Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse
Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren angestammten ursprünglichen Lebensraum im Naturverbund genommen, nicht umgekehrt. Das Vordringen der Tiere in unseren Lebensraum ist somit Folge der Vernichtung natürlicher Verstecke, Aufzuchtplätze und Nahrungsquellen. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Informationen dabei helfen. Denken Sie bitte daran, dass Sie selbst durch die genannten Maßnahmen und ein vernünftiges Verhalten dazu beitragen können, Probleme mit den Tieren weitgehend zu vermeiden. Allerdings werden sich auch bei sorgfältiger Beachtung aller Verhaltenshinweise unerwünschte Begegnungen mit Wildtieren nicht vermeiden lassen. Es ist daher auch eine gewisse Toleranz gegenüber den Tieren erforderlich, die letztlich nur ihrem natürlichen Instinkt folgen. Bitte haben Sie auch Verständnis für die waidgerechte Bejagung von Wildtieren durch Jäger, Förster, Falkner oder Frettierer, die auch in einer Großstadt wie Berlin zur Bestandsregulierung notwendig ist. Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Günther Claußen, Andreas David, 1996: Der Jäger und sein Wild; Verlag Paul Parey, Hamburg Eberhard Schneider, Gerhard Seilmeier, 1996: Jagdlexikon; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Rolf Henning, 1998: Schwarzwild; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Bruno Hespeler, 1999: Raubwild heute; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Heinz Meynhardt, 1978: Schwarzwild-Report; Neumann Verlag, Leipzig Dr. Hans-Joachim Bätza, 2003: Tollwut – Gefahr für Mensch und Tier; Moeker Merkur Druck GmbH, Köln Grün Stadt Zürich, 2000: Füchse in unsern Wohngebieten – Leben mit einem Wildtier; Buchman Druck AG, Zürich Felix Labhardt, 1996: Der Rotfuchs; Verlag Paul Parey, Hamburg Steinmarder in unserer häuslichen Umgebung; Infoblatt der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Beate Ludwig, 1998: Von Mardern und Menschen; Rasch und Röhring Verlag, Hamburg Dobias, Dr.Kornelia, 2003, in Heimkehr und Neubürger unter den wildlebenden Säugetieren Brandenburgs, Hrsg.: Brandenburgischer Forstverein e. V., Hendrik Bäßler Verlag, Berlin Bartussek, Ingo, 2003, Stadt-Waschbären – Wissenswertes und praktische Tipps für einen klugen Umgang mit Waschbären in der Stadt, Faltblatt des Naturkundemuseum Kassel Hohmann, Ulf und Bartussek, Ingo, 2001, Der Waschbär, Verlag Oertel und Spörer, Reutlingen Alderton, David, 1995, Kaninchen und Heimtiere, KYNOS Verlag, Dr. Dieter Fleig GmbH Kötsche, Wolfgang / Gottschalk, Cord, 1990, Krankheiten der Kaninchen und Hasen, 4. Auflage, Gustav Fischer Verlag, Jena Pelz, Hans-Joachim Dr., 1996, Säugetiere in der Landschaftsplanung, Schriftenreihe für Landschaftspflege, 2003, Heft 46, Bonn-Bad Godesberg (GVBL S. 617) Petzsch, Hans Prof. Dr., Urania Tierreich, 1966, Urania-Verlag, Leipzig/Jena/Berlin Scholaut, Wolfgang, 1998, Das große Buch vom Kaninchen, DLG-Verlag, Frankfurt Ingo Bartussek – Waschbären
Das vom Land Berlin berufene Expertengremium Gestaltungsbeirat öffentliche Räume Berlin hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2024 differenzierte Empfehlungen zum Umgang mit dem Tilla-Durieux-Park, zur Installation von Schnellbegrünungsmaßnahmen an Berliner Plätzen sowie zum Thema „Protektionselemente“ für den Radverkehr ausgesprochen. Zu den Teilnehmern gehörten unter anderen die Bezirksstadträte von Charlottenburg-Wilmersdorf und von Berlin-Mitte, Oliver Schruoffeneger und Christopher Schriner, sowie Gäste aus der Stadtverwaltung Zürich. Der Beirat betont die besondere Qualität des Tilla-Durieux-Parks, der auch im internationalen Fachdiskurs hohe Anerkennung genießt. Das ihn charakterisierende Landschaftszitat, seine Großzügigkeit sowie Aneignungsoffenheit bei Abwesenheit von Möblierung gehören zu den wesentlichen Eigenarten des Parks. Diese gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln. Um das Projekt an die veränderten Rahmenbedingungen (Klima, Nutzungsdruck) anzupassen, plädiert der Gestaltungsbeirat für ein Werkstattverfahren unter Einbindung der ursprünglichen Entwurfsverfasser. Zum klimagerechten Stadtumbau hat das Land Berlin umfangreiche Planwerke erarbeitet (u.a. StEP Klima 2.0). Im Sinne eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Umgangs mit öffentlichen Mitteln sind temporäre Maßnahmen so zu entwickeln, dass sie die übergeordneten Ziele des Stadtumbaus unterstützen. Temporäre Grün-Maßnahmen sollen dazu stets auf ein dauerhaftes Grün abzielen. Anknüpfungspunkte sind die spezifischen Eigenarten und Anforderungen des jeweiligen Stadtraums. Der Beirat erinnert daran, dass temporäre Maßnahmen sich besonders dazu eignen, künstlerische, ökologische sowie stadtpolitische Botschaften zu vermitteln. Zudem machen sie Wandel und Transformation erlebbar. Sie sind daher fachlich zu erarbeiten und ggf. gemeinsam mit Initiativen vor Ort zu entwickeln. Der Beirat regt an, auf den Ebenen von Bezirken und Senat Kontaktstellen zu benennen, die lokale Initiativen einbeziehen und unterstützen. In Berlin werden seit einiger Zeit Radwege als gleichberechtige Fahrspuren in Bestandstraßen eingefügt. Je nach Kontext werden dazu als Abgrenzung unterschiedliche Protektionselemente eingesetzt. Der Beirat teilt das grundsätzliche Ziel, die Sicherheit des Radverkehrs zu fördern und damit mehr Menschen für den Radverkehr zu gewinnen. Diese Vorteile dürfen aber nicht zu einer dauerhaften Störung des Straßenbildes führen. Der Gestaltungsbeirat greift diese Herausforderungen auf, um an einen Wandel in der Berliner Verkehrskultur und ein qualitätvolles Zielbild für die urbanen Straßenräume Berlins zu appellieren. Konzeptionell empfiehlt der Beirat in der Berliner Innenstadt eine abgestufte Vorgehensweise und die Erprobung von Tempo-30-Bereichen. Dadurch können Konflikte entschärft und die Installation von störenden Protektionselementen vermieden werden. Ergänzend ist die Reduzierung des fließenden und ruhenden Autoverkehrs anzustreben. Den Einsatz von Protektionselementen billigt der Beirat als Markierung eines Wandlungsprozesses, der Veränderungswillen und Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem Radverkehr aufzeigt. Dazu sollen folgende Anforderungen berücksichtigt werden: Abschließend drückt der Beirat seinen Wunsch nach einem zeitnahen, zukunftsfähigen Zielbild für die großen Straßenräume Berlins aus. Darin enthalten ist ein dauerhafter Umbau des Straßenraums, der sowohl dem Rad- und Fußverkehr als auch der Klimaanpassung Rechnung trägt. Dies lässt sich über eine Anpassung des Straßenprofils, über das Etablieren von Fahrradstraßen oder Verkehrsmischflächen erreichen.
Die Endlagersuche in der Schweiz Informationen zum Stand des Verfahrens Dezember 2024 Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 0 E-Mail: info@base.bund.de www.base.bund.de Bleiben Sie über das BASE informiert: www.base.bund.de/newsletter www.x.com/BASE_bund www.instagram.com/_base_bund/ Gestaltung: quermedia GmbH, Kassel Abbildungen: BASE und genannte Quellen Druck: Schloemer & Partner GmbH, Düren Stand: Dezember 2024 GZ: B 1 – BASE – BASE3201/004#0042 Die dauerhaft sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle stellt nicht nur in Deutschland eine Herausforderung und Aufgabe dar. Auch im Nachbarland Schweiz wird bereits seit dem Jahr 2008 nach geeigneten Endlagerstandorten tief im Untergrund gesucht. Die in Frage kommenden Gesteinsschichten für ein Endlager sind in der Grenzregion zu Deutschland anzufinden. Das ergaben umfangreiche Untersuchungen des Schweizer Untergrunds. Im September 2022 hat die Schweizer Vorhabenträgerin schließlich bekannt gegeben, dass sich das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Endlagers eignet. Das Gebiet liegt im Kanton Zürich unweit der deutschen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg). Zusätzlich sehen die Pläne vor, dass auf dem Gelände des Zwischenlagers Würenlingen im Kanton Aargau – ebenfalls in unmittelbarer Grenznähe – eine Verpackungsanlage errichtet werden soll, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter umverpackt werden. Von dort sollen sie zum Endlager transportiert werden. Inhalt Überblick: Die Endlagersuche in der Schweiz 4 Aktueller Stand der Endlagersuche und nächste Schritte 6 Ein Schweizer Endlager an der Grenze zu Deutschland 8 Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren 10 Einbindung deutscher Expertise in das Verfahren 12 Abfallmengen, Einlagerung und Endlagersicherheit 14 Weiterführende Informationsangebote und Hinweise 15 Im November 2024 hat die Vorhabenträgerin die ausführlichen Genehmigungsunterlagen für diese Vorschläge vorgelegt. Damit beginnt ein neuer Abschnitt im Schweizer Suchverfahren: Die fachliche Überprüfung der Vorschläge. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der vorgeschlagene Endlagerstandort alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllt und den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt, wird die Genehmigung erteilt. Von deutscher Seite wird dieser Prozess eng begleitet, denn die potenziellen Auswirkungen eines Tiefenlagers machen nicht an der Grenze Halt. Dafür tauschen sich die Bundesebene, das Land Baden-Württemberg und die Landkreise und Gemeinden in der Region miteinander aus und stellen fachliche Expertise bereit. Dabei gilt es, auf die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufzubauen, die sich seit Beginn des Verfahrens etabliert hat. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begleitet das Verfahren als zuständige Fachbehörde und koordiniert die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dabei betrachtet das BASE alle wichtigen Belange, insbesondere die Sicherheit. Mit der vorliegenden Broschüre informiert das BASE über den Stand des Verfahrens, die anstehenden Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit – insbesondere auf deutscher Seite. 3
In unserer vernetzten Welt entscheidet unser aller Handeln, ob und wie sich Biodiversität entfalten kann. Gerade in der Stadt ist da gute Nachbarschaft gefragt. Wer seine Nachbarn aus Flora und Fauna kennt, wird eher ein Bewusstsein für biologische Vielfalt entwickeln. Gelegenheit dazu gibt der Lange Tag der StadtNatur. Landschaften, Tieren und Pflanzen der Stadt so nah zu kommen, ist nicht nur ein einmaliges Erlebnis. Wer mitmacht, erfährt auch konkret, welche Möglichkeiten es gibt, sich zu engagieren. 2007 hat die Stiftung Naturschutz Berlin das Naturfestival ins Leben gerufen. Seither ist es immer größer und bunter geworden. 2019 kamen 25.000 Menschen zu mehr als 500 Veranstaltungen an 160 Orten in Berlin. Und gut 350 Expertinnen und Experten aus Verbänden, Behörden und Vereinen teilten ihr Wissen. Sie führen Interessierte zu blühenden Dächern auf Parkdecks, stellen ihnen Bienenvölker auf dem Schulhof, invasive Krebsen im Tiergarten oder naturnahe Landschaften am Stadtrand wie den Marienfelder Naturschutzpark vor. Gemeinsam im Naturerfahrungsraum übernachten, Wildbienenhotels basteln oder essbare Wildkräuter erkennen und probieren – nicht wenige der Angebote fordern zum Mitmachen auf. Und in vielen Workshops erforschen Kinder und Jugendliche hautnah die Tiere in ihrer Stadt. Längst findet der Lange Tag der StadtNatur überall Nachahmer. Mittlerweile gibt es das Festival auch in Hamburg, Bochum, Dessau-Roßlau, Zürich, Wolfsburg und anderen Städten. Dabei wird das Programm immer an die regionalen Besonderheiten der Räume und Landschaften angepasst. Langer Tag der StadtNatur
Save-the-Date: Infoveranstaltung zur Endlagersuche in der Schweiz Anfang 09.12.2024 Ende 09.12.2024 Flagge Schweiz © pixabay Seit 2008 wird in der Schweiz in einem wissenschaftsbasierten Verfahren nach geeigneten Endlagerstandorten zur dauerhaft sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle gesucht. Zuletzt hatte die Vorhabenträgerin, die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), im Herbst 2022 ein geologisches Tiefenlager am Standort Nördlich Lägern (Kanton Zürich) sowie eine Verpackungsanlage beim bestehenden Zwischenlager in Würenlingen (Kanton Aargau) vorgeschlagen. Beide Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe zur deutschen Hochrhein-Bodensee-Region. Im November 2024 steht der nächste Meilenstein im Verfahren an: Zu diesem Zeitpunkt wird die Nagra die ausführlichen Genehmigungsunterlagen für beide Vorhaben einreichen, die sogenannten Rahmenbewilligungsgesuche. Aufgrund der Grenznähe der betrachteten Standorte ist es aus Sicht von Bundes- und Landesregierungen ein wichtiges Anliegen, dass die deutsche Öffentlichkeit vor Ort umfassend beteiligt und ihre Interessen und Bedarfe im Verfahren angemessen berücksichtigt werden. Der Bund, das Land Baden-Württemberg sowie die Kommunen in der Grenzregion begleiten das Verfahren seit Beginn kontinuierlich und bringen ihre Interessen über unterschiedliche Beteiligungsformate und Gremien ein. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) bündelt die Interessen auf deutscher Seite aufgrund seiner fachlichen Expertise für Endlagervorhaben in Deutschland. Es koordiniert auf deutscher Seite die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) fachlich wie kommunikativ. Dabei steht es in kontinuierlichem Austausch mit den weiteren involvierten Akteuren auf deutscher und Schweizer Seite. Zur Veranstaltung: Damit sich alle Interessierten über die Rahmenbewilligungsgesuche und die darauffolgenden Schritte informieren und austauschen können, richtet das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) mit Unterstützung des Landkreises Waldshut eine Informationsveranstaltung aus. Weitere Informationen zum Termin folgen in Kürze. Montag, 09.12.2024 ab ca. 18:30 Uhr Adresse Stadthalle Waldshut Friedrichstraße 9 79761 Waldshut-Tiengen Weitere Informationen zur Endlagersuche in der Schweiz Endlagersuche in der Schweiz
Eine vergleichende Evaluation der Online-Krisenkommunikation von Behörden und unabhängigen Expert*innen im Zuge der Covid-19 Pandemie als Grundlage für die Verbesserung der BfS -Krisenkommunikation Projektleitung Los 1: M. Holenstein, Stiftung Risiko‐Dialog, Zürich Projektleitung Los 2: Prof . Dr. J. Roosen, Bietergemeinschaft C 3 team GbR und Süddeutsches Institut für empirische Sozialforschung e. V. , beide München Beginn: 01.12.2020 Ende: Los 1 31.12.2021, Los 2 30.04.2021 Finanzierung: Forschungsprogramm Strahlenschutz des BMUV , Fördermittel Los 1 116.799 Euro; Fördermittel Los 2 74.970 Euro Das hier beschriebene Projekt untersuchte die Krisenkommunikation auf Social Media zur Covid-19 Pandemie in Deutschland und verglich dabei bestehende Unterschiede in der Kommunikation von Behörden auf der einen und unabhängigen Expert*innen auf der anderen Seite. Übergeordnetes Ziel dieses Vorhabens wr es, aus den Ergebnissen wichtige Hinweise für eine erfolgreiche Online-Krisenkommunikation für das Bundesamt für Strahlenschutz abzuleiten. Hierfür wurden folgende Fragen beantwortet: Welche Merkmale, Unterschiede und Gemeinsamkeiten weist die Online‐Krisenkommunikation verschiedener Behörden und Organisationen sowie unabhängiger Expert*innen auf? Wie wird ihre Kommunikation auf Seiten der Rezipient*innen wahrgenommen und interpretiert? Was können Behörden und Organisationen von der Online‐Krisenkommunikation unabhängiger Expert*innen lernen? Zielsetzung Das Ziel von Los 1 war es, die Social Media Kommunikation und deren Wahrnehmung von ausgewählten Expert*innen und Behörden auf unterschiedlichen Kanälen zu untersuchen. Dazu wurden auch die Rezipient*innen der Kommunikation befragt. Los 2 konzentrierte sich auf die Krisenkommunikation auf Twitter. Es zielte auf eine Analyse der Eigenschaften der Tweets sowie deren Verbreitung und Sichtbarkeit ab. Aus den Ergebnissen beider Lose wurden Empfehlungen für die Online-Krisenkommunikation im Fall eines radiologischen Notfalls abgeleitet. Methodik Methodisch wurde in Los 1 und Los 2 eine ausführliche Literaturrecherche zu den Themen Krisenkommunikation, Social Media, insbesondere Twitter und Covid-19, zur Erfassung der gängigen Untersuchungsmethoden und als Hintergrund für die anstehenden Analysen vorgeschaltet. In Los 1 wurde eine qualitative Untersuchung mithilfe von Leitfaden-Interviews und eine Inhaltsanalyse ausgewählter Social Media Posts durchgeführt. Los 2 verfolgte einen quantitativen Ansatz und arbeitete mit dem Social-Media-Analytics-Framework. Methodisch erfolgte hierbei die Auswertung über die Quantitative Textanalyse (inklusive Inhalts-, Sentiment- und Trendanalyse sowie die Analyse erfolgreichster Tweets) und der Sozialen Netzwerkanalyse. Durchführung Los 1: Zu Beginn wurde eine systematische Literaturrecherche durchgeführt. Daran anschließend wurden Interviews mit zwei unterschiedlichen Personengruppen geführt: Die Gruppe der Kommunikator*innen (9 Interviews) und die Gruppe der Nutzer*innen (30 Interviews). Alle Interviews wurden inhaltsanalytisch untersucht. Im Anschluss wurde eine qualitative Inhaltsanalyse von ausgewählten Social Media Posts durchgeführt. Diese wurden hinsichtlich folgender Dimensionen untersucht: Profilebene Inhaltsebene des Beitrags Ebene der Semantik und Syntax des Beitrags Stilebene des Beitrags Pragmatische Ebene des Beitrags Formale Ebene des Beitrags Kontextebene des Beitrags Los 2: Für die Twitter-Analysen wurden zunächst 40 Twitter-Accounts von Behörden und Expert*innen ausgewählt, die in der Covid-19 Pandemie durch ihre Twitter- Aktivitäten sowie durch mediale Bekanntheit aufgefallen waren. Insgesamt wurden 18 unabhängige Expert*innen sowie 22 Behörden und Forschungseinrichtungen in die Studie einbezogen. Als Untersuchungszeitraum wurde das erste Pandemie-Jahr vom 01.01.2020 bis zum 15.01.2021 ausgewählt. Nachdem alle Tweets (n= 50.100) im genannten Zeitraum erhoben wurden, konnten mit einem dafür entwickelten Filterverfahren insgesamt 35.645 Covid-19-Tweets identifiziert werden. Nach der Datengewinnung und -aufbereitung erfolgte die Datenanalyse. Die Daten wurden eingangs deskriptiv beschrieben und anschließend mittels quantitativer Inhaltsanalyse, Sentiment-Analyse, Trendanalyse und Sozialer Netzwerkanalyse untersucht. Erkenntnisse und Empfehlungen Das Projekt brachte unter anderem die Erkenntnis, dass es den Kommunikator*innen an einem klaren Bewusstsein für ihre Zielgruppe fehlt. Besonders überraschend ist, dass ein Dialog auf Social Media von Nutzer*innen selten eingefordert wird. Offizielle Webseiten bleiben weiterhin der Anlaufpunkt für krisenrelevante Informationen. Die Kommunikation speziell auf Twitter ist besonders erfolgsversprechend, wenn sie in der 2. Person formuliert ist und auf die Schwere der Krankheit (Covid-19), technische Informationen oder soziale Auswirkungen eingeht. Basierend auf den Ergebnissen konnten zentrale Erkenntnisse zur Online-Krisenkommunikation für Behörden gewonnen werden. Es ist unter anderem zu empfehlen, dass Behörden ein breites Netzwerk und eine aktivere Kommunikation - bereits in Nicht-Krisenzeiten - anstreben sollten. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung im Rahmen von Risikoinformation zu informieren und frühzeitig an den Strahlenschutz heranzuführen. Ziel sollte es außerdem sein, von einer permanenten, qualitativ hochwertigen Risikokommunikation in einer Nicht-Krisensituation glaubwürdig und nahtlos zur Krisenkommunikation übergehen zu können. Schließlich sollten alle Behörden und Organisationen regelmäßig ihre Kommunikationsstrategien überprüfen und bei Bedarf anpassen, um im Krisenfall optimal mit der Bevölkerung zu kommunizieren. Stand: 17.09.2024
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) der Schweiz hat einen Endlager-Standort in Nördlich Lägern, nördlich von Zürich vorgeschlagen. Wenige Kilometer nordwestlich davon liegt die baden-württembergische Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Landkreis Waldshut. Das geplante Endlager soll alle radioaktiven Abfälle der Schweiz aufnehmen. Die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) wird nun im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) eine Einschätzung zur Nachvollziehbarkeit des Standortvorschlags erstellen und ihn bewerten. Bereits 2006 hatte das BMUV die ESchT eingerichtet, um die Schweizer Endlagersuche fachlich zu begleiten. Das BMUV begleitet federführend für die deutsche Bundesregierung das Schweizer Verfahren. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) ist von deutscher Seite aus für die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig. Es unterstützt als zuständige Bundesbehörde für Endlagervorhaben das BMUV mit seiner Fach- und Beteiligungsexpertise. Zur Information der Öffentlichkeit wird es am 22. September 2022 eine Informationsveranstaltung des BASE in Waldshut geben, die auch als Live-Stream übertragen wird. Weiterführende Informationen zur Schweizer Endlagersuche und der Informationsveranstaltung finden Sie auf der Webseite des BASE und der Deutschen Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager . Die Standortbekanntgabe der Nagra finden Sie unter folgendem Link . Die Beratungsergebnisse der ESchT können unter www.escht.de abgerufen werden. 13.09.2022 Einladung zur Informationsveranstaltung zur Endlagersuche in der Schweiz Informationsveranstaltung und Infomarkt zur Endlagersuche in der Schweiz 22.09.2022 / 19:00 Uhr - 22:00 Uhr Infobroschüre zur Schweizer Endlagersuche Die Endlagersuche in der Schweiz – Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens PDF, 4 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm
1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz Abb. 1: Logo Forum Endlagersuche, Grafik: BASE Dokumentation 1. Forum Endlagersuche 20.-21. Mai 2022 Halle 45 in Mainz und online (hybrid) Protokoll AG 4 nach der öffentlichen Online-Konsultation 1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz AG 4 Beteiligung AG 4 Beteiligung: Beteiligung lernen: Herausforderung für Öffentlichkeit und Institutionen Ergebnisprotokoll 22.05.2022, 10:30-12:45 Uhr Teilnehmende: In der Spitze nahmen 61 Personen (41 digital/20 vor Ort) an der Veranstaltung teil. Referent:innen: Prof. Dr. Anne-Dore Uthe (PFE), Dr. Thomas Flüeler (ETH Zürich), Hans Hagedorn (Partizipationsbeauftragter am NBG) AG-Pat:innen: Andreas Fox (PFE), Prof. Dr. Anne-Dore Uthe (PFE) Moderation: Jakob Crone Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung Der Moderator Herr Crone begrüßt alle Teilnehmer:innen und stellt die Tagesordnung vor. Im Fokus der AG steht Beteiligung als Herausforderung sowohl für die Zivilgesellschaft als auch für die zuständigen staatlichen Institutionen. Parallel zur Sitzung steht das webbasierte Textdokument Etherpad zur Verfügung. Anhand dieses Dokuments können Teilnehmende Fragen und Kommentare zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeben (Anlage 1). Das Ende der Sitzung ist für 12:45 Uhr terminiert. Impulsvortrag Prof. Dr. Anne-Dore Uthe (PFE): „Selbstorganisation – Herausforderung für Öffentlichkeit und Institutionen“ Frau Uthe beginnt ihren Input mit der Erinnerung, dass die Beteiligungswirkung maßgeblich von der Funktion und den Zielen der Beteiligung abhängt. Mit Blick auf den bisherigen Verlauf konstatiert Frau Uthe, dass die Komplexität des Verwaltungsverfahrens die Wahrnehmung der Mitwirkungsmöglichkeiten erschwert. Die Rollen von BASE, BGE mbH und NBG seien in Bezug auf die Beteiligung nicht klar genug voneinander abgegrenzt und für Laien schwer zu unterscheiden. Dies könne die Transparenz beeinträchtigen. Neben der Komplexität läge ein weiteres Problem in den unterschiedlichen Kommunikationsmodi von Öffentlichkeit und Verwaltung. Als wichtige Gelingensbedingungen der Beteiligung hebt Frau Uthe Kommunikation, Transparenz, gute Dokumentation, Wissenstransfer und die Befähigung zur Beteiligung hervor (s. Folien im Anhang). Abb. 2: Prof. Dr. Anne-Dore Uthe (PFE), Foto: Völkner/Bildkraftwerk/BASE Impulsvortrag Dr. Thomas Flüeler (ETH Zürich): „Den Faden nicht abreißen lassen: von der Fachkonferenz Teilgebiete zum Forum Endlagersuche (FE)“ Die Herausforderung der Endlagersuche ist von einer mehrfachen Risiko-Nutzen-Asymmetrie gekennzeichnet, so die Kernaussage von Dr. Thomas Flüelers Vortrag. Es stünden die Lasten vor Ort dem Nutzen der Allgemeinheit gegenüber, die Laiensicht der Expertensicht und die Interessenslagen der heutigen Generation denen der möglicherweise anders gelagerten der künftigen Generationen. Diesen drei potenziellen Ungerechtigkeiten gelte es innerhalb des hochkomplexen Systems des Standortauswahlverfahrens zu begegnen. Ziel müsse ein umfassender fachlicher und gesellschaftlicher Diskurs sein. Um diesen zu ermöglichen und sicherzustellen, müsse die „Beteiligungslücke“ nach der Fachkonferenz Teilgebiete (FKT) und vor den Regionalkonferenzen (RK) geschlossen werden. Dies sei mit dem jetzigen Format Dokumentation AG-Protokolle Seite 2 von 29 1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz AG 4 Beteiligung geschehen. Herr Dr. Flüeler empfiehlt, das Forum Endlagersuche (FE) weiterzuführen. Er hebt drei Funktionen des FE hervor: (1) Das FE stelle im Verfahren eine „pluralistische Kompetenzbasis von unten“ dar. Es sichere nicht nur eine Prozessbeteiligung, sondern auch eine Fachbeteiligung. (2) Zudem fungiere es als Bindeglied zu den Regionalkonferenzen. (3) Das FE gewährleiste den bundesweiten Experten-Laien-Dialog. Dieses (Selbst-)Verständnis der beteiligten Öffentlichkeit erfordere eine neue Haltung auch der Institutionen, die grundsätzlich „Angst [hätten] vor einer Veränderung der Strukturen“. Alle Seiten müssten daher ihre Gesprächskultur weiterentwickeln. Nur so lasse sich über die Dauer des Verfahrens immer wieder eine Stabübergabe sicherstellen zwischen Behörden, Akteur:innen, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Konkret empfiehlt Dr. Flüeler abschließend die Einsetzung eines Zukunftsrates als Garant des Entsorgungszieles und sieht das NBG als Garant der Öffentlichkeitsbeteiligung. Aus dem PFE stellt Herr Fox die Rückfrage, inwiefern das FE, das ja eine offene Veranstaltung sei, als Fachöffentlichkeit verstanden werden könne. Herr Flüeler betont, dass das FE zielbezogen unbedingt als Fachöffentlichkeit zu verstehen sei. Auch diese sei ja Öffentlichkeit. Zudem seien auch Laien wichtige Expert:innen, u. a. für die Werte im Verfahren und als Expert:innen für die Regionen. Plenumsphase und Diskussion Auf der Bühne: Ina Stelljes, Anne-Dore Uthe; digital zugeschaltet: Dr. Thomas Flüeler Abgrenzung der Zuständigkeiten in Bezug auf Beteiligung Dörte Themann (FU Berlin) knüpft an die Feststellung von Frau Uthe an, nach der die Rollen der Institutionen nicht ausreichend klar voneinander abgegrenzt seien. Da BGE mbH und BASE Beteiligungsformate anbieten, sei für Bürger:innen nicht immer klar ersichtlich, an wen sie sich zunächst wenden müssten. Die Rolle des NBG verkompliziere das Bild. Frage: Sollte man diese Vielfalt von Beteiligungsmöglichkeiten so nebeneinanderstehen lassen, oder sei nicht eine Kanalisierung notwendig? Ina Stelljes antwortet für das BASE mit dem Verweis auf die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformate, für die klar das BASE zuständig sei. Überdies ermögliche die Öffnung im Gesetz, dass sich alle Akteur:innen bei Bedarf zusätzlicher Formate bedienen können. Diese müssen die Akteur:innen jeweils aus ihrer Rolle entwickeln. Frau Stelljes konzediert, dass es sich um ein komplexes Geflecht handle. Herr Hagedorn stellt im Anschluss die Trennung von Aufsicht und Beteiligung infrage. Es sei nicht einsichtig, dass es zwischen den Abteilungen A – Aufsicht und B – Beteiligung des BASE eine „Firewall“ gebe, da auch die Öffentlichkeitsbeteiligung eine Kontrollfunktion für das Verfahren habe. Folglich müsste es einen Austausch geben zwischen der Beteiligung und ihren Ergebnissen und der staatlichen Aufsicht. Eine Trennung der Bereiche sei eine „Form der Entmachtung der Öffentlichkeitsbeteiligung“. Herr Dr. Flüeler fügt seine Erfahrungen aus der Beobachtung des Schweizer Verfahrens an. Auch dort werde das Verhältnis von Aufsicht und Beteiligung immer wieder diskutiert. Das BASE befinde sich in einem Rollenkonflikt. Dieser sei nur durch eine gute Gesprächskultur einzuhegen: „Jeder hat seine Funktion, die wir respektieren müssen.“ Ina Stelljes ordnet die Frage des Rollenkonfliktes für das BASE wie folgt ein: Das BASE versteht sich als Hüter des Verfahrens, wobei die Beteiligung immer auf ein spezifisches Ziel bezogen sei. Dieses Ziel setze der Beteiligung den Gestaltungsrahmen. Nur so könne der Öffentlichkeit klar vermittelt werden, wozu sie beteiligt werde. Jörg Hacker, PFE fragt, was vom BASE im Hinblick auf die Aufsicht zu erwarten sei. Er wünscht sich, dass sie sich auch jetzt schon zum Verfahren äußert mit fachlichen Stellungnahmen. Dokumentation AG-Protokolle Seite 3 von 29
Die Transformation hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft stellt die Finanzbranche vor Herausforderungen. Die G20-Länder warfen daher bereits 2015 die Frage auf, inwieweit Investitionen in Vermögenswerte, die von fossilen Brennstoffen abhängig sind, überbewertet sind und damit zu globalen Finanzmarktrisiken - einer sogenannten "Carbon Bubble" - führen können. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland als G20 Vorsitz ein Konsortium bestehend aus Navigant - A Guidehouse Company, der Oxford Universität (Smith School of Enterprise and the Environment), Triple A Risk Finance, Global Climate Forum, Universität Zürich (Finexus) und Germanwatch damit beauftragt, die transitorischen Klimarisiken im deutschen Finanzsystem zu analysieren und zu evaluieren. Hinter dem Begriff "Carbon Bubble" verbirgt sich die Problematik, dass von fossilen Brennstoffen abhängige Firmen, wie zum Beispiel die fossile Energiewirtschaft oder treibhausgasintensive Industrien, am Kapitalmarkt falsch bewertet werden. Da die mit dem Klimawandel verbundenen Kosten und die sich aus der Klimapolitik ergebenden Transformationsprozesse in der Unternehmensbewertung noch nicht berücksichtigt werden, könnte eine erhebliche Überbewertung dieser Firmen am Kapitalmarkt vorliegen. Die vorliegende Studie (1) bewertet die Kohlenstoffrisiken in der deutschen Wirtschaft, (2) entwickelt einen Carbon-Stresstest für deutsche Finanzinstitute und (3) empfiehlt regulatorische Instrumente zur Reduktion von Kohlenstoffrisiken im Finanzmarkt. Das Ergebnis hilft der deutschen Regierung bei der Identifikation, Bewertung und Reduktion des Risikos einer "Carbon Bubble" in Deutschland. Außerdem unterstützt es deutsche Finanzinstitute bei der Bewertung von Kohlenstoffrisiken individueller Finanzportfolios. Quelle: Forschungsbericht
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