Erläuterungen zu Teil 5 Zu Unterabschnitt 5.1.2.1 Buchstabe a 5-1.1 Der Ausdruck "UMVERPACKUNG" muss nicht in Großbuchstaben erfolgen. In Deutschland wird die englische Schreibweise " OVERPACK " und die französische Schreibweise " SUREMBALLAGE " nicht beanstandet. 5-1.2 Sofern zusätzlich zu einer Umverpackung eine weitere Umhüllung erfolgt, z. B. als Wetterschutz oder als Thermohaube, ist diese ebenfalls als eine Umverpackung zu bewerten und entsprechend zu kennzeichnen und zu bezetteln. 5-1.3 Durch den Bezug auf Kapitel 5.2 in Unterabschnitt 5.1.2.1 Buchstabe a (ii) besteht eine Verknüpfung zu dem Unterabschnitt 5.2.1.2 und zu den Absätzen 5.2.2.2.1.6 und 5.2.2.2.1.7 und somit gelten die Anforderungen hinsichtlich der Lesbarkeit und Witterungsbeständigkeit auch für Umverpackungen. Zu Kapitel 5.2 und 5.3 5-2 Versandstücke, Tanks, Container, MEGC , MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichen und Bezettelungen tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit. Bei der ausschließlichen Beförderung von Gütern in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 darf die Beförderungseinheit nicht mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis zu 12 Tonnen. Zu Unterabschnitt 5.2.1.3 5-3 Das Kennzeichen "BERGUNG" ist auch bei der Verwendung einer Bergungsverpackung nach Absatz 4.1.1.19.1 Satz 2 ADR / RID erforderlich. Zu Unterabschnitt 5.2.1.9 5-4 In dem Kennzeichen für Lithiumbatterien dürfen auch mehrere UN-Nummern zur Auswahl vorhanden sein. Es muss aber eindeutig erkennbar sein, z. B. durch Durchstreichen oder Ankreuzen, welche UN-Nummer(n) angewendet wird (werden) und sich tatsächlich in dem Versandstück befindet (befinden). Zu Absatz 5.2.2.1.12.2 5-5 Ob eine Anbringung von Ausrichtungspfeilen an unverpackten Gegenständen möglich ist, hängt von der Beschaffenheit des Gegenstandes ab. Auf eine Anbringung darf nur dann verzichtet werden, wenn diese physisch nicht möglich ist. Zu Absatz 5.2.2.2.1.2, 3. Unterabsatz 5-6 Als beschädigt, aber noch verwendbar sind Gefahrzettel anzusehen, wenn auf einem Teil des Gefahrzettels die Hinweise auf Gefahren wie Symbole oder Ziffer der Klasse erkennbar sind und der Informationsgehalt des Gefahrzettels erkennbar bleibt. Zu Absatz 5.2.2.2.1.3 Satz 3 und 5.2.2.2.1.5 5-7 Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben. Zu Unterabschnitt 5.3.1.3 Bem. ADR 5-8.S Trägerfahrzeuge mit Wechselaufbauten (Wechselbehältern), in denen Container, Tankcontainer, MEGC oder ortsbewegliche Tanks befördert werden, sind nach Unterabschnitt 5.3.1.3 ADR zu kennzeichnen, d. h. es müssen dieselben Großzettel auf beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug oder am Wechselbehälter selbst angebracht werden. Zu Absatz 5.3.2.1.1 ADR 5-9.S Absatz 5.3.2.1.1 Satz 4 und 5 ADR gilt nur, wenn der getrennte Anhänger mit gefährlichen Gütern in kennzeichnungspflichtiger Menge beladen ist. Zu Abschnitt 5.3.2.1.3 ADR 5-10.S Bei der Beförderung von UN 1202, 1203, 1223, 1268 und 1863 zusammen mit Biodiesel als Nichtgefahrgut ist eine Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.3 ADR zulässig. Zu Abschnitt 5.3.2 ADR 5-11.1.S Wenn mit einer Beförderungseinheit in einem Tank und in Versandstücken der gleiche nach Kapitel 3.2 Tabelle A für Tanks zulässige Stoff befördert wird und nicht nach Absatz 5.3.2.1.1 und 5.3.2.1.2, sondern nach Absatz 5.3.2.1.6 ADR gekennzeichnet ist, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG ). 5-11.2.S Orangefarbene Tafeln dürfen auch sichtbar angebracht sein, wenn die in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Mengengrenzen nicht erreicht sind oder im Verlauf der Beförderung unterschritten (z. B. durch Teilentladung) werden. Zu Absatz 5.3.2.1.4 und 5.3.2.1.6 ADR 5-12.S Die erleichternde Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.6 ADR darf auch bei der Beförderung von Containern oder Schüttgut-Containern angewendet werden, in denen nur ein gefährlicher Stoff oder Gegenstand in loser Schüttung oder ein unter ausschließlicher Verwendung zu befördernder verpackter radioaktiver Stoff enthalten ist. Zu Abschnitt 5.3.6 5-13 Wird das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe nach Abschnitt 5.3.6 wie ein Großzettel verwendet, begründet das Fehlen weiterer gestalterischer Merkmale nach Abschnitt 5.3.1 keine Ordnungswidrigkeit. Zu Unterabschnitt 5.4.0.2 5-14.1 Diese Regelung betrifft alle schriftlichen Dokumentationen, die in Kapitel 5.4 geregelt sind. Die Verfügbarkeit von elektronischen Dokumentationen während der Beförderung entspricht schriftlichen Dokumenten, wenn die EDV -Datensätze auf der Beförderungseinheit (ADR) oder vor Ort (RID) oder an Bord ( ADN ) bei Bedarf eingesehen und ausgedruckt werden können. 5-14.2 Ein elektronisches Beförderungsdokument kann unter Einhaltung des Verfahrens gemäß dem "Leitfaden für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN" ( VkBl. 2021 Heft 4 Seite 103) verwendet werden. Das zwischen BMDV , den Ländern und der beteiligten Wirtschaft abgestimmte nationale Verfahren zur Anwendung eines elektronischen Beförderungspapiers (VkBl. 2015 Heft 14 Seite 450) kann seit dem 01. Januar 2023 nicht mehr angewendet werden. Zu Unterabschnitt 5.4.1.1 5-15 Die Angaben im Beförderungspapier im Vor- und/oder Nachlauf des See-/Luftverkehrs dürfen auch in englischer Sprache erfolgen. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe b 5-16.1 Nicht alle dem Sprengstoffrecht unterliegenden Stoffe sind gefährliche Güter der Klasse 1. Empfohlen wird, bei der Beförderung solcher Stoffe im Beförderungspapier einen entsprechenden Vermerk anzubringen. 5-16.2 Zusätzliche Angaben, die in Kleinbuchstaben als beschreibender Text in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 enthalten sind, dürfen zur Konkretisierung in das Beförderungspapier aufgenommen werden. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe c 5-17 Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe c "wenn mehrere Nummern der Gefahrzettelmuster angegeben sind, sind die Nummern nach der ersten Nummer in Klammern anzugeben" kann die Angabe im Beförderungspapier sich wie folgt darstellen: UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3, 8), l oder UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3 + 8), l oder UN 1295 TRICHLORSILAN, 4.3 (3) (8), l. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e 5-18 Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e "Beschreibung der Versandstücke" ist die Art der Verpackung - wie in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 bezeichnet - zu verstehen. Beispiele: 10 Säcke, 3 IBC , 2 Bergungsverpackungen. Zulässig sind auch in Regelwerken verwendete Bezeichnungen wie z. B. Akkukasten, Holzfass, Fasscontainer. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe f ADR 5-19.S Sofern nur gefährliche Güter einer UN-Nummer unter Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR in der Beförderungseinheit befördert werden und dabei der berechnete Wert nach Bem. 1 nicht angegeben wird, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe h ADR 5-20.S In Deutschland gibt es hierzu die Ausnahme 18 (S) der GGAV mit der Möglichkeit, bei örtlich begrenzten Verkehren (Verteilerverkehr einschließlich Sammelverkehr) auf den Eintrag des Empfängers im Beförderungspapier zu verzichten. Zu Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe k ADR 5-21.S Bei einer Beförderung innerhalb der Freistellungsregelungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR ist die Eintragung der Tunnelbeschränkungscodes in das Beförderungspapier nicht erforderlich, weil Tunnelbeschränkungen keine Anwendung finden. Für den Verlauf der Beförderung muss jedoch sichergestellt sein, dass die Mengengrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschritten werden. Zu Absatz 5.4.1.1.6.2.1 Buchstabe b ADR 5-22.S Wird der Tunnelbeschränkungscode bei Anwendung von Absatz 5.4.1.1.6.2.1 Buchstabe b ADR nicht angegeben, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.14 5-23 Bei der Beförderung von erwärmten Stoffen ist unter bestimmten Bedingungen im Beförderungspapier direkt nach der offiziellen Benennung für die Beförderung der Ausdruck "HEISS" anzugeben. Wenn dieser Ausdruck stattdessen vor der offiziellen Benennung angegeben wird, wie dies in der englischen Sprachfassung des ADR/RID/ADN vorgesehen ist, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG). Zu Absatz 5.4.1.1.18 5-24 Angaben nach Absatz 5.4.1.1.18 ausschließlich in englischer Sprache begründen keine Ordnungswidrigkeit. Zu Absatz 5.4.1.1.18 und 5.4.1.1.1 5-25 Die Angabe nach Absatz 5.4.1.1.18 ("UMWELTGEFÄHRDEND" oder "MEERESSCHADSTOFF/UMWELTGEFÄHRDEND") darf nicht in die vorgegebene Reihenfolge der Angaben im Beförderungspapier nach Absatz 5.4.1.1.1 eingefügt werden. Zu Absatz 5.4.1.2.5.4 5-26 Die erforderlichen Zeugnisse für Stoffe der Klasse 7 sind die in Absatz 5.1.5.2.1 aufgeführten Zulassungen und Genehmigungen. Die erforderlichen Antragsinhalte für diese Zulassungen/Genehmigungen sind in Abschnitt 6.4.23 ADR/RID beschrieben. Zu Absatz 5.4.1.4.1, 2. Unterabsatz ADR/ADN 5-27 Der in Absatz 5.4.1.4.1, 2. Unterabsatz verwendete Begriff "Vermerke" bezieht sich auf alle verbindlich in das Beförderungspapier einzutragenden Angaben (siehe auch Unterabschnitt 1.8.3.11 Buchstabe b, 4. Anstrich ADR/ADN). Zu Unterabschnitt 5.4.3.4 5-28 Die Regelung bezieht sich ausschließlich darauf, dass Form und Inhalt dem abgebildeten Muster entsprechen müssen. Eine äußere Umrahmung, um die schriftlichen Weisungen gegenüber anderen Dokumenten hervorzuheben, begründet keine Ordnungswidrigkeit. Stand: 29. August 2023
Karte des Saarlandes, Topographhische Karte 1:100000, Rasterdaten (farbig) Das Erscheinungsbild der KdS100 wurde verändert und das Kartenbild modernisiert. Die Darstellung des Saarlandes mit den angeschnittenen Randregionen, ist im Vergleich zur vorherigen Karte beibehalten worden. Die KdS100 ist sicherlich DIE Standardkarte für jeden Saarländer, aber auch für Gäste und Kunden über das Saarland hinaus. Sie ist aber insbesondere für Firmen und Gewerbetreibende interessant, lassen sich doch Aktivitäten auf dieser Karte geographisch dokumentieren und Planungen und Anfahrten ausarbeiten. Schon die Vorgängerversionen der KdS100 waren bei vielen Firmen, Behörden und sonstigen Institutionen in deren Büroräumen an den Wänden zu entdecken. Darüber hinaus ist die Plano-Ausgabe auch in einer laminierten Ausführung erhältlich. Dies bietet die Möglichkeit, die Karte mit Filzstift zu beschriften und die Einträge später wieder zu entfernen. Ein weiterer Vorteil ist die Wetterbeständigkeit, da die Karte auch im Außenbereich aufgehängt werden kann.
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 178/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 178/05 Magdeburg, den 19. Dezember 2005 Gemeinsame Pressemitteilung Wirtschaftsministerium und Artolith Investor schafft in Rothensee 100 Arbeitsplätze, Rehberger überreicht Förderbescheid Die M.A.L. Magdeburger Artolith GmbH investiert in Magdeburg-Rothensee fast 50 Millionen Euro in den Neubau einer Firma für kunstharzgebundene Steinplatten. Minister Dr. Horst Rehberger überreichte heute in Magdeburg den Förderbescheid an Artolith-Geschäftsführer Andreas Gratz. Minister Rehberger und der Wirtschaftsbeigeordnete der Landeshauptstadt, Dr. Klaus Puchta, würdigten das Engagement der Investorengruppe: ¿Magdeburg-Rothensee entwickelt sich dank seiner hervorragenden logistischen Anbindung an Wasser, Straße und Schiene zum wichtigsten Industriestandort Magdeburgs, vor allem für Unternehmen des Maschinenbaus und der Bauwirtschaft. Die Ansiedlung von Artolith ist ein weiterer bedeutsamer Schritt zum Ausbau des Industriegebiets rund um den Magdeburger Hafen.¿ Die Initiatorengruppe Artolith kommt aus dem Saarland sowie aus Baden-Württemberg. Sie hat sich laut Geschäftsführer Gratz zwischen drei Standorten in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt für Magdeburg-Rothensee entschieden: ¿Die Standortentscheidung wurde uns erleichtert durch den engagierten Einsatz von Minister Dr. Rehberger, der uns von den Vorteilen dieses Standorts mit guten Argumenten überzeugte. Ob beim Magistrat der Landeshauptstadt, im Ministerium, bei der Investitionsbank, bei Wirtschaftsförderern oder anderen Behörden und Institutionen - überall wurden wir schnell und kompetent unterstützt.¿ Gratz nennt als Standortvorteile die gute Anbindung an die Autobahnen A2 und A14, den nahe gelegenen Bahnanschluss mit Zugang zu moderner Schieneninfrastruktur sowie den Verladehafen in unmittelbarer Nähe, der über das Wasserstraßenkreuz weltweite Schiffstransporte ermöglicht. ¿Dazu kommt, dass die im Industriegebiet ansässige EU-Zollabfertigung eine unmittelbare, schnelle Bearbeitung garantiert. Das ist für unser exportorientiertes Unternehmen wichtig.¿ Die Artolith-Initiatorengruppe verbindet nach eigenen Aussagen Fach- und Sachkompetenz bei der Herstellung von kunstharzgebundenen Steinplatten mit Kapital. Sie fertigt in der so genannten Breton-Technologie Steinplatten von großer Festigkeit, guten Reinigungseigenschaften und hoher Witterungsbeständigkeit. Auf Kundenwunsch können Natursteinoptiken aller Art bzw. Platten in unterschiedlichen Farbtönen gefertigt werden. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Das Produkt ist u. a. in der Empfangshalle des einzigen 7-Sterne-Hotels der Welt, des Burj al Arab in Dubai, installiert. Für den Bau der Firma wird ca. ein Jahr veranschlagt. Errichtet werden eine 48x330 Meter große Halle sowie ein Verwaltungsgebäude. Die Jahresproduktion von 1 Million Quadratmeter Steinplatten wird von 100 Mitarbeitern und zusätzlichen Auszubildenden auf zwei Fertigungsstraßen produziert. Die Abmessungen der fertigen Platten betragen ca. 1,40x3,05 Meter bei ca. 3 Zentimeter Dicke. Die Rohmaterialien für die Produktion (ca. 90.000 Tonnen pro Jahr) kommen aus Steinbrüchen in maximal 150 Kilometer Entfernung. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Die International Union of Geological Sciences (IUGS) hat den Deutschen Dachschiefer (German Roofing Slate) als Naturstein-Welterbe ausgezeichnet. Damit ist der Deutsche Dachschiefer neben dem Rochlitzer Porphyrtuff, dem Solnhofener Plattenkalk und dem Juramarmor der vierte deutsche Naturwerkstein, der diesen Titel erhalten hat. Nicht nur die Bedeutung der Dachbedeckung, Fassadenverkleidung und Fußböden für die Baukultur in den Regionen wurde gewürdigt, sondern auch die kunstvollen altdeutschen Deckarten, wie etwa die schuppen- und bogenförmigen Platten, die sich durch zahlreiche regionale Besonderheiten auszeichnen. Im Sinne von „Dachschiefer“ ist Schiefer ein metamorphes Gestein, das aus Ton- oder Schiefertonen besteht und durch einen hohen Druck- und Temperatureinfluss eine Metamorphose erfahren hat. Dachschiefer zeichnet sich durch seine Schichtstruktur aus, die es ermöglicht, den Schiefer in dünne Platten zu spalten. Diese Platten werden traditionell als Dachbedeckung verwendet, da Dachschiefer eine hohe Wetterbeständigkeit, Langlebigkeit, Feuerfestigkeit und eine gute ästhetische Qualität aufweist. Tonschiefer ist im Rheinischen Schiefergebirge weit verbreitet, doch nicht alle Vorkommen sind für die Verwendung als Dachschiefer geeignet. Nur dünnplattige und qualitativ hochwertige Tonschiefer aus wenigen Gesteinshorizonten, die vom Silur bis ins Unterkarbon reichen, erfüllen die Anforderungen und wurden deshalb unter oft erheblichem Aufwand sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau gewonnen. Die Nutzung von Dachschiefer reicht bis in die Römerzeit zurück. Während der Blütezeit des hessischen Dachschieferabbaus in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts waren vermutlich mehrere hundert Gruben in Hessen aktiv. Heute wird in Hessen jedoch kein Dachschiefer mehr abgebaut. Silurische Plattenschiefer wurden bereits Anfang des 17. Jahrhunderts bei Sinn (Lahn-Dill-Kreis) erwähnt. Unterdevonische Tonschiefer (Hunsrückschiefer) spielten in der Gegend von Usingen sowie im Wispertal zwischen Bad Schwalbach und Lorch eine größere Rolle. Tonschiefer des Unter- und Mitteldevons wurden südlich des Edersees und bei Wissenbach (Lahn-Dill-Kreis) bis in das 20. Jahrhundert gewonnen. Der letzte Untertagebetrieb in Willingen (Upland) hat im Jahr 1971 den Abbaubetrieb in mitteldevonischem Waldecker Schiefer eingestellt. Die Dachschiefergrube „Christine“ kann heute im Rahmen von Führungen besichtigt werden. Bis 1949 wurde oberdevonischer Tonschiefer in verschiedenen Regionen gefördert, darunter südlich des Edersees, bei Merenberg (Landkreis Limburg-Weilburg), östlich von Dillenburg und nördlich von Weilburg. Auch das Unterkarbon lieferte gelegentlich brauchbares Material, insbesondere die Liegenden Alaunschiefer und der Kulm-Tonschiefer westlich von Bad Wildungen. Der Dachschiefer gehört zu den ältesten Baustoffen überhaupt und prägt durch seine Materialeigenschaften die Architektur und die Bauweise vieler Regionen, vor allem im Rheinischen Schiefergebirge. Er ist relativ leicht „in Form“ zu bringen und eignet sich nicht zuletzt aufgrund seiner Hitze- und Kältebeständigkeit ideal als Werkstein im Innen- und Außenbereich von Wohngebäuden. Außerhalb der klassischen Dachschiefergebiete kam er häufig dann zum Einsatz, wenn es galt, architektonisch besonders aufwändige Dachformen zu decken. Viele Gebäude, die zum UNESCO-Welterbe zählen, sind in Mitteleuropa mit Dachschiefer gedeckt, so auch das Schweriner Schloss als jüngstes deutsches Welterbe. Bekannte Gebäude mit Dachschiefereindeckung sind der Kölner Dom mit seiner gotischen Architektur sowie in Hessen unter vielen anderen das Rathaus von Frankenberg und viele Gebäude der historischen Altstadt von Braunfels oder auch die Marburger Altstadt. Diese Gebäude zeigen die Vielseitigkeit und Ästhetik von Schiefer als Baumaterial und dessen Einsatz in unterschiedlichen Architekturstilen und Epochen. Pressemitteilung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zur internationalen Auszeichnung des deutschen Dachschiefers (August 2024): Deutscher Dachschiefer zählt jetzt zum Naturstein-Welterbe! Wagner, H.W. (2018): Dach- und Wandschiefer – ein traditioneller Baustoff in Mitteleuropa.‒ Veröffentlichungen des Netzwerkes „Steine in der Stadt“ ; Heft 1, 2018. HLNUG: Flyer zum Gestein des Jahres 2019 Tonschiefer
Das Projekt "Entwicklung und Ursachen der Frostresistenz von Winterknospen der Rebe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Fakultät III Agrarwissenschaften I, Institut für Sonderkulturen und Produktionsphysiologie (370) durchgeführt. Winterknospen eines Rebtriebs überleben je nach Sorte Temperaturen bis -25 Grad C, während der verholzte Spross selbst schon bei etwa -10 Grad C zu gefrieren beginnt. Die Frostresistenz der Knospen entwickelt sich erst im Laufe des Winters und geht im Frühjahr wieder verloren. Es werden folgende Fragen untersucht: (1) Welcher Temperaturverlauf ist für die Abhärtung optimal (Freiland und Labor); (2) welche Bedingungen führen zu einem Verlust der Abhärtung; (3) mit welchen histologischen und chemischen Änderungen geht die Abhärtung in der Knospe einher. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen bessere Voraussage- und Verhütungsmöglichkeiten für Frostschäden ermöglichen und als Grundlage für geplante Untersuchungen der molekularen Vorgänge während der Abhärtung dienen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung eines innovativen Klebstoffs für die Verschaltung von III-V/SI Tandem Zellen auf Basis von Kapillarsuspensionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Mechanische Verfahrenstechnik und Mechanik, Bereich Angewandte Mechanik (AME) durchgeführt. Das in der Gruppe von Prof. Willenbacher am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) entdeckte Phänomen der Kapillarsuspensionen wird genutzt, um elektrisch leitfähige Klebstoffe (ECA) basierend auf Silberpartikeln und Polymerharzen, mit hoher elektrischer Leitfähigkeit bei geringem Silbergehalt zu entwickeln. Der Silbergehalt soll mindestens auf die Hälfte der in kommerziell verfügbaren Klebstoffen typischen Konzentration reduziert werden ( kleiner als 40 Gew.%). Die Arbeiten am KIT umfassen die Entwicklung geeigneter ECA-Zusammensetzungen auf der Basis kommerziell verfügbarer Rohstoffe sowie das Design von Scale-up-fähigen Herstellungsprozessen. Zur Erzielung einer hohen Leitfähigkeit bei niedriger Partikelkonzentration soll die Bildung eines perkolierenden Silbernetzwerks durch die Zugabe einer kleinen Menge einer zweiten, nicht mit der Polymermatrix mischbaren Flüssigkeit induziert werden. Vorarbeiten mit Silber/Elastomer-Kompositen haben gezeigt, dass so die Perkolationsschwelle drastisch reduziert werden kann. Für die Polymermaterialien müssen jeweils geeignete Zweitflüssigkeiten gefunden werden. Darüber hinaus soll evaluiert werden, ob der Verbrauch der knappen Ressource Silber durch die Einarbeitung geeigneter Kupfer-, Nickel- oder Graphitpartikel reduziert werden kann. Die Klebstoff-Pasten werden rheologisch charakterisiert, um einerseits das Applikationsverhalten gezielt einzustellen, andererseits, um die Strukturbildung beurteilen zu können. Messungen der elektrischen Leitfähigkeit der Pasten und der ausgehärteten Klebstoffe sind die Hauptkriterien für die gezielte Einstellung der Pasten-Zusammensetzung. Die Klebstoffe werden so konzipiert, dass sie sich nahtlos in etablierte Klebstoffauftrags- und Zellverbindungsprozesse integrieren lassen. Der Klebstoff muss so gestaltet sein, dass die für Solarmodule erforderliche Langzeit- und Witterungsbeständigkeit gewährleistet ist.
Das Projekt "Eignung von ziegelreichen Recycling-Baustoffen für Tragschichten ohne Bindemittel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bochum, Institut für Straßenwesen und Eisenbahnbau durchgeführt. Der Anteil an Ziegel in einem RC-Baustoff ist nach den TL RC-ToB 95 begrenzt. Die Trennung in hart- und weichgebrannte Ziegel - auch in Mischung mit weiteren Baustoffkomponenten z. B. Mörtel und Putz - sowie auch die Höhe der Grenzwerte sind noch nicht ausreichend abgesichert. Mit dieser Forschungsarbeit soll geklärt werden, inwieweit sich höhere Anteile an Ziegelbruch auf die Qualität einer ToB auswirken. In Laborversuchen werden getrennt die Eigenschaften der hart- und weichgebrannten Ziegel und auch des Mörtels und Putzes im Hinblick auf den Frostwiderstand, die Schlagfestigkeit sowie die Porosität ermittelt. In RC-Gemischen werden die Auswirkungen unterschiedlicher Anteile der Ziegel bzw. des Mörtel/Putzes, insbesondere die Frostempfindlichkeit, das Tragverhalten sowie die Wasserdurchlässigkeit untersucht. Im Rahmen der Arbeit sollen auch die bisherigen praktischen Erfahrungen mit ziegelreichen RC-Baustoffen erfasst werden. Als Ergebnis sind ggf. Vorschläge für modifizierte Anforderungen an die stoffliche Zusammenstellung für RC-Baustoffe zu erarbeiten.
Das Projekt "Teilvorhaben: Material-, Modell- und Methodik-Entwicklung für die Herstellung von räumlich verzweigten Knotenstrukturen und deren Auslegung für das Bauwesen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Textiltechnik, Faserbasierte Werkstoffe und Textilmaschinenbau durchgeführt. Das Institut für Textil- und Fasertechnologien (ITFT) befasst sich innerhalb des Projektes '3D-Flechtknoten' mit der Weiterentwicklung der Flechtmethodik, der Materialentwicklung für hochbelastbare Tragwerksknoten und der Entwicklung eines materialbasierten Modells für geflochtene Knotenstrukturen bzw. die entstehende FVK-Hülle. Die Methodik und das Material-Knoten-Modell sind Basis für eine Standardisierung von Knotenflechtbauteilen und Kontrollinstanz für die Reproduzierbarkeit von Flechtbauteilen in der automatisierten Fertigung und Anwendung im industriellen Einsatz. Im Kontext der Materialentwicklung für die FVK-Hülle bzw. die verlorene Schalung des Tragwerksknotens werden verschiedene Matrices in Kombination mit Verstärkungsfasern - hauptsächlich Carbonfasern - im Hinblick auf Ihre Eignung für Verzweigungsknoten im Allgemeinen (mechanisch) bzw. für das Bauwesen im Speziellen untersucht. Bei der Materialuntersuchung werden dementsprechend nicht nur die mechanischen Eigenschaften in Betracht gezogen, sondern ebenso die Brandfestigkeit, Witterungsbeständigkeit und der CO2-Fußabdruck - insbesondere des Matrixmaterials. Das Institut für Tragkonstruktionen und Konstruktives Entwerfen (itke) befasst sich innerhalb des Projektes '3D-Flechtknoten' mit allen Aspekten, die den Transfer der geflochtenen Knotenstruktur bzw. der entstehenden FVK-Hülle in das Bauwesen betreffen. Dies betrifft die Definition der Anforderungen hinsichtlich Geometrie und Statik an Knoten für typische verzweigte Dachkonstruktionen, den Entwurf und die Auslegung der Bauteile für Anforderungen des Bauwesens, die konstruktive Durchbildung und die Bauteilprüfung der betongefüllten Knoten. Das itke übernimmt zudem die Federführung bei Entwurf und baulicher Realisierung des Demonstrators sowie bei der abschließenden qualitativen Bewertung im Vergleich zu üblichen geschweißten oder gegossenen Knotenkonstruktionen.
Das Projekt "Untersuchung ueber den Einfluss des Mikroklimas an Bauwerksoberflaechen und dadurch bedingten Feuchtigkeitstransport in anorganischen, poroesen, insbesondere inhomogenen Baustoffen im Hinblick auf Korrosion" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Institut für Bauingenieurwesen II, Lehrstuhl für Baustoffkunde und Werkstoffprüfung durchgeführt. Die Bestaendigkeit poroeser Baustoffe, die der Witterung und Atmosphaere sowie anderen korrosiven Einfluessen, wie z.B. bei Stahlbetonbruecken dem Einfluss von Streusalzen, ausgesetzt sind, wird massgebend von der Struktur des Stoffes und der Feuchtigkeitsaufnahme bzw. -abgabe bestimmt. Das Eindringen aggressiver Stoffe haengt nicht nur vom momentanen Feuchtigkeitsgehalt in den Poren des Baustoffs ab, sondern offenbar auch von instationaerem Wassertransport, der durch Aenderungen, vor allem der Feuchtigkeit in der Umgebung der Bauteiloberflaechen hervorgerufen wird. Bei Baustoffen, die hinsichtlich Diffusionswiderstand und thermodynamischem Verhalten aus unterschiedlichen Stoffen aufgebaut sind (Beispiel: Beton, Stahl- und Spannbeton, mit Kunststoffen beschichtete poroese Stoffe), ist eine theoretische Betrachtung dieser Vorgaenge im Mikrogefuege kaum moeglich. Mit der Mikrowellenmesstechnik sollen die Wassergehaltsaenderungen und damit der Wassertransport bei Einwirkung verschiedener Umgebungsbedingungen untersucht werden, um die Ablaeufe bei Korrosionsvorgaengen genauer verstehen bzw. Massnahmen fuer besseren Korrosionsschutz ableiten zu koennen.
Das Projekt "Gebrauchsverhalten von Betonfahrbahnen mit Recyclingzuschlag" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Institut für Baustoffe- und Baukonstruktionen, Lehrstuhl für Baustoffkunde und Werkstoffprüfung, Materialprüfungsamt für das Bauwesen,Bereich Baustoffe durchgeführt. In enger Zusammenarbeit mit dem BMVBW und den Autobahnämtern der jeweiligen Bundesländer sollen alle wichtigen Daten bezüglich Herstellung und der dabei verwendeten Baustoffe von ein- und zweischichtigen Betonfahrbahndecken, bei denen RC-Betonzuschlag verwendet wurde, zusammengetragen und systematisch ausgewertet werden. Anschließend sollen die Betonfahrbahndecken augenscheinlich (Zustand der Oberflächen, Abwitterung bzw. Frost-Tausalz-Widerstand einschichtiger Decken, Dokumentation von Rissen, Fugenöffnungen und Unregelmäßigkeiten) in regelmäßigen Abständen untersucht werden. Um die in der Praxis auftretenden Verformungen (Aufwölben, Aufschüsseln) der Betonfahrbahndecken erfassen und mit Labormessungen vergleichen zu können, sollen orientierend Messungen mit einem am Baustoffinstitut entwickelten Lasermessgerät durchgeführt werden. In Laboruntersuchungen sollen darüber hinaus an Bohrkernen Materialkenndaten wie Feuchtigkeitsgehalt, Luftporengehalt und Verbundfestigkeit bestimmt werden.
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Bund | 140 |
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Förderprogramm | 138 |
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