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Willingmann will in den kommenden Jahren weiter in den Artenschutz investieren

Die Kleine Hufeisennase, eine der seltensten Fledermausarten Europas, ist in Sachsen-Anhalt wieder auf dem Vormarsch. Noch vor wenigen Jahrzehnten stand die Art infolge von Pestizideinsatz, Lebensraumverlust und Quartierzerstörung kurz vor dem Verschwinden. Heute zeigen aktuelle Bestandszahlen, dass gezielte Schutzmaßnahmen wirken: In einem Winterquartier bei Freyburg im Burgenlandkreis wurden zuletzt mehr als 1.300 Tiere gezählt – ein Spitzenwert für Mitteleuropa. Doch so erfreulich diese Entwicklung ist, sie darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Artenschutz insgesamt vor enormen Herausforderungen steht. Darauf weist Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zum „Tag des Artenschutzes“ am 3. März hin. „Erfolge wie bei der Kleinen Hufeisennase zeigen, dass konsequenter Artenschutz wirkt. Gleichzeitig bleibt das Artensterben eine der größten ökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Wir müssen unsere Anstrengungen deshalb weiter verstärken und gezielt in den Schutz von Lebensräumen investieren“, so der Minister. Nach der Roten Liste Sachsen-Anhalt gelten 7.639 der insgesamt 21.313 erfassten Arten als gefährdet. Das entspricht einem Anteil von 36,1 Prozent. Über 1.615 Arten sind sogar vom Aussterben bedroht. Hauptursachen sind neben der intensiven Landnutzung, dem Einsatz von Pestiziden sowie dem Verlust von Arthabitaten und Verbindungsstrukturen in der Landschaft auch die Folgen des Klimawandels. Steigende Temperaturen, längere Trockenperioden und veränderte Wasserstände setzen insbesondere feuchtigkeitsabhängigen Arten stark zu – etwa in den Auenlandschaften von Elbe und Saale oder in Kleingewässern, die für Amphibien lebenswichtig sind. 114 Vorhaben über Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“ gefördert Gleichzeitig zeigen zahlreiche Beispiele, dass gezielte Maßnahmen Wirkung entfalten. Neben dem Schutz von Fledermausquartieren – etwa durch Sicherung von Winterquartieren oder Maßnahmen gegen Fressfeinde wie Waschbären – hat das Umweltministerium in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Projekten auf den Weg gebracht. Ein zentraler Baustein ist dabei das Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“, mit dem seit 2024 insgesamt 114 Vorhaben mit rund 6,3 Millionen Euro unterstützt werden. Gefördert werden unter anderem der Erhalt von Streuobstwiesen, Kopfweiden und Wasserflächen, die Schaffung von Nistplätzen für Vögel sowie der Umbau von Gebäuden zu Artenschutzhäusern für Fledermäuse und Mauersegler. „Artenschutz ist eine Daueraufgabe“, betont Willingmann. „Wir brauchen einen langen Atem, verlässliche Finanzierung und die enge Zusammenarbeit von Behörden, Wissenschaft und Ehrenamt. Nur so können wir die biologische Vielfalt in Sachsen-Anhalt dauerhaft sichern.“ Mit Blick auf den „Tag des Artenschutzes“ unterstreicht der Umweltminister: „Jeder Beitrag zählt – vom Erhalt naturnaher Flächen bis hin zu mehr Bewusstsein im Alltag. Mit konsequentem Artenschutz können wir dazu beitragen, dass unser Land auch für unsere Kinder und Kindeskinder dank reicher, vielfältiger und nicht zuletzt artenreicher Natur lebenswert bleibt.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Emys orbicularis (Linnaeus, 1758) Europäische Sumpfschildkröte Reptilien Vom Aussterben bedroht

Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt weit unter 10 % und zu einer möglichen weltweiten Gefährdung der Art liegt keine umfassende und aktuelle Einschätzung vor (Näheres siehe Kap. 2.9). Die brandenburgischen Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte bilden aber zusammen mit den westpolnischen einen gemeinsamen, von allen anderen Arealteilen der Art hochgradig isolierten Vorposten, für dessen Fortbestand Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist. Der Reliktcharakter und die wahrscheinlich seit mehreren Jahrtausenden bestehende Trennung dieser autochthonen Vorkommen ist sowohl auf deutscher (Sommer et al. 2009) wie auf polnischer Seite (Prusak et al. 2013) molekularbiologisch bestätigt, da der hier exklusive mtDNAHaplotyp IIb nirgendwo außerhalb dieses inselartigen Teilareals vorkommt (Lenk et al. 1999, Velo-Antón et al. 2011). Die Europäische Sumpfschildkröte kommt in Deutschland autochthon wahrscheinlich nur noch in der kontinentalen Region, im Nordosten Brandenburgs, vor (Fritz et al. 2004). Hierbei handelt es sich um wenige Reliktvorkommen, die dem nordwestlichen Arealrand der Art weit vorgelagert sind (Sommer et al. 2009). Für die Art liegen umfassende faunistische Daten vor. Mit einer TK25-Q-Rasterfrequenz von 0,06 % (Zeitraum 2000 – 2018) ist die Art in Deutschland extrem selten. Die Populationen sind klein, weisen aber ausgeglichene Altersstrukturen auf. Projekte zur Ansiedlung oder Wiederansiedlung der Art werden in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen betrieben (z. B. Kuprian & Winkel 2017). Als Ursachen der sehr starken Bestandsrückgänge bis einschließlich des 18. Jahrhunderts sind in erster Linie das Abfangen und der Handel mit Sumpfschildkröten und im Zeitraum des langfristigen Bestandstrends vor allem die Zerstörung oder Verschlechterung von Habitaten zu nennen. Darunter fallen neben der Trockenlegung aquatischer Lebensräume insbesondere die Aufforstung, die landwirtschaftliche Nutzung mikroklimatisch günstiger Offenflächen und damit die Entwertung der Brutstätten. Verluste im Zusammenhang mit dem Ausbau von Verkehrswegen (Schneeweiß & Bohle 2011), der Ausbreitung maßgeblicher Prädatoren (vor allem des Waschbären) sowie dem illegalen Tierfang gefährden die Vorkommen in jüngerer Zeit. Ungleichmäßige Niederschlagsverteilung und die Tendenz zu länger anhaltenden Trockenperioden in der kontinentalen Region fördern das Austrocknen und die Verlandung aquatischer Lebensräume. Maßnahmen zum Erhalt und zur Revitalisierung der Lebensräume, Bestandsstützungen und Wiederansiedlungen haben sich dagegen im selben Zeitraum positiv auf die Bestandsentwicklung ausgewirkt. Für die autochthonen Vorkommen wird der kurzfristige Bestandstrend daher insgesamt als stabil bewertet. Zwei Risikofaktoren sind für die Populationen der Europäischen Sumpfschildkröte besonders hervorzuheben. Zum einen wird bereits in einigen Fällen die Mindestgröße lebensfähiger Populationen unterschritten (Schneeweiß & Breu 2013). Insbesondere aufgrund zunehmender Verluste, z. B. in Folge von Prädation oder Abwanderungen aus verlandenden Gewässern, schrumpfen die Bestände (Anzahl adulter Tiere < 20 Individuen). Zum anderen ist aufgrund der isolierten Lage der Vorkommen eine Wiederbesiedlung von Lebensräumen im natürlichen Areal der Art in Zukunft sehr erschwert (Schneeweiß & Breu 2013). Dies trifft z. B. nach Bestandseinbrüchen in Folge von Dürreperioden zu. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Auf die Abhängigkeit der Art von Naturschutzmaßnahmen wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Naturschutzmaßnahmen wirkten sich positiv auf den Zustand der Lebensräume und Populationen aus. Der kurzfristige Bestandstrend wurde daher von einer starken Abnahme in der Roten Liste von 2009 auf stabil in der aktuellen Fassung herabgestuft. Gegenwärtig ist die Gefährdung der Europäischen Sumpfschildkröte vor allem auf folgende Ursachen zurückzuführen (Schneeweiß & Breu 2013): Ausbau von Verkehrs- und Forstwegen sowie zunehmender Verkehr; zunehmende Verlandung und Austrocknung aquatischer Habitate im Zusammenhang mit witterungsbedingten Trockenphasen; gebietsweise Bestandszunahme von autochthonen und neozoischen Prädatoren, vor allem Waschbär (Schneeweiß & Wolf 2012); illegaler Tierfang; mögliches Aussetzen von Terrarientieren, daraus resultierender Verlust genetischer Integrität und überlebenswichtiger Anpassungen autochthoner Populationen oder Übertragung von Krankheiten. Die Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte liegen größtenteils in Naturschutz- und FFH-Gebieten. Die Schutzmaßnahmen werden auf Grundlage von Pflege- und Managementplänen darauf ausgerichtet, die Individuenzahlen zu stabilisieren und die Anzahl der Vorkommen zu vergrößern. Wichtigste Maßnahmen zur Bestandsstützung sind die Erhaltung der Habitate in einem günstigen Zustand und die Anlage neuer Habitate in einem räumlich günstigen Verbund. Von vorrangiger Bedeutung ist der Rückhalt von Oberflächenwasser in den Einzugsgebieten der Wohngewässer. Pflegemaßnahmen beinhalten u. a. das Zurückdrängen der Vegetation in Verlandungsbereichen, die Anlage und Erhaltung von Lichtungen im Wald, das Abplaggen verfilzter Grasnarben, die Wiesenmahd und extensive Beweidung auf Eiablageplätzen. Ein Prädatorenmanagement umfasst sowohl die Bejagung von Fressfeinden als auch in Einzelfällen Schutzzäune zur Abwehr von Prädatoren. Wiederansiedlungen in historischen Verbreitungsgebieten und Bestandsstützungen sollen das Aussterberisiko für die Art in Deutschland mindern.

Rana dalmatina Bonaparte, 1840 Springfrosch Amphibien Vorwarnliste

Bezogen auf das Gesamtareal liegen die Vorkommen des Springfroschs in Deutschland deutlich unter 10 %. In Mecklenburg-Vorpommern (Rügen, Darß), Niedersachsen (naturräumliche Region Lüneburger Heide) und Nordrhein-Westfalen (z. B. Kottenforst-Ville) befinden sich jedoch hochgradig isolierte Vorposten (siehe DGHT 2018). Ein genetischer Austausch mit anderen Populationen ist extrem unwahrscheinlich. Eine Verschleppung von Froschlaich oder Kaulquappen durch Wasservögel, zu der es nur Spekulationen, aber laut Schmidt (2013) und Fonte et al. (2019) keine Beobachtungen gibt, wird von den Autoren ausgeschlossen. Für die Erhaltung der isolierten Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Der Springfrosch ist ein atlantisch-submediterranes Faunenelement und besiedelt Deutschland sowie das übrige Mitteleuropa nicht flächendeckend, sondern in mehreren, kleineren, zum Teil weit voneinander getrennten Teilarealen. Sie sind im Südwesten, Süden und Südosten Deutschlands großflächiger als im Norden. Die Art fehlt in den Ländern Schleswig-Holstein und Brandenburg sowie den Stadtstaaten Berlin und Bremen. Im Nordwesten (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) und Nordosten (Mecklenburg-Vorpommern) erreicht die Art ihre Arealgrenze. Die nördlichsten Vorkommen befinden sich deutlich isoliert in Dänemark und Schweden (Sillero et al. 2014). Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) in Deutschland beträgt 9,05 % und liegt damit entsprechend der nur disjunkten Verbreitung in der Kriterienklasse „selten“. Der langfristige Bestandstrend wird als mäßiger Rückgang eingestuft, da in der Vergangenheit zumindest bei den Gewässern im Offenland durch landwirtschaftliche Einflüsse und Besatzmaßnahmen mit Fischen von einer Verschlechterung der Lebensräume auszugehen ist. Dabei bleibt die Unsicherheit, dass man erst in den 1970er und 1980er Jahren mit einer systematischen Erfassung des Springfroschs begann und zu diesem Zeitpunkt sozusagen bei Null anfing. Weiter zurückliegende Veränderungen sind nicht dokumentiert. Dagegen wird der kurzfristige Bestandstrend deutschlandweit als stabil eingestuft. Diese Einschätzung lässt sich insbesondere mit deutlich verstärkter ökologischer Waldbewirtschaftung (z. B. Förderung des Laubwaldanteils), dem strengen Schutzstatus und zahlreichen Maßnahmen (z. B. Neuanlage von Gewässern) in Verbindung bringen. In einigen Gebieten konnten sogar Arealerweiterungen dokumentiert werden. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Der langfristige Bestandstrend war 2009 noch unbekannt und führte damit zur Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Es wird nunmehr von einem mäßigen Rückgang ausgegangen, sodass sich die Einstufung in die „Vorwarnliste“ ergibt. Der Springfrosch ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Verfüllung und Trockenlegung von Stillgewässern oder Grundwasserabsenkungen sowohl im Wald als auch im Offenland; Fischbesatz in Teichen; Eintrag von Pestiziden und Dünger (Eutrophierung) in die Laichgewässer; Verbuschung bzw. Aufforstung im Uferbereich mit der Folge einer übermäßigen Beschattung; Beseitigung von Feldgehölzen und anderen Kleinstrukturen; Intensivierung der Landwirtschaft in der Umgebung von Laichgewässern; nicht natur- und standortgemäße Forstwirtschaft (Baumartenwahl, Intensivierung, Mechanisierung); Habitatverlust und -fragmentierung durch Bebauung; Straßenbau, Verluste von Individuen durch Straßenverkehr; weiterhin zunehmende Isolation und Fragmentierung der Vorkommen in den kleinflächigen Verbreitungsinseln; gebietsweise erhöhte Prädatorendichte, z. B. Waschbär (Procyon lotor). Der Springfrosch profitiert in seinen Vorkommensgebieten von allen Maßnahmen, die zum Schutz und Erhalt von Kleingewässern für Amphibien durchgeführt werden. Eine besonders geeignete Schutz- und Erhaltungsmaßnahme für diese streng geschützte Art ist daher in ihren Vorkommensgebieten die Neuanlage von Gewässern im Wald oder in Waldnähe. Diese werden im Frühjahr nach der Anlage häufig umgehend besiedelt. Weitere Maßnahmen sind: Verhindern der Verfüllung von Laichgewässern; Verhindern des Besatzes von Laichgewässern mit Fischen; ggf. Abfischen; Reduzierung von Pestizid- und Nährstoffeintrag (z. B. durch Düngemittel) in die Laichgewässer durch Ausweisung von Pufferzonen; Entschlammung von stark eutrophierten (Agrarland) oder infolge von Laubeintrag (Wald) verlandenden Laichgewässern; Entfernung aufkommender Gehölze am Gewässerrand; Förderung einer naturnahen, standortgerechten Waldbewirtschaftung, insbesondere Erhalt und Förderung lichter Laubwaldbestände und eines hohen Totholzanteils; Vernetzung bestehender Vorkommen über Hecken- und Saumstrukturen sowie Waldschneisen und Energietrassen; Einbau von Querungshilfen und Leiteinrichtungen an Straßen; Extensivierung der Wiesennutzung in der Umgebung der Laichgewässer durch Mahd mit einer Schnitthöhe > 10 cm.

Aufbau eines dauerhaften Wildmonitoringnetzwerkes durch die Jäger im Freistaat Sachsen - Netzwerk: Wildtierbeauftragte in Sachsen

Jäger sind durch ihre fachlichen Kenntnisse, ihre gleichmäßige, räumliche Verteilung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Revier prädestiniert, eine wichtige Rolle im Monitoring von Wildtieren zu übernehmen. Für ein geeignetes, effektives Wildtiermonitoring durch die Jäger im Freistaat Sachsen ist es nötig, dass ehrenamtliche Monitoringverantwortliche ('Wildtierbeauftragte') gefunden und geschult werden, um als Zentral-/Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. Es werden ähnliche Strukturen, wie sie bereits im sächsischen Luchsmonitoring (www.luchs-sachsen.de) existieren, entstehen. Der Aufbau dieses Netzwerkes erfolgt durch die Arbeitsgruppe 'Wildtierforschung' an der Professur für Forstzoologie der TU Dresden. Hierfür wird im Frühjahr 2013 eine zweitägige Schulung durchgeführt, in der wichtige Dinge zum Monitoring der Schwerpunktarten (Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Baummarder, Iltis, Marderhund, Waschbär und Mink) sowie Monitoringgrundlagen (z.B. Dokumentation von Nachweisen, Fotofallen- und Lockstockeinsatz) vermittelt werden.

Rana temporaria Linnaeus, 1758 Grasfrosch Amphibien Vorwarnliste

Der Grasfrosch ist in ganz Deutschland verbreitet und in vielen Regionen durchaus die häufigste oder doch wenigstens eine der häufigsten Amphibienarten. Die TK25-Q Rasterfrequenz im Zeitraum 2000 bis 2018 ist nach der Rasterfrequenz der Erdkröte die zweithöchste (67,41 %). Dadurch fällt der Grasfrosch in die Kriterienklasse „sehr häufig“. Größere Regionen ohne ein Vorkommen gibt es kaum. Lücken können aber aufgrund mangelnder Erfassung scheinbar oder bei intensiver Landnutzung gelegentlich auch real bestehen. Das wird vor allem bei lokalen und regionalen Erfassungen deutlich, ist aber auch in nationalen Verbreitungskarten (DGHT 2018) feststellbar. Der langfristige Bestandstrend wird anders als in der letzten Roten Liste als sehr starker Rückgang bewertet. Die noch vergleichsweise häufige Art hat in den letzten 130 Jahren enorme Bestandseinbußen erlitten, die auf über 90 % geschätzt werden. Der Grasfrosch war vor der Intensivierung der Landwirtschaft auch auf Äckern, Wiesen und Weiden eine offenbar massenhaft vorkommende Art (z. B. Landois 1890, Landois et al. 1892). Auf Äckern sind Grasfrösche jedoch seit sehr langer Zeit nicht mehr zu finden und selbst im Grünland sind sie zu einer seltenen Erscheinung geworden. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird von einer Abnahme der Bestände ausgegangen, deren Ausmaß jedoch unbekannt ist: Trotz dieser Unsicherheit schätzen fast alle Experten und Expertinnen der Bundesländer den kurzfristigen Bestandstrend als eindeutig negativ ein. Eine geeignete Methode, um zukünftig bessere Aussagen zum kurzfristigen Bestandstrend zu erhalten, wäre die Bestands- und Bestandsentwicklungsschätzung mittels Laichballenzählungen (Schlüpmann 1981, 1988). Insgesamt ergibt sich die aktuelle Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Die geänderte Einschätzung des langfristigen Bestandstrends (RL 2009: „mäßiger Rückgang“), die mit der Berücksichtigung der genannten alten Quellen begründet wird, führt zu einer geänderten Gesamteinstufung der 2009 noch als „Ungefährdet“ gelisteten Art in die „Vorwarnliste“. Wie bei allen Amphibien spielt auch beim Grasfrosch der massive Verlust an Kleingewässern bis in die 1980er Jahre eine erhebliche Rolle (z. B. Ant & Bellinghoff 1980, Stangier 1988). Der Grasfrosch benötigt grasig-krautige Vegetation in seinen Landlebensräumen. In landwirtschaftlichen Gebieten findet er solche kaum noch. Äcker sind schon vor Jahrzehnten als Lebensraum ausgefallen. Auch die intensiv genutzten Wiesen sind als Lebensraum nahezu ungeeignet. Mechanisierung, Düngung und Pestizideinsatz sind ein bestehendes und offenbar immer noch wachsendes Problem für den Grasfrosch. In landwirtschaftlich geprägten Regionen sind die Rückgänge des Grasfroschs schon seit Jahrzehnten bemerkt worden (Schlüpmann 1981, Schlüpmann & Günther 1996). Dieser Trend hat sich mit der weiteren Intensivierung der Landwirtschaft verstärkt (Schlüpmann et al. 2011, Geiger et al. 2018 a, 2018 b). Durch diese Intensivierung, vor allem durch den Pestizideinsatz und die Düngung, hat ein massiver Habitat- und Strukturverlust eingesetzt, der die gesamte Biozönose inklusive des Beutetierspektrums betrifft. Daneben haben Grasfrösche beim Einsatz moderner Maschinen und Mäher kaum eine Überlebenschance. Auch die mechanisierte Forstwirtschaft, der Straßenverkehr, Aussetzungen von Fischen, die massiv angestiegenen Bestände des Wildschweins (Sus scrofa) und die gebietsweise vermehrte Prädation infolge der Ausbreitung des Waschbären (Procyon lotor) wirken sich negativ auf die Bestände aus. Bachrenaturierungen führten zu einem gebietsweise deutlichen Rückgang künstlicher Staugewässer und damit zu Verlusten von Laichhabitaten des Grasfroschs. Von Bibern (Castor fiber) geschaffene Stauteiche und deren Umgebung sind regional ein guter Ersatz (Dalback et al. 2014), doch reichen sie bislang nicht aus, um die beschriebenen negativen Entwicklungen landes- oder bundesweit auszugleichen. Auch die zunehmende Frühjahrstrockenheit ist für Laich und Larven des Grasfroschs vermehrt ein Problem. Die Erhaltung der Laichgewässer ist wie bei allen Amphibien auch für den Grasfrosch zentral. Beim Rückbau von künstlichen Staugewässern sollten, wo das möglich ist, Ruhewasserzonen in den Randbereichen der Bäche geschaffen werden. Staugewässer mit etablierten Amphibienpopulationen sollten solange erhalten werden, bis Ersatzlaichplätze zur Verfügung stehen. Extensiv genutzte Wiesen sowie Ackerrandstreifen sollten erhalten und gefördert werden. Breite Saumstrukturen an Wegen, stehenden und fließenden Gewässern sowie an Waldrändern müssen belassen werden. Von besonderer Bedeutung für den Schutz dieser Art ist, dass das Umpflügen solcher Strukturen verhindert wird. Die Pflege dieser Strukturen sollte extensiv erfolgen, ein Pestizideinsatz ist zu unterlassen und ein zurückhaltender Maschineneinsatz würde in vielen Fällen helfen.

Christine Schneider: „Ein kooperativer Ansatz, wie beim Kiebitzprojekt, ist der Erfolgsgarant im Kampf gegen die Artenkrise“

Landwirtschafts- und Umweltministerin wildert Kiebitzküken bei Harthausen (Rhein-Pfalz-Kreis) aus „Das Kiebitzprojekt ist eines der erfolgreichsten Artenschutzprojekte in Rheinland-Pfalz. Das Aussterben der Art konnte verhindert, der dramatische Rückgang gestoppt und sogar eine leichte Zunahme der Gesamtpopulation erreicht werden. Und das alles im kooperativen Ansatz von Naturschutz, der lokalen Wirtschaft – beispielsweise der Firma Südzucker – Ortsgemeinden und nicht zuletzt landwirtschaftlichen Betrieben“, sagte die rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Umweltministerin Christine Schneider anlässlich der Auswilderung von Kiebitzküken – sogenannten Pullis. Das Projekt der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR), gefördert über die Aktion Grün des Umweltministeriums, läuft seit 2019. Das Ergebnis: Seit 2023 nimmt der Bestand stabil zu. 2020 lag die Zahl der Brutpaare noch bei unter 100 Brutpaaren, aktuell bei knapp 200. „Dass wir die jungen Kiebitze heute fliegen lassen können, haben wir auch einem weiteren Baustein des Projekts zu verdanken“, ergänzte Schneider. „Seit 2024 gibt es eine eigene Brutstation, die durch die GNOR und den Zoo Landau gemeinsam aufgebaut wurde, mit allem was kleine Kiebitzküken brauchen und mit Menschen, die sich mit echter Hingabe um die Pullis gekümmert haben“, führte die Ministerin aus. 47 Tiere wurden 2024 ausgewildert, 2025 waren es 53 und etwa jedes vierte konnte ein Jahr später im Brutgebiet nachgewiesen werden. Der Schutz der Tiere ist aufwendig, da Kiebitze Bodenbrüter sind, sind sie mannigfaltigen Gefahren ausgesetzt. Je nach Sachlage werden in Absprache mit der Landwirtschaft Nestschutzkörbe auf die Gelege angebracht oder bei Extremsituationen auch die Gelege entnommen und in die Kunstbrutstation im Zoo Landau gebracht. Besonders die Erst-Gelege (Kiebitze versuchen meist zweimal im Jahr zu brüten) waren in den vergangenen Jahren durch Füchse und Waschbären und anderes Raubwild bedroht. Im Rahmen des Projektes wurden einzelne Gebiete deswegen prädationssicher eingezäunt und zum Teil auch beweidet. Beide Maßnahmen erwiesen sich als positiv für die Kiebitz-Brutpaare. „Dieser kooperative Ansatz des Kiebitzprojektes ist der Erfolgsgarant, der zumindest ein stückweit die Artenkrise in unserem Land bekämpft“, schloss Christine Schneider.

Found Animal Survey Germany, Tierfund-Kataster Deutschland (TFK-D)

The citizen science project Tierfund-Kataster systematically records wildlife-vehicle collisions and other incidents involving deceased animals using standardized and georeferenced data, submitted via a smartphone app or web platform. The primary goal is to identify hotspots of wildlife accidents and to develop long-term mitigation strategies. Furthermore, the collected data supports the detection and containment of animal diseases, such as African Swine Fever, and contributes to research on causes of wildlife mortality related to fencing, wind turbines, and railway infrastructure. The Federal State Hunting Association of Schleswig-Holstein and Kiel University initiated the prototype in 2011. In 2016, the German Hunting Association expanded the project to cover the entire country. On GBIF, the following species from the Tierfund-Kataster are represented: cervids, badgers, foxes, raccoons and raccoon dogs, squirrels, hedgehogs, and pheasants.

Feuchte Lebensräume trotz trockenem Frühjahr

Lüder/Uelzen/Lüneburg . Im Frühjahr hat es im Landkreis Uelzen und damit auch im Schweimker Moor und Lüderbruch nahezu nicht geregnet. Erst ab Mitte Mai stellten sich in dem Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet wieder Niederschäge ein – dennoch startet das einzigartige Moor- und Feuchtgebiet mit vergleichsweise günstigen Bedingungen in den Sommer. Das aktuell vielerorts noch Wasser in Senken und Gräben steht, ist nach Überzeugung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor allem auf die in den zurückliegenden Jahren hier umgesetzten wasserrückhaltenden Projekte zurückzuführen. Der Landesbetrieb hatte kürzlich zu einer Exkursion eingeladen, um über die Naturschutzaktivitäten zu informieren. . Im Frühjahr hat es im Landkreis Uelzen und damit auch im Schweimker Moor und Lüderbruch nahezu nicht geregnet. Erst ab Mitte Mai stellten sich in dem Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet wieder Niederschäge ein – dennoch startet das einzigartige Moor- und Feuchtgebiet mit vergleichsweise günstigen Bedingungen in den Sommer. Das aktuell vielerorts noch Wasser in Senken und Gräben steht, ist nach Überzeugung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor allem auf die in den zurückliegenden Jahren hier umgesetzten wasserrückhaltenden Projekte zurückzuführen. Der Landesbetrieb hatte kürzlich zu einer Exkursion eingeladen, um über die Naturschutzaktivitäten zu informieren. Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Uelzen, der Samtgemeinde Aue, des Gemeinderates Lüder, des Wasser- und Bodenverbandes Röhrser Bach und des NABU machten sich gemeinsam mit weiteren örtlichen Akteuren vor Ort einen eigenen Eindruck von den positiven Auswirkungen der Wasserrückhaltung. Dabei konnten sie unter anderem Kiebitze und einen Flussregenpfeifer beobachten. Auch im Bruchwald ist der hohe Wasserstand trotz der langen Trockenphase bisher nur wenig gesunken – ein gemeinsames Verdienst, betonte auf der Fachexkursion NLWKN-Aufgabenbereichsleiterin Hannah Burmester: „Auch Dank der sehr guten Zusammenarbeit hier vor Ort ist es gelungen, dieses Schutzgebiet so erfolgreich weiter zu entwickeln. Es lohnt sich, hier noch weitere Anstrengungen zum Erhalt und zur Entwicklung dieses vielfältigen Lebensraumes und Rückzugsgebiets für viele bestandsbedrohe Pflanzen- und Tierarten zu ergreifen – das Potenzial ist da“. Der NLWKN berichtete im Laufe der Exkursion über die im Schutzgebiet umgesetzten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Entscheidend für die Entwicklung des Gebietes sind wasserrückhaltende Projekte, die in einem mit EU- und Landesmitteln geförderten sogenannten KliMo-Projekt („Klimaschutz durch Moorentwicklung“) von 2018 bis 2022 durch den NLWKN umgesetzt worden sind. In einem 160 Hektar großen Teilgebiet sind auf landes- und landkreiseigenen Naturschutzflächen dabei Gräben gekammert, Dämme angelegt und feste und regelbare Staue gebaut worden. „Ziel war es, die Moorböden zu erhalten und Grünland- und Bruchwaldbereiche wieder zu vernässen. Damit sollen auch klimaschädliche Treibhausgasemissionen verringert werden. Feucht- und Nasslebensräume sowie die dazugehörigen Tier- und Pflanzenarten konnten durch die Maßnahmen gefördert werden“, so die zuständige Betreuerin der landeseigenen Naturschutzflächen, Susanne Körbel. KliMo-Projekt („Klimaschutz durch Moorentwicklung“) Der NLWKN informierte auch über das 2017 und 2022 parallel durchgeführte, ebenfalls mit EU- und Landesmitteln geförderte Wiesenzeiten-Projekt . Durch dieses Projekt wurden in enger Zusammenarbeit mit den Landwirten Wiesenvogel-Lebensräume optimiert. Grundlage hierfür waren jährliche Erfassungen der Brutvögel und Nahrungsgäste. „Eine bemerkenswerte Anzahl an Grünland gebundenen Vogelarten konnte so in den vergangenen Jahren festgestellt werden – darunter Kiebitz, Wiesenpieper, Schwarzkehlchen, Feldlerche, Schafstelze, Neuntöter und Grauammer“, erklärt Körbel. Auch mehrere Brutpaare des Kranichs konnten bestätigt werden. Im EU-Vogelschutzgebiet „Schweimker Moor und Lüderbruch“ ist der Kranich eine wertbestimmende Brutvogelart. Wiesenzeiten-Projekt Zusammen mit den Bewirtschaftern der Grünlandflächen wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Wiesenvogel-Lebensräume wie etwa eine geringe Weidetierdichte während der Brutzeit und ein später Mahdtermin vereinbart. Seither werden Altgrasstreifen stehen gelassen, um Insekten als Nahrungsangebot für die Wiesenvögel zu fördern und Saumbrütern wie dem Schwarz- und Braunkehlchen Brutbiotope anzubieten. Zusätzliche Eichenpfähle im Grünland dienen Schwarzkehlchen, Wiesenpieper, Feldlerche und anderen Arten als Ansitz- und Singwarten. Dass es im Naturschutzgebiet noch Mähwiesen und Weiden gibt, sei den Pächtern zu verdanken, die noch Rinder halten und auf die Weide bringen. „Gerade der Wechsel zwischen Mähwiesen und Weiden sorgt für eine hohe Struktur- und Artenvielfalt. Glücklicherweise können die Brutvogelerfassungen seit 2023 von der Ökologischen Station Südheide gemeinsam mit dem NLWKN fortgeführt werden“, betont Susanne Körbel. Die Bemühungen um den Wiesenvogelschutz sollen im Gebiet im Rahmen des Life-Projektes GrassBirdHabitats des NLWKN künftig fortgesetzt werden. Der zuständige Life-Gebietsbetreuer Julian Martens erläutert: „Im Projektgebiet werden weitere wiesenvogelfreundliche Maßnahmen geplant, etwa der Bau von Grabenstauen und die Anlage von zeitweise wasserführenden Senken“. Beutegreifer stellen zunehmend ein Problem für die Gelege und Jungvögel dar. Durch Fuchs, Marder, Waschbär und andere Tiere wird eine erfolgreiche Aufzucht von Vogeljungen verhindert. Daher soll die Fallenjagd in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jägern künftig intensiviert werden. Und auch der Grunderwerb soll fortgeführt werden. Für diesen und für weitere Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der Biologischen Vielfalt sind bis 2028 EU- und Landesmittel in Höhe von 290.000 Euro bis 2028 bereitgestellt worden. Life-Projektes GrassBirdHabitats In Kooperation mit der Ökologischen Station Südheide wird derzeit ebenfalls geprüft, ob ein Förderantrag zur Optimierung des Moorwasserstandes im landkreiseigenen Hochmoorbereich gestellt werden kann. „Es bestehen also bereits ausreichend Pläne für eine Weiterführung der naturschutzfachlichen Erfolge der vergangenen Jahre“, kommentiert Hannah Burmester. Einer der Profiteure der durchgeführten Projektbausteine ist der Kiebitz (Bild: Gerd-Michael Heinze). Bei der Ortsbegehung Ende Mai verschafften sich die regionalen Akteure gemeinsam mit dem NLWKN einen Eindruck vom Zustand des Gebiets und der Wirksamkeit der durchgeführten Projekte (Bild: Hannah Burmester).

Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten?

In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten

Grundlagen der intensivierten Bejagung von Nutria, Waschbär und Marderhund sowie Kontakte zum Landesjagdverband im Jahr 2026

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH) sowie das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) beantrage ich den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) sowie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).Der Antrag begründet sich auf den Beschluss vom Mai 2026 zur Bereitstellung von 50.000 Euro Landesmitteln für eine intensivierte Fallenjagd auf invasive Arten. Ausweislich der ministeriellen Daten stieg die Jagdstrecke bei Nutrias von 1.343 Tieren (Jagdjahr 2021/22) auf 15.894 Tiere (Jagdjahr 2025/26). Da laut behördlicher Auskunft in den vergangenen fünf Jahren gleichzeitig kein einziger Schaden an Deichen dokumentiert wurde, drängt sich die Frage auf, ob das behördliche Ermessen rein auf ein politisch proklamiertes „Präventionsparadoxon“ gestützt wird (Bejagung zur Vorbeugung von Schäden, deren potenzielles Eintreten mangels lokaler Datenerhebung unbewiesen ist).Ich bitte daher um Bereitstellung folgender Informationen: 1. Sachverhaltsermittlung, empirische Datenbasis und die Jagdstatistik als SteuerungsgrößeIch bitte um Übersendung aller behördlichen Vermerke, Gutachten, Stellungnahmen und Statistiken aus den Jahren 2021 bis einschließlich Juni 2026, die als Grundlage für den Beschluss dienten.Liegen den Ministerien – abseits der reinen Jagdstrecke von 15.894 erlegten Nutrias im Jagdjahr 2025/26 – empirische Daten vor, die belegen, dass der drastische Anstieg der Abschusszahlen zu einer tatsächlichen Reduzierung der Gesamtpopulation führt und nicht (im Sinne der kompensatorischen Überkompensation) das Populationswachstum weiter beschleunigt?Aus welchen behördlichen Dokumenten geht hervor, dass konkrete Gefahren oder Schäden an Landesschutzdeichen, Binnendeichen oder wasserwirtschaftlichen Anlagen durch Nutrias im genannten Zeitraum statistisch erfasst wurden? Falls keine Daten von den Unterhaltungsträgern (z. B. Wasser- und Bodenverbänden) erhoben wurden: Auf welcher dokumentierten Tatsachenbasis wird die rein präventive Notwendigkeit rechtlich begründet? 2. Verhältnismäßigkeitsprüfung und Abgrenzung zum rechtlich unzulässigen „Handeln ins Blaue hinein“ Ich bitte um Bereitstellung von Dokumenten zur gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahme.Inwieweit wurde wissenschaftlich geprüft, ob eine intensivierte Bejagung ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr darstellt, wenn biologische Erkenntnisse nahelegen, dass erhöhter Jagdruck den Fortpflanzungstrieb und die Fitness der Folgegenerationen steigert?In welchen Dokumenten wurden mildere, bauliche Alternativmaßnahmen (z. B. physische Deichsicherungen durch Gittermatten im sensiblen Binnenland-Vorland-Bereich) im Rahmen des behördlichen Ermessens mit der Fallenjagd abgewogen? 3. Dokumentation von Dienst- und Fachkontakten zum Landesjagdverband (LJV SH) im Jahr 2026 Zur Überprüfung, ob der Verordnungsbeschluss frei von sachfremden Erwägungen und einseitiger Lobbyprägung erging, bitte ich um Bereitstellung aller Protokolle, E-Mail-Korrespondenzen, Agenden und Teilnehmerlisten bezüglich aller offiziellen und informellen Termine der Ministerleitung sowie der Fachreferate beider Häuser mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis heute. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung folgender Termine:Austausch im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (Januar 2026),Abstimmungen zum gemeinsamen „Jahresbericht zur biologischen Vielfalt – Jagd und Artenschutz“ (Frühjahr 2026),Teilnahme und Rede am Landesjägertag in Neumünster sowie der Schirmherrschaft für den Hubertus-Cup (April 2026),Fachliche Abstimmungen zur Ausgestaltung und Vergabe des 50.000-Euro-Förderprogramms für die Fallenjagd (Mai 2026).

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