Die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ erleichtert den Wohnungsbau im Innenbe-reich, führt zu einer größeren Nutzungsmischung und trägt zu einer Stadt der kurzen Wege bei. Die neue Gebietskategorie Um dem Problem des hohen Wohnbedarfs in den Innenstädten zu begegnen, wurde im Mai 2017 mit dem sogenannten „Urbanen Gebiet (MU)“ eine neue Baurechtskategorie in der Baunutzungsverordnung (§ 6a BauNVO) geschaffen. Sie soll vor dem Hintergrund des Vorrangs von Innentwicklung und Bestandserneuerung vor einer Siedlungsexpansion der Idee einer nutzungsgemischten Stadt und einer Stadt der kurzen Wege baurechtlich Rechnung tragen. Bei dem „Urbanen Gebiet“ handelt es sich um die erste neue Gebietskategorie seit 1977. Mehr Platz für Wohnraum Ein wichtiges Merkmal des „Urbanen Gebiets“ ist die Nutzungsmischung, so dass Wohnen, Gewerbe, soziale, kulturelle und andere Einrichtungen nebeneinander bestehen können. Dabei muss das Verhältnis zwischen den Nutzungen nicht gleichgewichtig sein. Dadurch können beispielsweise auch ehemalige Gewerbeimmobilien als Wohnungen genutzt werden, auch wenn Wohngebäude bereits in der Überzahl sind. Dies bietet Möglichkeiten zur Verdichtung. Zusätzlich kann festgelegt werden, dass oberhalb eines bestimmten Geschosses nur Wohnungen und keine anderen Nutzungen zulässig sind. Dies trägt dazu bei, dass mehr Wohnraum geschaffen werden kann. Hingegen kann festgelegt werden, dass im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zugelassen ist. Vergleichbare Regelungen gibt es zwar bereits in anderen Gebietskategorien, dort muss allerdings meist ein „besonderer städtebaulicher Grund“ vorliegen, der im „Urbanen Gebiet“ nicht benötigt wird. Um das Ziel einer höheren Verdichtung zu erreichen, wird im „Urbanen Gebiet“ eine höhere Bebauungsdichte durch eine entsprechend hohe Grundflächenzahl (maximal 0,8 – in Mischgebieten 0,6, in Kerngebieten 1,0) und Geschossflächenzahl (maximal 3,0 – entspricht dem Kerngebiet) ermöglicht (§ 17 BauNVO). Weiterhin kann festgelegt werden, dass ein bestimmter Anteil bzw. eine bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen oder für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist. Im Gegensatz zum Mischgebiet, in dem keine Dominanz von Wohnen oder Gewerbe erkennbar sein darf, bietet das „Urbane Gebiet“ so deutlich mehr Flexibilität und vereint Verdichtung und Polyzentralität in der Innenentwicklung. Durch höhere Immissions- und Lärmschutzrichtwerte wird ebenfalls die Mischung von Gewerbe und Wohnen erleichtert. Dadurch ist eine Wohnnutzung auch in Gebieten möglich, die vorher wegen Lärm oder anderen Emissionen als ungeeignet erschienen. Die neuen Regelungen des „Urbanen Gebietes“ ermöglichen es somit, dass neue Wohnungen auch in Gewerbegebieten entstehen, Büros zu Wohnungen umgebaut, Baulücken in dicht bebauten Wohnquartieren geschlossen werden und leichter zusätzliche Dachgeschosse gebaut werden können. Dies trägt zu einer besseren Nutzung der Fläche in zentralen Lagen bei, so dass weniger in den Außenbereich ausgewichen werden muss und somit die Inanspruchnahme von Flächen reduziert werden kann. Das erste urbane Gebiet Auf der nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck befinden sich historische Hafenschuppen, die erhalten werden sollen. Um sie weiterhin nutzen zu können, sollen die Schuppen in Zukunft sowohl Veranstaltungsräume als auch Wohnungen beherbergen. Da es durch Musikgruppen, ein Theater und ein Restaurant zeitweise immer wieder zu einem erhöhten Lärmaufkommen kommen kann, soll das Gebiet mit einem neuen Bebauungsplan zu einem „Urbanen Gebiet“ werden. Mithilfe der neuen Kategorie lassen sich Veranstaltungslärm und Wohnen vereinen sowie das Baufeld für einen Neubau vergrößern. Auch in München und Hamburg werden die Vorteile eines „Urbanen Gebiets“ für einzelne Viertel diskutiert. Weitere Informationen: Informationen des BMUB Urbanes Gebiet – „nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege“ Warum die deutsche Wirtschaft um mehr Lärm in Städten kämpft, Artikel in der Welt vom 27.01.2017 § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO): Urbane Gebiete Das Baugesetzbuch (BauGB) hat dem Gedanken des Flächensparens in den letzten Jahren immer größerer Bedeutung beigemessen. Es gibt Kommunen wichtige Instrumente für eine zukunftsorientierte Flächenentwicklung an die Hand. Viele Städte sehen sich aufgrund der Zuwanderung aus dem In- und Ausland sowie stetig sinkender Haushaltsgrößen mit einer besonders hohen Wohnungsnachfrage konfrontiert. Innenentwicklung hat unbestrittene Vorteile. Eine zu starke und den örtlichen Bedingungen nicht angemessene Verdichtung wäre allerdings kontraproduktiv. Um die Lebensqualität durch Innenentwicklung zu steigern, sind auch hier qualitative Vorstellungen nötig. Viele Kommunen stehen vor dem Problem, vorhandene Potenziale im Innenbereich nicht mobilisieren zu können. Grund ist häufig eine fehlende Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer. In vielen deutschen Ballungsgebieten stehen Kommunen vor einem erheblichen Siedlungsdruck. Mieten und Bodenpreise steigen stetig. Wohnungsmangel bekämpfen und gleichzeitig Flächen sparen - geht das gemeinsam? Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet.
In vielen deutschen Ballungsgebieten stehen Kommunen vor einem erheblichen Siedlungsdruck. Mieten und Bodenpreise steigen stetig. Wohnungsmangel bekämpfen und gleichzeitig Flächen sparen - geht das gemeinsam? Die demografische Entwicklung wirkt sich in Deutschland regional sehr unterschiedlich aus. Während in einigen Regionen die Bevölkerung schrumpft und Leestände zunehmen, „leiden“ andere Regionen an Bevölkerungswachstum und Wohnungsmangel. Letzteres betrifft vor allem Ballungsräume, größere Städte und deren Umland, in denen das wirtschaftliche Wachstum und der Zuzug von Menschen konzentrieren. Das führt in vielen Fällen zu einem erheblichen Siedlungsdruck: Mieten und Grundstückspreise steigen. Um den Wohnungsmangel zu bekämpfen, müssen neue Wohnungen gebaut werden. Nachverdichtung ist der Schlüssel Häufig ist zur Bekämpfung des Wohnungsmangels keine Bebauung von Freiflächen nötig: Nachverdichtung macht's möglich! So können bestehende Gebäude erweitert werden, zum Beispiel, indem Dachgeschosse ausgebaut werden. Der Wohnungsbestand kann durch größere Neubauten oder eine insgesamt dichtere Bebauung ersetzt werden. Außerdem finden sich in vielen Städten und Gemeinden Konversionsflächen, die sich zur Wohnnutzung eignen. Auf diese Weise konnte die knapp 25.000 Einwohner große Stadt Pfaffenhofen an der Ilm, die bei Pendlern nach München und Ingolstadt ein beliebter Wohnort ist, in Baulücken und auf größeren Brachflächen in den letzten Jahren 450 Wohneinheiten für 1.000 bis 1.300 Einwohner schaffen. Neubau in flächensparenden Baugebieten Und wenn die Möglichkeiten für die Innenentwicklung ausgereizt sind und neue Baugebiete nicht zu vermeiden sind? Dann gilt es, die knappen Flächen bestmöglich zu nutzen, auch damit die Preise bezahlbar bleiben. Neue Siedlungen (und ebenso Gewerbegebiete) müssen flächensparend geplant werden - aus ökonomischen und ökologischen Gründen. Möglichkeiten dafür gibt es viele: Reihen- und Doppelhäuser oder familiengerechte Mehrfamilienhäuser eignen sich als flächensparende Bauformen. Der Erschließungsaufwand kann durch gemeinsam angelegte Stellplätze oder den Bau von Tiefgaragen verringert werden. Gleichzeitig erleichtert ein verdichtetes Bauen mit einer gebündelten Erschließung einen effizienten Anschluss an das ÖPNV-Netz. In Deutschland wurden in den Jahren 2012 bis 2015 täglich 66 ha unbebaute Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das sind etwa 100 (!) Fußballfelder, die wir an nur einem Tag einfach "verbauen". Was macht man, wenn Innenstädte und Ortskerne veröden, immer mehr Geschäfte und Häuser leer stehen? Wie können Kommunen diese ‚Kern-Flucht' stoppen oder womöglich sogar eine Trendwende einleiten? Mit gezielter Innenentwicklung schont man die Umwelt, steigert die Lebensqualität der Menschen und spart Kosten. Davon haben alle was - Kommunen und Bevölkerung. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen.
Viele Städte sehen sich aufgrund der Zuwanderung aus dem In- und Ausland sowie stetig sinkender Haushaltsgrößen mit einer besonders hohen Wohnungsnachfrage konfrontiert. Die Zahl der Wohnungsfertigstellungen bleibt vielerorts hinter den Anforderungen der Wohnungsmärkte zurück. Daher werden in zahlreichen Kommunen aktive Managementansätze erprobt, um das Zusammenwirken von Planern, Eigentümern und Investoren bei der Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen zu optimieren. Gefragt sind hierfür Expertinnen und Experten, die in der Verwaltung und darüber hinaus als Manager und Moderatoren wirken. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnen und Bauen, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vor dem Hintergrund der enorm gewachsenen Wohnungsnachfrage ins Leben gerufen wurde, hat Ende 2015 eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die Mobilisierung von Bauland vorgelegt. Management empfohlen Die am Bündnis beteiligte AG Aktive Liegenschaftspolitik hat den Kommunen u.a. empfohlen, ein Innenentwicklungsmanagement einzusetzen und zu finanzieren, um die Nachverdichtung bzw. Aktivierung von Brachflächen und Baulücken zu forcieren. Dadurch sollen Innenentwicklungspotenziale gezielt erfasst und aktiviert werden. Flächen- und Immobilieneigentümer sollen gezielt beraten und informiert werden, ebenso sollen ggf. verdrängten Nutzern Alternativen angeboten werden. Wichtige Zielstellung ist die Optimierung und Verkürzung verwaltungsinterner Prozesse. Manager gesucht Manager bzw. Moderatoren sollen Planer, Eigentümer und Investoren vernetzen, um gemeinsam mit ihnen städtische Ziele der Innenentwicklung mit den geeigneten Verfahren, Methoden und Prozessen zu realisieren. Dabei werden zügige Ergebnisse in Form von marktgerechten Wohnbauflächen und schließlich dem Bau von neuen Wohnungen erwartet. Bund, Länder und Kommunen werden aktiv Bund und Länder haben die Empfehlung aufgegriffen und mit Forschungs- bzw. Förderinitiativen darauf reagiert. So wird das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im ExWoSt-Forschungsfeld „ Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in wachsenden Kommunen – Erhebung und Erprobung von Bausteinen eines aktiven Managements “ Verfahrensweisen erproben, mit denen wachsende Kommunen ihre Innenentwicklungspotenziale besser nutzen bzw. aktivieren können, um vorwiegend Wohnungsbau zu realisieren. In dem Projekt sollen zwischen 2017 und 2019 bis zu sieben kommunale Modellvorhaben mitwirken. Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2016 sein langjährig bewährtes Förderprogramm " Flächen gewinnen durch Innenentwicklung " um einen wesentlichen Fördertatbestand erweitert: die Beschäftigung eines kommunalen Flächenmanagers/einer kommunalen Flächenmanagerin für Wohnzwecke. Die Stadt Aalen, die sich im Rahmen ihrer Stadtentwicklung stärker auf eine flächensparende Siedlungsstruktur konzentrieren möchte, wird mit Unterstützung des Landesförderprogramms in Kürze einen kommunalen Flächenmanager/eine kommunalen Flächenmanagerin einstellen. Spätestens ab dem Jahr 2017 darf man gespannt darauf schauen, wie es den teilnehmenden Städten gelingt, mit Innenentwicklungsmanagern zügiger als bisher Wohnbauflächen im Bestand zu mobilisieren. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ erleichtert den Wohnungsbau im Innenbe-reich, führt zu einer größeren Nutzungsmischung und trägt zu einer Stadt der kurzen Wege bei.
Wie kann ungenutzter Wohnraum in Einfamilienhäusern für alle Seiten gewinnbringend aktiviert werden? Ein vom Umweltbundesamt gefördertes Projekt der GRÜNEN LIGA unterstützt Vernetzung und Wissenstransfer. Die Kinder sind ausgezogen und nun wohnt das Paar alleine im großen Haus mit Garten. Das „Empty-Nest-Syndrom“ ist in Einfamilienhaus-Gebieten zur Regel geworden. Mittlerweile leben ca. 70 Prozent der deutschen Einfamilienhaus-Eigentümer:innen allein oder zu zweit. Wenn z.B. Kinderzimmer oder sogar ganze Etagen leer stehen, wird das als „ungenutzter Wohnraum“ bezeichnet. Gleichzeitig herrscht in vielen Regionen Deutschlands Wohnungsknappheit, und das, obwohl allerorten mit großem Energie- und Materialaufwand neu gebaut wird. So ist die Zahl der Wohnungen in Deutschland seit 1950 um 173 Prozent gestiegen, während die Bevölkerungszahl lediglich um 20 Prozent gewachsen ist. Der individuelle Wohnflächenkonsum steigt folglich kontinuierlich an. Das gilt insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die meisten Eigentümer:innen möchten in ihren Häusern alt werden. Diese sind aber mitunter schlecht gedämmt oder nicht barrierefrei. Außerdem wünschen sich viele Menschen nach dem Auszug der Kinder wieder mehr Gesellschaft. Oft wird im Alter nur noch ein Teil des Hauses aktiv genutzt. Es stellt sich die Frage, welche Veränderungen notwendig sind, damit das Haus den Ansprüchen im Alter gerecht wird. In manchen Fällen ist vielleicht auch eine andere Wohnform passender. Größere Veränderungen der eigenen Wohnsituation sind allerdings oft mit viel Aufwand und meist mit noch mehr Bedenken verbunden, daher bleiben sie oft aus. Das gilt auch für energetische Sanierungen und barrierefreie Umbauten. Ein aktiver Umgang mit dem Wohnen im Alter und dem damit oft einhergehenden ungenutzten Wohnraum ist für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung. Bundesländer und Kommunen sollten entsprechende Ansätze daher (stärker) unterstützen. Neben notwendigen Sanierungen sowie dem zunehmenden Problem der Einsamkeit geht es auch um die Schaffung von Wohnraum. Von der Vermietung einzelner Zimmer, über eine Alters-WG bis zum Umzug bzw. Wohnungstausch bestehen vielfältige Möglichkeiten, die allerdings im Einfamilienhaus-Bereich noch wenig Anwendung finden. Dabei profitieren Eigentümer:innen nicht nur wirtschaftlich und könnten so z.B. einen barrierearmen Umbau und/oder eine energetische Sanierung finanzieren. Unter Umständen ergeben sich auch persönliche Gewinne, z.B. durch die Gesellschaft freundlicher Mieter:innen, die u.U. auch mal das beschwerliche Rasenmähen übernehmen. Das vom Umweltbundesamt geförderte Projekt „Wohnfläche nutzen“ der GRÜNEN LIGA geht der Frage nach, wie Menschen, die ihre Wohnsituation verändern wollen, dabei ermutigt und unterstützt werden können. Im Zuge dessen ist eine Datenbank mit Wohnberatungs-, Vermittlungs- und Förderangeboten entstanden, die online abrufbar ist. Gleiches gilt für die Ergebnisse einer Fachtagung die im Januar 2024 stattfand. Aktuell ist eine Vernetzung von aktiven und interessierten Kommunen und weiteren Akteur:innen geplant. Des Weiteren bietet die GRÜNE LIGA Vorträge zur Aktivierung ungenutzten Wohnraums für Kommunen und lokale Initiativen an.
Die Zahl der im Jahr 2016 erteilten Baugenehmigungen hat mit über 340.000 Wohnungen ein Niveau erreicht, das zuletzt Ende der 1990er Jahre zu verzeichnen war. Laut Harald Herrmann, Direktor des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), wurden in Deutschland im Jahr 2016 zwischen 280.000 bis 290.000 Wohnungen fertiggestellt, deutlich mehr als im Jahr 2015 mit 248.000 neuen Wohnungen. Die Zahl der im Jahr 2016 erteilten Baugenehmigungen habe mit über 340.000 Wohnungen ein Niveau erreicht, das zuletzt Ende der 1990er Jahre zu verzeichnen war. Somit sei eine Trendwende im Wohnungsbau eingeleitet. Allerdings werde von einem Bedarf von jährlich 350.000 bis 400.000 neuen Wohnungen ausgegangen. Der Boom im Wohnungsbau führe zu besonderem Wachstum in den Umlandkommunen von Großstädten, während sich in den Kernstädten mit hoher Wohnungsnachfrage die Grenzen des Wachstums bemerkbar machten. Ein hohes Preis- und Mietenniveau in den Kernstädten sei Ausdruck eines knappen Wohnraumangebots. Daher seien Umlandkommunen häufig besonders attraktiv für neue Einwohner. Problematische Begleiterscheinungen des Wohnungsbau-Booms seien ein steigender Flächenverbrauch und zunehmende Pendlerströme. Daher sei es wichtig, dass sich die in Maßen notwendige Außenentwicklung entlang der Verkehrsachsen vollziehe. Weiterhin müsse das Wohnungsangebot in möglichst kompakten Siedlungsstrukturen geschaffen werden, insbesondere im Wege der Innenentwicklung. Höhere Dichten im Wohnungsneubau seien ein richtiger Schritt, um dort mehr Wohnungen zu schaffen, wo der Bedarf am größten ist.
Viele Gemeinden stehen vor der Herausforderung, ihre Siedlungsentwicklung auf den demografischer Wandel und den Zuzug von Flüchtlingen auszurichten. Auch wenn kurzfristig dringende Wohnangebote geschaffen werden müssen, soll der politische und planerische Fokus weiterhin stark auf die bauliche Innenentwicklung in den niedersächsischen Dörfern und Kleinstädten gerichtet werden, so ein jüngst veröffentlichtes 10-Punkte-Papier zur „Qualitätsvollen Siedlungsentwicklung“. In dem Positionspapier der Niedersächsischen Akademie Ländlicher Raum (ALR), des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB), des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) und der Akademie für Raumforschung und Landesplanung werden konkrete Handlungsempfehlungen für eine konsequentere Innenentwicklung in Dörfern und Kleinstädten formuliert. Der demografische Wandel verlange vielerorts nach Umbau, Umnutzung und Rückbau bestehender Strukturen, so die Verfasser. Wie mehr Qualität in der Siedlungsentwicklung Vorrang gegenüber der vielerorts immer noch anzutreffenden Praxis der Siedlungserweiterung bekommen soll, wird in den zehn Kernpunkten des Papiers dargestellt. Darin werden eine stärkere Selbstbindung der Kommunen z.B. durch kommunalpolitische Grundsatzbeschlüsse sowie die Unterstützung von Kommunen und Baubeteiligte durch Aufklärungs- und Beratungsangebote sowie gezielte Förderung empfohlen. Weiterhin wird die Notwendigkeit eines Flächenmanagements auf kommunaler Ebene betont, dass z.B. durch einen Flächenmanager vor Ort vorangetrieben werden sollte. Die Stärkung der Ortskerne einschließlich der Bestandspflege und Neuansiedlung von Gewerbe sowie Abbruch, Rückbau und Neubau auf freigelegten Flächen sollen verstärkt gefördert werden. Hierfür soll die Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz zu einer Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung weiterentwickelt werden. Damit soll eine weitgehende Kofinanzierung der ELER-Mittel ermöglicht werden, um aktiv Innenentwicklung betreiben zu können. Die Städtebauförderung soll stärker als bisher in den Ortskernen und Innenstädten der kleineren und mittleren Städte und Gemeinden wirksam werden. Hierfür sollen die Fördermittel im Programmteil „Kleinere Städte und Gemeinden“ deutlich aufgestockt werden. Der Einsatz der Instrumente der Flächeninformation, der räumlichen Planung und ländlichen Entwicklung sollen stärker auf Maßnahmen der Innenentwicklung ausgerichtet werden. So sollten das Bau- und Leerstandskataster der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, die Umlegung nach dem BauGB als effizientes Bodenordnungsverfahren und Grundstücksanpassungen stärker mit der Dorfentwicklung im Sinne einer Dorfflurbereinigung verknüpft werden. Privaten Bauherren sollen mehr Anreize für die Entwicklung von Altimmobilien und die Umnutzung ortsbildprägender Altbausubstanz gegeben werden z.B. durch passfähige, attraktive und innovative Fördermöglichkeiten, steuerliche Vorteile und eine Eigenheimzulage für Gebrauchtimmobilien. Das Positionspapier, das weitere Vorschläge für mehr Innenentwicklung in Dörfern und Kleinstädten enthält, wurde am 22.11.2016 Niedersachsens Bauministerin Cornelia Rundt überreicht.
Beschluss der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister von Dortmund, Erfurt, Friedrichshafen, Heidelberg, Karlsruhe, Kirchheim unter Teck, Köln, Leipzig, Lörrach, Ludwigsburg, Lüneburg, Münster, Norderstedt, Nürnberg, Osnabrück, Ravensburg, Tübingen und Wernigerode. Mit großer Sorge wird der Mangel an bezahlbarem Wohnraum gesehen. Notwendig seien neue Wege im Wohnungsbau, die jedoch nicht zu einem erhöhten Flächenverbrauch führen dürfen. Die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister fordern, nicht zu Lasten zukünftiger Generationen in Städten und im ländlichen Raum zu handeln - zentrale Rolle für eine zukunftsfähige, gerechte und integrative Entwicklung unserer Städte und unseres Landes habe eine nachhaltige Bodenpolitik. Das gemeinsame Beschlusspapier „Mehr Nachhaltigkeit der Bauland- und Bodenpolitik“ ist das Ergebnis der Sitzung der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister vom 14. Juni 2018 im Rahmen des Dialoges „Nachhaltige Stadt“. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung unterstützt den Dialog seit 2010.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen appelliert in einem Schreiben an die Regierung Schleswig-Holsteins, ein größeres Augenmerk auf eine Reduzierung des Flächenverbrauchs und eine ökologische Wende in den Städten zu legen. Direkt angesprochen wird hier der Wohnungsbau, der insgesamt nachhaltiger auszurichten sei. Weniger Flächenfraß, mehr Nachhaltigkeit und eine ökologische Wende sind die Stichworte, die der Verband in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, nennt. Die Schaffung von mehr Grünflächen zu schaffen, die Begrünung von Plätzen, eine Reduzierung von Parkplätzen, die Realisierung von mehr Geschossen im Wohnbau, die Schließung von Baulücken, eine forcierte Sanierung des Gebäudebestands und vermehrte Planung und Genehmigung von Mehrfamilienhäusern anstelle von Einfamilienhäusern lauten die konkreten Vorschläge des Verbands für mehr Nachhaltigkeit und weniger Flächenverbrauch in den Städten. Zudem sei stärker darauf zu achten, potenzielle Überschwemmungsbereiche in den Städten von Wohnbebauung freizuhalten. Die Kommunen als planende Ebene seien gefordert, mehr Verantwortung für ressourcen- und flächensparenden Wohnungsbau zu übernehmen. Die Länder wiederum müssten die Kommunen dabei unterstützen, gut durchmischte Wohngebiete zu realisieren. Die VNW-Unternehmen seien bereit, eine flächensparende, klimagerechte und nachhaltige Siedlungsentwicklung u.a. durch die Mobilisierung von Brachflächen mit Wohnbauvorhaben voranzubringen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung – zu Beginn des Jahres 2017 Mittel in Höhe von 4,6 Mio. Euro für die Revitalisierung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und Wohnraum zur Verfügung gestellt. Hiermit bietet der AAV als langjährig erfahrenes Beratungs- und Kompetenzzentrum für Flächen, Boden, Wasser und Altlastensanierung interessierten Kommunen in NRW ein umfassendes Programm an. Dieses Programm zielt auf die Aufbereitung von Brachflächen für Flüchtlingsunterkünfte und die Schaffung von bezahlbarem dauerhaftem Wohnraum. Hiermit soll zugleich ein Beitrag zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme durch mehr Innenentwicklung geleistet werden. Bestandteile des AAV-Programms sind die Beratung der Kommunen zur Brachflächenmobilisierung und die Durchführung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brachflächen. Die kommunalen Maßnahmen können bis zu 100% gefördert werden. Der Durchführungszeitraum für die Förderung beträgt drei Jahre bis Ende 2019.
Eine Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, erarbeitet konkrete Handlungsoptionen für eine bessere und schnellere Aktivierung von Grundstücken für den Wohnungsbau. In dem Gremium arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen, Landesminister- und -senatorinnen, Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Bundesministerien (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und BBSR, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ) sowie aus Wissenschaft, kommunalen Spitzenverbänden, Verbände der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, Gewerkschaften und Verbände der Bauwirtschaft mit. Themen der Kommission sind u.a. die strategische Bodenpolitik der Kommunen, die verstärkte Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus und der Einsatz von Erbbaurechten für die gezielte Bereitstellung von Bauland. Die Kommission wurde auf der Grundlage des Koalitionsvertrags eingerichtet und hat am 4.9.2018 ihre Arbeit aufgenommen. Die Baulandkommission soll im Sommer 2019 ihre Ergebnisse vorlegen.
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