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Windgeschwindigkeit und -richtung. Ähnlich der Fließrichtung der Kaltluft für die Planungshinweiskarte beschreibt dieses Produkt die Windgeschwindigkeit und -richtung der Kaltluft, jedoch für die landesweite Klimaanalysekarte. Mehr dazu: https://pd.lubw.de/10677
Kaltluftvolumenstromdichte. Die Daten sind Teil der landesweiten Klimaanalysekarte. Die Kaltluftvolumenstromdichte zeigt die Kaltluftmächtigkeit an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Uhrzeit im Modelllauf. Die Daten liegen als Raster vor.
Wälder und siedlungsnahe Grünflächen mit Entlastungsfunktionen am Tage
Kaltluftproduktionsrate. Das Produkt ist Teil der landesweiten Klimaanalysekarte und zeigt die Flächen im Land, die maßgeblich für die Kaltluftproduktion in einer typischen Sommernacht verantwortlich sind.
Die Physiologisch Äquivalente Temperatur ist ein human-biometeorologischer Index, der zur Bewertung der thermischen Belastung genutzt wird. Neben der Lufttemperatur wirken auch Strahlung, Luftfeuchte und Wind auf den menschlichen Körper ein. All diese Parameter werden in der "PET" vereint. Das Produkt ist Teil der landesweiten Klimaanalysekarte. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung
Lufttemperatur in 2m Höhe. Die Daten sind Teil der landesweiten Klimaanalysekarte und wurden durch die landesweite Klimaanalyse ermittelt. Die Daten zeigen die modellierte Lufttemperatur in einem 50x50m Raster für einen typischen Sommertag in BW.
Lineare Kaltluftleitbahnen der landesweiten Planungshinweiskarte. Eine lineare Kaltluftleitbahn hat nur eine fokussierte Schneise zur Verfügung und ist in der Regel ein wirkmächtiger Kaltluftstrom. Dadurch weisen gerade die linearen Kaltluftleitbahnen eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber z.B. einer Neubebauung auf. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung
Wirkraum der landesweiten Planungshinweiskarte. Zeigt die thermische Belastung der Siedlungsflächen und unterteilt diese in 6 Kategorien. Mehr dazu: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-anpassung
Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt werden. Die Festsetzung der ÜSG erfolgt anhand unterschiedlicher Kriterien (Wassergesetz § 65). Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf: - Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, - Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und - Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Des Weiteren können ÜSG durch Rechtsverordnung festgelegt sein. Die Nutzung in den ÜSG ist durch wasserrechtliche Vorgaben (Wasserhaushaltsgesetz § 78 und § 78 a+c) eingeschränkt. Weitere Informationen erhält man bei den Unteren Wasserbehörden in den Stadt- und Landkreisen.
Die Karte zeigt das 110 kV-Netz der Netze BW GmbH als regionalen Netzbetreiber.