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Tiere am Straßenrand

Kleintiervorkommen im Straßenbegleitgrün (v. a. Tagfalter, Widderchen, Heuschrecken und Laufkäfer, aber auch Haselmaus, Zauneidechse oder Wildbienen) wurden von Arbeitsgruppen der Hochschule Anhalt und der Universität Kiel deutschlandweit untersucht und, wo möglich, mit Bestandsaufnahmen verglichen, die rund 30 Jahre zuvor an denselben Orten durchgeführt worden waren. Begleitgrün kann demnach einen erheblichen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt leisten und als Bestandteil der grünen Infrastruktur Europas entwickelt werden. Es ist zwar kein Ersatz für flächenhafte oder gar großflächige naturnahe und/oder artenreiche Ökosysteme, aber es kann eine Ergänzung solcher Flächen sein und deren Funktionen unterstützen. In intensiv genutzten Landschaften kann das Begleitgrün ein Mindestangebot an biologischer Vielfalt bereitstellen. Das große Potenzial des Verkehrsbegleitgrüns für die Förderung der biologischen Vielfalt wird bisher aber nur marginal genutzt und dessen Beitrag zum überörtlichen Lebensraumverbund ist noch nicht ausreichend bewertbar.

Baumkronen als Habitat gefährdeter Käfer am Beispiel von Hartholzauwäldern in Sachsen-Anhalt, Region Mittelelbe

In der Region Mittelelbe bei Dessau wurden im Mai und Juni in den Jahren 2016 und 2017 die Käfergemeinschaften von 149 Exemplaren auwaldtypischer Baumarten mittels Baumkronenvernebelungen (Fogging) gesammelt. Ziel der Untersuchungen war es, die Bedeutung der Baumkronen als Habitat von Käferarten, die in ihrem Bestand als gefährdet eingestuft werden, zu untersuchen. Insgesamt wurden 602 Käferarten in 30458 Exemplaren (Ex.) aus 65 Familien nachgewiesen. Basierend auf den in den Roten Listen Sachsen-Anhalt 2020 bewerteten Käferfamilien ergab die Auswertung, dass 108 der 465 bewerteten Arten (23,2%) bzw. 2889 von 23509 Käferindividuen (12,3%) in eine der Gefährdungskategorien R, 0, 1, 2, 3 fallen. Eingeschlossen sind dabei 7 Neufunde und 1 Wiederfund, für deren Familien nur zum Teil eine Gefährdungseinstufung vorliegt. Besonders auffallend ist der hohe Anteil kleiner und kleinster, seltener oder schwer nachweisbarer Arten. Die meisten gefährdeten Arten wurden auf den 23 untersuchten Eichen nachgewiesen (65 Arten, 1085 Ex.), gefolgt von den 57 Bäumen der Gewöhnlichen Esche (61 Arten, 665 Ex.), 50 Rot-Eschen (54 Arten, 654 Ex.), 12 Ulmen (37 Arten, 333 Ex.), 6 Linden (21 Arten, 138 Ex.) und 1 Wildbirne (6 Arten, 14 Ex.). Nach Standardisierung mittels Rarefaction fanden sich die meisten Rote-Liste-Arten auf der Gewöhnlichen Esche (Fraxinus excelsior). Anders als auf Eichen und Ulmen wurden diese aber in geringer Anzahl gesammelt. Auch in den relativen Anteilen der Gildenkomposition unterscheiden sich beide Gruppen. Diese Unterschiede bestätigen sich auch für den gesamten Datensatz und werden zurzeit analysiert.

Schulze legt Plan für Glyphosat-Ausstieg vor

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll Ausstieg ergänzen Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem wird das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pestizide, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Koalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, ist bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen. Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat. Aber wir dürfen an diesem Punkt nicht stehen bleiben und müssen den massenhaften Einsatz von Pestiziden insgesamt drastisch reduzieren. Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die ⁠ Biodiversität ⁠ schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern.“ ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger: „Solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, ist es rechtlich nicht möglich, seinen Einsatz im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Gleichwohl müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abzuwenden, indem wir neue und wirksame Auflagen vorschreiben. Daher müssen Landwirte künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Dort sollen Wildtiere wie Feldlerche, Rebhuhn, Wildbienen und Schmetterlinge wieder ausreichend Nahrung finden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss diese Anwendungsbestimmungen nun in die Zulassung übernehmen, sonst sind die Produkte nicht zulassungsfähig. Damit tragen wir deutlich zu mehr Schutz der Biodiversität bei als bislang.“ Glyphosat hat wie viele andere Pflanzenschutz-Wirkstoffe gravierende Folgen für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Als Totalherbizid vernichtet es ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche. Dies wurde mehrfach wissenschaftlich belegt. Die Bundesregierung hat sich aus diesen und anderen Gründen im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der Ausstieg aus Glyphosat ist ein schrittweiser Prozess, den das Bundesumweltministerium mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam gehen will. Ein Verbot des Mittels u.a. in Privatgärten und Parks hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits vorgeschlagen. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist es zudem möglich und erforderlich, folgende Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen: Durch ein solches Maßnahmenbündel ließe sich der Glyphosateinsatz zeitnah in einem EU-konformen Rahmen minimieren. Darüber hinaus will das ⁠ BMU ⁠ in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergangsfrist Ende 2023 verbindlich und umfassend beendet. Parallel dazu wird das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig an Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt geknüpft und zwar für alle Mittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Demnach müssen Landwirte, die diese Pflanzenschutzmittel einsetzen, ab dem 1. Januar 2020 einen Teil ihrer Ackerfläche als „Biodiversitätsfläche“ vorhalten. Auf diesen Flächen dürfen dann keine Pflanzenschutzmittel mehr gespritzt werden. Als Biodiversitätsflächen werden vom UBA unter anderem Blühflächen und Brachen anerkannt, sowie Getreideäcker mit geringer Saatdichte. Diese Flächen fehlen heute vielerorts in der Agrarlandschaft, was gravierende Folgen für die Artenvielfalt hat. Im Schnitt soll der Anteil dieser Flächen bei 10 Prozent liegen, je nach ökologischer Wertigkeit. Dieser Wert wird von Fachleuten als Mindest-Rückzugsraum für Insekten, Vögel oder Säugetiere empfohlen. Das Umweltbundesamt hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute die ersten Bescheide übermittelt, die diese neuen Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel enthalten. Die Genehmigung dieser Mittel muss in diesem Jahr verlängert werden. Die Zulassung erfolgt durch das BVL im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie muss im Einvernehmen mit dem UBA erteilt werden, das die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bewertet. Das EU-Recht schreibt ausdrücklich vor, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden dürfen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, unter besonderer Berücksichtigung der biologischen Vielfalt, haben.

Mehr Blühstreifen und Brachflächen für Schutz von Insekten und Vögeln nötig

Rechtsgutachten: Zulassungspraxis muss indirekte Folgen von Pflanzenschutzmitteln für Artenvielfalt stärker berücksichtigen Die nationalen Zulassungsbehörden müssen indirekte Effekte von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt stärker berücksichtigen. Diese Effekte entstehen etwa, wenn Feldlerchen und andere Vögel keine Nahrung mehr auf Äckern finden, da Pflanzenschutzmittel unbeabsichtigt Insekten und andere Nahrung der Vögel töten. Obwohl dieser Schutz vor indirekten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch EU- und nationales Recht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt das in der Praxis nur unzureichend. Ein neues Rechtsgutachten für das Umweltbundesamt (UBA) rät daher dazu, den Einsatz besonders biodiversitätsschädigender Mittel stärker unter Vorbehalt zu stellen: „Das bedeutet, dass die Anwendung von Mitteln mit starken indirekten Auswirkungen nur noch erlaubt ist, wenn der Betrieb einen Mindestanteil an Flächen vorweisen kann, auf denen auch Ackerwildkräuter wachsen. Insekten und Vögel können so unbeeinflusst von Pflanzenschutzmitteln leben und fressen. Blühstreifen, Brachflächen oder unbehandelte Dünnsaaten können dafür geeignet sein. Auf diesen ökologischen Ausgleichsflächen müsste jeglicher chemischer Pflanzenschutz unterbleiben“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Der großflächige und intensive Einsatz von Breitbandpestiziden führt nicht nur zur Beseitigung unerwünschter Schädlinge. Die Ackergifte töten auch andere Tier- und Pflanzenarten auf den Äckern ab und tragen somit dazu bei, dass es insgesamt zu einem immer größeren Rückgang von Pflanzen-, Insekten- und Vogelarten auf Feldern und Wiesen und in der Agrarlandschaft insgesamt kommt. Feldlerchen und andere Vögel, Schmetterlinge und Wildbienen finden keine Nahrung mehr. Bislang ist die konventionelle Landwirtschaft vom intensiven Pestizideinsatz abhängig. Das ⁠ UBA ⁠ ruft dazu auf, vorhandene gesetzliche Spielräume zügig auch in der Anwendungspraxis zu nutzen, um Feldlerchen, Hummeln und andere durch übermäßigen Pflanzenschutzmitteleinsatz bedrohten Tierarten ein weiteres Überleben zu ermöglichen. Ein wirklich nachhaltiger Pflanzenschutz erfordert allerdings vor allem auch eine generelle Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Das UBA hatte dazu Anfang 2017 ein „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ vorgelegt. „Chemischer Pflanzenschutz ist ohne Zweifel risikobehaftet, denn wenn die Mittel wirken, dann nicht ohne Nebenwirkungen für die Umwelt. Deshalb können viele der Mittel nur mit hohen Umweltauflagen zugelassen werden. Besonders wichtig ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich zu minimieren und stärker auf Alternativen zu setzen. Immerhin werden die Mittel großflächig in erheblichen Mengen ausgebracht – etwa 100.000 Tonnen pro Jahr in Deutschland. Vor allem die konventionelle Landwirtschaft muss hier besser werden“, so Krautzberger.

Baum des Jahres 1998 ist die Wildbirne

Baum des Jahres 1998 ist die Wildbirne.

BfN stellt neue Rote Liste der wirbellosen Tiere Deutschlands vor

In dem erschienenen Band werden alle in Deutschland lebenden wirbellosen Arten von insgesamt 17 Tiergruppen aufgelistet. Sie bieten eine vollständige Übersicht über die Vielfalt dieser Gruppen. Zentrales Element der Roten Liste sind die Ergebnisse der Gefährdungsanalysen für fast 6.000 Arten. Das sind 12,5 Prozent der gesamten deutschen Fauna. Insgesamt stehen davon 2.704 Arten auf der aktuellen Roten Liste, sind also bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben oder verschollen. Das entspricht 45,8 Prozent aller untersuchten wirbellosen Arten. Bei der Roten Liste von 1998 lag dieser Wert für die entsprechenden Artengruppen noch bei 38,3 Prozent. Bei den meisten der hier untersuchten Gruppen liegt der Anteil der Rote-Liste-Arten bei über 40 Prozent. Mit 68,6 Prozent am höchsten ist der Anteil bei den Langbein-, Tanz- und Rennraubfliegen (Empidoidea). Auch die Wildbienen weisen mit 52,2 Prozent der einheimischen Arten überdurchschnittlich viele Rote-Liste-Arten auf. Besonders dramatisch stellt sich die Situation bei den Ameisen dar, bei denen in den letzten 25 Jahren fast 92 Prozent der Arten einen negativen Trend aufweisen. Zum ersten Mal wurden in Deutschland auch Rote Listen für Zünslerfalter und Raubfliegen erstellt.

Wildbiene des Jahres 2016 ist die Bunte Hummel

Der Arbeitskreis Wildbienen-Kataster gemeinsam mit dem Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart, der Landesanstalt für Bienenkunde sowie den Imkerverbänden Badens und Württembergs machen mit der Wildbiene des Jahres auf das Schicksal einer Art aufmerksam, deren Lebensweise besonders spannend und die auch für Laien gut zu erkennen ist. 2016 wurde die Bunte Hummel bzw. Waldhummel (Bombus sylvarum) zur Wildbiene des Jahres gewählt. Die Bunte Hummel verdeutlicht stellvertretend für alle Wildbienen, wie problematisch heute die Lebensumstände für Insekten sind, die auf ein reiches Blütenangebot in der Landschaft angewiesen sind.

Wildbiene des Jahres 2014 ist die Garten-Wollbiene

Mit der Wildbiene des Jahres machen der Arbeitskreis Wildbienen-Kataster und die Landesanstalt für Bienenkunde sowie die Imkerverbände Badens und Württembergs auf das Schicksal einer Art aufmerksam, deren Lebensweise besonders spannend und die auch für Laien gut zu erkennen ist. 2014 wurde die Garten-Wollbiene (Anthidium manicatum) zur Wildbiene des Jahres gewählt.

Wildbiene des Jahres 2015 ist die Zaunrüben-Sandbiene

Der Arbeitskreis Wildbienen-Kataster und die Landesanstalt für Bienenkunde sowie die Imkerverbände Badens und Württembergs haben die Zaunrüben-Sandbiene (Andrena florea) zur Wildbiene des Jahres 2015 gewählt. Die Weibchen sammeln den für die Nachkommen überlebenswichtigen Pollen ausschließlich an den Blüten der Zaunrübe (Bryonia). Für das Überleben braucht die Zaunrüben-Sandbiene also ausreichend große Bestände ihrer Nahrungspflanze, die leider allzu häufig als Unkraut beseitigt wird. Die Wildbiene des Jahres 2015 ist in Deutschland mit Ausnahme des äußersten Nordens noch weit verbreitet. Am Beispiel von Baden-Württemberg zeigt sich, dass sie die tieferen Lagen und insbesondere die wärmebegünstigten Flussgebiete bevorzugt.

Aktion Wildbiene des Jahres

Am 07. Oktober 2012 stellte das Kuratorium Wildbiene des Jahres auf der 10. Hymenopterologen Tagung in Stuttgart erstmals die Wildbiene des Jahres 2013 vor.

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