<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2021.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Neben der Abfallbilanz als PDF-Dateie enthält dieser Datensatz auch eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2021. Außerdem werden die Vergleichsdaten seit 2018 in der Datei aufgeführt.</p> <p>In maschinenlesbarer Form enthält die CSV-Datei Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei.</p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr</p>
<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2022.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Dieser Datensatz enthält:</p> <ol> <li>Eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2022 als Excel-Datei im Format XLSX. In der Datei werden außerdem die Vergleichsdaten seit 2018 aufgeführt.</li> <li>Einem Link zur Abfallbilanz als interaktive Webseite mit weiteren Erläuterungen zu den Zahlen.</li> </ol> <p>Die maschinenlesbare Excel-Datei enthält Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der interaktiven Abfallbilanz.</p> <p>Eine Visualisierung dieser Daten finden Sie u.A. im <a href="https://klimadashboard.ms/sammlung/suffizienz-weniger-ist-mehr">Klimadashboard Münster</a> in der Kachel <a href="https://klimadashboard.ms/share/climate-garbage">"Abfall pro Kopf"</a></p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr, AWM, Bericht</p>
In Berlin gibt es seit 2013 die gemeinsame Wertstoffsammlung von gebrauchten Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbunden sowie stoffgleichen Nichtverpackungen. Das hat den Vorteil, dass alle Berliner Kunststoffe und Metalle aus Privathaushalten zum Recycling gebracht werden können. So schützt Berlin Klima und Umwelt. Die Entsorgung gebrauchter Verpackungen obliegt nach dem Verpackungsgesetz den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems. Diese haben nach einem Ausschreibungsverfahren die Alba Berlin GmbH beauftragt, die Abfälle aus der Wertstofftonne zu sammeln. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat keine vertragliche Beziehung mit Alba. Probleme mit der Entsorgung der Wertstofftonne tragen Sie bitte an den im jeweiligen Bezirk zuständigen Systembetreiber heran: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf: Reclay Systems GmbH, Im Zollhafen 2–4, 50678 Köln, E-Mail: l.mueller@reclay-group.com Reinickendorf, Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln: BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9, 91257 Pegnitz, E-Mail: entsorgung@bellandvision.dee Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick: Interzero Recycling Alliance GmbH, Stollwerckstraße 9a, 51149 Köln, E-Mail: dsi.kontakt@interzero.de Diese Zuständigkeiten gelten bis Ende des Jahres 2027. Folgendes ist zu beachten: Elektrogeräte, Batterien, Glasbehälter, Papier, Pappe und Karton, Textilien, Holz, Speisereste, Gartenabfälle etc. gehören nicht in die Wertstofftonnen. Diese sind den entsprechenden Rücknahmesystemen zur Verwertung zuzuführen bzw. in einem der Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe abzugeben. Befinden sich im Sammelgemisch der Wertstofftonne nach Art und Menge artfremde Abfälle, die die Sortierung und anschließende Verwertung der Wertstoffe beeinträchtigen, handelt es sich um überlassungspflichtige Abfälle. Das Entsorgungsunternehmen Alba ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, über derart fehlbefüllte Sammelbehälter den Abfallerzeuger/-besitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, ist das Sammelgemisch vom Abfallerzeuger insgesamt den für die Restabfallentsorgung zuständigen Berliner Stadtreinigungsbetrieben zu überlassen. Bei schwerwiegendem oder nachhaltigem Missbrauch der Wertstofftonnen darf der Abfallerzeuger/-besitzer von der Verpackungsentsorgung ausgeschlossen werden, die Wertstofftonnen werden dann eingezogen. Das Sammelsystem für Verkaufsverpackungen obliegt den privatwirtschaftlich organisierten Betreibern des dualen Systems, die auch die Altglassammlung und anschließende Verwertung sicherzustellen haben. Sammelbehälter für Altglasverpackungen stehen als Iglu auf öffentlichem Straßenland und als Müllgroßbehälter teilweise direkt an den Wohnhäusern. Altglas ist grundsätzlich farbgetrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas in die entsprechenden Behälter einzuwerfen. Die Entsorgung von Altglas ist für die Berliner Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Altglas, welches nicht von Verpackungen stammt, z. B. Fensterglas, Spiegel, Glasgeschirr, Leuchtmittel, etc., gehört nicht in diese Altglassammlung. Druckerzeugnisse und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton werden in Berlin grundsätzlich zusammen in Behältern direkt an der Anfallstelle beim privaten Endverbraucher erfasst. Die Sammlung ist als gewerbliche Entsorgung im freien Wettbewerb organisiert. Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, ein in Berlin tätiges Entsorgungsunternehmen ihrer Wahl mit der Sammlung und Behältergestellung zu beauftragen. Für die Sammlung der Papierfraktion können für den anfallenden Hauptanteil der Druckerzeugnisse Kosten anfallen. Zusätzlich stehen für die Wertstofferfassung die Recyclinghöfe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zur Mitbenutzung zur Verfügung. Recyclinghöfe der BSR Verbraucherrelevante Informationen rund um die Wertstoffsammlung, wie z. B. Entsorgungstermine, Ausgabestellen für Wertstoffsäcke, Standorte zur Glassammlung im öffentlichen Straßenland, Behälterbestellungen, etc., hält die Trenntstadt Berlin bereit. Trenntstadt Berlin Eine Beratung bei allen Fragen zur Abfallvermeidung und zur richtigen Entsorgung bieten die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) unter der Telefonnummer (030) 7592-4900 und auf der BSR-Homepage an. Dort ist auch eine kostenfreie App zum Downloaden zu finden, die eine gute Möglichkeit bietet, sich über Abfallthemen zu informieren. So finden Sie bequem von unterwegs den nächsten Recyclinghof (inkl. Öffnungszeiten) oder auch den kürzesten Weg zum nächsten Glascontainer. Ein umfassendes Abfall-ABC zeigt Ihnen, wie und wo Sie Ihren Abfall am besten entsorgen. BSR-Homepage Mengenmäßige Angaben zur Erfassung von Wertstoffen in Haushalten sind auf der Internetpräsenz der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf der Seite zum Thema Abfallbilanzen zu finden. Abfallbilanzen des Landes Berlin
Der Wertstoffsack hat ausgedient. An die verbliebenen Berliner Gebiete, die ihre Verpackungsabfälle noch über die Sack-Sammlung entsorgen, liefern ALBA und die Berliner Stadtreinigung (BSR) in den nächsten Monaten rund eine Viertelmillion Wertstofftonnen aus. Die neuen Tonnen fassen 240 Liter und verfügen über einen schwarzen Korpus mit gelbem Deckel. Damit können künftig alle Berlinerinnen und Berliner stadtweit ihre restentleerten Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien oder Metall, sowie haushaltstypische, so genannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie den ausgedienten Kochtopf oder die kaputte Kunststoffschüssel, komfortabel in einem festen Behälter sammeln. Die Umstellung von der Sack- auf die Behältersammlung in den betroffenen Gebieten erfolgt gebietsweise. Los geht es ab Juli in den Bezirken Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf. Es folgen Reinickendorf und Pankow sowie der Bezirk Mitte im August. Im September startet die Umstellung in Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln. Dann sind Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick an der Reihe. Der Abschluss der Umstellung ist für Ende Oktober vorgesehen. Der Abfuhrrhythmus für die Wertstoffabfälle bleibt unverändert: Die Leerung der Tonnen erfolgt wie gewohnt in einem zweiwöchentlichen Turnus. Wie bei den Wertstoffsäcken bitten ALBA und BSR darum, die Tonnen am Abholtag bis 6 Uhr am Straßenrand zu positionieren, um so die planmäßige Entsorgung zu gewährleisten. Auf die stadtweite Umstellung von Sack auf Tonne hatten sich die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die BSR mit den für das Verpackungsrecycling zuständigen dualen Systemen verständigt. Neben der praktischen Relevanz der neuen Tonnen, soll durch die Umstellung auch eine Steigerung der gesammelten Wertstoffmenge erfolgen, so dass mehr Materialien ins Recycling gehen können – ein Plus für Ressourcen- und Klimaschutz. Voraussetzung für ein möglichst qualitativ hochwertiges und effizientes Recycling ist die richtige Befüllung der neu ausgestellten 240-Liter-Behälter mit ausschließlich dafür vorgesehenen Abfällen. Das sind in Berlin seit Einführung der einheitlichen Wertstofftonne im Jahr 2013 neben restentleerten Verpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterialien und Metall auch haushaltstypische, so genannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie kaputte Schüsseln und Töpfe, ausgedientes Plastikspielzeug ohne (!) Elektronik oder Batterie oder auch die undichte Gießkanne – egal ob aus Kunststoff oder Blech. „Mit der Wertstofftonne für ganz Berlin wird die Abfalltrennung in der Hauptstadt noch umweltfreundlicher. Dank der Wertstofftonne macht Berlin Schluss mit zerrissenen gelben Säcken und stoppt die damit verbundene Plastikverschmutzung unserer Stadt. Sie erleichtert es außerdem, auch schwerere Abfälle ins Recycling zu geben“, so Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt . Bei Fragen zur Umstellung der Wertstoffsammlung in den Siedlungsgebieten können sich Anwohnerinnen und Anwohner an die operativen Servicecenter von ALBA (Tel. +49 30 35182 351) und BSR (Tel. +49 30 7592 4900) wenden. Weitere Infos und wichtige Tipps rund um Abfalltrennung und Recycling sind auf www.trenntstadt-berlin.de zu finden.
Am 12. Mai 2011 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin erstmalig ein verbindliches Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin beschlossen, welches den Planungszeitraum bis 2020 regelt. Dieses Konzept wurde von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz unter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet und nach Senatsbeschluss am 13. August 2010 zur abschließenden Beschlussfassung in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Anschließend wurde in den letzten Monaten dieses Konzept im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses unter Beteiligung von Fachexperten intensiv erörtert. Die in diesem Zusammenhang vorgebrachten relevanten Aspekte und Anregungen wurden per Änderungsantrag noch in das Abfallwirtschaftskonzept eingearbeitet. Mit dem Abgeordnetenhausbeschluss liegt für das Land Berlin nun ein richtungweisendes und anspruchsvolles Abfallwirtschaftskonzept vor. In diesem werden verbindliche Rahmenbedingungen über Vermeidung und Entsorgung aller im Land Berlin anfallenden Abfälle für den Planungszeitraum bis 2020 geschaffen. Dieses Konzept legt die wesentlichen Schritte für eine Weiterentwicklung der Berliner Abfallwirtschaft zu einer modernen Kreislaufwirtschaft – insbesondere unter Ressourcen- und Klimaschutzaspekten – in den nächsten Jahren verbindlich fest. Mit dem Konzept werden über die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Landes Berlin hinaus anspruchsvolle Klimaschutzziele vorgegeben. Zusätzlich zu der von der Berliner Abfall- und Entsorgungswirtschaft bereits jährlich erzielten Klimaentlastung von 1,2 Mio. Mg CO 2 pro Jahr sollen darüber hinaus weitere relevante Klimaentlastungspotentiale in Höhe von jährlich 1,1 Mio. Mg CO 2 bis 2020 erzielt werden. Zur Veranschaulichung: Diese geplante Klimaschutzentlastung entspricht rund 25 Prozent der vom Land Berlin von 2010 bis 2020 angestrebten Einsparungen an Klimagasen. Somit wird deutlich, dass eine nachhaltige Abfallwirtschaft große Anteile an der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes Berlin leisten kann. Diese ehrgeizige Reduzierung an schädlichen Klimagasen soll vor allem durch eine hochwertige und klimaschonende Verwertung von Abfällen sowie durch die verpflichtende Anwendung von Umweltschutzkriterien bei der Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von Produkten, Bau- und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand erreicht werden. So sollen relevante Beiträge zur CO 2 -Einsparung und zum Ressourcenschutz durch die nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung des vorhandenen großen Verwertungspotentials aller im Land Berlin anfallenden biogenen und nicht biogenen Abfälle bis 2020 erreicht werden. Da durch die derzeitig noch erfolgende Deponierung wertvolle Stoffe (rund 70.000 Mg/a) von einer nachhaltigen Nutzung als CO 2 -neutraler Energieträger ausgeschlossen werden, sollen nach dem Abfallwirtschaftskonzept ab 2015 alle anfallenden Siedlungsabfälle so behandelt und stofflich oder energetisch verwertet werden, dass keine zu deponierenden Stoffe mehr anfallen. Auch durch den baldigen Ausstieg aus der derzeitigen Verwertung von biogenen Stoffen in einfachen Kompostierungsanlagen können erhebliche Einsparungen an Klimagasen (z.B. Methan, Lachgas) erreicht werden. Daher sollen ab 2016 alle anfallenden biogenen Stoffe (rund 1.200.000 Mg/a) – wie beispielsweise Rasenschnitt und Laub – einer klimaschonenden und energieeffizienten Behandlung zugeführt werden. Durch solche und durch weitere Maßnahmen zur hochwertigen Verwertung biogener Stoffe – wie beispielsweise flächendeckende und entgeltfreie häusliche Bioabfallsammlung – sollen insgesamt Klimaschutzentlastungspotentiale von rund 260.000 Mg CO 2 pro Jahr bis 2016 erreicht werden. Zur Veranschaulichung: Dieses Einsparpotential entspricht rund 11 Prozent der jährlichen CO 2 -Emissionen aller Pkw-Fahrten im Land Berlin. Zur Evaluierung und zur Ermittlung weiterer Klimaschutzentlastungspotentiale im Bereich der Abfallwirtschaft soll nach diesem Konzept eine jährliche Stoffstrom-, Umwelt- und Klimabilanz für alle relevanten Abfallarten durch die Senatsumweltverwaltung erstellt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Durch dieses bundesweit einmalige und vorbildhafte Instrument können wichtige Impulse zur dauerhaften und klimaschonenden Verwertung aller anfallenden Stoffe geleistet werden. Basierend auf den Vorgaben des Abfallwirtschaftskonzeptes plant die Senatsumweltverwaltung noch in diesem Jahr eine umfangreiche Untersuchung zur Erschließung weiterer Klimaschutzentlastungspotentiale bei der Verwertung nicht biogener Stoffe (z.B. Mineralik, gemischte Bau- und Siedlungsabfälle, Kunststoffe) sowie biogener Stoffe. In diesem Zusammenhang kommt der flächendeckenden Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne eine besondere abfallwirtschaftliche Bedeutung zu. Durch die zusätzliche Erfassung von Wertstoffen (rund 30.000 Mg/a) mit vorrangiger stofflicher Verwertung sollen gegenüber der Beseitigung große Umweltentlastungspotentiale bis 2012 erreicht werden. Alle im Abfallwirtschaftskonzept genannten Einzelmaßnahmen sind so entwickelt worden, dass gegenüber der Abfallbeseitigung eine hochwertigere und klimaschonendere Verwertung der Abfälle erreicht wird. Vor diesem Hintergrund soll die derzeit verwertete Siedlungsabfallmenge um rund 100.000 Mg/a bis zum Jahr 2020 gesteigert und folglich die anfallende jährliche Restabfallmenge zur Beseitigung auf rund 820.000 Mg/a reduzieren werden. Beim Aufbau einer modernen Kreislaufwirtschaft kommt dem öffentlichen Beschaffungswesen eine Schlüsselrolle zu. So beschafft das Land Berlin Produkte und Dienstleistungen in einem finanziellen Umfang von rund 4 bis 5 Milliarden Euro pro Jahr. Die öffentliche Verwaltung kann bei der Auftragsvergabe und bei der Beschaffung einen erheblichen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz leisten, indem sie umweltfreundliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen bevorzugt und somit eine moderne Kreislaufwirtschaft nachhaltig stärkt und zur Abfallvermeidung beiträgt. Basierend auf dem in Kraft getretenen Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz beabsichtigt die Senatsumweltverwaltung durch Senatsbeschluss baldmöglichst eine Verwaltungsvorschrift mit entsprechenden ökologischen Mindestkriterien für relevante Produkte und Dienstleistungen für alle öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin verbindlich zu erlassen. Allein durch eine derartige umweltfreundliche Beschaffung und den exemplarischen Aufbau einer vorbildhaften Kreislaufwirtschaft können schätzungsweise jährlich bis zu rund 800.000 Mg CO 2 bis 2020 eingespart werden. Umweltsenatorin Lompscher betont, dass das Land Berlin mit der Beschlussfassung dieses ambitionierten Abfallwirtschaftskonzeptes auch bundesweit vorbildhafte Akzente zur Weiterentwicklung einer ressourcen- und klimaschonenden Abfallwirtschaft setzt. Insbesondere vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Klimawandels ist es unumgänglich, dass das Land Berlin zukünftig auch seine vorhandenen und regelmäßig anfallenden Ressourcen an Abfällen nachhaltig als CO 2 -neutralen Energieträger intelligent nutzt. Hierzu bedarf es großer Anstrengungen und Initiativen aller Akteure der Entsorgungs- und Energiewirtschaft sowie der entsprechenden Fachabteilungen in den Berliner Verwaltungen. Bericht über das Abfallwirtschaftskonzept 2007
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben sich mit den privatwirtschaftlichen Betreibern des dualen Systems darauf geeinigt, allen Berlinerinnen und Berlinern künftig eine feste Tonne für die Wertstoffsammlung bereitzustellen („Wertstofftonne“). Der in den Siedlungsgebieten bisher übliche „Gelbe Sack“ für die Sammlung von restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen wird damit abgeschafft. Die Umstellung erfolgt ab Juli 2023 und soll bis Ende Oktober 2023 beendet sein. Damit wird einem Wunsch vieler Berlinerinnen und Berliner Rechnung getragen, denn Erfahrungen zeigen, dass schwere Wertstoffe aus Kunststoff und Metall in festen Tonnen einfacher und sicherer gesammelt und der Verwertung zugeführt werden können als in Säcken, die zudem an vielen Orten durch Wild und Vögel auf der Nahrungssuche aufgerissen werden. Darüber hinaus kann mit einer Steigerung der Wertstoffmenge gerechnet werden, die wiederum das Restabfall-Aufkommen verringert und die Recyclingquoten erhöht. Für die Wertstofftonne wird weiterhin kein Entgelt erhoben (soweit sie mit Wertstoffen befüllt ist). Die bisher bei den gelben Säcken geübte Praxis, die Behälter am Entleerungstag direkt an die Grundstücksgrenze zu stellen, soll beibehalten werden.
Das Verpackungsgesetz regelt seit dem 1. Januar 2019 die Produktverantwortung für Hersteller von Verpackungen. Es löste die zuvor geltende Verpackungsverordnung ab. Die Verpackungsverordnung wurde im Jahr 1991 beschlossen und bildete das erste Regelwerk, welches die Verantwortung der Verpackungshersteller bei der Entsorgung daraus entstehender Abfälle festschrieb. Bis dahin waren ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig. Auf der Grundlage dieser "Inpflichtnahme" wurde in Deutschland eine flächendeckende Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen in der Verantwortung der Verpackungshersteller etabliert. Die Sammlung der Verpackungsabfälle erfolgt durch die dualen Systeme in gelben Tonnen bzw. Säcken, Altglascontainern und - gemeinsam mit der gemeindlichen Altpapiersammlung - in Altpapiercontainern. Im Laufe der Zeit wurde die Verpackungsverordnung mehrere Male novelliert, bis sie letztendlich vom aktuell geltenden Verpackungsgesetz abgelöst wurde. Das Verpackungsgesetz dient der Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach Paragraf 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Ein wichtiger Regelungsinhalt und eine Neuerung des Verpackungsgesetzes war die Stärkung der Verwertung der von den dualen Systemen erfassten Verpackungsabfälle, insbesondere durch eine Erhöhung der Recyclingquoten und durch die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Bemessung der Systembeteiligungsentgelte. Darüber hinaus wurde eine gesetzliche Grundlage für eine (freiwillige) einheitliche Wertstoffsammlung geschaffen. Zudem werden mit dem Verpackungsgesetz Mehrwegverpackungen durch eine Einführung und schrittweise Erweiterung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen und die Einführung einer Hinweispflicht im Handel gefördert. Verpackungsarten Das Verpackungsgesetz unterscheidet unter dem Oberbegriff Verpackungen verschiedene Verpackungsarten. Zu nennen sind hier nach Paragraf 3 des Verpackungsgesetzes: Verkaufsverpackungen (mit den weiteren Unterarten der Service- und Versandverpackungen) Umverpackungen Transportverpackungen Getränkeverpackungen Mehrwegverpackungen Einwegverpackungen Vollzug Der Vollzug des Verpackungsgesetzes liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Einzelne Vollzugsaufgaben wurden außerdem der mit dem Verpackungsgesetz neu eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister als beliehene Behörde übertragen. Verpackungsabfälle Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das VerpackG.
null Daten zur Umwelt: Indikatoren dokumentieren seit über 25 Jahren die Entwicklung der Umwelt In der jährlich erscheinenden Kurzübersicht „Daten zur Umwelt – Umweltindikatoren Baden-Württemberg“ werden seit 25 Jahren zehn auf Bundes- und Länderebene abgestimmte Indikatoren zur Umweltentwicklung dokumentiert. Das gemeinsam von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württembergund dem Statistischen Landesamt erstellte Faltblatt mit den Langzeittrends steht jetzt auch als gedruckte Version zur Verfügung. Der thematische Bogen reicht von Bevölkerungs- und Wirtschaftskennzahlen zu Verkehr, Energie- und Rohstoffthemen bis zur Umweltökonomie sowie Wasser- und Luftqualität. Zwei Kennzahlen stellt Eva Bell, Präsidentin der LUBW, anlässlich der diesjährigen Veröffentlichung in den Fokus: Haushaltsabfälle und Nitrat. Haushaltsabfälle „Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg trennen ihren Müll besser. Die Aufklärungskampagnen der letzten Jahre haben Früchte getragen. Vor allem die Wertstoffsammlung und die Biotonne werden konsequenter genutzt. Das ist eine positive Entwicklung“, so Bell. Die Sammelmenge beim Biomüll wurde in den Jahren 1996 bis 2018 um 47 Prozent gesteigert und beim Wertstoff um 16 Prozent. „Um Biomüll bestmöglich weiterverwenden zu können, muss er frei von Fremdstoffen sein. Hier gibt es noch Verbesserungsbedarf. Dabei ist die Sorgfalt von jeder einzelnen Verbraucherin und jedem einzelnen Verbraucher gefragt“, so Bell und gibt zu bedenken: „Auf dem privaten Kompost würde man auch kein Plastik entsorgen, da man solche Stoffe nicht im Garten haben will. Die gleichen Regeln gelten für den Biomüll, der vom Abfallamt entsorgt wird.“ Abfall bedeute auch immer Ressourcenverschwendung. Bell bittet die Bevölkerung, bewusster mit Verpackungen umzugehen und die Hersteller, verstärkt auf die Langlebigkeit ihrer Produkte zu achten und von vornherein auf unnötige Verpackungen zu verzichten. Nitrat Die Nitratgehalte im Grundwassers sind seit vielen Jahren in Baden-Württemberg rückläufig. Vor zwanzig Jahren verzeichnete die LUBW noch an 14 Prozent aller Messstellen im Land Überschreitungen des Schwellenwertes der Grundwasserverordnung von 50 Milligramm pro Liter mit Nitrat. Dies ist auch der Grenzwert für das Trinkwasser. Vor zehn Jahren waren es 11 Prozent und heute sind es 7 Prozent. „Das ist eine erfreuliche Entwicklung“, so die Präsidentin. „Hohe Nitrateinträge führen an den betroffenen Bächen und Flüssen zu einem Überangebot an Nährstoffen. Der Lebensraum der Gewässer verändert sich entsprechend für die dort vorherrschende Fauna und Flora. Zu erkennen ist das oft an einem übermäßigen Wachstum von Algen“, erläutert die Präsidentin und betont deshalb die Notwendigkeit, in den betroffenen Gebieten mit den Anstrengungen nicht nachzulassen. Daten zur Umwelt: Herunterladen oder Bestellen Das Faltblatt „Daten zur Umwelt – Umweltindikatoren 2019“ steht kostenlos zum Herunterladen als PDF-Datei im Internetauftritt der LUBW zur Verfügung: https://pd.lubw.de/10055 In begrenztem Umfang kann die Publikation in gedruckter Form über die oben genannte Webseite oder beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, Böblinger Straße 68, 70199 Stuttgart, E-Mail-Adresse: vertrieb@stala.bwl.de angefordert werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Kunststoff und Metall am besten gemeinsam sammeln Verpackungen und andere recycelbare Produkte aus Kunststoff oder Metall werden am besten gemeinsam in einer Tonne oder einem Sack gesammelt. Davon profitiert laut einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) die Umwelt am meisten und es kostet am wenigsten. Vor allem gegenüber Wertstoffhöfen, wo Verbraucher Wertstoffe aufwendig hinbringen müssen, schont das gemeinsame Sammeln am Haushalt das Klima. Bis zu 95 Kilogramm CO2 pro Einwohner und Jahr können durch gute Holsysteme eingespart werden. Grund sind höhere Sammelmengen und weniger private Fahrten zum Recyclinghof. Auch der geringere Ressourcenverbrauch trägt beim gemeinsamen Sammeln zum positiven Umwelteffekt bei. Die Sammelsysteme für Wertstoffe sind in Deutschland sehr unterschiedlich. In vielen Kommunen dürfen nur Leichtverpackungen in die gelbe Tonne oder den gelben Sack geworfen werden. In anderen Kommunen müssen Leichtverpackungen zum Wertstoffhof gebracht werden. Auch andere Gegenstände, die aus verwertbaren Materialien bestehen, etwa Kunststoffspielzeug oder alte Metallpfannen, sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“, müssen dort extra in Wertstoffsammlungen abgegeben werden. Dabei hätte eine gemeinsame Sammlung deutliche Vorteile: Insbesondere die Sammelmengen erhöhen sich, wenn Wertstoffe beim Verbraucher bequem abgeholt werden. Bei den Holsystemen schneiden dabei Tonnen besser ab als Säcke. Säcke erzielen hingegen in der Regel bessere Sammelqualitäten, da sie transparent sind und stehen gelassen werden, wenn zu viel falscher Müll enthalten ist. Bringsysteme wie der Wertstoffhof, der individuell angefahren werden muss, erschweren zeitlich oder in der Mobilität eingeschränkten Personen den Zugang. Außerdem führen sie zu zusätzlichen Kosten und die Umwelt leidet unter den Individualtransport. Die Studie zeigt aber auch: Wird beim Verbraucher in Sack oder Tonne gesammelt, kommt es teilweise zu vielen Fehlwürfen insbesondere von Papier oder Restmüll. Hier hilft nur eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch die dualen Systeme und die Kommunen. Moderne Sortieranlagen können das Recycling deutlich verbessern. Die Investition in moderne Anlagen ist zwar zunächst teuer und führt damit zu höheren Kosten in der Sortierung, gleichzeitig aber auch zu höheren Erlösen für die Sortierprodukte, da die Inhaltsstoffe („Abfall-Fraktionen“) besser getrennt werden können. Auch wurden bisher die Potenziale vorhandener moderner Anlagen nicht ausgenutzt, da sie mit zu großen Abfallmengen beschickt wurden. Dadurch waren zu viele Abfälle auf den Sortierbändern, was zu einem schlechteren Sortierergebnis führte. Auch dies sollte in Zukunft verhindert werden. So können auch bessere Sortierfraktionen mit höherer Reinheit erzeugt werden. Dies wirkt sich positiv auf die Ausbeute aus dem Recyclingprozess aus. Die höheren Recycling-Quoten des Verpackungsgesetzes, das ab 1.1.2019 in Kraft tritt, können nur mit vernünftig betriebenen modernen Sortieranlagen eingehalten werden. Eine optimierte Sortierung und Verwertung ist deshalb ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft.
Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Im Ergebnis wurden im Jahr 2015 18,15 Millionen Tonnen Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Vorjahr hat der Verpackungsverbrauch damit um 2,1 Prozent zugenommen. Insgesamt wurden 17,61 Millionen Tonnen verwertet, davon 12,59 Millionen Tonnen stofflich und 5,03 Millionen Tonnen energetisch. Zusätzlich wurden 1,88 Millionen Tonnen aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet.
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Bund | 54 |
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Ereignis | 1 |
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Gesetzestext | 1 |
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