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IPBES Sekretariat geht nach Bonn

Auf Einladung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP verhandelten in Panama etwa 300 Delegierte aus über 100 Staaten vom 16. bis 21. April 2012 über mögliche Funktionen, Aufgaben, Rechtsstatus, Verwaltungsstruktur und Finanzierung des neuen internationalen Wissenschaftlergremiums für Biodiversität (IPBES). Die internationale Gemeinschaft beschloss am 19. April 2012, dass das VN Sekretariat des neuen Gremiums in Bonn angesiedelt werden soll. Das deutsche Angebot überzeugte unter anderem dadurch, dass Bonn bereits Sitz von 18 VN Organisationen mit rund Tausend Beschäftigten im Bereich Umwelt-, Klima- und Naturschutz ist, die überwiegend auf dem UN Campus im ehemaligen Parlamentsviertel am Rhein untergebracht sind. Von besonderer Bedeutung für die künftige Arbeit von IPBES sind die Sekretariate der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), der Wüstenkonvention (UNCCD) und der Bonner Konvention über die wandernden Tierarten (UNEP/CMS).

Internationales Jahr der Fledermaus 2011- 2012

Am 22. September 2010 wurde in Prag eine von der UNEP unterstützte zweijährige Kampagne zum Schutz von Fledermäusen gestartet. Die Kampagne wird gemeinsam vom Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Bonner Konvention/ CMS) und dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (UNEP/EUROBATS) durchgeführt. 2011 stehen die Fledermäuse in Europa im Mittelpunkt der Kampagne, 2012 wird auf der ganzen Welt für die Säugetiere geworben. Sie sollen so mehr positive Aufmerksamkeit als bisher bekommen. Obwohl Fledermäuse wichtiger Bestandteil vieler Ökosysteme auf der ganzen Welt sind, werden sie oft gefürchtet, abgelehnt und verfolgt. Von den weltweit etwa 1.100 Fledermausarten ist deshalb rund die Hälfte bedroht.

Rote Liste der wandernden Vogelarten erstmals erstellt

Zum ersten Mal wurde eine Rote Liste der wandernden Vogelarten in Deutschland erarbeitet und vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 10. März 2014 vorgestellt. Der Gefährdungsgrad einer Art wurde aus ihrer Häufigkeit und ihren Bestandsveränderungen ermittelt. Insgesamt wurde fast ein Viertel aller Arten als bestandsgefährdet eingestuft, darunter Kornweihe, Rotschenkel, Kuckuck und Ortolan. Weitere 10 Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Die Bestände dieser Arten gehen bereits merklich zurück. Zu ihnen zählen Kiebitz, Turteltaube und Trauerschnäpper. Nach Ansicht der Autoren der Roten Liste hat Deutschland eine wichtige Funktion als Drehscheibe des Vogelzugs. Das Wattenmeer etwa gilt als das wichtigste Rastgebiet für Watvögel auf dem Weg von Sibirien nach Westafrika und die norddeutsche Tiefebene als wichtigstes Winterquartier arktischer Wildgansarten. 80 Prozent des nordeuropäischen Bestands der Brandgans versammelt sich im Sommer zur Mauser auf Sandbänken vor der Elbmündung. Ein Viertel des global bedrohten Weltbestands der Samtente überwintert in der deutschen Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet ist. Jeder fünfte Sterntaucher überwintert in deutschen Nordseegewässern, wo sein Lebensraum durch Windenergieanlagen eingeschränkt wird. Ein Großteil des Weltbestands der bedrohten Waldsaatgans überwintert in Ostdeutschland und leidet dort unter der Jagd auf ähnliche Verwandte. Die Rote Liste wurde durch ein vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV), dem Zusammenschluss deutscher Vogelschutzverbände, -behörden und wissenschaftlichen Institute, eingesetztes Fachgremium erarbeitet. Sie bildet den neuen Fachstandard für die Bewertung der Gefährdung von Vogelarten bei Projekten und Planungen in Deutschland außerhalb der Brutzeit und ergänzt damit die Rote Liste der Brutvögel.

11. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (COP11)

Vom 4. bis 9. November 2014 fand in Quito/ Ecuador die 11. Konferenz der Vertragsstaaten der Bonner Konvention statt. Experten aus über 120 Staaten berieten über den besseren Schutz der Zugvögel und über höhere Schutzstandards für andere bedrohte Arten. Ein wichtiges Thema war der Kampf gegen die Vergiftung von Zugvögeln. Die Staaten nahmen eine Resolution an, die sich für ein Verbot von bleihaltiger Munition innerhalb von drei Jahren ausspricht.Verabschiedet wurde auch ein Aktionsplan zum Schutz terrestrischer Vogelarten für die Region Afrika/Eurasien. Ferner beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Zu den Gewinnern der Konferenz zählt der Eisbär, der in Zukunft mit größeren Schutzanstrengungen der Staatengemeinschaft rechnen kann – ebenso wie unter den Vögeln die Blauracke, die Großtrappe, der Sandstrandläufer und der Knutt. Auch Haie und Rochen, die durch Überfischung und Beifang zunehmend in ihren Beständen gefährdet sind, werden unter den Schutz der Bonner Konvention gestellt: Verschiedene Arten wie der Sägerochen, der Seiden- und der Hammerhai sowie die Mantas werden nun gelistet. Die "Central Asian Mammals Initiative" soll die in Zentralasien vorkommenden Lebensräume wie Steppen, Gebirge und Wüsten schützen. Gemeinsam mit dieser Resolution wurde ein Arbeitsprogramm zum Schutz der Zugwege von Großsäugern in Zentralasien verabschiedet. Damit soll der Schutz wandernder Tierarten auch beim Bau von großen Trassen berücksichtigt werden.

Buckelwalsichtung in deutschen Gewässern

Am 25. Juli wurde von Wissenschaftlern ein etwa zwölf Meter langer Buckelwal vor der Küste von Rügen, von Kap Arkona aus, gesichtet. Vor dreißig Jahren wurde das letzte Mal ein etwa zehn Meter langer Buckelwal in den deutschen Gewässern der Ostsee gesehen.

ASCOBANS

Das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee wurde am 13. September 1991 im Rahmen der Bonner Konvention abgeschlossen und trat am 29. März 1994 in Kraft. Am 03. Februar 2008 wurde das Abkommensgebiet erweitert und der Name entsprechend angepasst (Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee, des Nordostatlantiks und der Irischen See). ASCOBANS deckt alle in dem Gebiet vorkommenden Zahnwalarten mit Ausnahme des Pottwals ab.

Internationales Jahr des Delphins 2007

Das UN-Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS - Bonner Konvention), seine speziellen Abkommen zu Walen, Delphinen und Schweinswalen, das Abkommen zum Schutz von Walen und Delphinen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer (ACCOBAMS) und das Abkommen zur Erhaltung von Kleinwalen in der Nord- und Ostsee (ASCOBANS) haben gemeinsam mit der Whale and Dolphin Conservation Society (WDCS) das Jahr 2007 zum Jahr des Delphins erklärt.

Vertragsstaaten beschließen höheren Schutzstatus für wandernde Tierarten

Vom 22. bis zum 28. Oktober 2017 tagte die 12. Internationale Artenschutzkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS COP 12) in Manila/ Philippinen. Mehr als dreißig Tier- beziehungsweise Unterarten wurden neu unter den Schutz des Übereinkommens aufgenommen. Darunter sind bedrohte Arten wie Giraffe, Leopard, Löwe und Schimpanse. Auch der vom Aussterben bedrohte afrikanische Wildesel, der nur noch mit rund zweihundert Exemplaren in trockenen Gebieten Nordostafrikas vorkommt, wird absolut geschützt. Mit einer neuen von CMS und dem Artenschutzabkommen CITES gemeinsam getragenen afrikaweiten Initiative sollen konkrete Schritte zum Schutz von Leopard, Löwe, Wildhund und Gepard ergriffen werden. Auch in ihren Beständen stark rückläufige Haiarten wie Engelhai und Walhai werden zukünftig noch besser geschützt. Weitere wichtige Konferenz-Beschlüsse waren: Die Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention (Compliance). Außer Staaten und dem Sekretariat können auch Nichtregierungsorganisationen Verstöße überprüfen lassen. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Unterwasserlärm – hiervon werden besonders Wale und Delfine profitieren. Neue Aktivitäten gegen illegalen Fang oder Tötungen von Vögeln.

Lachsaufstieg in Nordrhein-Westfalen – wegen Niedrigwasser lassen die Lachse auf sich warten

Das LANUV-NRW informiert beim Lachsfest an der Fischzählstation in Buisdorf (Sieg) über die Wege der Wanderfische Bereits eine kleine Barriere in einem Bach kann dazu führen, dass ein Wanderfisch seinen Laichgrund nicht mehr erreichen und somit kein neuer Lebenszyklus beginnen kann. Dabei legen Wanderfische wie Lachs, Maifisch oder Aal Distanzen von mehreren 1000 Kilometern zurück, um zurück zu Ihren Laichgründen zu gelangen. In diesem Jahr erschwert vor allem das lang anhaltende Niedrigwasser in Flüssen wie Sieg, Agger, Dhünn oder Wupper die Wanderung der erwachsenen Lachse aus dem Rhein heraus bis in die Zuflüsse. Die Zahlen der in NRW gezählten Lachsrückkehrer lagen im Durchschnitt in den vergangenen zehn Jahren bei 240 Tieren. Die Dunkelziffer der ungezählter Tiere sollte um Einiges höher liegen. Im vergangenen Jahr wurden an den Zählstationen und im Rahmen von Befischungen 187 Rückkehrer in den nordrhein-westfälischen Rheinzuflüssen registriert. Für das aktuelle Jahr stehen die Zähler noch bei null. Es bleibt abzuwarten, wann sich der Wasserstand soweit wieder erhöht, dass die Lachse ihre Wanderung fortsetzen können. Eine weitere Verbesserung für die Durchgängigkeit des Rheinsystems ist die Eröffnung eines Durchgangs in den Niederlanden am Haringvliet, der noch in diesem Herbst in Betrieb gehen soll. Nach gemeinsamen Untersuchungen von nordrhein-westfälischen und niederländischen Partnern im Wanderfischprogramms ist der Wanderweg für abwandernde Junglachse von großer Bedeutung und auch viele erwachsene Rückkehrer suchen an diesem Sperrbauwerk den Weg von der Nordsee zurück in das Rheinsystem, um dann bis zu den Laichgründen in Nordrhein-Westfalen sowie die weiteren Bundesländer zu wandern. Beim Lachsfest des nordrhein-westfälischen Fischereiverbandes wurde heute an der Fischzählstation in Buisdorf (Sieg) über den Lachsaufstieg informiert. Schulklassen übernehmen hier Lachspatenschaften und lernen im Rahmen ihrer Biologiekurse wie das Wanderfischprogramm in Nordrhein-Westfalen funktioniert. Vor allem der Rhein und seine Zuflüsse in Nordrhein-Westfalen sind ein europäisch bedeutender Lebensraum für Wanderfische. In den vergangenen Jahren wurde dieses System von vielen alten Wehren befreit oder Fischtreppen installiert, um den Wanderfischen die Möglichkeit wiederzugeben, ihre Laichgründe zu erreichen. Mit Programmen zur Wiederansiedlung und dem Aussetzen von Millionen von jungen Lachsen, Aalen und Maifischen, konnten so einstmals verlorene gegangene Populationen in NRW wieder etabliert werden. Auch Tiere aus der Lachs-Elternfischhaltung des LANUV Fachbereichs 26 – Fischereiökologie  konnten beim Fest bewundert werden, die anschließend vor Ort ausgewildert wurden. Lachse werden zum Beispiel in NRW im Sieg- und Wuppersystem angesiedelt. Etwas weniger bekannt ist, dass auch im deutschen Teil der Eifel-Rur Lachse wiederangesiedelt werden, die in den Niederlanden in die Maas mündet. Und das schon seit mehr als zwanzig Jahren. Insgesamt wurden in NRW seit dem ersten Aussatz von Junglachsen in den 1990er Jahren rund 5000 zurückkehrende Lachse registriert – mehr als in jedem anderen Bundesland. Hintergrundinformationen NRW-Wanderfischprogramm In Nordrhein-Westfalen sind elf Fischarten heimisch, die im Laufe ihres Lebenszyklus zwischen Süßwasser und Salzwasser, also Flüssen und Meeren wechseln. Dazu gehören Lachs, Meerforelle, Schnäpel, Aal, Maifisch, Finte, Stör, Flunder, Stint, Flussneunauge und Meerneunauge. Durch Schutzmaßnahmen und Wiederansiedlungsprogramm sind alle diese Fischarten, bis auf den Stör, wieder im Einzugsgebiet des Rheines zu finden. Zu den Schwerpunktgewässern für die Wiederansiedlung von Lachsen in NRW zählen neben der Sieg als Pilotgewässer Wupper, Dhünn und Eifel-Rur. Lippe, Ems, Weser und der Unterlauf der Ruhr sind besonders für den Aal wichtig. Der Rhein selber ist Schwerpunkt für die Wiederansiedlung des Maifisches. Unter den Top 10 der weltweit am weitesten wandernden Tierarten überhaupt zählen die Fischarten Lachs und Aal. Diese Arten sind in der Lage, ihren Stoffwechsel an den Wechsel zwischen dem Süßwasser der Flüsse und dem Salzwasser der Meere anzupassen. Zwischen ihrem Schlupf aus dem Ei in einem Fließgewässer mit Süßwasser, dem Abwandern als Jungfisch in die Meere mit Salzwasser, der Fortpflanzung und Rückkehr in die Laichgründe im Fließgewässer liegen viele Jahre in denen sie viele tausende Kilometer wandern. Das Laichgewässer finden sie dabei wieder über die Navigation mittels Magnetfelderkennung und einem sehr ausgeprägten Geruchsinn. Wanderfische sind darauf angewiesen, dass sie nicht nur ungehindert wandern, sondern auch der Zustand ihrer Laichgründe und all ihrer weiteren Lebensräume über die Jahre und Distanzen eine ausreichende Qualität haben. Weitere Informationen zum NRW Wanderfischprogramm sind zu finden unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/fischereioekologie/wanderfischprogramm/ https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und- biodiversitaetsstrategie-nrw/wanderfischprogramm/ www.wasserverlauf-nrw.de Download: Pressemitteilung

Schutz von Seggenrohrsänger, Wachtelkönig und Brenndoldenwiesen am Beispiel des Unteren Odertals

Der Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola) zählt zu den am meisten gefährdeten Vogelarten in Deutschland. Sein letztes bekanntes Brutgebiet in Deutschland liegt im Nationalpark Unteres Odertal. Im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten hat sich Deutschland 2003 zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Schutz dieser Art verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde 2009 ein vom Bundesamt für Naturschutz gefördertes Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Nationalpark Unteres Odertal initiiert. Ein wichtiges Ziel des Vorhabens, das 2011 in seine Umsetzungsphase ging, war die modellhafte Wiederherstellung von Bruthabitaten für den Seggenrohrsänger. Der Seggenrohrsänger fungiert dabei zusammen mit dem Wachtelkönig (Crex crex), dessen Schutz ebenfalls Gegenstand des Vorhabens war, als Leitart für die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen auch anderer bedrohter Arten, aber auch des FFH-Lebensraumtyps "Brenndolden-Auenwiesen". Die Ergebnisse dieses Vorhabens werden in diesem Band vorgestellt.

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