Kennwerte zur Bodenchemie, zur Bodenphysik und zum Wasserhaushalt auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2005), Bearbeitungsstand Februar 2009.
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2013. Insgesamt brachten Hersteller 1.609 Millionen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt. Dies ist der geringste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Auswertung der Rücknahmemengen beider Meldewege zeigt, dass die gemeldeten b2c-Mengen sich im Vergleich zu den Vorjahren zwar anpassen, jedoch in 7 von 10 Kategorien teilweise signifikant geringere Mengen über die stiftung ear gemeldet werden. Veröffentlicht in Texte | 24/2016.
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2018. Insgesamt brachten Hersteller 2,38 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 43,11 Prozent, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote von 45 Prozent knapp verfehlt wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2018 alle Ziele in allen Kategorien erreicht. Veröffentlicht in Texte | 135/2020.
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2016. Insgesamt brachten Hersteller 1,96 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 44,95 %, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote von 45 % geringfügig unterschritten wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden alle Ziele im Jahr 2016 in allen Kategorien erreicht. Veröffentlicht in Texte | 83/2018.
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte- und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2017. Insgesamt brachten Hersteller 2,09 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – wiederholt der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die Erfassungsquote liegt bei 45,08 %, womit die seit 2016 geltende Mindesterfassungsquote von 45 % eingehalten wurde. Bezüglich Recycling- und Verwertungsquoten wurden im Jahr 2017 alle Ziele in allen Kategorien erreicht. Veröffentlicht in Texte.
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2015. Insgesamt brachten Hersteller 1,9 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die ermittelten Daten über zurückgenommene und behandelte Mengen an Altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten erfüllt, außer bei Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde. Veröffentlicht in Texte | 43/2018.
Die Auswertung der Erfassungsmengen von Elektronikaltgeräten bezogen auf die in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen der letzten Jahre zeigt, dass lediglich Erfassungsquoten von ca. 40-43 % erreicht werden. Für das Berichtjahr 2016 beträgt die Erfassungsquote nahezu 45 %. Da ab dem Jahr 2016 eine Mindesterfassungsquote von 45 % und ab dem Jahr 2019 von 65 % zu erreichen ist, stellt sich die Frage nach möglichen Erklärungen der bisher geringen Sammelmenge. Eine relevante Rolle kann hierbei das Entsorgungsverhalten von Verbrauchern haben. Um diese Schnittstelle zu evaluieren, wurde eine Verbraucherbefragung Ende Februar 2018 durchgeführt und anschließend die Ergebnisse ausgewertet. Veröffentlicht in Texte | 92/2018.
Derzeit werden relevante Mengen von gebrauchten Elektro(nik)geräten (im Folgenden abgekürzt gEG) aus Deutschland exportiert. Notifizierte Exporte (d. h. mit behördlicher Genehmigung) von Elektroaltgeräten (Abfall) (im Folgenden EAG abgekürzt) in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) fanden in den vergangenen Jahren nicht in nennenswertem Umfang statt. Zustand und Qualität der exportierten gEG lassen jedoch erwarten, dass ein wesentlicher Anteil der Geräte nicht voll funktionsfähig ist, in Empfängerstaaten lediglich als Quelle für Ersatzteile genutzt werden kann oder nur noch eine kurze Lebensdauer hat. Veröffentlicht in Texte | 11/2010.
Das Bundesumweltministerium stellte am 28. Januar 2013 gemeinsam mit dem Umweltdienstleisters Hellmann Process Management eine innovative Verbraucherinformations vor. Die eSchrott App für Smartphones weist den Weg zur nächstgelegenen Sammelstelle für Elektro(nik)-Altgeräte. Die fachgerechte Entsorgung dieser Geräte am Ende ihrer Nutzungszeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wo ihre Altgeräte abgegeben werden können. Dies ist bei kommunalen Sammelstellen möglich, aber auch Hersteller und Handel nehmen Altgeräte zum Teil direkt zurück.
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU Kommission jährlich über die Erfüllung der Sammel- und Verwertungsziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in einem Bericht entsprechend dem Format der Kommissions-Entscheidung 2005/369/EG1 und dem Eurostat-Leitfaden "Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC - Revision by Eurostat July 2017". Die Berichterstattung über das Jahr 2018 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2020 vorlegen. Sie umfasst die Mitteilung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der Sammel- und Verwertungsmengen sowie der Sammel- und Verwertungsquoten der Elektroaltgeräte. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (stiftung ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2018 im vorliegenden Bericht. In diesem Berichtsjahr wurde unterjährig der Zuschnitt der bisher geltenden 10 Kategorien auf die ab dem 15. August 2018 gültigen 6 Kategorien geändert. Folglich lagen die Grunddaten in unterschiedlicher Form vor. Die Darstellung des Berichtsjahres 2018 erfolgt letztmalig in der Form der 10 Kategorien, weshalb rechnerische Anpassungen vorgenommen wurden, um eine konsistente Auswertung zu ermöglichen. Ferner wurde im Berichtsjahr 2018 der sog. "open scope" zum 15.08.2018 eingeführt. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland die geforderte Mindestsammelquote von 45 % im Berichtsjahr 2018 nicht erfüllen wird (43,11 %). Für das kommende Berichtsjahr 2019 gilt die Zielerreichung einer Mindestsammelquote von 65 %. Sämtliche geforderten Recycling- und Verwertungsquoten der WEEE-Richtlinie werden erfüllt. Quelle: Forschungsbericht
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