem Holz und Holzprodukte wie Pellets. Sie stellte 2023 etwa zwei Drittel der insgesamt aus erneuerbaren Energien gewonnenen Wärme bereit (siehe Abb. „Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte im Jahr 2022“). Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme stellten auch im Jahr 2023 noch weniger als 20 % der erneuerbaren Wärme zur Verfügung. (siehe Abb. „Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte“). Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte: Anteil erneuerbarer Quellen ... Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte im Jahr 2023 Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF Erneuerbare Energie für Wärme und Kälte: Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen ... Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF

Andreas Schmid Grundstücks GmbH & Co. KG, Wärmepumpe (> 50 kJ/s) auf dem Grundstück Flur-Nr. 970 Gemarkung Gersthofen

Für die Halle H6 der Andreas Schmid Grundstücks GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Flur-Nr. 970 der Gemarkung Gersthofen ist die thermische Nutzung des Grundwassers zu Heiz- und Kühlzwecken geplant. Die max. Heizleistung beträgt 219 kW und die max. Kühlleistung 60 kW

Thermische Nutzung des Grundwassers

Antrag auf eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG für die Grundwasserwärmepumpenanlage (Heizen und Kühlen) auf Fl.-Nr. 131/64, 131/72, 117/5 und 131/59 der Gemarkung Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten Antragstellerin: KrausMaffei Technologies GmbH

thermische Grundwassernutzung zur Gebäudeheizung eines Gewerbebetriebes

Die H+M Immobilien GbR beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2028 der Gemarkung und Gemeinde Stephanskirchen thermische Nutzung von oberflächennahem Grundwasser zur Gebäudebeheizung eines Gewerbebetriebes. Hierzu wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Entnehmen und zu Tage fördern von jährlich insgesamt 130.000 m³ Grundwasser mittels Brunnenanlage beantragt.

Thermische Nutzung von Grundwasser Karl-Witthalm-Str. 4-24

Am Standort in der Karl-Witthalm-Str. 4-24 ist der Betrieb einer Brunnenanlage zu Wärme- und Kühlzwecken beabsichtigt. Hierzu gab es bereits eine bestehende wasserrechtliche Erlaubnis mit einer jährlichen Grundwasserentnahme-/Versickerungsmenge von 189.216 m³. Mit einem zusätzlichen Förderbrunnen wurde eine weitere jährliche Entnahmemenge von 376.680 m³ beantragt. Insgesamt muss daher eine jährliche Entnahmemenge vom 565.896 m³ berücksichtigt werden.

Wasser-Wärmepumpen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 886 der Gemarkung Fürstenfeldbruck, Gemarkung Fürstenfeldbuck

1. Tektur zur wasserrechtlichen Erlaubnis für die thermische Nutzung von oberflächenna-hem Grundwasser zum Betrieb von drei Wasser-Wärmepumpen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 886 der Gemarkung Fürstenfeldbruck, Hubertusstr. - Ecke Rothschwaiger Feldweg in 82256 Fürstenfeldbruck

Grundwassergleichenkarten

Die genaue Kenntnis der aktuellen Grundwasserstände und damit auch der Grundwasservorräte ist für das Land Berlin unerlässlich, da das gesamte Trinkwasser (im Jahr 2016 waren es rund 221 Millionen m³) zu 100 % aus dem Grundwasser gewonnen wird. Dieses Grundwasser wird von neun Wasserwerken fast vollständig aus dem eigenen Stadtgebiet gefördert. Nur das Wasserwerk Stolpe am nördlichen Stadtrand gewinnt sein Wasser in Brandenburg, versorgt aber ebenfalls Berlin. Darüber hinaus werden die Grundwasservorkommen durch Eigenwasser- und Betriebswasserentnahmen sowie durch große Baumaßnahmen und Wärmenutzungen beansprucht. In Berlin sind zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen bekannt, die sich nur bei genauer Kenntnis der Grundwasserverhältnisse sanieren lassen. Die Grundwassergleichenkarte beschreibt die Grundwassersituation des Hauptgrundwasserleiters mittels Grundwassergleichen. Diese stellen die Grundwasserdruckfläche des ungespannten bzw. gespannten Grundwassers dar. Grundwasser­gleichen­karten: aktuelles Jahr Suche nach älteren Jahrgängen: Geoportal Berlin Suche nach: Grundwassergleichen Umweltatlas Berlin: Grundwasserhöhen

Thermische Nutzung von Grundwasser Triebstraße, Fl.Nrn. 211, 282/2, 287 und 295, Gem. Moosach

Am Standort Triebstraße beabsichtigt die LH München, Baureferat – Hochbau H62 den Betrieb einer Brunnenanlage zu Wärme- und Kühlzwecken. Beantragt wurde mit Unterlagen vom 21.05.2024 eine jährliche Grundwasserentnahme-/ Versickerungsmenge von 145.800 m³. Für die geplante Maßnahme ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) erforderlich. Entsprechend §§ 5 und 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.2 (jährliche Grundwasserentnahme zwischen 100.000 m³ und 10 Millionen m³) war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in NRW sind ausreichend Potentiale vorhanden

„Unsere Analyse zeigt: es sind ausreichend Potentiale vorhanden, um die komplette Wärmeversorgung in Nordrhein-Westfalen mit erneuerbaren und klimafreundlichen Energien sicherzustellen“, erklärte Dr. Barbara Köllner, Vizepräsidentin des LANUV heute (Donnerstag, 5. September 2024) im Haus der Technik in Essen. Mit Begleitung durch die NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubauer wurden kommunalen Vertreterinnen und Vertretern sowie Planungsbüros und weiteren Akteuren im Bereich der Wärmewende die Inhalte der Studie vorgestellt. Neben den Potentialen wurden in der Studie Planungsgrundlagen für die kommunale Wärmeplanung ausgearbeitet. An den erarbeiteten Datengrundlagen können sich alle Kommunen in NRW orientieren, um den besten Weg für die eigene Wärmeplanung zu finden. „Wir haben insgesamt neun Szenarien erarbeitet, die verschiedene Wege zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigen“, betonte Dr. Köllner. „Bis spätestens zum Jahr 2045 muss die Wärmeversorgung vollständig auf klimafreundlichen und erneuerbaren Energien beruhen. Die Planungen zum Umbau der Wärmeversorgung haben in vielen Fällen bereits begonnen und stellen alle Kommunen vor große Herausforderungen. Mit unseren Daten geben wir aktiv Hilfestellung, um die kommunalen Wärmeplanungen anzustoßen und wichtige Hinweise zu geben, welche Wege möglich und damit umsetzbar wären.“ Die Wärmestudie NRW zeigt das theoretische Potential der Wärmequellen in NRW. Dieses Potential übersteigt den Wärmebedarf aller vorhandener Gebäude. Dem erwarteten Wärmebedarf aller Gebäude in NRW von maximal etwa 150 Terawattstunden pro Jahr (TWh/a) steht ein vielfaches an theoretischem Potential der erneuerbaren und klimafreundlichen Wärmequellen gegenüber. Der größte Anteil an der Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs der Gebäude wird anhand der Szenarienanalyse innerhalb der Wärmestudie im Bereich der dezentralen Versorgung liegen. Mit 63 bis 80 Prozent Deckungsanteil wird die Wärmepumpe dominierend sein. Dabei könnten Luft-Wärmepumpen mit 66 TWh/a bis 94 TWh/a die führende Technologie im zukünftigen Wärmemix werden. Viel Potential steckt zudem in der Nutzung der oberflächennahen Geothermie über Sole-Wärmepumpen. 17,8 TWh/a bis 26,9 TWh/a könnten erzielt werden. Dies entspricht dann einem zukünftigen Strombedarf für die Wärmepumpen im dezentralen Bereich von 21,0 TWh/a bis 29,7 TWh/a. In Gebäuden mit besonders hohem Wärmebedarf könnten dezentrale Biomassekessel, die beispielsweise mit Pellets oder Hackschnitzel als Brennstoff betrieben werden, 4,5 bis 8,9 Prozent an der zukünftigen Wärmeversorgung ausmachen. Etwa 15 bis 33 Prozent dieses Bedarfs könnte über klimaneutrale Fernwärme gedeckt werden. Dies entspräche etwa einer Verdoppelung bis Vervierfachung des jetzigen Anteils. Dabei kann vor allem die Abwärme aus der Industrie, Rechenzentren oder Elektrolyseuren, die hydrothermale Geothermie sowie die thermische Nutzung des Abwassers über die Kanalisation, dem Ablauf von Kläranlagen oder der Industrie eine bedeutende Rolle einnehmen. Weitere bedeutende Wärmequellen wären die thermische Abfallbehandlung, Freiflächen-Solarthermie oder die verstärkte Nutzung regional verfügbarer Biomasse. Je nach Struktur der einzelnen Kommunen kann die Wärmeplanung aus einer Vielzahl an Potentialen und Möglichkeiten aufgebaut werden. Alle Daten und Fakten wurden gemeindescharf ermittelt. Damit hat das LANUV mit der Studie eine umfassende Datengrundlage für die Kommunen und deren Wärmeplanung erarbeitet. Erste Daten sind bereits im LANUV-Wärmekataster veröffentlicht, dazu gehören unter anderem der neu ermittelte Wärmebedarf und die Potenziale der hydrothermalen Geothermie. Die weiteren Daten wie das Potenzial des Abwassers oder die Aktualisierung der oberflächennahen Geothermie, werden bis zum Jahresende sukzessive ergänzt. Alle Daten stehen zudem auf dem Open-Data-Portal des Landes zur Verfügung und können damit frei von allen Kommunen genutzt werden. Die einzelnen Daten und weitere Informationen sind zu finden unter: zurück

Thermische Nutzung von Grundwasser Hanauer Str. 91

Am Standort Hanauer Str. 91 beabsichtigt die EB 32 Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG den Betrieb einer Brunnenanlage zu Wärme- und Kühlzwecken. Beantragt wurde mit Unterlagen vom 17.06.2024 eine jährliche Grundwasserentnahme-/ Versickerungsmenge von 535.000,00 m³. Für die geplante Maßnahme ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayer. Wasser-gesetz (BayWG) erforderlich. Entsprechend §§ 5 und 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.2 (jährliche Grundwasserentnahme zwischen 100.000 m³ und 10 Millionen m³) war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

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