Die PCI Augsburg GmbH betreibt am Sandort Lutherstadt Wittenberg eine im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage zur Herstellung von Kunstharzen. Anders als bisher soll die Anlage nicht mehr in 2 Schichten, sondern in 3 Schichten betrieben werden. Dies ermöglicht eine Erhöhung der Anlagenkapazität. Die PCI Augsburg GmbH plant außerdem einen Teil der bestehenden Anlagentechnik (Betriebsregime 2) für die Umwandlung von Acrylsäure zu verwenden da dies nur eine Umstellung der Kühlung von Öl auf Wasser benötigt. Dadurch erzielt die PCI Augsburg GmbH eine Erweiterung ihres Produktionsspektrums. Gegenstand des gesamten Vorhabens ist: - Die Umstellung des Schichtsystems - Nutzung der Anlagentechnik für die Umwandlung von Acrylsäure o Umstellung des Kühlsystems o Lagerung der neuen Substanzen in vorhandenen Lagerkapazitäten Die genehmigte Jahreskapazität beträgt 1000 Tonnen und ändert sich für die bestehende Produktion auf 1500 Tonnen. Dazu kommt einen geschätzte Jahreskapazität für Acrylsäure von 3500 Tonnen.
Ukraine: BfS verfolgt Lage in Kriegsregionen Keine Hinweise auf Freisetzung von radioaktiven Stoffen Ukraine Quelle: Benjamin ['O°] Zweig/Stock.adobe.com Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) beobachtet die Lage in der Ukraine angesichts des seit 24. Februar 2022 andauernden Krieges intensiv. Nach dem Vorstoß ukrainischer Truppen in die russische Region Kursk am 6. August 2024 nahm das BfS auch das Kernkraftwerk ( KKW ) Kursk mit in den Blick. Messwerte aus der Ukraine wie den Nachbarstaaten liefern keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Das gilt auch nach einem durch einen Drohnenangriff ausgelösten Brand im stillgelegten Kernkraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) in der Nacht zum 14. Februar 2025. Die ukrainischen Kernkraftwerke sind immer wieder von Kampfhandlungen oder dadurch ausgelösten Stromausfällen betroffen. Auch die Zahl von Drohnenangriffen nahm zuletzt zu. Diese Zwischenfälle hatten bisher aber keine Auswirkung auf die radiologische Sicherheit. Das BfS überprüft täglich etwa 500 bis 600 Messwerte in der gesamten Ukraine und hat eine 24/7-Rufbereitschaft. BfS teilt die Sorge um sicheren KKW-Betrieb Das BfS teilt die Sorge um die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Ukraine sowie in angrenzenden Gebieten, die durch Kampfhandlungen gefährdet sind. Auch die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA ( International Atomic Energy Agency ) hatte mehrfach deswegen Bedenken geäußert. Nach Einschätzung des BfS stellen die Kampfhandlungen, die Stromversorgung sowie die Arbeitsbedingungen der Angestellten die größten Risikofaktoren dar. Außerdem muss alles dafür getan werden, die Kühlung aller sicherheitsrelevanten Systeme der Kernkraftwerke sicherzustellen. Seit 23. Januar 2023 überwachen Mitarbeitende der IAEA dauerhaft die Lage an allen ukrainischen KKW -Standorten. Für Deutschland wären die radiologischen Auswirkungen einer Freisetzung in der Ukraine begrenzt. Im schlimmsten Fall, also nur bei einem erheblichen Austritt von Radioaktivität und einer Wetterlage, die Luftmassen von der Ukraine nach Deutschland verfrachtet, könnten hierzulande für die Landwirtschaft festgelegte Radioaktivitäts-Höchstwerte überschritten werden. Dann würde eine Kontrolle von Futter- und Nahrungsmitteln erforderlich werden, gegebenenfalls auch eine Vermarktungssperre für kontaminierte Produkte. Ob bei einer Freisetzung aus dem Kernkraftwerk bei Kursk auch Situationen auftreten könnten, in denen weitergehende Schutzmaßnahmen in Deutschland notwendig wären, lässt sich auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen zu der Anlage nicht abschließend bewerten. Neuesten Meldungen zufolge hat sich Folgendes ereignet: Ort / Datum Lage Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) - 26.02.2025 Ukraine: Tschornobyl In der Nacht zum 14. Februar 2025 kam es nach einem Drohnenangriff zu einem Brand im Kernkraftwerk Tschornobyl (russ.: Tschernobyl), bei dem die zweite Schutzhülle des Kraftwerks, das sogenannte New Safety Confinement, beschädigt wurde. Entgegen erster Meldungen brachen in der Folge immer wieder Schwelbrände aus. Trotz der Beschädigungen gab es jedoch keine Hinweise, dass radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sein könnten. Die Messwerte waren im Vergleich zu den Daten vor dem Brand nicht erhöht. Die zweite Schutzhülle wurde 2016 fertiggestellt und schirmt die erste Abdeckung von 1986 sowie den darunter befindlichen havarierten Block 4 des Kernkraftwerks ab. Nach der Einnahme und Besetzung des Kernkraftwerks durch russische Truppen am 24. Februar 2022 kam es in den ersten Monaten des Krieges rund um die dort befindlichen Anlagen immer wieder zu Zwischenfällen. Ende März 2022 gaben russische Streitkräfte die Kontrolle über das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl an ukrainisches Personal zurück. Russische Truppen haben sich seitdem vollständig aus der Sperrzone zurückgezogen. Berichte aus dem Frühjahr 2022 über russische Soldaten, die nach ihrem Aufenthalt in Tschornobyl mit Strahlenkrankheits-Symptomen in ein belarussisches Zentrum für Strahlenmedizin gebracht wurden, ließen sich nicht unabhängig überprüfen. Auf Basis der verfügbaren Informationen und der Kontaminationslage um Tschornobyl ist es aus Sicht des BfS aber unwahrscheinlich, dass die Soldaten eine entsprechend hohe Strahlendosis erhalten haben. Auch die IAEA konnte die Berichte nicht bestätigen. In den Sommermonaten treten in der Sperrzone rund um das stillgelegte Kernkraftwerk Tschornobyl immer wieder vereinzelt Waldbrände auf. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch radioaktive Stoffe aus dem Boden und der Biomasse in die Atmosphäre gelangen und eventuell geringe Spuren davon außerhalb der Sperrzone nachgewiesen werden. Aus der Erfahrung mit früheren Bränden in der Sperrzone ist aber bekannt, dass selbst bei großflächigen Waldbränden keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung außerhalb der Sperrzone besteht. Auf dem Gelände des 1986 havarierten Kernkraftwerks Tschornobyl befindet sich neben den spätestens seit dem Jahr 2000 stillgelegten Reaktorblöcken unter anderem auch eine Einrichtung für die Entsorgung von radioaktivem Abfall. Außerdem lagern dort etwa 20.000 Brennelemente. Saporischschja - 06.09.2024 Ukraine: KKW Saporischschja Rund um das Kernkraftwerk Saporischschja kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen, bei denen in der Vergangenheit auch Teile der Infrastruktur beschädigt wurden. Am 11. August 2024 wurde ein Brand mit starker Rauchentwicklung an einem der Kühltürme beobachtet. Die Brandursache ist noch unklar. Die IAEA hält es für wahrscheinlich, dass der Kühlturm aufgrund der Beschädigungen abgerissen werden muss. Für den derzeitigen Betrieb der Anlage wird der Kühlturm allerdings nicht benötigt. Am 17. August explodierte eine Drohne nur knapp außerhalb des Geländes des Kraftwerks. Beide Ereignisse hatten nach Angaben der IAEA keine Auswirkungen auf die radiologische Sicherheit der Anlage. Für die Kühlung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheitssysteme ist die Anlage vor allem auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Normalerweise ist das Kraftwerk dafür über mehrere Leitungen mit dem Stromnetz verbunden. Zeitweilige Ausfälle der Stromversorgung, die sich seit Beginn des Krieges immer wieder ereignet haben, können mit den dafür vorgesehenen Notstrom-Dieselgeneratoren überbrückt werden. Nach Angaben des ukrainischen Betreibers kann die Stromversorgung damit mehr als 20 Tage lang aufrecht erhalten werden. Die Beschädigung des Kachowka-Staudamms Anfang Juni 2023 hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Kernkraftwerk , das flussaufwärts am Fluss Dnipro liegt. Zwar bezieht das Kraftwerk Wasser für seine Kühlung aus dem Stausee, der Wasserstand im Kühlteich ist jedoch bis auf Weiteres ausreichend für die Kühlung des Kraftwerks. Zusätzlich stehen Alternativen für die Wasserversorgung zur Verfügung. Das Kraftwerk Saporischschja steht seit März 2022 unter russischer Kontrolle. Seitdem ist die Zahl der Mitarbeitenden nach Angaben der IAEA auf knapp die Hälfte des ursprünglichen Personals gesunken. Immer wieder gibt es Berichte über Minen auf dem Gelände. Im Januar 2024 wurden von den Expertinnen und Experten der IAEA erneut Minen zwischen der inneren und äußeren Umzäunung des KKW entdeckt. Bereits im Juli 2023 trug der Fund von Minen in diesem Bereich zur Beunruhigung bei. Diese wurden im November 2023 entfernt. Seit 11. September 2022 sind alle Reaktoren der Anlage heruntergefahren. Damit nimmt die Nachzerfallswärme der Brennelemente ab, wodurch das Risiko eines radiologischen Unfalls kontinuierlich sinkt. Auch sind kurzlebige radioaktive Stoffe wie beispielsweise Jod-131 inzwischen zerfallen. Chmelnyzkyj - 25.09.2024 Ukraine: KKW Chmelnyzkyj Seit Ende September 2024 wurden in der Nähe des Kraftwerks Drohnenüberflüge beobachtet. Eine der Drohnen wich stark von ihrem ursprünglichen Kurs ab und näherte sich dem Kernkraftwerk , bevor sie umkehrte und auf ihre ursprüngliche Route zurückkehrte. Ende Oktober 2023 führte der Abschuss zweier Drohnen in unmittelbarer Nähe des Kernkraftwerks Chmelnyzkyj zu Beeinträchtigungen auf dem Kraftwerksgelände. Fensterscheiben gingen zu Bruch und die Stromversorgung zweier Strahlenüberwachungsstationen in der Umgebung des Kernkraftwerks wurde vorübergehend unterbrochen. Nach Angaben der IAEA hatte der Zwischenfall aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit des Kraftwerkbetriebs. Im Mai 2023 kursierten Berichte über eine Explosion in einem Munitionslager in der Nähe der Stadt Chmelnyzkyj, in dem angeblich Uranmunition gelagert worden sein soll, sowie minimal erhöhte Radioaktivitäts-Messwerte in der Umgebung und in Polen. Das BfS hat die Informationen geprüft und einen Zusammenhang ausgeschlossen. Zum einen traten die minimal erhöhten Messwerte in der Umgebung von Chmelnyzkyj erstmals bereits zwei Tage vor dem Explosionsdatum auf, zum anderen befanden sich die entsprechenden Messstationen entgegen der Windrichtung. Für die erhöhten Werte kann es viele Gründe geben, dazu gehören unter anderem Niederschläge, Wartungsarbeiten, Defekte und technische Fehler. Ob in dem Lager überhaupt Uranmunition vorhanden war, gilt als nicht gesichert. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Chmelnyzkyj aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Süd-Ukraine (Piwdennoukrajinsk) - 25.09.2024 Ukraine: KKW Südukraine Seit Mitte September 2024 wurden in der Nähe des Kernkraftwerks mehrere Drohnenflüge beobachtet, teilweise direkt über dem Kraftwerk. Ende August 2024 wurde wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise einer der drei Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine vom Stromnetz getrennt. Ende Mai 2023 kam es in einem der Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Süd-Ukraine nach Angaben der IAEA vorübergehend zu einer Notabschaltung. Grund sei eine Netzstörung oder Instabilität gewesen. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Süd-Ukraine aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wird die Leistung der Reaktoren aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Riwne - 04.09.2024 Ukraine: KKW Riwne Laut Meldung der IAEA wurden Ende August 2024 wegen Netzschwankungen infolge einer russischen Großoffensive auf die ukrainische Infrastruktur zeitweise drei der vier Reaktorblöcke des Kernkraftwerks Riwne vom Stromnetz getrennt. Ende November 2022 wurde das Kernkraftwerk Riwne aufgrund von landesweiten Beeinträchtigungen im Stromnetz ebenso wie die anderen ukrainischen Kernkraftwerke vom Netz getrennt. Die Reaktorblöcke konnten wieder ans Stromnetz angeschlossen werden, allerdings wurde die Leistung der Kraftwerke aus Sicherheitsgründen immer wieder zeitweise gedrosselt. Kiew - 30.03.2023 Ukraine: Kiew Bei Angriffen auf die ukrainische Hauptstadt Kiew Mitte Januar 2023 ist auch das Gelände des Kyiv Research Institute getroffen worden, das auch einen Forschungsreaktor betreibt. Die Messdaten blieben unauffällig. Der Forschungsreaktor wurde zu Beginn des russischen Angriffskrieges Ende Februar 2022 heruntergefahren. Charkiw - 17.09.2024 Ukraine: Charkiw Das Institute of Physics and Technology in Charkiw war mehrfach Ziel russischer Angriffe, zuletzt im September 2024. Das Forschungszentrum betreibt eine Neutronen -Quelle (die teilweise auch als "Forschungsreaktor" bezeichnet wird) sowie eine Einrichtung für die Produktion von Radioisotopen für medizinische und industrielle Anwendungen. Im März und April 2024 war die Anlage infolge von Angriffen mehrfach von der externen Stromversorgung abgeschnitten und auf Notstromversorgung durch Dieselaggregate angewiesen. Bereits zuvor wurde sie bei Angriffen stark beschädigt, die IAEA bezeichnete die Schäden nach Abschluss einer Beobachtermission Ende November 2022 als "dramatisch" und "größer als erwartet". Die Neutronen -Quelle war bereits vor Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen außer Betrieb genommen worden. Der Bestand an radioaktivem Inventar ist gering. Hinweise auf eine Freisetzung radiologischer Stoffe gab es nicht. Ebenfalls in Charkiw befindet sich ein Lager für radioaktive Abfälle der Firma "RADON". Das Lager wurde bei Kampfhandlungen am 26. Februar 2022 getroffen. Es wurden keine radioaktiven Stoffe freigesetzt. Kursk (Russland) - 27.08.2024 Am 6. August 2024 stießen ukrainische Truppen in die russische Region Kursk vor. Seitdem dauern die Kampfhandlungen dort an. Das Kernkraftwerk Kursk liegt etwa 60 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt, in der Nähe des umkämpften Gebietes. Russland meldete der IAEA am 22. August den Abschuss einer Drohne über dem Kraftwerksgelände. Messeinrichtungen werden regelmäßig überwacht Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen die Daten verschiedener Messeinrichtungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges regelmäßig. Dafür stehen verschiedene Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Vor allem in Gebieten, in denen Kampfhandlungen stattgefunden haben, gibt es zwar weniger verfügbare Messdaten. Ein grundsätzlicher Überblick ist aber gegeben. Zusätzlich zu den Messstationen in der Ukraine selbst überprüft das BfS auch Messdaten aus den benachbarten Ländern. Die BfS -Mitarbeiter*innen sind zudem in engem Austausch mit den internationalen Partnern , darunter auch der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). In Deutschland misst das BfS mit seinem ODL -Messnetz routinemäßig die natürliche Strahlenbelastung. Würde der gemessene Radioaktivitätspegel an einer Messstelle einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, würde automatisch eine Meldung ausgelöst. Auch die Spurenmessstelle auf dem Schauinsland bei Freiburg wird regelmäßig überwacht, genauso wie die Spurenmessstellen des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ( PTB ). Potenzielle Auswirkungen auf Deutschland Das BfS hat sich bereits in der Vergangenheit mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen bei Freisetzung radioaktiver Stoffe in ukrainischen Kernkraftwerken auf Deutschland zu erwarten wären. Dazu wurde untersucht, wie sich radioaktive Stoffe verbreiten würden. Demnach bewegten sich über ein Jahr hinweg in der Vergangenheit nur an etwa 60 Tagen im Jahr die Luftmassen nach Deutschland (17 Prozent der Wetterlagen). Landwirtschaftliche Produktion Für den Fall, dass radioaktive Stoffe infolge einer Freisetzung in einem ukrainischen Kernkraftwerk nach Deutschland gelangen würden, würden sich die Notfallmaßnahmen voraussichtlich auf die Landwirtschaft und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte beschränken. Nach den Berechnungen des BfS ist nicht zu erwarten, dass weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig wären. Kursk Ob bei einer Freisetzung aus dem Kernkraftwerk bei Kursk in Russland auch Situationen auftreten könnten, in denen weitergehende Schutzmaßnahmen in Deutschland notwendig wären, lässt sich auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen zu der Anlage nicht abschließend bewerten. BfS rät von Einnahme von Jodtabletten ab In Deutschland sind 189,5 Millionen Jodtabletten in den Bundesländern bevorratet, die bei einem Ereignis, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft zu erwarten ist, in den möglicherweise betroffenen Gebieten durch die Katastrophenschutzbehörden verteilt werden. Die Einnahme von Jodtabletten schützt ausschließlich vor der Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, nicht vor der Wirkung anderer radioaktiver Stoffe . Von einer selbstständigen Einnahme von Jodtabletten rät das BfS ab. Eine Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten birgt gesundheitliche Risiken insbesondere für ältere Personen, hat aktuell aber keinen Nutzen. Radioaktives Jod hat eine Halbwertszeit von wenigen Tagen. Das bei dem Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) vor über 35 Jahren freigesetzte radioaktive Jod ist mittlerweile vollständig zerfallen und kann deshalb nicht mit dem Wind nach Deutschland transportiert werden. Redaktioneller Hinweis Diese Meldung wird vom BfS kontinuierlich aktualisiert. Der aktuelle Stand wird über Datum und Uhrzeit der letzten Aktualisierung ausgewiesen. Aktualisierungen erfolgen insbesondere dann, wenn eine neue Sachlage zur Einschätzung der radiologischen Situation in der Ukraine vorliegt. Geringfügigere Lageveränderungen, die nicht zu einer grundsätzlich neuen Bewertung der radiologischen Lage führen, werden nicht tagesaktuell eingepflegt, sondern in einer gesammelten Aktualisierung aufgenommen. Stand: 26.02.2025
Im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) wurden Vorhaben gefördert, die direkt oder indirekt zu einer Verminderung des CO2-Ausstoßes bzw. zu einer Verminderung des Ausstoßes von Stoffen mit einem Treibhauspotenzial (CO2-Äquivalent) beitragen oder die für Vorhaben zur Verminderung des Ausstoßes dieser Stoffe die wissenschaftliche Grundlage bilden. Hier erhalten Sie eine Übersicht einiger erfolgreich abgeschlossener anwendungsorientierter Forschungsprojekte und Studien. Im Forschungsvorhaben „PV2City“ wird das Potenzial der solaren Stromversorgung Berlins auf Basis einer zeitlich und räumlich aufgelösten Simulationsstudie bestimmt. Darin soll insbesondere die direkte Nutzung des Solarstroms vor Ort analysiert werden, was in bisherigen Studien wenig Beachtung fand. Des Weiteren lassen sich aus den Simulationsuntersuchungen Anforderungen an das zukünftige Berliner Stromnetz bei hoher PV-Durchdringung ableiten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Analyse der PV-Energieversorgung von ausgewählten Gebäudetypen in Berlin auf Basis von detaillierten Stromverbrauchs- und Solarstrahlungsmessungen. Darüber hinaus werden detailliert Hemmnisse und Hürden zur Erschließung des PV-Potenzials in Berlin analysiert und Lösungsansätze aufgezeigt. Im Rahmen des Projektes wurden mehrere fachliche Studien sowie eine Webanwendung zur Auslegung einer PV-Anlage erstellt und umfassend kommuniziert. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 06/2016 – 04/2021 Das Projekt OpReeBeK² (Optimale Regelungsstrategie zum effizienten Betrieb von Klimaanlagen und deren Kälteversorgung) baut inhaltlich und methodisch auf den Ergebnissen aus dem Projekt OpDeCoLo (Optimized Dehumidification Control Loop, Projektnummer 11406UEPII/2) auf. Die Entfeuchtung von Raumluft in Klimaanlagen erfolgt üblicherweise durch die Kühlung der feuchtwarmen Luft bis zum Taupunkt. Über die dann erfolgende Kondensation des Wassers reduziert sich die Luftfeuchte. Im Forschungsvorhaben wird nun eine neue technische Konstruktion zur Gebäudeklimatisierung entwickelt und untersucht, die es erlaubt Energie bei der Entfeuchtung von Raumluft einzusparen. Hierzu soll ein geregelter „Luftbypass“ eingesetzt werden. Die Idee dabei ist, nur einen Teil der durchströmenden Luft zu kühlen. Die am Kühler im Bypass vorbeigeführte unbehandelte Luft wird anschließend wieder mit dem Teilstrom der gekühlten entfeuchteten Luft vermischt. Auf diese Weise wird der ansonsten erforderliche Energieaufwand zur Nacherhitzung der behandelten (=gekühlten) Luft reduziert. Gleichzeitig wird weniger Kühlleistung benötigt, da eine verringerte Luftmenge durch den Kühler strömt. Weiterhin soll bei dem Kreisprozess zur Kälteerzeugung eine energieoptimierte Regelung der Kühlwasservorlauftemperatur ebenfalls zur Energieeinsparung bei der Klimatisierung der Luft beitragen. Im Ergebnis der Auswertung der Messreihen an der komplexen RLT-Laboranlage und den modellbasierten Simulationen wird eine Steigerung der Energieeffizienz von bis zu 20 % prognostiziert. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 09/2016 bis 04/2021 Ziel des Forschungsvorhabens war die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten einer adaptiven und kontrastoptimierten Straßenbeleuchtung für Berlin. Verwendet werden hierfür bildverarbeitende Systeme in Kombination mit intelligenten Leuchten, die gefährdete Objekte oder ihre direkte Umgebung gezielt anstrahlen. Hierdurch wird es möglich, hohe Beleuchtungsniveaus in bestimmten Verkehrsflächen zu reduzieren, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu mindern bzw. bei vorhandenen niedrigen Beleuchtungsniveaus die Verkehrssicherheit um ein Vielfaches zu erhöhen. Das Forschungsvorhaben bestätigt das prognostizierte hohe Energieeinsparpotenzial durch Einsatz des Markierungslichtes. So kann an zu dunkel beleuchteten Straßen unter Sicherstellung der Verkehrssicherheit mit Hilfe des Markierungslichts bis zu 64 % an Energieeinsparung gegenüber der normgerechten Anpassung des Beleuchtungsniveaus erreicht werden. Weiterhin ist es möglich bei wenig frequentierten Straßen über eine Absenkung des Beleuchtungsniveaus und gleichzeitiger Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch das Markierungslicht bis zu 45,95 % Energie einzusparen. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 04/2017 – 10/2021 Das übergeordnete Projektziel war, den Klimaschutz in Berlin über den Schutz und die Entwicklung der C-Speicher von Böden und grüner Infrastruktur (Vegetation) zu stärken. Dafür erarbeitete das Projekt ein Instrumentarium für die Bestimmung und Bewertung des C-Speichers der Böden und der Vegetation sowie Entwicklungsprognosen bei städtebaulichen Projekten oder sonstiger Flächennutzungsplanung in Berlin. Des Weiteren war die Schaffung einer belastbaren Datengrundlage für die Beurteilung der Klimaschutzfunktion der Berliner Böden ein wesentliches Ziel, welche eine Differenzierung nach ausgewählten Bodeneigenschaften, Schutzwürdigkeit der Böden und städtischen Nutzungsformen ermöglicht. Zudem wurden berlintypische C-Speicher und -Bilanzen (CO 2 -Fixierungspotenziale) der Vegetation verschiedener Nutzungsformen bestimmt. Die Boden- und Vegetationsdaten besitzen eine große Planungsrelevanz für die Stadtentwicklung mit dem Ziel „klimaneutrales Berlin 2050“. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 05/2016 bis 09/2019 Die Abwasserreinigung in Kläranlagen stellt einen der größten Energieverbraucher in Kommunen dar. Mit dem Forschungsvorhaben E-VENT “Evaluation von Verfahrensoptionen zur Senkung des Energiebedarfs und Treibhauseffekts der Berliner Kläranlagen” wurde eine Entscheidungsunterstützung für strategische Überlegungen im Land Berlin hinsichtlich zukünftiger Investitionsmaßnahmen für Kläranlagen erarbeitet, die gleichzeitig klimaschonend sind. Hierzu wurden energieeffiziente Verfahrensoptionen zur Abwasserbehandlung und zur Klärschlammvorbehandlung untersucht und bewertet. Ausgewählte Verfahrenskombinationen wurden anhand einer ausgewählten Kläranlage einer Gesamtbetrachtung unterzogen. Für zwei ausgewählte Verfahren wurden Labor- und Pilotversuche durchgeführt, um geeignete Daten für die Bewertung zu erheben und Datenlücken zu schließen. Abschließend wurde über Stoffstrom-, Energie-, und Treibhausgasbilanzen ermittelt, inwieweit diese Verfahrenskombinationen zu einer verbesserten Energie- und Treibhausgasbilanz der Kläranlagen in Berlin beitragen können. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens wurden in mehreren Workshops der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Projekt wurde in enger Kooperation mit den Berliner Wasser Betrieben (BWB) durchgeführt, die die erforderlichen Versuchsstandorte inkl. Prozesstechnik zur Verfügung stellten. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 03/2017 bis 07/2020 In enger Zusammenarbeit der Verbundpartner ALBA Management GmbH und der TU-Berlin, Fachgebiet für Energieverfahrenstechnik und Umwandlungstechniken regenerativer Energien (EVUR) wurde eine Studie zur netzdienlichen Integration von hybriden Entsorgungsfahrzeugen und deren Speichersysteme für den Regelenergiemarkt erstellt. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 02/2018 bis 10/2019 Im Vorhaben der Firma Solaga „Erforschung einer Algenbiofilmanlage zur urbanen industriell-städtischen Biogasproduktion (Algbioga)“ wurde der Prototyp einer Solarbiogasanlage gebaut und im Außenbereich untersucht. Hierzu wurden Paneele mit Algenteppichen errichtet und das produzierte Biogas in einem flexiblen Membranspeicher gespeichert. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 08/2017 bis 10/2019 Im Verbundprojekt Berlin HFE-emissionsfrei wurde die Entwicklung eines innovativen Filtersystems für Krankenhäuser zur gezielten Adsorption von Narkosegasen aus der Abluft verfolgt. Diese Hydrochlorfluorether (HFE)-Gase haben ein hohes Treibhauspotential und stellen machen einen Großteil der Emissionen aus den Operationsbereichen der Hospitäler dar. Den Projektpartnern Pneumatik Berlin GmbH Medical Systems und der ZeoSys ENERGY GmbH ist es gelungen ein praxistaugliches System zu entwickeln, welches die Narkosegase fast vollständig aus der Abluft entfernt. Zudem kann das Anlagendesign individuell an die Anforderungen der Krankenhäuser angepasst und in die bestehende Infrastruktur integriert werden. Dies wurde durch Langzeitversuche im realen Operationsbetrieb über mehrere Monate getestet. Der innerhalb des Projektes entwickelte Prototyp soll in Zukunft als marktfähiges Produkt die Treibhausgasemission der Krankenhäuser reduzieren und eine Wiederverwendung der Narkosegase ermöglichen. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 12/2017 bis 04/2021 In dem Verbundvorhaben der Berliner Hochschule für Technik und der senercon GmbH wurden statistische Lernverfahren für wettergeführte Heizungssteuerungen entwickelt, die eine hinreichend sichere Einsparprognose bei Anwendung dieser neuen Technik ermöglichen. Damit können die Anbieter der wettergeführten Heizungssteuerungen ihren Kunden vor dem Einbau der Technik exakt deren Nutzen bezüglich der zu erwartenden Energieeinsparung beziffern. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 09/2020 bis 04/2023 Durch die Ergebnisse des Projektes „Kosie“ wird ein wissensbasiertes Management der Kohlenstoff-speicher in ver- und entsiegelten Böden ermöglicht. Da in Berlin bisher nur Informationen zu Kohlen-stoffspeichern unversiegelter Böden vorlagen, wurde von der Humboldt-Universität zu Berlin zunächst eine wissenschaftliche Datenbasis geschaffen. Dazu wurden Standorte im Stadtgebiet untersucht, Proben entnommen und im Labor analysiert. Die gewonnenen Daten wurden bezüglich verschiedener Einflussfaktoren ausgewertet. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 11/2019 bis 05/2023 In dem Vorhaben des Instituts für Agrar- und Stadtökologische Projekte an der Humboldt-Universität zu Berlin (IASP) wurden unterschiedlich vorkultivierte Staudenmatten eingesetzt, die in Großstädten zur ökologischen Aufwertung von verkehrsverdichteten und anderen emissionsintensiven Bereichen insbesondere zur CO2-Bindung beitragen sollen. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 01/2018 bis 06/2023 Im Projekt „MURMEL – Mobiler Urbaner Roboter zur Mülleimerleerung“ der TU-Berlin wurde der Prozess der Papierkorbleerung mithilfe eines Serviceroboters hinsichtlich der CO2-Emissionen und des Energiebedarfs optimiert. Dafür wurde ein funktionaler Prototyp und seine Einbindung in die Prozesskette entwickelt. Gemeinsam mit dem assoziierten Partner BSR wurde überprüft, inwiefern ein speziell entwickelter Serviceroboter die Vorgänge in der Abfallwirtschaft einer Großstadt wie Berlin unterstützen und verbessern kann. Ziel dabei ist die Vermeidung von CO2-Emissionen sowie eine effizientere Energienutzung. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 04/2019 bis 08/2023 Ziel des Projektes „DymPro – Dynamische Anpassung der Berliner Straßenbeleuchtung“ der TU-Berlin war es, Anforderungen an Steuerungssysteme zu definieren, um die Umsetzung dynamischer Beleuchtungslösungen für Berlin vorzubereiten. Hierfür wurden alle aktuell auf dem Markt angebotenen Steuerungssysteme miteinander verglichen und deren Anwendbarkeit untersucht. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 10/2019 bis 09/2023 Im Rahmen des Vorhabens „Reisebusstrategie für Berlin“ der TU-Berlin wurde anhand verschiedener Szenarien ein ganzheitliches Konzept zur Organisation des Reisebusverkehrs in der Berliner Innenstadt erarbeitet. Dieses soll sich positiv auf Schadstoff-, Lärm- und Flächenbelastung und führt zu Konflikten zwischen Verkehrsteilnehmern. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 04/2021 bis 10/2023 In dem Vorhaben „Vertical Wetlands“ hat das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) zusammen mit dem Ingenieurbüro WITE GmbH vertikale Feuchtgebiete entwickelt. Diese Pflanzmodule bieten eine übertragbare und skalierbare Möglichkeit, um an naturfernen und künstlichen Wasserwegen Minimalhabitate zu schaffen, die verschiedenen Arten ökologische Trittsteine bieten und so den Aufenthalt und die Durchwanderung ermöglichen. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 04/2021 bis 10/2023 Das Projekt „CarbonStoreAge -Stadtböden Berlin – C-Speicher der Zukunft?“ der FU-Berlin soll das Potential für die Anwendung von Pflanzenkohle (PK) zur Speicherung von Kohlenstoff in Stadtböden prüfen und für Berlin eine Möglichkeit zum Ausbau der Kohlenstoffsenke Boden erschließen. Die Herstellung und Anwendung von Pflanzenkohle zur Anreicherung von Kohlenstoff in Böden, bei gleichzeitiger Verbesserung der Standorteigenschaften, und die Stärkung klimarelevanter Stoffkreisläufe durch CO2-negative Ressourcennutzung wurde untersucht. Grundlage dafür ist die Untersuchung der Wirkung von Pflanzenkohle in verschiedenen Böden/Nutzungstypen u. a. hinsichtlich Humusaufbau, Schadstoffimmobilisierung und Pflanzenwachstum. Zu den Forschungsergebnissen. Projektlaufzeit: 06/2021 bis 11/2023
null Räumliche und bauliche Anpassungen an den Klimawandel Baden-Württemberg/Karlsruhe . „Der Klimawandel ist bereits seit mehreren Jahren Teil unserer Lebenswirklichkeit: Auf der einen Seite haben wir vermehrt Perioden mit Überflutungen durch Starkregen und Hochwasser – wie in diesem Jahr –, auf der anderen Seite häufen sich Hitzewellen und Trockenheit – wie im letzten Sommer. Diese Extreme betreffen uns alle. Vor allem stark versiegelte und dichtbebaute Gebiete sind zunehmend der Überhitzung ausgesetzt. Sowohl zu viel als auch zu wenig Wasser verursachen immense Schäden“, beschreibt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die Herausforderungen für die Kommunen. Das Frühjahr 2024 war mit 10,5 Grad Celsius in Baden-Württemberg außergewöhnlich mild. So meldete Ohlsbach im Oberrheingraben bereits am 6. April den ersten heißen Tag des Jahres: 30,1 Grad Celsius zeigte das Thermometer. Ende Mai und Anfang Juni gab es dann außergewöhnlich viel Regen: Innerhalb von 4 Tagen fielen zusammenaddiert zwischen 100 und 200 Liter auf den Quadratmeter, am Alpenrand lokal sogar um 300 Liter. Zum Vergleich: Der Deutsche Wetterdienst gibt für Stuttgart als monatlich zu erwartendes Mittel rund 80 Liter pro Quadratmeter an. „Die verheerenden Auswirkungen sind bekannt: große Schäden im Land und leider auch Todesfälle. Wir dürfen uns an diese Auswirkungen nicht gewöhnen, unsere Aufgabe ist es, diese zu minimieren.“ LUBW unterstützt Städte und Gemeinden bei dieser Aufgabe Städte und Gemeinden müssen in ihrer Stadtplanung diese zunehmenden Extreme berücksichtigen. Das Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe sowohl mit Information als auch mit Fortbildungen. Die Broschüre: FAQ – Klimaanpassung in der Stadt- und Regionalplanung ist nun neu erschienen. Zentrale rechtliche und fachliche Fragen rund um die kommunale und regionale Planung sowie das Baurecht werden beantwortet. Eine ergänzende Prüfliste hilft den Verantwortlichen, an alle wichtigen Punkte zu denken. Am 10. Oktober 2024 erläutert das Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW in einer Online-Veranstaltung interessierten Mitarbeitenden der Kommunen und Regionalverbände Aspekte der klimaangepassten Stadt- und Regionalplanung. Sie können sich über die Webseite „ Veranstaltungen mit dem Kompetenzzentrum Klimawandel “ anmelden. „Eine klimaangepasste Stadt- und Regionalplanung steigert die Resilienz der Städte und Gemeinden im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels. Zudem gestaltet und erhalten viele dieser Maßnahmen eine lebenswerte kommunale Umwelt“, so Maurer. Regionalplanung: Der übergeordnete Blick Die verschiedenen Regionen Baden-Württembergs stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Beispielsweise wird in den Niederungen und Tallagen des Oberrheins die sommerliche Hitzebelastung stark zunehmen. Bereits jetzt ist diese Region erhöhter Luft- und Wärmebelastung ausgesetzt. Daher müssen Freiräume in und an Siedlungen für einen klimatischen Ausgleich und für Luftschneisen eingeplant werden. Im Regionalplan können klimatisch wichtige Freiräume zum Beispiel durch die Festlegung von regionalen Grünzügen und Grünzäsuren geschützt werden. Damit diese wirken, müssen sie über kommunale Grenzen hinweg zusammenspielen. Umsetzung der Anpassungen auf kommunaler Ebene Im Flächennutzungsplan können für das Gemeindegebiet notwendige Flächen für Maßnahmen der Klimaanpassung dargestellt werden. Der Flächennutzungsplan orientiert sich an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde und an ihrer beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Durch das Freihalten von Frischluftschneisen oder durch Biotopvernetzung kann die Gemeinde eine klimaangepasste Entwicklung ihres Gebietes gewährleisten. Dabei sollten die Rahmenbedingungen der Regionalplanung beachtet werden, damit beispielsweise großräumige Frischluftschneisen wirken können und nicht in einer Gemeinde unterbrochen werden. In den Bebauungsplänen werden Maßnahmen der Klimaanpassung rechtsverbindlich festgesetzt, wie: Vorgaben zur Gebäudestellung, von der Bebauung freizuhaltende Flächen und deren Nutzung, das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Dimension, Anordnung und Gestaltung einzelner Gebäude sowie des Straßenraums und der Freiräume beeinflusst die Hitzeentwicklung und damit die menschliche Gesundheit. Besiedelte Bereiche werden mithilfe einer klimaangepassten kommunalen Planung widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels. Klimaangepasste Siedlungsentwicklung durch blau-grüne Infrastruktur Die Kombination von blauer und grüner Infrastruktur ist eine wirksame Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Blau-grüne Infrastruktur vereint Pflanzungen mit dem Management von Wasserressourcen. Grüne Infrastruktur bezeichnet alle bewachsene und bepflanzten Flächen einer Stadt. Dazu gehören neben Parks, Gärten, Alleen und Straßenbegleitgrün auch Dach- und Fassadenbegrünungen. Pflanzen verdunsten Wasser und reduzieren durch ihren Schatten das Aufheizen von Belägen und Gebäuden. Das trägt zur Kühlung an heißen Tagen bei und macht Städte bei sommerlicher Hitze erträglicher. Pflanzliches Grün verringert zudem Lärm, verbessert die Luftqualität, speichert Kohlenstoff, bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere und schafft einladende Erholungsräume. Blaue Infrastrukturen sind Teil der wassersensiblen Siedlungsentwicklung. Sie halten Regenwasser zurück, speichern es oder lassen es langsam versickern und verdunsten, anstatt es schnell in die Kanalisation abzuleiten. Siedlungen, in denen Wasser Raum gegeben wird, können bei Hitze Kühlung durch Verdunstung erfahren und Starkregenereignisse abmildern. In Kombination der beiden Elemente entfaltet die blau-grüne Infrastruktur ihre Wirksamkeit. Hintergrundinformation Informationsbroschüre „FAQ – Klimaanpassung in der Stadt und Regionalplanung" Der Inhalt der Informationsbroschüre „ FAQ – Klimaanpassung in der Stadt- und Regionalplanung “ wurde vom baden-württembergischen Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW erstellt und mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energie und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde abgestimmt. Zusätzlich ist das Wissen von Expertinnen und Experten für Planung der Städte Stuttgart und Karlsruhe sowie des Verbands Region Stuttgart in das Heft eingeflossen. Das Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist die zentrale Ansprechstelle und Informationsquelle für Ministerien, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg zu den Themen Klimawandel, Klimawandelfolgen und -anpassung. Weiterführende Informationen Sie finden weitere Informationen des Kompetenzzentrums Klimawandel der LUBW zum Thema Anpassungen an den Klimawandel auf der folgenden Webseite: Abbildung zeigt: Blau-grüne Infrastruktur in Stadt und Land. Quelle: LUBW Die Abbildung kann im Zusammenhang mit der Berichterstattung von den Redaktionen genutzt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW: E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de Telefon: +49(0)721/5600-1387
Mit Bescheid vom 25.09.2003, Az.:62-863-4, geändert mit Bescheid vom 30.11.2017 (Az.: 62-6421-2/3-1793), erhielt die Firma Wirthwein Friedberg GmbH & Co. KG eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme und Wiedereinleitung des geförderten Wassers. Da der Bescheid bis zum 31.12.2023 erteilt wurde, beantragte die Firma Wirthwein Friedberg GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 11.09.2023 erneut die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus einem bestehenden Brunnen zur Kühlung von Spritzgussmaschinen und Wiedereinleitung des genutzten Wassers über einen bestehenden Schluckbrunnen in den Untergrund auf dem Grundstück Fl.-Nr. 279 der Gemarkung Derching.
Nichtöffentliche Abwasserentsorgung Nichtöffentliche Betriebe leiteten im Jahr 2019 rund 15,6 Milliarden Kubikmeter Wasser in Gewässer ein. Rund 86 Prozent davon gelangten als Kühlwasser unbehandelt in Flüsse und Seen. Das waren rund 2.275 Millionen Kubikmeter weniger als 2016. Abwasser aus der Wirtschaft Die Menge des Abwassers, ungenutzten Wassers sowie der Wasserverluste aus nichtöffentlichen Betrieben betrug im Jahr 2019 rund 15,6 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Gegenüber 2016 sank diese Menge um rund 5 % (2016: 19,6 Mrd. m³). 2019 wurden davon 11,8 Mrd. m³ unbehandeltes Abwasser direkt in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund eingeleitet. Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe und Energieversorgung hatten daran einen Anteil von 97 % (siehe Tab. „Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen 2010, 2013, 2016 und 2019“). Kühlwassereinleitungen in deutsche Flüsse Betriebe der Energieversorgung haben in Deutschland 2019 mit 8,5 Mrd. m³ fast vier Mrd. m³ Kühlwasser weniger eingesetzt als 2016 (12,3 Mrd. m³). Das entspricht einem Rückgang von etwa 30 %. Bedingt durch diesen Rückgang gelangte 2019 auch weniger unbehandeltes Abwasser aus diesen Betrieben in die Oberflächengewässer oder in den Untergrund - nämlich 8,4 Mrd. m³ gegenüber 2016 noch 12,0 Mrd. m³. Auch die anderen Wirtschaftsbereiche setzen Wasser zur Kühlung ein. Insgesamt wurden so im Jahr 2019 in Deutschland 13,0 Mrd. m³ für Kühlungszwecke verwendet, darunter 1,5 Mrd. m³ in Mehrfach- und Kreislaufnutzung. 2013 waren es noch 16,6 Mrd. m³ bzw. 1,2 Mrd. m³. Kühlwasser kann – besonders wenn es aus der Kreislaufkühlung kommt – problematisch sein: Dem Wasser werden zur Korrosionsverminderung, zur Härtestabilisierung und zur Bekämpfung von Mikro- und Makroorganismen Chemikalien zugesetzt. Die Einleitung von Kühlwasser kann zudem Gewässer erwärmen. Daten aus dem Jahr 2019 weisen für einige Flusssystemen einen Rückgang der Abwassermengen aus Kühlsystemen auf (siehe Abb. „Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse“), so sanken die Einleitungen von Abwasser aus Kühlsystemen in die Weser von 2016 auf 2019 um etwa 32 % und in die Elbe um 23 %. Hingegen stieg die Einleitung von Abwasser aus Kühlsystemen in die Oder um mehr als 120 % und in die Donau um 11 %. Auffällig sind die Steigerungen bei den Einleitungen in die Eider und die Warnow/Peene mit 496 % bzw. 530 % prozentualen Steigerungen, aber im Vergleich zu den anderen Flusssystemen weiterhin geringen Mengen in Höhe von 0,04 Mrd. m³ bzw. 0,27 Mrd. m³ (aufgrund der geringen Mengen nicht in der Abbildung dargestellt). Die größte Menge an Kühlwasser wurde 2019 mit etwa 7,0 Mrd m³ in den Rhein eingeleitet. Dies ist ein Rückgang um etwa 11 % im Vergleich zum Jahr 2016 nach einer Steigerung um 2 % von 2013 zu 2016. Ein deutlicher Rückgang der Abwassereinleitung ist auch für Flüsse wie Mosel und Saar erkennbar. Nachdem in beiden Flüssen die Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen von 70 Mio. m³ (2010) auf 87,4 Mio. m³ (2013) anstiegen und im Zeitraum 2013 bis 2016 die Einleitungen um etwa 0,3 Mio. m³ sanken, ist nun ein weiterer Rückgang der Abwassereinleitung aus Kühlsystemen von den 87,1 Mio. m³ in 2016 zu 2019 um etwa 90 % auf 8 Mio. m³ in Mosel und Saar zu beobachten. Abwasserverordnung und Oberflächengewässerverordnung Die Gewässerbelastung durch chemische Stoffe und zu warmes Kühlwasser wollen Bund und Länder in vertretbaren Grenzen halten. Daher wurden in der Abwasserverordnung für verschiedene Stoffe Vorgaben für das eingeleitete Abwasser aus Kühlsystemen und der Dampferzeugung festgelegt. Dem Kühlwasser dürfen mit der Ausnahme von Phosphonaten und Carboxylaten nur leicht abbaubare Komplexbildner zugesetzt werden. Nicht zulässig ist die Einleitung von Chrom-, Quecksilber- und metallorganischen Verbindungen (siehe Anhang 31 der Abwasserverordnung). Die Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung enthält Vorgaben, welche Temperaturwerte für die Fließgewässer eingehalten werden sollen: Für einen sehr guten ökologischen Zustand des Gewässers darf die Abwärme des Kühlwassers nicht dazu führen, dass die Temperatur unterhalb der Einleitungsstelle die in der Oberflächengewässerverordnung für unterschiedliche Fischgemeinschaften festgelegten Temperaturwerte überschreitet. Für das Einleiten von Abwässern in Oberflächengewässer gelten für die unterschiedlichen Industriebranchen stoffliche Vorgaben der Abwasserverordnung. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen die zuständigen Behörden der Bundesländer. Abwasservermeidung Ziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer möglichst wenig zu belasten. Noch sinnvoller ist allerdings, die Schadstoffbelastung an der Quelle zu vermeiden oder reduzieren, damit Klärwerke nicht erst aufwändig Schadstoffe aus dem Abwasser entfernen müssen. Es gibt bereits eine Vielzahl etablierter technischer Verfahren. Einige Beispiele: abwasserfreie (und chlorfreie) Zellstoffherstellung, abwasserfreie Altpapier- und Papierherstellung, abwasserfreie Rauchgasreinigung, abwasserfreie Fahrzeugreinigung, abwasserfreie Metalloberflächenbehandlung (zum Beispiel Galvanik), abwasserfreie Mehrwegflaschenreinigung, abwasserfreier Siebabdruck, wasserfreie Stoffsynthesen, abwasserfreie Pulverlackierung. Viele dieser abwasserfreien oder abwasserarmen Verfahren gelten bereits als Stand der Technik. Neue aber auch bestehende Anlagen müssen diese Verfahren dann in der Regel anwenden. Statistik der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserentsorgung“ Die Erhebungen zur "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Bergbau, bei der Gewinnung von Steinen und Erden und im Verarbeitenden Gewerbe" (§ 7 UStatG 1994), der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft" (§ 8 UStatG 1994) und der "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei Wärmekraftwerken für die öffentliche Versorgung" (§ 9 UStatG 1994) wurden zur Erhebung der „Nichtöffentlichen Wasserversorgung und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung" (§ 8 UStatG 2005) zusammengefasst. In dem vorliegenden Artikel werden die Daten ab 2010 nach dem neuen Erhebungsverfahren dargestellt. Eine Vergleichbarkeit mit früheren Daten ist nicht möglich. Weitere Hinweise zur statistischen Erhebung finden Sie unter: Statistisches Bundesamt, Fachserie 19, Reihe 2.2 , 2010 – Stand 30.09.2013, 2013 – Stand 11.08.2016, 2016 – Stand 14.08.2018 und 2019 – Stand 14.03.2023.
Bodenversiegelung Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu. Was ist Bodenversiegelung? Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der Atmosphäre wird gehemmt. Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Auch unbebaute Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt. Ökologische Auswirkungen Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Zum anderen steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können. Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind. Diese fallen somit als Wasserverdunster und als Schattenspender aus. Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt: Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt. Schließlich ist Bodenversiegelung nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Auch im Anschluss an eine Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört. Häufig bleiben Reste von Fremdstoffen (wie Beton- oder Asphaltbrocken, Kunststoffsplitter oder diverse Schadstoffe) im Boden zurück. Eine neue Bodenfauna bildet sich nur über längere Zeiträume, so dass auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar ist. Bodenversiegelung in Deutschland Für Deutschland weist die amtliche Flächenstatistik 51.903 Quadratkilometer (km²) Fläche für Siedlung und Verkehr zum Ende des Jahres 2022 aus. Davon waren laut Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder etwa 45,1 % versiegelt. Bezogen auf die Gesamtfläche beträgt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche 14,51 % und der Anteil der versiegelten Fläche 6,54 %. Zum Ende des Jahres 1992 lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche noch bei 11,5 % (38.669 km²) und der Anteil der versiegelten Fläche bei 5,3 % (17.839 km²) (siehe Abb. „Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands“). Somit hat in den 30 Jahren von 1992 bis 2022 die Bodenversiegelung um insgesamt 4.943 km² zugenommen. Anstieg der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche Während das Tempo in den Jahren bis etwa 2015 aufgrund baukonjunktureller Effekte etwas nachgelassen hat, ist aufgrund des steigenden Bedarfs an neuem Wohnraum zuletzt wieder ein leichter Zuwachs zu erkennen. Dies zeigt sich u.a. auch an der grundlegenden Entwicklung des Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche . Dennoch hat die jährliche Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zur Mitte der 1990er Jahre erheblich abgenommen (siehe Abb. „Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Im 4-Jahreszeitraum von 1993 bis 1996 wuchs die versiegelte Fläche um 201,6 km² pro Jahr. Von 2021 bis 2022 lag der Zuwachs der versiegelten Fläche dagegen bei 64 km². Die Zunahme versiegelter Flächen ist vor allem auf das stetige Wachstum der Verkehrsflächen zurückzuführen, denn mit 50 bis 70 % weisen Verkehrsflächen einen relativ hohen Anteil versiegelter Fläche auf. Ermittlung der Bodenversiegelung Die Bodenversiegelung in einem Gebiet lässt sich mit Hilfe von Luftbildaufnahmen in guter Näherung ermitteln. Zur weiteren Absicherung der Daten können diese auch mit topographischen Karten, Katasterdaten, Bebauungsplänen oder anderen geographischen Informationen abgeglichen werden. Mit Unsicherheit behaftet ist dabei vor allem die Bewertung teilversiegelter Flächen – also von Flächen, die mit lose verlegten Platten, Pflastern oder wassergebundenen Decken befestigt sind. In vielen Gemeinden wird inzwischen die Versiegelung von Baugrundstücken erhoben, um den Eigentümern bei der Berechnung der Abwassergebühren die Beseitigung von nichtversickertem Regenwasser anlasten zu können. Die diesbezüglichen Informationen verbleiben allerdings bei den Abwasserbetrieben und sind nicht öffentlich zugänglich. Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Bodenversiegelung in Deutschland oder einzelnen Bundesländern gibt es daher nicht. Lediglich im Rahmen von diversen Forschungsvorhaben wurde in einigen ausgewählten Regionen die Bodenversiegelung flächendeckend in unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfasst. Um dennoch eine Aussage über die Bodenversiegelung in Deutschland treffen zu können, hat der Länderausschuss für Bodenschutz (LABO) einen Arbeitskreis eingerichtet. In diesem haben Fachleute auf der Basis der vorliegenden Regionaldaten zur Bodenversiegelung ein Rechenmodell entwickelt, mit dem sich überschlägig die Bodenversiegelung innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche berechnen lässt. Dem Rechenmodell liegt die Beobachtung zugrunde, dass der Versiegelungsgrad innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche umso höher ist, je stärker die Region besiedelt ist. Mit anderen Worten: Je stärker die Besiedelung, desto knapper ist der Raum und desto intensiver sind die Bebauung und die Versiegelung der genutzten Flächen. Beispielsweise ist im dicht besiedelten Stadtstaat Berlin etwa 70 % der Verkehrsfläche versiegelt, während im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 50 % der Verkehrsfläche versiegelt ist. Zur Verkehrsfläche zählen unter anderem Straßen, Wege, Plätze und Eisenbahnen, aber auch Böschungen, Seiten- und Mittelstreifen und sonstigen Nebenflächen. Entsprechendes gilt auch für Gebäude- und Freiflächen, bei denen der Versiegelungsgrad zwischen 55 % in den Stadtstaaten und 45 % in den dünnbesiedelten Flächenländern variiert (siehe Tab. „Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2011 wurden auf Basis dieser Methode berechnet. Seit einiger Zeit weisen auch die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) Daten zu Versiegelungsanteilen der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Ebene der Bundesländer aus. Auch hier wird ein entsprechendes Schätzverfahren angewendet, welches im Methodenbericht auf den Internetseiten der UGRdL dokumentiert ist. Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2022 greifen auf die UGRdL zurück. Exkurs 1: Wie wird der Anteil versiegelter Siedlungs- und Verkehrsfläche nach LABO berechnet? Die Berechnung des Anteils der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Bundesländern in einem bestimmten Jahr in Abhängigkeit von der Nutzungsart erfolgt nach der Formel: P n,b (t) = A1 n * D b (t) + A0 n Dabei sind t: das Bezugsjahr n: die Nutzungsart b: das Bundesland D b : der Anteil der SuV-Fläche im jeweiligen Bundesland in % (Siedlungs- und Verkehrsfläche/Landesfläche*100) P n,b : der Prozentsatz der versiegelten Fläche in Abhängigkeit von Bundesland und Nutzungsart A1 n , A0 n : Parameter, die so gewählt sind, dass für das Jahr 2000 in den Bundesländern mit der höchsten bzw. geringsten Dichte (Berlin (BE) und Mecklenburg-Vorpommern (MV)) für die Versiegelungsanteile bestimmte Eckwerte eingehalten werden. Exkurs 2: Wie ist die Daten- und Berechnungsqualität einzuschätzen? Eine regelmäßige amtliche Erfassung des Versiegelungsgrades wird bislang nicht durchgeführt, weshalb die hier angegebenen Versiegelungsgrade anhand von Schätzverfahren ermittelt wurden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Methoden nur eine ungefähre Abschätzung der Bodenversiegelung abbilden können. Die Ergebnisse sind für einen räumlichen Vergleich der Bundesländer geeignet. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist allerdings durch die methodische Umstellung in der Flächenerhebung zum Berichtsjahr 2016 eingeschränkt.
Nichtöffentliche Wasserversorgung Energieerzeuger, Industrien und Bergbauunternehmen decken ihren Wasserbedarf fast ausschließlich über eigene Gewinnungsanlagen. Im Jahr 2019 entnahmen sie 14,2 Mrd. m³ Wasser. In Deutschland wird das meiste Wasser mit 8,8 Mrd. m³ von der Energieversorgung entnommen. Für die Anlagenkühlung nutzen die Betriebe der nicht öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2019 ca. 85 % des entnommenen Wassers. Sinkender Wasserbedarf, sinkende Wasserentnahmen In Deutschland entnahm die Energieversorgung rund 97 %, Betriebe des verarbeitenden Gewerbes etwa 72 % und Bergbauunternehmen ca. 99 % der benötigten Wassermengen über eigene Gewinnungsanlagen aus Oberflächengewässern oder Grundwasser. Im Jahr 2019 entnahmen sie einschließlich der Landwirtschaft insgesamt eine Wassermenge von etwa 14,6 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Die Wasserentnahmen für die Energieversorgung waren nach einem leichten Anstieg im Jahr 2010 und einem deutlichen Rückgang 2013 auch 2019 weiterhin rückläufig. Die Wasserentnahmen für Bergbau und verarbeitenden Gewerbe waren kontinuierlich rückläufig. Seit dem Jahr 1991 sanken die Wasserentnahmen für Energie, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe um ca. 64 %. Allerdings stiegen im Jahr 2016 die Wasserentnahmen für das verarbeitende Gewerbe leicht um knapp 4 % im Vergleich zu 2013, im Jahr 2019 waren sie ebenfalls wieder rückläufig, um etwa 7% im Vergleich zu 2013. Die Betriebe verwenden nicht nur selbstgewonnenes Wasser, sondern erhalten zusätzlich einen geringen Teil - den sogenannten Fremdbezug - über die Öffentliche Wasserversorgun g oder aus anderen Unternehmen. Im Jahr 2019 ergab sich insgesamt aus Eigengewinnung und Fremdbezug eine Wassermenge (das Wasseraufkommen) von 16,1 Mrd. m³ für die Betriebe der Energieversorgung, des verarbeitenden Gewerbes und des Bergbaus. Dies war die Wassermenge, die in den Betrieben als Kühl- oder Produktionswasser beziehungsweise für die Versorgung der Belegschaft genutzt wurde. Ein Teil dieser Wassermenge wurde ungenutzt abgeleitet. Hoher Kühlwasserbedarf bei der Energieversorgung Der Wasserbedarf der einzelnen Branchen ist unterschiedlich hoch. In Deutschland hat die Energieversorgung den größten Wasserbedarf. Die entnommene Wassermenge wird fast ausschließlich zu Kühlzwecken eingesetzt. Für die Energiebereitstellung entnahmen die Energieversorger im Jahr 2019 gut 44 % der Gesamtentnahmen aller relevanten Nutzergruppen von 20 Mrd. m³ – das waren ca. 8,8 Mrd. m³. Dabei deckten die Kraftwerke ihren Wasserbedarf nahezu vollständig über eigene Gewinnungsanlagen aus Oberflächengewässern. Der fremdbezogene Anteil lag bei knapp 3 %, dadurch lag das Wasseraufkommen für die Energieversorgung bei 9,1 Mrd. m³. Das Wasser wurde nach dem Gebrauch wieder in die anliegenden Oberflächengewässer eingeleitet (siehe Abb. „Wasseraufkommen für die Energieversorgung“). Bei den Unternehmen des Bergbaus und der Verarbeitenden Gewerbe verzeichnen wir eine andere Entwicklung. Zwar nahm auch hier der Wasserbedarf kontinuierlich ab, aber seit dem Jahr 2001 stieg der Anteil der Wassermenge, die über Dritte bezogen wurde an. Zum Vergleich: Im Jahr 2001 betrug die Wassermenge aus Eigengewinnung und Fremdbezug ca. 8,65 Mrd. m³, der Anteil des Fremdbezuges betrug 10,3 %. Dagegen stieg die Fremdversorgungsquote im Jahr 2019 auf 23,3 % bei einem Wasseraufkommen von ca. 7,0 Mrd. m³ (siehe Abb. „Wasseraufkommen im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe“). Effizienter Wassereinsatz durch Mehrfach- und Kreislaufnutzung* Einen geringen Teil der durch Eigengewinnung und Fremdbezug zur Verfügung stehenden Wassermenge leiten die Betriebe ungenutzt wieder ab. Auch geben Betriebe Wasser an andere Nutzer ab. Die eingesetzte Wassermenge ist deshalb geringer als das statistisch erfasste Wasseraufkommen. Im Jahr 2016 betrug das eingesetzte Frischwasser in Deutschland insgesamt 18,8 Mrd. m³. Seit 1991 ging die eingesetzte Wassermenge in Kühl- und Produktionsprozessen von 29 Mrd. m³ um etwa ein Drittel zurück. Das liegt in erster Linie an dem effizienten Umgang mit Wasser, der auch durch Mehrfach- und Kreislauftechnologien unterstützt wird. Im Jahr 2016 wurden knapp 9 % des eingesetzten Wassers über entsprechende Mehrfach- und Kreislauftechnologien geführt. Mehrfachnutzung bedeutet, dass die eingesetzte Wassermenge nacheinander für verschiedene Zwecke genutzt wurde, bei einer Kreislaufnutzung wurde das Wasser umgewälzt und für denselben Zweck wiedergenutzt. Kühlwasser: Regionale Unterschiede beachten* Die Auswertung des für die Kühlung in allen Sektoren eingesetzten Wasser verdeutlicht regionale Unterschiede. So ist der Kühlwasserbedarf in der Flussgebietseinheit (FGE) Rhein leicht gesunken (2016: 8,1 Mrd. m³ / 2013: 8,2 Mrd. m³), eine deutliche Reduzierung ist in der FGE Weser von3,5 Mrd. m³ 2013 auf 2,2 Mrd. m³ 2016 erkennbar. Angestiegen ist die für Kühlzwecke eingesetzte Wassermenge hingegen in den FGE Elbe (2013: 3,4/ 2016: 4,3 Mrd. m³) und Oder (2013: 0,18 Mrd. m³/ 2016: 0,32). Nutzung verschiedener Wasserquellen* Im Jahr 2016 gewannen die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe etwa 86,3 % ihrer Wassermenge aus Oberflächengewässern, das heißt aus Flüssen, Seen oder Talsperren sowie aus Meer- und Brackwasser und z.B. Niederschlag. Weitere 10,6 % entnahmen sie aus Grund- und Quellwasser sowie etwa 3,1 % aus Uferfiltrat und angereichertem Grundwasser. Interessant ist ein Vergleich mit der Landwirtschaft. Deren Anteil an den Gesamtwasserentnahmen beträgt weniger als 1,5 %. Im Jahr 2016 waren dies etwa 0,3 Milliarden Kubikmeter. Insbesondere für die Bewässerung versorgt sich die Landwirtschaft aus Grundwasservorkommen. Die Grundwasserentnahmen lagen im Jahr 2016 bei ca. 76,3 %, 22,4 % wurde aus Oberflächengewässern entnommen (siehe Abb. „Wassergewinnung nichtöffentlicher Betriebe 2016“). *Für diese Textabschnitte wurden keine aktualisierten Zahlen durch das Statistische Bundesamt zur Verfügung gestellt.
Der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als offener Ideen- und Realisierungswettbewerb ausgelobte Wettbewerb zur Freiraumgestaltung des Rathaus- und Marx-Engels-Forums ist entschieden. Insgesamt wurden 53 Arbeiten eingereicht, von denen 21 in der zweiten Wettbewerbsphase unter intensiver Einbeziehung der Bürger:innenschaft weiterentwickelt wurden. Durchsetzen konnte sich am Ende der Gestaltungsentwurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn/Köln. Die Arbeit überzeugte das Preisgericht auf den ersten Blick mit einer prägnanten Figur, die auf einem zentralen Band die denkmalgeschützten Bereiche des Rathausforums mit dem des Marx-Engels-Forums verbindet und in einem Freitreppenbereich endet. Die Vorstellung des Siegerentwurfs erfolgte am heutigen Montag, 23. August 2021 im Rahmen einer Pressekonferenz durch Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Ephraim Gothe, Baustadtrat des Bezirks Mitte und dem Juryvorsitzenden Prof. Klaus Overmeyer. Der Wettbewerbssieger RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten wurde durch Prof. Stephan Lenzen und Sabelo Jeebe, den Wettbewerbsteamleiter aus der Niederlassung Köln, vertreten. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung wird der zentrale Freiraum zwischen Fernsehturm und Spree vis-à-vis des Humboldt Forums endlich umgestaltetet, so dass er den Bedürfnissen einer lebendigen und kreativen Metropole entspricht. Der Entwurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten setzt dabei einen starken grünen Akzent für die Berliner Mitte. Er entspricht damit klar dem Votum der Berliner:innen, die sich im Rahmen der Erarbeitung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung für den Freiraum als Ort der Versammlung, der politischen Aktionen und der Erholung für die diverse und kreative Stadtgesellschaft ausgesprochen haben.“ Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Berlins Mitte wird grüner, attraktiver und klimarobuster. Die Entscheidung, das Rathaus- und das Marx-Engels-Forum frei von Bebauung zu halten, ermöglicht eine zukunftsfähige Gestaltung: Der Siegerentwurf bietet hohe Aufenthaltsqualität mit Flächen zum Flanieren, zum Ausruhen, zum Genießen von spektakulären Aussichten auf Dom, Humboldt Forum und Fernsehturm. Geplant wird mit viel Grün, mit Bäumen, die Schatten spenden, mit Wasser, das zur Kühlung beiträgt, aber auch mit Versickerungsflächen und künftig einem angepassten Regenwassermanagement. Zusammen mit dem weiteren Umfeld wird hier ein moderner, klimaresilienter Stadtraum geschaffen, der vielfältige Nutzungen einer vielfältigen Gesellschaft ermöglicht.“ Ephraim Gothe, Baustadtrat des Bezirks Mitte: „Wohl kein Ort in Berlin hat seit Ende des 2. Weltkrieges mehr Planungen und Kontroversen zu diesen Planungen erlebt, als dieser Ort zwischen Spree und Alexanderplatz. Die Stadt Berlin hat insgesamt richtig gehandelt, hier nach dem Fall der Mauer nicht überstürzt Planungen umzusetzen. So entsteht nunmehr die Chance, in Reflexion der aktuellen Planungen für den Alexanderplatz und den Molkenmarkt sowie dem neuen Humboldt Forum unter dem Vorzeichen von Klimaanpassung und Mobilitätswende mit dem 1. Preis die vorhandenen Freiraumstrukturen qualitätsvoll weiter zu entwickeln.” Prof. Klaus Overmeyer, Juryvorsitzender: „Die Entscheidung für den ausgewählten Entwurf ist ein Meilenstein für die Freiraumgestaltung der Berliner Mitte. Nach dem umfassenden Beteiligungs- und Planungsprozess übersetzt die Arbeit die komplexen Anforderungen an den Ort in einen klaren und verbindenden Freiraum, der Lust auf Zukunft macht und alle Chancen hat, zu einem Habitat für die Berliner Stadtgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu werden“. Der Realisierungsbereich gliedert sich in das Rathausforum und das Marx-Engels-Forum. Die Teilräume des Rathausforums umfassen das Umfeld des Fernsehturms, die Grünflächen am Roten Rathaus, das Marienkirchumfeld und den Platz direkt vor dem Roten Rathaus bis hin zum Neptunbrunnen. Zahlreiche Denkmale, wie der Neptunbrunnen und das Marx-Engels-Denkmal sowie Bau- und Bodendenkmale befinden sich im Wettbewerbsgebiet. 21 teilnehmende Büros hatten sich in der 1. Phase des Wettbewerbs, welche im April 2021 beendet wurde, mit einer Vision für das Jahr 2040 weiterqualifiziert. Dabei sollten sie eine gestalterische Haltung für den Gesamtraum unter Berücksichtigung der Verkehrssituation aufzeigen. Aufgabe der 2. Phase war es, die Umsetzung der eingereichten Ideen aufzuzeigen. Dafür sollte neben der konkretisierten Gestaltung für den Gesamtraum ein Zwischenzustand im Jahr 2030 dargestellt werden. Die zentralen Bereiche des Rathausforums und des Marx-Engels-Forums waren in ihrer Umsetzung ab 2024 zu konkretisieren. Das Fernsehturmumfeld und der Bereich um die Marienkirche soll bestandsorientiert angepasst bzw. modernisiert werden. Ergebnis: Die Wettbewerbsjury, bestehend aus Experten der Landschaftsarchitektur sowie Vertreter:innen der Verwaltungen entschieden unter dem Vorsitz von Herrn Klaus Overmeyer nach ausführlichen Diskussionen und Abstimmungen: Zudem wurden drei Anerkennungen vergeben. Das Preisgericht empfiehlt den Auslobern einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit zu realisieren. Benutzername: wb Kennwort: text1
Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche Klimafolgen anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das UBA schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener und unverzüglicher Klimaschutz. 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für Gewässerentwicklung und wasserwirtschaftliche Anpassung an den Klimawandel. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker Klimawandel (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende Szenario für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an. Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr Retentionsflächen (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei Starkregen, aber auch bei Hitzewellen und Dürre, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt. Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“. Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden. 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden. Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt. 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen. Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung. 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen. Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen. Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.
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