Kupfereintrag aus Antifouling-Anstrichen sollte reduziert werden Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen von Sportbooten belastet. Um vor unerwünschtem Bewuchs durch etwa Algen oder Muscheln zu schützen, werden häufig biozidhaltige Anstriche aufgetragen. Kupfer ist das am häufigsten eingesetzte Biozid in Antifouling-Anstrichen. Die freigesetzte Kupfermenge entspricht rund 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer und wirkt dort ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische. Das Umweltbundesamt (UBA) rät zu alternativen Hartbeschichtungen und mechanischer Reinigung mit zum Beispiel Unterwasserbürsten sowie geeigneten Anstrichen ohne Biozide. Regionale Differenzierungen und Dokumentationen bei der Anwendung, Beratung der Anwendenden sowie amtliche Kontrollen der Kupfergehalte können die Kupferbelastungen reduzieren. Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung (OGewV), die den guten, ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beschreiben, werden für Kupfer an elf Prozent der offiziellen Messstellen überschritten. Kupferhaltige Anstriche werden häufig bei Sportbooten eingesetzt. Daher sind vor allem hier Maßnahmen sinnvoll, um die Gewässerbelastungen zu reduzieren. Wie das geht, zeigen Beispiele aus Skandinavien. So sind in Schweden für weite Teile der Ostsee nur Produkte mit reduziertem Kupferanteil zugelassen und für den Binnenbereich ist jeglicher Biozideinsatz in Antifouling-Anstrichen verboten. Diese regionalen Regelungen könnten auch für Deutschland ein Vorbild sein. Bisher jedoch sind umweltschädliche, biozidhaltige Antifouling-Anstriche nur in einer kleinen Region in Schleswig-Holstein verboten. Solche regionalen Differenzierungen sind nur schwer bei der Produktzulassung nach EU-Biozid-Verordnung umsetzbar. Deshalb sollte Deutschland hier – ebenso wie beispielsweise Schweden – eigene Regelungen finden, die alle Zuständigen im Bereich des Bundes, der Länder und auch die Hersteller von Antifouling-Anstrichen, die Sportbootsverbände, die Hafenbetreiber und die Bootsbesitzenden einbinden. In Binnengewässern ist der Bootsrumpfbewuchs geringer, weshalb auf biozidhaltige Produkte ganz verzichtet werden sollte. Bootsrümpfe können beispielsweise mit Hartbeschichtungen versehen werden, die sich dann mit Unterwasserbürsten reinigen lassen. In der Ostsee sind Anstriche mit niedrigeren Kupfergehalten und solche, die weniger Kupfer ins Wasser abgeben, ausreichend. In der Nordsee kann dagegen auf Antifouling-Anstriche nicht verzichtet werden. Entsprechend der unterschiedlichen, regionalen Anforderungen sollten die Anstriche durch die Hersteller übergreifend nach einem dreistufigen Ampelsystem (Nordsee, Ostsee, Binnengewässer) gekennzeichnet werden, um die Auswahl für die Anwendenden zu erleichtern. Diese sollten die Erneuerung der Anstriche in ihren Fahrten- oder Logbüchern dokumentieren. Mit transportablen Handgeräten ist die amtliche Kontrolle der Kupfergehalte auf den Bootsrümpfen stichprobenartig möglich. Ein neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes informiert rund um Antifouling-Anstriche und Stoffeinträge und gibt Empfehlungen für einen umweltfreundlichen Einsatz.
Der Zweck von Bioziden ist es, Organismen zu töten, zu zerstören oder abzuschrecken. Dass durch ihre Anwendung auch unbeabsichtigte negative Effekte auf die Umwelt oder die Gesundheit auftreten, ist deshalb wahrscheinlich. Auch die Zulassung von Biozidprodukten kann nicht verhindern, dass diese unerwünschten Wirkungen weiterhin auftreten können. Das Ziel der Produktzulassung ist lediglich, die Wirkungen der einzelnen Produkte unterhalb eines akzeptablen Levels zu halten, nicht aber, die Effekte als Ganzes zu verhindern. Der gleiche Grundgedanke liegt der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden zugrunde. Die Richtlinie enthält deshalb einen Rahmen für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden, zusätzlich zur Zulassung einzelner Produkte nach der Verordnung (EG) 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Aus unserer Sicht ist für Biozide ein vergleichbarer Ansatz angemessen, um Risiken aufgrund ihrer Verwendung zu mindern. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat zwei Forschungsprojekte durchgeführt, um diesen Ansatz auszuarbeiten1. Dieses Positionspapier enthält nun die Schlussfolgerungen, die das UBA aus diesen beiden Forschungsvorhaben und den dazugehörigen Diskussionen aus den letzten sechs Jahren zieht. Das Ziel dieses Papiers ist es, der EU Kommission unsere Schlussfolgerungen mitzuteilen, in der Hoffnung, dass sie in den anstehenden Bericht der EU Kommission nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 528/2012 einfließen. Aufgrund der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes liegt der Fokus der Vorschläge auf Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Veröffentlicht in Position.
The report describes the modelling of nitrogen and sulfur deposition to terrestrial ecosystems with the LOTOS-EUROS model system for Germany during the years 2009-2011. The method of the modelling and the parameterization of the model are described. The results are assessed and compared to other relevant data. The results for the year 2009 are provided within the UBA map-server for assessment processes in licensing projects under the German immission control and nature protection legislation. The report is in English as the executing science organization (TNO) is from the Netherlands. The German wide assessment of eutrophication and acidification is described in part 2 of the report. Veröffentlicht in Texte | 62/2017.
Handlungsbedarf bei Pflanzenschutzmitteln Amphibien sind die weltweit am stärksten gefährdeten Wirbeltiere. Auch in Deutschland steht mehr als die Hälfte der Frösche, Kröten und Molche auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten. Ergebnisse eines aktuellen Forschungsvorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) deuten darauf hin, dass der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft mitverantwortlich für den Rückzug der Amphibien ist. In Versuchen eines Forschungskonsortiums führten Pflanzenschutzmittel schon in anwendungsüblichen Mengen bei Grasfröschen zu Sterblichkeitsraten von 20 bis 100 Prozent. „Amphibien nutzen landwirtschaftliche Flächen als Lebensraum und überqueren sie auf ihren Wanderungen zu den Laichgewässern, “ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die Studie zeigt Handlungsbedarf auf. Das Umweltbundesamt hält es für erforderlich, den Schutz der Amphibien in der Produktzulassung, aber auch in der landwirtschaftlichen Praxis stärker zu berücksichtigen.“ Pflanzenschutzmittel werden in der EU erst nach umfangreichen Untersuchungen zu ihrer Umweltverträglichkeit zugelassen. In Deutschland ist das UBA für die Bewertung des Umweltrisikos zuständig. Wenn dabei unvertretbare Risiken für den Naturhaushalt festgestellt werden, sind die Pflanzenschutzmittel nach europäischem Recht nicht zulassungsfähig. Eine Risikobewertung für Amphibien ist bislang nicht Bestandteil des auf europäischer Ebene festgelegten Bewertungsrahmens. Auf ihren Wanderungen von einem Lebensraum zum anderen können Amphibienarten aber landwirtschaftliche Flächen durchqueren. Einige der Arten halten sich auch außerhalb der Wanderungszeiten auf Äckern und Wiesen auf. Dort können sie während oder nach der Ausbringung mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen. Das UBA ließ deshalb prüfen, ob die Zulassungsbewertungen von Pflanzenschutzmitteln die Schutzbedürftigkeit von Amphibien ausreichend berücksichtigen. Die nun veröffentlichten Forschungsergebnisse weisen auf ein Gefährdungspotenzial für Amphibien durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln hin. Bei Versuchen wurden zur Simulation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Grasfrösche ( Rana temporaria ) mit sieben verschiedenen Präparaten übersprüht. Sechs der getesteten Produkte führten zum Tod von 40-100 Prozent der Frösche. Akut toxisch wirkte bei dreien der Produkte bereits der Kontakt mit nur einem Zehntel der zugelassenen Aufwandmengen - er tötete 40 Prozent der Tiere innerhalb von sieben Tagen. Auf welche Mechanismen die beobachtete tödliche Wirkung der Pestizide auf Frösche zurückzuführen ist, konnte allerdings noch nicht geklärt werden. Die Stärke der Wirkung scheint auch von Lösemitteln abzuhängen, die Pestizidprodukten beigemischt werden. Diese wirken entweder selbst toxisch oder begünstigen das Eindringen der Wirkstoffe in den Körper. Die Risikobewertung bei Wildtieren hat sich durch Erkenntnisse der Forschung in der Vergangenheit bereits sehr stark weiter entwickelt und konnte besser an die tatsächlichen Gegebenheiten in der Landschaft angepasst werden. Für die Gruppe der Amphibien steht dies noch aus. Die Ergebnisse der Studie, die im Rahmen eines Forschungsprojektes zu den Auswirkungen von Pestiziden auf die biologische Vielfalt entstand, zeigen, wie wichtig es ist, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter reduziert wird und in der Landschaft ausreichend Rückzugsräume zur Verfügung stehen. Jochen Flasbarth: „Aufgrund dieser Ergebnisse empfiehlt das UBA eine Überarbeitung der EU-Leitfäden zur Risikobewertung von Pestiziden. Neben einer Änderung der Zulassungspraxis ist es wichtig, Lebensräume stärker zu vernetzen und Gewässerschutzstreifen in der Agrarlandschaft anzulegen.“ Günstig würde sich auch die Ausweitung des ökologischen Landbaus auswirken, da die Biolandwirtschaft ganz auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide verzichtet. Diese Ziele verfolgt auch die vom EU-Landwirtschaftskommissar angestoßene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Eine ambitionierte Umsetzung der Vorschläge aus Brüssel trägt somit auch zum Erhalt der Amphibien bei. Die Studie: „Terrestrial pesticide exposure of amphibians: An underestimated cause of global decline? “ - wurde in einen Forschungskonsortium um Dr. Carsten Brühl vom Institut für Umweltwissenschaften an der Universität Koblenz-Landau erstellt.
In dem Vorhaben wurden verschiedene Maßnahmen zur Minimierung der Biozideinträge durch Antifoulingprodukte in die Umwelt erarbeitet. Unter anderem wurde die Umweltexpositionsbewertung für den Sportbootbereich auf die Verhältnisse in deutschen Binnengewässern optimiert und zusätzlich Kriterien erarbeitet, durch welche die Zulassung von biozidhaltigen Antifoulingprodukten differenzierter reguliert werden kann. Durch Kontakt zu Personen, die Antifoulingprodukten angewandt haben, und ausgewählten Expertinnen und Experten wurde der Status Quo der Verwendung biozidhaltiger Antifoulingprodukte erarbeitet sowie darauf aufbauend ein Leitfaden für einen umweltverträglicheren Bewuchsschutz im Wassersport entwickelt. Veröffentlicht in Texte | 35/2020.
Am 17. Juli 2012 traten neue Vorschriften für Biozidprodukte in Kraft. Die neue Verordnung enthält effizientere Vorschriften für die Produktzulassung sowie für die Anforderungen an produktbezogene Daten und deren Weitergabe. Durch die neuen Vorschriften wird die Zahl von Tierversuchen verringert, indem die Weitergabe von Daten verbindlich vorgeschrieben und ein flexiblerer und integrierter Ansatz für Versuche gefördert wird. Eine spezielle IT-Plattform (das Register für Biozidprodukte) wird für die Einreichung von Anträgen, die Aufzeichnung von Beschlüssen und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit eingesetzt. Zudem wird ein umfassenderer Schutz geboten, da die neuen Rechtsvorschriften nun auch mit Biozidprodukten behandelte Waren und Materialien abdecken (z. B. Möbel und Lebensmittelverpackungen). Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kommt bei der Verwaltung der Verordnung eine Schlüsselrolle zu.
Am 24. April 2015, erteilte die Europäische Kommission 10 Neuzulassungen für genetisch veränderte Organismen (GVO) zur Verwendung in Lebens-/Futtermitteln. Sie erneuerte 7 bereits geltenden Zulassungen und genehmigte die Einfuhr von 2 GV-Schnittblumensorten genehmigt (nicht zur Verwendung in Lebens- oder Futtermitteln). Diese GVO haben ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) umfasst. Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau. Die Zulassungen gelten 10 Jahre, und jedes aus diesen GVO hergestellte Erzeugnis unterliegt den EU-Vorschriften in Bezug auf Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
Ein Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und Deutscher Umwelthilfe (DUH) reichte am 4. April 2017 eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein, um die generelle Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen zu verhindern. Die zum 1. Januar 2017 vom Bundesverkehrsministerium erteilte Regelzulassung für die mehr als 25 Meter langen Lastwagen verstoße gegen das EU-Recht, teilten die Verbände am 5. April 2017 in Berlin auf einer Pressekonferenz mit. Sie gefährde die Klimaziele Deutschlands und sei ein nicht abschätzbares Risiko für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
This report describes the use of nuclear energy in the Federal Republic of Germany as of December 2012 . It contains the essential data of all nuclear power pl ants, research reactors and the facilities of the n uclear fuel cycle. At the reporting moment 31 st of December in 2012, nine nuclear power plants wer e still in operation. The power generation from nuclear energy in 2012 am ounted to 99.5 TWh (2011: 108.0 TWh). That is a share of 16.1 % of the total gross electricity prod uction (2011: 17.7 %). 1 The report summarises the essential operational res ults of the nuclear power plants and information on granted licences. A short description of the presen t state of the nuclear power plants that have been shut down or decommissioned and of the stopped projects is given. Concerning research reactors essential da ta on type, characteristics (thermal power, thermal ne utron flux) and purpose of the facility are represe nted. Furthermore, an overview of the licensing and opera tion history and the present state of the operating condition is given. For the facilities of the nucle ar fuel cycle data on purpose and capacity, the lic ensing history and the present state of operation and lice nsing are given. The current status of repository p rojects is presented. To give a survey, the data is summarised in tabular form in the report Annexes. The report will be updated and published once a year.
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
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