Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Ressourcennutzung in Deutschland - Weiterentwicklung des deutschen Ressourcenberichts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wirtschaftsuniversität Wien, Institute for Ecological Economics / Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.Das Forschungsprojekt soll auf den vorangegangenen Vorhaben 'Ressourcennutzung in Deutschland' aufbauen und die dort begonnene Reihe 'Ressourcenbericht für Deutschland' wissenschaftlich weiterentwickeln. Ziel ist die Erstellung des 'Ressourcenberichts 2026'. Dabei soll das Schwerpunktthema 'Kreislaufwirtschaft' sowie das Thema 'Nexus' umgesetzt werden. Der Bericht untersucht statistische Kennzahlen und Trends im Themenfeld Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und analysiert und diskutiert die vielfältigen Zusammenhänge zwischen Ressourcenentnahme, Ressourcenkonsum und wirtschaftlicher Entwicklung. Zu den wissenschaftlichen Arbeiten gehören die Berechnung der Hauptindikatoren einschließlich der Kreislaufwirtschaftsindikatoren, die Verbesserung und Harmonisierung der Datengrundlagen und -methoden und die Analyse von Primär- und Sekundärrohstoffflüssen (Sektoren, Bedarfsfelder).
Darstellung der durch Verordnung erklärten Landschaftsschutzgebiete im Kreis Stormarn
Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich) Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
Naturparke dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaften natur- und umweltverträglichen Landnutzung. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich) Naturparke dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaften natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Die Gebiete der Vogelschutzrichtlinie dienen der langfristigen Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Europas und ihrer Lebensräume. Die Abgrenzungen der bayerischen Vogelschutzgebiete wurde durch die "Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen" (kurz: VoGEV) am 12.7.2006, geändert durch Verordnung vom 22.07.2014, rechtsverbindlich festgelegt. Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der Vogelschutzgebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
FFH-Gebiete dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen sowie der biologischen Vielfalt in einem EU weiten NATURA 2000 Schutzgebietsnetz. Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der FFH-Gebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften von Tier und Pflanzenarten. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich) Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften von Tier und Pflanzenarten.
Sicherung großräumiger charakteristischer Landschaften durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich) Sicherung großräumiger charakteristischer Landschaften durch Erhalt und Förderung traditioneller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch Entwicklung und Erprobung neuer, besonders schonender Wirtschaftsweisen.
Biozide sind Substanzen und Produkte, die Schädlinge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruflichen Lebens werden Biozide eingesetzt, zum Beispiel als antibakterielle Putz- und Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift. Im Alltag setzen wir Biozide für viele unterschiedliche Zwecke ein: Um Häuser und Wohnungen von Schimmel zu befreien, Lebensmittel vor Motten und Käfern zu bewahren oder den Holzschädling in Baumaterialien zu bekämpfen. Um diese breitgefächerte Palette von Anwendungen rechtlich abzudecken, wurden Biozide verschiedenen Produktarten zugeordnet. Das Umweltbundesamt überprüft, ob diese Biozidprodukte und ihre Wirkstoffe ein Risiko für die Umwelt darstellen. Erst wenn dies ausgeschlossen ist, kann das Biozid zugelassen werden. Wie werden Biozide zugelassen? Die Verordnung (EU) 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz „Biozid-Verordnung“ reguliert europaweit das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten. Zunächst müssen Wirkstoffe in Biozidprodukten in einem EU-weiten Verfahren geprüft und in eine „Positiv-Liste“ (Unionsliste genehmigter Wirkstoffe) aufgenommen werden. Erst danach können Anträge auf Zulassung von Biozidprodukten mit diesen Wirkstoffen in den EU-Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Zulassung von Bioziden in der EU verläuft also zweistufig. Das Umweltbundesamt prüft die Umweltwirkungen von Bioziden und muss das Einvernehmen bei der Zulassung von Biozidprodukten in Deutschland geben. Neben der Beteiligung an der Zulassung erarbeitet das UBA auch Bewertungsgrundlagen und initiiert Forschungsprojekte hinsichtlich der Anwendung von Bioziden und zu möglichen Risiken für die Umwelt. Wie wird die Umweltverträglichkeit von Bioziden bewertet? Bevor ein Biozid-Wirkstoff oder Biozidprodukt zugelassen werden kann, muss eine Umweltrisikobewertung durchgeführt werden. Denn Biozide sind potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier. Fliegenklatsche statt Insektenspray – Alternativen zu Bioziden Viele Alltagsprodukte wie Mückensprays, antibakterielle Putzmittel oder schimmelfreie Farben enthalten Biozide, die Lebewesen schädigen oder abtöten sollen. Werden sie unsachgemäß verwendet, kann ein Risiko für Umwelt und Gesundheit entstehen. Vor jeder Anwendung sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob es nicht schonendere Alternativen gibt. Im Informationsportal für Biozide des Umweltbundesamtes finden Sie unter anderem Hinweise zum Umgang mit Bioziden für Desinfektion, Hygiene oder Materialschutz. Das Portal gibt außerdem Tipps, wann und wie Sie auf Biozide ganz verzichten können (biozidfreie Maßnahmen). Der Schädlingsratgeber bietet weiterhin Informationen zu den verschiedenen Lebewesen und wie einem Schädlingsbefall wirksam vorgebeugt werden kann.
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