Sachlicher Teilplan Wind 2018 Sachlicher Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 Im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 werden 22 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt. Sie dienen der raumordnerischen Steuerung der Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Konzentrationszonen. Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 01.08.2018 die Genehmigung erteilt. Mit Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Sachliche Teilplan in Kraft.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Energie dar.:Windkraftanlagen des Saarlandes
Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Änderungen gegenüber der Version der Kulisse der eutrophierten Gebiete nach §13a Düngeverordnung (Stand 12/2022) resultierten aus der Verwendung des aktualisierten Datensatzes der Feldblöcke (09/2023). Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber der gesamten Phosphoreinträge wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/growa-nrw-2021-4994). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Durch eine neue Methode in der Neufassung der AVV GeA (08/2022) hat sich der Flächenzuschnitt der eutrophierten Gebiete, insbesondere an den Rändern, gegenüber des Standes 01/2022 leicht geändert. Für die o.g. eutrophierten Gebiete sieht die Düngeverordnung zusätzliche Maßnahmen der Landwirtschaft vor. Die Ermittlung dieser betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2023) durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2023), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen Eutrophierten Gebiete liegen.
Die Karte zeigt die mittlere Windgeschwindigkeit in 200 m Höhe über Grund. Diese wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist ein Durchschnittswert der über das Jahr auftretenden Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindikeit gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Die Karte zeigt die mittlere Windgeschwindigkeit in 125 m Höhe über Grund. Diese wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist ein Durchschnittswert der über das Jahr auftretenden Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindikeit gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Die Karte zeigt die mittlere Windgeschwindigkeit in 225 m Höhe über Grund. Diese wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist ein Durchschnittswert der über das Jahr auftretenden Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindikeit gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Die Karte zeigt die mittlere Windgeschwindigkeit in 175 m Höhe über Grund. Diese wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist ein Durchschnittswert der über das Jahr auftretenden Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindikeit gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Die Karte zeigt die mittlere Windgeschwindigkeit in 150 m Höhe über Grund. Diese wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist ein Durchschnittswert der über das Jahr auftretenden Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindikeit gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
Die Karte zeigt die mittlere Windgeschwindigkeit in 100 m Höhe über Grund. Diese wurde NRW-weit in einer Auflösung von 100 x 100 m modelliert und mit den Erträgen bestehender Windenergieanlagen in NRW validiert. Die mittlere Windgeschwindigkeit ist ein Durchschnittswert der über das Jahr auftretenden Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindikeit gibt einen Hinweis darüber, wie ein Standort für die Windenergienutzung geeignet ist.
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