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CO2-basierte Alkoxycarbonylierungsreaktionen, COBRA - CO2-basierte Alkoxycarbonylierungsreaktionen

Entwicklung eines neuartigen proteinbasierten Farbstoffübertragungsinhibitors aus nachwachsenden Rohstoffen zur Anwendung in öko-zertifizierten pulverförmigen Color-Waschmitteln, KMU-innovativ -KMUi-BÖ03: ProColor - Entwicklung eines neuartigen proteinbasierten Farbstoffübertragungsinhibitors aus nachwachsenden Rohstoffen zur Anwendung in öko-zertifizierten pulverförmigen Color-Waschmitteln

Biologischer Abbau speziell designter, an die Enzymologie von Umweltorganismen angepasster Polyacrylate und deren beispielhafte Anwendung in Pflegedispersionen für elastische Bodenbeläge

Errichtung und Betrieb eines Lagers für entzündbare Gase und Flüssigkeiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 513 der Gemarkung Wallersdorf, Am Gewerbepark 3, 94522 Wallersdorf

In dem mit Bescheid des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 23.11.2023, Az.: 40-B-297-2023, baurechtlich genehmigten Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 513 der Gemarkung Wallersdorf beabsichtigt die Action Logistics Germany GmbH den Betrieb eines Logistikzentrums zur Lagerung des gesamten Verkaufsspektrums des Unternehmens Action. Bei den gelagerten Produkten handelt es sich um Produkte, die zur Abgabe an Privatpersonen zugelassen sind. Es findet kein Um- oder Abfüllen von Produkten statt. Das Warensortiment umfasst u. a. Haushaltswaren, Wasch- und Reinigungsmittel, Heimwerkerbedarf, Körperpflege- und Hygieneartikel, Lebensmittel sowie Mode und Heimtextilien. Das Logistikzentrum ist in neun brandschutztechnisch voneinander getrennte Lagerabschnitte aufgeteilt. Diese sind die Units 1 bis 5, die Lagerabschnitte PGS 1, PGS 2 und Waste/Retouren EG und OG. Das o. g. Warensortiment umfasst auch Verkaufsgüter, die als Druckgasverpackungen vorliegen und/oder entzündbare Gase enthalten, die als entzündbare Flüssigkeiten vorliegen und/oder solche enthalten, sowie Verkaufsgüter, die gewässergefährdend sind. Im Bereich Waste/Retouren ist die Zwischenlagerung und Behandlung von Verpackungsmüll und die Zwischenlagerung von Retouren in Form von Garantiefällen oder fehlerhaften Produkten aus den Filialen geplant.

Marktdaten: Sonstige Konsumgüter

<p>Textilien, Papiere oder Reinigungsmittel belasten in der Herstellung und Nutzung in vielfältiger Weise die Umwelt – nicht zuletzt durch Einträge gefährlicher Stoffe in die Umwelt. Neben einem sparsamen Verbrauch tragen auch Umweltlabel wie der Blaue Engel als Wegweiser zu umweltfreundlicheren Produktalternativen zur Senkung der Umweltbelastung bei.</p><p>Textilien: Öko und Fairtrade</p><p>Der Marktanteil von Textilien und Bekleidung mit einem Sozial- und Umweltlabel betrug im Jahr 2022 rund 2,11&nbsp;% (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Textilien mit Sozial- und Umweltlabel“). Bis 2016 enthält die Abbildung nur die Daten der Label GOTS und Fairtrade. Ab 2018 sind auch die Daten weiterer Umweltlabel berücksichtigt, ab 2020 auch Daten für das neue staatliche Siegel „Grüner Knopf“. Die Daten stammen aus einem Verbraucherpanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK).</p><p>Hygienepapiere aus Recyclingpapier</p><p>Der Marktanteil von <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/hygienepapiere">Hygienepapieren mit dem Blauen Engel</a> ist von 2014 bis 2022 auf knapp 10 % deutlich zurückgegangen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Hygienepapier (Blauer Engel)“). Hygienepapiere beinhalten dabei v.a. Toilettenpapiere sowie Küchenrollen und Papiertaschentücher. Die Daten stammen aus einem Verbraucherpanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) und beinhalten nur die Ausgaben privater Haushalte. In den Zahlen nicht enthalten ist demnach z. B. die Verwendung von Toilettenpapier in öffentlichen Einrichtungen oder in Unternehmen.</p><p>Wasch- und Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel</p><p>Der Marktanteil von <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/waschmittel">Wasch- und Reinigungsmitteln mit dem Blauen Engel</a> beträgt weniger als 1 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Wasch- und Reinigungsmitteln (Blauer Engel)“). Der Umsatz ist von zwei Millionen Euro in 2015 auf 29 Millionen Euro in 2020 gestiegen und stagniert seitdem. Die Daten stammen aus einem Verbraucherpanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) und beinhalten nur die Ausgaben privater Haushalte.</p>

Wasch- und Reinigungsmittel Wissenswertes Weiterführende Links

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien (DetergV) regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie den darin enthaltenen Tensiden. In Deutschland gilt seit 2007 ergänzend zur EU-Detergenzienverordnung das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) . Wasch- und Reinigungsmittel (WRM) werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – im Haushalt, im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt. Neben dem Eintrag der Inhaltsstoffe ins Abwasser spielen zunehmend gesundheitliche Belastungen eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. verstärken können. Informationen darüber, ob ein Wasch- und Reinigungsmittel solche Duft- und Konservierungsmittel enthält, sind auf der Verpackung zu finden. Auf der Verpackung ist eine Internetadresse anzugeben, unter welcher zum jeweiligen Produkt das Verzeichnis der Inhaltsstoffe abrufbar ist. Wasch- und Reinigungsmittel EU-Infos für Verbraucher Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

SODASAN Wasch- und Reinigungsmittel GmbH in Uplengen (2018 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der SODASAN Wasch- und Reinigungsmittel GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/04041474350-0001) handelt es sich um Herstellung von Tensiden (NACE-Code: 20.41 - Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier: BL1-3 - Bio4Clean

REACH Auskunftspflichten gegenüber Verbraucherinnen/Verbrauchern

<p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.</p><p>Informationen zu den Auskunftsrechten</p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ Art. 33 (1) regelt die Kommunikationspflichten innerhalb der Lieferkette. Er verpflichtet Unternehmen, ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Daneben müssen die nötigen Informationen für einen sicheren Umgang mit diesen Erzeugnissen zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe der Kandidatenliste in einem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a>⁠ enthalten sind. Gemäß REACH Art. 33 (2) müssen Händler, Hersteller und Importeure dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber Auskunft geben – unabhängig von einem möglichen Kauf.</p><p>Die Auskunftspflicht gilt, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet. Sie gilt für die meisten Alltagsgegenstände, z. B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Für den Geltungsbereich gibt es aber auch Ausnahmen. Dazu gehören z. B. flüssige oder pulverförmige Produkte (z. B. Lacke, Farben, Wasch- und Reinigungsmittel), bestimmte Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können direkt im Geschäft nachfragen, für ihre Anfragen die Smartphone-App Scan4Chem nutzen oder den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/musterbrief-svhc-anfrage-reach">Musterbrief</a> des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/model-letter-reach">englische Version</a>).</p><p>Verstöße gegen die REACH Auskunftspflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können gemäß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/neue-chemikalien-sanktionsverordnung-in-kraft">Chemikalien-Sanktionsverordnung</a> mit Bußgeld geahndet werden.</p><p><strong>Was müssen Unternehmen tun?</strong><br>Unternehmen müssen Auskunft geben, sobald ihr Erzeugnis über 0,1 Massenprozent eines SVHC enthält. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sind „die vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen“ zur Verfügung zu stellen. Es muss mindestens der Stoffname angegeben werden. Die Europäische Chemikalienagentur empfiehlt auch dann Auskunft zu geben, wenn sich keine SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent in den Erzeugnissen befinden. Bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nämlich auf ihre Anfrage keine Antwort, können sie nicht sichergehen, dass die SVHC-Konzentrationen im Erzeugnis kleiner als 0,1 Massenprozent sind und werden den Kauf solcher Erzeugnisse vermeiden.</p><p>SVHC-Anfragen, die Sie über unsere App Scan4Chem erhalten, haben eine E-Mail-Adresse mit der Endung @request.askreach.eu als Absender. Stellen Sie sicher, dass diese Anfragen nicht in Ihrem Spam-Ordner landen, damit Sie alle Ihre Kundenanfragen ordnungsgemäß beantworten! Wir kontaktieren Firmen, die auf Anfragen nicht antworten, und machen sie auf die Anfragen aufmerksam.</p><p>Die Antwort auf eine REACH Verbraucheranfrage muss lauten</p><p>Unternehmen können sich die Beantwortung von Anfragen erleichtern, indem sie die im EU LIFE Projekt AskREACH entwickelte, europäische Datenbank nutzen. Dort können sie Informationen zu ihren Erzeugnissen hochladen, die dann über die App Scan4Chem der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich insbesondere dafür, welche Erzeugnisse SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Dies kann auf einfache Weise in der Datenbank für ganze Barcode-Bereiche deklariert werden.</p><p>Gemäß Abfallrahmenrichtlinie müssen alle Erzeugnisse, die SVHCs über 0,1 Massenprozent enthalten, ab 05.01.2021 in der SCIP Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA gemeldet sein. Diese Informationen sollen auch Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbank beschränkt sich allerdings nicht nur auf Verbraucherprodukte und ist eher auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Recycler zugeschnitten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwierig, darin die Informationen zu finden, die sie für ihre Kaufentscheidungen brauchen.</p><p>Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 ihre „<a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/chemicals-strategy_en?prefLang=de">Chemicals Strategy for Sustainability</a>“ veröffentlicht. Darin wird angekündigt, dass die Verwendung von SVHCs in Verbraucherprodukten in Zukunft wesentlich mehr eingeschränkt wird und die Kriterien für die SVHC-Einstufung erweitert werden. Firmen, die solche Stoffe in ihren Produkten verwenden, sollten sich daher zeitnah um deren Substitution bemühen.</p><p><strong>Verantwortung des Handels</strong><br>Nehmen alle Akteure der Lieferkette ihre Pflichten unter REACH wahr, liegen die Informationen über den Gehalt von SVHCs in Erzeugnissen auch beim Händler am Ende der Lieferkette vor. Liegen ihnen keine Informationen vor, sollten sich Händler bei ihren Zulieferern danach erkundigen. In Zweifelsfällen können auch eigene chemische Analysen sinnvoll sein. Händler sind gemäß REACH auskunftspflichtig gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bekommen sie eine Verbraucheranfrage, müssen sie darüber informieren, ob SVHCs in den Erzeugnissen enthalten sind.</p><p>Ihre gesetzliche Pflicht, Verbraucheranfragen zu beantworten, können Händler effektiv erfüllen, wenn sie die Informationen in geordneter und leicht abrufbarer Form bereithalten. Bei Überarbeitung der Kandidatenliste (alle sechs Monate) müssen die Informationen<br>aktualisiert werden. Händler können Ihr Sortiment umwelt- und verbraucherfreundlicher gestalten, indem sie Produkte und Materialien bevorzugen, die keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten oder indem sie auf die Substitution dieser Stoffe hin wirken. Wenn sie noch weiter gehen möchten, können sie vorsorglich auch weitere Stoffe substituieren, die (noch) nicht in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, z.B. Stoffe mit bekannten krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (s. Anlagen 1-6 zu REACH Anhang XVII) oder Stoffe der sogenannten SIN-Liste, die von Umwelt- und Verbraucherorganisationen zusammengestellt wurde<br>(<a href="https://sinlist.chemsec.org/what-is-the-sin-list/">https://chemsec.org/business-tool/sin-list/about-the-sin-list/</a>).</p>

Reinigung im Haushalt

<p>Weniger ist mehr: umweltfreundlich reinigen </p><p>Wie Sie Ihr Zuhause umweltschonend und mit wenig Chemie reinigen</p><p><ul><li>Entfernen Sie Schmutz möglichst sofort.</li><li>Dosieren Sie die Reinigungsmittel sparsam und verwenden Sie vorwiegend Konzentrate.</li><li>Bevorzugen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen.</li><li>Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger.</li><li>Achten Sie auf Sicherheit und bewahren Sie Reinigungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern auf.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Alle Wasch- und Reinigungsmittel belasten das Abwasser mit Chemikalien. 2021 haben in Deutschland private Verbraucher*innen etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel gekauft. Die Stoffe aus diesen Produkten gelangen trotz Kläranlage teilweise über das Abwasser in die Umwelt. Ein nachhaltiger Einsatz schützt die Umwelt, aber auch die eigene Gesundheit.</p><p><strong>Mechanische Hilfsmittel statt Chemiekeulen:</strong> Umweltfreundlicher putzt es sich durch die Unterstützung mechanischer Hilfsmittel. Geeignete Reinigungshilfen wie Mikrofasertücher, Bürsten und Fensterabzieher erleichtern die Reinigung. Verwenden Sie mechanische Rohrreiniger wie Spirale oder Saugglocke. Ebenfalls helfen diese Tipps Reinigungsmittel einzusparen:</p><p><strong>Die Dosierung ist wichtig: </strong>Halten Sie sich an die Dosieranleitung auf der Verpackung, das schont die Umwelt und verhindert Putzstreifen. Lassen Sie sich vom Preis nicht abschrecken und nutzen Sie Reinigungsmittel-Konzentrate. Sie sind zwar auf den ersten Blick teurer, aber ergiebiger als andere Reinigungsmittel.</p><p><strong>Wahl des Reinigungsmittels: </strong>Es gibt Reinigungsmittel, die der Umwelt besonders stark schaden. Allzweckreiniger, Handspülmittel, Küchenreiniger/ Scheuermilch und ein saurer Sanitärreiniger auf Basis von Zitronensäure reichen völlig aus, um Küche und Bad sauber zu halten. Wählen Sie Reinigungsmittel mit dem <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/handgeschirrspuelmittel-und-reiniger-fuer-harte-oberflaechen">Blauen Engel</a> oder der <a href="https://eu-ecolabel.de/fuer-verbrauchende/produktwelten">EU-Umweltblume</a>. Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Ätzende Reiniger mit starken Säuren oder Laugen erkennen Sie am Gefahrenpiktogramm (siehe Abbildung unten) auf dem Produkt. Ein Reinigungsmittel selbst herzustellen ist kein Garant dafür, dass es umweltfreundlich oder nicht gesundheitsgefährlich ist. Beliebte Bestandteile von DIY-Reinigern wie Orangenöl oder Essigessenz sind zum Beispiel nicht zu empfehlen. Orangen(schalen)öl enthält Limonene, welches Allergien auslösen kann. Essigessenz ist ätzend und kann Armaturen und andere verchromte Teile schädigen.</p><p><strong>Hygiene in Küche und Bad:</strong> Im Alltag kommen Sie mit Keimen in Berührung. Achten Sie deshalb auf die Hygiene.</p><p><strong>So vermeiden Sie Gesundheitsgefahren:</strong> Immer wieder kommt es zu Unfällen im Haushalt, weil Reinigungsmittel nicht als solche erkannt werden. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Kinder in der Nähe sind.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation: </strong>Die in den Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside sind vollständig biologisch abbaubar. Das gilt aber nicht für andere Inhaltsstoffe wie Phosphonate, Polycarboxylate, Konservierungsmittel, Silikone, Paraffine, Duftstoffe und Farbstoffe. Viele dieser Stoffe können sich in der Umwelt und in Organismen anreichern und Gewässerorganismen schädigen. Außerdem tragen bestimmte Inhaltstoffe, etwa Phosphor- oder Stickstoffverbindungen, zur Überdüngung der Gewässer bei. Darum sollten Reinigungsmittel möglichst frei davon sein. Der aus Wasch- und Reinigungsmitteln von privaten Haushalten resultierende Chemikalieneintrag in das Abwasser liegt bei etwa 500.000 Tonnen.</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Es setzt unter anderem die Vorgaben zum biologischen Abbau von Tensiden aus der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in nationales Recht um. Das WRMG erfasst klassische Wasch- und Reinigungsmittel sowie zur Körperreinigung bestimmte, tensidhaltige kosmetische Mittel und auch reine Pflegemittel, welche mit der nächsten Reinigung in das Abwasser gelangen. Der Paragraf 10 des WRMG regelt die Mitteilungspflicht der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln an das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfR#alphabar">BfR</a>⁠). Für den Export in andere Länder sind die gesetzlichen Bestimmungen der betroffenen Länder zu beachten.</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Die Verbraucher*innen in Deutschland kaufen nach Angabe des <a href="https://www.ikw.org/haushaltspflege/nachhaltigkeit/ikw-nachhaltigkeitsbericht%20">Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V.</a> jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel. Nicht enthalten darin sind Reinigungsmittel, die gewerblich und industriell eingesetzt werden.</p><p><strong>Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:</strong></p>

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