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Ortsdosisleistung (ODL): 26486 Wangerooge (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Wangerooge.

Messstelle WANGEROOGE NORD, JADE

Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.

Messstelle WANGEROOGE OST, JADE

Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.

Messstelle WANGEROOGE WEST , JADE

Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.

Wasserstandsvorhersage Nordsee, Wangerooge, Langes Riff, Nord

Mittleres Hochwasser (MHW): 6m über Pegelnullpunkt, Mittleres Niedrigwasser (MNW): 3m über Pegelnullpunkt

Küstenschutzarbeiten auf Wangerooge beginnen in den nächsten Wochen

Wangerooge/Norden. Schutzdünen spielen für den Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln eine wichtige Rolle. Insbesondere Strandabschnitte mit einer hohen Dynamik stehen dabei unter fortwährender erhöhter Beobachtung des für den Schutz der Inseln zuständigen Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Auf Wangerooge soll ein solcher Abschnitt im Bereich der Nordostdünen in diesem Sommer mit 25.000 Kubikmetern Sand zusätzlich gesichert werden. Schutzdünen spielen für den Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln eine wichtige Rolle. Insbesondere Strandabschnitte mit einer hohen Dynamik stehen dabei unter fortwährender erhöhter Beobachtung des für den Schutz der Inseln zuständigen Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Auf Wangerooge soll ein solcher Abschnitt im Bereich der Nordostdünen in diesem Sommer mit 25.000 Kubikmetern Sand zusätzlich gesichert werden. Mit dem Material wird der vor der eigentlichen Dünenkette als seewärtige Dünenverstärkung aufgebaute Verschleißkörper auf einer Länge von rund 700 Metern gezielt verstärkt. Einige leichte Sturmfluten und erhöhte Wasserstände des Winterhalbjahres hatten hier lokal zu stärkeren Sandverlusten geführt. Die Küstenschützer des NLWKN sprechen auf Grund ihrer Analysen zur Sturmflutsicherheit von einem „erwarteten Sandabtrag“: „Die Situation an der seewärtigen Dünenverstärkung wird stark durch die hier gegebene, sehr variable Strandsituation bestimmt. Durch die sich nach Osten verlagernden Strandpriele können dabei lokal sehr niedrige Strandlagen auftreten, die zu Sandabträgen führen“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Inseln zuständigen Betriebsstelle Norden. Die Verluste an der Verstärkung sind dabei einkalkuliert: „Das Sanddepot dieses natürlichen Verschleißkörpers „opfert“ sich gewissermaßen planmäßig für die küstenschutzrelevante Düne und füttert den Strand“, so Thorenz. Erhöhung um einen Meter Erhöhung um einen Meter Neben dem Wiederaufbau der abgetragenen Bereiche wird der NLWKN in diesem Sommer eine zusätzliche Erhöhung des Sanddepots um einen Meter auf dann insgesamt zehn Meter über Normalhöhennull durchführen um das Sandvolumen zu erhöhen. Küstenschutzvorhaben im Bereich der Strände und Schutzdünen sind nur im ruhigeren Sommerhalbjahr gefahrlos umsetzbar. Eine akute Gefährdungssituation selbst durch die eingetretenen Sandverluste liege für Wangerooge aktuell allerdings nicht vor, betont der Landesbetrieb: „Die vorhandene Randdüne, die durch das Sanddepot zusätzlich geschützt wird, weist noch eine ausrechende Höhe und Breite auf, um ihre Küstenschutzfunktion in Sturmfluten sicherzustellen“, erläutert Frank Thorenz. Die derzeit in Vorbereitung befindlichen Arbeiten vor den Nordostdünen sollen in den kommenden zwei Wochen planmäßig beginnen. Die Fertigstellung der Arbeiten ist bis zu den Sommerferien vorgesehen. Der Sand für das Küstenschutzvorhaben wird im Interesse kurzer Transportwege dabei im Osten der Insel gewonnen. Dort wird er in den kommenden Wochen zwischen der Hoch- und Niedrigwasserlinie bis zu einer Tiefe von ca. 50 Zentimetern mit einem Bagger flächig entnommen und mit geländegängigen Transportfahrzeugen zur Einbaustelle transportiert. „Durch diese Art der Entnahmen können sich die Bereiche durch den von Wellen und Gezeiten bewirkten natürlichen Sandtransport sehr schnell regenerieren“, betonen die Küstenschützer. Die Sandentnahme ist eng mit der Gemeinde Wangerooge und der Nationalparkverwaltung abgestimmt. Die Gemeinde hatte im Rahmen der touristischen Saisonvorbereitung in einem Nachbarbereich bereits Sand für die Wiederauffüllung des Wangerooger Badestrandes entnommen. Neben dem gezielten Einbau von Sand setzt der NLWKN auf Wangerooge auch auf die Ausnutzung natürlicher Prozesse: Zusätzlich aufgestellte Sandfangzäune aus Reisig sollen den mit dem Wind transportierten Sand am Dünenfuß und seewärtigen Dünenhang fangen, um die Düne so auf natürliche Weise zu stärken. NLWKN bittet Strandbesucher um Vorsicht NLWKN bittet Strandbesucher um Vorsicht Strandspaziergänger bittet der Landesbetrieb während der Arbeiten um erhöhte Aufmerksamkeit: „Ein Strand lässt sich nicht vollständig absperren. Zur eigenen Sicherheit bitten wir Strandbesucher deshalb, auf die Transportfahrzeuge zu achten und diesen auszuweichen. Weiterhin sollte der Einbaubereich nicht betreten und weiträumig umgangen werden“, so Thorenz.

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Wasserstraßen und die Schifffahrt werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG ), Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung ( WaStrBAV ), Schleusenbetriebsverordnung, Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum ( StrandschutzwerkSicherungsV ), Dünenschutzverordnung Wangerooge ( DünenSchV ), Nord-Ostsee-Kanal Gefahrenabwehrverordnung ( NOK-GefAbwV ), Binnenschiffspersonalverordnung ( BinSchPersV ), Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ( BinSchAufgG ), Rheinschiffspersonalverordnung ( RheinSchPersV ), Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen ( RheinLotsO ), Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung ( BinSchSprFunkV ), Binnenschiffsuntersuchungsordnung ( BinSchUO ), Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ( BinSchStrO ), Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ( RheinSchPV ), Moselschifffahrtspolizeiverordnung ( MoselSchPV ), Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz ( BinSchAbfÜbkAG ), Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung ( BinSchAbgasV ), Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung ( KlFzKV-BinSch ), Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung ( BinSchSportbootVermV ), Wasserskiverordnung ( WasSkiV ), Donauschifffahrtspolizeiverordnung ( DonauSchPV-Donauschifffahrtspolizeiverordnung ), Talsperrenverordnung ( TspV ), Binnenschiffseichordnung ( BinSchEO ), Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken ( SchRG ), Schiffsregisterordnung ( SchRegO ), Binnenschiffsgüter-Berufszugangsverordnung ( BinSchZV ), Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ( SeeSchStrO ), Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung ( EmsSchEV ), Schifffahrtsordnung Emsmündung ( EmsSchO ), Sperr- und Warngebietverordnung ( SperrWarnGebV ), Seeaufgabengesetz ( SeeAufgG ), Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See ( SeeStrOV ), See-Sportbootverordnung ( See-SpbootV ), Seelotsgesetz ( SeeLG ), Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung ( SeeLAuFV ), Seelotseignungsverordnung ( SeeLotsEigV ), Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere ( SeelotRevierV ), Ems-Lotsverordnung ( Ems-LV ), Weser/Jade-Lotsverordnung ( Weser/Jade-LV ), Elbe-Lotsverordnung ( Elbe-LV ), NOK -Lotsverordnung ( NOK-LV , Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung ( WIROST-LV ), Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebiets "Helgoländer Felssockel" ( HgFSNatSchV ), Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung ( OstseeSHNSGBefV ), Nordsee-Befahrensverordnung ( NPNordSBefV ), Befahrensregelung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern ( NPBefVMVK ), See-Umweltverhaltensverordnung ( SeeUmwVerhV ), See-Datenübermittlung-Durchführungsverordnung ( See-DatenÜbermittDV ), Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ), Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz ( SUG ), Flaggenrechtsgesetz ( FlaggRG ), Flaggenrechtsverordnung ( FlRV ), Seeleute-Befähigungsverordnung ( See-BV ), See-Eigensicherungsverordnung ( SeeEigensichV ), Schiffssicherheitsverordnung ( SchSV ), Schiffsausrüstungsverordnung ( SchAusrV ), Bundesberggesetz ( BBergG ), Seeanlagengesetz ( SeeAnlG ), Seeanlagenverordnung ( SeeAnlV ), Raumordnungsgesetz ( ROG ), Windenergie-auf-See-Gesetz in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung, soweit Verfahren nach Teil 4 Abschnitt 1 und 2 und Teil 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ( WindSeeG ) betroffen sind, Ölschadengesetz ( ÖlSG ), Seeversicherungsnachweisgesetz ( SeeVersNachwG ), Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungs-Verordnung ( ÖlPflichtVersBeschV ), Seeversicherungsnachweisverordnung ( SeeVersNachwV ), Schiffssicherheitsgesetz ( SchSG ), Schiffssicherheitsverordnung ( SchSV ), MARPOL -Gesetz ( IntMeerSchÜbk1973G ), Ballastwasser-Gesetz ( BallastWG ), Verordnung ( EU ) Nummer 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung ( EG ) Nummer 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG ( ABl. L 330 vom 10.12.2013, Seite 1) in der jeweils geltenden Fassung, Seearbeitsgesetz ( SeeArbG ), Maritime-Medizin-Verordnung ( MariMedV ), EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz ( EU-FahrgRSchG ), Sportseeschifferscheinverordnung ( SportSeeSchiffV ). Stand: 01. Januar 2025

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals in der Jade vor Wilhelmshaven (Voslapper Groden Nord 2)

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.

II. Niedersachsen

II. Niedersachsen Nummer Bezeichnung Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) 1. Bakenloch 53°42,812'N, 8°25,055'E 2. Borkum Ost 53°35,55'N, 6°47,93'E 3. Borkum West 53°35,17'N, 6°46.62'E 4. Greetsieler Ledge 53°33,49'N, 7°1,70'E 5. Hechtsand 53°50,506'N, 8°17,836'E 6. Hallbalje 53°44,65'N, 7°39'E 7. Jadebusen* 53°28,96'N, 8°10,92'E 8. Juist Bill (für in Juist und Norderney beheimatete Boote 53°39,82'N, 6°53,52'E (im Umkreis von 120 m ) 9. Kaiserbalje 53°38,1'N, 8°15'E 10. Knechtsand* 53°44,84'N, 8°20,46'E 11. Langlütjensand* 53°37,51'N, 8°26,92'E 12. Martensplate (für nicht maschinenangetriebene Wasserfahrzeuge) 53°45,55'N, 7°49,51'E 13. Mittelpriel Ost 53°37,03'N, 8°24,66'E 14. Mittelpriel West 53°37,03'N, 8°23,98'E 15. Norderney Ost* 53°43,16'N, 7°20,95'E (nördlich Pfahlreihe) 16. Nördlich Mellumplate* 53°46,7'N, 8°7,83'E 17. Oxstedter Tief 53°50,17'N, 8°30,85'E 18. Randzel 53°30,151'N, 6°49,83'E 19. Slapersbucht 53°35,73'N, 7°2,89'E 20. Solthörner Watt 53°38,31'N, 8°17,90'E 21. Süderversand 53°43,95'N, 8°25,36'E 22. Südlich Spiekeroog 53°44,68'N, 7°45,97'E 23. Wangerooge 53°46,48'N, 7°58,10'E 24. Weser-Elbe-Wattfahrwasser 53°48,71', 8°30,69'E Stand: 01. Mai 2024

Hohe Anforderungen an den Küstenschutz durch turbulente Sturmflutsaison und Klimakrise

Harlesiel. Auf eine im Vergleich zum Vorjahr turbulente Sturmflutsaison blicken die Menschen an der niedersächsischen Küste zurück. Zugleich steigen durch die Folgen der Klimakrise die bereits heute großen Herausforderungen für den Küstenschutz. Über die zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel und Schwerpunkte der Planungen der Küstenschützer für das kommende Sommerhalbjahr informierten am Freitag (19.04.) Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen eines Ortstermins in Harlesiel (Landkreis Wittmund). Auf eine im Vergleich zum Vorjahr turbulente Sturmflutsaison blicken die Menschen an der niedersächsischen Küste zurück. Zugleich steigen durch die Folgen der Klimakrise die bereits heute großen Herausforderungen für den Küstenschutz. Über die zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel und Schwerpunkte der Planungen der Küstenschützer für das kommende Sommerhalbjahr informierten am Freitag (19.04.) Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen eines Ortstermins in Harlesiel (Landkreis Wittmund). „Die 1,1 Millionen Menschen hier an der Küste sehen sich bereits heute mit wachsenden Herausforderungen durch die Klimakrise konfrontiert. Und die Sturmfluten im Winter haben gezeigt, dass wir noch mehr für den Schutz der niedersächsischen Küste tun müssen. Der beschleunigte Meeresspiegelanstieg wird den Handlungsdruck zukünftig noch erhöhen. Der tiefliegende Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum in Niedersachsens Norden kann nur durch einen wirksamen Küstenschutz dauerhaft gesichert werden“, kommentierte Umweltminister Meyer die Zahlen des vorgestellten Bau- und Finanzierungsprogramms Küstenschutz für 2024. Das Land intensiviere deshalb weiter seine Bemühungen rund um einen kontinuierlich verbesserten Schutz seiner Küsten, so Meyer. „Wir stellen – gemeinsam mit dem Bund – in diesem Jahr 2024 die Rekordsumme von über 80 Millionen Euro für den Küstenschutz auf dem Festland und den Inseln zur Verfügung. Beim Küstenschutz gilt das Vorsorgeprinzip. Das Vorsorgemaß ging bisher von 50 Zentimetern Meeresspiegelanstieg in 100 Jahren aus. Jetzt erhöhen wir viele Deiche vorsorglich schon um das Klimamaß von 100 Zentimetern, was zu erheblich höheren Kosten im Küstenschutz führt.“ Auch für die Folgejahre sind daher bereits über 43 Millionen Euro für die Umsetzung der oft mit großem Aufwand verbundenen Schutzprojekte an der Küste vorgesehen. Der Küstenschutz wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes finanziert (70% Bundes- und 30% Landesanteil). Die vorgesehene Verwendung der Küstenschutzmittel erfolgt auf Grundlage der Generalplanung Küstenschutz, der Bedarfsanmeldungen und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der einzelnen Vorhaben. Für Bauprojekte im Bereich der 22 Hauptdeichverbände sind in diesem Jahr rund 51,5 Millionen Euro eingeplant. Insgesamt werden in den Verbandsgebieten zwischen Dollart und Elbe Mittel für die Umsetzung oder Planung von über 100 Einzelprojekten zur Verfügung gestellt (vgl. Übersicht im Anhang). Die für landeseigene Vorarbeiten sowie Vorhaben auf dem Festland vorgesehenen Mittel belaufen sich auf knapp 12,9 Millionen Euro. Weitere 15,7 Millionen Euro investieren Land und Bund in den Schutz der Ostfriesischen Inseln – deutlich mehr als im Vorjahr (5,7 Millionen Euro). Erhöhter Handlungsbedarf auf den Inseln Erhöhter Handlungsbedarf auf den Inseln „Der erhöhte Mittelbedarf auf den Inseln ist eine unmittelbare Folge der jetzt abgeschlossenen, im Vergleich zum Winter 22/23 turbulenten Sturmflutsaison“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Ostfriesischen Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden. Der Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln liegt weitgehend in der direkten Verantwortung des NLWKN. Auf Norderney ereigneten sich nach Auswertung des Sturmflutwarndienstes des NLWKN zwischen Oktober und März demnach zwölf, in Emden 15 und in Cuxhaven 13 Sturmfluten, darunter am 22. Dezember eine schwere Sturmflut. „Die jüngste Sturmflutsaison ist damit aus statistischer Sicht durchaus nicht ungewöhnlich, hat aber auf mehreren Ostfriesischen Inseln zu Sandverlusten und Dünenabbrüchen geführt, die wir durch gezielte naturbasierte Maßnahmen in den kommenden Monaten ausgleichen werden, um den Schutz der Inseln sicherzustellen“. Unter anderem auf Langeoog waren durch Sturmfluteinwirkung an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißköper vor der Schutzdüne am Pirolatal deutliche Verluste aufgetreten. Die Düne schützt Teile der Ortslage und das Wassergewinnungsgebiet der Insel. Der Verschleißkörper und der davor liegende Strand sollen im Laufe des Sommerhalbjahrs auf rund zwei Kilometer Länge mit einem Sandvolumen von 450.000 Kubikmeter verstärkt werden. Auch auf Wangerooge kam es im Zuge der Sturmflutsaison zu Sandverlusten: An der Harlehörndüne sind im mittleren und südlichen Teil der Düne Erosionen am seeseitig gelegenen Verschleißkörper aufgetreten. Dieser war zuletzt 2017 neu errichtet worden. Er soll auf einer Länge von einem Kilometer mit knapp 90.000 Kubikmeter Sand verstärkt werden. An den Nordostdünen, die den unmittelbaren Sturmflutschutz für den östlichen Teil des Inseldorfes bilden, sind an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißkörper ebenfalls erhebliche Verluste aufgetreten. Um die Substanz und Funktion der Schutzdüne zu sichern, ist ein Wiederaufbau des Verschleißkörpers auf einer Länge von fast 800 Metern erforderlich. Hierfür werden knapp 52.000 Kubikmeter Sand benötigt. Ostfriesisches Festland: Deichbau und Salzwiesenrenaturierung im Fokus Ostfriesisches Festland: Deichbau und Salzwiesenrenaturierung im Fokus Vielfach agiert der Landesbetrieb als Planungs- und Umsetzungspartner für Küstenschutzprojekte der Hauptdeichverbände. Über ein konkretes Deichbauvorhaben, das bereits in den kommenden Tagen starten soll, informierte sich Umweltminister Christian Meyer im Rahmen seines Ortstermins: Die Deicherhöhung im Bereich des Hafens Harlesiel, die für die Deich- und Sielacht Harlingerland durchgeführt wird (vgl. separate Presseinformation). Auch die 2019 begonnene umfangreiche Deicherhöhung zwischen Manslagt und Upleward in der Krummhörn (Ostfriesland) wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Im Auftrag der Deichacht Krummhörn erhöht der NLWKN hier in diesem Jahr weitere 600 Meter Deich. Die Arbeiten haben bereits im April begonnen. Für 2025 ist der Abschluss des Großprojekts geplant, in dessen Rahmen Fehlhöhen ausgeglichen und rund 4,3 Kilometer Deich auf ein neues Schutzniveau gehoben werden. Beide Deichbauprojekte werden durch eine umfangreiche Salzwiesenrenaturierung begleitet. „Der hierbei entnommene Bodenaushub kommt im Sinne eines nachhaltigen Küstenschutzes im Deichbau erneut zum Einsatz. Auf diese Weise verknüpfen wir die Ziele von Küsten- und Naturschutz in der Region“, betont Dr. Thomas Schoneboom, Geschäftsbereichsleiter Planung und Bau des NLWKN in Aurich. Neben Bauprojekten, die sich bereits in Umsetzung befinden, treiben die Küstenschützer zudem die Planungen von künftigen Deicherhöhungen etwa am Rysumer Nacken (Deichacht Krummhörn) weiter voran. Bei aktuell neu begonnenen Deichbauvorhaben berücksichtigen die Küstenschützer gemäß der niedersächsischen Klimaschutzstrategie bereits ein erhöhtes Vorsorgemaß, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Abseits der großen Deichbauvorhaben zählen Modernisierungen und Anpassungen technischer Anlagen des Küstenschutzes zu den aktuellen Projekten, bei denen der Landesbetrieb als Partner der Verbände in der Region agiert – so etwa am Siel- und Schöpfwerk Neuharlingersiel der Deich- und Sielacht Harlingerland sowie an Siel und Schleuse Harlesiel der Sielacht Wittmund. Jadebusen, Wesermarsch und Cuxhavener Land Jadebusen, Wesermarsch und Cuxhavener Land Zwischen Wilhelmshaven und Hooksiel wird die Erneuerung des Deckwerks des Voslapper Seedeiches 2024 mit dem zweiten großen Bauabschnitt fortgesetzt. Mit dem Vorhaben wurde baulich bereits 2016 begonnen, die Fertigstellung ist nach aktuellem Stand für 2027 vorgesehen. In Folge der zwischen 1999 und 2004 umgesetzten Erhöhung und Verstärkung des Deiches zwischen Hobenbrake und Beckmannsfeld werden auf verschiedenen Teilabschnitten noch fehlende Deichverteidigungswege umgesetzt. An der Hunte startet in diesem Jahr nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten die über drei Jahre vorgesehene bauliche Herstellung der Deichsicherheit im Bereich Kloster Blankenburg. In Sahlenburg (Cuxhaven) rückt der nicht alltägliche komplette Neubau eines Deiches in den Blick der Küstenschützer. Hier ist die sogenannte Wolskermarsch bisher nur durch eine Düne und eine Promenade mit Deckwerk geschützt. Als Planungspartner des Deichverbands Cuxhaven treibt der NLWKN die Überlegungen für einen Deich in Sonderbauweise inklusive Schöpfwerk voran, um den hier anliegenden Interessen von Küstenschutz, Naturschutz und Tourismus gerecht werden zu können. Unterelbe und Oste Unterelbe und Oste An der Oste kam es in der abgelaufenen Sturmflutsaison zu mehreren Uferabbrüchen (Großwörden, Hechthausen, Kleinwörden), wodurch teils kein den Deichfuß schützendes Vorland mehr vorhanden ist. Infolgedessen werden dieses Jahr hier mehrere bauliche Abschnitte umgesetzt. Im Verbandsgebiet des Ostedeichverbandes wird zudem die nächste große Schutzdeichverstärkung vorbereitet. Für den Aus- und Neubau des Ostedeiches im Bereich von Ostendorf bis Gräpel erfolgen in 2024 Planungen sowie der erforderliche Grunderwerb. Ein besonderer Fokus liegt auf den Bedarfen an den Hauptdeichen. Hier werden zum Beispiel im Bereich des Deichverbands Kehdingen-Oste unter anderem die Arbeiten an vorbereitenden Kompensationsmaßnahmen im FFH-Lebensraumtyp Ästuar und die dafür erforderliche Flächenakquisition intensiviert, um die Deichbauplanungen voranzutreiben zu können. Für die Erhöhung des Hauptdeiches an der Elbe werden im Bereich von Hinterbrack bis zur Landesgrenze (im Zuständigkeitsbereich des Deichverbandes der II. Meile Alten Landes) die Planung sowie mit dem Deichbau einhergehende weitere bauliche Maßnahmen weiterverfolgt. Die bauliche Umsetzung der eigentlichen Deicherhöhung wird dann nach Beginn über mehrere Jahre erfolgen. An der Elbe investiert der NLWKN darüber hinaus aktuell unter anderem in die landeseigenen Sperrwerke, die vor Sturmfluten schützen sollen – so zum Beispiel im Rahmen der Grundinstandsetzung des Ilmenau-Sperrwerks in Hoopte. Die umfangreiche Modernisierung des wichtigen Küstenschutzbauwerks soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Küstenschutz braucht Fachkräfte – Anreize für ein spannendes Arbeitsfeld Küstenschutz braucht Fachkräfte – Anreize für ein spannendes Arbeitsfeld Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Neben der Erhöhung und Verstärkung von über hundert Kilometern Deich steht auch die Anpassung von in der Deichlinie befindlichen Bauwerken im Fokus – Sperrwerke sowie Siel- und Schöpfwerke, die teils bereits Jahrzehnte alt sind und für die Herausforderungen des Klimawandels ebenfalls fitgemacht werden müssen. Das erfordert nicht nur eine entsprechende finanzielle Ausstattung, sondern auch enorme personelle Ressourcen zur Planung und Vorbereitung. Vielerorts erschwerende Rahmenbedingungen, konkurrierende Flächennutzungen und eine auch juristisch zunehmende Komplexität der Planungen stellen die Küstenschützer vor zusätzliche Herausforderungen. „Der Fachkräftemangel im Ingenieurbereich ist spürbar. Wir können nur immer wieder die Werbetrommel für eine Tätigkeit in diesem interessanten Berufsfeld rühren. Engagierte Menschen für diese wichtigen, die Zukunft des Lebens hier an der Küste sichernden, sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen wird zunehmend wichtig“, so die Küstenschützer. Der NLWKN biete bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize. Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24 https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24

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