Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen, kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären. Naturschutzgebiete bilden die intensivste Schutzform für Natur und Landschaft.
Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen, kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären. Naturschutzgebiete bilden die intensivste Schutzform für Natur und Landschaft.
Zielsetzung: Jedes Jahr werden bei der Mahd von Dauergrünland und Feldgras Rehkitze und Junghasen getötet sowie die Gelege von Bodenbrütern ausgemäht. Für die Landwirtschaft stellt dies ein hohes Risiko für die Nutztiere dar, denn durch Kadaver verunreinigte Silagen enthalten Clostridium botulinum, was insbesondere bei Wiederkäuern zu Botulismus führt. Des Weiteren ist der Landwirt dazu verpflichtet, die zu mähende Fläche abzusuchen, was bei Unterlassen zu hohen Strafen führen kann, sollte ein Jungtier zu Schaden kommen. Aus diesen Gründen wird in der Landwirtschaft darauf geachtet, Jungwild aus Flächen zu vergrämen. Trotz intensiver Bemühungen zur Vergrämung durch das Absuchen der Flächen mit brauchbaren Jagdhunden, dem Aufstellen von Wildscheuchen, akustischen Warnern und dem Verteilen von Duftstoffen hat sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch im Ackerbau gibt es innovative Technologien wie die Saat von Mais in eine unmittelbar vorher gewalzte Zwischenfrucht, die für Wildtiere ein hohes Risiko darstellen. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Beitrag zur Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen während der Grünlandmahd sowie im Ackerbau während der Maissaat in Zwischenfrüchte geleistet werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich schnell eine Wirkung entfalten und einen abweichenden Wirkungskreis haben. Ziel des Projekts ist die Evaluierung dieser Unterschiede. Aus diesem Grund wird innerhalb des Projekts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsstruktur einer Fläche mit verschiedenen Vergrämungsmitteln gearbeitet. Da eine geordnete Kommunikation der gemachten Erfahrungen von ehrenamtlichen Wildrettern meist nicht stattfindet, können andere Wildtierretter davon nicht profitieren. Daher ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen in unterschiedlichen Personenkreisen, Beiträgen in Tageszeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu verschiedenen Methoden der Vergrämung und Risikoeinstufungen von Grünlandflächen mit einer Übersicht zu rechtlichen Grundlagen ebenso Ziel des Projekts.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Zielsetzung und Anlass: Einigen naturschutzrelevanten Wildtieren, wie beispielsweise Wildkatzen und Luchsen, ist es bislang stellenweise noch möglich, die intensiv genutzte Kulturlandschaft zu durchwandern, um sich neue Habitate zu erschließen. Der urbane Raum, wie auch andere Formen der Landnutzung, breiten sich jedoch stetig aus. Deckungsreiche Strukturen als Trittsteinbiotope sind rar oder verschwinden durch die Intensivierung der anthropogenen Landnutzung. Die Zersiedlung und Fragmentierung unserer Landschaft stellt damit eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit dar. Die Umsetzung von Biotopverbundkonzepten und der Erhalt geeigneter Trittsteinbiotope sind daher wichtiger denn je. Industrie- und Gewerbeflächen könnten hierbei eine bislang übersehene Rolle spielen und eine vergleichsweise kostengünstige Ergänzung zur Neuanlegung von Trittsteinbiotopen sein. Bewegungsdaten einzelner Wildtiere lassen vermuten, dass auf bestimmten Industrie- und Gewerbeflächen aufgrund der dort vorhandenen Deckungsstrukturen, zeitlich eingeschränkter Nutzung oder Betretungsverboten ein bisher unterschätztes Potential für Trittsteinbiotope vorhanden ist. Bei Biotopverbundkonzepten oder naturschutzfachlichen Einschätzungen sind diese Strukturen jedoch bislang nicht beachtet worden, da sie sich auf anthropogen genutzten Flächen befinden. Diese werden von den gängigen Habitatmodellen zu naturschutzrelevanten Wildtieren, die mit großen Stichproben auf das Abbilden von Gesamtpopulationen ausgelegt sind, überwiegend als 'gemieden' bewertet. Es gilt jedoch zu bedenken, dass sich vor allem einzelne Individuen und nicht die Gesamtheit einer Population in neue Lebensräume vorwagen und dabei auf ihren Wegen auch schwierige und abnorme Verhältnisse in Kauf nehmen. In Auswertungen, die sich nicht explizit mit jenen Individuen befassen, die sich außergewöhnlich viel auf Transithabitaten aufhalten und Trittsteinbiotope auch tatsächlich nutzen, könnten daher wichtige Informationen zur Nutzung von Trittsteinbiotopen entgehen, da diese als 'Ausreißer' im jeweiligen Datensatz angesehen werden. Das führt dazu, dass bisherige Konzepte zu Industrie- und Gewerbeflächen vor allem auf die aktive Gestaltung kleiner Biotope für weniger mobile Arten wie z.B. bedrohte Insekten, Amphibien, oder Reptilien abzielen. Der Schutz von schon vorhandenen, deckungsreichen Strukturen auf derartigen Flächen, um diese als Trittsteinbiotope für größere Wildtiere verfügbar zu machen, spielte dabei jedoch bisher keine Rolle. Mit diesem Projekt wollen wir das Potential von Industrie- und Gewerbeflächen als Trittsteinbiotope untersuchen und auf dieses aufmerksam machen, um so die Durchlässigkeit der Landschaft für Wildtiere zu verbessern. Es ist jedoch anzunehmen, dass sich nicht alle Industrie- und Gewerbeflächen gleichermaßen als Trittsteinbiotope für Wildtiere eignen. Zur Bestimmung potentieller Trittsteinbiotope, zum Schutz relevanter Strukturen und zur praktischen Anwendung in Verbundkonzepten wäre es wichtig, geeignete und ungeeignete Flächen zu unterscheiden. Das diesbezügliche Potential derartiger Fläche sollte daher individuell anhand konkreter Merkmale bestimmbar sein. Hierfür wäre es beispielsweise praktikabel zu wissen, auf welchen Industriezweigen sich vermehrt geeignete Vegetationsstrukturen befinden. Auch die Frage, ob und warum prinzipiell geeignete Strukturen auf Industrieflächen von Wildtieren nicht genutzt werden (beispielsweise, weil keine Löcher im Zaun vorhanden sind) sollte auf den Grund gegangen werden. Ziel des Projekts ist es daher, auf Grundlage gängiger landschaftsbeschreibender Daten, Faktoren zu bestimmen, mittels derer die als Trittsteinbiotope geeigneten Industrie- und Gewerbeflächen sicher klassifiziert werden können. Dafür müssen die für Wildtiere relevanten Bedingungen auf diesen Flächen, beispielsweise hinsichtlich Deckung und Störung, gut bekannt und zu kategorisieren sein. (Text gekürzt)
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] DER LUCHS IN WEST- UND MITTELEUROPA Denkanstöße 14 D 14 | Mai 2023 Empfehlungen für den Schutz des Eurasischen Luchses Lynx lynx in West- und Mitteleuropa Schlussfolgerungen aus dem Workshop der „Bonn Lynx Expert Group“ in Bonn, Deutschland,16. bis 19. Juni 2019 Die Denkanstöße basieren auf den Schlussfolgerungen aus dem Workshop der „Bonn Lynx Expert Group“ in Bonn, Deutschland, 16. bis 19. Juni 2019. Diese wurden ursprünglich in englischer Sprache veröffentlicht in den CATnews Nr. 14 – Herbst 2021. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine Übersetzung des Newsletters CATnews – Special Issue – The Eurasian lynx in Continental Europe. Herausgeber: Christine und Urs Breitenmoser. Co-Chairs IUCN / SSC, Cat Specialist Group, KORA, Stiftung KORA, Talgut-Zentrum 5, CH-3063 Ittigen CATnews ist der Newsletter der Cat Specialist Group, einer Sektion der Species Survival Commission SSC der International Union for Conservation of Nature (IUCN). Die Bezeichnung der geografischen Einheiten in dieser Veröffentlichung und die Darstellung des Materials bedeuten nicht, dass dies der Meinung der IUCN über den rechtlichen Status eines Landes, eines Territoriums oder eines Gebiets oder seiner Behörden oder über die Abgrenzung oder Grenzen entspricht. Wir danken für die gute Kooperation! INHALT 1. Herausforderungen für die Erhaltung des Eurasischen Luchses in Kontinentaleuropa – eine Einführung4 2.Erhaltungszustand des Eurasischen Luchses in West- und Mitteleuropa7 3.Erhaltung der nordosteuropäischen Tieflandpopulation des Eurasischen Luchses14 4.Erhaltungsbedarf der Luchspopulation in den Karpaten 19 5.Balkanluchs und das „Balkan Lynx Recovery Programme“ 26 6.Herausforderungen bei der Erhaltung der böhmisch-bayerisch-österreichischen Luchspopulation 7. 31 Der Eurasische Luchs im Dinarischen Gebirge und in den südöstlichen Alpen und die Notwendigkeit einer Bestandsstärkung 35 8.Die Entwicklung der Harzer Luchspopulation 41 9.Situation des Luchses im Juragebirge 48 10. Situation des Eurasischen Luchses in den Vogesen 56 11. Wiederansiedlung des E urasischen Luchses im Pfälzerwald, Deutschland 62 12. Die Rückkehr des Luchses in den Nordwesten Polens 71 13. Schritte zu einer Luchspopulation im Schwarzwald? 74 14. Der Beitrag von Trittstein-Ansiedlungen zur Verbesserung der Verbreitung des Luchses 76 15. SCALP: Monitoring des Eurasischen Luchses in den Alpen und darüber hinaus 82 16. Günstiger Erhaltungszustand und Management auf Populationsebene – die böhmisch-bayerisch-österreichische Luchspopulation als Fallbeispiel 87 17. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Erhaltung des Luchses unter der Schirmherrschaft der Oberrheinkonferenz 91 18. Auswirkungen der Fragmentierung und Vernetzung von Luchshabitaten auf die Populationsgenetik in K ontinentaleuropa 94 19. EUROLYNX: Wissenschaftliche Zusammenarbeit bei der Untersuchung der Bewegungsökologie des Eurasischen Luchses in seinem Verbreitungsgebiet 99 20. Gesundheitsüberwachung im Wildtierschutz: Erfahrungen mit dem Eurasischen Luchs in der Schweiz 21. EAZA-Zuchtprogramme als Quelle für Luchswiederansiedlungen 105 124 22. Empfehlungen für den Schutz des Eurasischen Luchses Lynx lynx in West- und Mitteleuropa 127 3| URS BREITENMOSER1*, JOCHEN KREBÜHL2, CHRISTOPH HEIDER3 & CHRISTINE BREITENMOSER-WÜRSTEN4 1. HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE ERHALTUNG DES EURASISCHEN LUCHSES IN KONTINENTALEUROPA – EINE EINFÜHRUNG Der Eurasische Luchs Lynx lynx besiedelte einst ganzGegenwärtig gibt es in Kontinentaleuropa drei kleine bis Kontinentaleuropa, wurde aber einerseits mit demmittelgroße autochthone und elf winzige bis kleine wieder- Rückgang der Wälder und des Wildtierbestandes undeingeführte Populationen, die sich auf 23 Länder verteilen andererseits dem menschlichen Bevölkerungswachstum,(von Arx et al. 2021). In den letzten Jahren wurden neue der Ausdehnung der Anbauflächen und der Zunahme derWiederansiedlungsprojekte initiiert (z. B. Idelberger et Viehbestände allmählich verdrängt. Die endgültige Aus-al. 2021, Tracz et al. 2021). Es wurden Anstrengungen rottung der Restpopulationen erfolgte im Laufe des 19.unternommen, um getrennte Populationen miteinander zu Jahrhunderts. Eine Ausnahme bildeten die Populationenverbinden (Molinari et al. 2021), und die genetische Sa- im nordosteuropäischen Tiefland, in den Karpaten undnierung früherer Wiederansiedlungspopulationen wurde im südlichen Dinarischen Gebirge, die alle in den spätendiskutiert und – in einem Fall (Fležar et al. 2021) – bereits 1940er Jahren ein Minimum erreichten, aber schließlichin Angriff genommen. Solche Projekte erfordern den Zu- überlebten (für einen Überblick über den historischengang zu geeigneten Ausgangstieren und den Transport Rückgang und die Originalliteratur siehe Breitenmoser &von umgesiedelten Luchsen über internationale Grenzen Breitenmoser-Würsten 2008). Die Wiederansiedlungspro-hinweg. Gemäß den IUCN-Leitlinien für Wiederansied- gramme begannen vor fast 50 Jahren; nicht ausschließ-lungen und andere Umsiedlungen zu Erhaltungszwecken lich, aber meistens mit Fundtieren aus der slowakischen(IUCN/SSC 2013), aber auch gemäß den EU- und/oder Population. Bis heute wurden Eurasische Luchse innationalen Rechtsvorschriften müssen für solche Er- Kontinentaleuropa in Frankreich, der Schweiz, Deutsch-haltungsmaßnahmen eine geeignete Ausgangspopulation land, Polen, der Tschechischen Republik, Italien, Öster-ermittelt, der Erhaltungszustand der Ausgangspopulation reich und Slowenien wieder angesiedelt (siehe Beiträge inbewertet und tierärztliche Gesundheitsvorkehrungen ge- dieser Sonderausgabe). Einige Wiederansiedlungsprojek-troffen werden, um die Übertragung von Krankheitserre- te scheiterten bereits in einem frühen Stadium, und allegern zu verhindern. Die „traditionellen“ Quellpopulationen neu entstandenen Populationen der Wiederansiedlungenin den Karpaten und vor allem in der Slowakei haben sind immer noch relativ klein, meist isoliert und weisenjedoch ihre eigenen Erhaltungsprobleme (Kubala et al. einen recht hohen Grad an Inzucht auf, unter anderem2021), was (erneut) die Diskussion über die Nutzung von aufgrund der begrenzten Anzahl von NachzuchttierenErhaltungszuchtprogrammen als Quelle für Wiederansied- (Breitenmoser & Breitenmoser-Würsten 2008).lungen ausgelöst hat (Lengger et al. 2021). Letztendlich sollten diese jetzt isolierten Populationen alle zu wenigen 1 2 3 4 |4 IUCN/SSC Cat Specialist Group, Stiftung KORA, Muri, Schweiz *Email: u.breitenmoser@kora.ch Stiftung Natur und Umwelt RLP, Mainz, Deutschland HIT Umwelt- und Naturschutz Stiftungs-GmbH, Siegburg, Deutschland IUCN/SSC Cat Specialist Group, Stiftung KORA, Muri, Schweiz großen und lebensfähigen Metapopulationen zusammen-Die Ergebnisse des Symposiums sind in dieser Sonder- geführt werden, um die negativen Auswirkungen derausgabe zusammengefasst. Im Anschluss an die Be- Fragmentierung ihres Lebensraums abzumildern (Premierstandsaufnahme erarbeiteten die Teilnehmenden Empfeh- et al. 2021). Erschwerend kommt hinzu, dass Kontinen-lungen (Bonn Lynx Expert Group 2021), um den Schutz taleuropa drei phylogenetisch unterschiedliche Linien desdes Luchses in Kontinentaleuropa zu koordinieren. Die Eurasischen Luchses beherbergt, die als gültige Unter-Ergebnisse des Bonner Workshops wurden dem Sekreta- arten anerkannt sind (Kitchener et al. 2017). Ist also jederriat und dem Ständigen Ausschuss des Übereinkom- Luchs überall willkommen? Wie sollen wir Gebiete für diemens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Unterarten in denjenigen Regionen abgrenzen, in denenPflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume wir keine Informationen über die ursprünglichen Bewoh-(Berner Konvention) des Europarates vorgelegt, der am 6. ner haben?Dezember 2019 die Empfehlung Nr. 204 (Ständiger Aus- schuss 2019) verabschiedete. Diese ist mit den am Ende Diese Fragen und die komplexe Situation erfordern einedieses Sonderheftes vorgestellten Empfehlungen (Bonner einvernehmliche Strategie zum Schutz des EurasischenLuchsexpertengruppe 2021) deckungsgleich. Luchses, vereinbarte Standards und Protokolle, die die internationale und interregionale Zusammenarbeit erleich-Die geografische Bezeichnung ‚Kontinentaleuropa‘ be- tern, sowie gemeinsame Leitlinien und einen koordiniertenzieht sich im Kontext des vorliegenden Tagungsbandes Ansatz für den Erhalt des Luchses in Kontinentaleuropa.und der Empfehlungen auf das historische und aktuelle Aktuelle Herausforderungen sind z. B.Verbreitungsgebiet des Eurasischen Luchses südlich der 1. die Abgrenzung von Erhaltungseinheiten, 2. die genetische Sanierung von Inzuchtpopulationen, 3. die Ausgangspopulationen für weitere Umsiedlungen, 4. die Vernetzung kleiner Populationen und 5. das Management von Luchspopulationen im Hinblick auf die Koexistenz mit Menschen. großen autochthonen Populationen in Fennoskandina- vien und Russland. Die Bonner Konferenz konzentrierte sich auf die biologischen und ökologischen Aspekte im Hinblick auf die Wiederherstellung lebensfähiger Meta- populationen des Luchses in dieser Region. Obwohl wir uns der Bedeutung der menschlichen Dimension eines solchen Unterfangens voll bewusst sind, konnten wir Vom 16. bis 19. Juni 2019 trafen sich rund 50 Luchsex-aus praktischen Gründen nicht auch die sozialwissen- pertinnen und -experten in Bonn (Abb. 1, Anhang I), umschaftlichen Aspekte der Luchserhaltung behandeln. Alle über den Erhalt des Eurasischen Luchses in Kontinental-Teilnehmenden waren sich jedoch einig, dass die Dis- europa zu diskutieren. Ziele des Workshops waren,kussionen in Bonn fortgesetzt werden sollten und dass in 1. den Erhaltungszustand der kontinentalen Luchspo- pulationen und die Durchführung von Projekten zur Erhaltung des Luchses zu überprüfen, 2. Empfehlungen für einen koordinierten langfristigen An- satz zur Wiederansiedlung und Erhaltung des Luchses in West- und Mitteleuropa zu diskutieren und 3. sich auf die Entwicklung von Standards und gemein- samen Protokollen für die praktische Erhaltungsarbeit zu einigen. Zukunft weitere Themen des Luchserhalts in Kontinental- europa behandelt werden müssen. Die Bonner Luchskonferenz wurde gemeinsam von der HIT Umwelt- und Naturschutz Stiftung, der Stiftung Natur und Umwelt (SNU) Rheinland-Pfalz, der IUCN SSC Cat Specialist Group und der Stiftung KORA organisiert. Finanzielle Unterstützung wurde großzügig von der HIT Umwelt- und Naturschutz Stiftung, der SNU, dem EU-Förderprogramm LIFE und dem Europarat (Berner Konvention) gewährt. 5|
<p>Wenn sich Feldmäuse auf den Äckern ausbreiten, können Saat und Jungpflanzen erheblich geschädigt werden. Durch Bodenbearbeitung oder Gift sollen die Mäuse bekämpft werden. Dabei muss eine Gefährdung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters vermieden werden. Aktuell ist dies durch Notfallbestimmungen für Gifte und und deren Umsetzung nicht gewährleistet.</p><p>Aktuelle gesetzliche Bestimmungen bei der Feldmausbekämpfung</p><p>Feldhamster kann man nur schützen, indem man in ihren Lebensräumen zwischen März und Ende Oktober auf Gift verzichtet. Denn die Hamster fressen die Köder genau wie die Mäuse. Ab Anfang November halten Feldhamster Winterruhe, so dass sie dann durch den Gifteinsatz kaum noch betroffen sind.</p><p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) hat zum Schutz von „Nichtzieltieren“ – also allen anderen Wildtieren außer der Feldmaus für die Ausbringung der Giftköder im Jahr 2018 mehrere Regeln (Anwendungsbestimmungen, AWB) aufgestellt: Zum einen wurde die Ausbringung nur mittels Legeflinte direkt und tief hinein in die Mauselöcher erlaubt, damit die Köder verdeckt abgelegt werden (AWB NT664). Weiterhin wurde eine Einschränkung der Gebiete vorgenommen, in denen die Köder ausgebracht werden dürfen: Die Anwendung in Vogel- und Naturschutzgebieten, auf Rastplätzen von Zugvögeln und in Vorkommensgebieten des Feldhamsters (AWB NT820-1) und anderer gefährdeter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kleinsuger#alphabar">Kleinsäuger</a> (Haselmaus, Birkenmaus, NT820-2 und NT820-3) ist innerhalb kritischer Zeiträume verboten.</p><p>Lockerungen beim Gifteinsatz und bei der Erfassung der Vorkommengefährden den Feldhamster</p><p>Aktuell erleben die Landwirte wieder eine der alle drei bis fünf Jahre wiederkehrenden Massenvermehrungen der Feldmäuse. Um das Vorgehen gegen die Feldmäuse zu erleichtern, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) am 10.09.2020 für das Mäusebekämpfungsmittel Ratron Giftweizen eine bis zum 06.01.2021 befristete Notfallzulassung nach Art. 53 VO 1107/2009 erteilt. Diese gilt für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Diese Notfallzulassung enthält neben einer Erweiterung der zulässigen Anwendungstechnik auch einen Hinweis zu den oben genannten AWB NT820-1, NT820-2 und 820-3: </p><p>Neben der Zulassung einer sogenannten Köderlegemaschine, die die Giftausbringung erleichtern soll, wurde im Zuge der Notfallzulassung vom BVL auch ein Hinweis zum Begriff „Vorkommensgebiet“ veröffentlicht: „In Bezug auf die Anwendungsbestimmungen NT820-1, NT 820-2 und NT 820-3 zum Artenschutz weist das BVL darauf hin, dass der Begriff „Vorkommensgebiet“ im Kontext des Pflanzenschutzrechts so zu verstehen ist, dass Bezug genommen wird auf aktuell nachgewiesene Vorkommen der geschützten Arten auf der Anwendungsfläche oder in unmittelbar daran angrenzenden Bereichen. Etwaige weitergehende Regelungen des Naturschutzrechts bleiben unberührt.“ Durch wen ein Nachweis eines aktuellen Vorkommens beizubringen ist, wird hierbei nicht ausgeführt.</p><p>Festzustellen, wo genau die Feldhamster leben, ist Ländersache. Die Länder müssen die Vorkommensgebiete der europarechtlich geschützten Art erheben und nach Brüssel melden. Die Datenlage ist in den Bundesländern unterschiedlich gut – zum Teil sogar sehr lückenhaft, viele Einzelnachweise sind schon mehrere Jahre alt. Dass die Hamsterpopulationen überall immer kleiner werden, ist aber bekannt. Und genau hier liegt das Problem: Wenn man nicht genau weiß, wo noch Feldhamster leben, wie können sie dann in ihren letzten Lebensräumen geschützt werden? Da der Handlungsdruck gegen die Feldmäuse vor der Aussaat des Wintergetreides groß ist, wurden in den Bundesländern unterschiedliche Strategien entwickelt, um für einzelne Äcker zu prüfen, ob dort durch einen Rodentizideinsatz Feldhamster gefährdet werden könnten.</p><p>Hierbei den Landwirten selbst die Einschätzung ihrer Felder auf Hamstervorkommen aufzubürden birgt einen Interessenskonflikt, wenn der Landwirt die Konsequenz aus einem tatsächlichen Hamstervorkommen als wirtschaftlichen Nachteil empfindet.</p><p>Weiterhin ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung ein sicherer „Nachweis“ bzw. Negativnachweis eines Hamstervorkommens auf den meisten betroffenen Flächen praktisch nicht mehr möglich, da die Eingangslöcher zum Hamsterbau im Herbst nur vor einem Umbruch der Felder gefunden werden können. Eine rasche und sogar mehrmalige Bodenbearbeitung nach der Ernte wird von den Pflanzenschutzdiensten jedoch insbesondere zur Bekämpfung der Feldmäuse bereits seit dem Sommer empfohlen. Eine Bodenbearbeitung wird auch vom UBA als nichtchemische Bekämpfungsmaßnahme empfohlen und von Praktikern wie Experten mit Wirkungsgraden von über 80 % als wirksam erachtet.</p><p>Es ist ebenfalls kritisch zu sehen, wenn für den Rodentizideinsatz keine aktive Erlaubnis durch Pflanzenschutzdienste oder die Naturschutzbehörden erforderlich ist, sondern nur vom Landwirt da Verstreichen einer mehrtägigen Frist abzuwarten ist. Ein solches System scheint bei bekanntermaßen lückenhaftem Wissen zur Verbreitung der Feldhamster anfällig dafür, dass auch auf tatsächlich von Feldhamstern bewohnten Flächen ein Rodentizidensatz nicht verhindert werden kann.</p><p>Eine dem Umweltschutz eher gerecht werdende Möglichkeit ist das Beauftragen fachkundiger unabhängiger Gutachter: Diese prüfen im Auftrag der Landwirte die Felder und können sie für „hamsterfrei“ erklären, woraufhin die Anwendung von Rodentiziden dort erlaubt wird. Der Thüringer Bauernverband beklagt allerdings, dass die Kapazität der Gutachter in diesem Bundesland aktuell bei weitem nicht ausreiche, um eine Mäusebekämpfung rechtzeitig in die Wege leiten zu können. Da der eingeschlagene Weg über unabhängige Gutachter allerdings auch aus Sicht des UBA zielführend ist, liegt die Lösung in einer allmählichen Erhöhung der Zahl zugelassener Gutachter. Dies könnte die Situation zumindest im Hinblick auf zukünftige Kalamitäten entschärfen.</p><p>Neue Anwendungstechnik ist nicht sicher für den Hamster</p><p>Im Rahmen der Notfallzulassung erlaubt das BVL neben der Legeflinte auch eine Ausbringung mit einer Köderlegemaschine (z.B. WUMAKI). Diese Maschine erzeugt künstliche Röhren von wenigen Zentimetern Durchmesser in ca. 30 cm Tiefe unter der Bodenoberfläche. In diese Röhren soll der Hamster aufgrund des kleinen Durchmessers nicht eindringen können. Die Röhren werden mit Mäuseködern bestückt und der darüberliegende Boden angedrückt. Mäuse erkennen die Röhren von oben und graben sich in sie ein, wobei sie die Köder finden. Es handelt sich um eine zwar kostenträchtige, aber gegenüber der Legeflinte weit weniger arbeitsintensive und zugleich effektive Methode der Köderplatzierung. Es wird auch argumentiert, dass die durch die Maschine erzeugten Gänge zu eng für Hamster seien, und diese Technik daher eine für Feldhamster sichere Methode der Rodentizidausbringung darstelle.</p><p>Nach Auskunft des Bundesamtes für Naturschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BfN#alphabar">BfN</a>) kann aber ein Feldhamster als sehr guter Wühler solche engen Gänge problemlos weiter aufgraben. Es gibt vielfältige Beobachtungen, dass Feldhamster Gänge der Feldmaus nutzen und nach Bedarf erweitern. Auf Nahrungssuche können Feldhamster die Köder erschnüffeln und leicht ausgraben. Aus diesem Grunde hält das UBA einen Gifteinsatz mit einer Köderlegemaschine in einem Feldhamsterlebensraum für ebenso wenig vertretbar wie mit einer Legeflinte.</p><p>Der Feldhamsterschutz muss ernst genommen werden</p><p>Die herbstliche Aktivitätszeit der Feldhamster bis zur Winterruhe dauert noch wenige Wochen an. Die vom Aussterben bedrohte Tierart darf nicht durch eilig durchgeführte Rodentizidanwendungen gefährdet werden. Das vorhandene Wissen über aktuelle Populationen in Behörden und Naturschutzorganisationen muss gebündelt und den Unteren Naturschutzbehörden (UNBs) sowie Pflanzenschutzdiensten zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Die Feststellung eines Hamstervorkommens sollte unbedingt von unabhängiger Seite getroffen werden. Hier sind entsprechende Regelungen in den Bundesländern unerlässlich. Landwirte müssen zudem dringend dafür sensibilisiert werden, dass verlässliche Kontrollen ihrer Felder auf Hamsterbaue nur vor einer Bodenbearbeitung möglich sind. Wo in einem potentiellen Vorkommensgebiet keine sichere Aussage getroffen werden kann, muss es heißen: Der Hamsterschutz geht vor! Nur dann wird es im Rahmen einer Mäusebekämpfung möglich sein, die letzten Feldhamstervorkommen vor Vergiftung zu schützen.</p><p> </p>
Miombo Waldländer sind der verbreitetste Waldtyp im südlichen Afrika. Sie kommen auf einer Fläche von 3.2. Millionen km2 vor und beherbergen über 50 Millionen Menschen in sieben Ländern (Angola, DR Congo, Malawi, Mozambique, Tanzania, Zambia und Zimbabwe). Über 80% dieser Menschen leben von Miombo-Wäldern, in denen sie Viehwirtschaft betreiben, Brennholznutzung betreiben, Konstruktionsholz gewinnen, Medizin, Früchte und Pilze nutzen. In vielen Gegenden ist der Fortbestand von Miombo Wäldern durch illegale Holznutzung, Rodung durch Weide und zu starke Häufigkeit von Feuern gefährdet. Das Niassa - Nationalreservat in Mozambique ist über 42,000 km2 groß und wurde zum Schutz von gefährdeten Wildtieren eingerichtet. 40000 Menschen leben in 50 Siedlungen im Reservat. Die Bevölkerung ist fast ausschließlich von großer Armut mit Einkommen von unter einem Dollar / Tag betroffen. Die Landnutzung der Menschen - großteils Subsistenzlandwirtschaft in der Form von Wanderfeldbau konfligiert vielfach mit den Schutzzielen des Reservates. Das Projekt zielt darauf ab, nachhaltige Nutzungsstrategien unter Einbeziehung von Baumressourcen zur Verbesserung der Lebensumstände der Bevölkerung in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit der Bevölkerung zu entwickeln. Sozioökonomische und ethnologische Studien gemeinsam mit ökologischen Untersuchungen werden zur Erreichung dieser Ziele durchgeführt. Nutzungsrichtlinien und Bewirtschaftungsoptionen sollen aus Fallstudien entwickelt werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 17 |
| Kommune | 2 |
| Land | 18 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Förderprogramm | 10 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 19 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 25 |
| Offen | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 38 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 8 |
| Keine | 20 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 12 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 14 |
| Lebewesen und Lebensräume | 38 |
| Luft | 9 |
| Mensch und Umwelt | 38 |
| Wasser | 12 |
| Weitere | 34 |