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Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie: SKA WILDBACH (BW), 2020

Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 668867 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 6000 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 535 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 2943 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"

Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie: SKA WILDBACH (BW), 2022

Ziel der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG ist es, die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch nicht ausreichend gereinigtes kommunales Abwasser zu schützen. Um dies zu erreichen, stellt die Richtlinie Anforderungen an die Mitgliedstaaten für das Sammeln und Reinigen von Abwasser aus Siedlungsgebieten einer bestimmten Größe. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet der EU Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie zu berichten. Deutschland erfüllt grundsätzlich die Anforderungen der Richtlinie. An dieser Stelle finden Sie von den Ländern bereitgestellte Informationen zu allen berichtspflichtigen kommunalen Kläranlagen, die Deutschland an die EU-Kommission berichtet. Von der Kommunalabwasser-Richtlinie erfasste Kläranlagen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (PRTR) berichtspflichtig sein ( www.thru.de ). Abwassermenge: 707192 Abwassermenge Einheit: "m³/Jahr" Ausbaugröße: 6000 Ausbaugröße-Einheit: "EW (Einwohnerwerte)" Chlorination: "Nein" Fracht Phosphor Ablauf: 700 Fracht Phosphor Einheit: "kg/Jahr" Fracht Stickstoff Ablauf: 3465 Fracht Stickstoff Ablauf Einheit: "kg/Jahr" Gezielte Phosphoreliminierung: "Ja" Gezielte Stickstoffeliminierung: "Ja" Mikrofiltration: "Nein" Ozonierung: "Nein" Sandfiltration: "Nein" UV-Desinfektion: "Nein" andere Technik: "Nein"

Abfluss in Wildbaechen

Das Projekt "Abfluss in Wildbaechen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität München, Institut für Geographie durchgeführt. Der Gerinnabfluss in Wildbaechen ist Ergebnis der Prozessablaeufe in komplexen hydrologischen Systemen mit Speichern, die durch Translationsglieder verbunden sind. Ziel der Arbeiten ist das tiefere Verstaendnis der hydrologischen Gesetzmaessigkeiten der Systemzusammenhaenge. Das Untersuchungsgebiet im Grenzgebiet Kalkvor-/Flyschalpen, Lainbach bei Benediktbeuern, betraegt 18,7 Quadratkilometer bei einer mittleren Hoehe von 1000 m ue.N.N.

Endlagersuche Einvernehmen zum Vorhaben „Forschungsbohrung in Bad Schlema, Gemarkung Wildbach (Flurstück 149/2)"

Einvernehmen zum Vorhaben „Forschungsbohrung in Bad Schlema, Gemarkung Wildbach (Flurstück 149/2)" Auf Grundlage der Ausführungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde und nach eigener Prüfung erklärt das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Nummer 1-5 StandAG . Einvernehmen zum Vorhaben „Forschungsbohrung in Bad Schlema, Gemarkung Wildbach (Flurstück 149/2)" (PDF, 53 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 11.06.2019

Verlegung und Sanierung eines verrohrten Wildbaches bei Flur Nr. 321/3 und 322/2, Gemarkung Balderschwang

Aktuell ist der Wildbach im Bereich des Berghotel Ifenblick bereits verrohrt (DN 500). Die Verrohrung beginnt am Hang oberhalb des bestehenden Hotelgebäudes und endet in der landwirtschaftlichen Grünfläche südlich der Kreisstraße OA 9. Dabei verläuft die Verrohrung unter dem bestehenden Hotelgebäude und ein Teil der bisherigen Verrohrung muss aufgrund der Errichtung eines Gebäudes (Geschäfts- und Mitarbeiterhaus) verlegt werden. Durch eine Kamerabefahrung der Verrohrung wurde festgestellt, dass diese teilweise beschädigt ist und entsprechend saniert werden muss. Der Antragsteller plant daher die Verrohrung nach Osten aus dem Baufeld des Erweiterungsgebäudes zu verlegen. Hierzu werden zur Richtungsänderung Krümmer bzw. Formteile (Richtungsänderung < 45°) verwendet, um etwaige Energieverluste zu minimieren. Die Rohrleitung wird dadurch um ca. 3 m (ca. 1% der Gesamtlänge) länger. Die neue Verrohrung kann auf der neuen Trasse hergestellt werden und die bestehende Verrohrung kann bis zum Umschluss in Betrieb bleiben. Um die Gefahr einer Verklausung am Einlauf weiter zu minimieren wird auf das bestehende Betonbauwerk am Rohrein-lauf ein räumlicher Rechen (Stababstand 20 cm, Einlauffläche ca. 2 m²) montiert. Zusätzlich stellt ein ca. 50 m ober-halb des Verrohrungsbeginns gelegener Wall (mit Durchlass DN 1000) zum Schutz vor Steinschlag auch einen Schutz vor Geschiebe und Holz dar. Sollte dennoch das Wasser nicht über die Rohrleitung abfließen können, befindet sich im Nachgang noch ein Einlaufschacht, welcher das Wasser zusätzlich ins Rohr führt. Die Rohrleitung soll in den größten Teilen ihres Verlaufes (außerhalb des Hotelgebäudes) auf alter Trasse offen erneuert bzw. im Rahmen der Umverlegung neu verlegt werden. Im überbauten Bereich unter dem Hotelgebäude ist gemäß den Antragsunterlagen eine grabenlose Sanierung mittels „Inliner-Verfahren“ möglich. Die Abriebfestigkeit der hier verwendeten Liner-Materialien wurde im Darmstädter Verfahren (Kipprinnenversuch) nachgewiesen.

Schaffung der Durchgängigkeit des Wildbachs

Schaffung der Durchgängigkeit des Wildbach neben der Rütscher Straße in Aachen Laurensberg

Neues Verfahren

Hochwasserschutz am und Revitalisierung des Simbach (Gewässer 3. Ordnung, ausge-bauter Wildbach) in Simbach a. Inn, Planungsabschnitt PA 01: Hochwasserschutz Simbach a. Inn (Projektgebiet Bereich 1 von Fluss-km 0,150 bis 0,500) und Revitalisierung „Bachlandschaften“ (Projektgebiet Bereich 2 von Fluss-km 0,000 bis 0,150) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 74, 424/5, 638/3, 259/8, 424/3, 424, 424/8, 424/7, 424/6, 437/2, 524 (Bereich 1) und 431 (Bereich 2), Gemarkung und Stadt Simbach a. Inn

Antrag auf Plangenehmigung für den Objektschutz Wildbachgefährdung Wiederaufbau Königssee-Kunsteisbahn am Klingerbach, Gewässer III. Ordnung - Wildbach

Gegenstand des Vorhabens ist der Objektschutz für die Königssee-Kunsteisbahn (Bob- und Rodelbahn) in der Gemeinde Schönau a. Königssee gegenüber schadbringenden Abflüssen aus dem Klingerbach. Der Klingerbach, Wildbachkennnummer 414464, ist ein ausgebauter Wildbach (Gewässer III. Ordnung) und liegt in der Unterhaltslast des Freistaats Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein (WWA TS). Der „Objektschutz Wildbachgefährdung, Klingerbach“ ist am Fuß des Grünsteins, am oberen Beginn der Kunsteisbahn geplant. Die Maßnahmen finden ca. 800 m vor Einmündung des Klingerbaches in die Königsseer Ache bzw. ca. 900 vom Ufer des Königssees entfernt statt. Der geplante „Objektschutz Wildbachgefährdung, Klingerbach“ besteht im Wesentlichen aus: • Gewässerausbau (Bau-km 0+000 bis 0+078) mit Geschiebedosiersperre (Bau-km 0+078 bis 0+088; Bauwerk mit Flachgründung und Spannweite bis zur Einbindung in die seitlichen Hangflanken von max. ca. 54 m; Höhe Sperrenflügel 714,50 bzw. 715,05 m ü. NHN, ca. 7,5 m über Sohle) mit Geschieberückhalt (Rückhaltevolumen von max. 6.900 m³ bei einem Verlandungswinkel von 15 %), Tosbecken, Unterhaltungswegen (Bau-km 0+050 bis ca. 0+080 und 0+000 bis 0+077) • Gewässerausbau Unterstrom der Dosiersperre (Bau-km 0+096 bis 0+133) Absturzbauwerk mit einem Sohlversatz von 1,35 m (Bau-km 0+133) Stützwand (Bau-km 0+088 bis 0+133, orografisch linksseitig) • dem Rückbau eines Großteils der bestehenden Ufersicherungen und Verfüllung des bestehenden Klingerbachbettes

Hochwasserschutz Pötschgraben, Reit im Winkl, Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, beabsichtigt die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen im verrohrten Abschnitt des Pötschgrabens, einem als Wildbach klassifizierten Gewässer dritter Ordnung, in der Gemeinde Reit im Winkl zum Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis. Mit den vorliegenden Antragsunterlagen wird die Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 WHG für den vorgesehenen Gewässerausbau beantragt. Das Vorhaben besteht aus einem verbesserten Einlauf im Bereich Pötschbichl, einem Wildholzrechen am Einlaufbauwerk Entfelden, der Verlegung und verbesserten Dimensionierung der Verrohrung im Ortsteil Entfelden nördlich und südlich der Bundesstraße B 305 bis zum Anschluss an den offenen Grabenverlauf und der Ertüchtigung der bestehenden Verrohrung im Bereich Groißenbach.

Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Drentwede

Die Pommer & Schwarz Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Am Wildbach 25 26639 Wiesmoor beantragt nach §§ 4 und 16 des Gesetzes zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26.09.2002 (BGBl. I. S. 3830)- in der zurzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 1.6.1, Buchstabe G,des Anhanges zur gleichnamigen Verordnung, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Betriebsgrundstück der Gemarkung Drentwede, Flur 3, Flurstück 5/1 in der Samtgemeinde Barnstorf.

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