Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprü-fung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) Die WindStrom Niese-Köterberg GmbH & Co. KG, Alte Poststraße 17, 32676 Lügde, beantragt gemäß §§ 16, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die wesentliche Änderung der Betriebsweise von zwei Windenergieanlagen (WEA) hinsichtlich eines schalloptimierten Betriebes. Eine Standortverschiebung auf den Anlagengrundstücken oder weitere Änderungen an den Anlagen erfolgt nicht.
Die MVV Umwelt GmbH plant am Standort Staßfurt in der Gemarkung Brumby eine im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage zur Herstellung von Wasserstoff mittels Elektrolyse aus Windstrom zu errichten und zu betreiben. Der Windstrom stammt aus dem nahegelegenen Windpark „Hohe Wuhne“. Mittels der Elektrolyseanlage wird dieser zur Herstellung von Wasserstoff mit einer Jährlichen Produktionskapazität von 140 t genutzt. Dieser soll über eine Rohrleitung an eine geplante Tankstelle auf dem den 2 km entfernten Aral Autohof an der Autobahn A14 geliefert und damit zur Dekarbonisierung des örtlichen Verkehrs genutzt werden.
Sachsen-Anhalt zählt bundesweit zu den Vorreitern beim Ausbau erneuerbarer Energien. Bereits heute wird hier viel Strom mit Windkraft und Photovoltaik erzeugt, manchmal sogar zu viel. Denn der Ausbau der Stromnetze hat erst in den vergangenen drei Jahren richtig Fahrt aufgenommen. Um grünen Strom besser einzusetzen und einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation zu leisten, wirbt Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann dafür, Elektroautos in den kommenden Jahren verstärkt als Stromspeicher zu nutzen. „An wind- und sonnenreichen Tagen müssen wir immer häufiger Windräder und PV-Anlagen herunterregeln, weil sonst die Netze überlastet werden. Neben dem weiteren Ausbau der Stromnetze, dem Bau von Großspeichern und Power-to-Heat-Anlagen könnten in den kommenden Jahren auch Elektroautos verstärkt als Energiespeicher genutzt werden“, erklärte Willingmann am heutigen Freitag. Denn mit einer durchschnittlichen Batterie eines Elektroautos könnte schon heute ein Vier-Personen-Haushalt gut zwei Tage mit Strom versorgt werden. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr bereits ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem der Weg für das so genannte bidirektionale Laden regulatorisch und steuerlich geebnet werden sollte. Durch den Bruch der Berliner Regierungskoalition wurde das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht im Bundestag jedoch nicht mehr verabschiedet. Willingmann hofft, dass die nächste Bundesregierung das Thema wieder aufgreifen wird. „Wir werden die Energiewende vor allem dann erfolgreich gestalten, wenn wir innovative Lösungen wie das bidirektionale Laden fördern“, so der Minister. „Wer eine PV-Anlage auf dem Dach hat, könnte den produzierten Strom gleich selbst im Auto speichern und nutzen. Darüber hinaus würden Stromverbraucher grundsätzlich profitieren, weil künftig weniger Erzeugungsanlagen kostenintensiv abgeregelt werden müssten.“ Nach Angaben der Bundesnetzagentur stieg die abgeregelte Leistung in Sachsen-Anhalt von 253 Gigawattstunden im Jahr 2020 auf 665 Gigawattstunden im Jahr 2023. Die Kosten für die Abregelung beliefen sich 2023 bundesweit auf 3,2 Milliarden Euro. Die Zahl der Elektroautos ist in Sachsen-Anhalt zuletzt beständig gestiegen. Zum 1. Oktober 2024 waren insgesamt 33.300 Fahrzeuge gemeldet, davon 18.676 reine Elektroautos und 14.041 Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid-Antrieb. Der Marktanteil belief sich auf 2,6 Prozent. Zum Vergleich: 2020 waren lediglich 2.589 Fahrzeuge gemeldet (Marktanteil: 0,2 Prozent). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Stromnetzkosten der Energiewende fair verteilen Stromkunden in Regionen, die besonders stark zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beitragen, sollen nicht gleichzeitig durch hohe Kosten für den Verteilnetzausbau belastet werden. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur wird bereits ein teilweiser Ausgleich erreicht; eine Kurzstudie im Auftrag des UBA schlägt darüber hinaus bundeseinheitliche Netzentgelte vor. Der Norden und Nordosten Deutschlands tragen durch die hohen Ausbaumengen insbesondere der Windenergie besonders dazu bei, dass Deutschland seinem Ziel näherkommt, die Stromerzeugung komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Deren Ausbau führt zu einem hohen Ausbaubedarf des Stromnetzes in diesen Regionen. Stromkund*innen in diesen Regionen müssen somit besonders hohe Netzentgelte zahlen. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024 wird ab dem Jahr 2025 ein teilweiser Ausgleich erreicht. Welche Entlastung bringt die Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024? Der Haushaltsstrompreis besteht zu etwa einem Drittel aus Netzentgelten . Diese untergliedern sich weiter in Übertragungsnetzentgelte (vier Übertragungsnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 30 %) und Verteilnetzentgelte (866 Verteilnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 70 %). Während der Anteil der Übertragungsnetzentgelte seit 2023 bereits bundesweit einheitlich ist, führt die hohe Spannweite bei den Verteilnetzentgelten dort bislang tendenziell zu hohen Strombezugskosten, wo die Verteilnetzkosten, mitverursacht durch den Ausbau erneuerbarer Energien, hoch sind. Die Festlegung der Bundesnetzagentur ermöglicht einen teilweisen Ausgleich überdurchschnittlich hoher Netzkosten in einigen Verteilnetzgebieten. Diese Kosten werden in Form einer Umlage auf alle Stromkunden gewälzt. Für das erste Anwendungsjahr 2025 prognostizieren die Netzbetreiber einen Wälzungsbetrag von 2,4 Milliarden Euro. Für Haushaltskund*innen ( außerhalb der entlasteten Verteilnetzgebiete ) resultiert daraus eine Kostensteigerung um ca. 1,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh), was bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh rund 42 Euro/Jahr entspricht. Umgekehrt beträgt die Entlastung bei gleichem Jahresverbrauch in den entlasteten Verteilnetzgebieten circa 200 Euro/Jahr. Welche zusätzlichen Reformoptionen empfiehlt die Kurzstudie im Auftrag des UBA ? Die Festlegung der Bundesnetzagentur trägt zu einer sachgerechten Verteilung der Stromnetzkosten bei; eine umfassendere Netzentgeltreform sollte sich jedoch anschließen. Für eine solche Reform haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des UBA verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur hinsichtlich ihrer Eignung und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet. Im Ergebnis der Kurzstudie steht die Empfehlung des Öko-Instituts, bundeseinheitliche Netzentgelte anzustreben. Diese beheben regionale Netzentgeltunterschiede und können dadurch die politische Diskussion um die ungerechte Lastenverteilung der Netzkosten entschärfen. Bestehende Gegenargumente werden analysiert und größtenteils entkräftet. Die Stiftung Umweltenergierecht erörtert darauf aufbauen, dass bundeseinheitliche Netzentgelte auch rechtlich umsetzbar sind. Angesichts der bereits einheitlichen Übertragungsnetzentgelte wäre die Übertragung auf die Verteilnetze ein nächster logischer Schritt. Besonders Verbraucher*innen in ländlichen Regionen mit hohen Netzentgelten, die einen großen Beitrag zur Energiewende leisten, würden dadurch entlastet. Darüber hinaus skizziert die Kurzstudie einen eigenen Reformvorschlag transformationsgekoppelter Netzentgelte. Dabei würden die Verteilnetzentgelte an den Beitrag von Regionen beziehungsweise von Verteilnetzgebieten zur Energiewende gekoppelt. Verteilnetzentgelte würden dort geringer ausfallen, wo mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. Regionen mit einem geringen Ausbau würden hingegen die netzbezogenen Kosten der Energiewende durch höhere Netzentgelte finanzieren. Dieser Ansatz ginge sowohl über die abfedernde Wirkung (aktuelle Festlegung der Bundesnetzagentur) als auch über eine bundeseinheitliche Angleichung der Netzentgelte hinaus. Angesichts des Ziels einer treibhausgasneutralen Stromversorgung könnte er als gerechtere Lastenteilung empfunden werden: In Regionen, die durch hohen Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) einen besonders hohen Beitrag leisten, sind die Netzentgelte und Strompreise für Verbraucher*innen besonders niedrig. Regionen mit wenig EE-Ausbau profitieren dennoch von dessen strompreissenkenden Effekten, tragen aber anteilig höhere Kosten für den Netzausbau. Die Forschenden stellen allerdings fest, dass die Umsetzung dieses Modells komplex und rechtlich schwer umsetzbar ist. Hintergrund ist vor allem die adäquate Ableitung beziehungsweise die Grundlage für den Transformationsbeitrag eines Netzgebietes. Die kostensenkende Wirkung einer zusätzlichen EE-Anlage bliebe für die Stromkund*innen unklar; zudem gibt es für eine finanzielle Beteiligung von Bürger*innen auch Instrumente außerhalb der Netzentgelte. Der Ansatz transformationsgekoppelter Netzentgelte trägt gleichwohl dazu bei, die Diskussion zu konkretisieren und einer nachhaltigen und gerechten Lösung näherzukommen.
Sachsen-Anhalt zählt nicht nur beim Ausbau von Windkraft und Photovoltaik bundesweit zu den Vorreitern. Rund drei Millionen Megawattstunden Strom werden bereits heute im Land mit Bioenergie erzeugt; hinzu kommen 1,9 Terrawattstunden (TWh) Biomethaneinspeisung. In den vergangenen Monaten wurde jedoch zwischen Bund und Ländern um die Förderhöhe und damit um die Perspektiven der Bioenergie gerungen. Mit dem vorläufigen Ergebnis ist Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann zufrieden, denn Bundestag und Bundesrat haben einer Erhöhung der Förderung in den Jahren 2025 und 2026 zugestimmt. „Ich freue mich, dass die Intervention der Länder beim Bund dazu geführt hat, dass wir die wirtschaftlichen Perspektiven für die Bioenergie in Deutschland noch vor der Bundestagswahl zumindest kurzfristig absichern konnten“, erklärte Willingmann am Mittwoch. „Ich bin davon überzeugt, dass Bioenergie in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gelingen der Energie- und Wärmewende leisten kann“, so Willingmann weiter. „Bioenergie hat den großen Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Windkraft und Photovoltaik steuerbar ist. Deshalb hoffe ich, dass die künftige Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auch dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für Bioenergie schaffen wird.“ Zuletzt lag der Anteil der Biomasse an der gesamten Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt bei 12,4 Prozent. Mit Gestehungskosten von 18 Cent pro Kilowattstunde ist Biomasse jedoch teurer als Windstrom mit acht Cent oder Sonnenstrom mit vier Cent pro Kilowattstunde. Aus diesem Grund wollte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Förderung von Bioenergie im vergangenen Jahr begrenzen. Nach den Plänen des BMWK sollte die deutschlandweit installierte Leistung von aktuell rund 10.500 Megawatt auf 8.400 Megawatt im Jahr 2030 sinken. Weniger Förderung hätte in diesem Fall zu einem erheblichen Rückgang der Bioenergie in Sachsen-Anhalt führen können, da in den kommenden fünf Jahren 170 der landesweit 482 Biogasanlagen nach zwanzigjähriger Betriebslaufzeit aus der EEG-Förderung herausfallen. „Insoweit bin ich froh, dass es dazu nicht kommt“, erklärte Willingmann. „Es hat sich ausgezahlt, dass die Energieministerinnen und -minister der Länder Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im vergangenen November bei der Energieministerkonferenz in Brunsbüttel darauf hingewiesen haben, dass Bioenergie als steuerbare Energie neben wasserstofffähigen Gaskraftwerken gebraucht wird. Aufgabe der neuen Bundesregierung wird es nun sein, über die Jahre 2025 und 2026 hinaus vernünftige Rahmenbedingungen für Bioenergie zu schaffen. Dazu zählt für mich auch, dass Bioenergie einen höheren Stellenwert in der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung einnehmen muss.“ Für das laufende Jahr wurde das Ausschreibungsvolumen von 400 auf 1.000 Megawatt erhöht, für 2026 von 300 auf 800 Megawatt. Ab 2027 plant der Bund vorerst weiterhin mit niedrigen Volumina (2027: 326 MW; 2028: 76 MW), so dass sich hier bereits abzeichnet, dass die Diskussion über die Rolle der Bioenergie im Rahmen der Energie- und Wärmewende weitergehen wird. Gegenstand des Energiepakets war zudem die Erhöhung der Flexibilitätsprämie von 65 auf 100 Euro pro Kilowatt (kW). Die Flexibilitätsprämie ist als finanzieller Anreiz gedacht, damit Biogasanlagen so aufgerüstet werden, dass sie netzdienlich betrieben werden können; also insbesondere zu wind- oder sonnenarmen Zeiten. „Die Prämie zielt insoweit schon auf die Rolle ab, die Bioenergie in den nächsten Jahren spielen sollte“, so Willingmann. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Sachsen-Anhalt zählt bundesweit zu den Vorreitern beim Ausbau erneuerbarer Energien. Bereits heute wird hier viel Strom mit Windkraft und Photovoltaik erzeugt, manchmal sogar zu viel. Denn der Ausbau der Stromnetze hat erst in den vergangenen drei Jahren richtig Fahrt aufgenommen. Um grünen Strom besser zu nutzen und einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation zu leisten, wollen der Netzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH und die InfraLeuna GmbH eine Power-to-Heat-Anlage am Chemiestandort Leuna im Saalekreis errichten. Mit dieser kann regenerativ erzeugter Strom in Wärme umgewandelt werden. Den entsprechenden Vertrag haben die Unternehmen am heutigen Montag im Beisein von Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann unterzeichnet. „Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir intelligente technologische Lösungen“, erklärte Willingmann. „Die Errichtung der Power-to-Heat-Anlage hier am Chemiestandort Leuna ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche Industrie in Sachsen-Anhalt. Strom, der ansonsten abgeregelt werden müsste, wird künftig direkt in Wärme umgewandelt und genutzt. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise und aufgrund der Notwendigkeit, unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden, zeigen Projekte wie dieses, wie wir wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz erfolgreich miteinander verbinden können.“ Die geplante Power-to-Heat-Anlage besteht aus einem Elektrodenkessel mit einer elektrischen und thermischen Leistung von jeweils 35 Megawatt. Wie in einem elektrischen Wasserkocher wird darin Wasser durch Strom erhitzt. Pro Stunde können 45 Tonnen überhitzter Prozessdampf (47 bar/ü, 320 °C) erzeugt werden. Der Dampf soll anschließend in das Netz des Chemiestandorts eingespeist und den ansässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das dabei erreichte Druckniveau von 47 bar/ü wird mit dieser Technologie europaweit zum ersten Mal erreicht. „Am Chemiestandort Leuna, der Wärmeenergie in großen Mengen benötigt, ermöglicht die Technologie eine erhebliche Reduzierung von CO₂-Emissionen und stärkt zugleich die Resilienz der Unternehmen gegenüber volatilen Energiemärkten“, erklärte Willingmann weiter. „Der Chemiestandort Leuna gehört zu den Vorreitern beim Thema Nachhaltigkeit. Hier wird seit langem und mit Hochdruck an der Transformation der Chemieindustrie gearbeitet – hin zu erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Die Power-to-Heat-Anlage passt sehr gut in dieses Profil.“ Christof Günther, Geschäftsführer der InfraLeuna, betonte: „Der Elektrodenkessel mit den bisher unerreichten Parametern 47 bar/ü und 320 °C ist maßgeschneidert für unser Hochdruck-Dampfsystem. In Kombination mit unseren hochflexiblen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken schaffen wir in Leuna ein einzigartig reaktionsfähiges Energiesystem.“ Die Kraftwerke der InfraLeuna können künftig immer dann zurückgefahren werden, wenn die neue Anlage Ökostrom aufnimmt und in Wärmeenergie umwandelt. So kann bei steigendem Anteil von regenerativ erzeugtem Strom der Einsatz von Erdgas weiter reduziert und ein großer Schritt in Richtung CO2-Neutralität des Standortes gemacht werden. Der Baubeginn ist für Mitte dieses Jahres geplant, die Inbetriebnahme wird im ersten Quartal 2026 erwartet. Die Investitionskosten liegen bei 13,6 Millionen Euro. „Gerade in der aktuell sehr angespannten Situation der chemischen Industrie hilft uns dieser Kessel. Denn mit diesem zukunftsweisenden Power-to-Heat-Projekt reduzieren wir Netzengpässe, nutzen überschüssigen Strom, sparen wertvolles Erdgas und sichern die verlässliche Prozessdampfversorgung unserer Kunden am Chemiestandort Leuna“, so Christof Günther. Dirk Biermann, Geschäftsführer Operations (COO) von 50Hertz, erklärte: „Unsere 50Hertz-Systemführung bei Berlin kann die Power-to-Heat-Anlage für das so genannte Engpassmanagement einsetzen. Das entlastet das Stromnetz doppelt – durch zusätzlichen Stromverbrauch in der Anlage und gleichzeitig geringere Strom- und Wärmeproduktion im Kraftwerk. Anstatt Entschädigungen für nicht produzierten Strom zu bezahlen, erhalten wir zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität mit dieser Anlage ein wirksames Instrument an die Hand. Der mitteldeutsche Raum bietet für dieses Konzept gute Voraussetzungen, weil es hier ein hohes Aufkommen an Windstrom und inzwischen auch große Freiflächensolaranlagen gibt. Um in Zukunft Netzengpässe zu entschärfen, ist der Ausbau der Stromübertragungsnetze als wichtigste Maßnahme erforderlich. Ergänzend müssen unterschiedliche Speichersysteme hinzukommen, dazu zählen auch Power-to-Heat-Anlagen in der Industrie und in Kommunen mit Fernwärmenetzen.“ In den vergangenen Jahren mussten in Sachsen-Anhalt Erzeugungsanlagen verstärkt abgeregelt werden, um Stromnetze nicht zu überlasten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur stieg die abgeregelte Leistung von 253 Gigawattstunden im Jahr 2020 auf 665 Gigawattstunden im Jahr 2023. Die Kosten für die Abregelung beliefen sich 2023 bundesweit auf 3,2 Milliarden Euro. Durch den beschleunigten Netzausbau soll es in den kommenden Jahren wieder seltener zu teuren Abregelungen kommen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Fläche ist in Deutschland ein immer knapperes Gut. Aus diesem Grund ist es wichtig, diese möglichst effizient und umweltschonend zu nutzen. Windenergie erzielt mit großem Abstand den höchsten Energieertrag pro Fläche. Laut einer Studie des Thüneninstituts hat die Windkraft einen durchschnittlichen Energieertrag von 20.000 MW/ha. Zum Vergleich: eine Freiflächen-PV-Anlage bringt 1.000 MW/ha, Bioenergie produziert einen Ertrag von ca. 60 MW/ha. Bei Blick auf den konkreten Haushaltsstromverbrauch wird es noch deutlicher: Eine vierköpfige Familie verbraucht gut 4.000 kW/h Strom im Jahr. Würden sie ihren Strom ausschließlich aus der Energie von Biogasanlagen beziehen, dann bräuchten sie eine Fläche von 2.759 m² pro Jahr – bei Photovoltaik wären es 53 m² und bei Windenergie nur 0,2 m² (Quelle: Erneuerbare Energien in Zeiten der Flächenkonkurrenz - lumbricus.world ). Für eine Windenergieanlage wird durchschnittlich nur rund ein halber Hektar Freifläche benötigt. Zum Vergleich: Ein Fußballfeld ist 0,7 Hektar groß. Während der Errichtung der Windenergieanlage entsteht ein temporärer Flächenbedarf von ca. 0,8 bis 1 Hektar u.a. für den Baukran und Zufahrtswege. Ein Teil davon wird gleich nach der Fertigstellung wieder bepflanzt bzw. renaturiert. Übrig bleibt eine durchschnittlich benötigte Fläche von 0,46 Hektar pro Windrad.
Die Windstrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Am Torfstich 11, 31234 Edemissen hat am 29.04.2022 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Anlagentyps Vestas V162 mit einer Einzelnennleistung vom 6,2 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162,0 m und einer Gesamthöhe von 250,0 m gestellt. Die Standorte der geplanten Anlagen sind gelegen in der Gemarkung Gremsheim, Flur 2, Flurstück 638, Gemarkung Gremsheim, Flur 2, Flurstück 642, Gemarkung Gremsheim, Flur 4, Flurstück 767 und Gemarkung Gremsheim, Flur 4, Flurstück 753/2.
Anteil von Strom aus Windenergie am Stromverbrauch je Landkreis in Bayern.
Origin | Count |
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Bund | 183 |
Land | 74 |
Type | Count |
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Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 98 |
Text | 93 |
Umweltprüfung | 23 |
unbekannt | 26 |
License | Count |
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Language | Count |
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Webdienst | 14 |
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Topic | Count |
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Boden | 133 |
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Luft | 128 |
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Weitere | 224 |