Dargestellt sind die Schadflächen von Orkantief "Kyrill" im Januar 2007 innerhalb von NRW.
Die landesweite Waldzustandserhebung wird jährlich im bundesweiten Stichprobennetz (16x16 km) und nach einer abgestimmten Methodik durchgeführt. In Thüringen wurde das Stichprobennetz auf 4x4 km verdichtet, um flächenrepräsentative Aussagen für die Hauptbaumarten zu erhalten. Ziel der Waldzustandserhebung ist die langfristige Überwachung des Waldzustandes unter dem Einfluss abiotischer Einflüsse (z.B. Klima/Witterung, Luftschadstoffe) und biotischer Faktoren (z.B. Insektenkalamitäten). Der jährliche Waldzustandsbericht für Thüringen ist unter www.tmil.info zu finden.
Dargestellt sind die Schadflächen von Orkantief "Friederike" im Januar 2018 innerhalb der Kernschadensszonen und innerhalb von Nordrhein-Westfalen.
Dargestellt ist der Bestand an Verbissgutachten (ohne Gefährdungsgrad) inklusive Erstellungsjahr gemäß §22 Abs. 5 Landesjagdgetz. Dabei enthalten die grünen Bestände die aktuellen Verbissguten (nicht älter als 5 Jahre), die rot dargestellten Bestände enthalten Gutachten, die älter als 5 Jahre, noch nicht abgeschlossen sind oder storniert wurden. In blau gehalten sind Bestände, in denen aufgrund des geringen Waldanteils oder aus anderen Gründen keine Verbissgutachten erstellt werden. Die Verbissgutachten dienen dem berechtigten Anspruch der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden und sind im regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen führt diese hoheitliche Aufgabe für alle Waldbesitzarten auf Ebene der amtlichen Jagdbezirke aus. Die Vorgaben hierfür regelt der Erlass „Erstellung von Verbissgutachten“. Die Einzelergebnisse eines Jagdbezirkes werden dabei stets vertraulich behandelt und ausschließlich der Jagdgenossenschaft beziehungsweise den Eigenjagdbesitzenden, den zuständigen Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten der Unteren Jagdbehörden übergeben. Die Herausgabe von Verbissgutachten kann beim zuständigen Regionalforstamt mit entsprechende Berechtigung erfragt werden.
Die Umweltindikatoren des LANUV sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)
Die Datensätze bilden die zwischen Oktober 2017 und September 2023 infolge von Sturmschäden, Schneebruch und Borkenkäferbefall entstandenen Störungsflächen im Wald sowie Flächen mit Vitalitätsveränderungen. Diese Flächen stellen das Resultat einer mithilfe von Sentinel-2-Daten durchgeführten teilautomatisierten Satellitenbildauswertung dar. Dabei handelt es sich um Ergebnisse aus dem durch das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft (Sachsenforst) initiierten „Sentinel-2-Projekt“. Ziel dieses Projekts war die Lokalisierung der zwischen Herbst 2017 und Herbst 2023 entstandenen Störungsflächen und Flächen mit Vitalitätsveränderungen im sächsischen Gesamtwald.
Layer enthält Waldflächen, die in Folge der Extremwetterereignisse und nachfolgender Schädlingsbefall im Zeitraum 01.07.2018 bis 15.04.2024 abgestorben oder bereits geräumt sind. Diese Flächen müssen wieder bewaldet und von Wildverbis geschützt werden. Enthalten sind Schadflächen unabhängig von Baumart und Schadensursache (Borkenkäfer bei Fichte und Lärche, Trockenschäden bei Buche, Eschentriebsterben, Diplodia-Pilzbefall bei Kiefer, Eichen-Frassschäden u.v.a.m) Die Daten sind aus der Auswertung der Satellitenbilder der Senthinel-Mission entstanden.
Dargestellt ist der Bestand an Verbissgutachten (ohne Gefährdungsgrad) inklusive Erstellungsjahr gemäß §22 Abs. 5 Landesjagdgetz. Dabei enthalten die grünen Bestände die aktuellen Verbissguten (nicht älter als 5 Jahre), die rot dargestellten Bestände enthalten Gutachten, die älter als 5 Jahre, noch nicht abgeschlossen sind oder storniert wurden. In blau gehalten sind Bestände, in denen aufgrund des geringen Waldanteils oder aus anderen Gründen keine Verbissgutachten erstellt werden. Die Verbissgutachten dienen dem berechtigten Anspruch der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden und sind im regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen führt diese hoheitliche Aufgabe für alle Waldbesitzarten auf Ebene der amtlichen Jagdbezirke aus. Die Vorgaben hierfür regelt der Erlass „Erstellung von Verbissgutachten“. Die Einzelergebnisse eines Jagdbezirkes werden dabei stets vertraulich behandelt und ausschließlich der Jagdgenossenschaft beziehungsweise den Eigenjagdbesitzenden, den zuständigen Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten der Unteren Jagdbehörden übergeben. Die Herausgabe von Verbissgutachten kann beim zuständigen Regionalforstamt mit entsprechende Berechtigung erfragt werden.
Bei den „Daten zur Umwelt“ handelt es sich um eine ressort- und themenübergreifende Darstellung der in Deutschland erhobenen Umweltdaten mit langer Tradition. Die Ausgabe 2005 ist die achte seit dem ersten Erscheinen im Jahr 1984. Damals bekam der vom Waldsterben aufgeschreckte und durch „ferntransportierten“ Smog aus dem Osten geplagte Bundesbürger (West) eine Art Atlas an die Hand, in dem er mit dem Finger auf großformatigen Abbildungen, vor allem Karten, seine Eindrücke nachvollziehen konnte. Erklärender Text war auf ein Mindestmaß beschränkt: Drei Sätze auf der einen DIN A4 Seite umrissen den Sachverhalt, alles andere zeigte das Bild auf der gegenüberliegenden Seite. Diese Lücken wurden in den nachfolgenden Auflagen immer mehr mit Text und Tabellen gefüllt, die anfänglich schlechte Druckqualität verbessert und die Karten, nun aufklappbar, immer größer und auch unhandlicher. Auch das Volumen wuchs von ehemals 400 Seiten auf über 600 Seiten an. Veröffentlicht in Broschüren.
Personalie: Gründungspräsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Heinrich Freiherr von Lersner, wird 80 Sein Wirken ist eng mit der Idee der Ökologie verknüpft. Heinrich Freiherr von Lersner gehört zu den Männern der ersten Stunde der deutschen Umweltpolitik. Der promovierte Verwaltungsjurist übernahm 1970 in der neugeschaffenen Abteilung Umweltschutz im Bundesinnenministerium die Unterabteilung „Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft“, um dann vier Jahre später zum ersten Präsidenten des Umweltbundesamtes (UBA) ernannt zu werden. In dieser Funktion hat er über einen langen Zeitraum, von 1974 bis 1995, das UBA aufgebaut, zu einer angesehenen wissenschaftlichen Behörde gemacht und die Umweltpolitik an maßgeblicher Stelle mitgestaltet. Heute wird Heinrich von Lersner 80 Jahre alt. „Heinrich von Lersner wurde zu einem Glücksfall für das UBA und für die deutsche Umweltpolitik. Mit schwäbischer Beharrlichkeit und seiner unbestrittenen fachlichen Kompetenz vertrat er streitbar häufig emotionalisierte Themen wie Tempolimit auf Autobahnen, Ozonloch, Waldschäden oder Dioxin und trug so dazu bei, dass Umweltschutz heute zu den zentralen Politikfeldern gehört“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Meilensteine der deutschen Umweltpolitik, wie die Großfeuerungsanlagenverordnung, das Katalysatorenkonzept oder die Veränderungen in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, wären ohne die wissenschaftlichen Vorarbeiten des UBA und die Führungsstärke von Lersners nicht zu erreichen gewesen. Das Amt wurde durch das Errichtungsgesetz am 22. Juli 1974 im damaligen West-Berlin gegründet. „Heinrich von Lersner hat die schwierige Gratwanderung zwischen Wissenschaft und Politik, die in der Doppelfunktion des UBA als Behörde und wissenschaftliche Einrichtung begründet liegt, mit Umsicht und Mut gemeistert. Exzellenz und Kompetenz bilden die Kombination, die von Lersner auszeichnen und die ihn zum erfolgreichen Präsidenten des UBA gemacht haben“, so Flasbarth. Dabei legte er besonderen Wert auf die fachübergreifende Zusammenarbeit vieler Disziplinen. Von Lersner erkannte früh, dass Umweltschutz eine Querschnittsaufgabe ist. Ihm war es immer wichtig, dass der Biologe im selben Haus arbeitet wie der Ingenieur, der Jurist oder der Ökonom. Als Chef hat er stets das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes gesucht, verlangte ihnen ein hohes Maß an Motivation und Engagement ab und ließ sich von guten Argumenten überzeugen. „Umweltpolitik ist das Bohren von dicken Brettern. Man darf nicht aufhören, wenn der Bohrer beim ersten Ansatz nicht gleich durchkommt“, sagte von Lersner frei nach Max Weber Ende der 80er Jahre in einem Interview. Heinrich von Lersner wurde am 14. Juli 1930 in Stuttgart geboren, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und Kiel. 1957 absolvierte er die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, zwei Jahre später promovierte er bei Günter Dürig, einem renommierten Rechtswissenschaftler, in Tübingen. Von 1959 bis 1961 arbeitete er als Verwaltungsjurist in der Innenverwaltung Baden-Württembergs. Während seiner Zeit als Beamter des Bundesinnenministeriums in den Jahren von 1961 bis 1974 arbeitete er mit am ersten Abfallgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Abfallrecht gehört nach wie vor zu seinen wissenschaftlichen Steckenpferden, das er als Herausgeber und Kommentator pflegt. Dem Jubilar widmet das UBA als Reverenz eine wissenschaftliche Abhandlung zu einem aktuellen abfallrechtlichen Thema: „Maßnahmen gegen Elektroschrott-Exporte“, die im Herbst in der Fachzeitschrift „AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft“ erscheinen wird.
Origin | Count |
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