s/winenergienutzung/Windenergienutzung/gi
Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen". Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.
<p> <p>Die sozial-ökologische Transformation ist ohne Fachkräfte nicht umsetzbar. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes identifiziert Schlüsselbranchen und -berufe, die die Transformation aktiv gestalten. Für diese werden Engpässe, regionale Unterschiede und Arbeitsbedingungen analysiert und Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und Politik formuliert.</p> </p><p>Die sozial-ökologische Transformation ist ohne Fachkräfte nicht umsetzbar. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes identifiziert Schlüsselbranchen und -berufe, die die Transformation aktiv gestalten. Für diese werden Engpässe, regionale Unterschiede und Arbeitsbedingungen analysiert und Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und Politik formuliert.</p><p> Was wird gebraucht? <p>Für die sozial-ökologische Transformation sind insbesondere Berufe aus den Bereichen Metall- und Maschinenbau, Energie- und Elektrotechnik, Bauwesen sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik von entscheidender Bedeutung. Diese Berufe sind zentral für den Ausbau erneuerbarer Energien, die energetische Sanierung, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a> oder den Umbau industrieller Produktionssysteme. In vielen dieser Berufsgruppen besteht bereits heute ein deutlicher Fachkräftemangel, der sich durch den steigenden Transformationsdruck weiter verschärfen dürfte. Besonders kritisch sind sogenannte Flaschenhalsberufe – etwa in Architektur und Planung –, bei denen schon geringe Engpässe große Projekte verzögern können. </p> <p>Engpässe können sich auch dadurch verschärfen, dass mehrere Prozesse auf dieselben Qualifikationen angewiesen sind. Dabei kann es sich um unterschiedliche Transformationsprozesse handeln oder aber um Prozesse, die sich in anderem Kontext ergeben. So sind beispielsweise Maßnahmen im Rahmen des Sondervermögens Verteidigung und Infrastruktur ebenso wie der Energieleitungs- und Windenergieausbau stark vom Tiefbau abhängig und konkurrieren so um die gleichen Fachkräfte. </p> <p>Die Studie unterstreicht darüber hinaus, dass regionale Unterschiede erheblich sind. Der Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Wiedervernässung von Mooren zeigen deutlich, dass die Transformation je nach Region, Sektor oder Siedlungsstruktur unterschiedlich wirkt und dass daher auch Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsstrategien vor Ort ansetzen müssen.</p> Empfehlungen der Studie <p>Um Fachkräfte für die Transformation zu gewinnen und zu sichern, muss <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in die Ausbildung integriert, Berufsperspektiven entwickelt, die Attraktivität der Berufe gesteigert, Planungssicherheit geschaffen und Wissen verbreitet werden. Ein ganzheitlicher Blick auf Arbeitsmarkt und Bildungssystem ist dabei unerlässlich: Statt einzelne Berufe isoliert zu priorisieren, gilt es, das Qualifizierungs- und Beschäftigungssystem in seiner Gesamtheit zu stärken.</p> <p>Die Herausforderung besteht darin, unterschiedliche Arbeitsmarktbedarfe nicht gegeneinander auszuspielen, sondern systemisch auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten – mit gezielter Sensibilisierung für wichtige Berufe, differenziert nach regionaler Passung und sektoraler Anschlussfähigkeit. Nur wenn Transformation integrativ und vorausschauend gedacht wird, kann sie sozial gerecht, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch wirksam gestaltet werden. </p> <p>Vor diesem Hintergrund formuliert die Studie konkrete Empfehlungen für eine integrierte Fachkräfte- und Strukturpolitik: Dazu zählen unter anderem der Ausbau berufsbezogener Weiterbildung, die curriculare Modernisierung der beruflichen Bildung, die Förderung guter Arbeitsbedingungen sowie die Weiterentwicklung des Fachkräftemonitorings. </p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Ausbau der Windenergienutzung ist im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit zu erhöhen und zu beschleunigen. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Umgesetzt wird dies durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist nach WindBG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen kräftig vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 - insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben - zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.
Im Projekt 'Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung sind erste Ansätze zur energetischen Stadtplanung auf Basis des Energiemodells URBS entwickelt worden. Die Analyse erlaubt eine Einteilung der Stadt in Vorranggebiete bezüglich der Wärmeversorgung. Die Arbeit basiert auf verschiedenen Analysemodulen. Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer Gebäudedatenbank. Alle Gebäude der Stadt sollen hinsichtlich ihrer Geometrie, des Gebäudealters, der Bauweise, des aktuellen Energieverbrauches usw. enthalten sein. Diese Informationen werden dann genutzt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Wärmeverbrauch zu bestimmen. Der zukünftige Gebrauch wird unter der Annahme verschiedener Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Der erste Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer Analyse der Verdichtung und Ausweitung des bestehenden Fernwärmenetzes. Mit Hilfe der Gebäudedatenbank wird analysiert wo und zu welchen Kosten die Fernwärme ausgebaut werden könnte. Die Erhebungen aus dieser Analyse werden dann im nächsten Schritt an das Optimierungsmodell IJRBS übergeben. Im nächsten Schritt werden verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit untersucht. Der zweite Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Wärmepumpen. Hierfür wurde ein eigenes Bodenmodell entworfen. Mit dem Modell kann bestimmt werden, wo welche Menge an Energie aus dem Boden entzogen werden kann, ohne bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zu verletzten. All diese Informationen werden in das Energiemodell URBS-Augsburg eingepflegt. Neben der Warme- wird auch die Stromversorgung im Modell abgebildet. Anhand des Modells kann dann untersucht werden welche Technologien und Maßnahmen eingesetzt werden sollten um gesetzte Klimaschutzziele zu erreichen. Ein entscheidendes Ergebnis des Modells zeigt die starke Abhängigkeit der lokalen Entwicklung in Augsburg von der allgemeinen Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland. Wenn eine überregionale Lösung beispielsweise mit viel off-shore Wind und Ansätzen wie Desertec realisiert wird, dann wird in Augsburg durch die Optimierung wenig eigner Strom erzeugt, Kraft- Wärme-Kopplung und Fernwärme werden nicht ausgebaut. Städtische Klimaschutzziele sollten in diesem Fall durch Einsparungsmaßnahmen im Gebäude-Wärmebereich vorangetrieben werden. Ist die Entwicklung hin zu klimaneutralem Strom in Deutschland schleppend, dann muss in Augsburg viel mehr 'grüner ' Strom erzeugt werden. Hier kann dann der Kraft-Wärme-Kopplung eine zentrale Rolle zukommen. Die Ausweitung dieses Ergebnisses ist dringend notwendig, da sie für die aktuelle politische Diskussion von zentraler Bedeutung sind.
In dem Vorhaben soll auf technische Möglichkeiten zur Effizienzverbesserung bzw. Energieeinsparung eingegangen werden (bspw. Nutzung der Windkraft) und eruiert werden, in welcher Höhe Energieeinsparungen realistisch zu erwarten sind, für welche Schiffstypen diese jeweils in Frage kommen, wie weit der Energiebedarf des internationalen Seeverkehrs sich damit senken ließe und ob bzw. unter welchen Bedingungen diese Maßnahmen wirtschaftlich sind oder einer Förderung bedürfen. In die Betrachtung sollen bestehende und zukünftige Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene einfließen. In einem zweiten Arbeitspaket sind die Treibhausgasminderungsmöglichkeiten durch Carbon Capture on board (OCC) zu beleuchten. Es soll (beschränkt auf das System Schiff) eine detaillierte Betrachtung des Energieaufwands zur Abscheidung, Speicherung und Transport des CO2 sowie den dadurch verursachten zusätzlichen CO2eq-Emissionen erfolgen. Darüber hinaus sollen zudem auch die Auswirkungen auf die schiffsspezifische Energieeffizienz betrachtet werden und für welche Schiffstypen dies wirtschaftlich darstellbar ist. Es sind Beratungsleistungen für die Verhandlungen unter der Klimarahmenkonvention zu dem Agendapunkt der 'bunker fuels' und ein Ad-hoc-Beratungsbudget für den See- und Luftverkehr vorzusehen.
"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
In diesem Gutachten wird auf Grundlage stichprobenartiger Interviews von Praktiker*innen sowie der Erfahrungen der Autor*innen untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Durchführung einer freiwilligen UVP zur Beschleunigung führen kann. Der Fokus der Ex-Post-Betrachtungen liegt infolge der Einbettung in ein windenergiebezogenes Forschungsvorhaben sowie aufgrund der besonderen Relevanz der freiwilligen UVP in diesem Sektor auf Vorhaben aus dem Bereich Windenergienutzung. Davon ausgehend wird aber, insbesondere unter Einbezug der umfangreichen Praxiserfahrungen der Autor*innen, auch darauf eingegangen, welche Bedeutung und welchen Beschleunigungseffekt die freiwillige UVP bei anderen Vorhabentypen hat. Das Gutachten ist im Rahmen des Forschungsvorhabens „Neuausrichtung der SUP für einen beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen“ (FKZ 3723 12 102 0) entstanden (siehe unter Links). Veröffentlicht in Texte | 92/2026.
Konflikten mit dem Vogelschutz kommt bei der Nutzung der Windenergie eine besonders große Bedeutung zu, sodass dieser Aspekt bereits bei der Ermittlung von Flächenpotenzialen möglichst genau berücksichtigt werden sollte. In dieser Studie wurde die naturschutzrechtliche Schutzgebietskulisse zur Abbildung der Vorkommen von Vögeln verwendet. Vogelschutzgebiete wurden dabei kategorisch ausgeschlossen, unabhängig davon, ob in dem Gebiet wind-energiesensible Vogelarten vorkommen oder nicht. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 624 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 23 |
| Land | 314 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 40 |
| Wirtschaft | 12 |
| Wissenschaft | 212 |
| Zivilgesellschaft | 23 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 513 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 132 |
| Umweltprüfung | 122 |
| unbekannt | 131 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 292 |
| Offen | 601 |
| Unbekannt | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 886 |
| Englisch | 95 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 57 |
| Bild | 18 |
| Datei | 53 |
| Dokument | 167 |
| Keine | 377 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 396 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 349 |
| Lebewesen und Lebensräume | 738 |
| Luft | 447 |
| Mensch und Umwelt | 913 |
| Wasser | 231 |
| Weitere | 845 |