Städte und Gemeinden erhalten Kostencheck für Anpassungsmaßnahmen Die Klimaforschung zeigt: Hitzewellen, Hochwasser und Starkregen nehmen in Deutschland weiter zu und können immense volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Die Kosten und Nutzen von Gegenmaßnahmen ließen sich bisher kaum systematisch bewerten. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) schafft nun Abhilfe. Sie legt erstmals Kosten-Nutzen-Analysen für konkrete Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vor. Als besonders erfolgversprechend und rentabel erweist sich die Begrünung von Dächern gegen sommerliche Hitze in Städten. Ebenfalls wirtschaftlich: die Renaturierung von Auenwäldern zum Schutz vor Hochwasser und der Einsatz hitzeresistenter Beläge gegen Straßenschäden. „Auch wenn wir eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik machen, lässt sich ein Teil des Klimawandels nicht mehr vermeiden. Wir müssen uns deshalb bereits heute an die Folgen des Klimawandels anpassen“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Wie die Kosten-Nutzen-Analyse des Umweltbundesamtes zeigt, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die Bund, Länder und Kommunen bereits heute anstoßen können und die vergleichsweise günstig sind.“ Bund, Länder und Kommunen stehen vermehrt vor der Frage, wie sie sich an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels anpassen können. Die neue Studie des UBA hat Kosten und Nutzen geeigneter Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel untersucht. Besonders effektiv erweisen sich Maßnahmen der Stadt- und Regionalplanung, des Gesundheits- und des Bevölkerungsschutzes. Das Begrünen von Dächern etwa reduziert an heißen Sommertagen die Temperatur in Städten. Auch systematische Hitzewarnungen auf kommunaler Ebene und entsprechende Maßnahmen zur Kühlung, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, kosten vergleichsweise wenig, entfalten aber große Wirkung. Ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis weisen dagegen umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen auf. Dazu zählen neue Dämme gegen Überflutungen oder der Ausbau des Kanalisationsnetzes. Wichtig für Länder und Kommunen: Steht eine reguläre Erneuerung von Straßen, Gebäuden oder Einrichtungen an, sollte der Klimawandel bereits mit eingeplant werden. Möglicherweise lohnt es sich zum Beispiel, in besonders wetterfesten Asphalt zu investieren. Auch dazu hat die Studie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. „Vor allem auf extreme Wetterereignisse sollten wir besser vorbereitet sein, etwa indem wir Überflutungsflächen zum Schutz vor Hochwasser freihalten“, so UBA-Präsident Flasbarth. „Die Studie bietet ein Gerüst, um effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Anpassung zu identifizieren. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel können wir uns Investitionen, die sich später als unwirksam herausstellen, schlichtweg nicht leisten.“ Das UBA stellt mit der heute veröffentlichten Studie erstmals Kriterien zur einheitlichen Kosten-Nutzen-Bewertung von Anpassungsmaßnahmen vor. Die Studie wendet diese in 28 Fallstudien unter anderem für die Landwirtschaft, die Stadtplanung oder Infrastrukturinvestitionen an. Dessau-Roßlau, 26.09.2012
The Methodological Convention 3.0 for the Assessment of Environmental Costs contains recommendations for methods to assess environmental costs (Part “Methods”) and provides new cost rates for emissions of greenhouse gases, air pollutants and noise, as well as for transport and energy generation (Part “Cost rates”). The cost rates show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The cost rates can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. The new version of the handbook – the „Methodological Convention 3.1” – has been published in German on December 21, 2020. It contains an update on the cost rates published in the “Methodological Convention 3.0” as well as new cost rates for building materials, emissions of nitrogen and phosphorus, and GHG emissions in agriculture. An English version will be available early in 2021. Veröffentlicht in Broschüren.
Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesregierung legt ersten Monitoring-Bericht zu Klimawirkungen und Anpassung vor Steigende Temperaturen, feuchtere Winter und häufigere Wetterextreme wirken sich zunehmend auf die deutsche Gesellschaft aus. Betroffen sind unter anderem die Energieversorgung, die Landwirtschaft und die Gesundheitsvorsorge. Das ist das Ergebnis des bislang umfassendsten Berichts der Bundesregierung zur Anpassung an den Klimawandel. Anhand von Daten aus 15 verschiedenen Gesellschaftsbereichen zeigt der Bericht auf, welche Veränderungen sich durch den Klimawandel heute schon feststellen lassen und welche Gegenmaßnahmen bereits greifen. Die Zahl der so genannten „Heißen Tage“ pro Jahr, mit Temperaturen über 30 Grad, ist in Deutschland von drei auf acht gestiegen. Die über längere Zeiträume andauernden Hitzewellen können sich vielfältig auswirken. So mussten im Sommer 2003 über 30 europäische Kernkraftwerke ihre Stromproduktion drosseln, weil aufgrund der Trockenheit nicht genügend Kühlwasser zur Verfügung stand. Steigende Temperaturen führen auch zu steigenden Gesundheitsrisiken, da die Hitze Menschen stark belasten kann. In bestimmten Regionen Süddeutschlands breiten sich zudem neue wärmeliebende Insekten wie die Tigermücke aus. Sie können schwere Krankheiten wie Malaria oder Dengue-Fieber übertragen. In der Landwirtschaft führen Trockenstress oder Extremereignisse wie Stürme, Starkregen und Hagel zu großen Qualitätsschwankungen und Ertragseinbußen. Mit diesen und weiteren Details zeichnet der erste „Monitoringbericht der Bundesregierung zur Anpassung an den Klimawandel“ ein klares Bild von den Folgen des Klimawandels in Deutschland und erläutert den aktuellen Stand geeigneter Anpassungsstrategien. Umweltministerin Barbara Hendricks: „Der Bericht spricht eine eindeutige Sprache: Klimawandel findet auch in Deutschland statt und er wirkt in viele Bereiche des täglichen Lebens hinein. Die Anpassung an den Klimawandel geht uns daher alle an. Der Bericht zeigt auf, wo wir besonders gefordert sind. So können wir als Bund den Risiken des Klimawandels besser begegnen und gezielt dort aktiv werden, wo sich die Folgen des Klimawandels besonders bemerkbar machen, zum Beispiel in Städten. Beim Hitzewarnsystem sind wir zum Beispiel schon auf einem sehr guten Weg.“ Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger: „Wir können den Klimawandel nicht mehr aufhalten. Selbst wenn wir in diesem Moment alle Treibhausgasemissionen auf Null reduzieren, würde sich das Klima für hunderte Jahre weiter ändern. Die Bemühungen um eine gute Anpassung an die Folgen des Klimawandels dürfen aber nicht an den deutschen Grenzen Halt machen. Entwicklungsländer sind von Wetterextremen und verschlechterten Anbaubedingungen in Folge der Erderwärmung häufig besonders stark und zunehmend betroffen. Deutschland muss diese Länder bei der Anpassung unterstützen.“ Zur Anpassung an neue Wetterverläufe konnten sich bereits unterschiedliche Maßnahmen bewähren. Durch den Aufbau eines Hitzewarnsystems können sich nun Pflegeeinrichtungen besser auf längere Perioden mit heißen Tagen einstellen. In der Landwirtschaft werden neue Sorten erprobt, die sich besser an längere Trockenphasen anpassen. Durch neue öffentliche Investitionen in den Hochwasserschutz werden sich viele Städte und Gemeinden besser gegen Überschwemmung schützen können. Große Herausforderungen bestehen vor allem in der Stadt- und Verkehrsplanung, im Küstenschutz und beim Monitoring einwandernder wärmeliebender Pflanzen- und Tierarten. Der aktuelle Monitoringbericht wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie , in der die Ressorts der Bundesregierung vertreten sind, verabschiedet. Er ist Teil des vom Bundeskabinett beauftragten Fortschrittsberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel ( DAS ), die die Bundesregierung im Dezember 2008 beschlossen hat. Der aktuelle Bericht wurde vom „Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung ( KomPass )“ im UBA zusammen mit vielen Experten aus Bund, Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft erarbeitet. Der gesamte Fortschrittsbericht wird Ende 2015 erscheinen. Der Monitoringbericht soll künftig regelmäßig vorgelegt werden und die Entwicklungen in den 15 Handlungsfeldern der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beobachten. Gemessene Daten ermöglichen es, Trends von Klimawandelwirkungen und den Fortschritt von Anpassungsprozessen zu verfolgen und für die Evaluation und Weiterentwicklung der Deutschen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu nutzen.
In order to explain how future policies in transport should be formulated, it is necessary to understand that sustainability in transport does not only imply transport infrastructure, but can be embedded in a broader policy approach. Financing of infrastructure, investments in public and non-motorised transport, institutional development and road maintenance all require significant funding. Since developing countries face severe financial limitations, budgetary considerations should become the starting point of planning. Available funds – both grants and loans – must be assessed carefully and then spent effectively and rationally. This means tackling the tendency of policy makers to favour prestige projects, and instead convincing them to adopt a sustainability-oriented prioritisation of transport projects. Veröffentlicht in Texte | 71/2013.
The Methodological Convention 3.1 for the Assessment of Environmental Costs – Value Factors provides value factors for emissions of greenhouse gases, air pollutants, noise, nitrogen and phosphorus, as well as for transport, energy generation, building materials and greenhouse gas emissions in agriculture. The value factors show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The value factors can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. Veröffentlicht in Broschüren.
Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“ Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom UBA identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet. Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und Klimaschutz , weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner. Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur Aufstockung der Förderprogramme für den Klima - und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch. Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können. Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO 2 -Bepreisung oder die Einführung von CO 2 -Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen. Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern. In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll, weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner. Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets. Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird, formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.
Die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil „Methodische Grundlagen“) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (Teil „Methodische Grundlagen“) sowie neue Kostensätze zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie (Teil „Kostensätze“). Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und, welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie u. a. verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Veröffentlicht in Broschüren.
Nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen berichtet zu ökonomischen Risiken durch den Klimawandel Die Folgen des Klimawandels bergen ökonomische Risiken für Unternehmen. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA) zeigt, dass nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen öffentlich zu diesen Risiken berichtet. Keines der untersuchten 100 größten Unternehmen informiert darüber, ob die Unternehmensstrategie gegenüber einem stärkeren Klimawandel resilient und mit einer anspruchsvollen Klimaschutzpolitik kompatibel ist. UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Klimawandel wirkt sich immer stärker auf unsere Wirtschaft aus. Das haben wir in den vergangenen Jahren bereits gesehen – und mit fortschreitendem Klimawandel werden diese Risiken größer. Mich erstaunt daher, dass viele Unternehmen sich offenbar nicht ausreichend mit den finanziellen Risiken des Klimawandels für ihr Geschäft auseinandersetzen und Klimafolgen langfristig unter die Lupe nehmen. Klimamanagement gehört als ein Baustein des Nachhaltigkeitsmanagements und der Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle in jede Unternehmensstruktur.“ Als Ursachen der physischen Risiken des Klimawandels sehen die untersuchten DAX-30-Unternehmen vor allem Extremwetterereignisse, veränderte Niederschlagsmuster und erhöhte Durchschnittstemperaturen. Sie erwarten, dass sich diese Risiken in Produktionsrückgängen, steigenden Rohstoffkosten und Gebäudeschäden auswirken und schätzen die potenziellen Schäden durch die physischen Folgen des Klimawandels auf einen Gesamtwert von mehreren Milliarden Euro in den nächsten zwei bis vier Dekaden. Gleichzeitig gehen die DAX-30 Unternehmen nicht davon aus, dass die relevanten physischen Risiken mittel- bis langfristig deutlich zunehmen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen im Gegensatz zu den Einschätzungen der Unternehmen, dass die Schäden durch den Klimawandel in den nächsten Jahrzehnenten deutlich zunehmen werden. Die Unternehmen sollten dabei auch berücksichtigen, dass die globalen Versorgungsketten mit Rohstoffen und Zwischenprodukten sowie der inländische Warenverkehr über Wasserstraßen zukünftig stärker durch Klimawandelfolgen beeinträchtigt werden können. Sechs Prozent (55 Milliarden Euro) der deutschen Importe und vier Prozent (knapp 50 Milliarden Euro) der Exporte verteilen sich auf zwölf Länder oder Regionen, die als besonders vulnerabel (verwundbar) gegenüber dem Klimawandel gelten (s. Abschlussbericht Folgen des globalen Klimawandels für Deutschland ). Bereits in den Sommern 2018 und 2019 führten niedrige Pegelstände durch andauernde Trockenheit zu Lieferengpässen und Produktionseinstellungen bei Unternehmen, die stark vom schifffahrtsbasierten Lieferverkehr abhängig sind. Unternehmen sollten sich daher mit klimabezogenen Risiken auseinandersetzen und – in diesem Beispiel möglicherweise durch angepassten Schiffsbau oder Verkehrsverlagerung auf die Schiene – entsprechend vorsorgen. Bei den Risiken, die aus Sicht des Unternehmens für die Geschäftsentwicklung wesentlich sein können, werden physische Risiken durch die tatsächlichen Folgen des Klimawandels wesentlich weniger berichtet als Risiken infolge einer wirksamen Klimaschutzpolitik. „Tatsächlich wirkt sich der Klimawandel aber auch auf die Wirtschaft immer stärker aus. Sei es im Inland, als der Schiffsverkehr teils zum Erliegen kam, weil die Flüsse infolge der Trockenheit nicht genug Wasser führten. Sei es im Ausland, wenn etwa eine Flutkatastrophe in Asien dazu führt, dass Lieferketten unterbrochen werden und die heimische Produktion stillsteht“, so Dirk Messner. Um klimabezogene Risiken in den Finanzmärkten wirksam zu berücksichtigen, sollte der Staat Unternehmen zu einer entsprechenden Berichterstattung verpflichten. Mit diesen Informationen können Investoren und Banken klimabezogene Risiken in ihren Portfolios besser erkennen und steuern. „Informationen zur Zukunftsfähigkeit von Unternehmen im Klimawandel sind für Investoren und Kunden zentral. Unternehmen sollten daher stärker verpflichtet werden, umfassend und öffentlich zu klimabezogenen Risiken zu berichten. Das schafft mehr Transparenz und Vergleichbarkeit und stellt die Weichen für mehr Investitionen in klimaresiliente und klimafreundliche Techniken. Der ehemalige Präsident der britischen Zentralbank, Mark Carney, der ein Pionier in diesem Feld ist, weist seit Jahren auf diese Sachverhalte hin“, so Dirk Messner. Unter anderem ein internationales Netzwerk von Zentralbanken und Finanzaufsichten sowie der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung fordern ebenfalls eine klimabezogene Berichterstattung gemäß den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). TCFD besteht aus Experten der Finanz- und Realwirtschaft und wurde vom Financial Stability Board der G20 eingerichtet, um Finanzmarktakteure bei der frühzeitigen Erkennung von klimabezogenen Risiken zu unterstützen. Es ist absehbar, dass klimarelevante Risiken auch stärker als bislang Bestandteil der Novellierung der europäischen Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-Richtlinie) sein werden, die große, kapitalmarktorientierte Unternehmen seit 2018 zu einer nichtfinanziellen Erklärung über wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken verpflichtet. Einen Vorschlag für einen einheitlichen Anforderungsrahmen an ein unternehmerisches Klimamanagement hat das UBA in der Studie Klimamanagement in Unternehmen entwickelt. Ein weiteres laufendes Vorhaben befasst sich mit der Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung. Der Bericht Management von Klimarisiken in Unternehmen: Politische Entwicklungen, Konzepte und Berichtspraxis ist Teil des bis 2022 laufenden Forschungsvorhabens „Ökonomie des Klimawandels. Neue Managementinstrumente zur Minderung von Klimarisiken in Staat und Wirtschaft“, das die Frankfurt School of Finance and Management gemeinsam mit der Munich Climate Insurance Initiative und der Agentur akzente im Auftrag des UBAs durchführt. Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf alle aktuellen Nachhaltigkeitsberichte und Nichtfinanziellen Erklärungen der 100 größten deutschen Unternehmen. Zu letzterem sind im Wesentlichen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten durch die europäische Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (CSR-Richtlinie) verpflichtet. Außerdem wurde die Berichterstattung der DAX-30-Unternehmen in der Datenbank „Climate Change 2019“ von der Organisation CDP sowie einige Nachhaltigkeitsberichte ausgewählter mittelständischer Unternehmen analysiert. Die Ergebnisse sind für die Berichterstattung großer Unternehmen in Nachhaltigkeitsberichten und Nichtfinanziellen Erklärungen repräsentativ. Zudem zeigt der Bericht auf, in welchen politischen Prozessen zu nachhaltiger Finanzwirtschaft klimabezogene Risiken berücksichtigt werden und leitet auf Basis von Leitfäden zum Management von Klimarisiken in Unternehmen eine einheitliche Struktur für ein klimabezogenes Risikomanagement ab. Dieses soll Unternehmen bei der systematischen Auseinandersetzung mit klimabezogenen Risiken und entsprechendem Vorsorgehandeln unterstützen.
AM 15. Mai 2014 traten neue Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen die Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfacht werden soll. Mit der Neufassung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) wird der Schutz der Umwelt verbessert und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand, der durch EU-Vorschriften entsteht, abgebaut. Außerdem verbessert sie die Rechtssicherheit für Unternehmen bei öffentlichen und privaten Investitionen.
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