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Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 2310 Helgoland

Blatt Helgoland erfasst zum großen Teil den rezenten Meeresboden der Nordsee, wobei Helgoland und Helgoländer Bucht im zentralen Teil des Kartenausschnitts liegen. Nach Süden sind das Niedersächsische Wattenmeer und die Küste Ostfrieslands mit den Inseln Baltrum, Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge und Mellum abgebildet. Im Südosten werden die Buchten des Jadebusens und der Wesermündung sowie die Küstenregion zwischen Bremerhaven und Cuxhaven erfasst, während sich im Nordosten das Schleswig-Holsteinische Wattenmeer erstreckt. Bei der quartären Sedimentdecke, die das Kartenblatt überzieht, nimmt das Holozän eine Vormachtstellung ein. Verschiedene Faziesbereiche werden dabei unterschieden: rezenter Meeresboden, Insel- und Strandbereich mit marinen, litoralen oder äolischen Feinsanden, Watt- und Marschgebiete mit marin-brackischen Ablagerungen, terrestrische Nieder- und Hochmoore. Pleistozäne Sedimente sind im Kartenausschnitt nur geringfügig verbreitet, dennoch sind Relikte aller drei Eiszeiten zu finden: glazilimnische Tone der Elsterkaltzeit, glazifluviatile Ablagerungen und Geschiebelehm/-mergel (Grundmoräne) der Saalekaltzeit, fluviatile und äolische Sande der Weichselkaltzeit. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt entlang der ostfriesischen Nordseeküste zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Im dem West-Ost-Profil sind mehrere Salzstrukturen (Salzstöcke von Westdorf, Barkholt, Eversand und Spieka) angeschnitten, die unter einer mächtigen Deckschicht aus quartären und tertiären Sedimenten (bis 1000 m Tiefe) lagern.

Messstelle WANGEROOGE NORD, JADE

Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.

Messstelle WANGEROOGE WEST, JADE

Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.

Messstelle WANGEROOGE OST, JADE

Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.

Wasserstandsvorhersage Nordsee, Wangerooge, Langes Riff, Nord

Mittleres Hochwasser (MHW): 6m über Pegelnullpunkt, Mittleres Niedrigwasser (MNW): 3m über Pegelnullpunkt

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals in der Jade vor Wilhelmshaven (Voslapper Groden Nord 2)

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr für die Wasserstraßen und die Schifffahrt werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG ), Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung ( WaStrBAV ), Schleusenbetriebsverordnung, Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum ( StrandschutzwerkSicherungsV ), Dünenschutzverordnung Wangerooge ( DünenSchV ), Nord-Ostsee-Kanal Gefahrenabwehrverordnung ( NOK-GefAbwV ), Binnenschiffspersonalverordnung ( BinSchPersV ), Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ( BinSchAufgG ), Rheinschiffspersonalverordnung ( RheinSchPersV ), Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen ( RheinLotsO ), Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung ( BinSchSprFunkV ), Binnenschiffsuntersuchungsordnung ( BinSchUO ), Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ( BinSchStrO ), Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ( RheinSchPV ), Moselschifffahrtspolizeiverordnung ( MoselSchPV ), Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz ( BinSchAbfÜbkAG ), Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung ( BinSchAbgasV ), Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung ( KlFzKV-BinSch ), Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung ( BinSchSportbootVermV ), Wasserskiverordnung ( WasSkiV ), Donauschifffahrtspolizeiverordnung ( DonauSchPV-Donauschifffahrtspolizeiverordnung ), Talsperrenverordnung ( TspV ), Binnenschiffseichordnung ( BinSchEO ), Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken ( SchRG ), Schiffsregisterordnung ( SchRegO ), Binnenschiffsgüter-Berufszugangsverordnung ( BinSchZV ), Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ( SeeSchStrO ), Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung ( EmsSchEV ), Schifffahrtsordnung Emsmündung ( EmsSchO ), Sperr- und Warngebietverordnung ( SperrWarnGebV ), Seeaufgabengesetz ( SeeAufgG ), Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See ( SeeStrOV ), See-Sportbootverordnung ( See-SpbootV ), Seelotsgesetz ( SeeLG ), Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung ( SeeLAuFV ), Seelotseignungsverordnung ( SeeLotsEigV ), Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere ( SeelotRevierV ), Ems-Lotsverordnung ( Ems-LV ), Weser/Jade-Lotsverordnung ( Weser/Jade-LV ), Elbe-Lotsverordnung ( Elbe-LV ), NOK -Lotsverordnung ( NOK-LV , Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung ( WIROST-LV ), Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebiets "Helgoländer Felssockel" ( HgFSNatSchV ), Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung ( OstseeSHNSGBefV ), Nordsee-Befahrensverordnung ( NPNordSBefV ), Befahrensregelung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern ( NPBefVMVK ), See-Umweltverhaltensverordnung ( SeeUmwVerhV ), See-Datenübermittlung-Durchführungsverordnung ( See-DatenÜbermittDV ), Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ), Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz ( SUG ), Flaggenrechtsgesetz ( FlaggRG ), Flaggenrechtsverordnung ( FlRV ), Seeleute-Befähigungsverordnung ( See-BV ), See-Eigensicherungsverordnung ( SeeEigensichV ), Schiffssicherheitsverordnung ( SchSV ), Schiffsausrüstungsverordnung ( SchAusrV ), Bundesberggesetz ( BBergG ), Seeanlagengesetz ( SeeAnlG ), Seeanlagenverordnung ( SeeAnlV ), Raumordnungsgesetz ( ROG ), Windenergie-auf-See-Gesetz in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung, soweit Verfahren nach Teil 4 Abschnitt 1 und 2 und Teil 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ( WindSeeG ) betroffen sind, Ölschadengesetz ( ÖlSG ), Seeversicherungsnachweisgesetz ( SeeVersNachwG ), Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungs-Verordnung ( ÖlPflichtVersBeschV ), Seeversicherungsnachweisverordnung ( SeeVersNachwV ), Schiffssicherheitsgesetz ( SchSG ), Schiffssicherheitsverordnung ( SchSV ), MARPOL -Gesetz ( IntMeerSchÜbk1973G ), Ballastwasser-Gesetz ( BallastWG ), Verordnung ( EU ) Nummer 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung ( EG ) Nummer 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG ( ABl. L 330 vom 10.12.2013, Seite 1) in der jeweils geltenden Fassung, Seearbeitsgesetz ( SeeArbG ), Maritime-Medizin-Verordnung ( MariMedV ), See-Unterkunftsverordnung ( SeeUnterkunftsV ), EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz ( EU-FahrgRSchG ), Sportseeschifferscheinverordnung ( SportSeeSchiffV ). Stand: 31. Dezember 2025

Tiefenkarten Wangerooge

Für lebendige Wasserstraßen. Tiefenatlas BWaStr Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Nordsee - Ostfriesische Küstengewässer Wangerooge Erfassungszeitraum: 01.01.2025- 11.12.2025 Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSA Weser-Jade-Nordsee - Herausgeber:Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee Ausgabe:18.12.2025 Grundlage:Digitale Bundeswasserstraßenkarte 1 : 2000 Nutzungsbedingungen:Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0

Küstenschutzarbeiten auf Wangerooge beginnen in den nächsten Wochen

Wangerooge/Norden. Schutzdünen spielen für den Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln eine wichtige Rolle. Insbesondere Strandabschnitte mit einer hohen Dynamik stehen dabei unter fortwährender erhöhter Beobachtung des für den Schutz der Inseln zuständigen Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Auf Wangerooge soll ein solcher Abschnitt im Bereich der Nordostdünen in diesem Sommer mit 25.000 Kubikmetern Sand zusätzlich gesichert werden. Schutzdünen spielen für den Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln eine wichtige Rolle. Insbesondere Strandabschnitte mit einer hohen Dynamik stehen dabei unter fortwährender erhöhter Beobachtung des für den Schutz der Inseln zuständigen Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Auf Wangerooge soll ein solcher Abschnitt im Bereich der Nordostdünen in diesem Sommer mit 25.000 Kubikmetern Sand zusätzlich gesichert werden. Mit dem Material wird der vor der eigentlichen Dünenkette als seewärtige Dünenverstärkung aufgebaute Verschleißkörper auf einer Länge von rund 700 Metern gezielt verstärkt. Einige leichte Sturmfluten und erhöhte Wasserstände des Winterhalbjahres hatten hier lokal zu stärkeren Sandverlusten geführt. Die Küstenschützer des NLWKN sprechen auf Grund ihrer Analysen zur Sturmflutsicherheit von einem „erwarteten Sandabtrag“: „Die Situation an der seewärtigen Dünenverstärkung wird stark durch die hier gegebene, sehr variable Strandsituation bestimmt. Durch die sich nach Osten verlagernden Strandpriele können dabei lokal sehr niedrige Strandlagen auftreten, die zu Sandabträgen führen“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Inseln zuständigen Betriebsstelle Norden. Die Verluste an der Verstärkung sind dabei einkalkuliert: „Das Sanddepot dieses natürlichen Verschleißkörpers „opfert“ sich gewissermaßen planmäßig für die küstenschutzrelevante Düne und füttert den Strand“, so Thorenz. Erhöhung um einen Meter Erhöhung um einen Meter Neben dem Wiederaufbau der abgetragenen Bereiche wird der NLWKN in diesem Sommer eine zusätzliche Erhöhung des Sanddepots um einen Meter auf dann insgesamt zehn Meter über Normalhöhennull durchführen um das Sandvolumen zu erhöhen. Küstenschutzvorhaben im Bereich der Strände und Schutzdünen sind nur im ruhigeren Sommerhalbjahr gefahrlos umsetzbar. Eine akute Gefährdungssituation selbst durch die eingetretenen Sandverluste liege für Wangerooge aktuell allerdings nicht vor, betont der Landesbetrieb: „Die vorhandene Randdüne, die durch das Sanddepot zusätzlich geschützt wird, weist noch eine ausrechende Höhe und Breite auf, um ihre Küstenschutzfunktion in Sturmfluten sicherzustellen“, erläutert Frank Thorenz. Die derzeit in Vorbereitung befindlichen Arbeiten vor den Nordostdünen sollen in den kommenden zwei Wochen planmäßig beginnen. Die Fertigstellung der Arbeiten ist bis zu den Sommerferien vorgesehen. Der Sand für das Küstenschutzvorhaben wird im Interesse kurzer Transportwege dabei im Osten der Insel gewonnen. Dort wird er in den kommenden Wochen zwischen der Hoch- und Niedrigwasserlinie bis zu einer Tiefe von ca. 50 Zentimetern mit einem Bagger flächig entnommen und mit geländegängigen Transportfahrzeugen zur Einbaustelle transportiert. „Durch diese Art der Entnahmen können sich die Bereiche durch den von Wellen und Gezeiten bewirkten natürlichen Sandtransport sehr schnell regenerieren“, betonen die Küstenschützer. Die Sandentnahme ist eng mit der Gemeinde Wangerooge und der Nationalparkverwaltung abgestimmt. Die Gemeinde hatte im Rahmen der touristischen Saisonvorbereitung in einem Nachbarbereich bereits Sand für die Wiederauffüllung des Wangerooger Badestrandes entnommen. Neben dem gezielten Einbau von Sand setzt der NLWKN auf Wangerooge auch auf die Ausnutzung natürlicher Prozesse: Zusätzlich aufgestellte Sandfangzäune aus Reisig sollen den mit dem Wind transportierten Sand am Dünenfuß und seewärtigen Dünenhang fangen, um die Düne so auf natürliche Weise zu stärken. NLWKN bittet Strandbesucher um Vorsicht NLWKN bittet Strandbesucher um Vorsicht Strandspaziergänger bittet der Landesbetrieb während der Arbeiten um erhöhte Aufmerksamkeit: „Ein Strand lässt sich nicht vollständig absperren. Zur eigenen Sicherheit bitten wir Strandbesucher deshalb, auf die Transportfahrzeuge zu achten und diesen auszuweichen. Weiterhin sollte der Einbaubereich nicht betreten und weiträumig umgangen werden“, so Thorenz.

Baden nahe LNG-Terminal (Wilhelmshaven)

Das neue LNG-Terminal am Voslapper Groden bei Wilhemshaven liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu öffentlichen und ausgewiesenen Badestränden bei Hooksiel, Horumersiel, Schillig und - etwas entfernt - der Nordseeinsel Wangerooge. Der Stern (27. Oktober 2022) und die Deutsche Umwelthilfe warnen vor 178 Millionen Kubikmetern Chlorwasser mit bis zu 30 Chemikalien, darunter NERVENGIFT, die jährlich dort in das Wattenmeer gelangen sollen. Meine Frage ist: können Sie die uneingeschränkte Unbedenklichkeit des Badens an den oben genannten Stränden bestätigen, auch wenn die Regasifizierungsanlage Höegh Esperanza ab Dezember 2022 in Betrieb ist?

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