Beinhaltet die Daten für Kläranlagen, die kommunales Abwasser behandeln und deren Ausbaugröße größer als 8 m³ Schmutzwasser/Tag (~ 50 Einwohnerwerte) beträgt.
Bei der Waldfunktionenkartierung werden alle diejenigen Waldflächen mit der Funktion "Erholung" erfasst, die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung haben. Entsprechend der geschätzten Besucherdichte werden zwei Intensitätsstufen unterschieden.
Sichtschutzwald soll Objekte (Bauwerke, Abbaustätten oder Deponien), die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Wald trägt hier zum Erhalt und zur Gestaltung des Landschaftsbildes bei und erhöht die Wohnqualität im Umkreis störender Bauten und Anlagen.
Umfasst Gesetzlichen Erholungswald nach § 33 LWALDG. Nach Landeswaldgesetz können Wälder durch Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Besonders stark besuchte Wälder in Siedlungs- bzw. Erholungsgebieten können als gesetzlicher Erholungswald ausgewiesen werden.
Aufgrund der großen Oberfläche ihrer Blattorgane können Bäume große Mengen an Schadstoffen und (Fein-)Stäuben aus der Luft herausfiltern. Immissionsschutzwald soll Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nachteiligen Wirkungen durch Gase, Stäube, Aerosole und Strahlen schützen oder diese vermindern. Lokaler Immissionsschutzwald ist definiert durch seine Lage zwischen einem Emittenten und einem zu schützenden Bereich. Er hat hier die Aufgabe, angrenzende Siedlungen, Erholungsgebiete, Krankenhäuser usw. vor Luftverschmutzung sowie Geruchs- und Lärmbelästigungen zu schützen. Regionaler Immissionsschutzwald ist gekennzeichnet durch schadstoffverringernde Wirkung im Hinblick auf großräumig auftretende Immissionen, die sich keinem konkreten Emittenten zuordnen lassen.
Umfasst Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach §31 LWaldG. Wald kann durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.
Wasserschutzwald sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Die Wasserspeicherkapazität von Waldböden verhindert weitgehend oberflächennahe Abflüsse und Hochwasserspitzen und sorgt für eine stetige Wasserspende in niederschlagsarmen Zeiten. So wird zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion minimiert. Der Datenbestand umfaßt hauptsächlich (noch) nicht rechtsverbindliche wasserwirtschaftliche Fachplanungen (geplante Schutzgebiete nach Wasserrecht, Grundwasser-Schonbereiche, Vorrangflächen etc.).
Zusammenhängende Waldflächen in der Nähe von Siedlungsschwerpunkten können in Siedlungsbereichen und Freiflächen das Klima durch großräumigen Luftaustausch (regionaler Klimaschutzwald) günstig beeinflussen. Derartige regionale Klimaschutzwälder werden aufgrund spezieller Klimagutachten ausgewiesen. Klimaschutzwald schützt ferner besiedelte Bereiche, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden, nachteiligen Windeinwirkungen, und schafft Ausgleich von Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen (lokaler Klimaschutzwald).
Die Bodenkarte 1 : 50 000 wurde im Rahmen der Bodenbestandsaufnahme vom LGRB erstellt und ist Teil des Projekts "Integrierte geowissenschaftliche Landesaufnahme" (GeoLa). Ziel ist es, eine nach einheitlichen Methoden fachlich abgestimmte blattschnittfreie Datenbasis für die gesamte Landesfläche aufzubauen. Als bodenkundliche Informationsgrundlage ist sie vor allem für den mittleren Planungsmaßstab 1 : 50 000 geeignet. Der Geodatensatz enthält umfangreiche Attribute, die teilweise im zugehörigen Dienst (https://services.lgrb-bw.de/ms/lgrb_geola_bod?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS&VERSION=1.3.0) als separate Layer visualisiert sind. Der Dienst ist in das Berichtsystem BRSWeb mit den nachfolgenden Layern eingebunden: - Musterprofile (BK50) - Bodenkundliche Einheiten (BK50) - Feldkapazität (BK50) - Nutzbare Feldkapazität (BK50) - Luftkapazität (BK50) - Erodierbarkeit (K-Faktor) (BK50) - Wasserdurchlässigkeit (BK50) - Potenzielle Kationenaustauschkapazität (BK50) - Natürliche Bodenfruchtbarkeit (BK50) - Standort für naturnahe Vegetation (BK50) - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf unter landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf unter Wald (BK50) - Filter und Puffer für Schadstoffe unter landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Filter und Puffer für Schadstoffe unter Wald (BK50) - Gesamtbewertung unter (BK50)landwirtschaftlicher Nutzung (BK50) - Gesamtbewertung unter Wald (BK50) - Grabbarkeit bis 1 m Tiefe (BK50)
RISBinBW informiert über die Lage aktiver Bergbaubetriebe in Baden-Württemberg sowie über Gebiete, in denen mit Relikten des alten Bergbaus früherer Jahrhunderte zu rechnen ist. In RISBinBW hinterlegt sind auch die öffentlich-rechtlichen Bergbauberechtigungen für Bodenschätze, deren Nutzung dem Grundeigentum entzogen ist. Darüber hinaus enthält RISBinBW die Lokationen ungenutzter künstlicher Hohlräume, die nicht bergbaulichen Ursprungs sind. In RISBinBW sind Bergbauinformationen mit einer Auflösung der Landesfläche in Kacheln von 0,25 km² - entsprechend 500 m Seitenlänge - hinterlegt. Die Bergbauinformationen liefern Anhaltspunkte für mögliche Konflikte mit bergbaulichen Belangen und Gefahren aus dem Untergrund. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht unmittelbar abrufbar, sondern werden Berechtigten auf konkrete Anfrage zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen: https://lgrb-bw.de/informationssysteme/geoanwendungen/RISBinBW