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Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung

Im Projekt 'Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung sind erste Ansätze zur energetischen Stadtplanung auf Basis des Energiemodells URBS entwickelt worden. Die Analyse erlaubt eine Einteilung der Stadt in Vorranggebiete bezüglich der Wärmeversorgung. Die Arbeit basiert auf verschiedenen Analysemodulen. Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer Gebäudedatenbank. Alle Gebäude der Stadt sollen hinsichtlich ihrer Geometrie, des Gebäudealters, der Bauweise, des aktuellen Energieverbrauches usw. enthalten sein. Diese Informationen werden dann genutzt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Wärmeverbrauch zu bestimmen. Der zukünftige Gebrauch wird unter der Annahme verschiedener Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Der erste Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer Analyse der Verdichtung und Ausweitung des bestehenden Fernwärmenetzes. Mit Hilfe der Gebäudedatenbank wird analysiert wo und zu welchen Kosten die Fernwärme ausgebaut werden könnte. Die Erhebungen aus dieser Analyse werden dann im nächsten Schritt an das Optimierungsmodell IJRBS übergeben. Im nächsten Schritt werden verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit untersucht. Der zweite Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Wärmepumpen. Hierfür wurde ein eigenes Bodenmodell entworfen. Mit dem Modell kann bestimmt werden, wo welche Menge an Energie aus dem Boden entzogen werden kann, ohne bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zu verletzten. All diese Informationen werden in das Energiemodell URBS-Augsburg eingepflegt. Neben der Warme- wird auch die Stromversorgung im Modell abgebildet. Anhand des Modells kann dann untersucht werden welche Technologien und Maßnahmen eingesetzt werden sollten um gesetzte Klimaschutzziele zu erreichen. Ein entscheidendes Ergebnis des Modells zeigt die starke Abhängigkeit der lokalen Entwicklung in Augsburg von der allgemeinen Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland. Wenn eine überregionale Lösung beispielsweise mit viel off-shore Wind und Ansätzen wie Desertec realisiert wird, dann wird in Augsburg durch die Optimierung wenig eigner Strom erzeugt, Kraft- Wärme-Kopplung und Fernwärme werden nicht ausgebaut. Städtische Klimaschutzziele sollten in diesem Fall durch Einsparungsmaßnahmen im Gebäude-Wärmebereich vorangetrieben werden. Ist die Entwicklung hin zu klimaneutralem Strom in Deutschland schleppend, dann muss in Augsburg viel mehr 'grüner ' Strom erzeugt werden. Hier kann dann der Kraft-Wärme-Kopplung eine zentrale Rolle zukommen. Die Ausweitung dieses Ergebnisses ist dringend notwendig, da sie für die aktuelle politische Diskussion von zentraler Bedeutung sind.

Der meteorologische Sommer 2025 aus klimatischer Sicht und die Bedeutung für die erneuerbaren Energien Einordnung von Temperatur, Niederschlag, Sonnenscheindauer sowie ein Überblick zur Auslastung von Wind- und Solaranlagen Juni Juli August Sommer Der Sommer 2025 aus Sicht der erneuerbaren Energien

Der Sommer 2025 war in Sachsen-Anhalt zu warm und sonnenscheinreicher als im Durchschnitt. Die Niederschlagssumme blieb unterhalb des langjährigen Mittelwertes mit regional großen Unterschieden. Die kühlste Phase fiel dieses Jahr genau in die Sommerferienzeit in Sachsen-Anhalt. Ein durchwachsener Sommer brachte nur zeitweise eine gute Auslastung der Solarkraftwerke. Die Windkraftwerke waren hingegen ungewöhnlich gut ausgelastet. Der Juni 2025 begann mit wechselhaftem Wetter. Ab der Monatsmitte erreichte die Temperatur an vielen Tagen mindestens 25 °C („Sommertage“) und an etlichen weiteren sogar mindestens 30 °C („Heiße Tage“). Die meisten davon konnten in Köthen mit 17 bzw. 7 Tagen gemessen werden, aber auch an den übrigen Messpunkten wurden um die 15 Sommertage bzw. um die 5 Heiße Tage gemessen. Die höchste Temperatur im offiziellen Messnetz des Deutschen Wetterdienstes wies in diesem Monat Seehausen mit 34,5 °C am 22.06. auf. Im Landesnetz der Luftüberwachung (LÜSA) konnte an diesem Tag in Burg und Bernburg 34,9 °C bzw. 34,8 °C gemessen werden. Diese Messungen erfolgen aber nicht nach meteorologischen Standards. Im Endeffekt erreichte der Juni eine Monatsmitteltemperatur von 18,6 °C und war damit um 2,5 K wärmer als das Klimamittel von 1961 bis 1990. Im Vergleich zum 30-jährigen Zeitraum von 1991 bis 2020 betrug die Abweichung 1,7 K. Im Flächenmittel Sachsen-Anhalts war dieser Juni mit insgesamt 35,8 mm Niederschlag zu trocken. Diese Menge entspricht lediglich 57 %des langjährigen Mittels von 1961 bis 1990 und im Vergleich zum 30-jährigen Klimamittel von 1991 bis 2020 64,5 % des jeweiligen Niederschlags. Viele Regionen des Landes bekamen deutlich weniger Niederschlag als üblich. Besonders trocken war es dabei mit nur 11,4 mm bzw. 20,7 % im Vergleich zum langjährigen Mittel in Sangerhausen. Sangerhausen war damit im Juni der trockenste Ort in ganz Deutschland. Gleichzeitig fielen in der Altmark durch wiederholte Gewitter enorme Regenmengen, in Stendal zum Beispiel 91,2 mm und damit 162,9 % des langjährigen Niederschlags. Mit 269,2 Sonnenstunden erreichte der Juni 2024 in Sachsen-Anhalt 131,5 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 und 120,6 % zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Vor allem die zweite Monatshälfte war sehr sonnenscheinreich, insbesondere in der Südhälfte Sachsen-Anhalts. Der Juli startete mit zwei sehr heißen Tagen, der 02.07. war dabei der heißeste Tag des Jahres. Mit Ausnahme des Harzes wurden an allen Stationen mehr als 35 °C gemessen. Die höchste gemessene Temperatur des Sommers wurde mit 39,2 °C in Demker (Landkreis Stendal) registriert. In den Innenstädten wurde es durch die dichte Bebauung und viele versiegelte Flächen teilweise noch heißer. An der LÜSA-Messstation in der Halberstädter Innenstadt konnte eine Temperatur von 40,7 °C gemessen werden. Diese Messung erfolgte nicht nach meteorologischen Standards, denn lokale Faktoren wie die dichte Bebauung und die versiegelten Flächen werden durch die Messrichtlinien ausgeschlossen. Danach verlief der Juli sehr wechselhaft und im Vergleich zu den Vorjahren relativ kühl. Somit erreichte der Monat eine Mitteltemperatur im Flächenmittel Sachsen-Anhalts von 19,0 °C. Damit war er aber immer noch um 1,5 K wärmer als die Referenzperiode von 1961 bis 1990, das 30-jährige Mittel von 1991 bis 2020 wurde hingegen exakt getroffen (0,0 K). Mit im Landesdurchschnitt insgesamt 84,7 mm bzw. 162,3 % Niederschlag war der Juli 2024 deutlich feuchter als die Referenzperiode 1961 bis 1990. Vergleicht man mit dem 30-Jahreszeitraum von 1991 bis 2020 wurden 118,6 % des Solls erreicht. Deutlich trockener blieb es dabei im äußersten Süden Sachsen-Anhalts. Dort wurde, insbesondere im Burgenlandkreis, das langjährige Niederschlagssoll nicht erreicht. Weißenfels-Wengelsdorf war mit 38,6 mm Niederschlag (71,1 %) der trockenste Ort im Land. In allen anderen Landesteilen war es zum Teil deutlich feuchter als im langjährigen Mittel, besonders im Harzumfeld und in der Altmark. Dort war erneut der feuchteste Ort zu finden, denn mit 131,9 mm Niederschlag fielen in Schollene 230,2 % des langjährigen Mittelwerts. Der Juli war ein sehr wolkenreicher Monat und brachte daher nur 178,4 Sonnenstunden. Damit wurden im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 lediglich 86,2 % und im Vergleich zum Klimamittel von 1991 bis 2020 nur 79,3 % erreicht. Damit war dieser Juli der sonnenscheinärmste seit 2011. Das kühle und wechselhafte Wetter der letzten Julitage setzte sich in den ersten Augusttagen zunächst fort. Doch schon vor Ende des ersten Monatsdrittels setzte sich vorübergehend hochsommerliches Wetter durch, das erst im Laufe der dritten Dekade kühlem Sommerwetter wich. Vom 12. bis 15. August wurden Temperaturen von deutlich über 30 °C gemessen. Am wärmsten war es dabei in Huy-Pabstorf (Landkreis Harz) mit 37,0 °C, aber auch andernorts wurden häufig Temperaturen von um die 35 °C gemessen. Zum Monatsende hin kühlte es in den Nächten bei klarem Himmel schon deutlich ab und es wurden verbreitet Tiefsttemperaturen von unter 10 °C registriert. Vor allem im Harz sanken die Temperaturen schon auf unter 5 °C ab, aber auch beispielsweise in Genthin mit 3,8 °C am 25. August. Insgesamt erreichte der Monat eine Mitteltemperatur von 18,6 °C. Er lag damit um 1,4 K über der Referenzperiode von 1961 bis 1990 und erreichte genau (Abweichung 0,0 K) das 30-jährige Mittel von 1991 bis 2020. Die Niederschlagsmenge im Flächenmittel Sachsen-Anhalts betrug im August lediglich 30,9 mm. Damit wurden im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 nur 52,4 % und im Vergleich zum Klimamittel von 1991 bis 2020 lediglich 53,5 % erreicht. Nach den ersten wechselhaften Tagen folgte eine lange trockene Phase. Erst ab dem 27. August gab es wieder Regenfälle, die aber nur den Süden und den Osten von Sachsen-Anhalt erreichten. Somit verlief der August vom Harz bis in die Altmark ungewöhnlich trocken, lokal fielen nicht einmal 15 mm Niederschlag, wie beispielsweise in Gardelegen-Lindstedterhorst mit 11,2 mm bzw. 17,6 % vom langjährigen Mittel. Im Kontrast dazu war es besonders im Süden Sachsen-Anhalts deutlich zu feucht, wie beispielsweise in Finne-Lossa mit 74,6 mm bzw. 134,9 % des Klimamittels von 1961 bis 1990. Die lange trockene Phase ging auch mit viel Sonnenschein einher, sodass der August im Flächenmittel Sachsen-Anhalts 256,3 Sonnenstunden erreicht. Dies entspricht 129,3 % im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 bzw. 121,1 % im Vergleich zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Betrachtet man den gesamten Sommer vom 1. Juni bis zum 31. August, dann ergibt sich ein Temperaturmittel für die Fläche Sachsen-Anhalts von 18,7 °C. Dieses liegt 1,8 K über dem Wert der Referenzperiode von 1961 bis 1990 bzw. 0,6 K über dem Klimamittel von 1991 bis 2020. Dies ist vor allem dem warmen, sehr hochsommerlichen, Juni geschuldet. In Summe konnten im Süden und Osten an mehreren Wetterstationen zwischen 12 und 17 heiße Tage erreicht werden, während es andernorts meist nur zwischen 4 und 12 waren. Sommertage verteilten sich recht gleichmäßig über das Land. Entsprechende Tage mit mindestens 25 °C kamen 40- bis 52-mal vor. Tropennächte, also Nächte, in denen die Temperaturen nicht unter 20 °C fallen, traten fast gar nicht auf. Ausnahme bildete der Brocken, auf dem drei Tropennächte registriert werden konnten. Über den Sommer hinweg fielen im Gebietsmittel 151,3 mm Niederschlag in Sachsen-Anhalt. Dies entspricht 87,0 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 und gegenüber dem 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 81,9 %. Der Niederschlag war aber räumlich sehr ungleichmäßig verteilt. So war Weißenfels-Wengelsdorf mit 94,5 mm bzw. 53,9 % des Klimamittels von 1961 bis 1990 die trockenste Station in Sachsen-Anhalt, während Schollene in der Altmark mit 232,3 mm 132,0 % der von 1961 bis 1990 üblichen Niederschlagssumme gefallen sind. Über den gesamten Sommer von Juni bis August schien die Sonne in Sachsen-Anhalt 704,0 Stunden. Dies entspricht im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 115,4 % und zur Klimaperiode von 1991 bis 2020 106,7 %. Dabei konnte der sehr sonnige Juni den trüben Juli gut ausgleichen. In dieser Analyse erfolgt eine ausschließliche Betrachtung der erneuerbaren Energiequellen zur Stromerzeugung, die durch meteorologische Bedingungen beeinflusst sind, also Windenergie und Photovoltaik. Als Berechnungsgrundlage der folgenden Auswertung dient die produzierte elektrische Arbeit im Tagesmittel im Gebiet Ostdeutschlands und Hamburgs (Gebiet des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz). Die produzierte Arbeit wurde ins Verhältnis zur installierten Leistung gesetzt und so die Auslastung berechnet. Diese Auslastung wurde für die Jahreszeit gemittelt. Darüber hinaus wurde ein 10-jähriges Mittel über den Zeitraum von 2010 bis 2019 gebildet. Die Auslastung der betrachteten Jahreszeit des aktuellen Jahres wird ins Verhältnis zur Auslastung im 10-jährigen Mittel für diese Jahreszeit gesetzt. Dieses Verhältnis wird im Folgenden als Ertrag bezeichnet. Im Sommer haben Solarenergieanlagen aufgrund des Sonnenstandes und der Tageslänge in der Regel eine größere Auslastung als Windenergieanlagen. Im Winter tritt der gegenteilige Effekt auf, sodass Windenergieanlagen eine größere Auslastung haben. Somit ergänzen sich Windenergie und Photovoltaik im Jahresgang. Der Herbst sowie der Frühling markieren dabei den Übergang zwischen den vorherrschenden Erzeugungsarten Die ersten Junitage gestalteten sich tiefdruckgeprägt und wolkenreich. Entsprechend blieb die Ausbeute der Photovoltaikanlagen deutlich hinter dem Mittelwert von 2010 bis 2019 zurück, gleichzeitig sorgten die Tiefdruckgebiete für reichlich Wind, sodass die Ausbeute aus der Windkraft etwa 200 % der üblichen Menge entsprach. Danach schloss sich eine sehr sonnige, hochdruckdominierte Phase an, sodass die Ausbeuten der Solaranlagen oft über dem langjährigen Mittelwert lagen. Vom 17.06. bis 23.06. kam es zu einer Phase mit wenig Wind, die aber durch viel Sonnenschein aus Sicht der Stromerzeugung ausgeglichen werden konnte. Zum Ende des Monats hin nahm die Bewölkung unter stärkerem Tiefdruckeinfluss vorübergehend zu, gleichzeitig aber auch der Wind. So konnte trotz unterdurchschnittlicher Ausbeute bei der Photovoltaik der Wind das Defizit in der Erzeugung mehr als ausgleichen. Die Ausbeute stieg erneut auf ca. 200 %. Die Ausbeute der Windkraft lag damit die meiste Zeit über dem Mittelwert der Jahre 2010 bis 2019: Der Juni war ein sehr windenergiefreundlicher Monat. Die Ausbeute der Solaranlagen dagegen war nur an einigen Tagen überdurchschnittlich. Im Endeffekt ergänzten sich die beiden erneuerbaren Quellen sehr gut. Der Monatswechsel gestaltete sich sehr sonnig, sodass mehrere Tage über 100 % Ausbeute bei der Photovoltaik erzielt werden konnte. Der Rest des Monats war sehr wechselhaft und wolkenreich, sodass die Ausbeute bei Solaranlagen meistens unterhalb des langjährigen Mittels (unter 100 % Ausbeute) verblieb. Gleichzeitig herrschte durch Tiefdruckeinfluss häufiger windiges Wetter, sodass die Windkraft wiederholt mehr als 100 % Ausbeute erreichte. Erwähnenswert ist vor allem die windige Phase Ende Juli und zum Monatswechsel in den August. Für die Solarenergiegewinnung war der Juli ein unterdurchschnittlicher Monat, bedingt durch die rege Tiefdrucktätigkeit. Beim Wind konnte zumindest an vielen Tagen eine Ausbeute von über 100 % erreicht werden, sodass sich die Erzeuger beider erneuerbarer Energien zeitweise gut ergänzen konnten. Der August startete mit einer sehr windigen Phase und mehreren Tagen über 150 % der üblichen Ausbeute, danach war der August ein sehr windschwacher Monat. In der Folge gab es nur noch einzelne Tage, die mehr als 100 % der Ausbeute der Jahre 2010 bis 2019 erreichen konnten. Im Zeitraum vom 07. bis 21.08. war der August außerordentlich sonnig, und es konnte mehrere Tage in Folge eine Ausbeute von über 100 % der Solarenergie erzielt werden, sodass in diesem Zeitraum die windschwache Phase durch ein Plus in der Photovoltaik ausgeglichen werden konnte. Dies gelang in den letzten Tagen des Monats nur noch selten. Der Sommer 2025 war aus Sicht der erneuerbaren Energien sehr zwiegespalten: er war überaus windreich, sodass die Ausbeute über den gesamten Zeitraum gerechnet beim Wind bei über 110 % lag, während bei der Photovoltaik das Mittel der Jahre von 2010 bis 2019 mit 80 % deutlich verfehlt wurde.

Windfelder Krefeld

Mit Hilfe dieser Daten wird die Luftzirkulation und somit die Durchlüftung der Stadteile sichtbar. Wo kann Wind als natürliche Kühlung bei Sommerhitze wirken? Für das menschliche Wohlbefinden in der Stadt spielen neben den thermischen Bedingungen auch die Windgeschwindigkeiten eine entscheidende Rolle (VDI, 2020). Diese haben einen direkten Einfluss auf die PET-Werte. Winde sorgen für eine Durchlüftung der Stadt und tragen somit zur Abkühlung bei. Ein entscheidender Faktor für die Windzirkulation in städtischen Gebieten ist die Bebauung, da Gebäude die freie Strömung der Luft behindern und die Winde ablenken. Während eine gezielte Lenkung von Windströmen die natürliche Belüftung und Kühlung fördern kann, können ungünstige Windverhältnisse die Nutzung öffentlicher Räume beeinträchtigen. Bei höheren Windgeschwindigkeiten dominiert eine vorwiegende Windrichtung aus Südwest (ca. 235°) in Krefeld. Aus diesem Grund wird in der Kartenanwendung die Anströmgeschwindigkeit mit 10 km/h und einer Hauptwindrichtung von 240° abgebildet. Die Auflösung beträgt 20 m. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2024.

Windkraft war 2020 die bedeutendste Energiequelle für

Nr. 120/2022 Halle (Saale), 26. April 2022 Windkraft war 2020 die bedeutendste Energiequelle für die Stromerzeugung in Sachsen-Anhalt Insgesamt lag 2020 die Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt bei 24,8 Mill. MWh (Rückgang zum Vorjahr um 3,7 %), wie das Statistische Landes- amt mitteilt. Auf die erneuerbaren Energien entfielen dabei 15,2 Mill. MWh Strom (Anstieg um 1 % im Vergleich zum Vorjahr). Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung insgesamt betrug damit 61,5 % (2019: 58,1 %). Den größten Beitrag zur Stromerzeugung insgesamt in Sachsen-Anhalt leistete die Windenergie mit einem Anteil von 37,2 % (2019: 36,4 %). Weitere wichtige Energie- träger waren Erdgas mit einem Anteil von 15,8 % (2019: 15,7 %) sowie Braunkohle mit einem Anteil von 15,5 % (2019: 19,3 %). Bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dominierte 2020 die Windener- gie, deren Anteil bei 60,5 % lag (2019: 62,2 %). Insgesamt wurden aus Windenergie 9,2 Mill. MWh Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Gegenüber dem Vor- jahr war hier ein Rückgang um 1,8 % zu verzeichnen. Zweitwichtigster Energieträger bei den erneuerbaren Energien war die Biomasse mit einem Anteil von 20,4 % (2019: 20,3 %) und einer Stromerzeugung von 3,1 Mill. MWh. Als Biomasse zur Stromerzeugung werden nachwachsende Rohstoffe, wie Holz, aber auch pflanzliche und tierische Abfälle sowie Biogas eingesetzt. Der Anteil der Biomasse am Strommix Sachsen-Anhalt betrug 12,6 %. Auch die Photovoltaik hat sich zu einer wichtigen Stromquelle bei den erneuerbaren Energien entwickelt und lag mit einer Stromerzeugung von 2,8 Mill. MWh bei einem Anteil von 18,1 % an 3. Stelle der erneuerbaren Energien. Zur Stromerzeugung ins- gesamt steuerte die Photovoltaik einen Anteil von 11,1 % (2019: 9,7 %) bei. Zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien trugen weiterhin noch Wasserkraft sowie Deponie- und Klärgas bei. Weitere Informationen zum Thema Energie finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. PRESSEMITTEILUNG Pressesprecherin Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Tel. 0345 2318-702 Fax 0345 2318-913 Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Die Landesregierung bittet: Machen Sie mit - Impfen schützt Sie und andere! Gemeinsam gegen Corona Internet: https://statistik.sachsen- anhalt.de E-Mail: pressestelle@ stala.mi.sachsen-anhalt.de 2/2

Strom aus Windenergie - Installierte Leistung (Lkr.)

Die Karte zeigt die Summe der installierten elektrischen Leistung der Windenergieanlagen für die Landkreise in Bayern.

Strom aus Windenergie - Installierte Leistung pro Einwohner (Lkr.)

Die Karte zeigt die Summe der installierten elektrischen Leistung der Windenergieanlagen pro Einwohner (kW / Einwohner) für die Landkreise in Bayern.

LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Windenergie Saarland

Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

AuGB2025.pdf

GVBl. LSA Nr. 14/2025, ausgegeben am 26. 9. 2025 Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Vom 12. September 2025. §1 Begriffsbestimmungen Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, finden die Begriffsbestimmungen des § 3 des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 52), in der jeweils geltenden Fas- sung entsprechende Anwendung. Anlagenbetreiber verpflichtet. Auf Verlangen ist den an- spruchsberechtigten Gemeinden die Ermittlung der Flä- chenanteile offenzulegen. Für Freiflächenanlagen gelten die Sätze 1 bis 3 mit der Maßgabe entsprechend, dass sich der prozentuale Anteil der einzelnen Gemeinde nach der von der Freiflächenanlage bedeckten Fläche bemisst. (3) Absatz 2 gilt entsprechend auch in Fällen einer teil- weisen Überschneidung des Umkreises nach Absatz 1 Nr. 1 oder der Fläche der Freiflächenanlage nach Absatz 1 Nr. 2 mit dem Gebiet eines benachbarten Landes. §2 Zahlungsverpflichtung (1) Betreiber von 1. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie (Windenergieanlagen) mit einer installierten Leistung von mehr als 1 000 Kilowatt und 2. Freiflächenanlagen in Sachsen-Anhalt sind für die Dauer des Anlagenbetriebes zur Zahlung einer angemessenen Abgabe nach § 4 an die anspruchsberechtigten Gemeinden nach § 3 Abs. 1 ver- pflichtet, sofern die jeweilige Anlage nach dem Inkraft- treten dieses Gesetzes in Betrieb genommen wurde. (2) Ausgenommen von der Zahlungspflicht nach Ab- satz 1 sind Bürgerenergiegesellschaften, bei denen über die in § 3 Nr. 15 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes genannten Voraussetzungen hinaus mindestens 75 v. H. der Stimm- rechte bei natürlichen Personen liegen, die nach dem Bun- desmeldegesetz mit ihrer Hauptwohnung in der anspruchs- berechtigten Gemeinde nach § 3 Abs. 1 gemeldet sind. §3 Anspruchsberechtigte Gemeinden (1) Einen Anspruch auf Zahlung einer Abgabe nach § 2 Abs. 1 haben 1. im Falle von § 2 Abs. 1 Nr. 1 die Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Umkreis von 2 500 Metern um den geometrischen Mittelpunkt des Mastes der jeweiligen Windenergieanlage befindet, und §4 Höhe und Fälligkeit der Abgabe (1) Die Höhe der Abgabe beträgt 0,3 Cent pro Kilowatt- stunde für die tatsächlich erzeugte Strommenge, mindes- tens 5,50 Euro je Kilowatt Nennleistung bei Windenergie- anlagen sowie 2,50 Euro je Kilowatt-Peak Nennleistung bei Freiflächenanlagen für jedes Jahr. (2) Bei Anlagen, die innerhalb eines Kalenderjahres keine finanzielle Förderung nach dem Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz oder einer auf Grund des Erneuerbare-Ener- gien-Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch genommen haben, reduziert sich die Höhe der Abgabe nach Absatz 1 für das betreffende Jahr um 50 v. H. (3) Die Abgabe ist ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage jährlich jeweils bis zum 30. April des Folgejahres zu zahlen. Dies gilt auch für einzeln in Betrieb genommene Windenergieanlagen als Teil eines Windparks. Die Pflicht zur Zahlung der Abgabe besteht im Jahr der Inbetriebnahme und der Betriebsaufgabe jeweils zu einem Zwölftel für jeden vollen Monat, in dem die Anlage in Betrieb ist. Die Ermittlung der konkreten Zahlungsansprüche obliegt den Anlagenbetreibern. Sie ist auf Verlangen der anspruchs- berechtigten Gemeinde offenzulegen. (4) Im Falle von Ausfallzeiten einer Anlage, die jeweils länger als 30 Tage dauern und nicht vom Betreiber der Anla- ge verschuldet sind, ist der Anlagenbetreiber für die Dauer der Ausfallzeiten anteilig von der Pflicht zur Zahlung der Abgabe befreit. Die Gründe für die Ausfallzeiten sind auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinde offenzu- legen. 2. im Falle von § 2 Abs. 1 Nr. 2 die Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet die Freiflächenanlage errichtet ist. (2) Sind im Einzelfall mehrere Gemeinden nach Ab- satz 1 Nr. 1 anspruchsberechtigt, bestimmt sich der Zah- lungsanspruch der einzelnen Gemeinde nach ihrem pro- zentualen Anteil an der nach Absatz 1 Nr. 1 maßgeblichen Fläche. Zur Ermittlung dieser Flächenanteile sind die 658 §5 Alternative Beteiligungsmodelle Anlagenbetreiber, die mit den anspruchsberechtigten Gemeinden schriftlich andere angemessene Beteiligungs- modelle vereinbaren, sind für die Dauer der Erfüllung ihrer GVBl. LSA Nr. 14/2025, ausgegeben am 26. 9. 2025 Verpflichtungen aus der Vereinbarung von der Pflicht zur Zahlung der Abgabe befreit. Darunter fallen insbesondere der Abschluss einer Vereinbarung nach § 6 des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes sowie unmittelbare Beteiligungen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden nach § 3 Abs. 1. § 6 gilt entsprechend. Die jeweiligen Verein- barungen sind dem für Energiepolitik zuständigen Minis- terium nach erfolgtem Abschluss durch den Anlagenbetrei- ber anzuzeigen. vereinnahmten Mittel werden bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse sowie der Kreis- und Verbands- gemeindeumlage nach dem Finanzausgleichsgesetz nicht berücksichtigt. §7 Berichterstattung Die Landesregierung berichtet dem Landtag vier Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes über dessen Aus- wirkungen und eventuell notwendige Anpassungen. §6 Zweckbindung Die anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Mittel aus der Abgabe für Maßnahmen zur Steigerung der Akzep- tanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zu verwenden. Hierzu kommen insbesondere Maßnahmen 1. zur Aufwertung von Ortsbild und ortsgebundener Infra- struktur, 2. zur Information über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und über Möglichkeiten zur Nutzung erneuer- barer Energien, 3. zur Förderung kommunaler Veranstaltungen, sozialer Aktivitäten oder Einrichtungen, die der Kultur, Bildung oder Freizeit dienen, oder unternehmerischer Tätigkeit in der Gemeinde, §8 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahr- lässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 1 die Abgabe an anspruchsberechtigte Gemeinden trotz Fälligkeit nicht entrichtet oder 2. der Pflicht zur Offenlegung der Ermittlung der Flächen- anteile nach § 3 Abs. 2 Satz 3 trotz Auskunftsver- langen einer anspruchsberechtigten Gemeinde nicht nachkommt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden. 4. zu kommunalen Bauleitplanungen im Bereich der er- neuerbaren Energien, §9 Zuständigkeit 5. zur Weitergabe der eingenommenen Mittel an die Ein- wohnerinnen und Einwohner oder 6. zur Errichtung und Sanierung kommunaler Gebäude in Betracht. Für Pflichtaufgaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 oder § 6 des Kommunalverfassungsgesetzes dürfen die aus der Abgabe vereinnahmten Mittel nicht verwendet werden. Für die Einwohnerinnen und Einwohner soll ein Bezug der Maßnahme zu den aus der Abgabe vereinnahmten Mitteln erkennbar sein. Einheitsgemeinden sollen mindes- tens 25 v. H. der jeweiligen Einnahmen in den unmittel- bar betroffenen Ortsteilen einsetzen. Die aus der Abgabe Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Pflichten aus diesem Gesetz einschließlich der Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 8 ist das für Energiepolitik zuständige Ministerium. § 10 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. M a g d e b u r g, den 12. September 2025. Der Präsident des Landtages von Sachsen-AnhaltDer Ministerpräsident des Landes Sachsen-AnhaltDer Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Dr. S c h e l l e n b e r g e rDr. H a s e l o f fProf. Dr. Wi l l i n g m a n n 659

Neue Möglichkeiten für die wirtschaftliche Wasserstoffproduktion

Studie zur Wirtschaftlichkeit der Wasserstoffproduktion, Erzeugung von Strom aus Windkraft zur Netzeinspeisung und zur Erzeugung von Wasserstoff, Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hinsichtlich Vergütung der Erzeugung, Anlagen in Rheinland-Pfalz, Größe der Anlagen, Förderung, Wirtschaftlichkeit nach Abbau der EEG-Förderung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009 - Auswirkungen auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2009 und 2010

Die Abschaltung von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen ist im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 69 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Ecofys Studie 'Abschätzungen der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009', die im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) erstellt wurde. Im Jahr 2010 sind bis zu 150 Gigawattstunden Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Auch zahlenmäßig nahmen diese als Einspeisemanagement (EinsMan) im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelten Abschaltungen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 sogenannte EinsMan-Maßnahmen, waren es 2010 bereits 1085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 Prozent an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie. Ursachen für EinsMan waren im Jahr 2010 überwiegend Überlastungen im 110 kVHochspannungsnetz und an Hochspannungs-/ Mittelspannungs-Umspannwerken, selten auch im Mittelspannungsnetz. In den nächsten Jahren ist von einem weiteren Anstieg der Ausfallarbeit bei Windenergieanlagen auszugehen, insbesondere weil sowohl 2009 mit 86Prozent als auch 2010 mit nur 74Prozent vergleichsweise sehr schlechte Windjahre gewesen sind. Mit dem Ziel, die Transparenz der EinsMan-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Einspeisung aus Windenergieanlagen und anderer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu verbessern, sollte für jeden Einsatz von EinsMan ex-post im Internet in einem einheitlichen Datenformat aufgeschlüsselt nach Energieträgern - der Zeitpunkt und die Dauer, - die betroffene Netzregion inklusive der installierten und zum Zeitpunkt tatsächlich eingespeisten Leistung, die maximale Reduzierung je -Std. Zeitraum sowie - die Netzregion übergreifenden Korrekturfaktor, Ausfallarbeit und Entschädigungszahlungen und - der Grund für die Maßnahme veröffentlicht werden.

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