Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
<p><span style="font-size:14px">Kartierung der Quellen im Bielefelder Bereich des Teutoburger Waldes. Die Kartierung wurde 1992 durchgeführt. Es handelt sich um e<span style="font-family:helvetica neue,helvetica,arial,sans-serif">inmalige Erhebung. Derzeit ist nicht klar, ob weitere Erhebungen folgen werden. </span></span></p> <div> <div><span style="font-size:14px">Die Daten stammen aus dem "Verzeichnis der Quellen im Mittleren Teutoburger Wald (Kreisfreie Stadt Bielefeld, Westfalen); TK25: 3916.3917.4016.4017, Krenologische Mitteilungen für Nordwestdeutschland, 1." von Dr. Jürgen Wächter aus dem Jahr 1992, Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld, Signatur N 150.35 134.</span></div> </div>
Der Band Nr. 18 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet Kapitel über das höhere Oberkarbon des Ruhrreviers, des Münsterlandes und des Ibbenbürener Raumes, mit Unterkapiteln zum Westfal C des Ruhrreviers und des Münsterlandes, zum Karbonprofil der Untertagebohrung 150 der Steinkohlenbergwerke Ibbenbüren und weiterer Karbon-Profile in ihrer Nachbarschaft. Weiterhin behandelt ein Kapitel das Bramscher Massiv. Ergänzt wird die Monografie durch einen Anlagenband. [1971. 596 S., 116 Abb., 48 Tab., 30 Taf., Textband, Anlagenband; ISBN 978-3-86029-818-3]
Der Band Nr. 19 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet einen Überblick über die seinerzeit neuere wissenschaftliche Erforschung und wirtschaftliche Bedeutung der bundesdeutschen Karbon-Ablagerungen. Anlass zur Veröffentlichung des vorliegenden Bandes gab der 7. Internationale Kongress für Stratigraphie und Geologie des Karbons im Jahr 1971. So konnte den Kongressteilnehmern schnell und umfassend eine Informationsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. [1971. 242 S., 79 Abb., 15 Tab., 8 Taf.; ISBN 978-3-86029-819-0]
Der Band Nr. 20 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet Beiträge zur Hydrogeologie, die sich in vier verschiedene Arbeitsbereiche gliedern: regionale Hydrogeologie, spezielle Untersuchungen, hydrogeologische Karten sowie Mineral-, Heil- und Thermalwässer. [1974. 560 S., 88 Abb., 72 Tab., 18 Taf.]
Die Kalk- und Mergelwerke Heinrich Müller GmbH & Co. KG beantragt gem. § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage nach Nr. 2.1.1 des Anhangs der 4. BImSchV (Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr) einschl. der erforderlichen Nebeneinrichtungen auf ihrem Betriebsgrundstück Kalkstraße 8 in 33790 Halle / Westfalen (Gemarkung Künsebeck, Flur 2, Flurstück 165, 1726, 1752, 1793 (je tw.). Beantragt wird die Sicherung der Hangrutschung am Hellberg im Steinbruch.
Das Versorgungsnetz umfasst Geodaten zur Sparte "Wasser" - Verteilnetz und Transportnetz innerhalb des Netzgebietes. Eingeschlossen sind die Wassernetze der Stadtwerke Lage und Stadtoldendorf, weil die Betriebsführung und Dokumentation der Netze durch die Westfalen Weser GmbH durchgeführt wird. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten und bei berechtigtem Interesse als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Die Westfalen Weser Netz GmbH ist eins von vier Unternehmen, die Westfalen Weser unter sich vereint. Sie ist ein Tochterunternehmen der rein kommunalen Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, an der verschiedene Städte und Gemeinden beteiligt sind. Weitere Kommunen sind Konzessionsgeber des regionalen Dienstleisters. Das operative Geschäft liegt bei der Westfalen Weser Netz GmbH und der Energieservice Westfalen Weser GmbH. Bestehende und zukünftige Beteiligungen sowie Dienstleistungen sind in der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH gebündelt. Westfalen Weser Netz betreibt regionale Verteilnetze für Strom, Erdgas und Wasser und ist beispielsweise Ihr Partner in Sachen Hausanschlüsse oder Einspeisung regenerativer Energien.
Der geplante Streckenabschnitt der A33 befindet sich nordöstlich der kreisfreien Stadt Osnabrück und bildet den Lückenschluss zwischen der A1 im Norden und dem derzeit vorhandenen Streckenende in Höhe der Gemeinde Belm. Der hier beantragte Abschnitt beginnt mit Bau-km 39+990 an der A1 (nördl. Osnabrück) und endet mit Bau-km 49+430 westlich der Gemeinde Belm mit dem Anschluss an die B 51n (OU Belm). Die Gesamtlänge beträgt ohne Anschlussrampen und Überführungs- oder Verteilerfahrbahnen etwa 9,5 km. Der Trassenverlauf führt durch die Gebiete der Stadt Bramsche sowie der Gemeinden Wallenhorst und Belm und tangiert nördlich die Stadt Osnabrück. Die Fernautobahn A33 wird als anbaufreie, zweibahnige Straße mit planfreien und teilplanfreien Knotenpunkten außerhalb und innerhalb bebauter Gebiete eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich dem schnellen Kfz-Verkehr vorbehalten. Die Trassierung in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass außer in den Bereichen der planfreien Knotenpunkte am Bauanfang und -ende in der Regel keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Als maßgebend gilt somit eine Richtgeschwindigkeit von v = 130 km/h. Da es in Teilbereichen zu Unterschreitungen der erforderlichen Haltesichtweiten kommt, wird in den entsprechenden Abschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe erforderlich. Aufgrund der durch den Neubau der A33 erwarteten Entlastung der B68 wird diese Bundesstraße zwischen der A1 (AS Osnabrück-Nord) und der A30 (AS Osnabrück-Nahne) zur Landesstraße abgestuft. Vier kommunale Verbindungswege, Barenauer Weg und Vor dem Bruch, beides Gemeindestraßen, sowie der Kohkamp und Hinter dem Felde werden über die Neubaustrecke geführt. Die querenden klassifizierten Straßen (Landesstraße Nr. 109 und Kreisstraßen Nr. 342 und Nr. 316) sowie die kommunalen Verbindungswege An der Ruller Flut und Eschkötterweg werden unterführt. Die Antragstrasse quert von Bau-km 40+026 bis Bau-km 42+214 das FFH-Gebiet DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“. Unvermeidliche Zerschneidungswirkungen werden durch zwei Grünbrücken und drei Faunabrücken sowie vier weitere Faunapassagen (zwei Überführungsbauwerke und zwei Unterquerungen) gemindert. Zusätzlich werden entlang der Neubaustrecke abschnittsweise zahlreiche Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen (Zäune/Wände) angelegt. Für die gewählte Linie, die nach Darstellung in den Planunterlagen ohne zumutbare Alternative ist, kann nach den vorgelegten Untersuchungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 3614-334 „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ nicht ausgeschlossen werden kann, wobei eine erhebliche Beeinträchtigung des prioritären LRT 91 EO* (Erlen-Eschen-Auwald) in Folge direkter Überbauung, Waldanschnitt sowie Vorhaben bedingter Stickstoffdepositionen entsprechend einer flächenhaften Beeinträchtigung von ca. 14.500 m² für das genannte FFH-Gebiet bilanziert ist. Das Projekt kann somit nur im Rahmen einer Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG zugelassen werden, wofür resultierend aus der Betroffenheit eines prioritären Lebensraumtyps, in dem laufenden Verfahren eine Stellungnahme der EU-Kommission nach § 34 Abs. 4 BNatSchG eingeholt werden wird. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) beansprucht. Die Planung wirkt sich mit Inanspruchnahmen für den Straßenbau und entlang der Trasse in der Gemeinde Belm (Gemarkung Powe), der Gemeinde Wallenhorst (Rulle, Wallenhorst), der Stadt Bramsche (Schleptrup) und der Stadt Osnabrück (Schinkel) aus. Für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Trassenbereiches werden Flächen in der Gemeinde Belm (Gemarkungen Icker, Powe, Vehrte), der Stadt Bramsche (Achmer, Engter, Evinghausen, Schleptrup), der Stadt Osnabrück (Gretesch, Haste, Schinkel) sowie der Gemeinde Wallenhorst (Lechtingen, Rulle, Wallenhorst) in Anspruch genommen. Zusätzlich ist der Plan wegen der Lärmbetroffenheit in der Gemarkung Harderberg in der Stadt Georgsmarienhütte auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Plans erfolgte in der Zeit vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020. Im Rahmen der Anhörung wurden 29 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 657 Personen haben Einwendungen gegen den Plan erhoben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen - Außenstelle Osnabrück, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die im Rahmen der ersten Planauslegung erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden durch die Vorhabenträgerin nach Sachthemen und Argumenten ausgewertet und beantwortet. Die Gesamterwiderungen (anonymisiert) der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen sind hier unter "Weitere Unterlagen" abrufbar. Im Zuge der Auswertung und Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Änderung des Plans beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) aktualisiert und ergänzt. Im Wesentlichen wurden die wassertechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen angepasst; neu in das Verfahren eingebracht wurde u. a. ein Fachbeitrag Klimaschutz (Unterlage 21.2). Der geänderte Plan wurde in der Zeit vom 06.11.2024 bis einschließlich zum 05.12.2024 auf der Internetseite der NLStBV elektronisch veröffentlicht. Betroffene konnten bis einschließlich zum 20.01.2025 bei der NLStBV Einwendungen gegen den (geänderten) Plan erheben. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden 27 Stellungnahmen abgegeben, 20 Betroffene haben Einwendungen gegen den Plan erhoben und ein Natur-/Umweltverband hat eine Stellungnahme abgegeben. Die Äußerungen wurden der Vorhabenträgerin zur Auswertung/Bearbeitung übergeben.
Das Versorgungsnetz umfasst Geodaten zur Sparte "Strom" - Verteilnetz und Transportnetz innerhalb des Netzgebietes. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten und bei berechtigtem Interesse als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Die Westfalen Weser Netz GmbH ist eins von vier Unternehmen, die Westfalen Weser unter sich vereint. Sie ist ein Tochterunternehmen der rein kommunalen Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, an der verschiedene Städte und Gemeinden beteiligt sind. Weitere Kommunen sind Konzessionsgeber des regionalen Dienstleisters. Das operative Geschäft liegt bei der Westfalen Weser Netz GmbH und der Energieservice Westfalen Weser GmbH. Bestehende und zukünftige Beteiligungen sowie Dienstleistungen sind in der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH gebündelt. Westfalen Weser Netz betreibt regionale Verteilnetze für Strom, Erdgas und Wasser und ist beispielsweise Ihr Partner in Sachen Hausanschlüsse oder Einspeisung regenerativer Energien.
Die Firma Alterric Deutschland GmbH in 26605 Aurich, hat mit Datum vom 11.07.2023 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 11.07.2023), ergänzt mit Antrag vom 27.10.2023, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Anlagen zur Nutzung von Wind-energie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Hilchenbach, WEA 1: Gemarkung: Vormwald, Flur: 5, Flurstück: 54, WEA 2: Gemarkung: Vormwald, Flur: 4, Flurstück: 44, WEA 3: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 52, WEA 4: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 12, WEA 5: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 12, WEA 6: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 3 und WEA 7: Gemarkung: Oberndorf, Flur: 7, Flurstück: 4, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von sieben Windkraftanlagen Fabrikat: ENERCON Typen: E-138 EP3 (mit Hybridturm Beton/Stahl CHT und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) in 57271 Hilchenbach, WEA 1: Gemarkung: Vormwald, Flur: 5, Flurstück: 54, WEA 2: Gemarkung: Vormwald, Flur: 4, Flurstück: 44, WEA 3: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 52, WEA 4: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 12, WEA 5: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 12, WEA 6: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 3 und WEA 7: Gemarkung: Oberndorf, Flur: 7, Flurstück: 4, an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA 1 Rechts: 3442506,3 Hoch: 5650105,3 WEA 2 Rechts: 3442167,1 Hoch: 5650727,5 WEA 3 Rechts: 3441790,0 Hoch: 5651204,7 WEA 4 Rechts: 3440914,6 Hoch: 5651794,9 WEA 5 Rechts: 3441367,8 Hoch: 5651831,9 WEA 6 Rechts: 3441528,9 Hoch: 5652367,1 WEA 7 Rechts: 3441882,0 Hoch: 5652659,3 mit den jeweiligen Abmessungen ENERCON E-138 EP3-3,5 MW: Naben-Höhe: WEA 1, 3, 4, 5, 6 & 7 = 130,00 m über Grund WEA 2 = 110,00 m über Grund Gesamthöhe: WEA 1, 3, 4, 5, 6 & 7 = 200,00 m WEA 2 = 180,00 m Rotor-Durchmesser: 138,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von max. 3.500 kW 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4, WEA 5, WEA 6, WEA 7 beanspruchter Flächen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Um-fang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Anlagen gehören zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 der Anlage 1, Spalte 2 (A) UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) ist dabei unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Für das Vorhaben besteht hier nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil die Vorhabenträgerin dies beantragt hat und der Kreis Siegen-Wittgenstein das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Wegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. Das Vorhaben bedarf insgesamt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht.
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