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Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.

Erfassungseinheit Lebensraumtyp (MaP)

Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) in Baden-Württemberg Natürliche Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang I der Richtlinie aufgelistet. Für ihre Bewahrung oder Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen und Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen biogeografischen Region und verfügt über eine reiche Naturausstattung. Von den 91 in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen, gibt es 53 (davon 14 prioritäre) in Baden-Württemberg. Sämtliche Lebensräume in Baden-Württemberg sind geprägt durch ihre Standortbedingungen sowie Jahrhunderte langes Einwirken des Menschen. Unter ihnen gibt es Lebensräume, die noch als naturnah oder weitgehend natürlich anzusehen sind wie z.B. naturnahe und natürliche Hochmoore. Sie kommen in Baden-Württemberg schwerpunktmäßig im Alpenvorland und im Schwarzwald vor. Andere LRT sind erst durch traditionelle Wirtschaftweisen des Menschen wie Mahd oder extensive Beweidung entstanden und prägen heute das Landschaftsbild vieler Regionen. Zu diesen Lebensräumen zählen beispielsweise artenreiche Borstgrasrasen, die in Baden-Württemberg vor allem im Schwarzwald, im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Odenwald verbreitet sind. Für einige LRT trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, wie für die Mageren Flachlandmähwiesen oder für die Wacholderheiden mit dem Verbreitungsschwerpunkt auf der Schwäbischen Alb. Diese unterschiedlichen Lebensräume beherbergen eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Eine Veränderung ihrer Standortbedingungen bewirkt eine Veränderung in der Artenzusammensetzung. Die Lebensräume spielen damit eine entscheidende Rolle für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen und damit auch der genetischen Vielfalt unserer Natur und Kulturlandschaft.

Pflegemaßnahmen Wacholderheide Rohrbach

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

Pflegemaßnahmen Wacholderheide Rohrbach zur Fortführung der Heideentwicklung

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

HP 2021 Naturpark Soonwald-Nahe - Pflegemaßnahmen Wacholderheide

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

Megaphyllum unilineatum (C. L. Koch, 1838) Hundertfüßer und Doppelfüßer Stark gefährdet

Bei M. unilineatum handelt es sich um eine xerotherm auftretende Offenlandart mit deutlicher Präferenz für Kalk-Trockenrasen und Kalk-Halbtrockenrasen, Steppenrasen, Wacholderheiden und angrenzende Äcker, Feldränder oder Ackerbrachen in Schutzgebieten oder extensiv bewirtschafteten Kalkäckern mit Segetalvegetation. Der Großteil dieser Biotoptypen ist nach Finck et al. (2017) akut von vollständiger Vernichtung bedroht bis stark gefährdet und nicht bis schwer regenerierbar. Durch die starke Biotopbindung ist davon auszugehen, dass der starke Rückgang von M. unilineatum mit diesen kleinräumigen und sich in Abnahme befindlichen Biotoptypen korreliert ist.

Loricula distinguenda (Reuter, 1884) Myrmedobia distinguenda Reuter, 1874, non Reuter, 1884; Myrmedobia distinguenda Reuter, 1884, non Reuter, 1874 Wanzen Gefährdung unbekannten Ausmaßes

Die Gattung Myrmedobia wird als Untergattung gewertet ( Popov 2004). Vermehrte Nachweise besonders in Wacholderheiden durch gezielte Nachsuche. Erste Funde in Deutschland vor 1950. Sicherlich wurde die Art aufgrund der versteckten Lebensweise übersehen.

Pflegemaßnahmen Wacholderheide Rohrbach

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

Pflegemaßnahmen Wacholderheide Rohrbach zur Fortführung der Heideentwicklung

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

HP 2021 Naturpark Soonwald-Nahe - Pflegemaßnahmen Wacholderheide

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

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