API src

Found 15 results.

Other language confidence: 0.6468811857580324

Kommunale Kläranlage

Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.

Immissionsschutzwald

Aufgrund der großen Oberfläche ihrer Blattorgane können Bäume große Mengen an Schadstoffen und (Fein-)Stäuben aus der Luft herausfiltern. Immissionsschutzwald soll Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nachteiligen Wirkungen durch Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Er hat hier die Aufgabe, angrenzende Siedlungen, Erholungsgebiete, Krankenhäuser usw. vor Luftverschmutzung sowie Geruchs- und Lärmbelästigungen zu schützen. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch schadstoffverringernde Wirkung im Hinblick auf großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.

Erholungswald Stufe 1 + 2

Bei der Waldfunktionenkartierung werden alle diejenigen Waldflächen mit der Funktion "Erholung" erfasst, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Entsprechend der geschätzten Besucherdichte werden zwei Intensitätsstufen unterschieden.

Gesetzlicher Schutzwald Umwelteinwirkungen

Umfasst Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach §31 LWaldG. Wald kann durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.

Bergbau (RISBinBW)

RISBinBW informiert über die Lage aktiver Bergbaubetriebe in Baden-Württemberg sowie über Gebiete, in denen mit Relikten des alten Bergbaus früherer Jahrhunderte zu rechnen ist. In RISBinBW hinterlegt sind auch die öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen und Lokationen stillgelegter Hohlräume, die nicht bergbaulichen Ursprungs sind. RISBinBW liefert Anhaltspunkte für mögliche Konflikte mit bergbaulichen Belangen und Gefahren aus dem Untergrund, indem es die Landesfläche in 0,25 km² große Kacheln unterteilt und jeder Kachel die vorhandene Bergbauinformation hinterlegt. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht unmittelbar abrufbar, sondern werden Berechtigten auf konkrete Anfrage zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen: https://www.lgrb-bw.de/landesbergdirektion/bergbau/rauminformationssystem-bergbau-risbinbw

Sichtschutzwald

Sichtschutzwald soll Objekte (Bauwerke, Abbaustätten oder Deponien), die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Wald trägt hier zum Erhalt und zur Gestaltung des Landschaftsbildes bei und erhöht die Wohnqualität im Umkreis störender Bauten und Anlagen.

Gesetzlicher Erholungswald

Umfasst Gesetzlichen Erholungswald nach § 33 LWALDG. Nach Landeswaldgesetz können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Besonders stark besuchte Wälder in Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten können als gesetzlicher Erholungswald ausgewiesen werden.

Sonstiger Wasserschutzwald

Wasserschutzwald sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Die Wasserspeicherkapazität von Waldböden verhindert weitgehend oberflächennahe Abflüsse und Hochwasserspitzen und sorgt für eine stetige Wasserspende in niederschlagsarmen Zeiten. So wird zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion minimiert. Der Datenbestand umfaßt hauptsächlich (noch) nicht rechtsverbindliche wasserwirtschaftliche Fachplanungen (geplante Schutzgebiete nach Wasserrecht, Grundwasser-Schonbereiche, Vorrangflächen etc.).

Klimaschutzwald

Zusammenhängende Waldflächen in der Nähe von Siedlungsschwerpunk­ten können in Siedlungsbereichen und Freiflächen das Klima durch großräumigen Luftaustausch (regionaler Klimaschutzwald) günstig beeinflussen. Derartige regionale Klimaschutzwälder werden aufgrund spezieller Klimagutachten ausgewiesen. Klimaschutzwald schützt ferner besiedelte Bereiche, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden, nachteiligen Windeinwirkungen, und schafft Ausgleich von Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen (lokaler Klimaschutzwald).

Bohrprofil der Historischen Moorbodenkarte

Die Bohrprofile der Historischen Moorbodenkarte wurden im Zeitraum von 1967 bis 2015 erfasst. Die ältesten Profile stammen aus den Kartierarbeiten von Karlhans Göttlich, der zwischen 1967 und 1979 die Moorvorkommen im Allgäu, Oberschwaben, im Bodenseeraum und auf der Baar erfasste. Die Kartierung der Oberrheinebene fand zwischen 1989 und 1995 statt, die des Schwarzwaldes von 2001 bis 2015 – beide Kartierungen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen den Kartierkampagnen, dem Versuch, einer einheitlichen Kartiersystematik (nicht vergleichbar mit den Vorgaben der derzeitig gültigen bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 6), sowie der fehlenden Erfassung von Moorvorkommen in moorärmeren Regionen Baden-Württembergs (Regierungsbezirk Stuttgart, Schwäbische Alb usw.), ist der Datensatz nicht vollständig und stellt nicht den aktuellen Zustand der Moorböden in Baden-Württemberg dar.

1 2