Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ (Erster Erwägungsgrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie) Wasser hat für die Menschen schon immer eine besondere Rolle gespielt. Es ist Existenzgrundlage, Quelle des Lebens. Es verbindet alle Ökosysteme und kennt weder staatliche noch politische Grenzen – deshalb haben alle Menschen die Verantwortung für die Bewahrung der Ressource Wasser als Lebensgrundlage für jetzige und kommende Generationen. Mit der im Dezember 2000 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stellen sich die Mitgliedsstaaten der EU dieser Aufgabe. Das Dokument steht hier Download zur Verfügung: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Die WRRL vereinheitlicht europaweit die Ziele für den Gewässerschutz auf einem hohen Niveau. Sie ordnet und vernetzt den Schutz aller Gewässer – vom Grundwasser, über die Seen und Fließgewässer bis zu den Küstengewässern. Der Schutz ist auf eine Zustandsverbesserung der ober- und unterirdischen Gewässer und deren nachhaltiger Nutzung ausgerichtet. Die Ziele sind ehrgeizig. Bis spätestens 2027 soll in allen europäischen Gewässern ein guter ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden. Für das Grundwasser wird ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand angestrebt. Ökologie, Wasserqualität und Wassermenge sind also die drei Säulen auf denen der Schutz des Wasservorkommens in Europa ruht. Die vernetzende Funktion des Wassers rückt in den Vordergrund. Bei den oberirdischen Gewässern orientiert sich die WRRL am Leitbild des natürlichen Zustandes. Als Vorbild dienen artenreiche, vom Menschen weitestgehend unbeeinflusste Gewässer. Der “Gute Zustand” ist erreicht, wenn ein Gewässer nur wenig vom natürlichen Zustand abweicht und alle EU-Wasserqualitätsnormen erfüllt. Bei künstlichen und erheblich veränderten Gewässern soll ein soll ein gutes ökologisches Potenzial“ entwickelt werden. Gemessen wird die Zielerreichung an der entstehenden Artenvielfalt. Eine ausgewogene Bilanz zwischen der Trinkwasser-Entnahme und der natürlichen Grundwasserneubildung – also die Vermeidung einer Übernutzung – ist Ziel des “guten mengenmäßigen Zustandes” für das Grundwasser. Maßgeblich für die Beurteilung ist eine detaillierte Wasserbilanz über mehrere Jahre und die räumliche Modellierung der Grundwasserleiter. Der “gute chemische Zustand” gilt als erreicht, wenn im Grundwasser keine Anzeichen für einen durch den Menschen bedingten Zustrom von Salzwasser zu erkennen sind und die nachgewiesenen Stoffkonzentrationen die festgelegten Schwellenwerte eingehalten werden. Erhalt des derzeitigen Zustandes aller Wasservorkommen, also Schutz intakter Wasserlebensräume und bisher unbelasteter Grundwasservorräte (“Verschlechterungsverbot”) Renaturierung ausgebauter Gewässer Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen („Verbesserungsgebot“) Mit der WRRL wurden neue Qualitäten in die europäische Wasserpolitik eingeführt: Eine über die politischen Grenzen hinausreichende, auf das natürliche Flusseinzugsgebiet bezogene Bewirtschaftung der Gewässer Eine ganzheitlich-integrative Betrachtungsweise, die sowohl ökologische, biologische als auch hydrologische und morphologische Merkmale sowie chemisch-physikalische Eigenschaften im Fokus hat Wirtschaftliche Instrumente, die den sorgsamen Umgang mit Wasser fördern Eine offensive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmenprogramme Europaweit einheitliche, verbindliche und kurze Fristen für das Erreichen dieser Ziele Obwohl Wasser keine Grenzen kennt, waren Ströme, Flüsse und Bäche traditionell häufig Trennungslinien. Die WRRL kehrt diese Bedeutung der Fließgewässer um: Flüsse verbinden Gemeinden, Städte, Kreise, Bundesländer und Staaten europaweit. Damit leistet die Wasserrahmenrichtlinie einen wesentlichen Beitrag zur Förderung kooperativer Denk- und Handlungsmodelle. Die Wasserrahmenrichtlinie betrachtet die Gewässer ganzheitlich, d.h. inklusive der Auenbereiche und Einzugsgebiete sowie des Grundwassers und der Küstengewässer. Dieses gesamte komplexe Ökosystem wird als Flussgebietseinheit bezeichnet. Deutschland ist an zehn Flussgebietseinheiten beteiligt. Aufgrund der drängenden Notwendigkeit sieht die WRRL einen ambitionierten Zeitplan vor. Der gute Zustand der Gewässer soll in wenigen Jahren erreicht werden. Enge Fristen für verschiedenste Schritte sind auf diesem Weg vorgegeben. Die vier wichtigsten Schritte sind: die Bestandsaufnahme: erstmalig durchgeführt im Jahr 2004, Überprüfung und Aktualisierung im Jahr 2013 und danach weiterhin alle sechs Jahre die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungsplanung das Monitoringprogramm (installiert in 2006) die Maßnahmenumsetzung Bis 2015 ist der Nachweis der Zielerreichung gegenüber der EU zu erbringen. Sollten die Ziele bis zu diesem Zeitpunkt aus ökonomischen oder naturräumlichen Gegebenheiten nicht erreicht werden, ist die Möglichkeit einer Fristverlängerung bis 2027 vorgesehen. Der integrale Ansatz der WRRL beinhaltet, dass die ökologischen Zielvorstellungen mit den ökonomischen Möglichkeiten abgeglichen werden. Auf zahlreichen Gewässern lastet ein hoher Nutzungsdruck. Viele Nutzungen (wie die Stromerzeugung, Trinkwasserförderung, intensive Landwirtschaft usw.) erfordern Maßnahmen, die zwangsläufig die natürlichen Eigenschaften der Flüsse, Seen und auch des Grundwassers verändern. In diesem Spannungsfeld lässt die WRRL jedoch Freiräume verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen. Ein weiterer ökonomischer Aspekt ist die monetäre Bewertung der Nutzung von Wasserdienstleistungen (z.B. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung). Sie soll in Zukunft durch ein Preissystem reguliert werden, bei dem alle Nutzer entsprechend dem Verursacherprinzip einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung leisten. Dabei sind auch die ökologischen Kosten einzubeziehen. Ziel ist es, über einen kostendeckenden Wasserpreis den Wert der knappen Ressource Wasser bewusst zu machen. Die Einschätzung der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen konzentriert sich in erster Linie auf die Bereiche der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbehandlung. In Berlin ist der Wasserpreis bereits kostendeckend. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes im Juni 2002 und durch Anpassung der 16 Landeswassergesetze wurde die WRRL in nationales Recht umgesetzt. Das anlässlich der Umsetzung der WRRL novellierte Berliner Wassergesetz trat im Juni 2005 in Kraft. Weitere Informationen und Downloadangebote finden Sie im Bereich Wasserrecht. Der Öffentlichkeit kommt für die Zielerreichung – dem guten Zustand der europäischen Gewässer – eine wichtige Rolle zu. Das Potential des freiwilligen Engagement vieler Bürger, die professionellen Kenntnisse und Erfahrungen der verschiedensten Interessengruppen, Gewässernutzer und Verbände ist eine wesentliche Einflussgröße für den Prozess. Durch ihre Einbindung kann die Qualität der Maßnahmen gehoben werden. Gleichzeitig wird das Verständnis und die Akzeptanz für die Umsetzung der Richtlinie vergrößert. Die WRRL benennt drei Kommunikationswege: Information Anhörungen, die rechtlich vorgeschrieben sind Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit während der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Ihr Engagement ist willkommen, denn Ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Ihre Kreativität können den Prozess bereichern und die Entscheidungsfindung verbessern.
Geehrte Leserinnen und Leser, klimaresiliente Regionen sind robust gegenüber Klimafolgen und lernfähig, um sich an veränderte Bedingungen anzupassen. Damit dies gelingt, ist die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure gefragt, die auch mal neue Lösungswege auf den Tisch bringen. Wie diese Kooperationen und Lösungswege erfolgreich gestaltet werden können, diskutierte KomPass mit 90 Teilnehmenden des Nationalen Dialoges zu Klimaanpassung am 27. und 28. Juni 2017. Lesen Sie mehr zu den Inhalten und Diskussionen des Dialogs in unserem Schwerpunktartikel . Außerdem in diesem Newsletter: die BMUB-Förderprogramme "Anpassung an den Klimawandel" und die "Kommunalrichtlinie" der Nationalen Klimaschutzinitiative sind in eine neue Antragsrunde gestartet, Klimafolgen und Anpassung sind neuer Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung und Bayern führt eine Online-Umfrage zu Umweltinformationssystemen, wie Hitzewarnungen oder Pollenflugvorhersagen, durch. Eine interessante Lektüre und sommerliche Grüße wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Gemeinsam sind wir klimaresilient – Wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt Nationaler Dialog: Gemeinsam sind wir klimaresilient–Wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt Quelle: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) Was waren Erfolgsfaktoren in Beteiligungsverfahren zur Klimawandelanpassung? Wie können Verbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Unternehmen und die Bevölkerung aktiviert werden, um Städte und Regionen klimaresilient zu gestalten? Welche Unterstützung benötigen Kommunen und die Zivilgesellschaft vom Bund, um Beteiligung und klimaresilientes Handeln zu stärken? Wie kann der Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie weiterentwickelt werden? Diese und weitere Fragen diskutierte KomPass im Nationalen Dialog „Gemeinsam sind wir klimaresilient – Wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt“ am 27. und 28. Juni 2017 in Dessau-Roßlau mit 90 Teilnehmenden aus Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen, der Wissenschaft, Beratung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Weiterlesen Jetzt bewerben: Förderprogramm zur Klimaanpassung für Kommunen und Unternehmen Das Bundesumweltministerium hat im „Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel“ die fünfte Förderrunde ausgerufen: Bis zum 31. Oktober 2017 können Projektskizzen zu den drei Förderschwerpunkten „Anpassungskonzepte für Unternehmen“, „Entwicklung von Bildungsmodulen“ und „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ eingereicht werden. Antragsberechtigt sind neben Kommunen unter anderem auch Unternehmen, Verbände, Vereine und Hochschulen. Jetzt Anträge stellen: Kommunalrichtlinie fördert neben Klimaschutz auch Anpassung Die Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument des Bundesumweltministeriums für den kommunalen Klimaschutz und bietet auch Fördermöglichkeiten für die Klimaanpassung – etwa für die Erstellung und Umsetzung von Teilkonzepten zur Anpassung an den Klimawandel. Bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure Anträge stellen. Anpassung an den Klimawandel ist neuer Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung Der Bundestag hat eine Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschlossen. Zukünftig adressiert die Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich auch die Umweltfolgen, die infolge der Anfälligkeit eines Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels auftreten können – zum Beispiel durch eine erhöhte Hochwassergefahr am Standort. Dies schließt die Auswirkungen auf die Umwelt ein, die aufgrund der Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Die Novelle setzt eine europäische Richtlinie in nationales Recht um. Niedersachsen erneuert Schöpfwerke zum Hochwasserschutz In Niedersachsen gibt es in den Haupt- und Schutzdeichen mehr als 150 Schöpfwerke, die auch für den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen wichtig sind. Da viele Anlagen in die Jahre gekommen sind, werden diese nun saniert. Seit Beginn der neuen EU-Förderperiode wurden dort 32 Anträge eingereicht, 21 Schöpfwerke können bzw. konnten jetzt saniert werden, teilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit. NRW: Zuwendungen für kommunalen Klimaschutz und Anpassung Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Richtlinie erlassen, mit der die Umsetzung von Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel durch Zuschüsse gefördert wird. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kommunalverbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, gewerbliche Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Die Maßnahme ist Teil des Programms „progres.nrw“. Baden-Württemberg: Klima-Monitoringbericht vorgelegt Mit dem „Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg“ hat das Land im Juli 2017 eine Bestandsaufnahme zu den Folgen des Klimawandels vorgelegt. „Besonders die Landwirtschaft, die Wald- und Forstwirtschaft sowie die Bereiche Wasser und Biodiversität sind bereits stark betroffen“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. Offenbach: Integriertes Klimaschutzkonzept vorgestellt Im Juni 2017 hat die Stadt Offenbach ein integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen. Mit dem Beschluss sind die Grundlagen gelegt, erste Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog umzusetzen und damit diese gesamtkommunale Aufgabe in Offenbach zukunftsweisend zu verankern. Als nächster Schritt wird nun eine Stelle für einen/eine Umsetzungsmanagers/-managerin im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beantragt. Stadtklimaprojekt Stuttgart zeigt steigende Wärmebelastung Ergebnisse eines Stadtklimaprojektes des Deutschen Wetterdiensts und der Stadt Stuttgart zeigen, dass der Stuttgarter Kessel sich im Sommer in Zukunft noch stärker aufheizen wird. Im ungünstigen Fall könnte sich bis zur Mitte des Jahrhunderts die Anzahl der Tage mit starker Wärmebelastung verdoppeln, so die Modellierungsergebnisse, mit denen eine Datengrundlage zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Hitzebelastung geschaffen wurde. Bayern: Neues Verbundprojekt für Klimaanpassung und Gesundheitsvorsorge Mit dem Verbundprojekt „Klimawandel und Gesundheit“ wollen das Bayerische Umwelt- und das Gesundheitsministerium neue Erkenntnisse für die Klimaanpassung und die Gesundheitsvorsorge gewinnen. Derzeit wird die Ausbreitung von giftigen Blaualgen in Gewässern erforscht, um ein Frühwarnsystem zu entwickeln, das Belastungen bereits vor der Badesaison anzeigen kann. Auch wird die Wirkung von atmosphärischen Klima- und Umweltparametern auf die Gesundheit der Menschen untersucht. Bayern: Umfrage zu Umweltinformationssystemen wie Hitzewarnung oder Pollenflug In Bayern wird in den nächsten zwei Jahren ein automatisches Pollenmessnetz aufgebaut. In diesem Zuge führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Umfrage zur Nutzung von Umweltinformationsdiensten wie Hitzewarnungen, Pollenflug-, UV- und Ozonvorhersagen durch, um entsprechende Angebote an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer anzupassen. Die Onlineumfrage dauert etwa fünf Minuten. Wettbewerb: Bayerischer Klimapreis Landwirtschaft, Garten- und Weinbau Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergibt 2017 erstmals den „Bayerischen Klimapreis Landwirtschaft, Garten- und Weinbau“. Prämiert werden innovative Projekte aus dem Alltag von Landwirten, Winzern und Gärtnern zur Anpassung ihrer Produktion an den Klimawandel und zu einem besseren Klimaschutz. Die Vorschläge sollen sich durch Pilotcharakter und Kreativität auszeichnen. Anmeldeschluss ist der 31. August 2017. Bayerische Oberlandbahn legt Anpassungsstrategie für Marke Meridian vor Die Bayerische Oberlandbahn hat untersucht, wie die Züge ihrer Marke Meridian an den Klimawandel angepasst werden können. In einer Broschüre werden 53 Maßnahmen vorgestellt – etwa zur Kommunikation bei extremwetterbedingten Störungen, zu begleiteten Reisen für vulnerable Gruppen oder zur Klimatisierung. Grundlage bildeten Experteninterviews, Fahrgast- und Mitarbeiterbefragungen sowie Workshops. Geschäfte in Lahr bieten bei Hitze Gratis-Wasser an Auf Initiative der Stabsstelle Umwelt der Stadt Lahr bieten Einzelhändler in der Lahrer Innenstadt an heißen Sommertagen Kunden und Passanten kostenfreies Leitungswasser an. Damit reagiert die Stadt auf eine Steigerung der Patientenzahlen mit Herz-Kreislaufproblemen in Wochen mit tropischem Wetter. Handbuch: Wasserinfrastrukturen für die zukunftsfähige Stadt Um nachhaltige Wasserdienstleistungen zu bezahlbaren Preisen zu sichern, wird es in den kommenden Jahrzehnten notwendig, die Wasserinfrastrukturen weitreichend anzupassen – auch an den Klimawandel. 13 Verbundprojekte der BMBF-Fördermaßnahme INIS haben von 2013 bis 2016 an intelligenten und multifunktionellen Infrastruktursystemen für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gearbeitet. In einem Handbuch hat das Deutsche Institut für Urbanistik nun innovative Lösungen aufbereitet. BBSR: Ortsgenaue Testreferenzjahre für mittlere und extreme Witterungsverhältnisse Vor dem Hintergrund des Klimawandels und knapper werdender Energieressourcen werden zunehmend räumlich genauere Klimadaten in den Testreferenzjahren nachgefragt. Diese wurden nun in einem Projekt im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst erarbeitet und liegen nun räumlich kontinuierlich vor. Ein Handbuch und ein Projektbericht erläutern die ortsgenauen Testreferenzjahre. Die Datensätze 2017 stehen zum kostenfreien Download zur Verfügung. Neue Unterrichtsmaterialien zur Anpassung an den Klimawandel Um Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe das Thema Anpassung an den Klimawandel näherzubringen, erhalten Lehrende Unterstützung durch verschiedene Angebote. Die Lernbox „Expedition Grönland“ des Wissenschaftsladens Bonn thematisiert unter anderem den Klimawandel und seine weltweiten Folgen. „Visionen für Städte“ ist ein neuer Unterrichtsvorschlag des BMUB, mit dem die Klasse Funktionen des Stadtgrüns etwa für das Stadtklima kennenlernt. Österreich: Gesamtstaatlicher Hitzeschutzplan Das Österreichische Ministerium für Gesundheit und Frauen hat einen Gesamtstaatlichen Hitzeschutzplan veröffentlicht. Er erläutert neben den meteorologischen und klimatologischen Grundlagen für Hitzewarnungen auch das Warnsystem der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und zeigt, wie die Bevölkerung zu Hitzebelastung informiert und gewarnt wird. Videos zeigen Wetter in 2100 für Frankfurt, Berlin und andere Großstädte weltweit Wie das Wetter in verschiedenen Großstädten im Jahr 2100 aussehen könnte, zeigen Fernsehmoderatoren in einer Reihe von Videos. Neben den deutschen Städten Berlin und Frankfurt gibt es diese unter anderem auch für Barcelona, Buenos Aires, Kampala, Montreal oder Tokio. Die Serie ist Teil einer Initiative der Weltorganisation für Meteorologie und Wettermoderatoren, die das Ziel verfolgt, Klimawissenschaft der Öffentlichkeit zugänglicher zu machen. Bundesgesundheitsblatt: Klimawandel – physische und psychische Folgen In der Fachzeitschrift Bundesgesundheitsblatt stellen eine Autorin und ein Autor des Umweltbundesamtes dar, wie der Klimawandel sich auf die Gesundheit auswirkt. Neben direkten Folgen von Extremwetterereignissen wirkt der Klimawandel auch indirekt über eine veränderte Umwelt etwa auf das Herz-Kreislauf-System und die Atemwege. Darüber hinaus kann die Konfrontation mit Klimafolgen auch die Psyche beeinträchtigen und zu posttraumatischen Belastungsstörungen, Ängsten, aber auch Aggressionen, Disstress und depressiven Symptomen führen. GERICS-Report: Gebäudebegrünung und Klimawandel Der Report „Gebäudebegrünung und Klimawandel – Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch klimawandeltaugliche Begrünung“ des Climate Service Centers (GERICS) fasst den aktuellen Wissensstand zur Gebäudebegrünung als Klimaanpassungsmaßnahme zusammen. Er gibt Praktikern einen schnellen Überblick zu gängigen Fragestellungen und thematisiert noch offenen Forschungsbedarf. Studie: Klimawandel verstärkt das Risiko für Wälder weltweit Ein internationales Team von Wissenschaftlern unter Leitung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hat auf der Basis von mehr als 600 Forschungsarbeiten der letzten 30 Jahre die Auswirkungen möglicher Klimafolgen wie Dürre, Feuer, Wind, Insekten und Pilzbefall auf den Wald untersucht. Im Fachjournal Nature Climate Change zeigen sie, dass in Zukunft mit zunehmenden Risiken für Wälder zu rechnen ist. Dass Wald Stress ausgesetzt ist, sei normal, die Zunahme der Störungen hingegen nicht, so die Forscher. Globale Studie zu Kosten von Klimafolgen für Städte Wie sich der Klimawandel ökonomisch auf Städte auswirken wird, hat ein Forscherteam der Freien Universität Amsterdam für die 1.692 größten Städte der Erde untersucht. Im Artikel „A global economic assessment of city policies to reduce climate change impacts“ des Journals Nature Climate Change stellen sie die wirtschaftlichen Kosten durch die Erwärmung, aber auch diejenigen möglicher Gegenmaßnahmen dar. Hierfür analysierten sie die Temperaturveränderungen von 1950 bis 2015 und erstellten drei Klimaszenarien. Policy Brief: How to Advance Regional Climate Risk Insurances Im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg hat Adelphi in einem Policy Brief des Projekts Climate Diplomacy Empfehlungen veröffentlicht, wie die G20 regionale Versicherungen gegen Klimarisiken voranbringen könnten. Diese sollen insbesondere Ländern in der Karibik, in Afrika und im Pazifikraum unterstützen, denen die Mittel für den Umgang mit Klimarisiken wie Extremwetterereignissen fehlen. Arbeitspapier: Was Klimamonitoring von anderen Politikbereichen lernen kann Lange Zeiträume oder Unsicherheiten sind nicht nur herausfordernd für die Bewertung von Klimafolgen, sondern auch für andere Politikbereiche. Daher besteht Potenzial, dass die verschiedenen Bewertungs-Communities voneinander lernen, so das European Topic Centre on Climate Change Impacts, Vulnerability and Adaptation. In seinem Arbeitspapier „Monitoring, Reporting and Evaluation of national level adaptation in Europe“ stellt das Europäische Konsortium vor, was auf nationaler Ebene von den drei Politikbereichen Biodiversität, Anpassung und internationale Entwicklung sowie Nachhaltigkeit für das Monitoring, die Berichterstattung und die Bewertung von Klimafolgen gelernt werden kann.
Am 29.September 2011 forderte die Europäische Kommission Deutschland auf, das EU-Wasserrecht zu beachten. Die Kommission ist nicht einverstanden mit der Auslegung Deutschlands des Schlüsselbegriffs „Wasserdienstleistungen. Die Wasserrahmenrichtlinie ist das Hauptinstrument der EU für den Gewässerschutz. Sie gibt einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik vor. Eine der Maßnahme zur Verwirklichung dieses Ziels ist die Verpflichtung, auf Wasserdienstleistungen eine Politik der Kostendeckung anzuwenden, die gemäß dem Verursacherprinzip die Umwelt- und Ressourcenkosten der Wassernutzung einbezieht Deutschland vertritt den Standpunkt, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten. Für die Kommission hingegen ist der Begriff „Wasserdienstleistungen“ weiter gefasst und umfasst auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen. Wenn Deutschland diese Tätigkeiten aus den Wasserdienstleistungen ausklammert, verhindert es nach Auffassung der Kommission die vollständige, korrekte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie schreibt eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung vor. Gewässer werden vielfältig von der Industrie, der Landwirtschaft und den Haushalten genutzt. Laut Wasserrahmenrichtlinie sind Wassernutzungen alle Handhabungen und Aktivitäten, die signifikante Auswirkungen auf den Gewässerzustand haben, wie zum Beispiel: Aufstauung, Speicherung, Entnahme, Aufbereitung, Verteilung. Durch die Nutzung werden einerseits wirtschaftliche Gewinne erzielt, andererseits kommt es auch oft zu spät erkennbaren Folgekosten für die Umwelt. Inhalte der Wirtschaftlichen Analyse: Inhalte der Wirtschaftlichen Analyse: • Die Beschreibung der Wassernutzungen und ihre wirtschaftliche Bedeutung. • Der Nachweis für die Kostendeckung der Wasserdienstleistungen. • Erstellung einer Prognose, die eine Entwicklung der Gewässer und deren wirtschaftliche Bedeutung abschätzt. • Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Kosteneffizienz von Maßnahmen. Langfristig soll ermittelt werden, in welchem Verhältnis die Gewinne, die durch die Wassernutzung erwirtschaftet werden, zu den dadurch verursachten Kosten stehen. Die Ergebnisse der wirtschaftlichen Analyse sind alle sechs Jahre zu aktualisieren und werden dem Bewirtschaftungsplan hinzugefügt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgender Internetseite des Umweltministeriums .
Das Projekt "Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte (WEE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Momentan erheben 13 der 16 Bundesländer WEE. Teilweise gelten weitreichende Ausnahmen in den Bundesländern mit WEE. Eine Überprüfung der WEE ist aus folgenden Gründen notwendig: 1. Mangelnde Datenlage über Wasserentnahmen mindern ein effektives Management zunehmend knapper werdender Ressourcen. Es ist zu prüfen , ob bundesweit einheitliche WEE für verbesserte Daten zu den Wasserentnahmen und damit zu gezielteren Steuerungsmöglichkeiten führen würden. 2. Zunehmende Wasserknappheit erfordert Instrumente für eine zielgerichtete und gerechte Verteilung von Wasser. Es ist zu prüfen, welchen Beitrag WEE dazu leisten können. 3. Beitrag der WEE zur Erfüllung des Erfordernisses verursachergerechter Kostendeckung für Wasserdienstleistungen nach Art.9 WRRL. 4. Klärung, inwieweit stark differierende Wasserentnahmeentgelte zwischen den Ländern zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Das Projekt "Indikatoren für die ökonomische Bedeutung von Wasser und Gewässern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Institut für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement - Professur für Umwelttechnik in der Wasserwirtschaft, Umweltmanagement durchgeführt. Der Bund ist gegenüber der EU für die Umsetzung der WRRL verantwortlich. Bei der Maßnahmenwahl und Instrumentensetzung zum Erreichen des guten Gewässerzustandes auf Bundesebene sind Daten zum Wert des Produktionsfaktors Wasser und zur ökonomischen Bedeutung von Gewässern notwendig, um eine realistische Gesetzesfolgenabschätzung durchführen zu können.Gegenwärtige Studien, Szenarien oder Indikatorenkonzepte zielen in der Regel auf die Regulierungsmöglichkeiten des Wasserdargebotes und der Wassernachfrage oder auf Informationen zum qualitativen Zustand von Gewässern ab. Hingegen ist die immanente ökonomische Rolle von Wasser und Gewässern als Ressource und Produktionsfaktor bisher wenig dargestellt, wird die wirtschaftliche Bedeutung bzw. der Anteil von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen, Wassertechnologien und Wasserinfrastrukturen am Wohlstands- und Wirtschaftsniveau eines Landes bislang nur wenig mit Daten und Argumenten hinterlegt.Ziel des Projektes ist es, Ansätze zu entwickeln, die eine Abschätzung des ökonomischen Wertes und der wirtschaftlichen Bedeutung von Wasser und Gewässern für Deutschland erlauben. Soweit möglich, sollen Indikatoren vorgeschlagen werden, mit denen die jüngere historische Entwicklung bis zum heutigen Ist-Zustand beurteilt werden kann, die aber auch zukünftige Veränderungen verschiedener Wirkungsfaktoren anzeigen können. Weiteres Ziel ist es, den ökonomischen Wert der Ressource Wasser zu beziffern bzw. bei unzureichender Datenlage praktikable Wege für eine solche Berechnung aufzuzeigen.
Das Projekt "Maßnahmen zur Stärkung der Präsenz der deutschen Wasserwirtschaft auf internationalen Märkten für Wasserdienstleistungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung durchgeführt. A) Problemstellung: Zur Erreichung der international vereinbarten Milleniumsziele (Halbierung der Anzahl der Menschen, die keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser und grundlegender Sanitärversorgung haben) hat Deutschland in den vergangen Jahren eine Vielzahl von Initiativen eingeleitet und sich als eines der größten Geberländer für Entwicklungsprojekte im Wassersektor eine wichtige Rolle in der internationalen Wasserpolitik erarbeitet. Hieran knüpfen sich Erwartungen hinsichtlich des weiteren deutschen Beitrags zur Lösung wasserwirtschaftlicher Probleme in vielen Teilen der Welt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Der Wassersektor ist ein internationaler Zukunftsmarkt mit hohem Investitionsbedarf. Gesucht werden nicht allein technikorientierte Lösungsansätze, sondern vielmehr innovative integrierte 'Systemlösungen', also technologische, inhaltliche und organisatorische Konzepte zum Gewässermanagement und zur effizienten Wassernutzung. Die deutsche Wasserwirtschaft, die gekennzeichnet ist durch viele kleine und mittlere Unternehmen sowie durch kommunale Betreiber, hat vielfältige Erfahrungen (u.a im Aus- und Weiterbildungsbereich), die sie auch international einbringen kann. Das Vorhaben soll dazu dienen, einen Beitrag des BMU/UBA zur strategischen Bündelung und zur effektiveren Gestaltung der deutschen Konzepte zur Lösung internationaler Wasserprobleme (Innovationsplattform 'German Water Partnership') zu leisten. C) Ziel des Vorhabens ist es, länder- und regionenspezifische Marktanalysen (Studien) durchzuführen. Damit sollen die dort auftretenden hauptsächlichen Wasserprobleme, die bisher dort durchgeführten Forschungsaktivitäten, Wasserprojekte und Anschlussaktivitäten, die dort tätigen deutschen Firmen und Institutionen sowie Plattformen zum Informationsaus-tausch (z.B. Messen) identifiziert werden. Auf der Grundlage dieser Informationen können länderspezifische Strategien entwickelt werden, die auf den bisherigen Aktivitäten aufsetzen usw.
Das Projekt "Abgaben, Steuern und Transfers (3Ts) im europäischen Wassersektor" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Ecologic Institut unterstützt EUREAU in seinem Beitrag über finanziell nachhaltige Lösungen für die Wasserwirtschaft im Rahmen des 2012 World Water Forum (http://www.worldwaterforum6.org/) in Marseille. Ein zentraler Aspekt dieser Lösungen ist die Förderung des '3T'-Ansatzes, der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt wurde. Die Studie entwickelt eine praktische methodische Anleitung (Handbuch) um eine konsistente, auf den Endnutzer zugeschnittene Vorgehensweise zu etablieren, die finanzielle Daten auf Basis der 3Ts Methodik der OECD strukturiert. Um konkrete Beispiele und Illustrationen zu schaffen, wendet die Studie die erarbeitete 3Ts Methodik innerhalb einer quantitativen Analyse von ausgewählten europäischen Wasserversorgungsbetrieben auf unterschiedlichen geografischen und administrativen Ebenen (Gemeinde / Region / Land) an. Das letztendliche Ziel des Handbuchs ist die Entwicklung und Förderung der 3Ts als Schlüssel zur Entscheidungshilfe in der Finanzplanung der Wasserdienstleistungen - ein Hilfsmittel, dass in verschiedenen Publikationen, vor allem in EUREAU Publikation, verwendet werden kann.
Das Projekt "Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Standort Halle (Saale) durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Bereits bei den Arbeiten am Umweltgesetzbuch -Teil Wasser (UGB II) in dieser Legislaturperiode wurde sowohl von den Ländern als auch von vielen Verbänden gefordert, auch das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) des Bundes und die Wasserentnahmenentgelte (WEE) der Länder in das UGB II zu integrieren. Dies wurde wegen der dafür zu leistenden umfassenden Vorarbeiten nicht aufgegriffen, aber als wichtiges Thema für die nächste Legislaturperiode vorgesehen. Das Vorhaben soll dafür die fachlichen Grundlagen legen. Dazu sind nicht nur die derzeitige Lenkungswirkung von AbwAG und WEE zu untersuchen sowie deren Entwicklungspotentiale aufzuzeigen, sondern auch eine Ausdehnung auf andere relevante Wassernutzungen zu prüfen. Dies vor dem Hintergrund des Art. 9 WRRL, der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten bis 2010 dafür sorgen, dass die verschiedenen Wassernutzungen (zumindest Haushalte, Industrie, Landwirtschaft) einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen leisten. Das Vorhaben soll die zum Erreichen des guten Gewässerzustands relevanten Wassernutzungen benennen, ökonomische Prognosen zur Lenkungswirkung von Abgaben in diesen Bereichen erstellen (inklusive Bandbreiten der Abgabenhöhe), sowie regulatorische Anknüpfungspunkte für Abgabentatbestände vorschlagen.
Origin | Count |
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Bund | 13 |
Land | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 10 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
offen | 12 |
Language | Count |
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Deutsch | 15 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Keine | 8 |
Webseite | 7 |
Topic | Count |
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Boden | 14 |
Lebewesen & Lebensräume | 10 |
Luft | 3 |
Mensch & Umwelt | 15 |
Wasser | 14 |
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