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Blattschnitt DTK10

Einteilung der Landesfläche von Baden-Württemberg in quadratische Flächen mit 5km Seitenlänge. Die im RIPS-Pool verfügbaren Blattschnitteinteilungen liegen als Vektoren vor. Sie können beispielsweise als Orientierungs- und Navigationshilfen verwendet werden. Als Sachinformation ist die Bezeichnung (Nummer, Name) und das jeweilige Ausgabejahr enthalten.

Streuobsterhebung (Fernerkundung)

Die Daten stammen aus einer landesweiten Erhebung der Streuobstbäume anhand photogrammetrischer Luftbilder mit einer räumlichen Auflösung von 40 cm, d. h. 6,25 Punkten/m² (Befliegung 2012-2015). Bäume mit einer Höhe zwischen 3 m und 20 m werden entsprechend einem bestimmten Klassifikationsschema und unter Berücksichtigung der weiteren Parameter als Streuobstbäume angesprochen. Nicht alle Bäume wurden mit der gleichen Vertrauenswürdigkeit eingestuft. Dargestellt sind Punkte der Baumklassen 3-5, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Streuobstbäume handelt, vergleichsweise hoch ist. Jeder Punkt stellt dabei einen Einzelbaum dar. Die Ermittlung der Klassifikationsgüte erfolgte auf Basis einer Validation. Hierbei wurden die Streuobstbäume auf 13 Flächen im Gelände kartiert. Bei der Klassifikation wurden 79,4 % der im Feld kartierten Streuobstbäume erfasst, d.h. 20,6 % der Streuobstbäume, v.a. Jungbäume, konnten mittels der Klassifikationsalgorithmen nicht als solche erkannt werden bzw. waren durch die gesetzten Parameterschwellwerte von der Klassifikation ausgeschlossen. Für die Klassen 3–5 wurden 76,0 % der Bäume richtig als Streuobstbaum klassifiziert. Fälschlich als Streuobstbaum klassifiziert wurden 24,0 % der mittels Fernerkundung erfassten Bäume. Für weitere Informationen zur Erhebung und Auswertungen siehe Borngräber et al. 2020 (BORNGRABER, S., A. KRISMANN & K. SCHMIEDER (2020): Ermittlung der Streuobstbestände Baden-Württembergs durch automatisierte Fernerkundungsverfahren. – Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg, Band 81 (Online-First)) Für 0,3 % der Landesfläche (96 Kacheln mit je 1 km² innerhalb der Landesgrenze) wurde keine Auswertung durchgeführt. Die Aussagekraft der Daten ist aufgrund der verwendeten Methodik eingeschränkt und bedarf der Validierung im Gelände. Es handelt es sich nicht um Ergebnisse einer Kartierung.

Gesetzlicher Erholungswald

Umfasst Gesetzlichen Erholungswald nach § 33 LWALDG. Nach Landeswaldgesetz können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Besonders stark besuchte Wälder in Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten können als gesetzlicher Erholungswald ausgewiesen werden.

Bergbau (RISBinBW)

RISBinBW informiert über die Lage aktiver Bergbaubetriebe in Baden-Württemberg sowie über Gebiete, in denen mit Relikten des alten Bergbaus früherer Jahrhunderte zu rechnen ist. In RISBinBW hinterlegt sind auch die öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen für Bodenschätze, deren Nutzung dem Grundeigentum entzogen ist. Darüber hinaus enthält RISBinBW die Lokationen ungenutzter künstlicher Hohlräume, die nicht bergbaulichen Ursprungs sind. In RISBinBW sind Bergbauinformationen mit einer Auflösung der Landesfläche in Kacheln von 0,25 km² - entsprechend 500 m Seitenlänge - hinterlegt. Die Bergbauinformationen liefern Anhaltspunkte für mögliche Konflikte mit bergbaulichen Belangen und Gefahren aus dem Untergrund. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht unmittelbar abrufbar, sondern werden Berechtigten auf konkrete Anfrage zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen/RISBinBW

PLENUM-Projektgebiet

PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in folgenden 5 Projektgebieten umgesetzt: Westlicher Bodensee, Allgäu-Oberschwaben, Kreis Reutlingen, Heckengäu und Naturgarten Kaiserstuhl. Die Gebiete nehmen 13 % der Landesfläche ein.

Räumlicher Geltungsbereich von Bebauungsplänen (B-Pläne)

Ein Bebauungsplan (B-Plan) wird aus dem für das gesamte Gemeindegebiet gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung gem. §§ 8 bis 10 BauGB bzw. von Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) nach § 12 BauGB. Für den Erlass des Bebauungsplans ist die Gemeinde zuständig. Inhaltlich wird zwischen qualifizierten, einfachen und vorhabensbezogenen B-Plänen unterschieden.

PLENUM-Gebietskulisse

PLENUM ist eine neue Naturschutzstrategie, Umwelt- und Naturschutzziele nicht durch hoheitliches Handeln von oben, sondern auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Bevölkerung von unten zu erreichen. PLENUM setzt sich ein für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in großflächigen, repräsentativen Kulturlandschaften. Aufbauend auf der Biotopkartierung und dem Artenschutzprogramm ermittelte die LUBW in Zusammenarbeit mit den Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege und einem wissenschaftlichen Beirat eine Gebietskulissse mit 19 Kerngebieten, die sowohl Naturschutzgebiete als auch typische Kulturlandschaften umfassen. Von dieser Gebietskulisse wird zur Zeit die Plenumkonzeption in 5 Projektgebieten umgesetzt, die 13 % der Landesfläche einnehmen.

Lysimeterstation

Lysimeter sind mit einem Bodenkern gefüllte Gefäße, die das Sickerwasser auffangen. Mit ihrer Hilfe können Messgrößen zum Wasserhaushalt sowie Stoffhaushalt des Bodens gewonnen werden.

Straßenbauwerk (punkthaft)

Enthält punkthafte Informationen aller im Zuge der aufgenommenen Straßen liegenden und sie kreuzenden Bauwerke. Teilbauwerke in eingener Baulast, die räumlich oder konstruktiv zusammengehören (z.B. Brücke mit Schutzdach, Brücke mit Böschungsstützwänden am Widerlager, Tunnel mit Stützwand an den Portalen oder Überbauten mit einem gemeinsamen Widerlager) können zu einem Bauwerk mit einer Bauwerksnummer zusammengefasst sein.

Straßenbauwerk (linienhaft)

Enthält punkt- und linienhafte Informationen aller im Zuge der aufgenommenen Straßen liegenden und sie kreuzenden Bauwerke. Teilbauwerke in eingener Baulast, die räumlich oder konstruktiv zusammengehören (z.B. Brücke mit Schutzdach, Brücke mit Böschungsstützwänden am Widerlager, Tunnel mit Stützwand an den Portalen oder Überbauten mit einem gemeinsamen Widerlager) können zu einem Bauwerk mit einer Bauwerksnummer zusammengefasst sein.

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