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s/zinnoxid/Zinkoxid/gi

Schmelzreaktor zur Aufarbeitung industrieller Reststoffe mit niedrigem Zinkgehalt

Das Projekt "Schmelzreaktor zur Aufarbeitung industrieller Reststoffe mit niedrigem Zinkgehalt" wird/wurde gefördert durch: Bezirksregierung Braunschweig / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Harzer Zink GmbH.In einer Zinksekundaerhuette werden in einem neu entwickelten Schmelzreaktor zinkarme Reststoffe, vorwiegend aus der Zinkmetallurgie, mit Zinkgehalten kleiner 15 Prozent direkt aufgearbeitet. Fluechtige Metalle, hauptsaechlich Zink und Blei werden hierbei in einem oxidischen Filterstaub stark angereichert und die restlichen Bestandteile zu einer als Baustoff verwendbaren Schlacke verschmolzen. Damit wird erstmals ein grosstechnisches, wirtschaftlich arbeitendes Aufarbeitungsverfahren fuer metallarme Vorstoffe fuer die Verhuettung von Nichteisenmetallen geschaffen. Der Schmelzreaktor besteht aus einer wassergekuehlten, zylindrischen Brennkammer mit vertikaler Achse. Er ist durch ein Uebergangsstueck mit dem Schlackenabsetzherd verbunden. Hohe Temperaturen der Schmelze und das bei der unterstoechiometrischen Verbrennung des eingetragenen Kohlenstoffs gebildete CO bewirken, dass das in der Beschickung befindliche Zink als Zinkdampf in die Gasphase uebergeht. Der Zinkdampf wird mit dem Abgasstrom aus dem Reaktor ausgetragen und gelangt nach dem Absetzherd in die Nachverbrennungskammer. Durch Zugabe einer definierten Luftmenge verbrennen Zinkdampf und CO vollstaendig zu Zinkoxid und Kohlendioxid. Die staubhaltigen Abgase (Oxidanfall ca. 6.000 t/a) des Schmelzreaktors werden mittels Gewebefilter entstaubt. Das abgeschiedene Oxid wird fuer den weiteren Transport abgefuellt. Rd. 3.000 t/a Mischoxid werden direkt in die Muffeloefen der Zinksekundaerhuette eingetragen.

UV -Schutz durch Sonnencreme

UV -Schutz durch Sonnencreme Sonnencreme verzögert das Auftreten eines Sonnenbrandes. Sonnenschutzmittel können UV - Strahlung nicht komplett blockieren und ersetzen darum auf keinen Fall andere UV -Schutzmaßnahmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt einen hohen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor (50+). Ultraviolette ( UV -) Strahlung kann unsere Haut nachhaltig schädigen. Darum wird dringend empfohlen, alle Sonnenschutzregeln zu beachten, d.h. in erster Linie starke UV - Strahlung zu meiden und sich beim Aufenthalt im Freien richtig zu kleiden. Die dann noch unbedeckte Haut sollte mit einer Sonnencreme geschützt werden. Wie schützen Sonnenschutzmittel vor der UV - Strahlung ? Sonnencremes und -lotionen enthalten lösliche (chemische, organische) und/ oder unlösliche (physikalische, mineralische) UV -Filter. Die löslichen Filter absorbieren UV - Strahlung und geben sie als energieärmere, langwelligere Wärmestrahlung wieder ab. Die unlöslichen Filter, zum Beispiel Titan- oder Zinkoxid, absorbieren, streuen und reflektieren UV - Strahlung . Sonnenschutzmittel können das Auftreten eines Sonnenbrandes verzögern. Es gibt außerdem wissenschaftliche Hinweise, dass Sonnenschutzmittel die vorzeitige Hautalterung und einige Formen von Hautkrebs verhindern könnten. Hierfür müssen Sonnenschutzprodukte sowohl gegen UV -B- als auch gegen UV -A- Strahlung schützen. Der Schutz vor UV -A- Strahlung ist extra gekennzeichnet. Was sagt der Lichtschutzfaktor aus? Der Lichtschutzfaktor (LSF) beschreibt den Schutz vor UV -B- Strahlung und wird weltweit nach der "Internationalen Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors" festgelegt. Er gibt an, wie viel länger man sich theoretisch mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies ohne das Sonnenschutzmittel möglich wäre. Nehmen wir an, eine Person kann bei einem bestimmten UV -Index zehn Minuten in der Sonne bleiben, ohne dass sich ein Sonnenbrand bildet. Das ist für diese Person die so genannte Eigenschutzzeit, für die unter anderem der Hauttyp eine Rolle spielt. Benutzt diese Person ein Sonnenschutzmittel mit LSF 30, kann sie theoretisch bei demselben UV -Index 10 Minuten * 30 = 300 Minuten (fünf Stunden) draußen sein, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Wer sich eincremt, fühlt sich sicher. Aber der Schein trügt. Selbst Sonnenschutzmittel mit sehr hohem Lichtschutzfaktor und ausgewiesenem UV -B- und UV -A-Schutz bieten keinen vollständigen Schutz. Daher sollte Sonnencreme niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Die entsprechend dem Lichtschutzfaktor theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 Prozent ausgeschöpft werden. Soviel Sonnencreme ist nötig Trotz Sonnenschutzmittel dringt noch ein Teil der UV-Strahlung in die Haut ein; sie schützen deshalb nicht vor langfristigen Schäden der Haut. Der Lichtschutzfaktor wird für die definierte Konzentration des Sonnenschutzmittels von 2 Milligramm (mg) pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) bestimmt. Um den auf dem Sonnenschutzmittel ausgewiesenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, müssen 2 Milligramm ( mg ) des Sonnenschutzmittels pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) Haut aufgetragen werden. Das sind bei einem Erwachsenen vier gehäufte Esslöffel für den ganzen Körper. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen oder Abreiben verringert, reduziert das den Lichtschutzfaktor. Trägt man beispielsweise eine um die Hälfte verringerte Menge auf, kann das den Lichtschutzfaktor um zwei Drittel verringern. Sonnenbrände treten dann trotz Sonnenschutzmittel schnell auf. Um die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels zu erhalten, ist es wichtig, wiederholt nachzucremen. Dadurch erhält man aber nur die Wirksamkeit – die Dauer der Wirkung wird nicht verlängert. Sonnenschutzmittel-Check Die folgende Liste soll Ihnen helfen, das für Sie richtige Sonnenschutzmittel auszusuchen und es richtig anzuwenden: Das Sonnenschutzmittel hat einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor . Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt mindestens LSF 30 (hoher Schutz). Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen LSF (50+, sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV -empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Das Sonnenschutzmittel schützt auch vor UV -A. Auf dem Produkt ist deutlich lesbar der Schutz vor UV -A- Strahlung ausgewiesen. Die Inhaltsstoffe sind gelistet. Bei der Wahl des Sonnenschutzmittels ist zu berücksichtigen, ob eine Überempfindlichkeit gegenüber Inhaltsstoffen der Sonnenschutzmittel besteht. Das Sonnenschutzmittel wird rechtzeitig aufgetragen. Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht. Das Sonnenschutzmittel wird in ausreichenden Mengen aufgetragen. Zumeist wird nicht genügend Sonnencreme verwendet. Macht man es richtig, sollte eine 200 ml-Flasche nach ca. fünfmaligem Eincremen des ganzen Körpers eines Erwachsenen leer sein. Das Sonnenschutzmittel wird regelmäßig nachgecremt. Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen. Welche Auswirkungen können Sonnenschutzmittel auf Mensch und Umwelt haben? Sonnenschutzmittel werden vorrangig zum Schutz vor der gesundheitsschädlichen UV - Strahlung eingesetzt. In Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit werden aber auch mögliche gesundheitliche Risiken und umweltschädliche Wirkungen einzelner Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmittel für Mensch und Umwelt diskutiert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu möglichen gesundheitlichen Risiken von Sonnenschutzmitteln zusammengestellt - auch bezüglich Phtalate.. Danach sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, zu erwarten. In der EU dürfen nur Produkte mit bewerteten UV -Filtern verkauft werden, nachdem das wissenschaftliche Expertengremium der EU -Kommission "Scientific Committee on Consumer Safety" ( SCCS ) die sichere Verwendung als UV -Filter bestätigt hat. In Bezug auf mögliche umweltschädliche Wirkungen von Sonnenschutzmittel gibt es Hinweise, dass Substanzen in Sonnencremes für Wasserorganismen wie Korallen schädlich sein könnten. Auch wenn beispielweise die Ursache des Korallensterbens (Korallenbleiche, Algenbleiche) von Fachleuten hauptsächlich in der durch den Klimawandel verursachten Erwärmung der Ozeane gesehen wird, scheinen Schadstoffe, darunter auch Sonnencreme-Substanzen, dieses Problem zu verschärfen. Sonnenschutzmittel sind für den notwendigen UV -Schutz der Haut, insbesondere beim Baden, unverzichtbar, aber nicht die einzige Sonnenschutzmaßnahme. Mit dem Vermeiden hoher UV -Belastungen, indem man nicht lange in der Sonne bleibt, sich im Schatten aufhält und bei hohen UV -Intensitäten möglichst im Haus bleibt, und mit der richtigen Bekleidung, Kopfbedeckung und einer Sonnenbrille hat man bereits viel erreicht. Und der Eintrag von Sonnenschutzmittel-Substanzen in Gewässer kann vermindert werden, ohne den eigenen UV -Schutz zu verringern, indem geeignete UV -Schutz-Badekleidung getragen wird, die so viel Haut wie möglich bedeckt, Sonnenschutzmittel mit ausschließlich mineralischen UV -Filtern verwendet werden, Sonnenschutzmittel – auch wasserfeste – 20 bis 30 Minuten vor dem Baden aufgetragen werden, so dass sie sich optimal verteilen und einziehen können und so nicht gleich wieder abgewaschen werden. Stand: 07.03.2025

Zinkoxid-Nanoformen in der REACH-Stoffbewertung: Umweltaspekte

Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien und dem Bundesinstitut für Risikobewertung führt das Umweltbundesamt (UBA) seit 2017 eine REACH-Stoffbewertung zu den registrierten Nanoformen von Zinkoxid durch. Die Auswertung der Daten zu Umweltverhalten und -wirkung der registrierten Zinkoxid-Nanoformen ist abgeschlossen. Auf Grundlage der von den Registranten vorgelegten Studien kommt das ⁠ UBA ⁠ zu dem Schluss, dass die getesteten Nanoformen eine vergleichbare aquatische Toxizität wie andere Zinkverbindungen haben und die harmonisierte Einstufung im Anhang VI der ⁠ CLP ⁠-Verordnung als akut und chronisch gewässergefährdend der Kategorie 1 auch für die getesteten Nanoformen zutreffend ist. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass ein nanopartikelspezifischer Effekt zur Gesamttoxizität der getesteten Zinkoxid-Nanoformen beiträgt. Auch zeigen sich leichte Unterschiede in der Toxizität sowohl zwischen den verschiedenen Nanoformen als auch zwischen den Nanoformen und dem als Kontrolle mitgetesteten leichtlöslichen Zinkchlorid. Aus den von den Registranten vorgelegten Studien wird deutlich, dass sich die registrierten Nanoformen neben ihrer Größe und Geometrie vor allem in ihren Oberflächeneigenschaften, aber auch in ihrer Löslichkeit und Dispersionsstabilität über die Zeit unterscheiden. Im Rahmen der Stoffbewertung wurde für alle registrierten Nanoformen von Zinkoxid die Löslichkeit entsprechend des Screeningtests nach dem „Transformation/Dissolution Protokoll“ der ⁠ OECD ⁠ sowie die Dispersionsstabilität nach der OECD Prüfrichtlinie 318 bestimmt. Basierend auf diesen Ergebnissen wurden von den Registranten drei Nanoformen ausgewählt, für die die toxische Langzeitwirkung auf Algen und Flohkrebse anhand der OECD-Prüfrichtlinien 201 und 211 untersucht wurde. Gemäß ⁠ REACH-Verordnung ⁠ liegt es in der Verantwortung der Registranten, sicherzustellen, dass die vorliegenden Informationen hinreichend sind, um die Risiken aller von der Registrierung abgedeckten Formen zu bewerten. Die Prüfung der Erfüllung dieser Verpflichtung ist nicht Gegenstand der Stoffbewertung, sondern wird ggf. durch die ECHA im Rahmen einer Dossierbewertung stichprobenhaft geprüft. Zinkoxid ist ein chemischer Grundstoff, der für die Herstellung unterschiedlichster Produkte eingesetzt wird. Weltweit werden große Mengen pigmentäres und mikroskaliges Zinkoxid als Weißpigment in Wandfarben, als Additiv zur Vulkanisierung von Gummi oder als Zusatz zu Zement eingesetzt. Nanopartikuläres Zinkoxid weist auf Grundlage seiner geringen Größe und großen spezifischen Oberfläche spezielle physikalisch-chemische Eigenschaften auf. Hierzu zählen katalytische, optische und elektronische Eigenschaften. Diese Eigenschaften eröffnen zusätzliche Einsatzmöglichkeiten für Zinkoxid, wie z.B. als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln, in Textilien, in Klarlacken oder für transparenten Kunststoffe. Die Stoffbewertung ist ein Instrument der REACH-Verordnung, anhand dessen die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten klären, ob sich aus der Herstellung oder Verwendung eines in der EU registrierten Stoffes ein Risiko für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt ergibt. Zur Bewertung des Stoffrisikos werden sowohl die Daten, die bei der Registrierung des Stoffes zur Verfügung gestellt wurden, als auch alle weiteren verfügbaren Informationsquellen zu Rate gezogen. Sollte die vorhandene Datenlage keine eindeutige Beurteilung des Risikos ermöglichen, können die nationalen Behörden weitere Informationen von den Registranten des bewerteten Stoffes anfordern. Kann die Besorgnis nicht ausgeräumt werden oder erhärtet sich der Risikoverdacht, kann es als Konsequenz einer Stoffbewertung zu EU-weiten Risikomanagementmaßnahmen, wie z.B. Beschränkungen des Stoffes, Identifizierung als besonders besorgniserregend oder andere Maßnahmen, wie eine harmonisierte Einstufung nach CLP-Verordnung, kommen. Der Fokus der Stoffbewertung von Zinkoxid durch die deutschen Bundesoberbehörden liegt auf den im Registrierungsdossier enthaltenen Nanoformen. Unter Nanoformen eines Stoffes versteht man die Formen eines chemischen Stoffes, die der Definitionsempfehlung der EU zu Nanomaterialien entsprechen. Das UBA ist alleine für die Umweltaspekte der Stoffbewertung von Zinkoxid zuständig. Die Aspekte hinsichtlich der menschlichen Gesundheit liegen in der Verantwortung des Bundesinstitut für Risikobewertung.

Grillo Zinkoxid GmbH (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Halberstädter Str. 15 38644 Goslar Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: Grillo Zinkoxid GmbH Haupttätigkeit: Herstellung von Nichtmetallen und Metalloxiden

Harzer Zinkoxide GmbH (2020 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Landstr. 93 38644 Goslar Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: Thorsten Rowold Haupttätigkeit: Herstellung von Nichtmetallen und Metalloxiden

Effects of Zinc Oxide Nanoparticles on model systems of the intestinal barrier

Zinc oxide nanoparticles (ZnO NP) are often used in the food sector, among others, because of their advantageous properties. As part of the human food chain, they are inevitably taken up orally. The debate on the toxicity of orally ingested ZnO NP continues due to incomplete data. Therefore, the aim of our study was to examine the effects of two differently sized ZnO NP (<50 nm and <100 nm primary particle size; 123â€Ì614 mikromol/L) on two model systems of the intestinal barrier. Differentiated Caco-2 enterocytes were grown on Transwell inserts in monoculture and also in coculture with the mucus-producing goblet cell line HT29-MTX. Although no comprehensive mucus layer was detectable in the coculture, cellular zinc uptake was clearly lower after a 24-h treatment with ZnO NP than in monocultured cells. ZnO NP showed no influence on the permeability, metabolic activity, cytoskeleton and cell nuclei. The transepithelial electrical resistance was significantly increased in the coculture model after treatment with _307 _mol/L ZnO NP. Only small zinc amounts (0.07â€Ì0.65 mikrog/mL) reached the basolateral area. Our results reveal that the cells of an intact intestinal barrier interact with ZnO NP but do not suffer serious damage. Quelle: Artikel

Impact of in vitro digested zinc oxide nanoparticles on intestinal model systems

Background: Zinc oxide nanoparticles (ZnO NP) offer beneficial properties for many applications, especially in the food sector. Consequently, as part of the human food chain, they are taken up orally. The toxicological evaluation of orally ingested ZnO NP is still controversial. In addition, their physicochemical properties can change during digestion, which leads to an altered biological behaviour. Therefore, the aim of our study was to investigate the fate of two different sized ZnO NP (< 50 nm and < 100 nm) during in vitro digestion and their effects on model systems of the intestinal barrier. Differentiated Caco-2 cells were used in mono- and coculture with mucus-producing HT29-MTX cells. The cellular uptake, the impact on the monolayer barrier integrity and cytotoxic effects were investigated after 24 h exposure to 123-614 mikroM ZnO NP. Results: In vitro digested ZnO NP went through a morphological and chemical transformation with about 70% free zinc ions after the intestinal phase. The cellular zinc content increased dose-dependently up to threefold in the monoculture and fourfold in the coculture after treatment with digested ZnO NP. This led to reactive oxygen species but showed no impact on cellular organelles, the metabolic activity, and the mitochondrial membrane potential. Only very small amounts of zinc (< 0.7%) reached the basolateral area, which is due to the unmodified transepithelial electrical resistance, permeability, and cytoskeletal morphology. Conclusions: Our results reveal that digested and, therefore, modified ZnO NP interact with cells of an intact intestinal barrier. But this is not associated with serious cell damage. Quelle: Artikel

Cellular uptake and toxicological effects of differently sized zinc oxide nanoparticles in intestinal cells

Due to their beneficial properties, the use of zinc oxide nanoparticles (ZnO NP) is constantly increasing, especially in consumer-related areas, such as food packaging and food additives, which is leading to an increased oral uptake of ZnO NP. Consequently, the aim of our study was to investigate the cellular uptake of two differently sized ZnO NP (<50 nm and <100 nm; 12-1229 (micro)mol/L) using two human intestinal cell lines (Caco-2 and LT97) and to examine the possible resulting toxic effects. ZnO NP (<50 nm and <100 nm) were internalized by both cell lines and led to intracellular changes. Both ZnO NP caused time- and dose-dependent cytotoxic effects, especially at concentrations of 614 (micro)mol/L and 1229 (micro)mol/L, which was associated with an increased rate of apoptotic and dead cells. ZnO NP < 100 nm altered the cell cycle of LT97 cells but not that of Caco-2 cells. ZnO NP < 50 nm led to the formation of micronuclei in LT97 cells. The Ames test revealed no mutagenicity for both ZnO NP. Our results indicate the potential toxicity of ZnO NP after oral exposure, which should be considered before application. © 2021 by the authors

Nanomembrane zur Wasseraufbereitung

Das Projekt "Nanomembrane zur Wasseraufbereitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für Polymerforschung.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1708: Materialsynthese nahe Raumtemperatur; Priority program (SPP) 1708: Material Synthesis near Room Temperature, Von der Geburt bis zum Wachstum von metastabilen Metalloxiden in Ionischen Flüssigkeiten

Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1708: Materialsynthese nahe Raumtemperatur; Priority program (SPP) 1708: Material Synthesis near Room Temperature, Von der Geburt bis zum Wachstum von metastabilen Metalloxiden in Ionischen Flüssigkeiten" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Universität Hannover, Institut für Anorganische Chemie (ACI).Es ist in der Chemie allgemein bekannt, dass die Energie von Übergangzuständen durch das umgebende Lösungsmittel beeinflusst werden kann und man so auch auf den Reaktionsverlauf einwirken kann. In den Materialwissenschaften können nanodimensionierte Keime als solche Übergangszustände angesehen werden, die für die Steuerung der Partikelform oder von alternativen Kristallstrukturen eingesetzt werden. In beiden Fällen ist man sehr oft an thermodynamisch weniger begünstigten, d. h. metastabilen Produkten interessiert, im vorliegenden Fall also ungewöhnlichen Formen oder Polymorphen. Neben der Kristallstruktur bedingt auch die Form eines Partikels seine Eigenschaften, da diese mit der Art und Häufigkeiten bestimmter, zu Netzebenen korrespondierender Oberflächen korreliert. Um die genannten, metastabilen Produkte erhalten zu können, ist es notwendig die festen Phasen durch kinetisch kontrollierte Reaktionswege generieren zu können. Die Hauptaufgabe des Projektes besteht in der Untersuchung der Effekte von hochpolaren, aber nicht-wässrigen Lösungsmittelumgebungen (Ionische Flüssigkeiten) auf die Bildung von metastabilen Partikelzuständen: Formen, welche von der thermodynamisch stabilsten Form (Wulff-Form) abweichen, und die Ausbildung von polymorphen Kristallstrukturen. Wir werden die genannten, kinetisch-kontrollierten Bedingungen durch die Kombination von Molekülchemie mit Materialsynthese und verfeinerten in situ-Untersuchungen realisieren. Es werden von uns hochreaktive Organometallprecursoren eingesetzt werden, um wichtige Metalloxide mit Halbleitercharakter z. B. Zinkoxid (ZnO) oder Manganoxide (MnxOy) herzustellen. Eine besondere Herausforderung stellt die Synthese von neuartigen Precursoren dar, die in einem Molekül widerstrebende Gruppen enthalten (z. B. oxidierend und reduzierend). Dadurch soll die Bildung von Partikeln bereits bei sehr niedrigen Temperaturen, nahe Raumtemperatur oder darunter, oder sogar durch nicht-konventionelle Trigger wie Licht initiiert werden. Wir werden eine fundierte Wissensbasis nicht nur dadurch erarbeiten, dass die erhaltenen Produkte genauestens untersucht werden, sondern auch dadurch, dass umfangreiche Röntgen-Streuuntersuchungen (Klein- und Weitwinkel) in einem in situ-Modus durchgeführt werden. Hier kommt der Vorteil der genannten Übergangsmetalloxide zum Tragen, da diese eine höhere Elektronendichte im Vergleich zu den organischen, ionischen Flüssigkeiten aufweisen und somit Streuuntersuchungen mit hoher tempospatialer Auflösung ermöglicht werden. Wir werden somit die sehr frühen Abschnitte der Bildung der Partikel beobachten, um der Frage nachzugehen, an welchem Punkt die Festlegung von Partikelform und Kristallstruktur geschieht.

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