Jäger sind durch ihre fachlichen Kenntnisse, ihre gleichmäßige, räumliche Verteilung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Revier prädestiniert, eine wichtige Rolle im Monitoring von Wildtieren zu übernehmen. Für ein geeignetes, effektives Wildtiermonitoring durch die Jäger im Freistaat Sachsen ist es nötig, dass ehrenamtliche Monitoringverantwortliche ('Wildtierbeauftragte') gefunden und geschult werden, um als Zentral-/Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. Es werden ähnliche Strukturen, wie sie bereits im sächsischen Luchsmonitoring (www.luchs-sachsen.de) existieren, entstehen. Der Aufbau dieses Netzwerkes erfolgt durch die Arbeitsgruppe 'Wildtierforschung' an der Professur für Forstzoologie der TU Dresden. Hierfür wird im Frühjahr 2013 eine zweitägige Schulung durchgeführt, in der wichtige Dinge zum Monitoring der Schwerpunktarten (Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Baummarder, Iltis, Marderhund, Waschbär und Mink) sowie Monitoringgrundlagen (z.B. Dokumentation von Nachweisen, Fotofallen- und Lockstockeinsatz) vermittelt werden.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © LUA Nicht nur Geflügelpest: Seuchen bei Vögeln im Mittelpunkt Die düstere Prognose hat sich leider bewahrhei- tet: Die seit mehreren Jahren weltweit grassie- rende Geflügelpest-Epidemie trat 2023 auch in Rheinland-Pfalz wieder auf und wurde sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln fest- gestellt. Zudem wurde das die Seuche auslösen- de hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 erstmalig bei einem Fuchs nachge- wiesen. Besonders bemerkenswert sind auch das vermehrte Auftreten der Atypischen Geflügelpest bei Tauben und der erstmalige Nachweis des West Nil-Fiebers bei einer Schnee-Eule. Ein Staupe-Mo- nitoring bei wildlebenden Fleischfressern und in- teressante Fälle aus der allgemeinen Diagnostik runden die Bilanz der Tierseuchenüberwachung für das Jahr 2023 ab. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zent- rale Einrichtung für die Diagnostik der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen und/ oder der nach dem Tiergesundheitsgesetz anzei- gepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und sons- tigen Erkrankungen. Hier werden die (differenzi- al-)diagnostischen Untersuchungen an Proben er- krankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Sie werden ergänzt durch Untersu- chungen im Rahmen von Sa- nierungs- und staatlichen Monitoring-Program- men sowie durch so- genannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Die Untersuchungen er- möglichen einen ste- ten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im LUA Ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2023 insgesamt 215.759 Proben untersucht. Da vie- le Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Geflügelpest in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln Wie in den beiden Jahren zuvor wurden hochpa- thogene Aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5N1 in Rheinland-Pfalz auch 2023 in Geflügelhal- tungen und darüber hinaus auch bei verschiede- nen Wildvogelarten nachgewiesen. Von Januar bis März wurde die Geflügelpest in drei Geflügelbe- ständen im Westerwaldkreis sowie in den Land- kreisen Kusel und Cochem-Zell festgestellt. In den Beständen waren vermehrt plötzliche Todesfälle ohne vorherige Krankheitsanzeichen aufgetreten – der Verdacht auf das Vorliegen der Seuche be- stätigte sich dann bei den diagnostischen Unter- suchungen im LUA. Mehr als 350 Hühner und En- ten mussten getötet werden, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Als Eintragsquelle der Erreger in die Bestände wurden Wildvögel vermu- tet. Bei diesen wurden hochpathogene Aviäre In- Gehört zur Routine: Geflügelpest-Diagnostik in den Laboren des LUA. © LUA fluenzaviren vom Subtyp H5N1 in den Monaten Februar bis Mai in den Landkreisen Mainz-Bingen, Germersheim, Alzey-Worms und Altenkirchen festgestellt. Betroffen waren neben neun Möwen auch eine Wildgans und ein Wanderfalke. Die Tie- re waren verendet aufgefunden und zur Untersu- chung auf Aviäre Influenza im Rahmen des laufen- den Wildvogel-Monitorings eingesandt worden. samt 270 der im Rahmen des Tollwut-Monitorings zur Untersuchung eingesandten Wildkarnivoren wie beispielsweise Fuchs, Waschbär, Dachs und Marder auch molekularbiologisch auf eine Infekti- on mit Aviären Influenzaviren untersucht. Hochpathogene Aviäre Influenzaviren bei einem FuchsIm April 2023 wurde ein Fuchs aus dem Donners- bergkreis zur Untersuchung ins LUA gebracht. Das ausgewachsene weibliche Tier war erlegt worden, nachdem es teilnahmslos auf der Straße sitzend vorgefunden worden war und keine Fluchtreakti- on zeigte. Durch die molekularbiologische Unter- suchung wurde Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Dass es sich hierbei um die derzeit unter Wildvögeln und Nutzgeflügel gras- sierende, hochpathogene Form des Erregers der Geflügelpest handelte, wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am FLI auf der Insel Riems bestätigt. Zu Beginn des Jahres 2023 berichtete das Fried- rich-Loeffler-Institut (FLI) über Nachweise von hochpathogenen Aviären Influenzaviren bei wild- lebenden Fleischfressern (Wildkarnivoren). Seit Februar dieses Jahres wurden im LUA daher insge-Bei weiterführenden Untersuchungen des Tieres wurden eine hochgradige Abmagerung sowie eine eitrige Gebärmutterentzündung und ein Spul- wurmbefall festgestellt. Darüber hinaus wies der Fuchs eine auf eine Virusinfektion hindeutende Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Meldungen über Nachweise der Geflügelpest bei Hausgeflü- gel und Wildvögeln weltweit zurückgegangen. Ob sich dieser erfreuliche Trend im Verlauf des Jahres fortsetzt und die Epidemie zum Erliegen kommt, bleibt abzuwarten. © M tylor / Fotolia 2 3 Hirnhaut- und Gehirnentzündung auf, die in Ver- bindung mit den übrigen Veränderungen als Ur- sache für die Krankheitserscheinungen angesehen werden kann. Die virologische Untersuchung auf Tollwut hatte ein negatives Ergebnis. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis von hochpathogenen Aviären In- fluenzaviren vom Subtyp H5N1 bei einem Fuchs in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung des FLI kommen die Nachweise bei Wildkarnivoren nicht unerwartet: Da die Erreger derzeit in der Wildvo- gelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen. Verendet gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwä- ne, Enten und Möwen aber auch Greifvögel gel- ten als Indikatortiere für Aviäre Influenzaviren. Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauf- fällige Wildtiere nicht angefasst werden sollten, da sie mit verschiedenen Erregern wie Viren, Bak- terien oder Parasiten infiziert sein können. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden. Die Tiere soll- ten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Ve- terinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und dann eine Laboruntersu- chung auf Geflügelpest veranlassen. Trotz des Erregernachweises bei Wildkarnivoren stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügel- haltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequente Biosicherheitsmaß- nahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Be- stände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, son- dern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Ma- terialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ri- siko einer Übertragung der Aviären Influenzaviren von Tieren auf Menschen als sehr gering angese- hen werden kann. In Deutschland sind bislang kei- ne diesbezüglichen Erkrankungen aufgetreten. 4 Atypische Geflügelpest bei Tauben Die Newcastle Disease (ND, Newcastle Krank- heit)) ist eine virusbedingte, weltweit verbreite- te Seuche, die in erster Linie Hühner und Trut- hühner befällt, aber auch bei zahlreichen weiteren Vogelarten vorkommt. Das Krankheitsbild ähnelt grundsätzlich dem der klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza), weshalb die Erkrankung auch als Atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Die Erkrankung geht mit hohen wirtschaftlichen Ver- lusten einher und unterliegt der staatlichen Tier- seuchenbekämpfung. Charakteristisch für die ND ist eine mit Störungen des Allgemeinbefindens einhergehende erhöh- te Sterberate, die in manchen Herden bis zu 100 Prozent betragen kann. Weitere Symptome sind hohes Fieber verbunden mit einem plötzlichen, starken Rückgang der Legeleistung, dünnschali- ge Eier, schleimiger Augenausfluss, Atemnot mit Blauverfärbung des Kamms, Durchfall und nervö- se Störungen. Allerdings ist auch ein klinisch nicht in Erscheinung tretender Verlauf möglich. Bei Menschen, die mit an ND erkranktem Geflügel ar- beiten, kann in seltenen Fällen eine Lidbindehaut- entzündung auftreten. Die Besitzer von Hühnern und Truthühnern, auch von Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere vorsorglich gegen die ND impfen zu lassen. Da die Impfstoffe nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer haben, sind sie ent- sprechend der Herstellerangaben wiederholt zu verabreichen. Die Impfung bietet Schutz gegen die klinische Erkrankung, verhindert die Virusaus- scheidung bei einer Infektion aber nicht vollstän- dig. Daher werden in Beständen, die vom ND-Vi- rus betroffen sind, alle Tiere gekeult. Eine besondere Form der ND tritt bei Tauben auf. Die Infektion mit einer an diese Tierart angepass- ten Variante des ND-Virus nimmt häufig einen schweren Verlauf mit einer hohen Todesrate, wo- bei die Tiere vermehrt flüssige Ausscheidungen und zentralnervöse Störungen zeigen. Der Erre- Ist da etwas im Anflug? Das LUA stellte 2023 eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen bei Tauben fest, ausge- löst durch eine Infektion mit dem Virus der Newcastle Disease. © Maciej Olszewski / AdobeStock ger ist auch auf Hühner übertragbar, jedoch zei- gen diese meist nur einen vorübergehenden Abfall der Legeleistung. Im LUA wurde im Jahr 2023 eine ungewöhnli- che Häufung von Todesfällen bei Tauben festge- stellt, die auf eine Infektion mit dem ND-Virus zurückzuführen war. Bei 19 von insgesamt 27 un- tersuchten Wildtauben und einer Haustaube wur- de das Aviäre Orthoavulavirus Typ 1 vom Tauben- typ durch molekularbiologische Untersuchungen nachgewiesen. Weiterführende genetische Unter- suchungen am FLI haben gezeigt, dass im Norden des Landes ein anderer Virusstamm zirkuliert als im Süden. Die genaue Herkunft der beiden Virus- stämme und welche Konsequenzen sich hieraus für die Diagnostik und gegebenenfalls zu ergrei- fende Maßnahmen ergeben, ist noch unklar. Der Ausbruch der atypischen ND bei wildleben- den Tauben führt derzeit grundsätzlich zu keinen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Gehalte- ne Tauben können von der Tötung ausgenommen werden. Das vermehrte Auftreten von Todesfäl- len bei Tauben sollte dennoch diagnostisch abge- klärt werden, um weitere Informationen über die Verbreitung der Erkrankung und das Erregerspekt- rum zu erhalten. Ein Übergreifen der Infektion auf Nutzgeflügelbestände muss durch Hygienemaß- nahmen verhindert werden. West Nil-Fieber bei einer Schnee-Eule Bei einer verendeten Schnee-Eule aus einem Vo- gelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West Nil-Virus nachgewiesen worden. Der tropische Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt und wurde 2018 erstmals bei Tieren in Deutsch- land festgestellt, im darauffolgenden Jahr auch bei Menschen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis des West Nil-Fie- bers bei einem Tier in Rheinland-Pfalz. Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken übertragen und zirkuliert in der Natur in einem Vogel-Stechmücken-Vogel-Kreislauf. Während die Infektion bei den meisten Vogelarten symptomlos verläuft, kann es besonders bei Eulen-, Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurolo- gischen Erscheinungen, Blutungen und gehäuften 5 Todesfällen kommen. Da das Virus in Deutsch- land mittlerweile überwintert und die Mückensai- son durch den Klimawandel immer länger dauert, breitet sich der bislang vorwiegend in Ostdeutsch- land nachgewiesene Erreger weiter aus. Die Infek- tion unterliegt der staatlichen Tierseuchenüber- wachung, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang aber nicht vorgeschrieben. Pferde und Menschen gelten als sogenannte Fehl- wirte, die zwar mit dem Virus infiziert werden können, von denen es aber nicht weiter übertra- gen werden kann. Bei infizierten Pferden erkran- ken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheits- verlauf geht mit einer Sterblichkeit von bis zu 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- und Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralner- vösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allge- meine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann mit ei- ner Impfung erreicht werden. Daher gilt die Emp- fehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Die Infektionen verlaufen beim Menschen über- wiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der Infizierten entwickeln aber eine grippeähnliche Er- krankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt, mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmer- zen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwel- lungen. In sehr seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Personen, die aufgrund ihres hohen Alters oder einer Immunschwäche ein erhöhtes Risiko ha- ben, durch eine Infektion mit dem West Nil-Vi- rus schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu ge- hört an Orten mit bekannter Mückenbelastung 6 das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen und langen Hosen, der Aufenthalt in geschlosse- nen Räumen am Abend, die Anwendung von Re- pellentien und Insektiziden sowie der Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohn- umfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst be- seitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bis- lang nicht verfügbar. Schlauer Fuchs? Diagnostik leichtgemacht Einen Service der besonderen Art bot ein im Au- gust zur Untersuchung auf Tollwut eingesandter Fuchs, der in einem Wohngebiet verendet aufge- funden worden war. Im Magen des Tieres fanden sich neben Resten von Mäusen ein pinkfarbenes pastöses Material. Dieses allein hätte bereits den Verdacht auf die Aufnahme eines Giftköders auf- kommen lassen. Zusätzlich erleichtert wurde die Aufklärung des Falles dadurch, dass sich im Magen Papierfetzen mit der Aufschrift „Pastenköder“ und „Alpha-Chloralose“ fanden. Bei der Alpha-Chloralose handelt es sich um ein Kondensationsprodukt aus dem Narkosemit- tel Chloralhydrat und Glukose, das in Form pas- tenförmiger Köder als Bekämpfungsmittel ge- gen Nager und Vögel eingesetzt wird. Derzeit sind in Deutschland verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff frei erhältlich. Wie der Fuchs an den Kö- der gelangt ist, konnte nicht geklärt werden. Katzen, Hunde, aber auch wildlebende Fleisch- fresser wie Füchse und Greifvögel können durch verendete Beutetiere, die den Giftstoff aufgenom- men haben und somit eine leichte Beute darstel- len, aber auch durch direkte Aufnahme der Köder vergiftet werden. Symptome einer Vergiftung sind Teilnahmslosigkeit bis hin zu komatösen Zustän- den, aber auch Übererregbarkeit und Krämpfe, Speichelfluss und Atemnot. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Beeinträchtigung der Regulie- rung der Körpertemperatur und infolgedessen zu einem starken Abfall der Körpertemperatur, der letztendlich zum Tod führt. Nach Herstellerangaben sollen die Köder zur Be- kämpfung von Schadnagern nur während der kal- ten Jahreszeit ausgelegt und in geschlossenen Räumen verwendet werden. Entweichen die ver- gifteten, aber noch lebenden Nagetiere jedoch oder werden die Köder in der Außenwelt ausge- legt, stellen sie eine Gefahrenquelle für andere Tiere dar. Die Nutzer sind aufgerufen, verantwor- tungsbewusst mit den Ködern umzugehen, um Hunde und Katzen sowie wildbebende Karnivoren nicht zu gefährden. (K)ein Tierschutzfall: Brunftkampf endete tödlich Ende September ging bei der Polizei im Hunsrück die Meldung über einen mit blutig verschmier- ten Fell verendet aufgefundenen Hirsch ein. Da- bei wurde der Verdacht auf Wilderei oder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch unsachgemä- ßes jagdliches Erlegen und nicht erfolgte Nachsu- che geäußert. Bei der Sektion des circa sechs Jahre alten und 143 Kilogramm schweren Tieres fand sich eingetrock- netes Blut an der linken Brustwand und Vorder- gliedmaße sowie großflächige Blutungen in Un- terhaut und Muskulatur beidseits seitlich an Hals, Brust, Bauch und Gliedmaßen. Weiterhin fanden sich frische Frakturen an mehreren Rippen und mehrere schlitzförmige perforierende Verletzun- gen der Brust- und Bauchwand. Neben einer Er- öffnung des Pansens mit Austritt von Futter in die Bauchhöhle lag eine Zerreißung des Zwerchfells sowie des Herzbeutels und der linken Herzkam- merwand vor, in deren Folge das Tier in die Brust- höhle verblutet war. Hinweise auf ein Projektil oder Geschossteile fanden sich nicht. Derartige Veränderungen sind auf sogenann- te Forkelverletzungen zurückzuführen. Das Wort „forkeln“ leitet sich von Forkel oder Gabel ab und bezieht sich auf die gabelförmigen Verästelungen des Geweihs eines Hirsches. Mit diesem werden, abgesehen von den spielerischen Kämpfen meist jüngerer Rothirsche, auch handfeste Auseinander- Entwarnung: Der Verdacht auf Wilderei bei einem Hirsch bestätigte sich nach der Untersuchung im LUA nicht. © Friedrich Hartl / AdobeStock setzungen von älteren Tiere um die soziale Rang- ordnung ausgetragen. Dies gilt insbesondere bei der im September beginnenden Brunft. Dabei ha- ben die Brunftkämpfe ganz charakteristische Ab- läufe und Regularien und dienen nicht dazu, den Gegner zu verletzen oder gar zu töten. Dennoch kann es bei sehr heftigen Kämpfen zu massiven Verletzungen kommen. Die im vorliegenden Fall festgestellten Veränderungen waren demnach auf das natürliche Verhalten der Hirsche zurückzu- führen. Wilderei oder ein Verstoß gegen das Tier- schutzgesetz lagen nicht vor. Pseudotuberkulose: Beratungs- angebot für Schaf- und Ziegenhalter Der Untersuchungs- und Beratungsbedarf ist wei- terhin da: Das seit 2017 im LUA bestehende Bera- tungsangebot „Tiergesundheitsdienst kleine Wie- derkäuer“ für Schaf- und Ziegenhalter konnte im Jahr 2023 um weitere zwei Jahre bis Juni 2025 verlängert werden. Neben der allgemeinen Ge- sundheits- und Hygieneberatung ist es das vor- nehmliche Ziel, die Betriebe in Zusammenarbeit 7 verursacht dadurch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerli- chen Abszesse keine Symptome und stellen insbe- sondere dann eine Gefahr für die Herdengesund- heit dar, wenn die Abszesse aufgehen. Mit dem Abszessmaterial werden massenhaft anstecken- de Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde über kleine Wunden, wie sie beispielsweise bei der Schur entstehen, infizieren können. Pseudotuber- kulose ist außerdem eine Zoonose. Das bedeutet, dass Bakterium ist für den Menschen ansteckend, und es kann zu Infektionen mit Lymphknoten- entzündungen kommen, die dann einer antibioti- schen und oft chirurgischen Behandlung bedürfen. Unterstützung im Kampf gegen eine nicht heilbare Tierkrankheit: Ein Projekt hilft Schaf- und Ziegenhaltern im Land, den Status als „Pseudotuberkulose-unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. © Bernd Kröger / Fotolia mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegen- halter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. dabei zu unterstützen, den Status als „Pseudotuberkulose- unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. Beim Beratungsangebot handelt es sich um ein Projekt des rheinland-pfälzischen Entwicklungs- programms namens „Umweltmaßnahmen, länd- liche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient der Weiterentwicklung des länd- lichen Raumes im Rahmen des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Im Verlauf des Jahres 2023 wurden insgesamt 82 Betriebsbesuche in 67 Betrieben durchgeführt (2022 waren es 70 Betriebsbesuche in 61 Betrie- ben), von denen 45 am Pseudotuberkulose-Sa- nierungsprogramm teilnehmen. Im Rahmen des Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms wur- den insgesamt 1.290 Tiere (861 Ziegen und 429 Schafe) durch den Tiergesundheitsdienst abgetas- tet und auf spürbare Abszesse untersucht. Im letz- ten Jahr starteten sechs Betriebe neu mit dem Sa- 8 nierungsprogramm, und vier Betriebe haben den Status „Pseudotuberkulose-unverdächtig“ erlangt. Durch Artikel in der landwirtschaftlichen Presse zu den Themen Pseudotuberkulose sowie „Zukauf – Quarantäne - Biosicherheit“ machten die Fach- leute des LUA auf das Problem aufmerksam. Auf dem erstmalig durchgeführten Schaf- und Ziegen- tag auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhal- tung Hofgut Neumühle hielt eine Tierärztin des LUA außerdem einen Vortrag zum Thema. Nicht heilbare Infektionskrankheit Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreite- te, chronisch verlaufende und nicht heilbare In- fektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach- senen Tieren auf mit der Bildung von schweren eitrigen Abszessen an typischen Stellen wie den äußerlich abtastbaren Lymphknoten. Die Erkran- kung führt unter anderem zu Milchrückgang, Leis- tungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod, und sie Bei den Besuchen im Rahmen des Projektes wer- den Tiere regelmäßig kontrolliert und die Lymph- knoten abgetastet, um frühzeitig diese Verände- rungen zu erkennen. Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inne- ren Organe. Deswegen wird zusätzlich bei einer per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Be- standstierarzt eine Blutprobe entnommen und im LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht. Infizierte Tiere werden damit erkannt und müs- sen aus der Herde entfernt werden, um die Krank- heit im Bestand zu tilgen. Hat ein Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Untersuchungen (drei- mal im Abstand von sechs Monaten und einmal nach zwölf Monaten) ausschließlich negative Er- gebnisse, erhält er den Status „Pseudotuberkulo- se-unverdächtig“. Die Teilnahme an dem Sanie- rungsprogramm ist freiwillig und kann von jedem Mitglied des Landesverbandes durch Unterzeich- nung einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Dem Vorteil einer Bestandssanierung, wie z.B. ge- sunde und leistungsfähige Tiere, bessere Vermark- tungsmöglichkeiten, Erzeugung nachhaltiger Le- bensmittel, stehen anfallende Kosten entgegen, wie z. B. Laborkosten, Verlust wertvoller Zuchttie- re durch Ausmerzung, sowie die Kosten der Blut- entnahme durch den Tierarzt. Die Sanierung er- folgt, wenn sie für die Tierhalter wirtschaftlich tragbar ist. Die Abtastuntersuchungen auf Pseu- dotuberkulose werden durch den Tiergesund- heitsdienst im Rahmen des ELER-EULLE Projektes durchgeführt und verursachen derzeit keine Kos- ten für die Tierhalter. Die Laborkosten durch die serologischen Untersuchungen im LUA wird zu 50 Prozent von der Tierseuchenkasse bezuschusst. Bei den Beratungsterminen ist neben Biosicher- heit auch das Parasitenmanagement ein wichtiges Thema: Die Problematik eines passenden Parasi- tenmanagements wurde bei 71 der 82 Betriebsbe- suche im Jahr 2023 angesprochen. Die vermehrt auftretenden Resistenzen gegen die Entwur- mungsmittel machen es zunehmend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekä- re Situationen, denn die Magen-Darm-Rundwür- mer sind unvermeidbare Begleiter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirtschaftliches- so- wie auch tierschutzrelevantes Problem in den Be- trieben dar. Auch Blauzungenkrankheit bedroht Herden Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in den Niederlanden im Herbst 2023 bestand bei den Tierhaltern ein erhöhter In- formationsbedarf zum Krankheitsgeschehen. Da- her wurde bei der Jahresversammlung des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes Rheinland-Pfalz zu aktuellen Erkenntnissen über die Seuche infor- miert und in einem vom Tiergesundheitsdienst or- ganisierten Online-Webinar für die Schaf- und Ziegenhalter referiert. Weitere Themen waren bei diesem Webinar noch die unterschiedlichen Mine- ralstoffversorgungsbedarfe als Vorbedingung für eine stabile Immunität von Schafen und Ziegen. 9
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
WILD ist ein Projekt des Deutschen Jagdverbandes e.V. und seiner Landesjagdverbände. In dem bundesweiten Monitoring-Programm werden seit 2001 Daten zum Vorkommen, zur Populationsdichte und -entwicklung von Wildtieren erhoben. Die Revierinhaber leisten mit der Unterstützung des Projektes ehrenamtlichen Natur- und Artenschutz sowie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Wildtierpopulationen und Erhaltung der Jagd. Es handelt sich um ein Fachinformationssystem (FIS). Die Revierinhaber erheben die Daten ehrenamtlich nach wissenschaftlichen Methoden und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wildtierpopulationen. In jedem Bundesland gibt es einen WILD-Länderbetreuer, der den unverzichtbaren Kontakt zu den Revierinhabern hält und für die Durchführung des Projektes vor Ort zuständig ist. Die WILD-Zentren koordinieren die bundesweiten Erfassungen, werten die Daten aus und publizieren die Ergebnisse jährlich im WILD-Jahresbericht. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden regelmäßig die Vorkommen und Besatzdichten von Niederwildarten erhoben. Die starken Streckenrückgänge v.a. bei Rebhuhn und Fasan, etwas schwächer ausgeprägt auch beim Feldhasen, sind ein deutliches Warnzeichen, sodass ein umfangreiches deutschlandweites Monitoring weiterhin äußerst wichtig ist. WILD stellt daher eine solide Grundlage für gezielte Zusatzprojekte dar, in denen nach Ursachen für Bestandsentwicklungen gesucht wird. Darauf aufbauend können mit geeigneten Lösungsansätzen diese und viele weitere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen unterstützt werden. Zudem werden die deutschlandweiten Bestände invasiver Arten wie Waschbär, Marderhund und Nilgans dokumentiert, welche eine Grundlage für Managementpläne und weitere Maßnahmen bilden. WILD stellt in Deutschland derzeit das umfassendste Monitoringprogramm hinsichtlich jagdbarer Wildtiere, insbesondere Kleinsäuger, dar.
Das Forschungsvorhaben 'Wildtiere im Siedlungsraum II' baut auf das Forschungsprojekt Wildtiere im Siedlungsraum Baden-Württembergs (Universität Freiburg, 2011-2013) auf. Ziel dieses Projekts war es, einen Überblick zu verschaffen, welche Wildtierarten in welchem Umfang welche Konflikte verursachten und welche Ansätze für ein Wildtiermanagement im Siedlungsraum in Baden-Württemberg und anderswo bereits vorhanden sind. Die Erfahrungen aus dem nun abgeschlossenen Projekt zeigen, dass das Thema Wildtiere im Siedlungsraum an Brisanz zunimmt. Ursächlich erscheint nicht nur die stetig wachsende Siedlungs- und Verkehrsfläche. Bei einigen Arten lässt sich eine zunehmende Anpassung (Rotfuchs) an den Siedlungsraum beobachten, andere Stadtbewohner sind in Baden-Württemberg allgemein in Ausbreitung begriffen (Waschbär) oder sind schon länger (Steinmarder) in Wohngebieten verbreitet. Hohe Dichten im Umland begünstigen, dass Arten wie Wildschwein und Dachs auch im Siedlungsraum auftreten. Personen in Gemeindeverwaltungen, Jagd- und Forstbehörden, Jägerschaft, Verbänden, etc., berichteten eine Zunahme von Anfragen zu Wildtieren im Siedlungsraum aus der Bevölkerung und schätzten die Be-troffenen mehrheitlich als unwissend im Umgang mit Wildtieren ein. Als Arten mit hohem Konfliktpotenzial wurden vor allem Rotfuchs, Steinmarder, Wildschwein und Dachs genannt. In den meisten Fällen bestand bei den Befragten eine Bereitschaft, die Bevölkerung zu unterstützen; ein unklarer Handlungsrahmen mache es jedoch oft schwierig, befriedigende Lösungen zu finden. Es besteht großer Bedarf, Potenziale zu bündeln und Kompetenzen zu schaffen. Unsere bisherigen Arbeiten fokussierten auf das Konfliktpotential. Wir erwarten jedoch, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung sich am Auftreten von Wildtieren im Siedlungsraum erfreut, wogegen Konflikte nur von einer Minderheit empfunden werden. Maßnahmen zur Konfliktlösung könnten somit den Unmut einer Mehrheit nach sich ziehen. Eventuell können jedoch positive Bewertungen schnell umschlagen, sobald Personen selbst negativ durch Wildtiere beeinträchtigt werden. Hier besteht Klärungsbedarf. Ziel des hier neuen, ergänzenden Vorhabens ist es zunächst, anhand einer repräsentativen Umfrage unter der Bevölkerung Baden-Württembergs die aufgrund von Expertenmeinung erarbeiteten vorliegenden Ergebnisse zu validieren, die Akzeptanz verschiedener Managementoptionen in der Bevölkerung zu erfassen, sowie die soziale und gesellschaftliche Wirkung von Wildtieren im Siedlungsraum zu beschreiben (Modul 1). Anschließend sollen über Expertenworkshops ein Rahmenkonzept für das Wildtiermanagement im Siedlungsraum Baden-Württembergs formuliert und Informationsangebote entwickelt werden (Modul 2). Schließlich soll eine Internetplattform zur Information zum Thema und zur Vernetzung von Akteuren und Betroffenen etabliert werden (Modul 3). Eine Abschlussveranstaltung soll Projektergebnisse und Umsetzung zum Wildtiermanagement im Siedlungsraum eine
Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165
Zurückgehend auf Aussetzungen und Ausbrüche aus Pelzfarmen seit den 1930er-Jahren bilden Waschbären (Procyon lotor) heutzutage in Deutschland wachsende Populationen, was sich auf Mensch und Natur auswirkt. Dabei werden Waschbären sehr unterschiedlich als invasiv oder aber charismatisch wahrgenommen. Um Einschätzungen zu Auswirkungen und Managementoptionen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu erfassen, wurden (i) Zeitungsartikel aus dem Zeitraum 2010-2021 analysiert, (ii) semistrukturierte Interviews mit Expertinnen und Experten aus urbanen Regionen in Bayern, Berlin, Hessen und Sachsen in den fünf Bereichen Beratung, Jagd, Naturschutz, Tierschutz und Verwaltung durchgeführt und (iii) wurde eine Online-Umfrage erstellt. Die Zeitungsanalyse zeigte eine negativere Berichterstattung in Bundesländern mit größerer Jagdstrecke und Jagdstreckendichte, die als Indikatoren für die Größe bzw. Dichte der Waschbärenpopulation dienten. Die Interviews ergaben, dass in Bundesländern mit großem Waschbärvorkommen ein größeres Spektrum von Auswirkungen und Maßnahmen bekannt ist. In Hessen und Berlin setzt man insbesondere auf Strategien zum Zusammenleben, z. B. durch Verhinderung von Hauseinstiegen, in Bayern vornehmlich auf Bejagung. Schließlich lassen Interviews und Online-Umfrage auf große Unterschiede zwischen den fünf Bereichen bzgl. der Einschätzung der Auswirkungen und der Managementmaßnahmen schließen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Land | 37 |
| Weitere | 24 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 10 |
| Taxon | 6 |
| Text | 50 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 67 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 87 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 4 |
| Dokument | 44 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 33 |
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