Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt werden. Die Festsetzung der ÜSG erfolgt anhand unterschiedlicher Kriterien (Wassergesetz § 65). Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf: - Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, - Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und - Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Des Weiteren können ÜSG durch Rechtsverordnung festgelegt sein. Die Nutzung in den ÜSG ist durch wasserrechtliche Vorgaben (Wasserhaushaltsgesetz § 78 und § 78 a+c) eingeschränkt. Weitere Informationen erhält man bei den Unteren Wasserbehörden in den Stadt- und Landkreisen.
Die mittlere Windleistungsdichte ist ein meteorologischer Parameter, der sich aus den an einem Standort auftretenden Windgeschwindigkeiten in der entsprechenden Häufigkeit und der Luftdichte berechnet. In Bezug auf Windenergieanlagen ist sie ein Maß dafür, wie viel Leistung der Wind beim Durchströmen des Rotors pro Rotorkreisfläche an einem Standort im Mittel für die Nutzung durch Windenergieanlagen bereitstellt.
Erfasst werden alle Abwasserkanäle, - die zur Verbindung von abgegrenzten Siedlungsflächen mit der Kläranlage benötigt werden. - die zur Verbindung von Kläranlagen mit dem aufnehmenden Gewässer benötigt werden. - in deren Verlauf eine siedlungswasserwirtschaftliche Anlage liegt. - in die ein bedeutender Indirekteinleiter einleitet. - denen die örtlich zuständigen Behörden besondere Bedeutung zumessen.
Mit der Satellitenbildauswertung sollen aktuelle Landnutzungsdaten für Baden-Württemberg für Umweltzwecke bestimmt werden. Dafür wurden multispektrale LANDSAT-TM5 Datensätze der Jahre 2009 und 2010 verwendet. Mit Erstellung dieser Landnutzungskarte wird eine vergleichbare, durch die LUBW beauftragte Erhebung aus dem Jahr 2000 fortgeführt. Der bereitgestellte Datensatz ist nach gebietsweit einheitlichen Kriterien erarbeitet worden und aus techn. Gegebenheiten des Satellitensystems heraus in einem Maßstabsbereich ab ca. 1:100.000 anwendbar. Die Daten liegen flächendeckend in einer Auflösung von 30 x 30 Meter vor. 15 Landnutzungsklassen werden unterschieden: Dichte Siedlung, Industrie, lockere Siedlung, Ackerbau, Wein/Obstplantage, Streuobst, vegetationslos, Intensivgrünland, Extensivgrünland, Nadelwald, Laubwald, Mischwald, Windwurf, Wasserflächen, Feuchtflächen. | Prüfung: - | Dateninhalt (Bild): -
Enthält die Gewässer mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz als Linien- und Flächeninformationen.
Die Stickstoffhintergrunddeposition wird benötigt für a. die Einschätzung der Beeinträchtigung von Ökosystemen in Baden-Württemberg mit Hilfe von Critical Loads und b. für die Berechnung der Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft.
Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den landwirtschaftlich genutzten Teil eines Flurstücks (Acker- oder Grünland). Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Zur Verkürzung der Ladezeiten sind in der Übersicht die einzelnen Flurstücke mit identischer Einstufung der Erosionsgefährdung zusammengefasst und die Flurstücksinformationen nicht einzeln abrufbar. Im Vergleich zu den Erosionskarten, die im Rahmen von Cross Compliance erstellt wurden, wurden bei den vorliegenden Karten keine Generalisierung durchgeführt, der R-Faktor berücksichtigt und die Erosionsgefährdungsklassen im Wesentlichen nach DIN 19708 eingeteilt. Für die Einhaltung und Kontrolle der Verpflichtugen nach Cross Comliance gelten ausschließlich die Gefährdungsklassen nach DirektZahlVerpflV und ErosionsSchV.
Die Erzeugung der Isohypsen erfolgte auf der Basis des digitalen Geländemodells (DGM, 1 bzw. 5 Meter) vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg. Folgende Äquidistanzen von Geländehöhen stehen zur Verfügung. Datenbasis DGM 1m Genauigkeit = 1 Meter Isohypsen, Darstellungsbereich > 1:1500 Datenbasis DGM 5m Genauigkeit = 5, 10, 20, 25 und 50 Meter Isohypsen, Darstellungsbereich > 1:250000
Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Beispiele: verschiedene Typen von Verbindungsgewässern, Pässen oder Fischtreppen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Zusätzlich werden Abtragswerte für verschiedene Varianten mit einem je Flurstück berechneten L-Faktor (Hanglängenfaktor) sowie verschiedenen C- (Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor) und P-(Erosionsschutzfaktor) Faktoren angegeben. Der L-Faktor wurde im Gegensatz zu den Acker- und Grünlandflächen direkt berechnet, da in der Regel der gesamte Hang mit Reben bebaut ist. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den mit Rebland genutzten Teil eines Flurstücks. Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Für die Erosionsgefährdung auf Rebflächen wird aufgrund der im Gegensatz zu den ackerbaulich genutzten Flächen geringen Flächenanzahl keine Übersicht bereitgestellt. Die Flurstückinformationen sind direkt abrufbar.