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Tempelhofer Feld

Das Tempelhofer Feld in Berlin ist in seiner Dimension, Geschichte und Vielfalt ein einzigartiger Ort für Menschen und Natur. Das Feld ist keine geplante und gestalte Grünfläche wie ein Stadtpark im üblichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine in ständiger Umnutzung befindlichen Fläche, die viele Merkmale der alten Funktion als Flughafen – Größe, Weite, Offenheit, unverstellter Blick, viel Platz für verschiedene Aktivitäten – beibehält, die normalerweise mehr im ländlichen Umland zu finden sind. Das Tempelhofer Feld ist damit ein seltenes Beispiel für die Transformation des „ländlichen Außens“ in das „urbane Innere“ und dürfte damit nur mit wenigen innerstädtischen Flächen weltweit vergleichbar sein. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren was Neues aus, erleben Natur hautnah, erfahren Geschichte an Originalschauplätzen. Das Feld bietet als urbaner Naturraum eine Kombination verschiedener ökologischer Leistungen der Biodiversität, der Klima- und Luftverbesserung und der Lärmminderung. Das Feld ist gleichzeitig ein städtischer Freiraum mit vielfältigen Möglichkeiten für Sport-, Freizeit, Bildung, Kultur und Kreativität. Es ist ein Raum der sozialen Begegnungen und demokratischen Aushandlungen, gerade auch für Menschen, die dazu sonst wenig Gelegenheit haben. Die Covid-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig solche inklusiven öffentlichen Räume ohne Konsumzwang und mit einer vielseitigen Aufenthaltsqualität sind. Gerade aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen Eigenschaften entsteht der ganz eigene Charakter des Tempelhofer Feldes, der ihm seine besondere Bedeutung – nicht nur für die ringsum wohnenden Berlinerinnen und Berliner – verleiht. Das Areal des ehemaligen Zentralflughafens Tempelhof befindet sich mitten in Berlin, innerhalb des S-Bahn- und Stadtautobahnrings. Es hat eine Fläche von 355 ha, wobei das Tempelhofer Feld mit den Start- und Landebahnen und dem sogenannten Taxiway rund 300 ha und das versiegelte Flugvorfeld rund 55 ha einnehmen. Im Nordwesten wird das Feld von dem Flughafengebäude mit dem markanten Radarturm begrenzt, das mit einer Länge von 1,23 km und einer Bruttogeschossfläche von 300.000 m 2 mal das zweitgrößte Gebäude der Welt war und heute noch das größtes Baudenkmal Europas ist. Umgeben wird das Feld von zehn Wohnquartieren in den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, die mit mehr als 700 Einwohnerinnen und Einwohner je ha zu den am engsten besiedelten Quartiere Berlins gehören. Das Tempelhofer Feld ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselvollen und dramatischen Historie, die 1351 mit der ersten urkundlichen Erwähnung begann und viele sehr unterschiedliche Nutzungen erfuhr – sei es 1830 als Pferderennbahn, als Exerzier- und Arrestplatz des Preußischen Militärs, als Trainingsplatz des ältesten noch bestehenden Fußballvereins BFC 1888 Germania. Ab 1883 hielt die Luftfahrt mit ersten Flugexperimenten Einzug. 1923 wurde auf dem Feld der erste Deutsche Verkehrsflughafen Feld eröffnet und 1926 hier die Deutsche Lufthansa gegründet. Während der Nazi-Diktatur war Tempelhof ein Standort von Zwangsarbeiter- und Konzentrationslagern jüdischer Bürger*innen und Kriegsgefangener für die Rüstungsindustrie. Nach dem Ende des Zweiten. Weltkriegs versorgten während der Blockade 1948/49 die Alliierten den Westteil der Stadt mit einer Luftbrücke über den Flughafen Tempelhof und machten ihn so zu einem international bekannten Symbol für die Verteidigung der Freiheit. Nach der Einstellung des Flughafenbetriebs im Jahr 2008 wurde das ehemalige Flugfeld ab dem Jahr 2010 für die Erholungs- und Freizeitnutzung für die Bevölkerung geöffnet. Am 25. Mai 2014 haben die Berliner*innen über die zukünftige Entwicklung des Feldes im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Nach der amtlichen Zählung sprachen sich 739.124 Berlinerinnen und Berliner für den Erhalt des gesamten Feldes als Freizeit- und Erholungsfläche aus, was im Tempelhofgesetz Bln ThFG festgeschrieben wurde, das am 25. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Das Tempelhofer Feld erfährt durch seine frühere Nutzung als Flughafen eine typische Strukturierung durch die in West-Ost-Richtung verlaufenden zwei Landebahnen und dem ebenfalls asphaltierten Taxiway (ehemaliger Rollweg der Flugzeuge), der das Feld umrundet und die Abgrenzung zwischen dem inneren und äußeren Wiesenring bildet. Im inneren Wiesenring (202 ha) befinden sich großflächige Magerrasengemeinschaften, die aufgrund ihrer Seltenheit und artenreichen Zusammensetzung als schutzwürdiges Biotop eingestuft sind. Ihre große Ausdehnung ist Grundvoraussetzung für die Artenvielfalt der Vogel-, Insekten- und Amphibienwelt. Stellvertretend genannt sind hier die Feldlerche, 75 Wildbienenarten und die wachsende Population von Zauneidechsen. Das Feld ist eine der Kernflächen im Berliner Biotopverbund. Die zwei Start- bzw. Landebahnen bieten Platz für vielfältige sportliche Aktivitäten, wie Rollerskaten, Kitesurfen, Fahrradfahren. Im äußeren Wiesenring (101 ha) sind verschiedene Abschnitte für bestimmte Nutzungen ausgewiesen. Hier finden sich u.a. Picknickwiesen, Grillplätze, Gemeinschaftsgärten, Sportplätze, Gastronomie etc. sowie sanitäre Anlagen, Verleihstationen für Sportgeräte sowie die durch zivilgesellschaftlich initiierte Projekte. Das Tempelhofgesetz ThFG Das heutige Erscheinungsbild des Tempelhofer Felds wird maßgeblich durch ThFG gesichert. Dort heißt es: „Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, seines Nutzens für die Erholung, seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Flugfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert. Es hat diesen Wert unabhängig von öffentlichen oder privaten Investitionen.“ Diese geht mit einem sehr weitreichendem Bebauungs- und Veränderungsverbot einher und verpflichtet den Berliner Senat gemäß Anlage 3 des ThFG für die zukünftige Nutzung und die Weiterentwicklung der Freifläche einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) unter Einbeziehung der Bevölkerung aufzustellen. Gleichzeitig werden gemäß ThFG § 2, Anlage 1 verbindliche Definitionen von räumlichen Strukturen des Feldes und Begriffsfestsetzung vorgenommen. Der Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) und die Beteiligung der Bürger*innen Der EPP ist in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit den Bürger*innen, der zuständigen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie der Grün Berlin GmbH entstanden. Der EPP definiert den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung des ehemaligen Flugfeldes. Schwerpunkte sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und die qualifizierte Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes. Darüber hinaus regelt er die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes in einem transparenten Beteiligungsmodell. Weitere Informationen der Grün Berlin GmbH unter: Tempelhofer Feld Der bis heute anhaltende Beteiligungsprozess ist auf der Beteiligungsplattform nachvollziehbar und fordert in vielfältiger Form die Bürger*innen zum Mitmachen auf dem Feld auf. Fester Bestandteil dieser Bürgerbeteiligung sind die ehrenamtlichen und frei gewählten Feldkoordinatoren, die kontinuierlich die Entwicklung des Tempelhofer Felds begleiten und aktiv gestalten. Bild: Anne Wessner Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer - Christo Libuda Infobriefe Tempelhofer Feld Die Verfahrenskoordination Tempelhofer Feld informiert regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Fortschritte im Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess zur "Erstellung eines Entwicklungs- und Pflegeplans zum Tempelhofer Feld". Weitere Informationen Anmeldung zum Infobrief Feldkoordination Hier finden Sie den Kontakt zur Geschäftsstelle und die Liste der Mitglieder zur Feldkoordination. Weitere Informationen Beteiligungs­platt­form Tempelhofer Feld Die Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ. Termine, Veranstaltungen und weitere Informationen

Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Dokumente

Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ unterstützt Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Gas und Wärme. Im Kern geht es darum, Strom aus erneuerbaren Energien verstärkt für die Produktion von grünem Wasserstoff oder die Bereitstellung von Wärme zu nutzen.

Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“ Fördergegenstand Zugangsvoraussetzungen Auswahlkriterien Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Einzureichende Unterlagen Beginn und Ende des Antragsverfahrens: Dokumente

Das neue Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“ unterstützt Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt. Gefördert werden Investitionen an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff für dessen lokalen Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die chemische Industrie und andere energieintensive Industrien, die erneuerbaren Wasserstoff für ihre Produktion benötigen. Förderfähig sind: Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen einschließlich deren Anschlusses an die Erneuerbare Energien-Stromerzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt haben. Zum Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt zählen die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie die kreisfreie Stadt Halle (Saale). Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Durchführungserlass zur Befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage des Auswahlkriteriums „Fördereffizienz“. Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 85 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung. Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sie unter dem Förderprogramm „ Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure “. Anträge können ab sofort bis zum 24. Juli 2024 eingereicht werden. Durchführungserlass zur Befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte Befristete Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte vom 19. Dezember 2023 Förderaufruf „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“ Projektauswahlkriterien

Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert?

Weltklimakonferenz: Wie wird der globale Klimaschutz finanziert? Am 11. November 2024 startet die diesjährige Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan). Schwerpunktthemen sind die Klimafinanzierung sowie Fortschritte bei der Umsetzung ambitionierten Klimaschutzes. Auch UBA-Fachleute sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen. Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (⁠ UN ⁠), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt. Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem ⁠ Klimaschutz ⁠ nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern). Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen. Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel , die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis , also welche Länder beitragen; und die Geldquellen , das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft. Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer ⁠ Klimawirkung ⁠ von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms ( UNEP EGR 2024 ). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert. Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne ( Nationally Determined Contributions, NDCs ) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr. Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen. ⁠ UBA ⁠ an COP-Verhandlungen beteiligt Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.

UrbFRail

Projektbeginn: 2023 / Projektende: 2025 In den letzten 30 Jahren hat der innerstädtische Schienengüterverkehr drastisch an Bedeutung verloren, so dass die innerstädtische Schienengüterverkehrsinfrastruktur weitgehend ungenutzt blieb. Mit der zunehmenden Notwendigkeit, die Kohlendioxidemissionen im Verkehr zu reduzieren, rücken diese Bereiche wieder in den Fokus, um Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern und den Transport auf der letzten Meile nachhaltiger zu gestalten. Effiziente, sinnvoll gelegene Umschlagpunkte (Güterbahnhöfe) sind dafür eine Grundvoraussetzung. Die Entwicklung innerstädtischer Güterbahnhöfe ist ein komplexes Thema, da viele Anforderungen erfüllt werden müssen, z. B. in Bezug auf die nutzbare Infrastruktur, planerische und wirtschaftliche Machbarkeit, sowie die Chance der Finanzierung. Politische Entscheidungen, die erhebliche öffentliche Investitionen nach sich ziehen können, erfordern ein gut vorbereitetes Entwicklungskonzept und -verfahren. Da der innerstädtische Schienengüterverkehr in den letzten 30 Jahren aus dem Blickfeld geraten ist, fehlt es den Planenden an Fachwissen und Leitlinien. UrbFRail geht diese Herausforderung an, indem es Tools entwickelt, die Raum- und Verkehrsplanende in die Lage versetzen, geeignete Gebiete für Güterbahnhöfe auszuwählen und deren (Re-)Aktivierung zu fördern: das Screening Tool zur Flächenauswahl und das Development Tool zur Flächenentwicklung. Über eine Lernplattform für den städtischen Schienengüterverkehr werden die Planenden auf das Instrument zugreifen und es in ihrer täglichen Arbeit einsetzen können. Sowohl das Screening Tool als auch das Development Tool werden es uns ermöglichen, den Prozess der Entwicklung von Umschlagpunkten des Schienengüterverkehrs in Berlin weiter zu strukturieren und die Entscheidungsfindung auf Verwaltungsebene und darüber hinaus zu unterstützen. Lead Partner Technische Hochschule Warschau Metropolregion Oberschlesien-Kohlebecken Stadt Stockholm Königlich Technische Hochschule Stockholm Trafikverket Lindholmen Science Park Interreg Baltic Sea Region UrbFRail Zitat Hartmut Reupke, Abteilungsleiter Mobilität: „Trotz der Flächenkonkurrenz in unserer wachsenden Metropolregion besteht ein erheblicher Bedarf, die innerstädtischen Bereiche nachhaltig zu versorgen. Dies klimafreundlich und flächeneffizient umzusetzen, bedeutet, wo immer möglich, die Schiene zu nutzen. Konkret bedeutet dies, dass der Schienengüterverkehr nicht an der Stadtgrenze enden darf, sondern so weit wie möglich an den Zielort der Güter geführt werden muss.“

Energieministerium veröffentlicht zweiten Förderaufruf über 10 Millionen Euro für Elektrolyseure und Power-to-Heat-Anlagen

Um den Ausstoß von Treibhausgasen in Sachsen-Anhalt weiter zu senken, sollen die Energiesektoren Strom, Gas und Wärme in den kommenden Jahren intelligent gekoppelt werden. Der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien in der Produktion von grünem Wasserstoff durch Elektrolyseure oder in Power-to-Heat-Anlagen zur Wärmeerzeugung ist ein wichtiger Baustein, um fossile Energieträger in energieintensiven Prozessen zu ersetzen. Das Energieministerium unterstützt Investitionen in die Sektorenkopplung mit dem Landesprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ und hat am Mittwoch einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Ab sofort können öffentliche und private Unternehmen für Investitionen in „Power-to-Gas“- oder „Power-to-Heat“-Anlagen bis zum 16. Oktober 2024 einen Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen. Ausgewählt werden die Projekte dann nach Kriterien wie etwa dem Volumen der eingesparten Treibhausgas-Emissionen. Für den Förderaufruf stellt das Energieministerium insgesamt 10 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. „Unser Ziel ist es, vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Investitionen in Klimaneutralität zu unterstützen und damit der Energie- und Wärmewende in Sachsen-Anhalt weiteren Schub zu verleihen“, erklärte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann . „Im Stromsektor ist die Energiewende auch in Sachsen-Anhalt bereits gut vorangekommen: Im Land werden heute gut 62 Prozent des Stroms klimaneutral erzeugt. Luft nach oben gibt es aber in anderen Bereichen wie der Wärmeerzeugung. Deshalb setzen wir auf starke Impulse für Investitionen in die Sektorenkopplung.“ Weitere Informationen zum Landesprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ finden sich auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-zukunftsenergien . Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

50 Millionen für Klimaschutz und verbesserte Energieeffizienz stehen bereit Landesverwaltungsamt startet Auswahlprozess für kommunale Betreiber von Abwasserentsorgung und Wasserversorgung

Kläranlagen zählen zu den größten kommunalen Energieverbrauchern. Zugleich kann dort in sehr vielen Anlagen noch sehr effektiv Energie eingespart werden. Bereits kleinere Maßnahmen können im Einzelfall deutlich den Energiebedarf vermindern, klimaschädliche Treibhausgasemissionen und Kosten sparen. In der Förderperiode 2021 bis 2027 stellt das Land Sachsen-Anhalt deshalb 50 Millionen Euro für eine verbesserte Energieeffizienz der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bereit. „Die Landesregierung hat sich zu den Pariser Klimazielen bekannt und forciert deshalb konsequent Maßnahmen, die dazu beitragen, Energie zu sparen und Treibausgas-Emissionen zu senken. Ziel ist es daher auch, Investitionen in öffentliche Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen zu unterstützen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Nicht zuletzt zahlen sich diese Investitionen auch finanziell in Form niedrigerer Energiekosten aus.“ Das Landesverwaltungsamt hat den entsprechenden Auswahlprozess jetzt mit einem Rundschreiben an die antragsberechtigten Stellen angestoßen. Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine Weiterleitung von Zuwendungen an kommunaleigene Unternehmen ist zulässig. Der Fördersatz beläuft sich auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können bis zum   30. September 2024 eingereicht werden. Maßgebliche Auswahlkriterien sind die prognostisch erwartete Einsparung von Kohlendioxid und die prognostisch erzielte Minderung des Energieverbrauchs. Damit können grundsätzlich sowohl Maßnahmen wie etwa die Umstellung des Klärprozesses als auch Maßnahmen wie der Austausch von relevanten Anlagen bezuschusst werden. Hintergrund: Bereits kleinere Maßnahmen bei Kläranlagen können im Einzelfall deutlich den Energiebedarf vermindern und Kosten sparen. Dies bestätigten jüngst exemplarische Untersuchungen der Hochschule Magdeburg-Stendal an zehn Kläranlagen in verschiedenen Regionen des Landes. Nach den Regeln der Abwasserverordnung haben die Betreiber von Abwasseranlagen schon jetzt für einen energieeffizienten Betrieb zu sorgen. Es gibt aber keine festgelegten Grenz- oder Kennwerte. Kürzlich hat das Europäische Parlament eine erheblich überarbeitete Kommunalabwasser-Richtlinie beschlossen. Deren Vorgaben haben die Mitgliedsstaaten innerhalb von 30 Monaten nach Bekanntmachung der Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dazu zählen erstmals auch Zielsetzungen zur Erreichung einer deutlich verbesserten Klimabilanz der Abwasserbehandlung, bis hin zur vollständigen Klimaneutralität für die größten Kläranlagen. Die Förderung umfasst aber auch andere Energieverbrauchsstellen von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, wie etwa Pumpwerke. Nicht förderfähig sind jedoch beispielsweise die Errichtung von Solar- oder Windkraftanlagen. Die Förderung dient vorrangig dem Klimaschutz. Zugleich verringern die Investitionen in eine deutlich verbesserte Energieeffizienz bei steigenden Energiekosten perspektivisch die notwendigen Betriebskosten und können so die Gebühren für Verbraucher und Unternehmen stabilisieren. Nicht zuletzt können manche Maßnahmen an Kläranlagen zugleich den Schadstoffeintrag in Gewässer verringern. Über die „Richtlinien zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen“ werden seit 1992 Vorhaben der kommunalen Betreiber bezuschusst. Diese Förderrichtlinie wurde zuletzt Anfang 2024 vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) neu gefasst. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Dieses prüft zugleich als Bauverwaltung mit ihrem Ingenieurpersonal die wirtschaftliche und zweckmäßige Durchführung der Investitionen. Denn die bezuschussten Investitionen werden vielfach über Jahrzehnte genutzt und haben Einfluss auf die Betriebskosten. Das Landesverwaltungsamt bzw. die ehemaligen Regierungspräsidien haben in den vergangenen Jahrzehnten landesweit rund 965 Millionen Euro an Fördermitteln für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung bewilligt und abgerechnet. Inzwischen sind rund 95 % der Einwohner des Landes an Anlagen der zentralen Abwasserbeseitigung angeschlossen, bei der Trinkwasserversorgung liegt der Anschlussgrad bei über 99 %. Deswegen sollen nunmehr die kommunalen Betreiber mit einem neuen Förderschwerpunkt bei der notwendigen Modernisierung ihrer Anlagen unterstützt werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Energieminister der Länder werben für nachhaltige Finanzierung der Wärmewende

Die Energieministerinnen und -minister der Länder haben sich bei ihrer Frühjahrskonferenz in Kiel für eine nachhaltigere Finanzierung der Wärmewende ausgesprochen. „Von Kiel geht das klare Signal der Energieministerinnen und -minister der Länder an den Bund aus, die Wärmewende nachhaltiger zu finanzieren“, erklärte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann in der anschließenden Pressekonferenz. Die Ressortchefinnen und -chefs der Bundesländer hatten sich zuvor einstimmig auf einen entsprechenden Beschlussvorschlag verständigt, den Sachsen-Anhalt eingebracht hatte. In den kommenden Jahren benötigen die Kommunen und Energieversorger für die Erstellung von Wärmeplänen und entsprechende Investitionen in die Infrastruktur mehr Unterstützung. „Die vom Bund bislang eingeplanten 500 Millionen Euro für die Erstellung von Wärmeplänen werden nicht ausreichen. Und auch die notwendigen Investitionen in die Energie-Infrastrukturen werden Bund, Länder und Kommunen nicht alleine stemmen können. Hier muss privates Kapital mit zum Einsatz kommen. Ich freue mich, dass die Länder heute dem Vorschlag aus Sachsen-Anhalt gefolgt sind, den Bund zu bitten, die Einrichtung eines Energiewendefonds und weiterer Instrumente zur finanziellen Absicherung von Investitionen zu prüfen“, erklärte Willingmann. Mit einem aus öffentlichen und privaten Mitteln gespeisten Fonds könnten die Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit der Versorgungsunternehmen in Deutschland entscheidend gestärkt werden, um notwendige Investitionen umzusetzen. Der Fonds würde zudem kein Sondervermögen oder Schattenhaushalt darstellen, da die Kapitalgeber langfristig an den Erträgen der Investitionen beteiligt würden. „Fest steht: Wir müssen jetzt die Weichen für die nachhaltige Finanzierung der Wärmewende stellen, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen“, betonte Willingmann weiter. Willingmann verwies auf eine Einschätzung des Normenkontrollrats, wonach die Kommunen in Deutschland allein für die Ausarbeitung von Wärmeplänen rund 800 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren benötigen. Der Bund hat bislang aber nur 500 Millionen Euro für den Zeitraum zwischen 2024 und 2028 eingeplant. Für die Transformation der Wärmeinfrastruktur rechnet die Energiewirtschaft aktuellen Prognosen zufolge mit einem Investitionsbedarf von 600 Milliarden Euro bis 2030 und einer Billion Euro bis 2045. „Wenn wir das Ziel erreichen wollen, bis 2030 Wärme zu 50 Prozent und bis 2045 komplett mit Hilfe erneuerbarer Energien zu erzeugen, müssen wir jetzt die Weichen für ein nachhaltiges Finanzierungsmodell stellen“, betonte Willingmann. Bund soll Aufbau der Wasserstoffwirtschaft vorantreiben Zustimmung fand auch Sachsen-Anhalts Beschlussvorlage zum Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Darin fordern die Energieministerinnen und -minister der Länder vom Bund mehr Tempo und Klarheit in wichtigen Fragen. Vorankommen müsse der Bund unter anderem bei der Entwicklung eines tragfähigen Finanzierungskonzepts für das Wasserstoff-Kernnetz. Der Investitionsbedarf für das Gesamtnetz liegt aktuell bei etwa 20 Milliarden Euro. Zudem müssten die Weichen für den weiteren Aufbau von Verteilnetzen sowie den Aufbau von Wasserstoffspeichern gestellt werden. „Auch hier gilt: Wir müssen jetzt die Weichen stellen, um die ambitionierten Ziele bis 2045 zu erreichen“, betonte Willingmann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Willingmann besucht Aussteller aus Sachsen-Anhalt auf der Hannover Messe

4.000 Aussteller wollen in diesem Jahr auf der Hannover Messe unter dem Motto „Energizing a Sustainable Industry“ zeigen, wie eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Industrie in Europa in Zukunft aussehen könnte. Dabei stehen besonders grüner Wasserstoff, klimaschonende Produktion und Künstliche Intelligenz (KI) im Fokus der weltweit wichtigsten Industrieschau. Mittendrin sind zahlreiche Aussteller aus Sachsen-Anhalt. Am Montag hat Wissenschafts- und Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann die Stände von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen-Anhalt besucht. „Die Hannover Messe zeigt in diesem Jahr eindrucksvoll auf, welch innovative Ideen und Lösungsansätze es für den Aufbau einer wettbewerbsfähigen, klimaneutralen Wirtschaft gibt“, erklärte Willingmann. „Sachsen-Anhalt hat in diesem Bereich bereits heute viel zu bieten. Auf der Messe ist das Land gleich mit mehreren ambitionierten Vorhaben wie dem Energiepark Zerbst und der Energieregion Staßfurt vertreten, die auf erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff setzen. Darüber hinaus verdeutlichen Unternehmen wie Getec, Tesvolt, Hanwha Qcells, Horiba FuelCon und Solar Materials, wie viel unternehmerisches Know-how auf diesem Zukunftsfeld bei uns im Land bereits vorhanden ist.“ Der Energieminister verdeutlichte bei seinem Messebesuch, dass die Landesregierung den Aufbau der klimaneutralen Wirtschaft weiter konsequent vorantreiben werde. „Mit dem neu aufgelegten Programm ‚Sachsen-Anhalt ENERGIE‘ stellen wir 42 Millionen Euro bereit, um Unternehmensinvestitionen in Energieeffizienz-Maßnahmen und in die Nutzung erneuerbarer Energien zu unterstützen. Darüber hinaus stellen wir über das Programm ‚Sachsen-Anhalt ZUKUINFTSENERGIEN‘ 115 Millionen Euro für Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Gas und Wärme zur Verfügung“, erklärte Willingmann. „Das sind wichtige Weichenstellungen für eine erfolgreiche und zugleich nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft unseres Landes.“ Stark auf der Messe vertreten sind auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen-Anhalt. Willingmann besuchte unter anderem den Gemeinschaftsstand „Forschung für die Zukunft“. Die Universität Magdeburg präsentierte dort aktuelle Projekte im Bereich Künstlicher Intelligenz sowie den neu eingeführten Bachelor-Studiengang AI-Engineering . Darüber hinaus informierte sich der Wissenschaftsminister auch über aktuelle Forschungsvorhaben der Hochschule Harz, Hochschule Anhalt sowie der Hochschule Magdeburg-Stendal. „Unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind mit ihren Forschungsschwerpunkten dicht an den Herausforderungen unserer Zeit dran und bieten mit Studiengängen wie AI-Engineering attraktive Ausbildungsmöglichkeiten für die Fachkräfte von morgen“, so Willingmann. Weitere Informationen zu den Ausstellern aus Sachsen-Anhalt auf der Hannover Messe gibt es auf den Internetseiten der Investitions- und Marketinggesellschaft (IMG) . Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ).

Bodenbelastungs­kataster (BBK)

Der Vollzug des Bodenschutzgesetzes sowie die Bearbeitung und Prüfung von Planungsvorhaben unter bodenschutzrelevanten Aspekten, wie z.B. bei privaten und öffentlichen Investitionen, der Modernisierung und Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen und bei der Grundstücksentwicklung, erfordern einen hohen Bedarf an Informationen zu Bodenbelastungen. Für eine effektive Verwaltungstätigkeit ist daher eine solide Datenbasis unerlässlich. Historie Seit 1986 wurden in Berlin, zunächst nur für die westlichen Bezirke, Informationen über nachgewiesene und vermutete Bodenverunreinigungen im sogenannten Altlasten(verdachts)flächenkataster erfasst. Ab 1991 erfolgte dann im Rahmen der Fortschreibung zu einem Kataster für Gesamtberlin eine systematische Erhebung entsprechender Flächen für die östlichen Bezirke Berlins. 2001 wurde das Altlasten(verdachts)flächenkataster unter Berücksichtigung des Bundes-Bodenschutzgesetzes ( BBodSchG ) zum heutigen Bodenbelastungskataster weiterentwickelt und eingeführt. Dabei wurden die im Kataster bestehenden Einträge nochmals fachlich geprüft und die Mehrzahl in das neue Bodenbelastungskataster übernommen. Rechtsgrundlage ist das Berliner Bodenschutzgesetz ( § 6 des BlnBodSchG vom 24.6.2004). Im Kataster werden altlastenverdächtige Flächen, Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Altlasten und Flächen, auf denen das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung zu besorgen ist, geführt. Dabei kann es sich sowohl um Flächen handeln, auf denen eine Bodenverunreinigung bekannt ist, als auch um Verdachtsflächen, bei denen aufgrund ehemaliger bzw. aktueller Nutzungen mit einer Verunreinigung des Untergrundes gerechnet werden kann. Zu diesen Flächen zählen nicht nur stillgelegte Deponien und sonstige Ablagerungen, stillgelegte Industriestandorte, Militär und Rüstungsstandorte, sondern auch heute in Betrieb befindliche Standorte und Flächen aus Produktion und Weiterverarbeitung, Dienstleistungsbereichen und Infrastruktureinrichtungen, bei denen nach vorliegenden Erkenntnissen von der Möglichkeit einer Bodenverunreinigung ausgegangen werden kann. Das Bodenbelastungskataster wird gemeinsam von den für den Bodenschutz zuständigen Stellen der bezirklichen Umweltämter und der Senatsverwaltung für Umwelt gepflegt. Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten haben so die jeweiligen Beteiligten einen Zugriff auf alle Informationen über die im Kataster geführten Flächen ihres Zuständigkeitsbereiches (Bezirks). Außerdem erfolgt die räumliche Abgrenzung der erfassten Flächen in einer Karte. Dabei wird nicht unbedingt das vermutete oder tatsächliche Ausmaß einer Bodenverunreinigung wiedergegeben. Dies würde den Rahmen des Katasters sprengen. Vielmehr wird aus Gründen der Übersichtlichkeit eine generalisierte Flächendarstellung vorgenommen. Bei industriell und gewerblich genutzten Standorten orientiert sich die Flächenabgrenzung an den Grundstücksgrenzen. Bei Altablagerungen wird, sofern möglich, die tatsächliche oder vermutete Ausdehnung wiedergegeben. In der Regel sind erfasste Flächen nicht kleiner als ein Grundstück, können aber aus mehreren Grundstücken bestehen. Sofern es bei besonders großen Flächen im Laufe der bodenschutzrechtlichen Bearbeitung zu signifikanten Unterschieden in der Bewertung einzelner Grundstücke oder Flurstücke der Katasterfläche kommt, ist die Bildung von Teilflächen möglich. Die Bildung von Teilflächen erfolgt insbesondere dann, wenn Teile einer Katasterfläche vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen befreit werden können. Flächen, die nach Durchführung einer Gefährdungsabschätzung vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen befreit werden, bleiben (auch im Interesse der Grundstückseigentümer) zur Dokumentation mit der entsprechenden Bewertung (Befreiung) in Kataster und Karte enthalten. Auch sanierte Flächen bleiben weiterhin registriert, da Restkontaminationen nicht gänzlich auszuschließen sind, so dass diese Flächen für bestimmte empfindliche Nutzungen problematisch bleiben können. Bei den Daten des Bodenbelastungskatasters und der Karte handelt es sich um personenbezogene Angaben, die den Bestimmungen des Berliner Datenschutzgesetzes unterliegen. Dies schließt eine Veröffentlichung der Daten aus. Innerhalb der Behörden ist eine Datenübermittlung nach § 7 Abs. 1 Berliner Bodenschutzgesetz nur zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben zulässig. Auskünfte an Eigentümer, Nutzer, Kaufinteressenten und Investoren können ebenfalls nach dem Berliner Bodenschutzgesetz bzw. den geltenden Regelungen über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen erteilt werden. Auskünfte erteilen die für den Bodenschutz zuständigen Umweltämter der Bezirke . Entsprechende Anträge können digital über das Umweltportal der Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden gestellt werden. Das Kataster wird laufend aktualisiert. Derzeit sind über 11.100 Flächen erfasst. Kataster und Karte können grundsätzlich nur den Stand der Erkenntnisse wiedergeben. Das bedeutet, dass für Grundstücke, die nicht in Karte und Datenbank abgebildet sind, keine Informationen vorliegen, und diese somit nicht ohne weiteres als unbedenklich oder frei jeglicher Belastungen zu qualifizieren sind.

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