Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer §42-Biotope kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUK und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUK zur Verfügung.
Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) in Baden-Württemberg Natürliche Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang I der Richtlinie aufgelistet. Für ihre Bewahrung oder Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen und Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen biogeografischen Region und verfügt über eine reiche Naturausstattung. Von den 91 in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen, gibt es 53 (davon 14 prioritäre) in Baden-Württemberg. Sämtliche Lebensräume in Baden-Württemberg sind geprägt durch ihre Standortbedingungen sowie Jahrhunderte langes Einwirken des Menschen. Unter ihnen gibt es Lebensräume, die noch als naturnah oder weitgehend natürlich anzusehen sind wie z.B. naturnahe und natürliche Hochmoore. Sie kommen in Baden-Württemberg schwerpunktmäßig im Alpenvorland und im Schwarzwald vor. Andere LRT sind erst durch traditionelle Wirtschaftweisen des Menschen wie Mahd oder extensive Beweidung entstanden und prägen heute das Landschaftsbild vieler Regionen. Zu diesen Lebensräumen zählen beispielsweise artenreiche Borstgrasrasen, die in Baden-Württemberg vor allem im Schwarzwald, im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Odenwald verbreitet sind. Für einige LRT trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, wie für die Mageren Flachlandmähwiesen oder für die Wacholderheiden mit dem Verbreitungsschwerpunkt auf der Schwäbischen Alb. Diese unterschiedlichen Lebensräume beherbergen eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Eine Veränderung ihrer Standortbedingungen bewirkt eine Veränderung in der Artenzusammensetzung. Die Lebensräume spielen damit eine entscheidende Rolle für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen und damit auch der genetischen Vielfalt unserer Natur und Kulturlandschaft.
In ausgewaehlten Landschaftsraeumen Baden-Wuerttembergs sollen die spezifischen Zusammenhaenge zwischen Boeden bzw Bodenmerkmalen und der Struktur von Gehaeuselandschnecken-Gemeinschaften verdeutlicht werden (gleich Kausalanalyse). Zum anderen will die Untersuchung die Moeglichkeit einer einfachen Bewertung von Boeden als Lebensraum fuer Bodenorganismen am Beispiel der Gehaeuselandschnecken ueberpruefen. Hierfuer werden in typischen Bodengesellschaften aus vier Landschaftsraeumen Baden-Wuerttembergs (Granit-Schwarzwald, Keuperbergland (Schoenbuch), Schwaebische Alb und Jungmoraenenlandschaft in Oberschwaben) jeweils 5 Untersuchungsstandorte ausgewaehlt. Die Untersuchungsstandorte sollen dabei zwei Kategorien von Relief-Vegetations-/Nutzungseinheiten repraesentieren, naemlich teillandschaftstypische (zB Wacholderheiden auf der Schwaebischen Alb) und weitverbreitete (zB Laubwaelder auf Kuppen oder Plateaus, sowie in Taelern bzw Senken). In vier Feldwiederholungen pro Standort werden die vorhandenen Schneckenarten erfasst und anhand der dominanten und subdominanten Arten in Gemeinschaften gruppiert. Relevante Bodenparameter der dazugehoerigen Oberboeden wie pH-Wert, Carbonatgehalt und Austauscherbelegung (wo sinnvoll) werden im Labor analysiert, der Bodenwasserhaushalt ueber den Hydromorphietyp und -grad der Boeden grob charakterisiert. Entlang von Gradienten relevanter Bodenmerkmale erfolgt eine faktorielle Deutung der Ergebnisse. In einem Schluessel mit Angaben zu den Faktoren 'Wasserhaushalt' und 'Basenversorgung' koennen die Boeden dann schliesslich den Schneckengemeinschaften zugeordnet werden. Zusammen mit Angaben zu wichtigen Randbedingungen (zB Nutzung) ermoeglicht diese Tabelle eine Prognose des Vorkommens bestimmter Schneckengemeinschaften. Eine Bewertung der abgegrenzten Schneckengemeinschaften und damit der dazugehoerigen Boeden erfolgt anhand der Diversitaet und Seltenheit in einer mehrstufigen Skala.
Am 2. Juli 2014 legte das Bundesamt für Naturschutz den ersten Grünland-Report für Deutschland vor. Aus dem Bericht geht hervor, dass in den Jahren 2009 bis 2013 das Grünland mit hohem Naturwert einen besorgniserregenden flächenmäßigen Verlust erlitten hat. Bundesweit ging das Grünland um 7,4 Prozent (82.000 Hektar) durch Intensivierung der Nutzung oder Umbruch zurück. Auch die qualitative Verschlechterung gibt Anlass zur Sorge: Durch Intensivierung der Landwirtschaft nehmen Intensivwiesen und Mähweiden gegenüber biologisch vielfältigeren Grünlandflächen immer höheren Flächenanteile ein. Nach Ansicht des BfN sollte insbesondere in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in weiteren sensiblen Gebieten (z.B. kohlenstoffreiche und erosionsgefährdete Gebiete) das Grünland unter strengen Schutz gestellt und eine Grünlandumwandlung bundesweit untersagt werden. Vor allem in Flussauen und auf Moorböden sollte ein generelles Grünlandumbruchverbot gelten. Bestehende Ackernutzungen in solchen Gebieten sind schrittweise in Dauergrünlandnutzung zu überführen. Ebenso setzt sich das BfN für eine bessere Förderung von Wanderschäfereien ein, um extensive Grünlandtypen wie Wacholderheiden, die von einer Beweidung abhängig sind, zu erhalten. Denn Grünland hat vielfältige Bedeutung für Erholung und Landschaftsbild, den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Naturhaushalt (z.B. Bodenschutz). Vielfach unbekannt sind die positiven Wirkungen des Grünlandes für den Schutz des Klimas. Es wirkt für den Klimaschutz in zweierlei Weise.
Für den gesamten Nordspessart wurde ein regionalökologisches Gutachten erstellt, welches die derzeit vorliegenden ökologischen Fakten zusammenträgt und die wichtigsten Entwicklungsziele für diese Region formuliert. Es dient als Leitfaden für sämtliche kommenden landschaftsbezogenen Projekte. In Kooperation mit dem Forstamt und einer Gemeinde im Spessart wurde die Revitalisierung einer Wacholderheide initiiert. Dieser ökologisch und kulturell bedeutsame Lebensraum ist in ganz Europa vom Aussterben bedroht.
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
Die heutigen Wacholderheiden der rheinland-pfälzischen Vordereifel stellen nur noch kleine, fragmentierte Teile der ehemals großflächigen, landschaftsprägenden Heiden der Mittelgebirge dar. Bei den heutigen Resten handelt es sich zumeist um schützenswerte Flächen unserer Kulturlandschaft. Die meisten von ihnen tragen den Status eines Naturschutzgebietes. Der Wacholder ist Bestandteil des Genressourcen-Programms in Rheinland-Pfalz. Um die genetischen Ressourcen des Wacholders (Juniperus communis L.) sowohl über in-situ als auch über ex-situ Maßnahmen zu erhalten sind einige wissenschaftliche Untersuchungen von Nöten: Mittels molekularbiologischer bzw. -genetischer Untersuchungen (AFLP-Marker nach VOS et al. (1995)) soll geklärt werden, zu welchem großräumigen Genpool die rheinland-pfälzischen Wacholderheiden gehören. Weiterhin werden Kern-Mikrosatellitenmarker nach MICHALCZYK et al. (2005) eingesetzt, um die genetische Diversität der Bestände zu ermitteln und, um eventuelle räumlich-genetische Strukturen mittels räumlicher Autokorrelationsanalysen aufzudecken. Dies ist u.a. wichtig, um Empfehlungen zur Werbung von Steckreisern oder Beerenzapfen abgeben zu können. Zusätzlich sollen populationsbiologische Untersuchungen stattfinden, um einen möglichen Zusammenhang zwischen demographischen Parametern und der Vitalität der Wacholderembryonen zu finden. Hierfür werden die reproduktiv effektiven Dichten der Wacholderstöcke auf den einzelnen Heiden ermittelt sowie dendrochronologische Beprobungen zur Altersbestimmung und Vitalitätstests (Tetrazoliumtest) an den Embryonen durchgeführt.
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 19 |
| Kommune | 1 |
| Land | 55 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 10 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 32 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 47 |
| Offen | 19 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 67 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 16 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 26 |
| Keine | 13 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 29 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 47 |
| Lebewesen und Lebensräume | 67 |
| Luft | 8 |
| Mensch und Umwelt | 66 |
| Wasser | 36 |
| Weitere | 52 |